Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Der Wohnberechtigungsschein Bremerhaven ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte und mietpreisgebundene Wohnung in Bremerhaven beziehen darf. Er richtet sich vor allem an Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, an Haushalte mit Sozialleistungsbezug, Familien, Alleinerziehende, Studierende, Auszubildende, Rentner sowie Personen mit besonderem Wohnbedarf.

Ob ein Wohnberechtigungsschein in Bremerhaven erteilt werden kann, hängt vor allem von zwei Punkten ab: der Zahl der Haushaltsmitglieder und dem maßgeblichen Gesamteinkommen. Zusätzlich muss die geförderte Wohnung zur Haushaltsgröße passen. Der WBS ist damit keine automatische Wohnungszusage, sondern die Voraussetzung, um sich auf bestimmte geförderte Wohnungen bewerben zu können.

Wohnberechtigungsschein Bremerhaven: Wofür wird der WBS benötigt?

Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn eine öffentlich geförderte Mietwohnung, häufig auch Sozialwohnung genannt, bezogen werden soll. Solche Wohnungen unterliegen Belegungsbindungen und dürfen nur an Haushalte vergeben werden, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Im Land Bremen gelten dafür die Regelungen des Wohnraumförderungsgesetzes, des Bremischen Wohnungsbindungsgesetzes und der bremischen Einkommensgrenzenverordnung.

Für Bremerhaven ist wichtig: Zuständige Wohnungsbehörde ist nach dem Bremischen Wohnungsbindungsgesetz der Magistrat der Stadt Bremerhaven. Die fachliche Prüfung orientiert sich jedoch an den landesrechtlichen Vorgaben der Freien Hansestadt Bremen. Deshalb gelten für Bremerhaven dieselben Grundsätze zu Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße wie im Land Bremen.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Die wichtigste Voraussetzung ist, dass das anrechenbare Einkommen des Haushalts die maßgebliche Grenze nicht überschreitet. Dabei wird nicht einfach das Bruttogehalt oder das Nettogehalt übernommen. Entscheidend ist das bereinigte Gesamteinkommen nach den Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetzes. Dabei werden die Jahreseinkommen der Haushaltsmitglieder ermittelt und bestimmte Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt.

Zum Haushalt zählen nicht nur die antragstellende Person, sondern auch weitere Personen, die gemeinsam in der Wohnung leben sollen. Dazu können Ehegatten, Lebenspartner, Kinder, Pflegekinder, Eltern, Geschwister oder andere Haushaltsangehörige gehören. Auch ein noch nicht geborenes Kind kann berücksichtigt werden, wenn die Geburt innerhalb der vorgesehenen Frist nachgewiesen wird.

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Wohnberechtigungsschein BremerhavenHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bremerhaven per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular dann direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








 

Aktuelle Einkommensgrenzen im Land Bremen

Stand der nachfolgenden Übersicht: 12.05.2026. Grundlage sind § 9 Abs. 2 Wohnraumförderungsgesetz und die bremische Regelung, nach der die Einkommensgrenze im Land Bremen für bestimmte geförderte Wohnungen um bis zu 60 Prozent überschritten werden darf. Die Werte dienen als Orientierung, weil die endgültige Berechnung immer anhand des bereinigten Gesamteinkommens erfolgt.

Haushalt Grundgrenze nach § 9 Abs. 2 WoFG Mögliche Obergrenze im Land Bremen bei +60 %
1 Person 12.000 Euro 19.200 Euro
2 Personen ohne Kind 18.000 Euro 28.800 Euro
1 Elternteil mit 1 Kind 18.500 Euro 29.600 Euro
3 Personen ohne Kind 22.100 Euro 35.360 Euro
2 Erwachsene mit 1 Kind 22.600 Euro 36.160 Euro
2 Erwachsene mit 2 Kindern 27.200 Euro 43.520 Euro

Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Grundgrenze um 4.100 Euro. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts kommen zusätzlich 500 Euro hinzu. Weil die Einkommensprüfung mehrere Abzüge und Sonderfälle kennt, kann das tatsächlich maßgebliche Einkommen von der einfachen Jahresbrutto- oder Jahresnettosumme abweichen.

Welche WBS-Art bei welcher Einkommensüberschreitung gilt

Im Land Bremen wird unterschieden, wie stark das Einkommen die Grundgrenze überschreitet. Das ist wichtig, weil nicht jeder Wohnberechtigungsschein zum Bezug jeder geförderten Wohnung berechtigt.

Einkommen im Verhältnis zur Grundgrenze Bedeutung für den Wohnberechtigungsschein
Einhaltung der Grundgrenze oder Überschreitung bis etwa 10 % In der Regel uneingeschränkte Berechtigung zum Bezug einer geförderten Mietwohnung im Land Bremen.
Überschreitung von mehr als 10 % bis höchstens 60 % Eingeschränkte Berechtigung, insbesondere für bestimmte neuere oder modernisierte geförderte Wohnungen.
Überschreitung um mehr als 60 % Regelmäßig keine Berechtigung zum Bezug einer geförderten Mietwohnung nach diesen WBS-Grenzen.

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Bremerhaven

Neben dem Einkommen spielt die Wohnungsgröße eine zentrale Rolle. Der Wohnberechtigungsschein weist aus, für welche Haushaltsgröße eine geförderte Wohnung angemessen ist. Wird eine Wohnung deutlich größer als vorgesehen, kann sie für den jeweiligen Haushalt nicht ohne Weiteres passend sein.

Haushaltsgröße Richtwert für die angemessene Wohnfläche
1 Person bis 50 m²
2 Haushaltsangehörige bis 60 m²
1 Elternteil mit 1 Kind bis 70 m²
3 Haushaltsangehörige bis 75 m²
4 Haushaltsangehörige bis 85 m²
jede weitere Person zusätzlich etwa 10 m²

In besonderen Lebenssituationen können zusätzliche Aspekte eine Rolle spielen, etwa Schwerbehinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft, ein anerkannter Wohnungsnotstand oder ein besonderer Raumbedarf. Solche Fälle werden nicht pauschal entschieden, sondern im Rahmen der individuellen Prüfung bewertet.

Welche Einkünfte und Nachweise für die Prüfung wichtig sind

Für den Wohnberechtigungsschein Bremerhaven werden die Einkünfte aller relevanten Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dazu gehören steuerpflichtige Einnahmen, aber auch bestimmte steuerfreie Einnahmen, wenn sie zur Sicherung des Lebensunterhalts dienen. Maßgeblich ist nicht nur eine einzelne Lohnabrechnung, sondern regelmäßig die Einkommenssituation über einen längeren Zeitraum.

Je nach persönlicher Situation können insbesondere folgende Nachweise wichtig sein:

  • Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, zum Beispiel Lohn- und Gehaltsabrechnungen oder Verdienstbescheinigungen
  • Rentenbescheide, Rentenanpassungsmitteilungen oder Nachweise über Versorgungsbezüge
  • Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt
  • Nachweise über BAföG, Berufsausbildungsbeihilfe, Stipendien oder andere Ausbildungsleistungen
  • Nachweise über Unterhalt, Kindergeld, Kapitalerträge, Mieteinnahmen oder sonstige regelmäßige Leistungen
  • Steuerbescheid, Steuererklärung oder Gewinn- und Verlustrechnung bei selbstständiger Tätigkeit
  • Schwerbehindertenausweis, Pflegegeldbescheid oder weitere Nachweise bei besonderem Bedarf
  • Schulbescheinigung bei Kindern ab 16 Jahren, Immatrikulationsbescheinigung bei Studierenden oder Mutterpass bei Schwangerschaft

Diese Aufzählung ist keine abschließende Liste. Entscheidend ist, welche Einkünfte, Haushaltsmitglieder und persönlichen Umstände im Einzelfall berücksichtigt werden müssen. Wer unvollständige Angaben macht, riskiert Verzögerungen oder eine fehlerhafte Entscheidung.

Geförderte Wohnungen in Bremerhaven: WBS ist Voraussetzung, aber keine Garantie

Ein bewilligter Wohnberechtigungsschein bedeutet nicht automatisch, dass sofort eine passende Sozialwohnung verfügbar ist. Der WBS bestätigt nur, dass der Haushalt grundsätzlich zum Bezug bestimmter geförderter Wohnungen berechtigt ist. Die eigentliche Wohnungssuche erfolgt weiterhin über Wohnungsunternehmen, Genossenschaften, private Vermieter oder andere Anbieter geförderter Wohnungen.

In Bremerhaven kommen geförderte Wohnungen unter anderem in größeren Wohnungsbeständen und in verschiedenen Stadtteilen in Betracht. Besonders häufig suchen Haushalte mit WBS nach bezahlbaren Wohnungen in Lehe, Geestemünde, Mitte, Wulsdorf oder Grünhöfe. Ob eine konkrete Wohnung mit Wohnberechtigungsschein vermietet wird, ergibt sich aus der jeweiligen Wohnungsanzeige oder aus der Auskunft des Vermieters.

Auch die Entwicklung der Wohnraumförderung ist wichtig: Das Land Bremen weist darauf hin, dass aktuelle Förderprogramme stark nachgefragt sind und neue Förderbausteine geplant werden. Für Wohnungssuchende heißt das nüchtern gesagt: Der WBS verbessert den Zugang zu preisgebundenem Wohnraum, ersetzt aber keine aktive Wohnungssuche. Wer passende Angebote findet, sollte genau prüfen, welche WBS-Stufe, Haushaltsgröße und Wohnfläche verlangt werden.

Wie entwickelt sich der soziale Wohnungsbau?

Bremerhaven setzt auf den Erhalt und die Modernisierung bezahlbarer Wohnungen sowie auf die Entwicklung neuer Wohnquartiere. Ein wichtiges Zukunftsprojekt ist das Werftquartier auf dem ehemaligen Gelände der Seebeck-Werft. Dort entstehen in mehreren Bauabschnitten neue Wohnungen, ergänzt durch Grünflächen, soziale Infrastruktur und Gewerbeflächen. Die ersten Wohngebäude werden seit 2025 errichtet und sollen das Wohnungsangebot in den kommenden Jahren erweitern.

Darüber hinaus profitieren Bremerhaven und das Land Bremen von den deutlich ausgeweiteten Bundes- und Landesmitteln für den sozialen Wohnungsbau. Für die Programmjahre 2026 und 2027 stellt der Bund den Ländern Rekordmittel für den Neubau und die Modernisierung öffentlich geförderter Wohnungen zur Verfügung. Ziel ist es, den Bestand an dauerhaft bezahlbaren Wohnungen weiter auszubauen.

Welche Unternehmen vermieten geförderten Wohnraum?

Die wichtigsten Ansprechpartner für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sind die kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen.

STÄWOG – Städtische Wohnungsgesellschaft Bremerhaven

Der wichtigste kommunale Wohnungsanbieter ist die STÄWOG – Städtische Wohnungsgesellschaft Bremerhaven. Sie verwaltet mehr als 5.100 Mietwohnungen, rund 100 Gewerbeeinheiten und etwa 700 Garagen. Neben der Vermietung investiert die STÄWOG kontinuierlich in die Modernisierung bestehender Quartiere sowie in neue Wohnprojekte und trägt damit wesentlich zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum bei.

Wohnungsgenossenschaft Bremerhaven eG (WoGe)

Ein weiterer bedeutender Anbieter ist die Wohnungsgenossenschaft Bremerhaven eG (WoGe). Die Genossenschaft bewirtschaftet rund 2.800 Wohnungen und gehört damit zu den größten Vermietern der Stadt. Als Genossenschaft verfolgt sie das Ziel, ihren Mitgliedern langfristig guten Wohnraum zu fairen und stabilen Mieten anzubieten.

GEWOBA

Auch die GEWOBA vermietet Wohnungen in Bremerhaven und veröffentlicht freie Mietwohnungen über ihr zentrales Vermietungsportal. Darunter befinden sich regelmäßig öffentlich geförderte Wohnungen oder preisgünstige Bestandswohnungen.

Wie entwickelt sich der soziale Wohnungsbau?

Auch Bremerhaven profitiert von den Wohnraumförderprogrammen des Landes Bremen und des Bundes. Neubauprojekte können durch zinsgünstige Förderdarlehen und Zuschüsse unterstützt werden. Gefördert werden insbesondere Mietwohnungen für Haushalte mit geringem Einkommen. Je nach Projekt können bis zu 80 Prozent der förderfähigen Baukosten über Förderdarlehen finanziert werden. Zusätzlich sind Zuschüsse von bis zu 15.000 Euro je Wohnung möglich.

Neben dem Neubau gewinnt die Modernisierung bestehender Wohnungen zunehmend an Bedeutung. Viele Wohnungsunternehmen investieren in energetische Sanierungen, barrierefreie Umbauten und die Aufwertung ganzer Quartiere, um preisgünstigen Wohnraum langfristig zu erhalten.

Gültigkeit, Kosten und Bearbeitungsdauer

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr ab dem Datum des Bescheids. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende geförderte Wohnung gefunden, muss die Berechtigung später erneut geprüft werden. Ändert sich nach der Ausstellung die Zahl der Haushaltsmitglieder, kann der vorhandene WBS seine Aussagekraft verlieren, weil Wohnungsgröße und Einkommensprüfung auf dem angegebenen Haushalt beruhen.

Punkt Aktuelle Orientierung
Gültigkeit 1 Jahr ab Bescheiddatum
Kosten Nach aktueller landesweiter Service-Information gebührenfrei
Bearbeitungsdauer In der Praxis etwa 2 bis 3 Wochen, wenn alle Angaben vollständig vorliegen
Geltungsbereich In der Regel für geförderte Wohnungen im Land Bremen relevant

Da sich Gebühren und Verwaltungsabläufe ändern können, ist für die konkrete Einzelfallprüfung immer die aktuell zuständige Stelle maßgeblich. Für die redaktionelle Aktualisierung wurden die offiziellen Informationen am 12.05.2026 geprüft.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Wie viel darf man für einen WBS in Bremerhaven verdienen?

Die Grundgrenze liegt nach § 9 Abs. 2 WoFG bei 12.000 Euro für eine Person und 18.000 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person kommen 4.100 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich 500 Euro. Im Land Bremen kann die Grenze für bestimmte geförderte Wohnungen um bis zu 60 Prozent überschritten werden. Entscheidend ist aber das bereinigte Gesamteinkommen, nicht einfach das Brutto- oder Nettogehalt.

Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus Bremerhaven bundesweit?

In der Regel sollte der Wohnberechtigungsschein in dem Bundesland genutzt werden, in dem die geförderte Wohnung liegt. Hintergrund sind unterschiedliche Einkommensgrenzen und landesrechtliche Vorgaben. Für eine geförderte Wohnung in Bremerhaven ist deshalb ein WBS nach den Vorgaben des Landes Bremen maßgeblich.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist eine Zugangsvoraussetzung, aber keine Wohnungsvermittlung und keine Zusage für eine konkrete Wohnung. Wohnungssuchende müssen sich weiterhin selbst auf passende geförderte Wohnungen bewerben.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?

Um einen Wohnberechtigungsschein für Bremerhaven zu erhalten, müssen Sie den Antrag für den WBS Bremerhaven zuerst ausfüllen und an die zuständige Stelle schicken. Hier können Sie den Antrag stellen.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS erlaubt?

Für eine alleinstehende Person gelten in der Regel bis zu 50 m² als angemessen. Bei zwei Haushaltsangehörigen sind es 60 m², bei drei Personen 75 m² und bei vier Personen 85 m². Für jede weitere Person kommen etwa 10 m² hinzu. Für einen Elternteil mit einem Kind wird ein Richtwert von 70 m² genannt.

Was passiert, wenn sich mein Haushalt nach der Ausstellung ändert?

Ändert sich die Zahl der Haushaltsmitglieder, passt der ausgestellte Wohnberechtigungsschein möglicherweise nicht mehr zur tatsächlichen Situation. Dann kann eine erneute Prüfung erforderlich werden, weil Einkommen und angemessene Wohnungsgröße neu bewertet werden müssen.

Kontakt

Sozialamt/Sozialer Wohnungsbau
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
Stadthaus 1, 1.OG, links
27576 Bremerhaven

Telefon: 0471 / 590-2584

Für Fragen zum Wohnberechtigungsschein ist nach den vorliegenden Angaben Frau Leich zuständig. Sie ist telefonisch unter 0471 590-2584 oder per E-Mail unter sozialamt@magistrat.bremerhaven.de erreichbar.

Öffnungszeiten:

Mo, Mi, Fr von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo von 15:00 bis 17:00 Uhr
Persönliche Vorsprache ist nach vorheriger Terminabsprache auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

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