Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Lüneburg

Lüneburg – bezaubernde und pulsierende Hansestadt

Lüneburg ist mit seinen über 75.000 Einwohnern nicht nur eine bedeutende Hansestadt mit Tradition, sondern auch eine bedeutende Mittelstadt im niedersächsischen Nordosten und unmittelbar in der Nähe Hamburgs sowie als Teil der Metropolregion Hamburg. Landschaftlich ist die Lage am Rand der Lüneburger Heide prägend für das Naturerleben der Salzstadt an der Ilmenau.

Altstadt von Lüneburg
Altstadt von Lüneburg

Von der Architektur her ist Lüneburg bezaubernd und hat einen intakten mittelalterlichen Stadtkern. Aber auch wissenschaftlich ist Lüneburg bedeutend. Die Leuphana ist eine weltberühmte Universität, die verantwortet, dass Lüneburg auch einen hohen Studentenanteil hat. Auch viele Hamburger studieren hier. Die Uni hat sogar ein Bauwerk des berühmten Architekten Liebeskind auf ihrem Campus.

Auch die Nähe zu Nord- und Ostsee macht die Stadt an der Ilmenau attraktiv. Daher ist es nicht verwunderlich, dass der Wohnungsmarkt sehr stark umkämpft ist. Lüneburg ist eine Stadt, die nicht nur für Studenten eine hohe Lebensqualität bietet, sondern auch wirtschaftlich eine hohe Leistungsfähigkeit hat und viele Shopping Optionen bietet. Daher ist die Stadt in allen Bevölkerungsgruppen beliebt.

Sozialer Wohnungsbau in Lüneburg

Wohnen ist in Lüneburg teuer und preiswerter Wohnraum knapp und sehr gefragt. Daher verantwortet die Hansestadt Lüneburg selbst Projekte im Sozialen Wohnungsbau. Dazu gehören spezielle Wohnungen für Einwohner der unteren Einkommensklasse und mit dem Wohnberechtigungsschein Lüneburg. Dieses Förderprogramm wird auch durch Maßnahmen für die zahlreichen Studenten ergänzt, die extra Bauobjekte für Studenten in Anspruch nehmen können.

Auch die Kasernen der ehemaligen Bundewehrliegenschaften wurden teilweise in Wohnungen auf dem Campus umgewandelt. Die Lüneburger Wohnungsbau-Gesellschaft (Lüwo) gehört zu 92 % der Stadt und ist einer der wesentlichen Träger des Sozialen Wohnungsbaues in Lüneburg. Projekte für Sozialen Wohnungsbau und betreutes Wohnen gibt es unter anderem im Hanseviertel und im Speicherviertel. Auch die HKI Hanseatisches Kontor für Immobilienentwicklung GmbH ist an Bauvorhaben des sozialen Wohnungsbaues beteiligt, die auch vom Land Niedersachsen gefördert werden.

Wohnberechtigungsschein Lüneburg anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Lüneburg, die Einkommenserklärungen und ein Merblatt mit Erläuterungen zum Antrag erhalten Sie schnell und einfach über unser Download-Formular.

Wohnberechtigungsschein LüneburgÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Wohnberechtigungsschein Lüneburg – wer ist antragsberechtigt?

Mit einem Wohnberechtigungsschein Lüneburg können Wohnungen von bestimmten Antragstellern bezogen werden, die nach dem Landeswohnungsbau-Förderungen des Landes Niedersachsen errichtet wurden. Dabei gilt auch eine Mietpreisbindung. Der Wohnberechtigungsschein Lüneburg stellt dabei selbst keine konkrete Zuweisung einer Wohnung dar, sondern berechtigt nur grundsätzlich für den Bezug einer geförderten Wohnung mit Miethöchstbeträgen. Die Wohnung muss der Antragsteller selbst auswählen bzw. sich darum bemühen.

Der Wohnberechtigungsschein Lüneburg ist grundsätzlich ein Jahr gültig und wird kostenpflichtig ausgestellt. Der Antragsteller darf mit allen Mitbewohnern bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, um antragsberechtigt zu sein. Die wichtigste Voraussetzung für die Erteilung des Wohnberechtigungsschein Lüneburg ist, dass die Antragsteller und alle Mitbewohner die gültigen Höchstgrenzen für das Einkommen gemäß dem Niedersächsischen Wohnraumförderungsgesetz einhalten. Zusätzlich müssen auch die Wohnraumgröße und weitere Fördervoraussetzungen eingehalten werden bzw. vorliegen. Hier kann aber im Einzelfall auch von der zuständigen Behörde abgewichen werden.

  • Alleinstehende dürfen max. 17.000 Euro verdienen
  • Zwei Personen: max. 23.000 Einkommen / Jahr
  • Alleinerziehende mit einem Kind 26.000 Euro
  • Ehepaare: 29.000 Euro
  • Alleinerziehende mit zwei Kindern 32.000 Euro
  • Ehepaar mit zwei Kindern 35.000 Euro

und weite Staffelungen nach Personenzahl. In der Regel besteht für jede weitere Person im Haushalt ein Freibetrag von weiteren 3.000 Euro.

Kontakt

Hansestadt Lüneburg – Bereich 51 Soziale finanzielle Hilfen
Am Ochsenmarkt 1
21335 Lüneburg

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch: 08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag: 13:00-16:00 Uhr
Dienstag und Freitag geschlossen

Zusätzlich zu den generellen Öffnungszeiten könne auch individuell persönliche Termine vorab mit dem zuständigen Sachbearbeiter getroffen werden.

Es werden folgende Dokumente benötigt:

  • Gültiger Personalausweis oder gültiger Reisepass aller Antragsteller
  • Aktuelle Einkommensnachweise vom Antragsteller und aller Haushaltsangehörigen bzw. Mitbewohner, falls zutreffend Geburtsurkunde/n Kind / Kinder
  • falls zutreffend Schwerbehindertenausweis und bei Verheirateten Heiratsurkunde

Die Informationen sind auch im Internet auf der Website der Stadt Lüneburg einzusehen.