Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Solingen

Stadt Solingen-OhligsGeförderter Wohnraum bleibt in Solingen ein knappes Gut: Die Stadt verweist auch 2026 darauf, dass bezahlbarer Wohnraum dringend gebraucht wird und neue öffentlich geförderte Wohnungen deshalb eine wichtige Rolle spielen. Wer eine solche Wohnung anmieten möchte, benötigt in der Regel einen gültigen Wohnberechtigungsschein Solingen. Er bestätigt, dass ein Haushalt die landesrechtlichen Voraussetzungen für eine öffentlich geförderte Wohnung in Solingen erfüllt.

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist vor allem für Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen wichtig. Er wird bei der zuständigen Stelle der Stadt Solingen beantragt. Entscheidend sind insbesondere Haushaltsgröße, anrechenbares Jahreseinkommen, Aufenthaltsstatus und die passende Wohnungsgröße. Die folgenden Informationen wurden redaktionell aktualisiert und beziehen sich auf die offiziellen Angaben der Stadt Solingen und des Landes Nordrhein-Westfalen, Stand der Recherche: Juni 2026.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Solingen

Ein Wohnberechtigungsschein wird erteilt, wenn der Haushalt die Einkommensgrenzen einhält und die übrigen Voraussetzungen erfüllt. Maßgeblich ist nicht nur das monatliche Gehalt, sondern das nach den Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen berechnete anrechenbare Jahreseinkommen.

Grundsätzlich kommt ein WBS in Solingen infrage, wenn diese Punkte erfüllt sind:

  • Der Antragsteller möchte eine öffentlich geförderte Mietwohnung als Hauptwohnsitz beziehen.
  • Der Aufenthalt in Deutschland ist nicht nur vorübergehend angelegt.
  • Bei Personen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit muss in der Regel ein ausreichend gültiger Aufenthaltstitel vorliegen.
  • Das anrechenbare Einkommen des Haushalts liegt innerhalb der geltenden Grenzen.
  • Die gewünschte Wohnung passt zur im WBS angegebenen Haushaltsgröße und Wohnfläche.

Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, gesetzliche Unterhaltspflichten oder ein besonderer Wohnbedarf. Die Stadt Solingen prüft den Einzelfall anhand der Nachweise.

Formular Wohnberechtigungsschein Solingen anfordern

WBS Solingen

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Solingen per E-Mail anfordern. Außerdem erhalten Sie weitere Dokumente zum Antrag, wie etwa die Einkommenserklärung der Stadt Solingen.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein

Für Solingen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Werte beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen nach Abzug der zulässigen Freibeträge und Abzüge. Die Brutto-Beispiele des Landes sind nur Orientierungshilfen, weil die tatsächliche Berechnung vom Einzelfall abhängt.

Haushalt Einkommensgruppe A: Grenze 100 % Einkommensgruppe B: bis 140 % Beispiel mögliches Brutto-Jahreseinkommen für Gruppe A
1 Person 23.540 Euro 32.956 Euro 38.011 Euro
2 Personen 28.350 Euro 39.690 Euro 51.777 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 40.894 Euro 53.121 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 50.036 Euro 57.074 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 60.382 Euro 68.621 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 70.728 Euro 80.168 Euro

Die Grundregel lautet: Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt in Nordrhein-Westfalen eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro. Für zwei Personen liegt die Grenze bei 28.350 Euro. Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person kommen 6.530 Euro hinzu. Für jedes Kind, für das Kindergeld berücksichtigt wird, erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 Euro.

Ein einfaches Rechenbeispiel

Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind hat bei der Einkommensgruppe A eine Grenze von 35.740 Euro. Diese setzt sich zusammen aus 28.350 Euro für zwei Personen, 6.530 Euro für eine weitere Person und 860 Euro für ein Kind. Bei Wohnungen der Einkommensgruppe B kann die Grenze um bis zu 40 Prozent höher liegen. Ob eine konkrete Wohnung für Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderbindung.

Wie wird das Einkommen beim WBS bewertet?

Für den Wohnberechtigungsschein wird das Einkommen aller Haushaltsangehörigen betrachtet. In der Regel geht es um das Jahreseinkommen. Dazu können zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Unterhalt, Arbeitslosengeld oder Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gehören. Nicht jede Zahlung wird gleich behandelt. Deshalb ist die Prüfung durch die Behörde wichtig.

Bei der Berechnung können bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu zählen unter anderem Abzüge für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung sowie Freibeträge bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltspflichten oder bestimmten familiären Situationen. Auch Kinderbetreuungskosten können nach den landesrechtlichen Vorgaben eine Rolle spielen.

Wichtig ist: Die Tabellenwerte sind keine einfache Brutto-Grenze. Entscheidend ist das bereinigte Einkommen nach Prüfung durch die Stadt Solingen.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Die Stadt Solingen entscheidet über den Antrag erst, wenn die erforderlichen Nachweise vorliegen. Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, hängt von der persönlichen Situation ab. Häufig werden folgende Dokumente benötigt:

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus
Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder Berechnung des anrechenbaren Jahreseinkommens
Bescheide über Sozialleistungen, Renten oder Arbeitslosengeld Nachweis regelmäßiger Einnahmen
Nachweise über Unterhalt oder Unterhaltsverpflichtungen Berücksichtigung von Einnahmen oder möglichen Freibeträgen
Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad-Nachweis oder ärztliche Nachweise Prüfung besonderer Wohnbedarfe oder Freibeträge
Mutterpass oder Nachweis einer Schwangerschaft Berücksichtigung eines bald zum Haushalt gehörenden Kindes
Angaben zu allen Personen, die in die Wohnung einziehen sollen Festlegung der zulässigen Wohnungsgröße

Fehlen Nachweise, kann sich die Bearbeitung verzögern. Wer unsicher ist, sollte vor der Antragstellung bei der Stadt Solingen nachfragen, welche Unterlagen im konkreten Fall erforderlich sind.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit muss die geförderte Wohnung bezogen werden. Beim Abschluss des Mietvertrags wird der WBS dem Vermieter vorgelegt.

In Nordrhein-Westfalen gibt es vor allem den allgemeinen Wohnberechtigungsschein und den gezielten Wohnberechtigungsschein. Der allgemeine WBS wird für die Wohnungssuche ausgestellt und enthält Angaben zur Haushaltsgröße und zur zulässigen Wohnfläche. Ein gezielter WBS bezieht sich auf eine bestimmte geförderte Wohnung.

Zusätzlich wird bei öffentlich geförderten Wohnungen zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B unterschieden. Die Einkommensgruppe A betrifft Haushalte innerhalb der regulären Einkommensgrenze. Die Einkommensgruppe B kann bei bestimmten geförderten Wohnungen für Haushalte mit etwas höherem Einkommen gelten. Entscheidend ist immer, welche Bindung für die konkrete Wohnung besteht.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein

Im Wohnberechtigungsschein wird festgelegt, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die folgenden Werte sind die üblichen Richtwerte in Nordrhein-Westfalen:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnungsgröße
1 Person bis 50 m²
2 Personen bis 65 m² oder 2 Wohnräume
3 Personen bis 80 m² oder 3 Wohnräume
4 Personen bis 95 m² oder 4 Wohnräume
5 Personen bis 110 m² oder 5 Wohnräume
jede weitere Person zusätzlich 15 m² oder ein weiterer Wohnraum

In besonderen Fällen kann eine abweichende Wohnfläche möglich sein. Das betrifft zum Beispiel Rollstuhlfahrer, Menschen mit Behinderung, Pflegebedarf oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf. Auch hier entscheidet die Behörde im Einzelfall.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Solingen

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist in Solingen seit Jahren hoch. Zwar liegen die Mieten unter dem Niveau der benachbarten Großstädte Düsseldorf und Köln, dennoch ist die Nachfrage nach öffentlich geförderten Wohnungen deutlich größer als das verfügbare Angebot. Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bedeutet dies, dass freie Sozialwohnungen häufig schnell vergeben werden und eine frühzeitige Bewerbung bei mehreren Wohnungsunternehmen sinnvoll ist. Gleichzeitig entstehen durch Neubauprojekte und Nachverdichtungen regelmäßig neue geförderte Wohnungen.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Solingen?

Der Bestand öffentlich geförderter Mietwohnungen ist – wie in vielen Städten Nordrhein-Westfalens – in den vergangenen Jahren zurückgegangen, da ältere Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind. Neubauprojekte sollen diesen Rückgang schrittweise ausgleichen. Die Stadt Solingen setzt deshalb gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) verstärkt auf neue Bauvorhaben mit öffentlich geförderten Wohnungen.

