Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Frankfurt/Main

Wohnberechtigungsschein Frankfurt am Main

Der Wohnberechtigungsschein Frankfurt am Main ist für Wohnungssuchende wichtig, die in Frankfurt am Main eine öffentlich geförderte Sozialwohnung beziehen möchten. In Frankfurt läuft die Wohnungsvermittlung jedoch etwas anders als in vielen anderen hessischen Gemeinden: Für Sozialwohnungen im Stadtgebiet ersetzt die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen den klassischen allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Wer eine geförderte Wohnung in Frankfurt sucht, muss deshalb vor allem prüfen lassen, ob Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und Wohnsituation die Voraussetzungen erfüllen.

Die folgenden Angaben berücksichtigen die seit dem 1. Januar 2026 geltenden hessischen Einkommensgrenzen sowie die aktuellen Informationen der Stadt Frankfurt am Main zur Registrierung und Vermittlung geförderter Wohnungen. Wichtig ist: Eine Wohnberechtigung oder Registrierung ist keine Garantie auf eine Wohnung. Sie eröffnet lediglich den Zugang zur Vermittlung, wenn eine passende geförderte Wohnung frei wird.

Wohnberechtigungsschein Frankfurt am Main: Was in Frankfurt besonders ist

In Frankfurt am Main können Sozialwohnungen grundsätzlich nur von Personen angemietet werden, die beim Amt für Wohnungswesen registriert sind. Die Stadt weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Registrierung für das Stadtgebiet den sogenannten Wohnberechtigungsschein ersetzt. Die Vermittlung der Sozialwohnungen erfolgt ebenfalls über das Amt für Wohnungswesen.

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein für Hessen kann für andere hessische Gemeinden relevant sein. Für die Wohnungssuche innerhalb Frankfurts reicht er jedoch nicht automatisch aus. Wer in Frankfurt eine Sozialwohnung sucht, muss sich an den Regeln der Frankfurter Wohnraumversorgung orientieren. Das ist ein wichtiger Unterschied, weil auf vielen allgemeinen Informationsseiten nur vom WBS die Rede ist, die konkrete Frankfurter Praxis aber über die Registrierung und Vergaberichtlinien gesteuert wird.

Formular Wohnberechtigungsschein Frankfurt am Main anfordern

WBS Frankfurt am Main

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Aktuelle Einkommensgrenzen für Frankfurt seit Januar 2026

Die Einkommensgrenzen für den Bezug einer geförderten Mietwohnung für geringe Einkommen wurden in Hessen zum 1. Januar 2026 angepasst. Maßgeblich ist nicht einfach der monatliche Nettolohn, sondern das nach den gesetzlichen Vorgaben ermittelte Jahreseinkommen des Haushalts. In der Regel wird zunächst das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen betrachtet; anschließend können gesetzliche Frei- und Abzugsbeträge berücksichtigt werden.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr Hinweis
1 Person 20.146 Euro Grundgrenze für einen Einpersonenhaushalt
2 Personen 30.565 Euro Grundgrenze für einen Zweipersonenhaushalt
Jede weitere Person + 6.948 Euro Zusätzlich zur Grenze des Zweipersonenhaushalts
Jedes Kind im Haushalt + 924 Euro Zusätzlicher Erhöhungsbetrag pro Kind

Damit ergeben sich je nach Haushaltsgröße unterschiedliche Obergrenzen. Für Haushalte mit Kindern ist wichtig, dass Kinder sowohl als Haushaltsmitglieder zählen als auch den zusätzlichen Kinder-Erhöhungsbetrag auslösen können.

Beispielhaushalt Berechnung Grenze pro Jahr
1 erwachsene Person Grundgrenze 1 Person 20.146 Euro
2 erwachsene Personen Grundgrenze 2 Personen 30.565 Euro
1 erwachsene Person mit 1 Kind 30.565 Euro + 924 Euro 31.489 Euro
2 erwachsene Personen mit 1 Kind 30.565 Euro + 6.948 Euro + 924 Euro 38.437 Euro
2 erwachsene Personen mit 2 Kindern 30.565 Euro + 13.896 Euro + 1.848 Euro 46.309 Euro

Die Stadt Frankfurt nennt in ihrem aktuellen Infoblatt zusätzlich grobe Brutto-Orientierungswerte: Bei Singles kann ein geringes Einkommen beispielsweise bis etwa 30.000 Euro brutto jährlich reichen, bei Familien mit drei Personen bis etwa 61.800 Euro brutto jährlich. Solche Werte sind als Orientierung zu verstehen, weil die konkrete Entscheidung von der individuellen Einkommensberechnung und möglichen Abzügen abhängt.

