Der Wohnberechtigungsschein Erlangen ist für viele Haushalte ein wichtiger Nachweis, wenn sie eine geförderte Mietwohnung oder eine EOF-Wohnung im Stadtgebiet beziehen möchten. Erlangen gehört in Bayern zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Deshalb ist der Zugang zu Sozialwohnungen stärker geregelt als in weniger angespannten Wohnungsmärkten: Je nach Einkommensstufe werden Wohnungssuchende entweder über die Wohnungsvermittlung der Stadt berücksichtigt oder erhalten einen Wohnberechtigungsschein, mit dem sie sich direkt bei passenden Vermietern bewerben können.
Die frühere Angabe sehr niedriger Einkommensgrenzen ist nicht mehr aktuell. Maßgeblich sind die bayerischen Einkommensstufen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz und den aktuellen Förderübersichten des Freistaats Bayern. Die folgenden Informationen fassen den Stand der öffentlich verfügbaren Quellen im Mai 2026 zusammen und ersetzen veraltete Beträge, unklare Hinweise und nicht mehr passende Formularverweise.
Wohnberechtigungsschein Erlangen: Bedeutung für Sozialwohnungen und EOF-Wohnungen
In Erlangen werden öffentlich geförderte Wohnungen vor allem als Sozialwohnungen und als Wohnungen der Einkommensorientierten Förderung, kurz EOF, vergeben. Bei der EOF wird nicht nur geprüft, ob ein Haushalt grundsätzlich wohnberechtigt ist, sondern auch, welcher Einkommensstufe er zugeordnet wird. Diese Stufe ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob die städtische Wohnungsvermittlung eine Wohnung vorschlägt oder ob sich Wohnungssuchende mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein direkt bei Vermietern bewerben können.
Nach den aktuellen Informationen der Stadt Erlangen können sich Wohnungssuchende für Sozialwohnungen beziehungsweise EOF-Wohnungen der Einkommensstufe 1 innerhalb des Stadtgebiets über die Wohnungsvermittlung bewerben. Für EOF-Wohnungen der Stufen 2 und 3 erhalten Erlanger Wohnungssuchende in der Regel einen Wohnberechtigungsschein und können sich damit direkt bei Vermietern bewerben, die entsprechende geförderte Wohnungen anbieten.
Formular Wohnberechtigungsschein Erlangen anfordern

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Erlangen 2026
Für den Wohnberechtigungsschein Erlangen gelten die bayerischen Einkommensgrenzen. Bayern arbeitet bei geförderten Mietwohnungen mit drei Einkommensstufen. Die Stufe III bildet zugleich die Obergrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz. Wichtig ist: Die genannten Beträge sind nicht einfach mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen. Maßgeblich ist das berechnete Gesamteinkommen des Haushalts. Bei der Prüfung können bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden, sodass das tatsächliche Bruttoeinkommen höher liegen kann als die dargestellte Grenze.
| Haushaltsgröße / Zuschlag | Stufe I | Stufe II | Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| 2-Personen-Haushalt | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Zuschlag für jede weitere Person | 5.000 Euro | 7.850 Euro | 10.700 Euro |
| Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind | 1.300 Euro | 2.250 Euro | 3.200 Euro |
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Übersicht Wohnraumförderung in Bayern, Stand April 2026; Art. 11 BayWoFG.
Beispielhafte Orientierung nach Haushaltsgröße
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| Zwei Personen | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Drei Personen, davon ein Kind | 33.800 Euro | 45.450 Euro | 57.100 Euro |
| Vier Personen, davon zwei Kinder | 40.100 Euro | 55.550 Euro | 71.000 Euro |
Diese Beispiele dienen nur der ersten Orientierung. Eine verbindliche Prüfung kann nur durch die zuständige Stelle erfolgen, weil neben dem Einkommen auch Haushaltszusammensetzung, Freibeträge, Vermögen, Aufenthaltsstatus und die konkrete Wohnung eine Rolle spielen können.
Wer in Erlangen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben kann
Ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein oder auf Berücksichtigung bei einer Sozialwohnung besteht nicht allein deshalb, weil die Miete auf dem freien Markt zu hoch ist. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Haushalt zählen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz neben der antragstellenden Person unter anderem Ehegatten, Lebenspartner, Kinder sowie weitere Angehörige, wenn sie gemeinsam eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen.
In Erlangen müssen Wohnungssuchende grundsätzlich in der Lage sein, längerfristig einen Wohnsitz zu begründen. Außerdem darf das maßgebliche Gesamteinkommen des Haushalts die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Stadt Erlangen weist zusätzlich darauf hin, dass nur geringes Vermögen und kein nutzbares Wohneigentum vorhanden sein dürfen. Antragsteller ohne deutsche Staatsangehörigkeit benötigen nach den städtischen Informationen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Besonderheit in Erlangen: Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf
Erlangen ist in der bayerischen Durchführungsverordnung Wohnungsrecht als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. Das ist für die praktische Wohnungssuche wichtig. In solchen Gebieten dürfen bestimmte frei oder bezugsfertig werdende Sozialwohnungen nur an Wohnungssuchende vergeben werden, die von der zuständigen Stelle benannt wurden. Dadurch unterscheidet sich die Situation von Gemeinden, in denen ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein allein für die Bewerbung ausreichen kann.
Für Erlangen bedeutet das: Ein Wohnberechtigungsschein der Stufe 1, der von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, gilt nach den Informationen der Stadt nicht automatisch für die Vermittlung in Erlangen. Wer in Erlangen wohnt und eine geförderte Wohnung im Stadtgebiet sucht, sollte sich daher an der örtlichen Zuständigkeit und an den Vorgaben der städtischen Wohnungsvermittlung orientieren.
Kosten, Gültigkeit und Verfahren in Erlangen
Der Antrag für Wohnungen der Einkommensstufe 1 gilt nach den Angaben der Stadt Erlangen ein Jahr. Dasselbe gilt für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein für Wohnungen der Einkommensstufen 2 und 3. Der Antrag für Wohnungen der Einkommensstufe 1 ist nach den städtischen Informationen kostenfrei. Der Wohnberechtigungsschein für Wohnungen der Einkommensstufen 2 und 3 kostet derzeit 20,00 Euro.
| Punkt | Einordnung für Erlangen |
|---|---|
| Einkommensstufe 1 | Bewerbung über die städtische Wohnungsvermittlung; Benennung nach Dringlichkeit, Wartezeit und Wohnungsangebot |
| Einkommensstufen 2 und 3 | Wohnberechtigungsschein; Bewerbung direkt bei Vermietern passender geförderter Wohnungen |
| Gültigkeit | in der Regel ein Jahr |
| Kosten | Antrag für EK-Stufe 1 kostenfrei; WBS für Stufen 2 und 3 derzeit 20,00 Euro |
Sozialwohnungen in Erlangen: aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt
Der geförderte Wohnungsmarkt in Erlangen bleibt angespannt. Die Stadt weist darauf hin, dass Erlangen zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zählt und die Zahl freiwerdender geförderter Wohnungen begrenzt ist. Deshalb kann keine verlässliche Aussage getroffen werden, wann ein konkretes Wohnungsangebot möglich ist. Die Wartezeit hängt unter anderem davon ab, welche Wohnungen frei werden, wie groß der Haushalt ist, wie dringlich der Wohnungsbedarf ist und ob die Suche auf bestimmte Stadtteile beschränkt wird.
Die Stadt Erlangen rät deshalb, die Wohnungssuche nicht ausschließlich auf geförderte Wohnungen und nicht ausschließlich auf einzelne Stadtteile zu beschränken. Wer in der Einkommensstufe 2 oder 3 liegt, sollte zusätzlich selbst bei Vermietern nach passenden EOF-Wohnungen suchen und dabei genau prüfen, welche Einkommensstufe im Wohnungsangebot verlangt wird.
