Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Neumünster

Neumünster ist mit knapp 80.000 Einwohnern die viertgrößte Stadt Schleswig-Holsteins. Sie gehört seit 2012 zur Metropolregion Hamburg. Wegen ihrer verkehrsgünstigen Lage zu Kiel und Hamburg wohnen in Neumünster zahlreiche Pendler, da sich der dortige Wohnungsmarkt insgesamt entspannter und preiswerter darstellt als in den größeren Städten. Obwohl es keinen Zugang zum Meer gibt, kann Neumünster mit dem Fluß Schwale, Grünflächen und Parks punkten und rechnet in den nächsten Jahren mit einem weiteren Bevölkerungswachstum.

Aktueller Bestand an Sozialwohnungen

Neumünster bietet jährlich ca. 1100 Mietwohnungen im preiswerten Segment, d.h. mit einer Miete von bis zu 5,60EUR pro qm an (gemäß Wohnraumförderungsgesetz Schleswig-Holstein). Während bei den größeren Wohnungen im Grundsatz ausreichend geförderte Wohnungen zur Verfügung stehen, haben Einpersonenhaushalte eher Probleme, geeigneten Wohnraum zu finden. Hier gibt es p.a. eine negative Bilanz von ungefähr 200 Wohnungen. Da gleichzeitig bei den Sozialwohnungen für Mehrpersonenhaushalte Fehlbelegungen durch Einzelpersonen oder Personen oberhalb der Einkommensgrenzen vorkommen, haben in der Realität auch Familien, die Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein in Neumünster besitzen, Schwierigkeiten, angemessen große geförderte bzw. Sozialwohnungen zu finden.

Wohnberechtigungsschein Neumünster anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Neumünster können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.

Wohnberechtigungsschein NeumünsterÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Ausblick auf die künftige Wohnungssituation in Neumünster

Die Stadt Neumünster will mit einem langfristigen Wohnraumversorgungskonzept Abhilfe schaffen. Eine Analyse der GEWOS Institut für Stadt-, Regional- und Wohnforschung aus den Jahren 2017/2018 errechnet einen Neubaubedarf von rund 130 Wohnungen pro Jahr bis 2035, derzeit liegt die Neubauaktivität bei ca. 100 Wohnungen jährlich. Es fehlt also an etwa 30 Projekten pro Jahr.

Neumünster rechnet mit einem Bevölkerungswachstum und vor diesem Hintergrund auch mit einer künftig angespannteren Wohnungsmarktsituation insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Auf diese Gruppe dürften nach Einschätzung der o.a. Analyse größere Probleme bei der Suche nach angemessenem Wohnraum zukommen. Die Wohnungsbau GmbH Neumünster plant aktuell Investitionen in Höhe von ca. 49 Mio EUR für Sanierungen und Neubauvorhaben, was sich bereits Ende 2020 positiv für Familien mit Wohnberechtigungsschein in Neumünster auswirken dürfte. In Planung ist auch die Bebauung einer 6,6 Hektar großen früheren Bundeswehrfläche, auf der ein neues Wohngebiet entstehen soll.

Örtliche Wohnungsbaugesellschaften

In Neumünster sind folgende Wohnungsbaugesellschaften aktiv, die Wohnungen im preisgünstigen bzw. geförderten Segment anbieten und derzeit verstärkt leerstehenden älteren Wohnraum sanieren:

  • Baugenossenschaft Holstein eG,www.bgh-nms.de
  • Deutsche Annington Vertriebs GmbH, www.deutsche-annington.com
  • ID Nord, www.idnord.de
  • Kock-Siedlung KG, www.kock-siedlung.de
  • Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG, www.neueluebecker.de
  • Semmelhaack Grundbesitzverwaltung KG, www.semmelhaack.de
  • Wagner Hausverwaltung, www.hans-wagner-wohnungen.de/
  • Wohnungsbau GmbH, www.wobau-neumuenster.de

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Neumünster

Zum Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins sind einige Voraussetzungen zu erfüllen. Nach § 8 SHWoFG gelten derzeit folgende Einkommensgrenzen

  • für einen Einpersonenhaushalt 14.400 Euro,
  • für einen Zweipersonenhaushalt 21.600 Euro,
  • zuzüglich für jede weitere zum Haushalt rechnende Person 5.000 Euro.

Als angemessen gelten außerdem folgende Wohnflächengrenzen:

  • Alleinstehende bis zu 50 qm
  • Zwei Personen bis zu 60 qm oder zwei Räume
  • Drei Personen bis zu 75 qm oder drei Räume
  • Vier Personen bis zu 90 qm oder vier Räume
  • Fünf Personen bis zu 105 qm oder fünf Räume.

Ein Leistungsbescheid für Unterkunft und Heizung nach dem Sozialgesetzbuch II und XII oder
ein Wohngeldbescheid nach dem Wohngeldgesetz können den Wohnberechtigungsschein in Neumünster ersetzen.

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Neumünster und weitere Informationen finden Sie auch auf der offiziellen Seite der Stadt Neumünster.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Für Ausländer Nachweis ihres Aufenthaltsstatus
  • Aktuelle Einkommensnachweise für den Antragsteller und seine Haushaltsangehörigen
  • Bei Kindern im Haushalt deren Geburtsurkunden
  • Soweit zutreffend Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über eine Zuordnung mindestens zum Pflegegrad 2,
  • Soweit zutreffend Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung zur Schwangerschaft
  • Für Studenten aktuelle Studienbescheinigung,
  • Im Einzelfall Schulbescheinigung, wenn Schülerinnen oder Schüler außerhalb der allgemeinen Schulpflicht unterrichtet werden.

Kontakt

Bürgerbüro im alten Rathaus
Großflecken 63/Ecke Plöner Straße
24534 Neumünster
Der Eingang „Plöner Straße“ ist barrierefrei erreichbar.
Zentrale Rufnummer 04321 942 26 00
Telefax 04321 942 24 88

Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 07:00 – 14:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr und 14:30 – 17:30 Uhr
Freitag: 08:00 -12:00 Uhr

Die Stadt Neumünster erhebt keine Gebühren für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines.