Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Arnsberg

Wohnberechtigungsschein Arnsberg
Arnsberg von oben

Die Stadt Arnsberg ist vor allem als Sitz der gleichnamigen Bezirksregierung des Regierungsbezirks Arnsberg bekannt. Sie zählt zu den größten Städten im Sauerland und liegt im Hochsauerlandkreis in Nordrhein-Westfalen. Arnsberg liegt im Norden des Rheinischen Schiefergebirges im Tal der Ruhr, die auch das Bild der Stadt prägt. Die wunderschöne Lage der Stadt in den Tälern der Flüsse Ruhr, Röhr und Möhne und die unmittelbare Nähe zu mehreren Naturschutzgebieten macht die Stadt zu einem beliebten Wohnort. Die Einwohnerzahlen haben sich in den vergangenen zehn Jahren bei knapp 74.000 Menschen eingependelt, bei nur leichten Schwankungen.

Die Wirtschaftsstruktur in Arnsberg

Die Stadt Arnsberg hat sich in den vergangenen Jahrzehnten zu einem Verwaltungszentrum entwickelt und die Bezirksregierung Arnsberg hat hier ihren Sitz. Zudem ist Arnsberg das wirtschaftliche Zentrum des Hochsauerlandkreises. Unternehmen aus verschiedenen Industriezweigen haben sich angesiedelt und bieten viele Arbeitsplätze. Auch Touristen besuchen die Stadt aufgrund der zahlreichen Sehenswürdigkeiten gerne, so dass auch der Tourismus wesentlich zum Einkommen der Bevölkerung beiträgt. Das Pro-Kopf-Einkommen liegt in Arnsberg zwischen 22.000 und 24.000 Euro und ist damit durchschnittlich im Vergleich zu anderen Städten in Nordrhein-Westfalen.

Wohnberechtigungsschein Arnsberg anfordern

Um den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Arnsberg zu erhalten, müssen Sie nur das nachstehende Download-Formular ausfüllen.

Wohnberechtigungsschein ArnsbergÜber den Downloadlink erhalten Sie dann den Antrag per Mail zugeschickt.








Sozialer Wohnungsbau in Arnsberg

Dass die Menschen in Arnsberg trotz vieler gut bezahlter Arbeitsplätze im Öffentlichen Dienst nur ein durchschnittliches Pro-Kopf-Einkommen haben, liegt daran, dass die Einkommensschere weit auseinander geht. Neben vielen Bürgern mit einem hohen Einkommen gibt es auch viele Menschen, die nur ein geringes Einkommen erzielen können. Dies führt dazu, dass auch in Arnsberg der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum steigt. Gleichzeitig ging in den letzten Jahren aber der Anteil an Sozialwohnungen in der Stadt zurück. Daher werden in der Politik Forderungen nach dem Ausbau des sozialen Wohnungsbaus laut. Unter anderem gibt es eine Forderung, dass bei der Bebauung öffentlicher Flächen mindestens 40 % der neuen Wohnungen sozial gefördert sein müssen. Eine weitere Forderung ist, die Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft zu stärken und sie bei der Schaffung neuer Sozialwohnungen zu unterstützen. Diese Projekte sind aber noch nicht umgesetzt, so dass die Lage im sozialen Wohnungsbau angespannt ist.

Investoren, die Sozialwohnungen anbieten

Der größte Anbieter für Wohnungen in Arnsberg ist die bereits angesprochene Arnsberger Wohnungsbaugenossenschaft. Ihr gehören 1.400 Wohnungen, von denen viele sozial gefördert sind.
Auch die Stadt Arnsberg vermittelt Wohnungen an Wohnungssuchende. Dazu müssen sich Interessenten in die Wohnungssuchenden-Kartei eintragen lassen und erhalten dann die Kontaktdaten von Anbietern von für sie passenden Wohnungen.

Wohnberechtigungsschein Arnsberg

Um eine sozial geförderte Wohnung beziehen zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Um den Wohnberechtigungsschein Arnsberg beantragen zu können, darf eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden und die Wohnung darf nur eine bestimmte Größe haben.

Den Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen

Zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins muss der Grundantrag ausgefüllt werden. Das Antragsformular finden Sie auch auf der Seite der Stadt Arnsberg.
Es gibt einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein, der für ganz Nordrhein-Westfalen gültig ist. Wer in Arnsberg bereits eine Wohnung gefunden hat, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist, kann einen gezielten WBS beantragen, der nur für die konkrete Wohnung in Arnsberg gültig ist. Die Kosten betragen je nach Art des WBS zwischen 15 und 20 Euro. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Wohnberechtigungsschein Arnsberg in der Regel innerhalb von drei Tagen erstellt und an den Antragssteller versendet.

Einkommensgrenze

Zur Bewilligung eines Wohnberechtigungsscheins darf ein bestimmtes Einkommen nicht überschritten werden. Die Einkommensgrenzen liegen bei einem Ein-Personen-Haushalt bei 19.350 Euro, bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 23.310 Euro und bei einem Drei-Personen-Haushalt bei 28.670 Euro. Für jedes minderjährige Kind erhöht sich das Einkommen um 700 Euro. Welche Einnahmen als Einkommen zu berücksichtigen sind, kann man der Homepage der Stadt Arnsberg entnehmen.

Zulässige Wohnungsgröße

Die künftige Wohnung darf zudem nur eine bestimmte Größe haben. Die maximale Wohnungsgröße beträgt bei einem 1-Personen-Haushalt 50 m², bei einem 2-Personen-Haushalt 65 m² oder 2 Räume, bei einem 3-Personen-Haushalt 80 m² oder 3 Räume und bei einem 4-Personen-Haushalt 95 m² oder 4 Räume. Zudem gibt es eine Toleranz von 5 m² Abweichung.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Grundantrag werden folgende weitere Unterlagen benötigt: Die Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Angaben zur gewünschten Wohnung, ggf. Nachweise zur Anrechnung von Freibeträgen und ggf. eine Bescheinigung bei Schulbesuch ab dem 17. Lebensjahr.

Kontakt

Den Antrag auf Ausstellung des Wohnberechtigungsschein Arnsberg können Sie hier stellen:

Stadt Arnsberg
Altes Rathaus
Raum: Erdgeschoss
Alter Markt 19
59821 Arnsberg
Fax: 02932 / 25250
E-Mail: stadtbueroArnsberg@arnsberg.de

Ansprechpartnerin:
Frau Melanie Weinmann

Telefon:
02932 / 201-1232

Öffnungszeiten

Aktuell ist das Rathaus der Stadt Arnsberg nur nach vorherigen telefonischer Terminabsprache unter der Nummer 02932/201-1140 geöffnet.