
Wiesbaden wächst nicht nur als Landeshauptstadt, sondern auch als Wohnstandort im Rhein-Main-Gebiet. Die Stadtanalyse „Wohnen in Wiesbaden 2024“ weist für 2023 insgesamt 149.717 Haushalte aus, rund 13.500 mehr als 2003. Besonders die Zahl der Einpersonenhaushalte sowie der größeren Haushalte hat zugenommen. Für günstige Wohnungen ist das wichtig, weil kleine und bezahlbare Wohnungen ebenso gefragt sind wie ausreichend große Wohnungen für Familien.
Ein Wohnberechtigungsschein für Wiesbaden ist deshalb für viele Haushalte der erste Schritt, wenn sie eine öffentlich geförderte Wohnung suchen. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnflächenbedarf zu den Vorgaben des sozialen Wohnungsbaus passen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung entsteht dadurch aber nicht.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Wiesbaden
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das bereinigte Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Die Behörde berücksichtigt dabei alle Personen, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen sollen.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Der Haushalt muss eine geförderte Wohnung suchen.
- Das bereinigte Einkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Die Größe der gewünschten Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen.
- Ausländische Antragsteller benötigen in der Regel einen gültigen Aufenthaltstitel beziehungsweise eine ausreichende Aufenthaltsberechtigung.
- Besondere Lebenslagen, etwa Schwerbehinderung, Rollstuhlbedarf, Schwangerschaft, Alleinerziehung oder Unterhaltsverpflichtungen, können bei der Prüfung eine Rolle spielen.
Die Stadt Wiesbaden prüft den Antrag im Einzelfall. Wer unsicher ist, ob das Einkommen noch innerhalb der Grenze liegt, kann den offiziellen Einkommensrechner der Landeshauptstadt Wiesbaden als erste Orientierung nutzen. Er ersetzt aber nicht die amtliche Prüfung.
Formular Wohnberechtigungsschein Wiesbaden anfordern

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein
Für Wiesbaden gelten die hessischen Einkommensgrenzen. Nach Angaben des Hessischen Wirtschaftsministeriums wurden die Grenzen zum 1. Januar 2026 angepasst. Die Werte beziehen sich auf das bereinigte Jahreseinkommen. Das bedeutet: Von den Bruttoeinkünften können je nach Fall gesetzliche Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.
| Haushalt | Geringes Einkommen nach § 5 HWoFG | Mittleres Einkommen nach § 5 HWoFG | Förderung nach § 88d II. WoBauG |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 20.146 Euro | 24.175 Euro | 32.511 Euro |
| 2 Personen | 30.565 Euro | 36.678 Euro | 46.124 Euro |
| 3 Personen | 37.513 Euro | 45.016 Euro | 52.931 Euro |
| 4 Personen | 44.461 Euro | 53.354 Euro | 59.738 Euro |
| Jede weitere Person | + 6.948 Euro | + 8.338 Euro | + 6.807 Euro |
Für jedes zum Haushalt rechnende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze bei den hessischen HWoFG-Grenzen zusätzlich um 924 Euro jährlich. Bei einzelnen Förderwegen, insbesondere bei Wohnungen nach § 88d II. WoBauG, können abweichende Vorgaben gelten. Die Kommunale Wohnungsvermittlung prüft deshalb immer den konkreten Einzelfall.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Einkommensprüfung richtet sich nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz. Berücksichtigt werden grundsätzlich die Einkünfte aller Haushaltsmitglieder, die eigenes Einkommen haben. Dazu können zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Ausbildungsförderung, Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII und andere regelmäßige Einnahmen gehören.
