
Der Wohnberechtigungsschein Düren ist erforderlich, wenn ein Haushalt in Düren eine öffentlich geförderte Wohnung oder Sozialwohnung beziehen möchte. Der WBS bestätigt, dass das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die zulässige Wohnungsgröße zu den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen passen. Zuständig ist in Düren die Stadtverwaltung, Fachbereich Wohnungswesen beziehungsweise Sozialamt.
Düren liegt zwischen Köln, Aachen und der Nordeifel und ist als Wohnstandort stark nachgefragt. Für Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen kann geförderter Wohnraum deshalb besonders wichtig sein. Ein Wohnberechtigungsschein verbessert den Zugang zu solchen Wohnungen, ersetzt aber keine Wohnungssuche und garantiert keinen Mietvertrag.
Wohnberechtigungsschein Düren: Wofür wird er benötigt?
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung bezogen werden soll. Solche Wohnungen sind mietpreis- und belegungsgebunden. Sie dürfen während der Bindungsdauer nur an Haushalte vermietet werden, die die rechtlichen Voraussetzungen erfüllen und dies mit einem passenden WBS nachweisen können.
Nach Angaben der Stadt Düren wird der allgemeine Wohnberechtigungsschein von der Stadtverwaltung ausgestellt, wenn Antragsteller in Düren gemeldet sind. Er gilt maximal ein Jahr für die Wohnungssuche in ganz Nordrhein-Westfalen. Eine Ausnahme kann gelten, wenn jemand bislang in einem anderen Bundesland gelebt hat und nun nach Düren ziehen möchte.
Wohnberechtigungsschein Düren anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Düren können Sie über das nachstehende Formular anfordern. Zusätzlich stellt die Stadt Düren auf ihrem Bürgerportal Informationen und Antragsunterlagen zum Wohnberechtigungsschein bereit.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Düren
Für Düren gelten die landesweiten Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttoeinkommen, sondern das nach den gesetzlichen Regeln berechnete anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Dabei werden die Einkünfte aller Personen mit eigenem Einkommen geprüft. Vom Jahresbruttoeinkommen können unter anderem Werbungskosten, Sozialabgaben, Steuerzahlungen und bestimmte Freibeträge abgezogen werden.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % pro Jahr | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Für größere Haushalte gilt als Grundregel: Für jede weitere zum Haushalt rechnende Person erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 Euro. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts kommen zusätzlich 860 Euro hinzu. Die Brutto-Beispiele dienen nur der Orientierung, weil die tatsächliche Berechnung vom Einzelfall abhängt.
Warum das Bruttoeinkommen nicht allein entscheidet
Die Stadt Düren weist darauf hin, dass das Einkommen aller Personen mit eigenen Einkünften geprüft wird. Vom Jahresbruttoeinkommen können neben Werbungskosten, Sozialabgaben und Steuerzahlungen weitere Freibeträge abgesetzt werden. Solche Freibeträge können zum Beispiel bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Unterhaltsverpflichtungen relevant sein.
Deshalb kann ein Haushalt trotz eines zunächst höher wirkenden Bruttoeinkommens noch innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen. Umgekehrt reicht ein einzelner Monatswert nicht aus, wenn mehrere Personen im Haushalt Einkommen erzielen oder besondere Einkommensarten berücksichtigt werden müssen.
Welche Wohnungsgröße mit WBS in Düren zulässig ist
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur Personenzahl und zur maximalen Größe der Wohnung. Die Wohnfläche von Sozialwohnungen ist grundsätzlich begrenzt und darf die angegebene Größe nicht überschreiten. In bestimmten Fällen kann der Vermieter bei der Bewilligungsbehörde eine Ausnahme beantragen.
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnfläche oder Raumzahl |
|---|---|
| Alleinstehende Person | bis 50 m² |
| 2 Familienmitglieder | 2 Räume oder bis 65 m² |
| 3 Familienmitglieder | 3 Räume oder bis 80 m² |
| 4 Familienmitglieder | 4 Räume oder bis 95 m² |
| 5 Familienmitglieder | 5 Räume oder bis 110 m² |
| 6 Familienmitglieder | 6 Räume oder bis 125 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich 1 Raum oder 15 m² |
Die Raumzahl versteht sich zuzüglich Arbeitsküche und Nebenräumen. In besonderen Haushaltssituationen kann ein zusätzlicher Raum oder eine zusätzliche Wohnfläche von 15 m² möglich sein. Die Stadt Düren nennt hierfür beispielhaft kinderlose Ehepaare mit Kinderwunsch, Alleinerziehende und Menschen mit Behinderung.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In Düren gibt es neben dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein auch den gezielten Wohnberechtigungsschein. Der allgemeine WBS wird genutzt, wenn noch keine konkrete öffentlich geförderte Wohnung feststeht. Er kann für die Wohnungssuche in Nordrhein-Westfalen verwendet werden, sofern die Wohnung zur Haushaltsgröße und zur jeweiligen Förderbindung passt.
