Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Augsburg

Wohnberechtigungsschein AugsburgDer Wohnberechtigungsschein Augsburg ist für Haushalte wichtig, die eine geförderte Mietwohnung in Augsburg beziehen möchten. Weil die Mieten in Augsburg seit Jahren angespannt sind, spielt geförderter Wohnraum eine besondere Rolle für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. In Augsburg wird dabei zwischen der klassischen Vormerkbescheinigung für Sozialwohnungen, dem Wohnberechtigungsschein und dem Stadtwohnschein für bestimmte EoF-geförderte Wohnungen unterschieden.

Die Stadt Augsburg weist darauf hin, dass je nach Einkommen verschiedene Stufen der einkommensorientierten Förderung, kurz EoF, gelten. Für die EoF-Stufen II und III wird in Augsburg der sogenannte Stadtwohnschein verwendet. Dieser kann je nach Haushaltsgröße und Einkommensberechnung auch für Haushalte relevant sein, deren Bruttoeinkommen zunächst zu hoch erscheint. Entscheidend ist nicht allein das Bruttoeinkommen, sondern das nach den bayerischen Vorschriften bereinigte Gesamteinkommen des Haushalts.

Wohnberechtigungsschein Augsburg: Wofür wird er benötigt?

Ein Wohnberechtigungsschein oder eine entsprechende Wohnberechtigung ist erforderlich, wenn eine geförderte Mietwohnung bezogen werden soll. In Bayern unterliegen staatlich geförderte Wohnungen je nach Förderzeitraum und Förderprogramm bestimmten Belegungs- und Mietbindungen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt die maßgeblichen Voraussetzungen erfüllt. Er ist damit ein Eignungsnachweis für geförderten Wohnraum, aber keine Garantie für eine konkrete Wohnung.

Für Augsburg ist zusätzlich wichtig: Die Stadt gehört seit dem 1. Januar 2016 zu den Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Dadurch gelten bei der Vergabe bestimmter geförderter Wohnungen besondere Regelungen. Bei klassischen Sozialwohnungen und Wohnungen der EoF-Stufe I spielt neben der Einkommensprüfung auch die soziale Dringlichkeit eine Rolle. Bei anderen geförderten Wohnungsbeständen, insbesondere EoF-Stufe II und III, kann der Stadtwohnschein maßgeblich sein.

Wohnberechtigungsschein Augsburg anfordern

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Vormerkbescheinigung, Wohnberechtigungsschein und Stadtwohnschein in Augsburg

In Augsburg werden mehrere Begriffe verwendet, die sich auf unterschiedliche geförderte Wohnungsbestände beziehen. Für Wohnungssuchende ist deshalb entscheidend, welche Art von geförderter Wohnung gesucht wird und welche Einkommensstufe auf den eigenen Haushalt zutrifft.

Bezeichnung Typischer Anwendungsbereich Bedeutung für Wohnungssuchende
Vormerkbescheinigung Klassische Sozialwohnungen und EoF-Stufe I Die grundsätzliche Wohnberechtigung wird geprüft; zusätzlich wird die soziale Dringlichkeit bewertet.
Wohnberechtigungsschein Geförderte Mietwohnungen in Bayern Der Schein bestätigt die Berechtigung für geförderten Wohnraum nach den jeweils geltenden Einkommensgrenzen.
Stadtwohnschein Augsburg EoF-Stufen II und III sowie bestimmte modernisierte geförderte Wohnungen Auch Haushalte mit mittleren Einkommen können je nach Haushaltsgröße und Berechnung wohnberechtigt sein.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Augsburg 2026

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Augsburg richten sich nach den bayerischen Regelungen. Maßgeblich ist das bereinigte Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen. Die folgenden Werte beruhen auf der Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand April 2026, sowie auf Art. 4 BayWoBindG und Art. 11 BayWoFG.

Haushaltsgröße / Zuschlag Stufe I Stufe II Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG
1-Personen-Haushalt 17.500 Euro 22.900 Euro 28.300 Euro
2-Personen-Haushalt 27.500 Euro 35.350 Euro 43.200 Euro
Zuschlag für jede weitere Person 5.000 Euro 7.850 Euro 10.700 Euro
Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind 1.300 Euro 2.250 Euro 3.200 Euro

Wichtig ist der Unterschied zwischen Bruttoeinkommen und bereinigtem Gesamteinkommen. Bei der Berechnung können nach den bayerischen Vorschriften bestimmte Beträge berücksichtigt werden. Deshalb kann das tatsächliche Bruttojahreseinkommen deutlich über den genannten Grenzen liegen. Die Stadt Augsburg nennt als Beispiel, dass ein Ehepaar mit drei Kindern bei einem Jahresbruttoeinkommen von 122.500 Euro noch für eine geförderte Wohnung nach EoF-Stufe III berechtigt sein kann. Bei 95.000 Euro Jahresbrutto kann dieselbe Familie nach den Augsburger Beispielen noch in EoF-Stufe II fallen.

Welche Einkommensstufe ist in Augsburg relevant?

Die Stufe I betrifft vor allem Haushalte mit niedrigerem bereinigtem Einkommen und ist für klassische Sozialwohnungen sowie EoF-Wohnungen der Stufe I wichtig. Die Stufen II und III erweitern den Kreis der Berechtigten. Genau deshalb ist der Stadtwohnschein Augsburg für viele Haushalte relevant, die zwar nicht zu den niedrigsten Einkommensgruppen gehören, auf dem freien Mietmarkt aber trotzdem Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Für neuere Förderungen ab dem 1. September 2023 und für das Bayerische Modernisierungsprogramm gilt nach den Angaben der Stadt Augsburg die Einkommenshöchstgrenze des Art. 11 BayWoFG. Für ältere Wohnungsbestände können je nach Förderzeitraum leicht abweichende Grenzen maßgeblich sein. Entscheidend ist daher immer, zu welchem geförderten Wohnungsbestand die konkrete Wohnung gehört.

Wohnungsgröße und Wohnberechtigung in Augsburg

Der Wohnberechtigungsschein beschreibt nicht nur, ob ein Haushalt grundsätzlich berechtigt ist, sondern auch den Umfang der Wohnberechtigung. Dazu gehören vor allem die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße. Als Orientierung werden in Bayern häufig folgende Wohnflächen angesetzt:

Haushaltsgröße Orientierungswert für die Wohnfläche
1 Person bis zu 50 m²
2 Personen bis zu 65 m²
3 Personen bis zu 75 m²
4 Personen bis zu 90 m²
jede weitere Person in der Regel plus 15 m²

Die konkrete Wohnungsgröße kann von der Art der Wohnung, dem Förderprogramm und besonderen persönlichen Umständen abhängen. Ein höherer Wohnraumbedarf kann zum Beispiel bei bestimmten gesundheitlichen oder familiären Gründen relevant werden. Maßgeblich bleibt die Entscheidung der zuständigen Stelle und die Bindung der jeweiligen Wohnung.

Vergabe geförderter Wohnungen in Augsburg

Ein Wohnberechtigungsschein Augsburg bedeutet nicht automatisch, dass sofort eine Wohnung verfügbar ist. Geförderte Wohnungen sind knapp, und die Nachfrage ist in Augsburg hoch. Bei Wohnungen mit Benennungsrecht wird die Vergabe nach Dringlichkeit und weiteren Kriterien gesteuert. Nach der Durchführungsverordnung Wohnungsrecht richtet sich die Dringlichkeit unter anderem nach dem sozialen Gewicht des Wohnungsbedarfs und ergänzend danach, wie lange sich Wohnungssuchende bereits gewöhnlich in der kreisfreien Stadt aufhalten, in der sie Wohnraum suchen.

Bei EoF-Wohnungen der Stufen II und III ist der Stadtwohnschein besonders wichtig. Er bestätigt, dass der Haushalt die Voraussetzungen für diese Förderstufen erfüllt. Die Wohnungssuche selbst bleibt dennoch ein eigener Schritt: Vermietende und Wohnungsunternehmen prüfen, ob die jeweilige Wohnung zur Wohnberechtigung und zur Haushaltsgröße passt.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Augsburg

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Augsburg bekommen?

Grundsätzlich kommen Haushalte infrage, deren bereinigtes Gesamteinkommen die maßgeblichen bayerischen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. In Augsburg sind je nach Wohnung und Förderprogramm die Stufe I, die Stufe II oder die Stufe III relevant.

Was ist der Unterschied zwischen WBS und Stadtwohnschein Augsburg?

Der Wohnberechtigungsschein ist der allgemeine Nachweis für geförderten Wohnraum. Der Stadtwohnschein Augsburg betrifft vor allem EoF-geförderte Wohnungen der Stufen II und III und kann auch für Haushalte mit mittleren Einkommen wichtig sein.

Gelten die Einkommensgrenzen für das Bruttoeinkommen?

Nein. Die veröffentlichten Grenzen beziehen sich auf das bereinigte Gesamteinkommen. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann deshalb höher liegen, weil bestimmte Beträge bei der Berechnung berücksichtigt werden können.

Garantiert der Wohnberechtigungsschein eine Wohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein Augsburg bestätigt nur die grundsätzliche Berechtigung für geförderten Wohnraum. Ob eine passende Wohnung verfügbar ist, hängt vom Wohnungsangebot, der Haushaltsgröße, der Förderbindung und bei bestimmten Wohnungen auch von der Dringlichkeit ab.

Welche Einkommensgrenze gilt für Familien mit Kindern?

Für Kinder werden zusätzliche Zuschläge berücksichtigt. In Stufe I erhöht jedes Kind die Einkommensgrenze um 1.300 Euro, in Stufe II um 2.250 Euro und in Stufe III um 3.200 Euro. Zusätzlich steigt die Grenze mit jeder weiteren Person im Haushalt.

Weiterführende Informationen

Amt für Wohnbauförderung und Wohnen
Mittlerer Lech 5
86150 Augsburg
Telefon: 0821 324-4313 (Geschäftszimmer)
Fax: 0821 324-4266
Email: afwuw@augsburg.de

Öffnungszeiten

Mo, Di, Mi: 10:00-12:00 Uhr
Do: 14:00-16:00 Uhr

Eine persönliche Vorsprache ist nur in Ausnahmefällen und nach Terminvereinbarung möglich.