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Allgemeine Informationen zur Stadt Ratingen
Ratingen ist die bevölkerungsreichste Stadt im Regierungsbezirk Düsseldorf mit zentraler Lage in der Metropolregion Rhein-Ruhr. Sie hat 92.594 Einwohner*innen (Stand 31.12.2018 Melderegister der Stadt).
Sozialwohnungen für Wohnberechtigungsschein in Ratingen
Die Stadt hat Erfahrungen mit fehlenden Wohnungen. Ende der 1960er Jahre wurde gegen den Wohnungsmangel der Stadtteil Ratingen-West gebaut. Im Zentrum entstand eine Großwohnsiedlung mit Mietwohnungen in Sozialbindung. Umgeben ist die Mitte um den Berliner Platz mit niedrigeren Wohnblocks, frei stehenden Einzelhäusern und selbst genutztem Wohneigentum.
Mit einem Schulzentrum und weiteren öffentlichen Einrichtungen hat der Stadtteil eine gute Infrastruktur. In den zurückliegenden Jahren wurden Freiräume begrünt, Treffpunkte geschaffen und die Gebäude saniert, gepflegt und modernisiert. Heute steht das größte Niedrigenergiehaus in der Siedlung. Der höchste und dichteste Bestand an Sozialwohnungen liegt weiter in Ratingen-West. Die Anzahl der Sozialwohnungen für den Wohnberechtigungsschein Ratingen reduziert sich jährlich.
Wohnberechtigungsschein Ratingen anfordern
Hier finden Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Ratingen, den Sie einfach per E-Mail anfordern können.
Der Downloadlink kommt direkt per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.
Wohnungsbau in Ratingen bezieht Sozialwohnungen ein
Der Zuzug neuer Einwohner hält an und ein nennenswerter Rückgang ist nicht zu erwarten. Ein hoher Anteil Wohnungssuchender ist mit niedrigen Einkommen auf preiswerte Wohnungen im sozialen Wohnungsbau angewiesen. Zudem meldeten sich 100 Personen / Familien 2018 wohnungslos und waren von Wohnungslosigkeit bedroht. Die Zahl Wohnungssuchender für den Wohnberechtigungsschein Ratingen ist im Jahr 2019 weiter gestiegen.
Die Stadt hat mehrere Jahre eine geringe Anzahl Sozialwohnungen gefördert, teilweise ganz darauf verzichtet und zur Verfügung stehende Fördermittel des Kreises nicht genutzt. 2018 wurden 146 Wohnungen mit öffentlicher Förderung gebaut. Für die Bauvorhaben werden Zielvorgaben genannt: 30 % Anteil für öffentlich geförderten und 30 % für preisgedämpften (bezahlbaren) Wohnraum.
Sozialwohnungen in Ratingen
Die Stadt hat kein eigenes Wohnungsunternehmen. Privatvermieter und drei Großvermieter bauen öffentlich geförderte Wohnungen. Die Sozialwohnungen können mit einem Wohnberechtigungsschein Ratingen bezogen werden. Für eine Wohnung der Wohnungsgenossenschaft sind Genossenschaftsanteile notwendig.
Vermieter von Sozialwohnungen in Ratingen
LEG Wohnen NRW GmbH, Niederlassung Düsseldorf (West)
Service-Nr. für Interessierte: 0211 / 740 740-0
Sprechzeiten:
Mo. bis Do. 8.00 – 17.00 Uhr
Fr. 8.00 – 15.30 Uhr
Wohnungsgenossenschaft Ratingen e.G.
alle Stadtteile (Genossenschaftsanteile 740,00 EUR)
Poststr. 34, 40878 Ratingen
Tel. 02102 / 9102-0 Zentrale
Tel. 02102 / 9102-11 Herr Wessing
Fax: 02102 / 9102-80
Sprechzeiten:
Di. 14.00 – 17.00 Uhr
Do. 9.00 – 12.00 Uhr
Hausverwaltung Schomberg KG (Wilhelmring 1 – 3)
Friedrich-Ebert-Str. 17, 40210 Düsseldorf
Tel. 0211 / 357 017
Fax: 0211 / 369 518
NORATIS AG
Hauptstr. 129, 65760 Eschborn (Berliner Str. 85, 87)
Verwaltung:
Conzen Immobilien GmbH
Moltkestr. 32, 40477 Düsseldorf
Tel. 0211 / 159 4030 Herr Röski
Sprechzeiten:
Mo. bis Fr. 9.30 – 14.00 Uhr
Allgemeine Informationen erhalten Sie bei:
Frau Zeletzki
Tel.: 02102 550-5037
E-Mail: amt50@ratingen.de
Amt für Soziales, Wohnen und Integration
Die Liste der Sozialwohnungen (Großvermieter) können Sie hier herunterladen:
https://www.stadt-ratingen.de/buergerservice/buergerinfo/produkte/50/117280100000006017.php
Vorgaben für einen Wohnberechtigungsschein
Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) ist von der Höhe des Einkommens abhängig und in dem Bundesland gültig, in dem er ausgestellt wurde. Wird der Antrag in Ratingen gestellt, ist die Wohnberechtigung in ganz Nordrhein-Westfalen gültig. Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird am besten am aktuellen Wohnort beantragt und gilt für 12 Monate. Ein Wohnberechtigungsschein gibt die maximale Größe der Wohnung vor, die bezogen werden darf.
Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen für den Wohnberechtigungsschein Ratingen
Zur Berechnung der Einkommensgrenze werden vom Jahres-Bruttoeinkommen abgezogen:
- Werbungskosten (z.B. der Arbeitnehmer-Pauschbetrag)
- Freibeträge (z.B. bei Schwerbehinderten)
- Abzugsbeträge bis 34 Prozent (für Steuern, Kranken- und Rentenversicherung)
Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen, gültig seit dem 01.01.2019:
- Haushaltsgröße 1 Person Einkommensgrenze 19.350 EUR Maximale Wohnungsgröße 50 qm
- Haushaltsgröße 2 Personen Einkommensgrenze 23.310 EUR Maximale Wohnungsgröße 2 Wohnräume oder 65 qm
- Haushaltsgröße 3 Personen Einkommensgrenze 28.670 EUR Maximale Wohnungsgröße 3 Wohnräume oder 80 qm
- Haushaltsgröße 4 Personen Einkommensgrenze 34.030 EUR Maximale Wohnungsgröße 4 Wohnräume oder 95 qm
- Haushaltsgröße 5 Personen Einkommensgrenze 39.390 EUR Maximale Wohnungsgröße 5 Wohnräume oder 110 qm
Für jede weitere Person erhöhen sich die Vorgaben:
- Einkommen pro Person zusätzlich: 5.360 EUR
- Wohnungsgröße zusätzlich 15 qm oder ein zusätzlicher Raum
- Sind im Haushalt lebende Personen Kinder im Sinne des §32 Absatz 1 bis 5 des Einkommensteuergesetzes, erhöht sich die Einkommensgrenze für jedes Kind um 700 EUR.
Für den Antrag des Wohnberechtigungsscheins benötigen Sie:
-
- Antrag Wohnberechtigungsschein
- Gesonderte Einkommenserklärungen
Besuchen Sie auch die Website der Stadt Ratingen, dort sind alle Angaben und weitere Informationen auch online zu finden.
Im Einzelfall sind zur Bearbeitung des Antrags weitere Nachweise erforderlich:
- Schulbescheinigungen
- Schwerbehindertenausweis
- Nachweis über Pflegebedürftigkeit
- gültige Aufenthaltserlaubnis.
- Kosten liegen zwischen 0 und 30 Euro
Kontakt
Rathaus
Raum: 2.36
Minoritenstr. 2-6
40878 Ratingen
Ansprechpartnerin:
Frau Zeletzki
Tel. 02102 550-5037
amt50@ratingen.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 bis 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag: 8:30 bis 12:00 Uhr