Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Frankfurt/Main

Frankfurt-am-Main-StadtansichtEin Wohnberechtigungsschein kann beantragt werden, wenn das Einkommen für die Miete einer Wohnung, die auf dem freien Wohnungsmarkt oder von einem privaten Vermieter angeboten wird, nicht ausreicht. Mit dem Erhalt des Wohnberechtigungsscheins besteht Anspruch auf eine Wohnung im sozial geförderten Wohnungsbau. Die Mieten sind deutlich günstiger als auf dem freien Wohnungsmarkt. Nicht jeder Antragsteller kann einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Das Einkommen wird überprüft und darf gewisse Grenzen nicht überschreiten. Wenn der Antragsteller nicht in Frankfurt/Main lebt, müssen in der Regel Gründe vorliegen, die für einen Umzug sprechen. Dies kann eine neue Arbeit sein. Aber auch persönliche und soziale Gründe werden bei der individuellen Antragstellung berücksichtigt.

Wohnberechtigungsschein Frankfurt/Main anfordern

WBS Frankfurt/Main

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Frankfurt/Main per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wohgeldrechner für Frankfurt/am Main


Sozialer Wohnungsbau in Frankfurt/Main – die aktuelle Situation

Frankfurt/Main gehört zusammen mit München, Hamburg und einigen Stadtteilen Berlins zu den deutschen Städten mit den höchsten Mieten. Umso größer ist die Bedeutung des sozialen Wohnungsbaus. Die Stadt hat bereits im Jahre 2008 zwei Förderprogramme für Mietwohnungen aufgelegt, die sich an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen richtet. Eines der Förderprogramme wurde im Jahre 2017 nochmals überarbeitet. Im Rahmen der Förderung sollen bezahlbare Mietwohnungen im Stadtgebiet von Frankfurt/Main entstehen. Dies wird realisiert, indem Bauherren Fördergelder beanspruchen, die sich zum Bau oder für eine Sanierung von sozialem Wohnungsbau entscheiden.

Im Gegenzug müssen sie sich verpflichten, die auf diese Weise entstehenden Wohnungen entsprechend dem Programm für den sozialen Wohnungsbau zu vermieten. Für den Eigentümer der Wohnungen bedeutet dies, dass er die Miete für die Wohnungen nicht frei definieren darf. Er muss sich nach dem Mietspiegel richten.

Auch willkürliche Mietsteigerungen sind nicht möglich. Im Gegenzug profitieren Bauherren nicht nur von den Förderprogrammen. Sie können von einer Vermietungsgarantie ausgehen, denn in einer Stadt wie Frankfurt/Main ist bezahlbarer Wohnraum sehr knapp. Ein Leerstand der Wohnungen ist nach dem Bau nicht zu befürchten.

In einem weiteren Förderprogramm wird der Umbau von Wohnungen gefördert. Dieses Programm richtet sich namentlich an Kreative, die bereit sind, den Umbau selbst vorzunehmen oder bei verschiedenen Arbeiten aktiv tätig zu werden. Auch für die energieeffiziente Sanierung von gefördertem Wohnraum wurden Programme aufgelegt. Eine spürbare Verbesserung der Wohnraumsituation ist jedoch noch nicht eingetreten. Viele Wohnungssuchende hören den Satz, dass nichts frei wäre und dass sie noch warten müssten. Nicht selten beträgt die Wartezeit auf eine neue oder größere Wohnung mehr als ein Jahr. Dies betrifft vor allem Wohnungssuchende, die nach Frankfurt/Main ziehen möchten oder bislang privat gewohnt haben. Wer bereits bei einer der Wohnungsgesellschaften gemietet hat, hat oft intern Glück, dass eine größere Wohnung frei wird oder er im Rahmen eines Ringtauschs umziehen kann.

Künftige Entwicklung auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus

Bei der Erstauflage der Förderprogramme im Jahre 2008 galt es als erklärtes Ziel, den Wohnstandort Frankfurt/Main attraktiver zu machen. Die Bereitstellung von Wohnraum wurde in einer Versammlung als „Motor der Stadtentwicklung“ bezeichnet und der Slogan „Wohnraum für alle“ ausgerufen. Tatsächlich hat die Stadt in den vergangenen Jahren einiges getan. So flossen mehr als 21 Mio EUR in den sozialen Wohnungsbau. Angesichts des starken Zuzugs, den die Stadt zu verzeichnen hat, ist es bislang jedoch nicht gelungen, das Problem zu lösen. Die Neuauflage des zweiten Förderprogramms aus dem Jahre 2017 soll eine Entspannung bringen. Ob dies gelingt, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilt werden.

Bereitstellung von Sozialwohnungen durch verschiedene Unternehmen
In den vergangenen Jahren sind bereits tausende neue Wohnungen in verschiedenen Frankfurter Stadtteilen entstanden. So entstanden unter anderem in Unterliederbach und in der Stadt Gallus eigene soziale Städte. Auch der Cherusker Weg und das Bahnhofsviertel wurden durch Umbauten neu gestaltet. An der Planung und Umsetzung waren und sind zahlreiche Firmen beteiligt. Dazu gehören Unternehmen wie Lyser, Dreissigacker, Hoechstetter & Partner, Schneider-Schumacher und Palm.

Anspruchsberechtigte für einen Wohnberechtigungsschein in Frankfurt/Main

Grundsätzlich kann jeder Bürger, der in Frankfurt/Main seinen Wohnsitz unterhält, einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Das Amt für Wohnungswesen definiert eine Verdienstgrenze von 2.150 EUR Netto monatlich für den Anspruch auf eine Sozialwohnung für den Haushaltsvorstand. Für jeden Angehörigen, der mit im Haushalt lebt, wird dieser Betrag um 650 EUR erhöht. So hat eine Familie mit zwei Kindern und einem Nettoeinkommen von 4.100 EUR Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein und damit auf eine Sozialwohnung. Zum Einkommen zählt nicht nur der Verdienst, sondern auch Sozialleistungen wie Kindergeld, BaFöG, Renten oder Elterngeld.

Beantragung des Wohnberechtigungsscheins

Es ist die Stellung eines Antrags auf Vermittlung einer Sozialwohnung beim Amt für Wohnungswesen, Abteilung Wohnraumversorgung notwendig.

Dieser erfolgt per Mail oder Post über dieses Formular.

Eine persönliche Beratung ist möglich, dazu muss jedoch ein Termin vereinbart werden. Während des Beratungsgespräches können die Antragsunterlagen gleich ausgefüllt werden.

Weitere relevante Informationen finden Sie auf der Seite der Stadt Frankfurt.

Kontakt

Die Postanschrift für die Antragstellung lautet:

Amt für Wohnungswesen
64.3
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main

Die Mitarbeiter geben zu den Servicezeiten auch telefonische Auskünfte unter dieser Nummer:
Telefon 212-3 05 60
Telefax 212-4 88 36

Telefonische Sprechzeiten des Servicecenters:
Mo und Mi 13.00 – 15.00 Uhr
Di 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr
Do und Fr 8.00 – 12.00 Uhr