Potsdam muss in den kommenden Jahren nicht nur mehr Einwohner, sondern vor allem mehr Haushalte unterbringen. Die Landeshauptstadt rechnet in ihrer aktuellen Haushaltsprognose damit, dass die Zahl der Wohnhaushalte bis 2040 auf rund 115.900 steigt. Für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen bleibt die Suche nach einer bezahlbaren Wohnung deshalb besonders schwierig.
Der Wohnberechtigungsschein Potsdam ist der amtliche Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Er ist vor allem dann wichtig, wenn eine Wohnung nur an Personen mit WBS, WBSplus oder mit anerkannter sozialer Dringlichkeit vergeben wird. In Potsdam spielt außerdem die städtische Wohnungsvermittlung eine wichtige Rolle, weil viele geförderte Wohnungen über ein Benennungsrecht vergeben werden.
Eine bezahlbare Wohnung zu finden ist für viele Menschen in Potsdam weiterhin eine große Herausforderung. Gründe sind der angespannte Wohnungsmarkt, die Nähe zu Berlin, die hohe Nachfrage nach kleinen und bezahlbaren Wohnungen sowie der zusätzliche Bedarf durch kleinere und ältere Haushalte. Der Wohnberechtigungsschein ersetzt keine eigene Wohnungssuche, er eröffnet aber den Zugang zu gefördertem Wohnraum mit begrenzter Miete.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Potsdam
Einen Wohnberechtigungsschein können volljährige Wohnungssuchende erhalten, wenn sie sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und in der Lage sind, auf Dauer einen eigenen Haushalt zu führen. Zuständig ist in Potsdam die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Soziale Wohnraumversorgung beziehungsweise die Arbeitsgruppe Wohnberechtigungsschein.
Die wichtigste Voraussetzung ist das Einkommen des gesamten Haushalts. Die Behörde prüft nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern auch die Einkünfte aller Personen, die mit in die Wohnung einziehen sollen. Außerdem wird geprüft, ob die beantragte Wohnungsgröße zur Haushaltsgröße passt.
Besonders berücksichtigt werden können unter anderem:
- Familien und Haushalte mit Kindern,
- Alleinerziehende,
- Schwangere,
- ältere Menschen,
- Menschen mit Behinderung,
- Haushalte in besonderen sozialen Notlagen,
- Wohnungslose oder von Wohnungslosigkeit bedrohte Haushalte.
Pro Haushalt wird grundsätzlich nur ein Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Der WBS wird für den angestrebten Hauptwohnsitz beantragt. Ein in Potsdam ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nach den Hinweisen des Serviceportals im Land Brandenburg, nicht bundesweit.
Formular Wohnberechtigungsschein für Potsdam anfordern

Wohnberechtigungsschein beantragen: Ablauf und zuständige Stelle
Den Wohnberechtigungsschein für Potsdam beantragen Berechtigte bei der Stadtverwaltung Potsdam. Zuständig ist der Bereich Soziale Wohnraumversorgung beziehungsweise die Arbeitsgruppe Wohnberechtigungsschein. Informationen zum Antrag, zu Voraussetzungen, Unterlagen, Fristen und zum Verfahren stellt die Landeshauptstadt Potsdam im offiziellen Serviceportal bereit.
Der Antrag muss von der berechtigten Person gestellt und unterschrieben werden. Nach den Hinweisen des Serviceportals können die unterschriebenen Unterlagen eingescannt oder fotografiert und als PDF-Anhang an die angegebene E-Mail-Adresse der Stadt gesendet werden. Eine Telefonnummer für Rückfragen und die aktuelle Anschrift sollten bei einer E-Mail-Anfrage mit angegeben werden.
Offizielle Informationen zum Antrag finden Sie auf der Serviceseite der Landeshauptstadt Potsdam. Dort verweist die Stadt auch auf die jeweils gültigen Formulare und Hinweise. Außerhalb des folgenden geschützten Anforderungsabschnitts wird hier bewusst nicht direkt auf einzelne Formular-Downloads verlinkt.
Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Potsdam finden
Öffentlich geförderte Wohnungen unterliegen in Potsdam Mietpreis- und Belegungsbindungen. Das bedeutet: Der Eigentümer darf die Wohnung nur an Haushalte vermieten, die den passenden Wohnberechtigungsschein besitzen. Zusätzlich darf die Miete eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
In Potsdam erfolgt die Benennung für viele geförderte Wohnungen über den Bereich Soziale Wohnraumversorgung. Ein Benennungsrecht bedeutet in der Regel, dass die Stadt dem Vermieter mehrere geeignete Wohnungssuchende vorschlägt. Die endgültige Entscheidung über den Mietvertrag trifft der Vermieter.