Die Behörde rechnet nicht nur die Einnahmen zusammen. Sie prüft auch mögliche Abzüge und Freibeträge. Nach den Hinweisen der Stadt Wiesbaden können unter anderem Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen oder eine Schwerbehinderung Auswirkungen auf das bereinigte Einkommen haben. Deshalb kann ein Haushalt auch dann berechtigt sein, wenn das Bruttoeinkommen zunächst höher aussieht.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Einzelfall ab. Die Stadt Wiesbaden nennt für die Wohnungsvermittlung unter anderem Einkommensnachweise, Bescheide über Sozialleistungen oder Rentenbescheide. Das Verwaltungsportal Hessen ergänzt weitere typische Nachweise.
| Unterlage | Wann sie wichtig ist |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Zur Identifikation des Antragstellers und der Haushaltsmitglieder |
| Aufenthaltstitel oder Aufenthaltsberechtigung | Bei ausländischen Antragstellern |
| Einkommenserklärung | Für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen |
| Lohnabrechnungen, Steuerbescheid oder Lohnsteuerbescheinigung | Bei Einkommen aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit |
| Rentenbescheid, BAföG-Bescheid oder Leistungsbescheid | Bei Renten, Ausbildungsförderung, Bürgergeld, Sozialhilfe oder anderen Leistungen |
| Mietvertrag oder Nachweis zur bisherigen Wohnsituation | Zur Prüfung der aktuellen Wohnverhältnisse |
| Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Atteste | Bei besonderem Wohnbedarf, etwa rollstuhlgerechter Wohnung oder bestimmter Ausstattung |
| Nachweise zu Unterhalt, Schwangerschaft oder besonderer Lebenslage | Wenn dadurch Freibeträge, Wohnungsgröße oder Dringlichkeit beeinflusst werden können |
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Wenn Unterlagen fehlen, kann die Bearbeitung länger dauern. Die abschließende Prüfung erfolgt erst, wenn die zuständige Stelle alle notwendigen Nachweise erhalten hat.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Hessen grundsätzlich für zwölf Monate. Nach Angaben des Verwaltungsportals kann er in bestimmten Fällen auch für zwei Jahre erteilt werden, wenn keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind. Für die Wiesbadener Wohnungsvermittlung ist praktisch vor allem die jährliche Registrierung wichtig.
Die Wiesbadener Registrierung gilt nach dem Merkblatt der Stadt jeweils für ein Jahr ab Ausstellungsdatum. Wer danach weiter vorgemerkt bleiben möchte, muss rechtzeitig eine Verlängerung beantragen und aktuelle Unterlagen vorlegen.
Wohnberechtigung für Wiesbaden und außerhalb Wiesbadens
In Wiesbaden gibt es eine besondere lokale Regelung: Für den Bezug vieler öffentlich geförderter Wohnungen in der Stadt reicht ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein für Hessen nicht immer aus. Wer in Wiesbaden eine geförderte Wohnung sucht, muss sich bei der Kommunalen Wohnungsvermittlung registrieren lassen.
Auf Antrag kann auch ein Wohnberechtigungsschein für außerhalb Wiesbadens ausgestellt werden. Dieser gilt grundsätzlich in Hessen. In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt kann jedoch ein zusätzlicher Antrag bei der jeweiligen Kommune erforderlich sein.
Wohnungen für besondere Personengruppen
Manche Sozialwohnungen sind bestimmten Gruppen vorbehalten. Das können zum Beispiel Senioren, Studenten, Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer oder kinderreiche Haushalte sein. Wenn ein besonderer Wohnbedarf besteht, sollte der Nachweis direkt mit dem Antrag eingereicht werden.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Wiesbaden
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich in Wiesbaden nach der Haushaltsgröße. Die Kommunale Wohnungsvermittlung orientiert sich an Wohnfläche und Zahl der Wohnräume. Ungeborene Kinder werden nach den Wiesbadener Hinweisen bei der Wohnungsgröße ab der 12. Schwangerschaftswoche berücksichtigt.
| Haushalt | Angemessene Wohnfläche | Wohnräume |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 bis 2 Wohnräume |
| 2 Personen | bis 60 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 75 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 87 m² | 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 99 m² | 5 Wohnräume |
| 6 Personen | bis 111 m² | 6 Wohnräume |
| Jede weitere Person | nach Bedarf, höchstens 10 bis 12 m² zusätzlich | ein weiterer Wohnraum |
In besonderen Lebenslagen kann ein erhöhter Raum- oder Flächenbedarf anerkannt werden. Das gilt zum Beispiel bei Rollstuhlbedarf oder bei einer besonderen gesundheitlichen Situation. Entscheidend ist immer der Nachweis im Einzelfall.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei. Auch die Anmeldung bei der Kommunalen Wohnungsvermittlung in Wiesbaden kostet nach dem städtischen Merkblatt nichts.
Für Wohnungssuchende ist trotzdem wichtig: Bei geförderten Wohnungen können später reguläre Kosten aus dem Mietverhältnis entstehen, etwa Kaution, Miete und Betriebskosten. Der Wohnberechtigungsschein ersetzt keine finanzielle Hilfe zur Mietzahlung. Dafür kommt je nach Einzelfall Wohngeld oder eine andere Leistung in Betracht.
Sozialer Wohnungsbau in Wiesbaden
Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist in Wiesbaden seit Jahren deutlich höher als das verfügbare Angebot. Als Landeshauptstadt im Rhein-Main-Gebiet gehört Wiesbaden zu den hessischen Städten mit dem größten Nachfrageüberhang nach Sozialwohnungen. Die Stadt fördert deshalb kontinuierlich den Neubau öffentlich geförderter Mietwohnungen sowie den Ankauf von Belegungsrechten. Ziel ist es, den Bestand an Sozialwohnungen langfristig wieder zu erhöhen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es?
Konkrete Bestandszahlen veröffentlicht die Stadt nur unregelmäßig. Für Wohnungssuchende wichtiger ist jedoch, wo neue geförderte Wohnungen entstehen und wer sie vermietet.
Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen befinden sich in den Beständen der kommunalen und landesnahen Wohnungsunternehmen. Besonders aktiv sind Neubauprojekte in:
- Biebrich
- Dotzheim
- Klarenthal
- Erbenheim
- Delkenheim
- Mainz-Kastel
- Mainz-Kostheim
- Nordenstadt
- Schierstein
Gerade in diesen Stadtteilen entstehen regelmäßig neue Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen.
Wo werden neue Sozialwohnungen gebaut?
Kärntner Viertel (Biebrich)
Eines der größten Wohnungsbauprojekte in Wiesbaden ist das Kärntner Viertel der GWW.
Hier entstehen mehrere hundert Wohnungen in verschiedenen Bauabschnitten. Ein erheblicher Teil wird öffentlich gefördert und über die kommunale Wohnungsvermittlung vergeben. Neben klassischen Mietwohnungen entstehen barrierefreie Wohnungen sowie familiengerechte Wohnungen mit drei bis fünf Zimmern.
Schönau-Quartier (Dotzheim)
Auch das Schönau-Quartier zählt zu den wichtigsten Entwicklungsgebieten für bezahlbaren Wohnraum.
Hier errichtet die GWW in mehreren Bauabschnitten neue Mehrfamilienhäuser. Ziel ist es, zusätzliche öffentlich geförderte Wohnungen für Familien, Senioren und kleinere Haushalte bereitzustellen. Das Quartier gehört zu den größten Neubauvorhaben des kommunalen Wohnungsunternehmens.
Weitere geförderte Projekte
Zusätzliche Sozialwohnungen entstehen regelmäßig durch:
- Nachverdichtung bestehender Wohnanlagen
- Ersatzneubauten älterer Wohngebäude
- Neubau auf städtischen Grundstücken
- Ankauf neuer Belegungsrechte durch die Stadt Wiesbaden
Dadurch wächst das Angebot nicht nur durch Neubauten, sondern auch innerhalb bestehender Quartiere.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?
GWW Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH
Die GWW ist mit Abstand der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen in Wiesbaden.
- über 14.000 Wohnungen im Bestand
- größtes kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt
- mittelfristiges Ziel: 15.000 Wohnungen
- zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen
- Neubauprojekte im Kärntner Viertel und Schönau-Quartier
- Wohnungen für Familien, Senioren und Einzelpersonen
SEG Wiesbaden
Die Stadtentwicklungsgesellschaft entwickelt Wohnquartiere und verwaltet ebenfalls Wohnungsbestände mit öffentlich geförderten sowie freifinanzierten Wohnungen. Darüber hinaus betreibt sie Studierendenwohnheime, Wohnanlagen für betreutes Wohnen und weitere soziale Wohnformen.
Nassauische Heimstätte
Die Nassauische Heimstätte zählt zu den größten Wohnungsunternehmen Hessens und besitzt auch in Wiesbaden einen umfangreichen Wohnungsbestand. Ein Teil der Wohnungen unterliegt den Vorgaben der sozialen Wohnraumförderung und wird an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben.
GENO50
Die Wohnungsgenossenschaft vermietet überwiegend preisgünstige Wohnungen in Wiesbaden. Zwar handelt es sich nicht ausschließlich um Sozialwohnungen, jedoch liegen viele Mieten unter dem Niveau des freien Wohnungsmarktes und können insbesondere für WBS-Berechtigte interessant sein.
Wo werden Sozialwohnungen vermittelt?
Anders als in vielen Städten erfolgt die Vergabe öffentlich geförderter Wohnungen in Wiesbaden nicht direkt über die Wohnungsunternehmen.
Wer eine Sozialwohnung beziehen möchte, benötigt zunächst einen Wohnberechtigungsschein und muss sich anschließend bei der Kommunalen Wohnungsvermittlung registrieren. Diese vermittelt öffentlich geförderte Wohnungen sowie Wohnungen ehemals gemeinnütziger Wohnungsunternehmen entsprechend der Einkommensgrenzen und Haushaltsgröße. Die GWW weist ausdrücklich darauf hin, dass öffentlich geförderte Wohnungen ausschließlich über diese städtische Stelle vergeben werden.
Für Wohnungssuchende wichtig
Die größten Chancen auf eine öffentlich geförderte Wohnung bestehen derzeit bei Neubauprojekten der GWW in Biebrich (Kärntner Viertel) und Dotzheim (Schönau-Quartier) sowie bei frei werdenden Wohnungen im Bestand der kommunalen Wohnungsunternehmen. Familien mit mehreren Personen haben vor allem in den größeren Neubauquartieren bessere Chancen auf Drei- bis Fünf-Zimmer-Wohnungen, während Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen aufgrund der hohen Nachfrage häufig längere Wartezeiten aufweisen. Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich daher frühzeitig bei der städtischen Wohnungsvermittlung registrieren lassen und seine Unterlagen aktuell halten.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein Wiesbaden
Was passiert bei Einkommensänderungen?
Der Antrag wird anhand der vorgelegten Unterlagen geprüft. Ändert sich das Einkommen vor der Entscheidung oder vor dem Einzug deutlich, sollte dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Nach dem Bezug einer Sozialwohnung bleibt die Berechtigung während des Mietverhältnisses grundsätzlich bestehen. Bei später deutlich verbessertem Einkommen kann jedoch in Hessen eine Fehlbelegungsabgabe relevant werden.
Was gilt bei Ablehnung oder fehlender Reaktion auf Wohnungsangebote?
Nach den Hinweisen der Wiesbadener Wohnungsvermittlung kann ein Haushalt vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden, wenn drei aufeinanderfolgende Wohnungsangebote ohne nachvollziehbare Gründe abgelehnt werden oder keine Reaktion erfolgt. Eine erneute Antragstellung ist dann frühestens nach zwölf Monaten möglich.
Was ist bei einem Umzug außerhalb Wiesbadens zu beachten?
Wer eine geförderte Wohnung außerhalb Wiesbadens sucht, kann einen Wohnberechtigungsschein für Hessen beantragen. In Kommunen mit erhöhtem Wohnungsbedarf kann zusätzlich eine lokale Registrierung erforderlich sein. Deshalb sollte vor der Wohnungssuche die zuständige Stelle am neuen Wohnort geprüft werden.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Wiesbaden
Gilt der Wohnberechtigungsschein Wiesbaden nur in Wiesbaden?
Die Wiesbadener Registrierung ist auf die Wohnungsvermittlung in Wiesbaden ausgerichtet. Ein Wohnberechtigungsschein für außerhalb Wiesbadens kann grundsätzlich in Hessen gelten. In Städten mit angespanntem Wohnungsmarkt kann aber ein zusätzlicher lokaler Antrag nötig sein.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
In Hessen gilt der Wohnberechtigungsschein in der Regel zwölf Monate. Die Wiesbadener Registrierung gilt ebenfalls jeweils für ein Jahr. Wer weiter vorgemerkt bleiben möchte, sollte rechtzeitig eine Verlängerung beantragen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Wiesbaden beantragen?
Offizielle Informationen zum Antrag, zur Wohnungsvermittlung und zu den benötigten Unterlagen stellt die Landeshauptstadt Wiesbaden auf der Seite der Wohnungsvermittlung bereit. Dort finden sich auch die Hinweise zum Online-Service der Stadt.
Zuständig ist die Kommunale Wohnungsvermittlung im Amt für Soziale Arbeit. Sie registriert wohnungssuchende Haushalte, prüft die Anspruchsvoraussetzungen und stellt die Wohnberechtigungsbescheinigung beziehungsweise Registrierbestätigung aus. Persönliche Termine sind nach Angaben der Stadt nur nach Vereinbarung möglich.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beides sind unterschiedliche Leistungen und müssen getrennt beantragt werden.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, Unterlagen fehlen, die Aufenthaltsvoraussetzungen nicht erfüllt sind oder die Wohnungsgröße nicht passt. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich ein Rechtsbehelf möglich sein.
Hilft der Wohnberechtigungsschein sofort bei der Wohnungssuche?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung, garantiert aber keine Wohnung. In Wiesbaden entscheidet die Wohnungsvermittlung nach Dringlichkeit und Wartezeit, welche Haushalte für freiwerdende Wohnungen vorgeschlagen werden.
Kontakt & Öffnungszeiten
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein und die Registrierung für geförderte Wohnungen ist die Kommunale Wohnungsvermittlung der Landeshauptstadt Wiesbaden.
| Stelle | Kontaktdaten |
|---|---|
| Behörde | Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Arbeit, Abteilung Wohnen, Kommunale Wohnungsvermittlung |
| Anschrift | Homburger Straße 29, 65197 Wiesbaden |
| Postanschrift | Landeshauptstadt Wiesbaden, Amt für Soziale Arbeit, Wohnungsvermittlung – 510831 –, Homburger Straße 29, 65197 Wiesbaden |
| Telefon | 0611 31-3163 |
| Fax | 0611 31-3923 |
| wohnungsvermittlung@wiesbaden.de | |
| Telefonische Erreichbarkeit | Montag bis Freitag, 9 bis 12 Uhr |
| Persönliche Vorsprache | Nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Offizielle Seite | Wohnungsvermittlung der Stadt Wiesbaden |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Wiesbaden ergeben sich aus dem hessischen Wohnraumförderrecht und den landesrechtlichen Vorgaben zur Vermittlung geförderter Wohnungen. Maßgeblich sind insbesondere das Hessische Wohnraumfördergesetz, das Hessische Wohnungsbindungsgesetz und die Regelungen zur Sozialwohnungsüberlassung.
Für die Einkommensberechnung sind die §§ 6 und 7 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes wichtig. Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins und die Wohnberechtigung richten sich nach den hessischen Vorgaben. Die jeweils geltenden Einkommensgrenzen werden in regelmäßigen Abständen angepasst und im Staatsanzeiger für das Land Hessen bekannt gemacht.
