Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Solingen

Handlungsschwerpunkt Wohnungsbau der Stadt Solingen

Vor einigen Jahren war im Angebot von Wohnungen, speziell von geförderten Sozialwohnungen in Solingen ein gewisser Stillstand bzw. Mangel eingetreten. Im Sommer 2016 bewilligte dann die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen für den Sozialen Wohnungsbau der Stadt Solingen zusätzliche Mittel.

Sie stockte die schon bewilligten 4,9 Millionen um weitere 4 Millionen auf 8,9 Millionen Euro auf. Die Stadtsparkasse präsentierte 2016 ein 20 Millionen Kreditprogramm, um den Wohnungsbau in Solingen anzukurbeln. Im Frühjahr 2017 gab es weitere 65.000 Euro vom Bundes Bauministerium.

Dafür beteiligt sich die Stadt Solingen an einem Modellprojekt zur Mobilisierung des Wohnungsbaus, das bis Ende 2019 läuft. Inzwischen bewegt sich in der rund 160.000 Einwohner zählenden Klingenstadt Solingen endlich wieder etwas im sozialen Wohnungsbau. Im Jahre 2017 waren bei der Stadt Solingen rund 25 Millionen Euro an Investitionen für Sozialwohnungen im Gespräch. Im Jahre 2018 standen der Stadt Solingen allein von der Regierung des Landes NRW rund 5,5 Millionen für öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung. Auch spezielle Eigentumsförderungen sind seit 2018 wieder möglich.

Wohnberechtigungsschein Solingen anfordern

WBS Solingen

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Solingen per E-Mail anfordern. Außerdem erhalten Sie weitere Dokumente zum Antrag, wie etwa die Einkommenserklärung der Stadt Solingen.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Neue Wohnprojekte in der Stadt Solingen

Der Spar- und Bauverein Solingen investierte z. B. in der Siedlung Wasserturm in ein gefördertes Senioren Wohnprojekt. 41 altengerechte Wohnungen entstanden da mit Beteiligung von Stadtdienst Wohnen bei einer Investition von 6 Millionen Euro. Dank der öffentlichen Förderung liegt die Wohnungsmiete mit Wohnberechtigungsschein Solingen hier anfangs bei nur 5.05 Euro/qm.

In der Siedlung Böckerhof, Ecke Argonner Weg/Wittekindstraße entsteht ein viergeschossiger neuer Bau mit 33 barrierefrei ausgestatteten Senioren Wohnungen. Davon erhalten 9 eine entsprechende öffentliche Förderung. Außerdem sind 27 Generationenwohnungen für alle Altersgruppen geplant. Baubeginn im Frühjahr 2019.
Auch die Immobilienbesitzer Vereinigung Haus & Grund zeigt in letzter Zeit vermehrt Interesse am Bau von Sozialwohnungen.
Die Stadt Solingen plant zudem ehemalig leer stehende Gebäude für Notunterkünfte in der Scharrenbergerstraße und Junkerstraße zu verkaufen. Daraus sollen dann geförderte Wohnungen entstehen.

Da sich vermehrt auch private Investoren für geförderte Wohnbau Projekte interessieren, besteht die Hoffnung auf vermehrte Angebote im Bereich sozialer Wohnungsbau. Auf jeden Fall lohnt es sich für Anspruchsberechtigte wieder, einen Wohnberechtigungsschein in Solingen zu beantragen. Die folgenden Absätze informieren über wichtige Details zum diesem Thema.

Außerdem sind weitere Informationen auf der Website der Stadt Solingen zu finden.

Wohnberechtigungsschein – was genau ist das?

Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) war früher als § 5-Schein oder B-Schein bekannt. Heute gibt es dafür den Begriff § 8-Schein. Es ist eine amtliche Bescheinigung, die potenziellen Mietern die Berechtigung zum Beziehen einer öffentlich geförderten Wohnung bestätigt. Um einen solchen Wohnberechtigungsschein zu bekommen, sind etliche Voraussetzungen zu erfüllen. Allerdings sind die entsprechenden Kriterien, wie z. B. Einkommensgrenzen, je nach Bundesland, verschieden. Für das Bundesland NRW, somit auch für die Stadt Solingen, gelten folgende Zahlen:

  • Die Netto -Einkommensgrenze liegt für einen 1 Personen Haushalt bei 19.350 Euro.
  • Für einen 2 Personen Haushalt ist die Einkommensgrenze 23.310 Euro.
  • Für jede weitere zum Haushalt dazu gehörende Person werden 5.360 Euro veranschlagt.
  • Für jedes zum Haushalt zählende Kind kommen nochmals 700 Euro dazu.

Zum Prüfen der Einkommensverhältnisse sind vom Arbeitgeber bestätigte Erklärungen vorzulegen. Es können auch entsprechende gesetzliche Abzugs- und Freibeträge bei der Berechnung des Jahreseinkommens berücksichtigt werden.

Folgende Wohnungsgrößen gelten als angemessen:

  • Für Alleinstehende bis zu 50 qm, für 2 Personenhaushalte bis zu 65 qm oder 2 Räume.
  • 3 Räume oder eine Fläche bis 80 qm stehen 3 Personenhaushalten,
  • 4 Räume oder bis 95 qm einem Haushalt mit 4 Personen zu.

Die Wohnfläche erhöht sich für jede weitere Person um 15 qm bzw. um einen Raum. Zulässig ist ein Überschreiten dieser Grenzen um bis zu 5 %.

Kontakt

Informationen zum Wohnberechtigungsschein Solingen und den Schein selbst erhalten Antragsteller im Rathaus Solingen. Die Anschrift lautet:
Stadt Solingen – Rathaus Ansprechpartner sind Frau Klein, Zimmer 2.070 a oder
Stadtdienst Wohnen Frau Erdem, Zimmer 2.070 b
Walter-Scheel-Platz 1 Die Telefonnummern sind 0212/ 290- 2531 bzw.- 2376
42601 Solingen

Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Do, Fr, von 08.00 bis 12.00 Uhr und Do von 14.00 bis 18.00 Uhr. Am Dienstag ist geschlossen.