Für die Aufnahme in die Wohnungssuche muss ein gültiger Wohnberechtigungsschein des Landes Brandenburg vorliegen oder beantragt sein. Die Stadt Potsdam weist darauf hin, dass bestimmte Haushalte mit sozialer Dringlichkeit bevorzugt berücksichtigt werden können. Dazu zählen zum Beispiel Schwangere, Menschen mit Behinderung oder wohnungslose Haushalte.
ProPotsdam und andere Anbieter
Eine wichtige Rolle spielt das kommunale Wohnungsunternehmen ProPotsdam. Nach eigenen Angaben ist mehr als die Hälfte des Bestands mietpreis- und belegungsgebunden. Frei werdende geförderte Wohnungen werden an die Stadtverwaltung gemeldet. Die Vergabe erfolgt dann nach sozialen Kriterien und über die Benennung durch die Landeshauptstadt Potsdam.
Bei ProPotsdam werden geförderte Wohnungen je nach Berechtigung mit unterschiedlichen Einstiegsmieten angeboten. Genannt werden unter anderem WBS, WBSplus40 und WBSplus60. Welche Wohnung zu welchem WBS passt, hängt aber immer von der konkreten Förderbindung ab.
Wohnungssuchende sollten deshalb parallel mehrere Wege nutzen:
- Kontakt zur städtischen Wohnungsvermittlung aufnehmen,
- bei ProPotsdam nach passenden Angeboten suchen,
- Genossenschaften und gemeinnützige Anbieter prüfen,
- auf die passende WBS-Stufe und Wohnungsgröße achten,
- Unterlagen vollständig und aktuell bereithalten.
Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Potsdam
Für Potsdam gelten die Einkommensgrenzen des Landes Brandenburg. Grundlage ist das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz. Die aktuelle Übersicht der Landeshauptstadt Potsdam nennt Einkommensgrenzen nach dem BbgWoFG ab dem 1. Januar 2024. Entscheidend ist nicht einfach das Brutto- oder Nettoeinkommen aus der Lohnabrechnung, sondern das von der Behörde berechnete maßgebliche Jahreseinkommen nach zulässigen Abzügen und Freibeträgen.
| Haushalt | Angemessene Wohnräume / Wohnfläche | WBS | WBSplus +40 | WBSplus +60 |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | 2 Wohnräume oder 50 m² | 18.500 Euro | 25.900 Euro | 29.600 Euro |
| 2 Personen ohne Kind | 2 Wohnräume oder 65 m² | 26.000 Euro | 36.400 Euro | 41.600 Euro |
| 2 Personen, davon 1 Kind | 2 Wohnräume oder 65 m² | 28.000 Euro | 39.200 Euro | 44.800 Euro |
| 3 Personen ohne Kind | 3 Wohnräume oder 80 m² | 31.800 Euro | 44.520 Euro | 50.880 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 3 Wohnräume oder 80 m² | 33.800 Euro | 47.320 Euro | 54.080 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 3 Wohnräume oder 80 m² | 35.800 Euro | 50.120 Euro | 57.280 Euro |
| 4 Personen ohne Kind | 4 Wohnräume oder 90 m² | 37.600 Euro | 52.640 Euro | 60.160 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 4 Wohnräume oder 90 m² | 41.600 Euro | 58.240 Euro | 66.560 Euro |
| 5 Personen ohne Kind | 5 Wohnräume oder 100 m² | 43.400 Euro | 60.760 Euro | 69.440 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 5 Wohnräume oder 100 m² | 49.400 Euro | 69.160 Euro | 79.040 Euro |
Die Tabelle zeigt wichtige Fallgruppen. Die offizielle Potsdamer Übersicht enthält zusätzlich Einkommensstufen mit Überschreitungen um 20, 80 und 100 Prozent. Welche Stufe im Einzelfall hilft, hängt von der jeweiligen geförderten Wohnung, der Förderzusage und der behördlichen Prüfung ab.
Wie wird das Einkommen geprüft?
Die Entscheidung über den Wohnberechtigungsschein Potsdam erfolgt auf Grundlage des Jahreseinkommens aller mitziehenden Familien- und Haushaltsangehörigen. Von diesem Einkommen können zulässige Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden. Deshalb kann das Ergebnis der Behörde von einer einfachen Überschlagsrechnung abweichen.
