Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Hagen

Wichtige Informationen rund um den Wohnberechtigungsschein für Haushalte in der Stadt Hagen

Sozialwohnungen sind für Haushalte mit einem relativ geringen Einkommen bestimmt. Um sicherzustellen, dass ausschließlich berechtigte Personen die betreffenden Wohnungen mieten, ist ein Wohnungsberechtigungsschein (WBS) erforderlich. Lediglich Haushalte, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag den WBS.

Sozialbau Hagen - Foto: Karsten Thilo Raab

Entspannung oder Anspannung – Wie hat sich der Wohnungsmarkt in Hagen entwickelt?

Laut Aussage der Stadt Hagen hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren leicht entspannt. Jedoch ist es vor allem für Familien, die günstigen Wohnraum suchen, schwierig, zügig eine neue Unterkunft zu finden.

Auf dem freien Wohnungsmarkt sind die Ausgangsbedingungen insbesondere für Alleinerziehende, junge Ehepaare, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Beziehern von öffentlichen Hilfeleistungen erschwert, sofern eine günstige Wohnung gesucht wird. Immer mehr Haushalte sind gezwungen, günstigen Wohnraum zu suchen, wodurch sich die Nachfrage nach Sozialwohnungen in Hagen in den kommenden Jahren wahrscheinlich wieder erhöhen wird.

Wohnberechtigungsschein Hagen anfordern

WBS Hagen

Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein Hagen kann hier per E-Mail angefordert werden.

Der Downloadlink wird Ihnen dann direkt per Mail zugeschickt. Wir bitten Sie, sich hierzu zu unserem Newsletter anzumelden. Das Formular kann im Anschluss direkt online ausgefüllt oder ausgedruckt werden.








Trends und Entwicklungen auf dem Wohnungsmarkt in Hagen

Barrierefreie beziehungsweise barrierearme Wohnungen sind im öffentlich-geförderten Wohnungsbau in Hagen ein deutlicher Trend der letzten Jahre. Senioren und körperlich eingeschränkte Menschen profitieren von dieser positiven Entwicklung. Bodengleiche Duschen, eine geringe Anzahl an Schwellen und Stufen sowie ausreichend Bewegungsflächen für Rollstühle sind nur einige Beispiele für erforderliche Maßnahmen in diesem Bereich. Viele Elemente des barrierefreien Bauens gehören in Hagen bereits zum Standard im Sozialbau.

Wer bietet Sozialwohnungen in Hagen an?

Grundsätzlich können alle Vermieter Sozialwohnungen anmelden. Die Grundidee ist die gezielte Förderung von Wohnraum, um einkommensschwache Familien zu unterstützen. In Hagen entscheiden sich vor allem größere Wohnungsbaugesellschaften zum Bau von gefördertem Wohnraum.

Wer erhält einen Wohnberechtigungsschein in Hagen?

Anspruchsberechtigt sind Haushalte, deren Einkünfte unterhalb der festgelegten Einkommensgrenzen liegen. Beispielsweise darf ein 1-Personen-Haushalt ein jährliches Einkommen von maximal 19.350 Euro beziehen. Die Grenze des Einkommens eines 2-Personen-Haushalts beträgt 23.310 Euro.

Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, dürfen die Bewohner eines 3-Personen-Haushaltes gemeinsam bis zu 28.670 Euro verdienen. Für jede weitere im Haushalt lebende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 5.360 Euro. Für jedes Kind werden 700 Euro zusätzlich erlaubt.

Der Antragssteller muss die Höhe des Haushaltseinkommens nachweisen. Er muss der Stadt Hagen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Jegliches Einkommen, beispielsweise Arbeitseinkommen, Rente oder öffentliche Zuwendungen, wird berücksichtigt.

Von den Einkünften ziehen die Sachbearbeiter rechnerisch bestimmte Anteile ab, beispielsweise Steuern in Höhe von 12 Prozent. Werbungskosten und Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung (10 Prozent) sowie zur gesetzlichen Rentenversicherung (12 Prozent) sind ebenfalls zu berücksichtigen. Zudem existieren diverse Ausnahmefälle, die zum Abzug weiterer Beträge führen.

Wo erhalte ich den Wohnberechtigungsschein?

Der Wohnberechtigungsschein ist in Hagen direkt bei der Stadt erhältlich. Voraussetzung ist eine positive Einkommensprüfung. Nur Haushalte, deren Gesamteinkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet, erhalten den Wohnberechtigungsschein für Hagen. Parallel unterstützt die Stadt Hagen ihre Bürger und Bürgerinnen bei der Suche nach Wohnungen. Interessierte lassen sich formlos für die Vermittlung einer Wohnung vormerken.

Die Anspruchsberechtigten haben somit zwei Optionen, die sie gleichzeitig nutzen: Sie begeben sich selbstständig auf die Suche nach freien oder in Kürze freiwerdenden Wohnungen und sie erhalten zusätzlich von der Stadt Hagen geeignete Wohnungsangebote. Der erste Schritt auf der Suche nach einer Wohnung ist die Antragsstellung für den Wohnberechtigungsschein.

Auf der Webseite der Stadt Hagen finden Interessenten alle Informationen und das Antragsformular für den WBS Hagen. Die Anlagen zum Wohnberechtigungsschein Hagen stehen hier als Online Formulare zum Ausfüllen bereit.

Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist in Hagen mit Verwaltungsgebühren in Höhe von 10 bis 20 Euro verbunden. Wohnungsrechtliche Genehmigungen können in Hagen grundsätzlich bis zu 30 Euro kosten, abhängig von ihrer Art.

Kontakt

Auf ihrer Webseite bietet die Stadt Hagen die Vereinbarung von Beratungsgesprächen an. Ansprechpartnerin für die Beratungen ist Frau Kleinemeier (Tel.: 02331 207-2666).

Sie reichen den ausgefüllten Antrag bei der Abteilung Wohnen ein:

Abteilung Wohnen
Rathausstr. 11, 58095 Hagen
Bauteil B, 2. Obergeschoss

Öffnungszeiten

Abteilung Wohnen:

Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: geschlossen
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr