
Reutlingen ist die größte Stadt und Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises. Die Nähe zu Stuttgart, die Hochschule Reutlingen, Arbeitsplätze in den Gewerbegebieten Reutlingen-Nord und Mark West sowie die allgemein hohe Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum belasten den lokalen Mietmarkt. Der Wohnberechtigungsschein ersetzt keine Wohnungssuche, kann aber die Voraussetzung dafür sein, sich bei Vermietern geförderter Wohnungen bewerben zu können.
Nach Angaben des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg gibt es im Land Sozialmietwohnungen mit Belegungs- und Mietbindungen. Diese Wohnungen dürfen nur an wohnberechtigte Haushalte vermietet werden. Als Nachweis dient ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Reutlingen
Einen Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende erhalten, wenn sie die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhalten und sich nicht nur vorübergehend in Baden-Württemberg aufhalten oder dort künftig wohnen wollen. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern das Einkommen aller Personen, die gemeinsam in die geförderte Wohnung einziehen sollen.
Zum Haushalt zählen in der Regel Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister und weitere Angehörige, wenn sie gemeinsam wohnen und wirtschaften. Auch Personen, die innerhalb der nächsten sechs Monate in den Haushalt aufgenommen werden sollen, können berücksichtigt werden. Das kann etwa bei einer Geburt, einer Familienzusammenführung oder einer geplanten Pflegeperson wichtig sein.
Ausländische Antragsteller können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn sie sich nach den landesrechtlichen Vorgaben länger als ein Jahr in Baden-Württemberg aufhalten dürfen. Die Stadt Reutlingen prüft den Aufenthaltstitel und die übrigen Voraussetzungen im Einzelfall.
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Aktuelle Einkommensgrenzen
Für den Wohnberechtigungsschein Reutlingen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich ist das anrechenbare jährliche Gesamteinkommen des Haushalts. Die folgenden Werte beziehen sich auf die Mietwohnraumförderung nach dem Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022; die Bezugsgröße wurde laut Landesinformation auf 71.000 Euro angepasst.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 60.350 Euro | Landesweiter Wert für die soziale Mietwohnraumförderung |
| 2 Personen | 60.350 Euro | Gleiche Grenze wie beim Ein-Personen-Haushalt |
| 3 Personen | 69.350 Euro | Zuschlag ab der dritten Person |
| 4 Personen | 78.350 Euro | Weitere 9.000 Euro pro zusätzlicher Person |
| 5 Personen | 87.350 Euro | Weitere 9.000 Euro pro zusätzlicher Person |
| 6 Personen | 96.350 Euro | Weitere 9.000 Euro pro zusätzlicher Person |
| Jede weitere Person | plus 9.000 Euro | Die Behörde berechnet den Einzelfall |
Bei Haushalten mit schwerbehinderten Personen können nach den landesrechtlichen Vorgaben höhere Grenzen gelten. Die konkrete Berechnung übernimmt die zuständige Stelle der Stadt Reutlingen. Die Tabelle ersetzt daher keine verbindliche Prüfung durch die Behörde.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Das Jahreseinkommen wird für den Antragsteller und für jeden Haushaltsangehörigen einzeln ermittelt und anschließend zusammengerechnet. Grundlage ist nach der Broschüre des Landes in der Regel das Einkommen, das im Monat der Antragstellung und in den folgenden elf Monaten zu erwarten ist.
Bei Arbeitnehmern zählt der Bruttojahresverdienst abzüglich der steuerlich anerkannten Werbungskosten. Bei Selbstständigen wird der steuerlich anerkannte Gewinn herangezogen. Auch Renten, Pensionen, Arbeitslosen-, Kurzarbeiter-, Übergangs- und Insolvenzgeld sowie Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts können berücksichtigt werden.
Bestimmte Abzüge können möglich sein. Das betrifft zum Beispiel den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende oder Unterhaltsleistungen. Weil die Berechnung vom Einzelfall abhängt, sollten Antragsteller vollständige und aktuelle Nachweise einreichen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, hängt von Haushalt, Einkommen, Aufenthaltsstatus und Wohnsituation ab. Üblicherweise sollten Antragsteller folgende Nachweise bereithalten:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- gegebenenfalls Aufenthaltstitel
- Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen sollen
- Gehaltsabrechnungen einschließlich Nachweisen über Sonderzahlungen
- Rentenbescheide, Leistungsbescheide oder sonstige Einkommensnachweise
- letzter Einkommensteuerbescheid oder letzte Einkommensteuererklärung
- bei Selbstständigen: aktuelle Gewinnermittlung oder Einnahmenüberschussrechnung
- Nachweise über Unterhaltszahlungen oder Unterhaltseinnahmen
- gegebenenfalls Nachweise über Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Pflegebedarf oder besonderen Wohnbedarf
Die Stadt kann weitere Unterlagen verlangen, wenn diese für die Prüfung notwendig sind. Unvollständige Unterlagen können die Bearbeitung verzögern.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit und damit nicht nur in Reutlingen. Er ist höchstens ein Jahr gültig. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Sozialmietwohnung gefunden, muss in der Regel ein neuer Antrag gestellt werden.
