Der Wohnberechtigungsschein Hagen ist der Nachweis, dass ein Haushalt in Hagen eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Er wird oft kurz WBS genannt. Wichtig ist: Der Wohnberechtigungsschein ist keine Wohnungszusage. Er zeigt aber, dass Einkommen, Haushaltsgröße und weitere Voraussetzungen grundsätzlich zu einer Sozialwohnung passen.
Sozialwohnungen sind für Haushalte mit einem relativ geringen Einkommen bestimmt. Damit solche Wohnungen auch wirklich an berechtigte Personen vergeben werden, verlangt der Vermieter in der Regel einen gültigen Wohnberechtigungsschein. In Hagen ist dafür die Stadt Hagen zuständig. Grundlage sind die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen, vor allem das Wohnraumförderungsgesetz NRW. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.

Für viele Menschen ist der WBS vor allem dann wichtig, wenn die Miete auf dem freien Wohnungsmarkt zu hoch ist. Das betrifft zum Beispiel Familien, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung, Studenten, Auszubildende, Arbeitslose, Rentner und Haushalte mit kleinem Arbeitseinkommen. Auf dem freien Wohnungsmarkt sind die Ausgangsbedingungen insbesondere für Alleinerziehende, junge Ehepaare, ältere Menschen, Familien mit Kindern und Bezieher von öffentlichen Hilfeleistungen oft erschwert, wenn eine günstige Wohnung gesucht wird.
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein in Hagen?
Einen Wohnberechtigungsschein Hagen kann ein Haushalt bekommen, wenn die wichtigsten Voraussetzungen erfüllt sind. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Personen im Haushalt und die passende Wohnungsgröße.
Nach Angaben der Stadt Hagen wird ein WBS ausgestellt, wenn sich der Antragsteller und die zum Haushalt gehörenden Personen dauerhaft berechtigt in Deutschland aufhalten, das Einkommen die geltende Grenze nicht überschreitet und die Wohnung zur Haushaltsgröße passt. Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen oder dort begründet werden.
- Deutsche Staatsangehörige und EU-Bürger können einen WBS beantragen.
- Andere Staatsangehörige benötigen in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens ein Jahr gültig ist.
- Der Antragsteller muss volljährig sein oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters haben.
- Alle Personen, die dauerhaft in der Wohnung leben sollen, werden beim Antrag berücksichtigt.
- Das Einkommen aller Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen wird geprüft.
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel für ein Jahr. Er darf nur für eine passende geförderte Wohnung genutzt werden. Die Wohnung darf die im WBS angegebene Wohnungsgröße grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.
Wohnberechtigungsschein Hagen anfordern
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein Hagen kann hier per E-Mail angefordert werden.
Der Downloadlink wird Ihnen dann direkt per Mail zugeschickt. Wir bitten Sie, sich hierzu zu unserem Newsletter anzumelden. Das Formular kann im Anschluss direkt online ausgefüllt oder ausgedruckt werden.
Antrag auch über die Stadt Hagen erhalten
Der Antrag für den Wohnberechtigungsschein Hagen kann auch über die Webseite der Stadt Hagen abgerufen werden. Die Stadt stellt Informationen zum WBS, zu den benötigten Unterlagen und zu den Formularen im Bereich Bau- und Wohnraumförderung bereit. Die entsprechende Übersichtsseite der Stadt Hagen finden Sie hier: Bau- und Wohnraumförderung der Stadt Hagen.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Hagen
Für Hagen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das monatliche Bruttogehalt. Die Behörde berechnet ein anrechenbares Jahreseinkommen. Dabei können bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Deshalb kann das tatsächliche Brutto-Jahreseinkommen höher liegen als die gesetzliche Einkommensgrenze.
Nach den aktuellen NRW-Angaben gelten für die Einkommensgruppe A folgende Werte. Die Beträge beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen. Quelle: Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW sowie Stadt Hagen, Stand 2026.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen als Beispiel |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Zusätzlich nennt die Stadt Hagen für Nordrhein-Westfalen folgende Grundregel: 23.540 Euro für einen Ein-Personen-Haushalt, 28.350 Euro für einen Zwei-Personen-Haushalt, 6.530 Euro zusätzlich für jede weitere Person und 860 Euro zusätzlich für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes.
Für bestimmte geförderte Wohnungen kann eine höhere Einkommensgruppe gelten. Die Stadt Hagen weist darauf hin, dass bei besonderen Förderwohnungen Überschreitungen der normalen Einkommensgrenze möglich sein können. Ob das im Einzelfall passt, muss die Abteilung Wohnen prüfen.
Wie das Einkommen beim WBS Hagen bewertet wird
Der Antragsteller muss die Höhe des Haushaltseinkommens nachweisen. Er muss der Stadt Hagen entsprechende Unterlagen zur Verfügung stellen. Berücksichtigt werden zum Beispiel Arbeitseinkommen, Renten, Arbeitslosengeld I, Krankengeld, Unterhalt, BAföG, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, bestimmte steuerfreie Einkünfte und weitere laufende oder einmalige Einnahmen.
Von den Einkünften ziehen die Sachbearbeiter rechnerisch bestimmte Beträge ab. Dazu gehören in der Regel Werbungskosten und pauschale Abzüge. Nach den Angaben der Stadt Hagen können unter anderem 12 Prozent für Steuern vom Einkommen, 12 Prozent für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie 12 Prozent für Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung berücksichtigt werden.
Diese Unterlagen können erforderlich sein
Die Stadt Hagen nennt für den Antrag unter anderem folgende Nachweise. Je nach persönlicher Lage können weitere Unterlagen verlangt werden.
- ausgefüllter Antrag
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Antragstellern: Nachweis über den Aufenthaltsstatus
- Einkommenserklärung für jede Person mit eigenem Einkommen
- Lohnabrechnungen, Steuerbescheid oder Lohnsteuerjahresbescheinigung
- Rentenbescheid, Bescheid über Arbeitslosengeld, Grundsicherung oder Krankengeld
- BAföG-Bescheid und Immatrikulationsbescheinigung bei Studenten
- Nachweise über Unterhaltszahlungen
- Schwerbehindertenausweis, Pflegegrad-Nachweis oder andere Nachweise für Freibeträge
- Schwangerschaftsnachweis oder Schulbescheinigung bei älteren Kindern, falls relevant
Falsche oder unvollständige Angaben können ernste Folgen haben. Ein bereits erteilter Wohnberechtigungsschein kann widerrufen werden, wenn er auf falschen Angaben beruht.
Welche Wohnungsgröße ist mit Wohnberechtigungsschein in Hagen erlaubt?
Im Wohnberechtigungsschein steht, wie groß die geförderte Wohnung höchstens sein darf. Entscheidend ist die Zahl der Personen, die dauerhaft zum Haushalt gehören. Die folgenden Werte werden in Nordrhein-Westfalen regelmäßig als angemessene Wohnungsgrößen verwendet.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² |
| 2 Personen | bis zu 65 m² oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 80 m² oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 95 m² oder 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis zu 110 m² oder 5 Wohnräume |
| jede weitere Person | zusätzlich etwa 15 m² oder 1 Wohnraum |
In besonderen Fällen kann zusätzlicher Wohnraum möglich sein. Das kann zum Beispiel bei Rollstuhlnutzung, Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder bestimmten familiären Situationen eine Rolle spielen. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle im Einzelfall.
Welche Arten von Wohnberechtigungsscheinen gibt es in Hagen?
Allgemeiner Wohnberechtigungsschein
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt grundsätzlich berechtigt ist, eine passende öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Er ist für die Wohnungssuche bestimmt und enthält Angaben zu den berechtigten Personen, zur Einkommensgruppe und zur passenden Wohnungsgröße.
Gezielter Wohnberechtigungsschein
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein kann sich auf eine bestimmte Wohnung beziehen. Das ist dann wichtig, wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Aussicht steht. Die Behörde prüft dann, ob der Haushalt genau zu dieser Wohnung und zu deren Förderbindung passt.
Wohnberechtigungsschein für besondere Personengruppen
Manche Sozialwohnungen sind bestimmten Personengruppen vorbehalten. Die Stadt Hagen nennt als Beispiele Studenten, Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung oder kinderreiche Haushalte mit mindestens drei Kindern. Wenn ein Haushalt zu einer solchen Gruppe gehört, kann das im Wohnberechtigungsschein vermerkt werden.
Wohnberechtigung für Einkommensgruppe B
In Hagen entstehen auch geförderte Wohnungen für Haushalte mit etwas höherem, aber weiterhin förderfähigem Einkommen. Die Stadt Hagen spricht in diesem Zusammenhang von der Einkommensgruppe B. Diese Wohnungen haben höhere Einkommensgrenzen als klassische Sozialwohnungen der Einkommensgruppe A. Ob ein Haushalt dafür infrage kommt, hängt von der konkreten Wohnung und der Förderbindung ab.
Geförderter Wohnraum und Wohnungsmarkt in Hagen
Laut Aussage der Stadt Hagen hat sich die Situation auf dem Wohnungsmarkt in den letzten Jahren etwas entspannt. Trotzdem kann es schwierig bleiben, schnell eine günstige und passende Wohnung zu finden. Das gilt besonders für Familien mit Kindern, Alleinerziehende, schwangere Frauen, junge Ehepaare, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Haushalte, die öffentliche Hilfeleistungen beziehen.
Barrierefreie beziehungsweise barrierearme Wohnungen sind im öffentlich geförderten Wohnungsbau in Hagen ein deutlicher Trend der letzten Jahre. Senioren und körperlich eingeschränkte Menschen profitieren von dieser Entwicklung. Bodengleiche Duschen, wenige Schwellen und Stufen sowie ausreichend Bewegungsflächen für Rollstühle gehören bei vielen neuen geförderten Wohnungen inzwischen zum Standard.
Ein aktuelles Beispiel ist das geförderte Wohnquartier an der Elmenhorststraße. Die Stadt Hagen beschreibt dort einen Wohnungsmix für unterschiedliche Einkommenssituationen. Neben Wohnungen für die Einkommensgruppe A entstehen auch Wohnungen für die Einkommensgruppe B. Nach Angaben der Stadt sollen die geförderten Wohnungen langfristig gesicherte, reduzierte Mieten bieten.
Die Wohnqualität in Hagen hängt stark vom Stadtteil, von der Verkehrsanbindung, vom Zustand der Wohnung und vom persönlichen Bedarf ab. Wer einen WBS nutzt, sollte deshalb nicht nur auf die Miete achten. Wichtig sind auch Wege zu Bus und Bahn, Einkaufsmöglichkeiten, Schule, Kita, Arzt, Barrierefreiheit und die Frage, ob die Wohnung langfristig zum Haushalt passt.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Hagen
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Hagen?
Für eine alleinstehende Person gilt in Nordrhein-Westfalen aktuell eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Das tatsächliche Bruttoeinkommen kann höher liegen, weil bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
Gilt der Wohnberechtigungsschein Hagen nur in Hagen?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich für geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen relevant. Ob eine bestimmte Wohnung bezogen werden darf, hängt aber von der Wohnungsgröße, der Einkommensgruppe und der jeweiligen Belegungsbindung ab.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr. Innerhalb dieser Zeit kann der Haushalt eine passende geförderte Wohnung suchen. Nach Ablauf muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Wohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer passenden Sozialwohnung. Er ist aber keine Zusage für eine bestimmte Wohnung. Die Stadt Hagen kann bei der Wohnungsvermittlung unterstützen, wenn passende Angebote vorhanden sind.
Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Hagen?
Nach Angaben der Stadt Hagen wird für die Ausstellung eines WBS eine einmalige Verwaltungsgebühr von 10 bis 20 Euro erhoben. Andere wohnungsrechtliche Genehmigungen können je nach Art bis zu 30 Euro kosten.
Kontakt
Zuständig ist in Hagen die Abteilung Wohnen im Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen. Persönliche Vorsprachen erfolgen nach den aktuellen Angaben der Stadt nach telefonischer Vereinbarung.
| Bereich | Angaben |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Hagen, Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen, Abteilung Wohnen |
| Anschrift | Rathaus I, Rathausstraße 11, 58095 Hagen |
| wohnen@stadt-hagen.de | |
| Allgemeiner Telefonservice | hagen direkt: 02331 207-5000, montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr |
| Ansprechpersonen WBS | Herr Knops: 02331/207-3462; Herr Schmitz: 02331/207-2668; Frau Kaminski: 02331/207-3857 |
| Öffnungszeiten | Nach telefonischer Vereinbarung |
| Offizielle Informationsseite | Bau- und Wohnraumförderung der Stadt Hagen |
Weiterführende Informationen
- Wohnberechtigungsschein beantragen im Serviceportal der Stadt Hagen
- Bau- und Wohnraumförderung der Stadt Hagen
- Fachbereich Verkehr, Immobilien, Bauverwaltung und Wohnen der Stadt Hagen
- Wohnberechtigungsschein beim Land Nordrhein-Westfalen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
- Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein NRW
- WBS-Rechner auf wohnberechtigungsschein.net

