Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Der Bedarf an Sozialem Wohnbau steigt stetig und wird auch in der Stadt Bremerhaven von Bedürftigen dankend angenommen. Allerdings gelangt man nur an eine, von dem Staat geförderte Wohnung, indem man einen Wohnberechtigungsschein vorlegt. Wie man an diesen gelangt und wer Anspruch hat, wird in den nächsten Zeilen ausführlich erläutert.

Bremerhaven – Hafenstadt an der beliebten deutschen Nordseeküste

Bremerhaven

Allein die Lage spricht für die Stadt. Nach langen Arbeitstagen oder einfach für ein bisschen Ruhe kann man lange Spaziergänge am Strand unternehmen oder eine Radtour auf dem angelegten Deich durchführen.
Natürlich ist die Stadt besonders bei Touristen beliebt, was den Anwohnern wiederum vielfältige Berufsmöglichkeiten mit sich bringt. Neben der Hotelbranche werden auch im kulturellen Angebot der Stadt ständig neue Mitarbeiter gesucht.
Auf einer Fläche von circa 94 Quadratkilometern leben 114 000 Menschen. Ein geringer Anteil der Wohnungen wird dabei an Bürger mit einem Wohnberechtigungsschein weitergegeben.

Die aktuelle Wohnungsmarktsituation hinsichtlich des Sozialen Wohnungsbaus

Die Stadt Bremerhaven, das Bundesland Bremen sowie der Bund unterstützen tatkräftig die Förderung des Neubaus und die stetige Modernisierung von Mietwohnungen.
Für den Bezug einer solchen geförderten Mietwohnung ist immer ein Wohnberechtigungsschein für Bremerhaven erforderlich.
Nach Ablauf von bestimmten vorausgesetzten Zeiträumen sind für eine Weiterbewilligung von den zugestandenen Förderungsmitteln für solche Mietwohnungen und Eigentumsmaßnahmen entsprechende Einkommensbescheinigungen von Ihnen erforderlich.
Sie können mithilfe eines sogenannten Wohnberechtigungsscheins, eine mit öffentlichen und staatlichen Mitteln geförderte Mietwohnung beziehen. Zur Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheines für Bremerhaven müssen verschiedene Voraussetzungen von der zuständigen Behörde geprüft werden.
Im Bremerhaven finden Sie solche Wohnungen beispielsweise im Stadtteil Bremerhaven – Geestemünde oder in Bremerhaven – Lehe. Je nach nötigen Anforderungen können diese Wohnungen ebenfalls Barrierefreiheit bieten oder eine Einbauküche beinhalten.

Wohnberechtigungsschein Bremerhaven anfordern

Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bremerhaven per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular dann direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Mögliche zukünftige Entwicklung im Sozialen Wohnungsbau

Wie in jeder Stadt lässt sich anmerken, dass der Soziale Wohnungsbau auch in Bremerhaven von den öffentlichen Behörden gefördert wird, aber die nötigen Wohnungen noch lange nicht den Bedarf decken können. Vermieter werden für die Verteilung von Wohnraum zum Beispiel bei Zinsen anders behandelt, als Vermieter, die keinen Sozialen Wohnungsbau fördern, dennoch reicht die Förderung des Sozialen Wohnungsbau den meisten nicht aus. Viele investieren die nötigen Kosten und wollen sich nicht an bestimmte vorgegebene Fristen halten, welche beispielsweise besagen, wie lange der Mietraum für den Sozialen Wohnungsbau genutzt werden muss.

Der Magistrat stellt Inhabern eines Wohnberechtigungsscheines zurzeit etwa 1.200 geförderte Wohnungen zur Verfügung. Davon werden fast 400 Wohnungen von der Städtische Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH vermietet. Andere Wohnungen befinden sich wiederum in privatem Besitz oder werden von anderen öffentlichen Wohnungsgesellschaften gefördert.
Die Zahl mag groß klingen, dennoch sind zum Beispiel alle Wohnungen der Städtische Wohnungsgesellschaft Bremerhaven mbH bereits vergeben.
Dabei bleibt zu bemerken, dass ein Wohnberechtigungsschein für Bremerhaven kein Anspruch auf eine solche Wohnung darstellt. Wenn Sie einen solchen Schein beantragen und bewilligt bekommen, müssen Sie sich bei dem zuständigen Vermieter melden und dieser kann dann entscheiden, ob er den Wohnraum an Sie vergibt oder muss Sie abweisen, weil alle Wohnungen in seinem Haus belegt sind.

Anspruchsberechtigte für den Wohnberechtigungsschein Bremerhaven

Es gibt einige Kriterien, die erfüllt werden müssen, um an einen Wohnberechtigungsschein zu gelangen. Grundsätzlich ist ein Wohnberechtigungsschein für den Bezug einer geförderten und mietgünstigen Wohnung erforderlich. Wenn Sie sich für die Beantragung von Fördermitteln für ein von Ihnen gewähltes Eigentumsobjekt interessieren, ist ebenfalls die Ausstellung des Scheins erforderlich.
Bei der Beantragung spielen die Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder innerhalb einer Wohnung und die Höhe des Gesamteinkommens aller Haushaltsmitglieder eine entscheidende Rolle. Die Höhe der Einkommensgrenze, welche nicht überschritten werden darf, unterscheidet sich je nach Stadt.
Des Weiteren müssen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder den Besitz einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung für mindestens 1 Jahr vorweisen. Außerdem muss die Volljährigkeit bei dem Antragssteller vorliegen.

Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Bei vorhandenen Schwerbehinderung sollten Sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis und bei Kindern ab 16 Jahren eine Schulbescheinigung vorlegen. Des Weiteren müssen Bescheide über den Bezug von Pflegegeld bei einer vorhandener Schwerbehinderung und eine Kopie des Passes bei ausländischen Mitbürgern an die Unterlagen beigefügt werden.
Alle weiteren nötigen Unterlagen müssen Sie bei der für Sie zuständigen Behörde erfragen oder auf der Internetseite herausfinden, da diese sich ständig aktualisieren.
Dazu können Sie sich auch auf der Internetseite der Stadt Bremerhaven informieren.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?

Um einen Wohnberechtigungsschein für Bremerhaven zu erlangen, müssen Sie den Antrag für den WBS Bremerhaven zuerst ausfüllen.

Dieses Formular muss entweder per Post oder persönlich an die zuständige Behörde weitergereicht werden.
Im Bremerhaven wenden Sie sich bitte an das Sozialamt/Sozialer Wohnungsbau.

Kontakt


Sozialamt/Sozialer Wohnungsbau
Hinrich-Schmalfeldt-Straße 42
Stadthaus 1, Erdgeschoss, links
27576 Bremerhaven

Dabei ist Frau Elisabeth Volke für die Verteilung eines Wohnberechtigungsscheines zuständig. Bei Fragen ist sie über die Telefonnummer 0471 590-2886 oder Mail – Adresse Sozialamt@magistrat.bremerhaven.de für Sie erreichbar.