Für Wohnungssuchende bedeutet das:

  • freie Sozialwohnungen sind nur begrenzt verfügbar,
  • Neubauwohnungen werden häufig bereits vor Fertigstellung vergeben,
  • eine Registrierung bei mehreren Wohnungsunternehmen erhöht die Chancen erheblich.

In welchen Stadtteilen befinden sich Sozialwohnungen?

Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich auf nahezu das gesamte Stadtgebiet. Besonders viele Wohnungen befinden sich in den größeren Stadtteilen:

  • Ohligs
  • Wald
  • Merscheid
  • Mitte
  • Höhscheid
  • Gräfrath
  • Aufderhöhe

Vor allem die genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen verfügen in diesen Stadtteilen über größere Wohnungsbestände und vermieten regelmäßig auch Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein.

Aktuelle Neubauprojekte

Ein Beispiel für den Ausbau des sozialen Wohnungsbaus ist das Neubauprojekt Schwanenstraße in Solingen-Ohligs. Dort wurde 2026 ein Gebäude mit Kindertagesstätte und sechs barrierefreien öffentlich geförderten Wohnungen fertiggestellt. Das Projekt wurde mit rund 9,3 Millionen Euro realisiert und durch das Land Nordrhein-Westfalen gefördert. Die Wohnungen stehen insbesondere Haushalten mit Wohnberechtigungsschein zur Verfügung.

Darüber hinaus entwickelt die Stadtentwicklungsgesellschaft Solingen weitere Wohnbauflächen, auf denen künftig sowohl frei finanzierte als auch öffentlich geförderte Wohnungen entstehen sollen. Ziel ist es, das Angebot an bezahlbarem Wohnraum langfristig auszubauen.

Wohnungsunternehmen mit gefördertem Wohnraum

Wer in Solingen eine Sozialwohnung sucht, sollte sich nicht nur auf Immobilienportale verlassen. Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen werden direkt von Wohnungsgenossenschaften oder Wohnungsunternehmen vergeben. Eine Registrierung bei mehreren Anbietern verbessert die Chancen deutlich.

Zu den wichtigsten Anbietern gehören:

  • Spar- und Bauverein Solingen eG – einer der größten Wohnungsanbieter der Stadt mit mehreren tausend Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und regelmäßigem Angebot öffentlich geförderter Wohnungen.
  • Spar- und Bauverein eG Solingen-Wald – verwaltet Wohnungsbestände vor allem im Stadtteil Wald und bietet ebenfalls preisgünstige Mietwohnungen an.
  • Bauverein Gräfrath eG – besitzt Wohnungsbestände im Norden Solingens und vermietet Wohnungen zu langfristig bezahlbaren Konditionen.
  • Beamten-Wohnungsbauverein eG – vermietet Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und beteiligt sich an der Bereitstellung bezahlbaren Wohnraums.
  • Gemeinnützige Baugenossenschaft Eigenheim eG – bietet Wohnungen insbesondere in Ohligs und angrenzenden Stadtteilen an und investiert regelmäßig in die Modernisierung ihres Bestands.

Gemeinsam bewirtschaften die Solinger Wohnungsgenossenschaften rund 11.000 Wohnungen. Zwar handelt es sich nicht ausschließlich um Sozialwohnungen, jedoch gehört ein erheblicher Teil zum preisgünstigen Wohnungsbestand der Stadt. Viele frei werdende Wohnungen werden zunächst an vorgemerkte Interessenten vergeben.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins Solingen

Die Stadt Solingen nennt für den Wohnberechtigungsschein eine Gebühr von 5,00 Euro bis 20,00 Euro. Als Regelfall wird 15,00 Euro angegeben. Ob eine Ermäßigung oder Gebührenbefreiung möglich ist, hängt vom Einzelfall und den jeweils geltenden kommunalen Regelungen ab.

Leistung Kosten laut Stadt Solingen
Wohnberechtigungsschein 5,00 Euro bis 20,00 Euro, im Regelfall 15,00 Euro

Sonderfälle beim WBS in Solingen

Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen

Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in NRW. Wer den WBS in Solingen erhält, kann ihn daher nicht nur in Solingen verwenden, sofern die Wohnung und die Förderbindung passen.

Haushalt wird größer oder kleiner

Ändert sich die Haushaltsgröße, kann sich auch die zulässige Wohnungsgröße ändern. Das ist etwa bei Geburt eines Kindes, Trennung, Auszug eines Haushaltsmitglieds oder Aufnahme eines Angehörigen relevant. In solchen Fällen sollte die Stadt Solingen vor Abschluss eines Mietvertrags kontaktiert werden.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die sonstigen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Entscheidung der Stadt sollte genau geprüft werden. Bei unklaren Punkten kann eine Nachfrage bei der zuständigen Stelle sinnvoll sein.

WBS und Wohngeld sind nicht dasselbe

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt geprüft.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Solingen

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Solingen gültig?

Der WBS ist in Nordrhein-Westfalen in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit sollte eine passende geförderte Wohnung bezogen werden.

Gilt der Wohnberechtigungsschein Solingen nur in Solingen?

Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für NRW. Entscheidend ist aber, ob die konkrete Wohnung zur Einkommensgruppe, Haushaltsgröße und Wohnfläche im WBS passt.

Kann ich mit einem WBS automatisch eine Sozialwohnung bekommen?

Nein. Der WBS ist nur der Berechtigungsnachweis. Eine freie Wohnung muss trotzdem gefunden werden. Die Stadt Solingen kann über ihre Wohnungsvermittlung unterstützen, ein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung besteht jedoch nicht.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Solingen beantragen?

Der Wohnberechtigungsschein Solingen wird offiziell bei der Stadt Solingen beantragt. Zuständig ist der Bereich Wohnungsangelegenheiten, Wohnberechtigungsschein und Mietspiegel im Stadtdienst Wohnen. Informationen zum Antrag, zum Verfahren und zu den zuständigen Ansprechpartnern stellt die Stadt auf ihrer offiziellen Dienstleistungsseite bereit:  Stadt Solingen.

Was ist der Unterschied zwischen WBS A und WBS B?

WBS A bezieht sich auf die reguläre Einkommensgrenze. WBS B betrifft bestimmte geförderte Wohnungen, bei denen das anrechenbare Einkommen die reguläre Grenze um bis zu 40 Prozent überschreiten darf. Ob WBS B möglich ist, hängt von der konkreten Wohnung ab.

Was passiert, wenn mein Einkommen nach dem Antrag steigt?

Maßgeblich sind die Verhältnisse bei der Antragstellung und die absehbare Entwicklung. Wenn sich Einkommen oder Haushaltsverhältnisse ändern, sollte dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Die Behörde entscheidet, ob die Änderung für den Antrag oder einen bereits erteilten WBS relevant ist.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein ist bei der Stadt Solingen der Bereich Wohnungsangelegenheiten, Wohnberechtigungsschein und Mietspiegel im Stadtdienst Wohnen. Für Rückfragen nennt die Stadt die zentrale E-Mail-Adresse wbs@solingen.de und die Telefonnummer 0212 / 290-2531. Persönliche Termine sollten vorab abgestimmt oder über die Terminvergabe der Stadt gebucht werden.

Angabe Kontakt
Zuständige Stelle Stadt Solingen, Stadtdienst Wohnen, Wohnungsangelegenheiten, Wohnberechtigungsschein, Mietspiegel
Anschrift Rathaus Solingen, Walter-Scheel-Platz 1, 42651 Solingen
Telefon 0212 / 290-2531
E-Mail wbs@solingen.de
Fax 0212 / 290-74 2531
Offizielle Seite Stadt Solingen
Terminvergabe Online-Terminvergabe der Stadt Solingen

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Regeln zum Wohnberechtigungsschein in Solingen ergeben sich aus dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderungsrecht. Grundlage ist insbesondere das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Einkommensgrenzen und die Berechnung des Einkommens werden durch landesrechtliche Vorgaben und Erlasse konkretisiert.

  • Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW)
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen Nordrhein-Westfalen
  • Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen zur Ermittlung der Einkommensverhältnisse
  • Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen im Land Nordrhein-Westfalen für geförderten Mietwohnraum

Für Antragsteller ist wichtig: Die Stadt Solingen ist die zuständige Stelle für die praktische Prüfung. Sie entscheidet anhand der eingereichten Unterlagen und der aktuellen landesrechtlichen Vorgaben.

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