Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Marburg

Die Universitätsstadt Marburg ist die Kreisstadt des Landkreises Marburg-Biedenkopf und liegt in Mittelhessen. Mit seinen knapp 77.000 Einwohnern ist Marburg die achtgrößte Stadt Hessens. Durch seine Lage an der Lahn, seinen zahlreichen Sehenswürdigkeiten und der Nähe zu den Städten Gießen, Frankfurt am Main und Kassel ist die Stadt nicht nur für Studenten ein beliebter Wohnort. Die Einwohnerzahl bewegte sich seit 1990 relativ konstant zwischen gut 74.000 und gut 80.000 im Jahr 2010.

Wohnraumsituation in Marburg und der soziale Wohnungsbau

Trotz der nahezu konstanten Einwohnerzahl steigt auch in der Universitätsstadt Marburg der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum stetig weiter an, weil neben Studenten auch andere Bevölkerungsgruppen wie Familien oder zugewanderte Menschen dort wohnen möchten.

Aufgrund der guten Infrastruktur und der kurzen Wege zieht es immer mehr Menschen in die Stadt. Bereits vor einigen Jahren hat die Stadt eine Wohnungsmarktanalyse in Auftrag gegeben, um die Bedarfe auf dem Wohnungsmarkt zu ermitteln. Ein Schwerpunkt dieser Analyse war die Feststellung des Bedarfs an sozial gefördertem Wohnraum. Dabei stellte sich heraus, dass es in Marburg im Vergleich zu anderen Städten in Hessen einen überdurchschnittlich hohen Anteil an Haushalten mit einem geringen Einkommen gibt. Auch die Arbeitslosenquote ist höher als in anderen hessischen Städten. Zwar ist dies wohl darauf zurückzuführen, dass sich viele Studenten nach ihrem Abschluss zunächst arbeitslos melden müssen, dennoch führt es aber dazu, dass es einen großen Bedarf an günstigem Wohnraum gibt.

Insgesamt kam die Analyse zu dem Ergebnis, dass in der Universitätsstadt Marburg ca. 22% der Einwohner, also etwa jeder fünfte, als einkommensschwach gilt. Im Jahr 2014 gab es rund 2.400 geförderte Wohnungen, was ca. sechs Prozent des gesamten Wohnungsbestandes entspricht. Somit kommt es auf dem Wohnungsmarkt in der Universitätsstadt zu einer Konkurrenzsituation zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen mit niedrigem Einkommen, weil nicht genug günstiger Wohnraum zur Verfügung steht. Um diese zu entzerren, muss neuer Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.

Es genügt jedoch nicht, nur neue Wohnungen zu bauen, diese müssen auch für Menschen mit geringem Einkommen bezahlbar sein. Um dies sicherzustellen, gibt es auch in Marburg Wohnungen, die durch Sozialen Wohnungsbau nach dem Hessischen Wohnungsbindungsgesetz gefördert werden.

Wohnberechtigungsschein Marburg anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Marburg können Sie mit unserem Formular einfach und schnell anfordern.

Wohnberechtigungsschein MarburgÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Investoren und Vermieter im Sozialen Wohnungsbau in Marburg

Der größte Anbieter von sozial gefördertem Wohnraum ist die GeWoBau, die mehr als ein Drittel der Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau verwaltet. Weitere Anbieter sind die Wohnstadt und die GWH. Die meisten geförderten Wohnungen befinden sich in dem Bezirk Oberer Richtsberg. Hier gibt es noch Kapazitäten zur Schaffung weiterer Wohnungen. Im November 2019 hatte die GWH jedoch erklärt, ein Bauprojekt, bei dem der Neubau von 120 Wohnungen geplant war, auszusetzen. Somit fallen dringend benötigte Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau zunächst weg, wodurch die Situation im Sozialen Wohnungsbau natürlich angespannt bleibt.

Beantraung des Wohnberechtigungsscheins

Um eine sozial geförderte Wohnung beziehen zu können, benötigt man einen Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein Marburg beinhaltet eine angemessene Wohnungsgröße unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und ist in Hessen ein Jahr gültig. Das bedeutet, dass der Wohnberechtigungsschein Marburg auch in anderen Städten Hessens eingelöst werden kann und nicht an die Universitätsstadt gebunden ist. Sollten Sie jedoch in ein anderes Bundesland ziehen wollen, müssen Sie den Antrag dort stellen. Nach Ablauf eines Jahres muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Antragsstellung

Um in der Universitätsstadt Marburg einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, müssen sie entweder schriftlich oder persönlich beim Fachbereich Wohnungswesen einen Antrag bei der Stadtverwaltung stellen. Das Antragsformular finden Sie auch auf der Internetseite der Stadt Marburg.

Einkommensgrenzen

Ausgestellt werden kann der Wohnberechtigungsschein Marburg Haushalten, deren anrechenbares Einkommen unter der Einkommensgrenze liegt. Diese richtet sich nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Bei einem Einpersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze beispielsweise bei 15.572 EUR, bei einem Zweipersonenhaushalt bei 23.626 EUR. Bei der Ermittlung der Einkommensgrenze wird nur das anrechenbare Einkommen berücksichtigt. Ausführliche Informationen zur Einkommensgrenze finden Sie ebenfalls unter dem oben aufgeführten Link.

Erforderliche Unterlagen

Neben dem Antragsformular müssen noch weitere Unterlagen vorgelegt werden, etwa ein Ausweisdokument, Einkommensnachweise, sowie ggf. Geburtsurkunden der Kinder, Nachweise über Unterhaltsleistungen und über eine etwaige Schwerbehinderung. Da bei der Antragsstellung einige Dokumente vorgelegt werden müssen, empfiehlt die Verwaltung die persönliche Antragsstellung, damit offene Fragen direkt geklärt werden können.

Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird Ihnen der Wohnberechtigungsschein kostenlos ausgestellt.

Kontakt

Universitätsstadt Marburg
Fachdienst 55 – Wohnungswesen
Zimmer 4.17 // 4. OG
Friedrichstraße 36
35037 Marburg

Ansprechpartnerinnen:
Frau Kuty
Telefon: 06421 201-1440
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail: wohnberechtigung@marburg-stadt.de

Frau Diehl
Telefon: 06421 201-1528
Telefax: 06421 201-1576
E-Mail: wohngeld@marburg-stadt.de

Öffnungszeiten

Montag, Donnerstag und Freitag von 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung