Einen Wohnberechtigungsschein für Wiesbaden zu bekommen ist, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind, kein Problem. Allerdings ist es dann nicht einfach, auch eine passende Sozialwohnung zu finden. Denn wie meist in der BRD, ist besonders auch im Raum Wiesbaden die Situation am Wohnungsmarkt recht angespannt. Vor allem im sozialen Wohnungsbau besteht Nachholbedarf. Die Verantwortlichen haben dies erkannt. Welche Reaktionen, Planungen und Maßnahmen daraus reale Formen annehmen soll der nächste Absatz beleuchten.
Inhaltsverzeichnis
Wohnberechtigungsschein Wiesbaden anfordern
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Regierung Hessen will Sozialen Wohnungsbau fördern
Laut Hessens Wohnungsbauministerin Priska Hinz soll der Soziale Wohnungsbau bis ins Jahr 2020 mit rund 1,7 Milliarden Euro gefördert werden. Die Planung sieht vor, dass damit etwa 20 000 Wohnungen gebaut werden. Durch diese Maßnahmen soll es nach Vorstellungen der Regierung in Wiesbaden langfristig zu einer Entspannung am Wohnungsmarkt kommen.
Diverse Bauträger und Investoren können mit Hilfe dieser staatlichen Fördermittel leichter bezahlbare Wohnungen bauen. Der Magistrat der Stadt Wiesbaden beschloss (August 2018) 290 geförderte Sozialwohnungen. Dabei handelt es sich um eine Mischung aus Neubauten (153 Wohnungen), sanierten (42) und von der Stadt gekauften Belegungsrechten öffentlicher Wohnungen (95). Die beschlossenen Wohnungen stünden dann in folgenden Bereichen von Wiesbaden zur Verfügung: Gernotstraße, Neubaugebiet Hainweg in Nordenstadt, Im Weidenborn, Sonnenberg und Wiesbadener Landstraße Amöneburg.
Sanierte Wohnungen soll es in der Breslauerstraße und in der Teplitzstraße in Biebrich geben. Durch Erwerb oder Verlängerung von Belegungsrechten durch die Stadt ergeben sich weitere Sozialwohnungen in Biebrich, Bierstadt und Kostheim. Diese Wohnungen sollen nicht mehr als zwischen 6.50 und 8.75 Euro je qm Mietfläche kosten. Die Stadt Wiesbaden will jährlich künftig 400 Sozialwohnungen schaffen. Derzeit sind in Wiesbaden rund 3000 Haushalte als „dringend wohnungssuchend“ eingestuft.
Wer bietet in Wiesbaden Sozialwohnungen an bzw. baut welche?
Die GWW, also die Wiesbadener Wohnbaugesellschaft mbH, errichtete z. B. im Weidenborn sieben Häuser mit insgesamt 77 Mietwohnungen. Davon stehen 15 als geförderte Sozial- Mietwohnungen zur Verfügung. Diese Wohnungen im „Quartier G“ des Wohngebiets Weidenborn sind barrierefrei und energieeffizient. Die Gesamtfläche der geförderten Wohnungen beträgt etwa 760 qm.
Die Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH hat in ihrem Mietbestand unter anderem auch mit öffentlichen Mitteln geförderte Sozialwohnungen. Deren Gesamtfläche beläuft sich auf über 4500 qm.
Die Nassauische Heimstätte in Wiesbaden ist eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft, die im Lande Hessen mehrfach vertreten ist. Sie hat großen Anteil am Bau und Bestand von Sozialwohnungen, die mit Fördermitteln errichtet wurden oder werden. So kamen z. B. 2017 in der Adolf Miersch-Siedlung in Wiesbaden 25 sozial geförderte Neubau-Wohnungen dazu.
Es lohnt sich also immer mit einem Wohnberechtigungsschein Wiesbaden bei diesen Wohnungsbau-Gesellschaften nachzufragen.
Wohnberechtigungsschein – wer kann einen Antrag stellen?
Wer auf Wohnungssuche und deutscher Staatsangehöriger ist, kann einen Antrag stellen, wenn er die Voraussetzungen erfüllt. Grundsätzlich besteht Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) nur dann, wenn ganz bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Grundlage dafür ist das so genannte bereinigte Haushaltseinkommen. Es setzt sich aus der Summe aller positiven Einkünfte nach dem Einkommensteuergesetz zusammen. Dazu gehören Bruttoeinkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, BaföG und Berufsausbildungsbeihilfe, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Alters- und Berufsunfähigkeit -Renten. Nicht als Einkommen gelten Kindergeld, Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung, die steuerfreie Arbeitnehmer-Sparzulage und Wohngeld. Jährliche Einkommensgrenzen in Hessen sind für:
Ein Personen Haushalt 15.572 Euro
Zwei Haushaltsangehörige 23.526 Euro
Drei Haushaltsangehörige 28. 996Euro
Jede weitere Person 5.370 Euro.
Jedes Kind 650 Euro.
Maßgebend für einen Wohnberechtigungsschein Wiesbaden ist auch die je nach Anzahl der Mitglieder des Haushalts angemessene Größe der Wohnung. Die Wohnflächenbegrenzungen liegen für:
Eine Person bei bis zu 45 qm
Zwei Personen bis zu 60 qm
Drei Personen bis zu 75 qm
Vier Personen bis zu 90 qm
jede weitere Person bis zu zusätzlich 15 qm.
Als Mitglieder des Haushalts (Haushaltsangehörige Personen) gelten z. B. Ehepartner, Partner im Sinne des $1 LpartG, Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft, Kinder, Geschwister, Eltern und Schwiegereltern.
So müssen z. B. Einkommenserklärungen für jede im Antrag aufgeführte Person, Einkommensbescheinigungen vom Arbeitgeber, Einkommen-Steuerbescheinigungen, Rentenbescheide usw. vorgelegt werden. Außerdem Heiratsurkunden, Geburtsurkunden von Kindern, Nachweise von Unterhaltszahlungen, Schwerbehinderung oder gar Pflegebedürftigkeit.
Kontakt
Der Antrag ist zu stellen bei der Wohnungsbehörde (Wohnungsamt) der Stadt Wiesbaden.
Stadtverwaltung
Telefon: 0611-310