Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Erlangen

Erlangen ist eine Großstadt in Mittelfranken und gehört zum Freistaat Bayern. Es handelt sich um eine kreisfreie Stadt, in der sich eine Universität befindet. Da die Einwohnerzahl 1974 100.000 überschritten hatte, wurde Erlangen von der Kleinstadt zur Großstadt. Sie ist allerdings die kleinste der acht Großstädte des Freistaates. Erlangen gehört zu den drei Metropolen Frankens. Gemeinsam mit den Städten Fürth und Nürnberg bildet Erlangen ein Städtedreieck. Es ist das Zentrum des Ballungsraums von Nürnberg.

Wie sieht die aktuelle Sozialwohnungsmarktsituation in Erlangen aus?

ErlangenDie Abteilung Wohnungswesen in Erlangen vermittelt Wohnungen, die öffentlich gefördert sind an Einwohner, die einen Wohnberechtigungsschein für Erlangen besitzen. Allerdings muss dazu eine bestimmte Einkommenshöhe vorhanden sein. Aktuell gibt es ungefähr 3.500 Sozialwohnungen, die in dieser Abteilung verwaltet werden. Es werden permanent Anträge eingereicht, deren Höhe von 1.200 bis 1.600 variiert. Da die Nachfrage hoch ist, das Angebot jedoch eher niedrig an Wohnungen, die wieder frei werden, müssen Antragsteller mit einer Wartezeit von einem Jahr oder noch länger rechnen. Das gilt speziell für wohnungssuchende Singles sowie für vier- und höherköpfige Familien.

Wohnberechtigungsschein Erlangen anfordern

Wohnberechtigungsschein Erlangen

Sie können hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Erlangen per E-Mail anfordern.

Der Downloadlink wird Ihnen dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Wie sieht die Entwicklung der Zukunft im Bereich Wohnungsneubau aus?

Die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft in Erlangen hat einen sozialen Neubau geplant, der sich aus Wohnungen und Geschäftshäusern zusammensetzen soll. Dafür werden im Gegenzug zwei Häuser abgerissen, die 1910 erbaut wurden. Da es sich bei den Häusern nicht um Einzel- oder Doppeldenkmäler handelt, ist der Abriss problemlos möglich. Da die Bausubstanz der alten Häuser besonders schlecht ist, kam eine Renovierung nicht infrage. In den noch erhaltenen Häusern waren insgesamt auf etwa 1.000 Quadratmetern 18 Wohnungen und Gewerbeeinheiten angesiedelt.

Die Gewobau belegte dabei den größten Teil der gewerblichen Räumlichkeiten. Nachdem der Neubau fertiggestellt ist, sollen zusätzlich maximal 2.000 Quadratmeter Wohnfläche mehr im Rahmen des sozialen Wohnungsbaus vorhanden sein. Es sollen etwa 40 Wohnungen gebaut werden, die sich auf circa 2.500 Meter verteilen. Die Mieten sollen nicht höher als 5,50 Euro je Quadratmeter kosten.

 

 

Welche Unternehmen bauen Sozialwohnungen?

In dieser Hinsicht ist vor allem die bereits erwähnte Gewobau zu erwähnen. Sie wurde 1960 gegründet und beschäftigt mittlerweile mehr als 100 Mitarbeiter. Sie ist eine der größten Wohnungsbaugesellschaften des Freistaats Bayern. Etwa 8.400 Wohnungen sind das Eigentum der Gewobau. Dort wohnen etwa 25.000 Einwohner der Stadt. Die Gewobau hat es sich zum Ziel gemacht, die Einwohner der Stadt mit sozial verantwortbaren und sicheren Wohnungen zu versorgen.

Außerdem sollen die Bedingungen gesamtwirtschaftlich vertretbar sein. Durch viele Sanierungen und Neubauprojekten bestimmt das Unternehmen das Erscheinungsbild von Erlangen maßgeblich mit. Die Gewobau arbeitet leistungsstark und kundenorientiert. Das zeigt sich zum Beispiel an der regelmäßigen Schaffung neuer Wohnungen, Bestandsaufwertung und innovativen Wohnkonzepten.

Wer hat Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Erlangen?

Die Bürger Erlangens können bei Bedarf die Abteilung Wohnungswesen aufsuchen, um einen Wohnberechtigungsschein für Erlangen zu erhalten. Er muss beantragt werden. Die Gebühr für die Beantragung liegt derzeit bei zehn Euro. Des Weiteren müssen alle notwendigen Unterlagen bei der Abteilung eingereicht werden. Anschließend wird die Berechtigung geprüft. Sind die Voraussetzungen vorhanden, wird der Wohnberechtigungsschein für Erlangen erteilt. Danach können die Burger selbst nach einer passenden Sozialwohnung suchen.

Damit eine Beratung erfolgen oder der Wohnberechtigungsschein beantragt werden kann, müssen Interessenten einen Termin bei der Abteilung vereinbaren. Gebiete mit einem erhöhten Wohnungsbedarf werden vom Wohnberechtigungsschein ausgeschlossen. Die Wohnungsmarktsituation ist dort sehr angespannt, weshalb die Bürger sich mit der betreffenden kreisfreien Stadt in Verbindung setzen sollten.

Wer einen Wohnberechtigungsschein für Erlangen erhalten möchte, muss eine bestimmte Einkommensgrenze erfüllen. Wird diese überschritten, wird keine Berechtigung erteilt, eine Sozialwohnung zu mieten. Als Grundlage zur Berechnung dient das gesamte Einkommen aller Personen eines Haushalts.

Eine einzelne Person darf jährlich nicht mehr als 14.000 Euro verdienen, nachdem Versicherungen und Steuern pauschal abgezogen wurden. Zwei Personen dürfen zusammen nicht mehr als 22.000 Euro pro Jahr verdienen. Das Einkommen einer Familie mit drei Personen darf nicht höher als 27.000 Euro sein. Falls eine Schwerbehinderung von 50 Prozent und mehr vorliegt sowie bei Ehepaaren, die jünger als 40 Jahre und nicht länger als zehn Jahre verheiratet sind, fallen weitere Freibeträge an. Für ein Ehepaar, für das zunächst ein Höchstverdienst von 22.000 Euro angesetzt wird, erhält einen zusätzlichen Freibetrag in Höhe von 5.000 Euro. In diesem Fall liegt dann die neue Verdienstgrenze bei 27.000 Euro.

Es gibt allerdings in Erlangen ebenfalls öffentlich geförderte Wohnungen mit höheren Einkommensgrenzen. Für eine Person liegt hier die Verdienstgrenze bei 18.200 Euro, für zwei Personen bei 28.600 Euro.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?

Auf der Seite der Stadt Erlangen sind alle Informationen hinterlegt, um den Wohnberechtigungsschein für Erlangen zu erhalten. Das Rathaus befindet sich am Rathausplatz 1 in 91502 Erlangen. Die Abteilung ist in Raum 419 ansässig. Telefonisch erreichbar ist sie unter 09131-862870, per Fax unter 09131862151. Geöffnet hat das Rathaus von montags von 14 bis 18 Uhr sowie dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr. Mittwochs ist geschlossen.

Kontakt

 
Rathaus
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
Etage/Raum: 419

Tel: +49 (0) 9131 86 2870
Fax: +49 (0) 9131 86 2151

Öffnungszeiten

Montag 14:00 – 18 Uhr
Dienstag 8:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr