
Stuttgart gehört zu den angespannten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg: Die Stadt nennt für Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht rund 19.000 Mietwohnungen und weist zugleich auf durchschnittliche Wartezeiten von zwölf bis 24 Monaten hin; in Einzelfällen kann die Vermittlung bis zu drei Jahre dauern. Gerade deshalb ist der Wohnberechtigungsschein Stuttgart für Haushalte mit geringerem Einkommen ein wichtiger Nachweis, um eine geförderte Sozialwohnung beziehen zu können.
Über das Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumversorgung, kann in Stuttgart ein Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Der Wohnberechtigungsschein wird benötigt, um eine geförderte Sozialwohnung anzumieten. Er umfasst auch die zum Haushalt gehörenden Personen. Ein Anspruch auf eine konkrete Wohnung entsteht dadurch aber nicht.
Zusätzlich kann die Aufnahme in die Vormerkdatei der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt werden. Die Stadt kann dann im Rahmen ihrer Vormerk- und Belegungsrichtlinien bei der Wohnungssuche helfen. Das ist auch möglich, wenn bereits ein gültiger Wohnberechtigungsschein einer anderen Stelle in Baden-Württemberg vorliegt.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Stuttgart
Für den Wohnberechtigungsschein in Stuttgart gelten die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und die örtlichen Regeln der Landeshauptstadt. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und die Frage, ob tatsächlich Wohnbedarf besteht.
- Zuständig ist grundsätzlich die Gemeinde, in der der Antragsteller seinen Wohnsitz hat.
- Wer noch nicht in Baden-Württemberg wohnt, wendet sich an die Gemeinde, in die er ziehen möchte.
- Der Antragsteller muss wohnungssuchend sein.
- Der Antragsteller muss volljährig sein.
- Angehörige von Nicht-EU-Staaten müssen eine mindestens einjährige Aufenthaltserlaubnis besitzen.
- Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen muss innerhalb der maßgeblichen Einkommensgrenzen liegen.
Für die zusätzliche Aufnahme in die Vormerkdatei der Stadt Stuttgart gelten weitere Regeln. Eine Wohnungsvermittlung erfolgt nach den städtischen Vormerk- und Belegungsrichtlinien vor allem in Dringlichkeitsfällen. Haushalte, die bereits über ausreichenden und zumutbaren Wohnraum verfügen, können nicht über Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht versorgt werden. Für Alleinstehende und auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften gilt grundsätzlich ein Mindestalter von 25 Jahren. Ausnahmen sind möglich, etwa bei schwerer Behinderung, Dauererkrankung oder anderen besonderen Notlagen.
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Einkommensgrenzen für Sozialmietwohnungen in Stuttgart
Die Einkommensgrenzen für den Bezug von Sozialmietwohnungen richten sich nach dem Landesförderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg. Die Stadt Stuttgart veröffentlicht dazu eine eigene Übersicht. Die folgenden Werte gelten laut Stadt Stuttgart ab 01.12.2025. Bei 1-Personen-Haushalten ist für Sozialmietwohnungen mit städtischem Belegungsrecht zusätzlich die auf 70 Prozent abgesenkte Grenze zu beachten.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze | Zulässiges Bruttojahreseinkommen |
|---|---|---|
| 1 Person | 60.350 Euro; bei städtischem Belegungsrecht 42.245 Euro | 61.580 Euro; bei städtischem Belegungsrecht 43.475 Euro |
| 2 Personen | 60.350 Euro | 61.580 Euro |
| 3 Personen | 69.350 Euro | 70.580 Euro |
| 4 Personen | 78.350 Euro | 79.580 Euro |
| 5 Personen | 87.350 Euro | 88.580 Euro |
| 6 Personen | 96.350 Euro | 97.580 Euro |
| 7 Personen | 105.350 Euro | 106.580 Euro |
Die Stadt Stuttgart weist darauf hin: Einkommensgrenze plus Werbungskosten, mindestens die Werbungskostenpauschale von aktuell 1.230 Euro je Arbeitnehmer, ergeben das zulässige Bruttojahreseinkommen. Die verbindliche Prüfung erfolgt immer im Einzelfall durch die Behörde.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Maßgeblich ist das Jahreseinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Bei Arbeitnehmern wird der Bruttojahresverdienst berücksichtigt, abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten. Bei Selbstständigen zählt der steuerlich anerkannte Gewinn. Auch Renten, Pensionen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträge sowie bestimmte Sozialleistungen können in die Prüfung einbezogen werden.
Wichtig ist, dass die Behörde nicht nur die aktuelle Situation betrachtet. Erwartete Einkommensänderungen können ebenfalls eine Rolle spielen. Außerdem kann ein Antrag trotz eingehaltener Einkommensgrenze problematisch sein, wenn angemessenes Wohneigentum oder erhebliches verwertbares Vermögen vorhanden ist.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Die Stadt Stuttgart nennt insbesondere Nachweise zum Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Antragsteller sollten vorab prüfen, welche Nachweise für ihre konkrete Situation verlangt werden.
Nachweise zum Einkommen
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate
- Einkommensteuerbescheide der letzten 3 Jahre, insbesondere bei Selbstständigen
- Bescheid über Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld
- Rentenbescheide
- BAföG- oder Stipendienbescheide
- Nachweise über Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
- Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen
- Nachweis über Krankengeld
Weitere mögliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aufenthaltserlaubnis bei Angehörigen von Nicht-EU-Staaten
- Nachweise zu weiteren Haushaltsmitgliedern
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid des Versorgungsamts
- Nachweise zu Schwangerschaft, Pflegebedürftigkeit oder besonderem Wohnbedarf, sofern relevant
- Unterlagen zur aktuellen Wohnsituation, wenn zusätzlich die Aufnahme in die Vormerkdatei beantragt wird
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein ist in Stuttgart ab Ausstellung höchstens ein Jahr gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag mit aktuellen Unterlagen gestellt werden. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein kann landesweit verwendet werden.
In der Praxis wird zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und besonderen Formen unterschieden. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein weist aus, dass der Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze einhält und welche Wohnungsgröße angemessen ist. Ein besonderer oder gezielter Wohnberechtigungsschein kann relevant werden, wenn eine bestimmte geförderte Wohnung oder besondere persönliche Umstände geprüft werden müssen.
Für die Stuttgarter Vormerkdatei gelten zusätzlich die Vormerk- und Belegungsrichtlinien der Landeshauptstadt. Dort wird nicht nur die Einkommensgrenze geprüft, sondern auch die Dringlichkeit des Wohnungsbedarfs.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Stuttgart
Die passende Wohnungsgröße richtet sich nach Haushaltsgröße, Zimmerzahl und besonderem Wohnbedarf. Für die Wohnungsvermittlung durch das Amt für Stadtplanung und Wohnen gelten in Stuttgart die Richtgrößen aus den städtischen Vormerk- und Belegungsrichtlinien.
| Haushalt | Richtgröße bei der Wohnungsvermittlung |
|---|---|
| 1 Person | 1 Zimmer oder 2 Zimmer bis 50 m² |
| 1 Person mit anerkanntem Mehrbedarf | 2 Zimmer |
| 2-Personen-Haushalt | 2 Zimmer |
| 2-Personen-Haushalt, Ehepaar bis 35 Jahre | 3 Zimmer bis 70 m² |
| Alleinerziehender mit minderjährigem Kind oder Elternteil mit erwachsenem Kind | 2 Zimmer oder 3 Zimmer bis 60 m² |
| 3-Personen-Haushalt | 3 Zimmer |
| 4-Personen-Haushalt mit zwei Kindern gleichen Geschlechts oder zwei Paaren | 3 Zimmer |
| 4-Personen-Haushalt | 4 Zimmer |
| 5-Personen-Haushalt | 4 oder 5 Zimmer |
| 6 Personen und mehr | 5 Zimmer und größer |
Bei 1-Personen-Haushalten kann das Amt in Stuttgart im Einzelfall auch 1 oder 2 Zimmer bis maximal 55 m² zulassen. Für Rollstuhlfahrer, Blinde oder Wohnungssuchende mit schwerer Behinderung können größere Wohnungen zugelassen werden. Auch sonst sind begründete Abweichungen im Einzelfall möglich.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Stuttgart
Stuttgart gehört zu den Städten mit dem größten Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. Die hohe Nachfrage, das begrenzte Bauland und die überdurchschnittlichen Mietpreise führen dazu, dass öffentlich geförderte Wohnungen stark nachgefragt sind. Ende 2024 gab es in Stuttgart 16.199 geförderte Wohnungen, darunter 14.587 klassische Sozialmietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen. Weitere 814 Wohnungen stehen Haushalten mit mittlerem Einkommen zur Verfügung, während 798 Wohnungen als gefördertes Wohneigentum genutzt werden.
Wer kann eine Sozialwohnung in Stuttgart erhalten?
Haushalte mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) können sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben. In Stuttgart erfolgt die Vergabe vieler Sozialwohnungen jedoch nicht direkt über die Wohnungsunternehmen, sondern über die Wohnraumvermittlung der Landeshauptstadt Stuttgart. Wer einen WBS besitzt, sollte sich deshalb zusätzlich in die städtische Interessentenkartei aufnehmen lassen. Die Stadt vermittelt geeignete Bewerber anschließend an Vermieter und Wohnungsunternehmen.
Wo finden Wohnungssuchende geförderte Wohnungen?
Die meisten öffentlich geförderten Wohnungen werden von großen kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen vermietet. Dazu gehören insbesondere:
- SWSG – Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH – mit rund 20.000 Wohnungen der größte kommunale Vermieter Stuttgarts. Ein erheblicher Teil des Bestands besteht aus preisgebundenen oder belegungsgebundenen Wohnungen. Frei werdende Sozialwohnungen werden häufig über die Wohnraumvermittlung der Stadt vergeben.
- Siedlungswerk GmbH Wohnungs- und Städtebau – errichtet und bewirtschaftet zahlreiche öffentlich geförderte Mietwohnungen in Stuttgart und der Region. Das Unternehmen entwickelt regelmäßig Neubauprojekte mit Landesförderung.
- Landes-Bau-Genossenschaft Württemberg eG – vermietet Genossenschaftswohnungen und beteiligt sich an Neubauprojekten mit gefördertem Wohnraum.
- Bau- und Heimstättenverein Stuttgart eG sowie weitere Wohnungsgenossenschaften bieten ebenfalls bezahlbare Mietwohnungen an und errichten regelmäßig neue Wohngebäude.
- Baugenossenschaft Bad Cannstatt eG und Neues Heim – Die Baugenossenschaft eG verfügen ebenfalls über Wohnungsbestände in Stuttgart und vermieten teilweise preisgünstige Wohnungen.
Wie viele Wohnungen werden neu gebaut?
Die Stadt Stuttgart investiert gemeinsam mit dem Land Baden-Württemberg und den Wohnungsunternehmen kontinuierlich in den Ausbau des geförderten Wohnungsbestands. Über kommunale Förderprogramme und die Wohnraumförderung des Landes entstehen jedes Jahr mehrere hundert neue Sozialwohnungen. Gleichzeitig laufen zahlreiche Bindungen älterer Wohnungen aus, sodass der Neubau für den Erhalt des Bestands besonders wichtig ist. Neue Wohnquartiere mit geförderten Wohnungen entstehen unter anderem in Rosenstein, NeckarPark, Schafhaus, Langenäcker-Wiesert, Feuerbach, Bad Cannstatt und Vaihingen.
So erhöhen Sie Ihre Chancen auf eine Sozialwohnung
Die Nachfrage nach Sozialwohnungen ist in Stuttgart deutlich höher als das verfügbare Angebot. Deshalb sollten Wohnungssuchende möglichst mehrere Wege gleichzeitig nutzen:
- Wohnberechtigungsschein frühzeitig beantragen.
- Sich bei der Wohnraumvermittlung der Stadt Stuttgart registrieren lassen.
- Parallel Wohnungsangebote der SWSG und weiterer Wohnungsunternehmen beobachten.
- Auch Wohnungsgenossenschaften kontaktieren und – wenn möglich – Mitglied werden.
- Den Suchradius auf Stadtbezirke wie Bad Cannstatt, Zuffenhausen, Mühlhausen, Feuerbach, Möhringen oder Vaihingen ausweiten, in denen regelmäßig größere Wohnungsbestände bewirtschaftet werden.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins Stuttgart
Die offizielle Leistungsseite der Landeshauptstadt Stuttgart nennt für den Wohnberechtigungsschein keine gesonderte Gebühr. Da Gebührenhinweise sich ändern können, sollten Antragsteller die Kostenfrage bei der Antragstellung oder vor einem Termin beim Sachgebiet Wohnraumversorgung prüfen.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
In Stuttgart kommt es häufig nicht nur auf den Wohnberechtigungsschein an, sondern auch auf die Vormerkung und die Dringlichkeit. Praktisch wichtig sind vor allem diese Fälle:
- Bestehender WBS aus Baden-Württemberg: Wer bereits einen gültigen Wohnberechtigungsschein einer anderen baden-württembergischen Stelle hat, kann zusätzlich die Aufnahme in die Stuttgarter Vormerkdatei beantragen.
- Ablauf der Gültigkeit: Nach einem Jahr muss der Wohnberechtigungsschein mit aktuellen Unterlagen neu beantragt werden.
- Umzug in eine neue Sozialwohnung: Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung ist grundsätzlich ein neuer Wohnberechtigungsschein zu beantragen.
- Größere Wohnung wegen besonderem Bedarf: Bei schwerer Behinderung, Rollstuhlnutzung oder anderen besonderen Umständen kann eine größere Wohnung geprüft werden.
- Ablehnung oder fehlende Vermittlung: Auch bei einem gültigen Wohnberechtigungsschein besteht kein automatischer Anspruch auf eine konkrete Wohnung.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Stuttgart
Gilt der Wohnberechtigungsschein Stuttgart nur in Stuttgart?
Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein kann grundsätzlich landesweit verwendet werden. Für die Stuttgarter Vormerkdatei gelten jedoch zusätzlich die Regeln der Landeshauptstadt Stuttgart.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung höchstens ein Jahr gültig. Danach muss ein neuer Antrag mit aktuellen Einkommensnachweisen gestellt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Stuttgart beantragen?
Offizielle Informationen zum Antrag, zum Online-Antrag und zur Terminvereinbarung stellt die Landeshauptstadt Stuttgart auf ihrer Serviceseite bereit. Die offizielle Informationsseite der Stadt Stuttgart finden Sie hier: Landeshauptstadt Stuttgart.
Anträge in Papierform sind nach Angaben der Stadt Stuttgart bei der Infothek im Rathaus, in den Bezirksrathäusern der Stadtteile und beim Sachgebiet Wohnraumversorgung erhältlich. Außerhalb des geschützten Anforderungsbereichs wird hier bewusst kein direkter Formular-Download verlinkt.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Sozialmietwohnung. Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig.
Kann ein Antrag abgelehnt werden?
Ja. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenzen überschritten werden, kein ausreichender Wohnbedarf besteht, Unterlagen fehlen oder andere gesetzliche Ausschlussgründe vorliegen.
Was passiert, wenn sich das Einkommen ändert?
Einkommensänderungen sollten im Antrag angegeben werden. Die Behörde prüft, welches Jahreseinkommen für den Haushalt maßgeblich ist. Bei einem neuen Antrag müssen aktuelle Nachweise vorgelegt werden.
Kontakt & Öffnungszeiten
Zuständig ist in Stuttgart das Sachgebiet Wohnraumversorgung im Amt für Stadtplanung und Wohnen. Eine persönliche Kontaktaufnahme und eine Terminvereinbarung sind sinnvoll, wenn Unterlagen unklar sind oder zusätzlich die Aufnahme in die Vormerkdatei beantragt werden soll.
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Landeshauptstadt Stuttgart, Amt für Stadtplanung und Wohnen, Sachgebiet Wohnraumversorgung |
| Besuchsanschrift | Kienestraße 31, 70174 Stuttgart |
| Postanschrift | Eberhardstraße 10, 70173 Stuttgart |
| Allgemeine Auskünfte zum Wohnberechtigungsschein | 0711 216-91399 |
| wohnungen@stuttgart.de | |
| Öffnungszeiten der Information | Montag bis Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr; Freitag: 08:30 bis 12:30 Uhr |
| Termin | Bitte online oder telefonisch einen Termin vereinbaren. |
| Offizielle Kontaktseite | Sachgebiet Wohnraumversorgung der Stadt Stuttgart |
Rechtliche Grundlagen
Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Stuttgart ist vor allem das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Es regelt unter anderem die Wohnberechtigung, die Einkommensermittlung, die Überlassung geförderter Mietwohnungen und die Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins. Für die Vermittlung von Wohnungen mit städtischem Belegungsrecht gelten zusätzlich die Vormerk- und Belegungsrichtlinien der Landeshauptstadt Stuttgart.
Wichtige Regelungen sind insbesondere § 12 LWoFG zur Einkommensermittlung und § 15 LWoFG zur Überlassung von Mietwohnraum. Die Stadt Stuttgart verweist außerdem auf ihre städtischen Richtgrößen für die Wohnungsvermittlung.