GEWOBAU und geförderter Wohnraum in Erlangen
Eine zentrale Rolle beim bezahlbaren Wohnraum in Erlangen spielt die GEWOBAU Erlangen. Das kommunale Wohnungsunternehmen verfügt über rund 9.000 Wohnungen und bietet nach eigenen Angaben etwa 25.000 Erlangern ein Zuhause. Damit gehört die GEWOBAU zu den wichtigsten Anbietern geförderter und preisgedämpfter Wohnungen in der Stadt.
Auch aktuelle Bau- und Sanierungsprojekte betreffen den geförderten Wohnraum. Im April 2026 meldete die GEWOBAU ein Quartiersprojekt in Erlangen-Süd, bei dem Bestandswohnungen seriell saniert und durch modulare Aufstockung zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Insgesamt sind dort 176 neue Wohnungen vorgesehen, davon 164 EOF-Wohnungen. Ein Teil davon wurde bereits im Frühjahr 2026 fertiggestellt, weitere EOF-geförderte Wohnungen sollen Anfang 2027 folgen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Erlangen
Welche Einkommensgrenze gilt für den Wohnberechtigungsschein Erlangen?
Die Einkommensgrenze hängt von der Haushaltsgröße und der passenden Einkommensstufe ab. Für eine alleinstehende Person liegen die Grenzen 2026 bei 17.500 Euro in Stufe I, 22.900 Euro in Stufe II und 28.300 Euro in Stufe III. Für zwei Personen gelten 27.500 Euro, 35.350 Euro beziehungsweise 43.200 Euro. Weitere Personen und Kinder erhöhen die Grenze.
Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus einer anderen Gemeinde in Erlangen?
Das hängt von der Einkommensstufe und der konkreten Wohnung ab. Für Erlangen ist besonders wichtig, dass die Stadt als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt. Nach den Informationen der Stadt Erlangen gilt ein Wohnberechtigungsschein der Stufe 1 aus einer anderen Gemeinde nicht für die Vermittlung in Erlangen.
Wo kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden?
Informationen zur Wohnungsvermittlung und zum Wohnberechtigungsschein stellt die Stadt Erlangen online bereit: Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Erlangen gültig?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein für Wohnungen der Einkommensstufen 2 und 3 gilt nach den städtischen Informationen ein Jahr. Auch der Antrag für Wohnungen der Einkommensstufe 1 gilt ein Jahr.
Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Erlangen?
Der Antrag für Wohnungen der Einkommensstufe 1 ist nach Angaben der Stadt Erlangen kostenfrei. Der Wohnberechtigungsschein für Wohnungen der Einkommensstufen 2 und 3 kostet derzeit 20,00 Euro.
Warum bekomme ich trotz Wohnberechtigungsschein nicht sofort eine Wohnung?
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die grundsätzliche Berechtigung, ersetzt aber kein Wohnungsangebot. In Erlangen ist der Markt für geförderte Wohnungen angespannt. Die Dauer hängt davon ab, welche Wohnungen frei werden, wie viele passende Bewerbungen vorliegen und wie dringlich der Wohnungsbedarf bewertet wird.
Welche Rolle spielt die Einkommensorientierte Förderung in Erlangen?
Die Einkommensorientierte Förderung ist in Bayern ein wichtiges Instrument für bezahlbare Mieten. In Erlangen gibt es EOF-Wohnungen in mehreren Einkommensstufen. Die jeweilige Stufe wird anhand des berechneten Haushaltseinkommens festgestellt und ist für die spätere Wohnungsvergabe beziehungsweise Bewerbung entscheidend.
Kontakt
Rathausplatz 1
91052 Erlangen
E-Mail: wohnungsvermittlung@stadt.erlangen.de
Telefon: 09131 86-3100
Fax: 09131 86-2151
Öffnungszeiten
Montag: 14:00 – 16:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr
Außerhalb der regulären Öffnungszeiten können nach Angaben der Stadt Erlangen individuelle Termine vor Ort vereinbart werden.

