Der Wohnberechtigungsschein Erlangen ist für viele Haushalte ein wichtiger Nachweis, wenn sie eine geförderte Mietwohnung oder eine EOF-Wohnung im Stadtgebiet beziehen möchten. Erlangen gehört in Bayern zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Deshalb ist der Zugang zu Sozialwohnungen stärker geregelt als in weniger angespannten Wohnungsmärkten: Je nach Einkommensstufe werden Wohnungssuchende entweder über die Wohnungsvermittlung der Stadt berücksichtigt oder erhalten einen Wohnberechtigungsschein, mit dem sie sich direkt bei passenden Vermietern bewerben können.
Die frühere Angabe sehr niedriger Einkommensgrenzen ist nicht mehr aktuell. Maßgeblich sind heute die bayerischen Einkommensstufen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz und den aktuellen Förderübersichten des Freistaats Bayern. Die folgenden Informationen fassen den Stand der öffentlich verfügbaren Quellen im Mai 2026 zusammen und ersetzen veraltete Beträge, unklare Hinweise und nicht mehr passende Formularverweise.
Wohnberechtigungsschein Erlangen: Bedeutung für Sozialwohnungen und EOF-Wohnungen
In Erlangen werden öffentlich geförderte Wohnungen vor allem als Sozialwohnungen und als Wohnungen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) vergeben. Bei der EOF wird nicht nur geprüft, ob ein Haushalt grundsätzlich wohnberechtigt ist, sondern auch, welcher Einkommensstufe er zugeordnet wird. Diese Stufe ist wichtig, weil sie darüber entscheidet, ob die städtische Wohnungsvermittlung eine Wohnung vorschlägt oder ob sich Wohnungssuchende mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein direkt bei Vermietern bewerben können.
Nach den aktuellen Informationen der Stadt Erlangen können sich Wohnungssuchende für Sozialwohnungen beziehungsweise EOF-Wohnungen innerhalb des Stadtgebiets bewerben. Für Wohnungen der Einkommensstufe 1 erfolgt die Vergabe über die Wohnungsvermittlung: Bewerberinnen und Bewerber werden nach Dringlichkeit, Wartezeit und verfügbaren Wohnungen berücksichtigt. Für Wohnungen der Einkommensstufen 2 und 3 erhalten Erlanger Wohnungssuchende in der Regel einen Wohnberechtigungsschein und können sich damit direkt bei Vermietern bewerben, die entsprechende geförderte Wohnungen anbieten.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Erlangen 2026
Für den Wohnberechtigungsschein Erlangen gelten die bayerischen Einkommensgrenzen. Bayern arbeitet bei geförderten Mietwohnungen mit drei Einkommensstufen. Die Stufe III bildet zugleich die Obergrenze nach Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz. Wichtig ist: Die genannten Beträge sind nicht einfach mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen. Maßgeblich ist das berechnete Gesamteinkommen des Haushalts. Bei der Prüfung können bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden, sodass das tatsächliche Bruttoeinkommen höher liegen kann als die dargestellte Grenze.
| Haushaltsgröße / Zuschlag | Stufe I | Stufe II | Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| 2-Personen-Haushalt | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Zuschlag für jede weitere Person | 5.000 Euro | 7.850 Euro | 10.700 Euro |
| Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind | 1.300 Euro | 2.250 Euro | 3.200 Euro |
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Übersicht Wohnraumförderung in Bayern, Stand April 2026; Art. 11 BayWoFG.
Beispielhafte Orientierung nach Haushaltsgröße
| Haushalt | Stufe I | Stufe II | Stufe III |
|---|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 17.500 Euro | 22.900 Euro | 28.300 Euro |
| Zwei Personen | 27.500 Euro | 35.350 Euro | 43.200 Euro |
| Drei Personen, davon ein Kind | 33.800 Euro | 45.450 Euro | 57.100 Euro |
| Vier Personen, davon zwei Kinder | 40.100 Euro | 55.550 Euro | 71.000 Euro |
Diese Beispiele dienen nur der ersten Orientierung. Eine verbindliche Prüfung kann nur durch die zuständige Stelle erfolgen, weil neben dem Einkommen auch Haushaltszusammensetzung, Freibeträge, Vermögen, Aufenthaltsstatus und die konkrete Wohnung eine Rolle spielen können.
Wer in Erlangen Anspruch auf eine geförderte Wohnung haben kann
Ein Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein oder auf Berücksichtigung bei einer Sozialwohnung besteht nicht allein deshalb, weil die Miete auf dem freien Markt zu hoch ist. Entscheidend ist, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Zum Haushalt zählen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz neben der antragstellenden Person unter anderem Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Kinder sowie weitere Angehörige, wenn sie gemeinsam eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft führen.
In Erlangen müssen Wohnungssuchende grundsätzlich in der Lage sein, längerfristig einen Wohnsitz zu begründen. Außerdem darf das maßgebliche Gesamteinkommen des Haushalts die jeweilige Einkommensgrenze nicht überschreiten. Die Stadt Erlangen weist zusätzlich darauf hin, dass nur geringes Vermögen und kein nutzbares Wohneigentum vorhanden sein dürfen. Ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger benötigen nach den städtischen Informationen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis von mindestens einem Jahr.
Besonderheit in Erlangen: Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf
Erlangen ist in der bayerischen Durchführungsverordnung Wohnungsrecht als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. Das ist für die praktische Wohnungssuche wichtig. In solchen Gebieten dürfen bestimmte frei oder bezugsfertig werdende Sozialwohnungen nur an Wohnungssuchende vergeben werden, die von der zuständigen Stelle benannt wurden. Dadurch unterscheidet sich die Situation von Gemeinden, in denen ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein allein für die Bewerbung ausreichen kann.
Für Erlangen bedeutet das: Ein Wohnberechtigungsschein der Stufe 1, der von einer anderen Gemeinde ausgestellt wurde, gilt nach den Informationen der Stadt nicht automatisch für die Vermittlung in Erlangen. Wer in Erlangen wohnt und eine geförderte Wohnung im Stadtgebiet sucht, sollte sich daher an der örtlichen Zuständigkeit und an den Vorgaben der städtischen Wohnungsvermittlung orientieren.
Sozialwohnungen in Erlangen: aktuelle Lage auf dem Wohnungsmarkt
Der geförderte Wohnungsmarkt in Erlangen bleibt angespannt. Die Stadt weist darauf hin, dass Erlangen zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf zählt und die Zahl freiwerdender geförderter Wohnungen begrenzt ist. Deshalb kann keine verlässliche Aussage getroffen werden, wann ein konkretes Wohnungsangebot möglich ist. Die Wartezeit hängt unter anderem davon ab, welche Wohnungen frei werden, wie groß der Haushalt ist, wie dringend der Wohnungsbedarf ist und ob die Suche auf bestimmte Stadtteile beschränkt wird.
Ende 2025 gab es nach städtischen Angaben 3.553 geförderte Wohnungen in Erlangen. Trotz zusätzlicher geförderter Wohnungen bleibt der Bedarf hoch. Gerade kleinere Haushalte, Familien mit mehreren Kindern und Menschen mit besonderen Wohnbedarfen müssen damit rechnen, dass die Suche länger dauern kann. Sinnvoll ist deshalb, die Wohnungssuche nicht ausschließlich auf geförderte Wohnungen und nicht ausschließlich auf einzelne Stadtteile zu beschränken.
GEWOBAU und geförderter Wohnraum in Erlangen
Eine zentrale Rolle beim bezahlbaren Wohnraum in Erlangen spielt die GEWOBAU Erlangen. Das kommunale Wohnungsunternehmen verfügt über rund 9.000 Wohnungen und bietet nach eigenen Angaben etwa 25.000 Erlangerinnen und Erlangern ein Zuhause. Damit gehört die GEWOBAU zu den wichtigsten Anbietern geförderter und preisgedämpfter Wohnungen in der Stadt.
Auch aktuelle Bau- und Sanierungsprojekte betreffen den geförderten Wohnraum. Im April 2026 meldete die GEWOBAU ein Quartiersprojekt in Erlangen-Süd, bei dem Bestandswohnungen seriell saniert und durch modulare Aufstockung zusätzliche Wohnungen geschaffen werden. Insgesamt sind dort 176 neue Wohnungen vorgesehen, davon 164 EOF-Wohnungen. Ein Teil davon wurde bereits im Frühjahr 2026 fertiggestellt, weitere EOF-geförderte Wohnungen sollen Anfang 2027 folgen.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein Erlangen
Welche Einkommensgrenze gilt für den Wohnberechtigungsschein Erlangen?
Die Einkommensgrenze hängt von der Haushaltsgröße und der passenden Einkommensstufe ab. Für eine alleinstehende Person liegen die Grenzen 2026 bei 17.500 Euro in Stufe I, 22.900 Euro in Stufe II und 28.300 Euro in Stufe III. Für zwei Personen gelten 27.500 Euro, 35.350 Euro beziehungsweise 43.200 Euro. Weitere Personen und Kinder erhöhen die Grenze.
Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus einer anderen Gemeinde in Erlangen?
Das hängt von der Einkommensstufe und der konkreten Wohnung ab. Für Erlangen ist besonders wichtig, dass die Stadt als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf gilt. Nach den Informationen der Stadt Erlangen gilt ein Wohnberechtigungsschein der Stufe 1 aus einer anderen Gemeinde nicht für die Vermittlung in Erlangen.
Wo kann der Wohnberechtigungsschein bezogen werden?
Auf der Seite der Stadt Erlangen sind alle Informationen hinterlegt, um den Wohnberechtigungsschein für Erlangen zu erhalten.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Erlangen gültig?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein für Wohnungen der Einkommensstufen 2 und 3 gilt nach den städtischen Informationen ein Jahr. Auch die Berücksichtigung für Wohnungen der Einkommensstufe 1 ist auf ein Jahr ausgerichtet. Alle Anträge sind grundsätzlich kostenpflichtig. Die Gebühr beträgt derzeit 15,00 Euro.
Warum bekomme ich trotz Wohnberechtigungsschein nicht sofort eine Wohnung?
Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die grundsätzliche Berechtigung, ersetzt aber kein Wohnungsangebot. In Erlangen ist der Markt für geförderte Wohnungen angespannt. Die Dauer hängt davon ab, welche Wohnungen frei werden, wie viele passende Bewerbungen vorliegen und wie dringlich der Wohnungsbedarf bewertet wird.
Welche Rolle spielt die Einkommensorientierte Förderung in Erlangen?
Die Einkommensorientierte Förderung ist in Bayern ein wichtiges Instrument für bezahlbare Mieten. In Erlangen gibt es EOF-Wohnungen in mehreren Einkommensstufen. Die jeweilige Stufe wird anhand des berechneten Haushaltseinkommens festgestellt und ist für die spätere Wohnungsvergabe beziehungsweise Bewerbung entscheidend.
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Donnerstag 8:00 – 12:00 Uhr
Freitag 8:00 – 12:00 Uhr
Weiterführende Informationen
- Stadt Erlangen: Wohnungsvermittlung und geförderte Wohnungen
- Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr: Wohnberechtigung und Recht
- Bayerisches Staatsministerium: Übersicht Wohnraumförderung in Bayern, Stand April 2026
- Bayern.Recht: Art. 11 BayWoFG – Einkommensgrenzen
- Bayern.Recht: Durchführungsverordnung Wohnungsrecht – Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf
- GEWOBAU Erlangen: Einkommensorientierte Förderung
