Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Ulm

Wasserspeier in UlmBezahlbarer Wohnraum bleibt in Ulm ein zentrales Thema: Im neuen Quartier Am Weinberg sollen geförderte Wohnungen dauerhaft helfen, Haushalte mit geringerem Einkommen auf dem angespannten Mietmarkt zu entlasten. Für viele dieser Wohnungen ist ein passender Wohnberechtigungsschein Ulm notwendig. Er weist nach, dass Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße zu den Vorgaben des Landes Baden-Württemberg passen.

Der Wohnberechtigungsschein wird in Ulm für landesseitig geförderte Mietwohnungen benötigt, die einer Miet- und Belegungsbindung unterliegen. Eine Sozialwohnung darf nur an einen Haushalt vermietet werden, der einen passenden Wohnberechtigungsschein vorlegt. Der Schein eröffnet die Möglichkeit, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung entsteht dadurch aber nicht.

Die frühere Diskussion über mehr Sozialwohnungen in Ulm ist damit nicht erledigt. Der Neubau geförderter Wohnungen bleibt wichtig, weil günstige Mietwohnungen nicht automatisch frei verfügbar sind. Wer eine Sozialmietwohnung sucht, sollte deshalb früh prüfen, ob ein Wohnberechtigungsschein möglich ist, welche Einkommensgrenzen gelten und wo geeignete Wohnungen angeboten werden.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Ulm

Einen Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, deren anrechenbares Einkommen die maßgebliche Grenze nicht überschreitet. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern das Jahreseinkommen aller Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen möchten.

Nach den offiziellen Angaben der Stadt Ulm gelten vor allem diese Voraussetzungen:

  • Der Haushalt sucht eine Wohnung.
  • Das anrechenbare Einkommen aller Haushaltsangehörigen liegt innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenze.
  • Die geförderte Wohnung passt zur Haushaltsgröße und zur im Wohnberechtigungsschein angegebenen Wohnfläche oder Raumzahl.
  • Die erforderlichen Nachweise, vor allem Ausweis- oder Aufenthaltsdokumente und Einkommensnachweise, werden vollständig vorgelegt.

Ein Wohnberechtigungsschein ist nicht auf deutsche Staatsangehörige beschränkt. Wer keinen Personalausweis vorlegt, muss in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel nachweisen. Die Stadt prüft den Einzelfall anhand der Unterlagen.

Formular Wohnberechtigungsschein Ulm anfordern

WBS UlmHier bei uns können Sie ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Ulm per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Ulm

Für Ulm gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Die Stadt Ulm nennt für geförderte Mietwohnungen folgende Werte. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Stand der städtischen Angaben: Freigabevermerk 10.04.2026.

Personen im Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr Übliche Wohnungsgröße Raumzahl bei neueren Förderjahrgängen
1 Person 60.350 Euro 45 m² bis zu 2 Zimmer
2 Personen 60.350 Euro 60 m² bis zu 3 Zimmer
3 Personen 69.350 Euro 75 m² bis zu 4 Zimmer
4 Personen 78.350 Euro 90 m² bis zu 5 Zimmer
5 Personen 87.350 Euro 105 m² bis zu 6 Zimmer
6 Personen 96.350 Euro 120 m² bis zu 7 Zimmer

Bei größeren Haushalten wird die Grenze nach den landesrechtlichen Vorgaben fortgeschrieben. Außerdem können Förderjahrgänge, besondere Wohnbedarfe oder persönliche Härten eine Rolle spielen. Deshalb ersetzt die Tabelle keine Einzelfallprüfung durch die Wohnraumförderungsstelle.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Die Behörde berechnet das Jahreseinkommen für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert. Danach werden die Jahreseinkommen zusammengerechnet. Zum Jahreseinkommen können auch steuerfreie Einkünfte gehören.

Berücksichtigt werden nach den offiziellen Serviceangaben unter anderem:

  • Bruttojahresverdienst aus nicht selbständiger Arbeit abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten,
  • Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft,
  • Überschüsse aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen,
  • Renten und Pensionen abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten,
  • steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Übergangsgeld, Insolvenzgeld, Bürgergeld oder Grundsicherung.

Bei Alleinerziehenden kann das Jahreseinkommen um den steuerlichen Entlastungsbetrag gemindert werden, wenn für mindestens ein Kind ein Freibetrag oder Kindergeldanspruch besteht. Unterhaltsleistungen werden je nach Rolle unterschiedlich berücksichtigt: Beim Empfänger zählen sie als Einkommen, beim Unterhaltspflichtigen können bestimmte Beträge abgezogen werden.

Wohnberechtigungsschein Ulm beantragen: Ablauf und zuständige Stelle

Der Wohnberechtigungsschein wird bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Für Personen, die in Ulm wohnen, ist die Stadt Ulm zuständig. Wer noch nicht in Baden-Württemberg gemeldet ist, kann sich an die Gemeinde wenden, in die er ziehen möchte.

Der Antrag kann nach den Angaben der Stadt Ulm persönlich nach Terminvereinbarung oder schriftlich per Post oder E-Mail gestellt werden. Zusätzlich verweist das Land Baden-Württemberg auf Service-BW als Plattform für digitale Anträge, sofern die jeweilige Kommune das Verfahren für ihr Zuständigkeitsgebiet aktiviert hat.

Wichtig ist: Der Wohnberechtigungsschein muss vor dem Einzug in eine Sozialmietwohnung vorgelegt werden. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen die Wohnung nur an einen passenden wohnberechtigten Haushalt vergeben.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Stadt Ulm nennt vor allem Ausweis- oder Aufenthaltsdokumente und Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten.

Unterlage Hinweis
Personalausweis oder Aufenthaltstitel Für alle relevanten Antragsteller beziehungsweise Haushaltsmitglieder, soweit erforderlich.
Einkommensnachweise Zum Beispiel Verdienstbescheinigung, Gehaltsabrechnungen oder Nachweise über Sonderzahlungen.
Nachweise bei Selbständigkeit Zum Beispiel Einkommensteuerbescheid, Einkommensteuererklärung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
Leistungsbescheide Zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung, Arbeitslosengeld oder andere Transferleistungen.
Schulbescheinigung Nach Angabe der Stadt Ulm erforderlich, wenn dem Haushalt Kinder angehören, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Weitere Nachweise Je nach Fall etwa Nachweise zu Unterhalt, Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder besonderem Wohnbedarf.

Wer unsicher ist, sollte vor der Antragstellung bei der Wohnraumförderungsstelle nachfragen. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der Wohnberechtigungsschein ist in Baden-Württemberg landesweit verwendbar und maximal ein Jahr gültig. Wer erst nach Ablauf dieser Frist in eine Sozialmietwohnung einzieht, muss vorher einen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen.

In der Praxis ist zu unterscheiden zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einem Schein, der zu einer bestimmten geförderten Wohnung passen muss. Entscheidend sind die Förderzusage der Wohnung, die Einkommensgrenze, die Wohnungsgröße und mögliche besondere Belegungsbindungen. Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung ist erneut ein Wohnberechtigungsschein nötig.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein Ulm

Die im Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße muss zur Haushaltsgröße passen. Die Stadt Ulm nennt in ihren aktuellen Angaben für neuere Förderjahrgänge die folgenden Richtwerte. Bei älteren Förderjahrgängen kann die zulässige Raumzahl abweichen.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche Orientierung bei der Raumzahl
1 Person bis 45 m² bis zu 2 Zimmer
2 Personen bis 60 m² bis zu 3 Zimmer
3 Personen bis 75 m² bis zu 4 Zimmer
4 Personen bis 90 m² bis zu 5 Zimmer
jede weitere Person in der Regel zusätzlich 15 m² zusätzlicher Wohnraum nach Einzelfall

Besondere persönliche Bedürfnisse können berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel Schwerbehinderung, Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf oder die Aufnahme einer Pflegeperson in die Wohnung. Ob dadurch eine größere Wohnung anerkannt wird, entscheidet die zuständige Stelle.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Ulm

Nach den aktuellen Angaben der Stadt Ulm fallen für den Wohnberechtigungsschein keine Kosten beziehungsweise Gebühren an. Da Gebührenregelungen kommunal abweichen können, sollte bei späteren Änderungen die städtische Serviceseite geprüft werden.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Ulm

Die Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen ist in Ulm seit Jahren deutlich höher als das verfügbare Angebot. Besonders Familien, Alleinerziehende, Senioren sowie Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) konkurrieren um vergleichsweise wenige freie Wohnungen. Die meisten öffentlich geförderten Mietwohnungen werden über die Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS) sowie weitere kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen vermietet.

Wie viele Sozialwohnungen entstehen in Ulm?

Die Stadt Ulm verpflichtet Investoren seit 2022 bei größeren Wohnbauprojekten dazu, mindestens 40 % der Wohnfläche als öffentlich geförderten Mietwohnraum zu errichten. Die Bindungsfrist beträgt in der Regel mindestens 25 Jahre. Damit gehört Ulm zu den Städten mit einer vergleichsweise hohen Quote für geförderten Wohnungsbau in Baden-Württemberg.

Die kommunale UWS (Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft) investiert jährlich über 50 Millionen Euro in Neubau und Modernisierung. Ziel des Unternehmens ist es, bis zu 100 neue Mietwohnungen pro Jahr fertigzustellen. Ein erheblicher Teil dieser Wohnungen wird öffentlich gefördert und an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben.

Wo entstehen aktuell geförderte Wohnungen?

In Ulm werden öffentlich geförderte Wohnungen vor allem in größeren Quartiersentwicklungen geschaffen:

  • Dichterviertel – „Bassena und Pawlatsche“
    • insgesamt 77 Wohnungen
    • mehr als ein Drittel öffentlich gefördert
    • zahlreiche Wohnungen können mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein angemietet werden
    • Fertigstellung seit 2024
    • Lage zwischen Hauptbahnhof und Hindenburgring.
  • Safranberg – „Safloor“
    • 39 Mietwohnungen
    • rund ein Drittel öffentlich gefördert
    • zusätzlich entsteht eine viergruppige Kindertagesstätte
    • Vermietung ausschließlich über die UWS.
  • Am HermannsGarten
    • geplant sind 194 Wohnungen
    • zusätzlich 15 Reihenhäuser
    • Schwerpunkt auf bezahlbarem Mietwohnraum
    • eines der größten aktuellen Wohnungsbauprojekte der Stadt.

Daneben entwickelt die UWS weitere Wohnquartiere unter anderem in:

  • Böfingen
  • Wiblingen (Wision14)
  • Unterweiler
  • Mähringen
  • Safranberg

Auch dort entstehen nach und nach weitere öffentlich geförderte Mietwohnungen.

Welche Wohnungsunternehmen bieten Sozialwohnungen an?

Ulmer Wohnungs- und Siedlungs-Gesellschaft (UWS)

Die UWS ist mit Abstand der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen in Ulm. Sie bewirtschaftet mehrere tausend Mietwohnungen und errichtet kontinuierlich neue Wohngebäude. Freie Wohnungen – darunter auch WBS-Wohnungen – werden direkt über die UWS vergeben. Interessenten sollten frühzeitig eine Wohnungsanfrage stellen und einen gültigen Wohnberechtigungsschein bereithalten.

ulmer heimstätte eG

Die ulmer heimstätte eG beteiligt sich gemeinsam mit der UWS an Neubauprojekten wie „Bassena und Pawlatsche“. Auch hier entstehen öffentlich geförderte Wohnungen, die langfristig dem bezahlbaren Mietwohnungsmarkt erhalten bleiben.

Wo finden WBS-Berechtigte freie Wohnungen?

Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen werden in Ulm nicht über große Immobilienportale angeboten, sondern direkt von den Wohnungsunternehmen vergeben. Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich insbesondere bei der UWS registrieren lassen, da dort regelmäßig neue Wohnungen aus Neubauprojekten und frei werdende Bestandswohnungen vergeben werden. Außerdem lohnt es sich, die Vermietungsangebote der ulmer heimstätte eG regelmäßig zu beobachten.

