
Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Er ersetzt aber keine Wohnungssuche und garantiert keine Zusage. Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und die passende Wohnungsgröße. Ein in Ratingen ausgestellter WBS gilt nicht nur in Ratingen, sondern in ganz Nordrhein-Westfalen.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Ratingen
Einen Wohnberechtigungsschein können Haushalte erhalten, deren anrechenbares Jahreseinkommen die in Nordrhein-Westfalen geltenden Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Zum Haushalt zählen alle Personen, die zusammen wohnen oder in absehbarer Zeit in die Wohnung einziehen sollen. Auch ein erwartetes Kind kann berücksichtigt werden, wenn die Geburt nach ärztlicher Bescheinigung oder Mutterpass bevorsteht.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Der Haushalt muss eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen wollen.
- Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen wird geprüft.
- Der Aufenthalt in Deutschland muss rechtmäßig und nicht nur vorübergehend sein.
- Die gewünschte Wohnung muss zur im WBS angegebenen Haushaltsgröße passen.
- Für besondere Lebenslagen können zusätzliche Nachweise nötig sein, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder Unterhaltsverpflichtungen.
In Nordrhein-Westfalen gibt es neben Wohnungen für die Einkommensgruppe A auch geförderte Wohnungen mit höheren Einkommensgrenzen, häufig als WBS Typ B oder Einkommensgruppe B bezeichnet. Welche Bescheinigung benötigt wird, ergibt sich aus der jeweiligen Wohnungsanzeige oder aus der Förderbindung der Wohnung. Die Stadt prüft dies im Einzelfall.
Formular Wohnberechtigungsschein Ratingen anfordern

Aktuelle Einkommensgrenzen in Ratingen
Für den Wohnberechtigungsschein Ratingen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Regeln des WFNG NRW und des Einkommenserlasses Wohnen NRW. Die folgenden Werte beziehen sich auf die seit 2025 geltenden und 2026 weiter maßgeblichen NRW-Grenzen für die Einkommensgruppe A.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | anrechenbares Jahreseinkommen |
| 2 Personen | 28.350 Euro | ohne Kinderzuschlag |
| 2 Personen, davon 1 Kind | 29.210 Euro | inklusive Kinderzuschlag |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 2-Personen-Grenze plus weitere Person und Kind |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | typischer Familienhaushalt |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | typischer größerer Familienhaushalt |
| Jede weitere Person | + 6.530 Euro | zusätzlich zur jeweiligen Haushaltsgrenze |
| Jedes Kind | + 860 Euro | Kinderzuschlag nach NRW-Regelung |
Beispiel: Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern liegt bei der Einkommensgruppe A bei 43.130 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Dieser Betrag ergibt sich aus 28.350 Euro für zwei Personen, zweimal 6.530 Euro für zwei weitere Personen und zweimal 860 Euro Kinderzuschlag.
Quelle und Stand: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen sowie die Änderung der Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW, veröffentlicht im Ministerialblatt NRW 2026.
Wie das Einkommen für den WBS bewertet wird
Die Einkommensprüfung ist oft der wichtigste Teil des Antrags. Die Behörde betrachtet nicht nur das aktuelle Nettogehalt. Sie ermittelt das maßgebliche Jahreseinkommen aller Haushaltsangehörigen und zieht bestimmte Beträge ab. Dazu können unter anderem Werbungskosten, Kinderbetreuungskosten, Freibeträge, Unterhaltsverpflichtungen sowie Abzüge für Steuern und Sozialversicherungsbeiträge gehören.
Die Stadt Ratingen weist im Serviceportal darauf hin, dass der Antrag und die Nachweise vollständig und mit neuestem Datum vorliegen müssen. Ob die Grenze eingehalten wird, entscheidet die zuständige Stelle deshalb immer nach der konkreten Einkommenssituation des Haushalts.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Ratingen nennt für den Wohnberechtigungsschein mehrere Unterlagen. Je nach Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Deshalb sollte der Antrag erst eingereicht werden, wenn die Angaben vollständig und aktuell sind.
| Unterlage | Wann sie wichtig ist |
|---|---|
| Antrag auf Wohnberechtigungsschein | immer erforderlich |
| Identitätsnachweis | insbesondere, wenn der Antragsteller nicht in Ratingen gemeldet ist |
| Pass oder Aufenthaltstitel | bei ausländischen Staatsangehörigen |
| Einfache Meldeauskunft des derzeitigen Wohnortes | wenn die Meldeadresse nicht in Ratingen liegt oder nachgewiesen werden muss |
| Einkommenserklärung | für den Antragsteller und für Haushaltsangehörige mit eigenem Einkommen |
| Aktuelle Einkommensnachweise | zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheid, Leistungsbescheid oder Grundsicherungsbescheid |
| Sonstige Nachweise | zum Beispiel Schulbescheinigung, Schwerbehindertenausweis, Mutterpass, Pflegenachweis oder Nachweis über Unterhaltszahlungen |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich zwölf Monate gültig. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Haushalt damit eine passende öffentlich geförderte Wohnung suchen. Nach Ablauf der Gültigkeit muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In der Praxis gibt es allgemeine Wohnberechtigungsscheine und gezielte Bescheinigungen für eine bestimmte Wohnung. Ein allgemeiner WBS dient der Wohnungssuche. Ein gezielter WBS kann erforderlich sein, wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Aussicht steht und die zuständige Stelle die Belegung für genau diese Wohnung prüft.
WBS Typ A und Typ B in Nordrhein-Westfalen
Viele geförderte Wohnungen richten sich an Haushalte der Einkommensgruppe A. Daneben gibt es Wohnungen, für die höhere Einkommensgrenzen gelten können. Diese werden häufig mit WBS Typ B oder Einkommensgruppe B beschrieben. Entscheidend ist die Förderbindung der jeweiligen Wohnung. Deshalb sollte vor einer Bewerbung geprüft werden, welcher WBS verlangt wird.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Ratingen
Der Wohnberechtigungsschein gibt an, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die folgenden Größen werden im Serviceportal der Stadt Ratingen genannt und entsprechen den in Nordrhein-Westfalen üblichen Orientierungswerten.
| Haushaltsgröße | Maximale Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | 50 qm |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder 65 qm |
| 3 Personen | 3 Wohnräume oder 80 qm |
| 4 Personen | 4 Wohnräume oder 95 qm |
| 5 Personen | 5 Wohnräume oder 110 qm |
| Jede weitere Person | zusätzlich 15 qm oder ein weiterer Wohnraum |
Bei besonderen persönlichen Umständen kann zusätzlicher Wohnraum nötig sein. Das kann etwa bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder besonderen familiären Situationen eine Rolle spielen. Die Entscheidung trifft die Behörde nach den vorgelegten Nachweisen.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Ratingen
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in Ratingen seit Jahren hoch. Als wirtschaftsstarker Standort mit rund 93.000 Einwohnern und unmittelbarer Nähe zu Düsseldorf gehört die Stadt zu den gefragtesten Wohnorten im Kreis Mettmann. Entsprechend angespannt ist der Wohnungsmarkt – insbesondere für Familien, Alleinerziehende, Senioren und Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Stadt Ratingen setzt deshalb gemeinsam mit Wohnungsunternehmen und dem Land Nordrhein-Westfalen auf den Neubau und den Erhalt öffentlich geförderter Mietwohnungen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Ratingen?
Eine tagesaktuelle Zahl der Sozialwohnungen veröffentlicht die Stadt Ratingen derzeit nicht. Das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen verteilt sich jedoch auf mehrere hundert Wohnungen verschiedener Wohnungsunternehmen und Genossenschaften im gesamten Stadtgebiet. Besonders viele Wohnungen mit langfristig günstigen Mieten befinden sich in:
- Ratingen-West (größter Bestand an Mehrfamilienhäusern und gefördertem Wohnraum)
- Ratingen-Mitte
- Tiefenbroich
- Lintorf
- Hösel (vereinzelt Neubauprojekte)
- Homberg (kleinerer Bestand)
Vor allem Ratingen-West verfügt über den größten zusammenhängenden Bestand an Mehrfamilienhäusern und zählt seit Jahrzehnten zu den wichtigsten Standorten für öffentlich geförderten Wohnraum. Hier befinden sich zahlreiche Wohnungen der LEG sowie weiterer Wohnungsunternehmen und Genossenschaften.
Wo finden Wohnungssuchende freie Sozialwohnungen?
Mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) können sich Wohnungssuchende direkt bei den Vermietern bewerben. Anders als in einigen Großstädten existiert in Ratingen keine zentrale Vergabestelle für freie Sozialwohnungen. Deshalb empfiehlt es sich, regelmäßig die Wohnungsangebote der großen Vermieter zu prüfen und sich frühzeitig als wohnungssuchend registrieren zu lassen.
Besonders gute Chancen bestehen bei:
- kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen,
- der LEG Wohnen NRW,
- öffentlich geförderten Neubauprojekten,
- Wohnungsanzeigen der Stadt und regionaler Wohnungsportale.
Da viele geförderte Wohnungen direkt an vorgemerkte Interessenten vergeben werden, lohnt sich eine frühzeitige Bewerbung auch dann, wenn aktuell keine passende Wohnung ausgeschrieben ist.
Die wichtigsten Wohnungsunternehmen in Ratingen
Wohnungsgenossenschaft Ratingen eG gehört zu den größten Anbietern bezahlbaren Wohnraums in der Stadt. Die Genossenschaft bewirtschaftet einen umfangreichen Wohnungsbestand und modernisiert ihre Gebäude regelmäßig. Neben frei finanzierten Wohnungen gehören auch öffentlich geförderte Wohnungen zum Bestand. Wer Mitglied der Genossenschaft wird, kann sich auf frei werdende Wohnungen bewerben. Wohnungsgenossenschaft Ratingen eG
Ein weiterer bedeutender Vermieter ist die LEG Wohnen NRW GmbH. Das Unternehmen besitzt insbesondere in Ratingen-West zahlreiche Mehrfamilienhäuser und vermietet dort auch Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein. Aufgrund des großen Bestands werden regelmäßig Wohnungen nach Neuvermietungen oder Modernisierungen angeboten. LEG Wohnen NRW GmbH, Mieterbüro Ratingen
Darüber hinaus entwickelt die Wohnungsgesellschaft Ratingen-Ost GmbH neue Wohnprojekte und trägt dazu bei, zusätzlichen Wohnraum im Stadtgebiet zu schaffen. Wohnungsgesellschaft Ratingen-Ost GmbH
Ergänzend engagiert sich auch die WIR eG – Wohnen Innovativ in Ratingen mit gemeinschaftlichen Wohnprojekten und langfristig bezahlbaren Wohnformen. WIR eG – Wohnen Innovativ In Ratingen – eingetragene Genossenschaft
Neubau und Förderung
Die Stadt Ratingen unterstützt den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Bauträger können hierfür zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe erhalten, wenn sie Wohnungen mit langfristig gebundenen Mieten errichten. Ziel ist es, den Bestand an preisgünstigen Mietwohnungen trotz der hohen Nachfrage weiter auszubauen und auslaufende Sozialbindungen zu ersetzen. Parallel begleitet die städtische Wohnungsbauförderung neue Wohnbauprojekte und entwickelt geeignete Flächen für zusätzlichen Wohnungsbau.
Praktische Tipps für Wohnungssuchende
Mit einem Wohnberechtigungsschein sollten Sie sich nicht nur bei einem Vermieter bewerben. Die Erfolgschancen steigen deutlich, wenn Sie sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren und regelmäßig nach neuen Angeboten suchen. Besonders in Ratingen-West werden aufgrund des großen Wohnungsbestands häufiger Wohnungen neu vermietet als in kleineren Stadtteilen. Halten Sie Ihre Bewerbungsunterlagen – insbesondere den gültigen WBS, Einkommensnachweise und eine aktuelle Schufa-Auskunft – stets vollständig bereit, damit Sie bei einem passenden Angebot kurzfristig reagieren können.
Da öffentlich geförderte Wohnungen in Ratingen stark nachgefragt sind, müssen Interessenten je nach Wohnungsgröße und Lage mit längeren Wartezeiten rechnen. Familien mit Kindern, Senioren oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf können in bestimmten Fällen bevorzugt berücksichtigt werden.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Ratingen
Für den Wohnberechtigungsschein können Gebühren anfallen. Die Stadt Ratingen nennt im Serviceportal für den Bereich sozialer Wohnungsbau und Wohnberechtigungsschein Gebühren von 0 bis 30 Euro. Die genaue Höhe hängt vom Einzelfall ab. Bei Fragen zur Gebühr sollte die zuständige Stelle vor der Antragstellung kontaktiert werden.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein in Ratingen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Wer also von Ratingen nach Düsseldorf, Essen, Mettmann oder in eine andere NRW-Kommune ziehen möchte, kann den WBS grundsätzlich innerhalb des Landes nutzen. Entscheidend bleibt aber, dass die Wohnung zur Haushaltsgröße und zur Einkommensgruppe passt.
Änderung der Haushaltsgröße
Wenn sich die Haushaltsgröße ändert, etwa durch Geburt eines Kindes, Trennung, Auszug oder Zuzug eines Haushaltsmitglieds, kann ein neuer oder geänderter Wohnberechtigungsschein erforderlich werden. Das gilt besonders dann, wenn eine größere Wohnung gesucht wird.
Einkommensänderung
Ändert sich das Einkommen deutlich, sollte dies bei einer Antragstellung angegeben werden. Die Behörde prüft das voraussichtliche Jahreseinkommen und kann weitere Unterlagen verlangen.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei unklaren Fällen ist eine Beratung durch die zuständige Stelle sinnvoll, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Ratingen
Gilt der Wohnberechtigungsschein Ratingen nur in Ratingen?
Nein. Ein in Ratingen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt in ganz Nordrhein-Westfalen. Er gilt aber nicht automatisch in anderen Bundesländern.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen zwölf Monate gültig. Danach muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Beide Leistungen sind rechtlich getrennt.
Bekomme ich mit einem WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist nur der Nachweis der Berechtigung. Eine Wohnung muss weiterhin gesucht und vom Vermieter zugesagt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Ratingen beantragen?
Offizielle Informationen zum Antrag, zum Onlinedienst und zu den zuständigen Stellen stellt die Stadt Ratingen im Serviceportal bereit. Dort finden Sie die Dienstleistung Wohnberechtigungsscheine (WBS) der Stadt Ratingen. Der Antrag sollte in der Regel am aktuellen Wohnort gestellt werden. Wer in Ratingen wohnt, wendet sich daher an die Stadt Ratingen.
Kann ich mit höherem Einkommen trotzdem eine geförderte Wohnung bekommen?
Das kann in bestimmten Fällen möglich sein, etwa wenn eine Wohnung für eine höhere Einkommensgruppe gefördert wurde. Ob ein WBS Typ B oder eine andere Bescheinigung infrage kommt, prüft die Stadt anhand des konkreten Falls.
Kontakt
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Ratingen, Amt für Soziales, Wohnen und Integration, 50.12 Sachgebiet Wohngeld |
| Anschrift | Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen |
| Postanschrift | Minoritenstr. 2-6, 40878 Ratingen |
| Ansprechpartner | Frau Zeletzki, Raum 2.37 |
| Telefon | 02102 550-5037 |
| wohngeldstelle@ratingen.de | |
| Servicezeiten | Montag 8:30 bis 12:00 Uhr, Dienstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr, Donnerstag 8:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr, Freitag 8:30 bis 12:00 Uhr. Mittwochs geschlossen. Persönliche Vorsprachen bitte nur nach vorheriger Terminabsprache. |
| Offizielle Serviceseite | Serviceportal Ratingen |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Ratingen sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere die Regelungen zu Einkommen und Wohnberechtigung, sowie der Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen. Für die öffentliche Wohnraumförderung sind außerdem die Förderrichtlinien Öffentliches Wohnen NRW relevant.
Für Antragsteller ist vor allem wichtig: Die Einkommensgrenzen und die Berechnung des anrechenbaren Einkommens folgen Landesrecht. Die Stadt Ratingen ist für die konkrete Prüfung und Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins zuständig.