Wer in Frankfurt am Main für eine Sozialwohnung registriert werden kann

Für eine Sozialwohnung in Frankfurt am Main müssen mehrere Voraussetzungen zusammenkommen. Neben der Einkommensgrenze zählt die persönliche Wohnsituation. Die Stadt nennt als typische Gründe für eine Wohnungssuche etwa eine zu kleine Wohnung, fehlenden eigenen Wohnraum, drohenden Wohnungsverlust oder gesundheitliche Gründe, die einen Wohnungswechsel erforderlich machen.

Zu den zentralen Voraussetzungen gehören nach den aktuellen Frankfurter Informationen insbesondere ein geringes Einkommen, ein nachvollziehbarer Grund für die Wohnungssuche, ein gültiger Aufenthaltstitel beziehungsweise die EU-Bürgerschaft und in der Regel ein Wohnsitz in Frankfurt am Main seit mindestens einem Jahr. In Einzelfällen können besondere Regelungen greifen, etwa bei Senioren oder bei besonderen gesundheitlichen Bedarfen.

Voraussetzung Bedeutung für die Wohnberechtigung in Frankfurt
Einkommen Das maßgebliche Haushaltseinkommen darf die geltenden Grenzen nicht überschreiten.
Wohnsituation Es muss ein nachvollziehbarer Bedarf bestehen, etwa wegen zu kleiner Wohnung, fehlender eigener Wohnung oder drohendem Wohnungsverlust.
Aufenthalt Erforderlich ist ein rechtlich gesicherter Aufenthalt, zum Beispiel als EU-Bürger oder mit gültigem Aufenthaltstitel.
Bezug zu Frankfurt Für die reguläre Registrierung ist in der Regel ein bestehender Wohnsitz in Frankfurt am Main relevant.
Haushaltsgröße Die Zahl der Haushaltsmitglieder bestimmt sowohl die Einkommensgrenze als auch die passende Wohnungsgröße.

Angemessene Wohnungsgröße bei geförderten Wohnungen in Frankfurt

Die Frankfurter Registrier- und Vergaberichtlinien legen fest, für welche Wohnungsgrößen Haushalte in der Vermittlung grundsätzlich berücksichtigt werden. Dabei geht es nicht nur um Quadratmeter, sondern auch um die Zahl der Zimmer. Besondere Konstellationen, etwa Alleinerziehende, getrenntlebende Eltern, gesundheitliche Einschränkungen oder ein Bedarf an barrierefreiem Wohnraum, können zusätzlich eine Rolle spielen.

Haushaltsgröße Zimmer nach Frankfurter Richtlinien Wohnfläche bis maximal
1 Person 1 bis 2 Zimmer 50 m²
2 Personen 2 Zimmer 60 m²
2 Personen, alleinerziehend 2 bis 3 Zimmer 60 m²
3 Personen 2,5 bis 3 Zimmer 75 m²
4 Personen 3 bis 4 Zimmer 87 m²
5 Personen 4 bis 5 Zimmer 99 m²
6 Personen 4 bis 6 Zimmer 111 m²
Jede weitere Person nach Einzelfall und Verfügbarkeit + 12 m²

Die tatsächliche Vermittlung hängt dennoch davon ab, ob eine passende Wohnung frei wird. Gerade in Frankfurt ist der Bestand an Sozialwohnungen stark nachgefragt. Die Zahl der registrierten Haushalte ist hoch, während passende Wohnungen nicht in ausreichender Zahl verfügbar sind. Deshalb kann es längere Zeit dauern, bis ein Haushalt ein Wohnungsangebot erhält.

Sozialwohnungen in Frankfurt am Main: Vermittlung, Dringlichkeit und Wartezeit

Frankfurt am Main gehört seit Jahren zu den angespannten Wohnungsmärkten in Deutschland. Geförderte Wohnungen sind deshalb besonders wichtig für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Senioren sowie Menschen mit besonderen Wohnbedarfen. Die Stadt und das Land Hessen fördern den Bau von Sozialwohnungen, trotzdem ist die Nachfrage weiterhin größer als das verfügbare Angebot.

Wenn eine Sozialwohnung frei wird, melden Eigentümer diese Wohnung dem Amt für Wohnungswesen. Das Amt schlägt in der Regel mehrere registrierte Haushalte vor. Die Auswahl richtet sich nach der gesuchten Wohnungsgröße, der sozialen Dringlichkeit und der Wartezeit. Ein Wohnberechtigungsschein beziehungsweise die Frankfurter Registrierung bedeutet daher nicht, dass sofort eine Wohnung vermittelt wird.