Bei einem Wohnberechtigungsschein handelt es sich um eine schriftliche Bestätigung, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf. Er verschafft aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen den Wohnraum nur überlassen, wenn ein gültiger und zur Wohnung passender Wohnberechtigungsschein vorliegt.
In Baden-Württemberg wird vor allem zwischen dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und besonderen Fallgruppen unterschieden. Besondere Wohnbedarfe können zum Beispiel bei schwerbehinderten Menschen, betreuten Seniorenwohnungen, barrierefreien Sozialmietwohnungen, Pflegepersonen oder sonstigen Härtefällen eine Rolle spielen. Die Anerkennung prüft die Behörde im Einzelfall.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich in Baden-Württemberg nach der Zahl der Haushaltsangehörigen und nach dem Förderjahrgang der Wohnung. Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße zum Haushalt passt. Für Wohnungen ab Förderjahrgang 2009 gelten nach der Landesbroschüre folgende Orientierungswerte:
| Haushalt | Wohnfläche | Wohnräume |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 45 m² | bis 2 Wohnräume |
| 2 Personen | bis 60 m² | bis 3 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 75 m² | bis 4 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 90 m² | bis 5 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 105 m² | bis 6 Wohnräume |
| Jede weitere Person | plus 15 m² | plus 1 Wohnraum |
Die angegebenen Wohnungsgrößen dürfen nach der Landesbroschüre unabhängig vom Förderjahrgang um bis zu 5 m² überschritten werden. Bei älteren Förderjahrgängen können die Vorgaben zur Zahl der Räume abweichen. Bei Schwerbehinderung, barrierefreiem Wohnbedarf, betreutem Seniorenwohnen oder anderen Härtefällen kann eine größere Wohnung möglich sein.
Aktuelle Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus
Mit der Wohnbauflächenoffensive und ihrer Wohnungspolitik schafft die Stadt Reutlingen die Voraussetzungen für durchschnittlich rund 500 neue Wohneinheiten pro Jahr. Bei Wohnbauprojekten auf städtischen Grundstücken sollen 75 % der Wohnungen preisgebunden sein. Innerhalb dieses Kontingents müssen mindestens 30 % als öffentlich geförderte Mietwohnungen entstehen. Dadurch soll das Angebot an Wohnungen für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen langfristig wachsen.
Zusätzlich werden im Gemeinderat regelmäßig neue Wohnbauprojekte und Konzeptvergaben beschlossen, bei denen die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ein wesentliches Vergabekriterium ist. Auch der aktuelle Wohnraumbericht der Stadt zeigt, dass der Ausbau des geförderten Wohnungsbestands weiterhin zu den wichtigsten wohnungspolitischen Zielen gehört.
Wo befinden sich die meisten Sozialwohnungen?
Der größte Teil der öffentlich geförderten Wohnungen befindet sich in den größeren Wohnquartieren der Stadt. Dazu gehören insbesondere:
- Orschel-Hagen – eines der größten Wohngebiete mit einem hohen Anteil kommunaler Wohnungen.
- Hohbuch – zahlreiche Mehrfamilienhäuser der kommunalen Wohnungswirtschaft sowie geförderte Mietwohnungen.
- Ringelbach – gemischtes Wohngebiet mit älteren und neueren öffentlich geförderten Wohnanlagen.
- Römerschanze – mehrere Wohnanlagen der kommunalen Wohnungsgesellschaft.
- Innenstadt und Betzingen – einzelne geförderte Neubauprojekte und modernisierte Bestandswohnungen.
Auch in neuen Wohngebieten entstehen regelmäßig weitere öffentlich geförderte Wohnungen, da die Stadt bei größeren Bauprojekten einen festen Anteil an Sozialwohnungen anstrebt.
Welche Wohnungsunternehmen vermieten Sozialwohnungen?
Für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein sind vor allem folgende Vermieter relevant:
GWG – Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH
Die kommunale GWG ist mit mehreren tausend Wohnungen der größte Vermieter in Reutlingen und verwaltet einen großen Bestand an öffentlich geförderten Mietwohnungen. Viele Wohnungen befinden sich in den Stadtteilen Orschel-Hagen, Hohbuch, Ringelbach und Römerschanze. Freie Wohnungen werden regelmäßig über die GWG veröffentlicht oder nach den jeweiligen Vergaberichtlinien vergeben. GWG – Wohnungsgesellschaft Reutlingen mbH
Wohnungsgenossenschaft Reutlingen eG (WGR)
Die Wohnungsgenossenschaft besitzt Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und bietet ihren Mitgliedern dauerhaft bezahlbaren Wohnraum. Zum Bestand gehören auch öffentlich geförderte Wohnungen sowie preisgünstige Genossenschaftswohnungen. Interessenten sollten sich frühzeitig um eine Mitgliedschaft bemühen, da freie Wohnungen stark nachgefragt sind. Wohnungsgenossenschaft Reutlingen eG
Darüber hinaus entstehen geförderte Wohnungen auch im Rahmen von Neubauprojekten privater Bauträger, die Fördermittel des Landes Baden-Württemberg in Anspruch nehmen. Diese Wohnungen werden nach Fertigstellung häufig über die jeweiligen Projektentwickler oder Hausverwaltungen vermietet.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Für Reutlingen ist auf den recherchierten offiziellen Informationsseiten keine einheitliche feste Gebühr eindeutig ausgewiesen. Service-BW nennt als Kostenhinweis, dass sich Gebühren nach der kommunalen Verwaltungsgebührensatzung richten. Antragsteller sollten deshalb vorab bei der Stadt Reutlingen nachfragen, ob für die Ausstellung oder eine Ablehnung Gebühren entstehen.
Sonderfälle und praktische Hinweise
Umzug mit bestehendem WBS
Ein Wohnberechtigungsschein aus Baden-Württemberg gilt grundsätzlich landesweit. Wer aber in eine neue Sozialmietwohnung umzieht, benötigt nach den Landesinformationen einen gültigen und passenden Wohnberechtigungsschein. Ist der vorhandene WBS abgelaufen oder passt er nicht zur Wohnung, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnung kann bei besonderem Bedarf möglich sein. Das betrifft zum Beispiel schwerbehinderte Menschen, barrierefreie Wohnungen, betreute Seniorenwohnungen, die Aufnahme einer Pflegeperson oder andere Härtefälle. Der Bedarf muss belegt werden.
Änderung des Einkommens
Bei der Antragstellung zählt grundsätzlich das zu erwartende Einkommen. Änderungen, die bereits eingetreten sind oder innerhalb von zwölf Monaten sicher zu erwarten sind, können berücksichtigt werden. Wer kurz vor Elternzeit, Ausbildungsende, Rentenbeginn oder Arbeitsaufnahme steht, sollte dies mit Nachweisen angeben.
Ablehnung des Antrags
Wird der Antrag abgelehnt, liegt das häufig an überschrittenen Einkommensgrenzen, fehlenden Nachweisen oder einem nicht ausreichenden Aufenthaltsstatus. Antragsteller können die Begründung prüfen lassen und fehlende Unterlagen nachreichen, wenn die Behörde dies zulässt.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Reutlingen
Gilt der Wohnberechtigungsschein Reutlingen nur in Reutlingen?
Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit. Er kann also grundsätzlich auch für passende geförderte Wohnungen in anderen Gemeinden Baden-Württembergs verwendet werden.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist höchstens ein Jahr gültig. Beim Einzug in eine geförderte Wohnung muss er gültig und zur Wohnung passend sein.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur, dass der Haushalt berechtigt ist, eine geförderte Wohnung zu beziehen. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung gibt es dadurch nicht.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Reutlingen beantragen?
Das Antragsformular für den WBS Reutlingen sowie weitere Informationen sind auch auf der Seite der Stadt Reutlingen zu finden.
Kann ich den Antrag stellen, wenn ich noch nicht in Reutlingen wohne?
Wer noch nicht in Baden-Württemberg wohnt, kann sich nach den Landesinformationen an die Gemeinde wenden, in der er künftig wohnen möchte. Für einen geplanten Umzug nach Reutlingen ist daher die Stadt Reutlingen die richtige Anlaufstelle.
Kontakt
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Reutlingen, Bereich Staatszuschüsse / Wohnberechtigungsschein |
| Anschrift | Schulstraße 26, 72764 Reutlingen |
| Telefon | 07121 / 303-2459 |
| wbs@reutlingen.de | |
| Sprechzeiten | Termine nur nach Vereinbarung |
| Offizielle Webseite | Stadt Reutlingen |
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Reutlingen ist vor allem das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. § 12 LWoFG regelt die Einkommensermittlung, § 15 LWoFG die Überlassung von gefördertem Mietwohnraum und den Wohnberechtigungsschein. Ergänzend gelten die Vorgaben des Förderprogramms Wohnungsbau Baden-Württemberg, die Verwaltungsvorschrift Wohnungsbau Baden-Württemberg und die Hinweise des Landes.
Die konkrete Prüfung erfolgt immer durch die zuständige Gemeinde. Deshalb sind die landesweiten Einkommensgrenzen, Wohnungsgrößen und allgemeinen Hinweise eine wichtige Orientierung, ersetzen aber keine Entscheidung der Stadt Reutlingen.