Der gezielte WBS bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung. Er kann beantragt werden, wenn sich Eigentümer und wohnungssuchender Haushalt bereits über die Anmietung einig sind. Anders als der allgemeine WBS ist der gezielte WBS dort zu beantragen, wo die gewünschte Wohnung liegt.
Ausnahme-WBS und Freistellung
Wenn die Voraussetzungen für einen Wohnberechtigungsschein nicht vollständig erfüllt sind, kann unter Umständen die Ausstellung eines Ausnahme-WBS oder eines Freistellungsbescheides geprüft werden. Nach den Angaben der Stadt Düren ist hierfür eine Rücksprache mit den zuständigen Sachbearbeitern erforderlich. Solche Fälle hängen stark von der konkreten Wohnung, der Haushaltslage und der jeweiligen Belegungsbindung ab.
Welche Unterlagen für den Antrag wichtig sind
Unvollständige Anträge können nach Angaben der Stadt Düren nicht entgegengenommen oder bearbeitet werden. Die notwendigen Unterlagen richten sich nach der Lebenssituation des Haushalts. Die Stadt verweist hierfür auf die Anlage „Notwendige Unterlagen zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines“ im Antragsformular.
- Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen mit eigenen Einkünften
- Nachweise über Lohn, Gehalt, Rente, Pension, Arbeitslosengeld oder andere Leistungen
- Ausbildungsvertrag, BAföG-Bescheid oder Schul- beziehungsweise Immatrikulationsbescheinigung bei Schülern und Studenten ab 16 Jahren
- Nachweise über Unterhaltsleistungen
- Nachweise über Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung, Verpachtung oder selbstständiger Tätigkeit
- Nachweis über den aktuellen Aufenthaltsstatus bei ausländischen Antragstellern
- Mutterpass, wenn die Geburt innerhalb der nächsten sechs Monate erwartet wird
- Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über Pflegebedürftigkeit, falls relevant
Sozialer Wohnungsbau in Düren
Der soziale Wohnungsbau ist in Düren ein wichtiger Teil des Wohnungsmarktes. Öffentlich geförderte Wohnungen sollen Haushalten mit begrenztem Einkommen den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum erleichtern. Solche Wohnungen können von kommunalen, genossenschaftlichen, kirchlichen oder privaten Vermietern angeboten werden. Ob eine konkrete Wohnung mit WBS bezogen werden darf, ergibt sich aus der jeweiligen Förderbindung.
Eine wichtige Rolle spielt in Düren unter anderem die Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft für Stadt und Kreis Düren eG. Sie besteht seit 1913 und bietet Wohnraum in unterschiedlichen Größen und Stadtlagen an. Nicht jede Wohnung eines Anbieters ist automatisch öffentlich gefördert. Wohnungssuchende sollten deshalb immer prüfen, ob für eine konkrete Wohnung ein WBS erforderlich ist und welche Haushaltsgröße zugelassen wird.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Düren
Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Düren?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein der Stadt Düren gilt maximal ein Jahr für die Wohnungssuche in Nordrhein-Westfalen. Danach muss die Berechtigung erneut geprüft werden, wenn weiterhin ein WBS benötigt wird.
Welche Einkommensgrenze gilt für eine Person in Düren?
Für eine alleinstehende Person gilt in Nordrhein-Westfalen eine Einkommensgrenze von 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Bei zwei Personen liegt die Grenze bei 28.350 Euro. Für weitere Personen und Kinder erhöhen sich die Beträge.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Düren sein?
Für eine alleinstehende Person gelten bis zu 50 m² als angemessen. Für zwei Personen sind zwei Räume oder bis zu 65 m² vorgesehen. Für drei Personen gelten drei Räume oder bis zu 80 m², für vier Personen vier Räume oder bis zu 95 m².
Was ist der Unterschied zwischen allgemeinem und gezieltem WBS?
Der allgemeine WBS wird für die Wohnungssuche ausgestellt, wenn noch keine konkrete Wohnung feststeht. Der gezielte WBS bezieht sich auf eine bestimmte öffentlich geförderte Wohnung, wenn sich Eigentümer und wohnungssuchender Haushalt bereits einig sind.
Kann ein WBS trotz Überschreitung der Einkommensgrenze möglich sein?
Wenn die Voraussetzungen nicht vollständig erfüllt sind, kann im Einzelfall ein Ausnahme-WBS oder ein Freistellungsbescheid geprüft werden. Dafür ist eine Rücksprache mit der zuständigen Stelle erforderlich.
Kostet der Wohnberechtigungsschein Düren Gebühren?
Auf der aktuell geprüften Bürgerportal-Seite der Stadt Düren wird keine konkrete Gebühr genannt. Maßgeblich ist daher die Auskunft der Stadt im laufenden Antragsverfahren.
Kontakt
Stadt Düren
Fachbereich Wohnungswesen / Sozialamt
City-Karree
Wilhelmstraße 34
52349 Düren
Telefon: 02421 25-2711
E-Mail Wohnungswesen: wohnungswesen@dueren.de
E-Mail Sozialamt: stadtsozialamt@dueren.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 14:00 bis 17:00 Uhr
Darüber hinaus kann eine persönliche Terminvereinbarung erforderlich oder sinnvoll sein.
