Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Regensburg

RegensburgEin Wohnberechtigungsschein in Regensburg muss für den Landkreis Regensburg beim zuständigen Landratsamt oder für die Stadt Regensburg beim Amt für Stadtentwicklung, Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen beantragt werden. Unterschieden wird zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein.

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein bezieht sich auf Sozialwohnungen in ganz Bayern und beinhaltet dabei bereits Informationen wie die Anzahl der Haushaltsmitglieder, während der gezielte Wohnberechtigungsschein speziell eine bestimmte Wohnung meint.

In Gebieten mit einem erhöhten Wohnraumbedarf, kann ein Wohnungssuchender eine Sozialwohnung nur dann erhalten, wenn er für eine bestimmte Wohnung von der zuständigen Stelle benannt worden ist. Die Kosten für die Benennung einer Wohnung belaufen sich auf 12,50 bis 25 Euro und bei der Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins auf 7,50 bis 20,00 Euro bzw. bei bestimmten Abweichungen auf 15,00 bis 45,00 Euro.

Benennungsverfahren in Regensburg

Regensburg führt ein Benennungsverfahren durch, das heißt Wohnungssuchende der Einkommensstufe I werden für freie oder frei gewordene Wohnungen des 1. Förderwegs und für Wohnungen mit einkommensorientierter Förderung mit der Einkommensstufe I vorgemerkt und erhalten einen Vormerkbescheid.

Dazu wird die soziale Dringlichkeit festgestellt. Beim Freiwerden einer Wohnung werden dem jeweiligen Vermieter 5 Wohnungssuchende nach Dringlichkeit der Bewerbung vorgeschlagen. Der Vermieter entscheidet sich unter den vorgeschlagenen 5 für einen Bewerber, an den er die Wohnung vermietet.

Wohnberechtigungsschein Regensburg anfordern

WBS Regensburg

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Regensburg per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Die Einkommensgrenze

Der Wohnberechtigungsschein richtet sich nach Art. 4 – 7 und Art. 14 Abs. 2 und 3 BayWoFG.

  • Die Einkommensgrenze der Einkommensstufe I für einen Wohnberechtigungsschein liegt dabei jährlich für einen Einpersonenhaushalt bei 12000 Euro und für einen Zweipersonenhaushalt bei 22000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied berechnet man 4000 Euro zusätzlich. Für jedes Kind erhöht sich die Einkommensgrenze um jeweils 1000 Euro.
  • Nach Einkommensstufe II liegt die Einkommensgrenze bei einem Einpersonenhaushalt bei 18300 Euro und beim Zweipersonenhaushalt bei 28250 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied wird 6250 Euro hinzugerechnet und jedes Kind erhöht die Einkommensgrenze um je 1750 Euro.
  • Einkommensstufe III bemisst die Einkommensgrenze für eine Person mit 22600 und für zwei Personen mit 34500 Euro. Hier berechnet man pro Haushaltsmitglied 8500 Euro und erhöht je Kind um 2500 Euro.

Die Einkommensstufe I erhält bei der Benennung den höchsten Vorrang.

Über die Seite der Stadt Regensburg können Sie weitere Informationen erhalten.

Langer Stillstand beim sozialen Wohnungsbau in Regensburg

Regensburg wächst jedes Jahr um ca. 1500 neue Einwohner. Es gibt nicht ausreichend Wohnungen und die vorhandenen sind für sozial schwache Wohnungssuche meistens zu teuer. Die Zahl der vorhandenen Sozialwohnungen wurde in der Stadt in den vergangenen zehn Jahren von etwa 20000 auf 5400 reduziert. Im Landkreis gab es seit Jahrzehnten nur 843 soziale Wohnungen. Lange Zeit war Stillstand beim sozialen Wohnungsbau. Das soll sich jetzt ändern.

Wie entwickelt sich der Wohnungsneubau in der Stadt?

Im Landkreis Regensburg sind derzeit in elf Gemeinden 300 neue Sozialwohnungen geplant und befinden sich teilweise schon im Bau. Die Genehmigung von Wohnungen ist von 842 genehmigten Wohnungen im Jahr 2015 auf 1078 im Jahr 2016 angestiegen, bei den Gebäuden jeweils von 554 auf 692.

Auch die Anzahl der genehmigten Wohnungen pro Gebäude hat sich erhöht: In ca. einem Drittel der genehmigten Gebäude aus dem Jahr 2017 werden mindestens 3 Wohnungen untergebracht. In 52 % der im Jahr 2017 genehmigten Gebäude wird eine Wohnung realisiert. Gebaut wird vor allem in den Gemeinden, die sich nahe an der Stadtgrenze von Regensburg befinden. In der Stadt Regensburg soll die Quote für den geförderten Wohnungsbau auf neuen Flächen von 20 % auf 40 % steigen.

Wohnungsgesellschaften für sozialen Wohnungsbau

Inhaber der Einkommensstufen II und III sind dazu angehalten, sich selbst bei den Wohnungsgesellschaften zu melden und sich dort vermerken zu lassen. Zu den Wohnungsgesellschaften gehören Stadtbau-GmbH Regensburg, GBW Niederbayern und Oberpfalz GmbH und Kath. Wohnungsbau- und Siedlungswerk.

Kontakt

Amt für Stadtentwicklung
Abteilung Stadterneuerung und Wohnungswesen
Minoritenweg 8-10, 93047 Regensburg

Ansprechpartner
Herr Schmid, Zimmer 1121, Tel. 0941 – 507 5666
Frau Fischer, Zimmer 1111, Tel. 0941 – 507 7664
Frau Griesbeck, Zimmer 1109, Tel. 0941 – 507 5668

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08.30 – 12.00 Uhr
Donnerstag 08.30 – 13.00 Uhr
15.00 bis 17.30 Uhr (nur für Berufstätige)