Die größten Bestände an gefördertem Wohnraum befinden sich insbesondere in den Stadtteilen:

  • Böfingen
  • Wiblingen
  • Eselsberg
  • Safranberg
  • Dichterviertel
  • Weststadt

Gerade in diesen Quartieren wurden in den vergangenen Jahren zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen neu gebaut oder bestehende Wohnanlagen modernisiert.

Wie gut sind die Chancen auf eine Sozialwohnung?

Trotz der umfangreichen Neubauprojekte bleibt die Nachfrage in Ulm deutlich höher als das Angebot. Deshalb sollten Antragsteller nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins nicht nur auf einzelne Neubauten warten, sondern sich parallel bei den kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen registrieren lassen. Da jedes Jahr neue geförderte Wohnungen fertiggestellt werden und gleichzeitig Bestandswohnungen frei werden, verbessern sich die Chancen mit einer frühzeitigen Bewerbung erheblich.

Sonderregelungen und häufige Sonderfälle

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden, wenn der bisherige Schein nicht mehr passt oder abgelaufen ist.

Einkommensänderung nach der Antragstellung

Ändert sich das Einkommen während der Antragstellung deutlich, sollte die Wohnraumförderungsstelle informiert werden. Maßgeblich ist die Prüfung durch die Behörde.

Größere Wohnung bei besonderem Bedarf

Eine größere Wohnfläche kann im Einzelfall möglich sein, wenn besondere persönliche oder familiäre Gründe vorliegen. Dazu können etwa Behinderung, Pflegebedarf oder ein wachsender Haushalt gehören.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Ulm

Gilt der Wohnberechtigungsschein Ulm nur in Ulm?

Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist landesweit verwendbar. Die konkrete Wohnung muss aber zur im Schein angegebenen Einkommensgrenze, Wohnfläche und gegebenenfalls zur Förderzusage passen.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Danach muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Ulm beantragen?

Offizielle Informationen zum Antrag, zum Verfahren, zu den Voraussetzungen, zu den Unterlagen und zu den Kosten stellt die Stadt Ulm auf ihrer Serviceseite bereit. Dort finden Antragsteller auch die zuständige Stelle und die aktuellen Hinweise der Stadt. Die offizielle Informationsseite der Stadt Ulm ist hier abrufbar: Stadt Ulm.

Kann der Antrag abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, zum Beispiel weil das anrechenbare Einkommen zu hoch ist oder Unterlagen fehlen. Weitere Informationen zum Rechtsbehelf stehen im jeweiligen Bescheid.

Bekomme ich mit dem Wohnberechtigungsschein automatisch eine Wohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist nur die Voraussetzung für eine Sozialmietwohnung. Die Wohnungssuche und die Vergabe erfolgen über die jeweiligen Vermieter oder Wohnungsunternehmen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig ist die Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm. Die folgenden Angaben beruhen auf der offiziellen Kontaktseite der Stadt Ulm.

Kontaktpunkt Angabe
Zuständige Stelle Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm
Anschrift Münchner Straße 2, 89073 Ulm
Telefon +49 731 161 6098
Fax +49 731 161 1689
E-Mail über das Kontaktformular der Stadt Ulm
Öffnungszeiten Di 08:00-12:00 Uhr; Do 08:00-12:00 und 14:00-17:00 Uhr; Fr 08:00-12:00 Uhr
Offizielle Kontaktseite Wohnraumförderungsstelle der Stadt Ulm

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigste rechtliche Grundlage ist das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Für den Wohnberechtigungsschein besonders relevant sind § 12 LWoFG zum Einkommen und § 15 LWoFG zur Überlassung geförderter Mietwohnungen und zur Erteilung des Wohnberechtigungsscheins.

§ 15 LWoFG regelt unter anderem, dass eine geförderte Mietwohnung nur einem Wohnungssuchenden überlassen werden darf, dessen Wohnberechtigung sich aus einem passenden Wohnberechtigungsschein ergibt. Der Schein wird auf Antrag erteilt und ist längstens auf ein Jahr befristet.

Weiterführende Informationen