Zum Einkommen können je nach Lebenslage unter anderem gehören:
- Arbeitslohn und Gehalt,
- Renten,
- Arbeitslosengeld oder Bürgergeld,
- Unterhaltsleistungen,
- Elterngeld,
- BAföG oder andere Ausbildungsleistungen,
- Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit.
Die Behörde prüft den Einzelfall. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen. In Potsdam können je nach Förderweg auch WBSplus-Bescheinigungen für Haushalte mit mittlerem Einkommen relevant sein.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Die Stadt Potsdam nennt im Serviceportal die Unterlagen, die für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein regelmäßig erforderlich sein können. Je nach Haushalt und Lebenslage können weitere Nachweise verlangt werden. Nachweise sollten grundsätzlich nur in Kopie eingereicht werden.
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Antragsformular mit Unterschrift | Grundlage für die behördliche Prüfung |
| Personalausweis, Reisepass oder ausländischer Pass mit Aufenthaltstitel | Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus aller Haushaltsangehörigen |
| Einkommensnachweise der letzten 12 Monate | Berechnung des maßgeblichen Jahreseinkommens |
| Bescheide über Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Grundsicherung, Rente, BAföG oder Elterngeld | Nachweis von Sozialleistungen oder sonstigen regelmäßigen Einkünften |
| Nachweise über Unterhaltszahlungen | Berücksichtigung von Unterhalt als Einnahme oder Belastung |
| Bei Selbstständigen: Gewinn- und Verlustrechnung, betriebswirtschaftliche Auswertung oder Steuerbescheid | Nachweis der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit |
| Schwerbehindertenausweis, ärztliche Atteste, Mutterpass oder Geburtsurkunden | Prüfung besonderer Bedarfe, Freibeträge oder sozialer Dringlichkeit |
| Kündigung, Trennungsnachweis, Betreuungsnachweis oder Nachweis einer Pflegestufe | Möglicher Nachweis einer besonderen Wohnsituation |
Welche Unterlagen tatsächlich erforderlich sind, entscheidet die Behörde nach Lage des Einzelfalls. Wer unsicher ist, sollte vor Abgabe des Antrags die Wohnberatung der Landeshauptstadt Potsdam kontaktieren.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Die Wohnberechtigungsbescheinigung gilt in der Regel ein Jahr. In begründeten Einzelfällen kann sie nach dem Serviceportal der Stadt auch für zwei Jahre ausgestellt werden. Wenn der Bedarf danach weiter besteht, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
In Potsdam sind vor allem diese Varianten praktisch relevant:
- WBS: für Haushalte, die die reguläre Einkommensgrenze einhalten.
- WBSplus: für Haushalte, deren Einkommen je nach Förderweg über der regulären Grenze liegt.
- WBS mit anerkannter Dringlichkeit: für Haushalte in besonderen Notlagen, etwa bei Wohnungslosigkeit, drohendem Wohnungsverlust oder erheblich unzureichenden Wohnverhältnissen.
Ein WBS ist kein Mietvertrag und keine Garantie auf eine bestimmte Wohnung. Er bestätigt nur die grundsätzliche Berechtigung, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Die Vergabe einer konkreten Wohnung hängt vom Angebot, vom Wohnbedarf, von der Benennung durch die Stadt und von der Entscheidung des Vermieters ab.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Die angemessene Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Die Potsdamer Übersicht nennt Wohnräume oder Wohnfläche. In der Praxis kann also die Zahl der Wohnräume oder die Quadratmeterzahl maßgeblich sein.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnräume | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|---|
| 1 Person | 2 Wohnräume | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume | bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Wohnräume | bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Wohnräume | bis 90 m² |
| 5 Personen | 5 Wohnräume | bis 100 m² |
Bei besonderem Wohnbedarf kann eine abweichende Bewertung möglich sein. Das gilt zum Beispiel bei Behinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft, Trennungssituationen oder wenn Kinder im Wechselmodell betreut werden. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Potsdam
Das Serviceportal der Landeshauptstadt Potsdam nennt keine starre Gebühr, sondern verweist darauf, dass die Gebühren im Ermessen der zuständigen Stelle liegen. Das Jobcenter Potsdam nennt für den Wohnberechtigungsschein einen Betrag von maximal 15,00 Euro. Wer Leistungen bezieht oder nur über ein sehr geringes Einkommen verfügt, sollte bei der Antragstellung nachfragen, ob eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein Potsdam
Umzug innerhalb Brandenburgs
Ein in Potsdam ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt nach dem Serviceportal im Land Brandenburg. Wer in eine andere brandenburgische Stadt umziehen will, sollte trotzdem prüfen, ob die dortige Wohnung zur Bescheinigung, zur Wohnungsgröße und zur jeweiligen Förderbindung passt.
