In Mönchengladbach wächst der Wohnungsbestand, doch günstige Wohnungen bleiben knapp: Nach dem Wohnungsmarktbericht 2024 sank der Bestand sozial geförderter Wohnungen von 6.305 auf 6.082 Einheiten, während Angebotsmieten weiter gestiegen sind. Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Mönchengladbach deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können.
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt gegenüber dem Vermieter, dass ein Haushalt zum Bezug einer Sozialwohnung berechtigt ist. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Einkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die angemessene Wohnungsgröße. Zuständig ist in Mönchengladbach die Wohnungsvermittlung im Fachbereich Soziales und Wohnen.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Mönchengladbach
Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn der Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchte und die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält. Geprüft wird das Einkommen aller Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben sollen. Außerdem muss der Aufenthalt in Deutschland rechtlich gesichert sein.
Die Stadt Mönchengladbach weist darauf hin, dass bestimmte Personengruppen zusätzlich für besonders geförderten Wohnraum in Betracht kommen können. Dazu gehören zum Beispiel junge Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Der Wohnberechtigungsschein enthält später Angaben dazu, für wie viele Personen er gilt und welche maximale Wohnfläche oder Zimmerzahl zulässig ist.
- Einkommen: Das anrechenbare Jahreseinkommen darf die gültige Grenze nicht überschreiten.
- Haushaltsgröße: Maßgeblich ist, wer dauerhaft gemeinsam in der Wohnung leben soll.
- Aufenthalt: Der gewöhnliche Aufenthalt muss rechtlich gesichert sein.
- Wohnbedarf: Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen.
Formular Wohnberechtigungsschein Mönchengladbach anfordern

Einkommensgrenzen für den WBS in Mönchengladbach
Für Mönchengladbach gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW nennt für den Wohnberechtigungsschein die folgenden gesetzlichen Grenzen nach § 13 WFNG NRW. Die Beträge beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen. Das daneben genannte mögliche Brutto-Jahreseinkommen ist nur ein Beispiel des Landes und kann im Einzelfall abweichen.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 Prozent | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen laut NRW-Beispiel |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen mit 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen mit 2 Kindern | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen mit 3 Kindern | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Stand der Tabelle: Juni 2026, Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Für jede weitere Person und für Kinder können zusätzliche Beträge gelten. Außerdem gibt es unter bestimmten Voraussetzungen Abzugsbeträge, etwa bei Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Deshalb ersetzt die Tabelle keine Prüfung durch die zuständige Behörde.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Beim Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach das monatliche Nettoeinkommen. Die Behörde prüft das Jahreseinkommen des gesamten Haushalts und berücksichtigt dabei die gesetzlichen Regeln zur Einkommensermittlung. Zum Einkommen können zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Unterhaltszahlungen oder andere regelmäßige Einnahmen gehören.
Von den Einnahmen können je nach Fall Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Das betrifft unter anderem Steuern, Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, gesetzliche Unterhaltspflichten sowie bestimmte besondere Lebenslagen. Wichtig ist deshalb, die Einkommensnachweise vollständig einzureichen. Die Stadt entscheidet anhand der Unterlagen, ob die Grenze eingehalten wird.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Mönchengladbach nennt als wichtige Unterlagen Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen mit Einkommen sowie eine Kopie des Ausweisdokuments. Je nach Lebenssituation können weitere Nachweise erforderlich sein.
| Unterlage | Wann sie typischerweise benötigt wird |
|---|---|
| Ausweisdokument oder Aufenthaltstitel | Zur Identifikation des Antragstellers und zur Prüfung des Aufenthaltsstatus. |
| Einkommensnachweise | Für alle Haushaltsangehörigen, die eigenes Einkommen haben. |
| Meldebescheinigung | Falls die Behörde einen Nachweis zur aktuellen Anschrift verlangt. |
| Geburtsurkunden der Kinder | Bei Haushalten mit Kindern. |
| Heiratsurkunde oder Partnerschaftserklärung | Bei Ehe, Lebenspartnerschaft oder gemeinsamem Haushalt. |
| Nachweise zu Unterhalt | Wenn Unterhalt gezahlt oder erhalten wird. |
| Schwerbehindertenausweis | Bei Schwerbehinderung oder besonderem Wohnbedarf. |
| Mutterpass | Bei Schwangerschaft. |
| Semesterbescheinigung | Bei Studenten. |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein gilt ab Ausstellung für ein Jahr. Wird in dieser Zeit eine geförderte Wohnung angemietet, gilt die Berechtigung für dieses Mietverhältnis fort. Für einen späteren Umzug in eine andere geförderte Wohnung muss in der Regel erneut geprüft werden, ob ein gültiger WBS erforderlich ist.
Die Stadt Mönchengladbach nennt den allgemeinen und den gezielten Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein wird nicht für eine bestimmte Wohnung ausgestellt. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine konkrete geförderte Wohnung, wenn die Voraussetzungen für genau diese Wohnung geprüft werden müssen.
In Nordrhein-Westfalen kann außerdem die Einkommensgruppe eine Rolle spielen. Neben der üblichen Einkommensgrenze gibt es bei einzelnen geförderten Wohnungen auch eine erweiterte Einkommensgruppe. Dann darf das anrechenbare Einkommen die Grundgrenze um bis zu 40 Prozent überschreiten. Ob eine Wohnung dafür vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderbindung und wird im Einzelfall geprüft.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur zulässigen Wohnungsgröße. Die Größe richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. In Nordrhein-Westfalen werden üblicherweise folgende Richtwerte verwendet:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche | Alternative nach Wohnräumen |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis 65 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 80 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 95 m² | 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 110 m² | 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich 15 m² | zusätzlich 1 Wohnraum |
In besonderen Fällen kann zusätzlicher Wohnraum anerkannt werden. Das betrifft zum Beispiel bestimmte gesundheitliche Einschränkungen, Rollstuhlnutzung, Schwangerschaft oder andere besondere Wohnbedarfe. Entscheidend ist die Prüfung durch die Wohnungsvermittlung.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Mönchengladbach
Mönchengladbach gehört zu den Städten in Nordrhein-Westfalen, in denen trotz eines vergleichsweise großen Wohnungsbestands die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum stetig steigt. Besonders Familien, Alleinerziehende, Senioren sowie Menschen mit geringem Einkommen sind auf öffentlich geförderte Wohnungen angewiesen. Für die Anmietung dieser Wohnungen ist in den meisten Fällen ein gültiger Wohnberechtigungsschein (WBS) erforderlich.
Wie viele geförderte Wohnungen entstehen?
Die Stadt Mönchengladbach investiert gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen kontinuierlich in den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus. Allein im Förderjahr 2025 wurden Fördermittel für 218 neue öffentlich geförderte Wohnungen bewilligt. Aufgrund der hohen Nachfrage war das Förderbudget mehrfach ausgeschöpft und musste aufgestockt werden. Für die Jahre 2026 und 2027 hat das Land deshalb zusätzliche Mittel angekündigt, damit weitere Bauprojekte umgesetzt werden können.
Neben dem Neubau werden auch bestehende Mietwohnungen modernisiert und langfristig an die öffentliche Wohnraumförderung gebunden. Eigentümer können hierfür zinsgünstige Darlehen mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren und attraktiven Tilgungsnachlässen erhalten. Dadurch sollen bestehende Wohnungen dauerhaft zu bezahlbaren Mieten erhalten bleiben.
Wo befinden sich Sozialwohnungen?
Geförderte Wohnungen sind über das gesamte Stadtgebiet verteilt. Besonders viele Wohnungen befinden sich in den Stadtteilen:
- Rheydt
- Odenkirchen
- Eicken
- Hardterbroich-Pesch
- Neuwerk
- Wickrath
- Holt
- Gladbach
- Lürrip
Neue öffentlich geförderte Wohnungen entstehen derzeit unter anderem im Quartier Flenkenweg/Schwogenstraße in Eicken. Dort werden insgesamt 113 barrierearme Mietwohnungen errichtet. Das Projekt umfasst Wohnungen mit 1,5 bis 4,5 Zimmern und Wohnflächen zwischen 42 und 133 Quadratmetern und richtet sich sowohl an Singles als auch an Familien und Senioren.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?
Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte sich möglichst gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren lassen. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
- WohnBau Mönchengladbach – bündelt die Wohnungsangebote der Kreisbau AG und der Gemeinnützigen Wohnungs- und Siedlungsgesellschaft (GWSG) und veröffentlicht regelmäßig freie Mietwohnungen, darunter auch öffentlich geförderte Wohnungen.
- GeWoGe 1897 eG – eine der größten Wohnungsgenossenschaften der Stadt mit einem umfangreichen Wohnungsbestand in verschiedenen Stadtteilen.
- LEG Wohnen NRW GmbH – vermietet ebenfalls Wohnungen, darunter regelmäßig WBS-Wohnungen in Mönchengladbach und Umgebung.
- Weitere Genossenschaften und private Bauträger beteiligen sich ebenfalls am geförderten Wohnungsbau und bieten öffentlich geförderte Wohnungen an.
Wie finde ich eine Sozialwohnung?
Nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins können Wohnungssuchende die Wohnungsvermittlung der Stadt Mönchengladbach nutzen. Die Stadt vermittelt Wohnungen aus dem Sozialwohnungsbestand entsprechend der persönlichen Dringlichkeit und erstellt auf Wunsch Vermittlungsvorschläge. Für diesen Service ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.
Zusätzlich lohnt es sich,
- sich bei mehreren Wohnungsunternehmen gleichzeitig vormerken zu lassen,
- regelmäßig die Wohnungsangebote der Wohnungsbaugesellschaften zu prüfen,
- auf Immobilienportalen gezielt nach „WBS“, „öffentlich gefördert“ oder „Wohnberechtigungsschein erforderlich“ zu suchen und
- den Wohnberechtigungsschein rechtzeitig zu verlängern, falls innerhalb eines Jahres keine passende Wohnung gefunden wird.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Für den Wohnberechtigungsschein erhebt die Stadt Mönchengladbach eine Gebühr. Im Serviceportal wird eine Gebühr ab 5,00 Euro genannt. Die Gebühren werden nach Genehmigung fällig und können je nach Antrag variieren.
Für die Wohnungsvermittlung selbst nennt die Stadt keine Gebühr. Wer Vermittlungsvorschläge aus dem Sozialwohnungsbestand erhalten möchte, benötigt dafür jedoch einen Wohnberechtigungsschein.
Sonderfälle beim WBS
Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein
Ein ausgestellter WBS gilt ein Jahr. Wer innerhalb dieser Zeit eine geförderte Wohnung sucht, kann den Schein bei passenden Vermietern vorlegen. Bei einem späteren Umzug sollte frühzeitig geprüft werden, ob ein neuer WBS beantragt werden muss.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach dem Haushalt. Bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder anderen besonderen Umständen kann die Behörde zusätzlichen Bedarf prüfen. Entsprechende Nachweise sollten dem Antrag beigefügt werden.
Änderung des Einkommens
Ändert sich das Einkommen während der Antragstellung, sollte die Wohnungsvermittlung informiert werden. Maßgeblich ist die Prüfung im Einzelfall. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Antrag abgelehnt oder später überprüft wird.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Mönchengladbach
Gilt der Wohnberechtigungsschein nur in Mönchengladbach?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS kann grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in NRW verwendet werden. Die Wohnung muss aber zu den Angaben im Schein passen, insbesondere zur Haushaltsgröße, Wohnfläche und Einkommensgruppe.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt ab Ausstellung ein Jahr. Wird in dieser Zeit eine geförderte Wohnung angemietet, gilt die Berechtigung für dieses Mietverhältnis.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Mönchengladbach beantragen?
Der offizielle Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Mönchengladbach läuft über die zuständige Wohnungsvermittlung der Stadt. Informationen zum Antrag, zur Online-Dienstleistung und zu den erforderlichen Nachweisen stellt die Stadt im Serviceportal bereit. Für die Online-Dienstleistung wird nach Angaben der Stadt ein BundID-Konto benötigt.
Die offizielle Informationsseite der Stadt ist hier abrufbar: Serviceportal Mönchengladbach.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die sonstigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei unklaren Fällen ist eine Beratung durch die Wohnungsvermittlung sinnvoll.
Bekommt man mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist ein Berechtigungsnachweis, aber keine Wohnungszusage. Eine passende Wohnung muss trotzdem gefunden und vom Vermieter vergeben werden.
Kontakt & Öffnungszeiten
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein und die Wohnungsvermittlung ist die Wohnungsvermittlung der Stadt Mönchengladbach im Fachbereich Soziales und Wohnen. Die Stadt weist darauf hin, dass persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen sollen.
| Stelle | Kontaktdaten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Mönchengladbach, Fachbereich Soziales und Wohnen, Wohnungsvermittlung |
| Anschrift | Verwaltungsgebäude Fliethstraße, Fliethstraße 86-88, 41061 Mönchengladbach |
| wohnungsvermittlung@moenchengladbach.de | |
| Fax | 02161 25-3669 |
| Telefonische Zuständigkeit nach Straßen | Aachener Straße bis Burgstraße: 02161 25-3661; Buschallee bis Giesenkirchener Weg: 02161 25-3664; Gingterkamp bis Lutherstraße: 02161 25-3670; Maarplatz bis Zur Mühle: 02161 25-3668 |
| Besondere Zuständigkeit | Kinderreiche Haushalte ab drei minderjährigen Kindern und Schwerbehinderte ab GdB 80: 02161 25-3675 |
| Sprechzeiten | Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung |
| Offizielle Seite | Serviceportal Mönchengladbach |
Rechtliche Grundlagen
Die Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Mönchengladbach ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 13 WFNG NRW zu den Einkommensgrenzen und § 18 WFNG NRW zum Wohnberechtigungsschein. Ergänzend gelten die landesrechtlichen Regelungen zur öffentlichen Wohnraumförderung und die jeweiligen Förderbindungen der konkreten Wohnung.
Für Antragsteller ist wichtig: Die allgemeinen Tabellen geben eine Orientierung. Verbindlich ist immer die Entscheidung der zuständigen Behörde anhand der vollständigen Unterlagen.