Bestehender WBS läuft ab
Der WBS gilt in der Regel ein Jahr. Läuft die Bescheinigung ab und besteht weiterhin Bedarf, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Das sollte rechtzeitig geschehen, besonders wenn bereits eine geförderte Wohnung gesucht wird oder eine Sozialbindung der bestehenden Wohnung eine Rolle spielt.
Einkommen ändert sich
Ändert sich das Einkommen während der Wohnungssuche, sollte die Behörde informiert werden. Entscheidend ist, dass die Angaben im Antrag vollständig und richtig sind. Bei falschen oder unvollständigen Angaben kann der Antrag abgelehnt oder die Bescheinigung später überprüft werden.
WBS mit Dringlichkeit
Ein WBS mit anerkannter Dringlichkeit kann für Haushalte in besonderen Notlagen wichtig sein. Dazu gehören etwa drohender Wohnungsverlust, Wohnungslosigkeit, unzumutbare Wohnverhältnisse oder besondere gesundheitliche Gründe. Die Anerkennung erfolgt nicht automatisch, sondern nur nach Prüfung der Nachweise.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Potsdam
Gilt der Wohnberechtigungsschein Potsdam nur in Potsdam?
Der in Potsdam ausgestellte Wohnberechtigungsschein gilt nach den Angaben des Serviceportals im Land Brandenburg. Für Wohnungen außerhalb Brandenburgs gelten die Regeln des jeweiligen Bundeslandes.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel ein Jahr gültig. In begründeten Einzelfällen kann eine längere Gültigkeit möglich sein. Wenn der Bedarf weiter besteht, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Leistungen mit unterschiedlichen Voraussetzungen.
Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, das Einkommen zu hoch ist, Unterlagen fehlen oder die angegebene Wohnsituation nicht nachgewiesen werden kann. Gegen einen Bescheid ist grundsätzlich Widerspruch möglich.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist nur die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung. Eine konkrete Wohnung muss weiterhin gefunden werden. In Potsdam kann die städtische Wohnungsvermittlung bei passenden geförderten Wohnungen eine Benennung vornehmen.
Kontakt
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Potsdam ist die Arbeitsgruppe Wohnberechtigungsschein der Landeshauptstadt Potsdam. Für persönliche Beratung, Prüfung der Vollständigkeit und Abgabe von Unterlagen verweist die Stadt auf die Wohnberatung in der Wilhelmgalerie.
| Kontaktpunkt | Angabe |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Soziale Wohnraumversorgung, Arbeitsgruppe Wohnberechtigungsschein |
| Beratung und Abgabe | Wohnberatung der Landeshauptstadt Potsdam in der Wilhelmgalerie, Charlottenstraße 42, 14467 Potsdam |
| Verwaltungsanschrift | Bereich Soziale Wohnraumversorgung, Behlertstraße 3a, Haus M/N, 14467 Potsdam |
| Telefon | 0331 289-2694 |
| Fax | 0331 289-842694 |
| E-Mail WBS | wbs@rathaus.potsdam.de |
| E-Mail Wohnungsvermittlung | wohnungsvermittlung@rathaus.potsdam.de |
| Telefonische Sprechzeiten WBS | Montag und Freitag 09:00 – 12:00 Uhr; Dienstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr; Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr |
| Offene Sprechzeiten in der Wilhelmgalerie | Dienstag und Donnerstag 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr |
| Offizielle Kontaktseite | Serviceportal Potsdam |
Öffnungszeiten und Zuständigkeiten können sich ändern. Vor einem persönlichen Besuch sollte deshalb die offizielle Kontaktseite der Landeshauptstadt Potsdam geprüft werden.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Potsdam ergeben sich vor allem aus dem Bundesrecht und dem Landesrecht Brandenburgs. Wichtig sind insbesondere:
- das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes,
- das Brandenburgische Wohnraumförderungsgesetz,
- die Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung im Land Brandenburg,
- die kommunalen Hinweise der Landeshauptstadt Potsdam zum Wohnberechtigungsschein und zur Wohnungsvermittlung.
Für Antragsteller ist besonders § 22 BbgWoFG relevant, weil dort die Einkommensgrenzen geregelt werden. Für die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins verweist das Potsdamer Serviceportal auf § 14 BbgWoFG.