Besondere Personengruppen können in der Vermittlung eine Rolle spielen. Dazu gehören nach den Frankfurter Richtlinien unter anderem Schwangere, Familien und Haushalte mit Kindern, Alleinerziehende, Senioren sowie schwerbehinderte Menschen. Auch Haushalte, die eine zu große Sozialwohnung freimachen, können bei bestimmten Konstellationen besonders berücksichtigt werden, weil dadurch größere Wohnungen wieder für passende Haushalte frei werden.

Aktuelle Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus

Die Stadt Frankfurt verfolgt das Ziel, den Bestand an gefördertem Wohnraum wieder deutlich auszubauen. Grundlage hierfür ist unter anderem der Baulandbeschluss, nach dem bei größeren Neubaugebieten grundsätzlich mindestens 30 Prozent der Wohnungen öffentlich gefördert entstehen sollen. Dadurch soll dauerhaft mehr bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Bis Ende 2026 sollen in Frankfurt mehr als 1.100 neue geförderte Wohnungen fertiggestellt und vermietet werden. Zu den größten Neubauprojekten gehören unter anderem:

  • Rebstockpark mit rund 275 geförderten Wohnungen,
  • Schönhof-Viertel mit mehreren hundert geförderten Wohnungen,
  • neue Wohnquartiere auf dem ehemaligen FAZ-Areal,
  • Wohnungsbauprojekte in den Stadtteilen Niederrad, Bockenheim, Ostend und Riedberg.

Darüber hinaus plant die Stadt für das Jahr 2026 Förderanträge für 1.038 weitere Wohnungen, davon 619 Wohnungen im Förderweg 1 und 419 Wohnungen im Förderweg 2. Zusätzlich entstehen neue Wohnheimplätze für Studierende sowie modernisierte Bestandswohnungen mit Mietpreisbindung.

Welche Wohnungsunternehmen vermieten geförderte Wohnungen?

Die wichtigste Ansprechpartnerin für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein ist die ABG Frankfurt Holding. Sie ist das größte kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt und verwaltet inzwischen rund 55.000 Wohnungen. Besonders wichtig: Vier von zehn Wohnungen der ABG sind öffentlich gefördert und richten sich an Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Bis 2029 plant die ABG den Bau von rund 4.000 weiteren Wohnungen in Frankfurt und der Region.

Weitere bedeutende Anbieter geförderter Wohnungen sind:

  • Nassauische Heimstätte | Wohnstadt (NHW) – eines der größten Wohnungsunternehmen Hessens mit zahlreichen Neubauprojekten im Rhein-Main-Gebiet.
  • GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen – vermietet ebenfalls öffentlich geförderte Wohnungen in Frankfurt und Umgebung.
  • Wohnungsgenossenschaften wie die Frankfurter Wohnungsgenossenschaft, die Volks-, Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG oder die BGFG – Beamten-Wohnungs-Verein Frankfurt am Main eG, die teilweise ebenfalls geförderten Wohnraum anbieten.

Besondere Wohnformen: Seniorenwohnungen und barrierefreie Sozialwohnungen

Für Personen ab 60 Jahren gibt es in Frankfurt am Main geförderte Seniorenwohnanlagen. Voraussetzung ist auch hier, dass eine gültige Registrierung beziehungsweise Wohnberechtigung für eine Sozialwohnung vorliegt. Ob eine Registrierung möglich ist, hängt vom Einkommen und von der aktuellen Wohnsituation ab. Eine Besonderheit gilt für Senioren, die aktuell nicht mehr in Frankfurt wohnen, aber vor ihrem Wegzug mindestens 30 Jahre ihres Lebens in Frankfurt verbracht haben: Auch dann kann eine Registrierung möglich sein.

Für Menschen mit Behinderung vermittelt das Amt für Wohnungswesen ebenfalls geförderte Wohnungen, die auf besondere Bedarfe zugeschnitten sind. Voraussetzung ist, dass der Bedarf nachgewiesen wird und der Haushalt aufgrund von Einkommen und Vermögen für eine Sozialwohnung berechtigt ist. Die Frankfurter Ausführungsbestimmungen nennen für barrierefreie und rollstuhlgerechte Wohnungen unter anderem Nachweise über Schwerbehindertenausweis, Merkzeichen oder Pflegegrad.

Geförderte Wohnungen für mittlere Einkommen

Nicht jeder Haushalt, der auf dem freien Frankfurter Wohnungsmarkt Probleme hat, fällt unter die klassische Sozialwohnung für geringe Einkommen. Frankfurt bietet deshalb zusätzlich Förderprogramme für Haushalte mit mittleren Einkommen an. Diese Programme werden häufig als Mittelstandsprogramme bezeichnet und richten sich etwa an Familien, ältere Menschen oder Haushalte, die keinen Anspruch auf eine klassische Sozialwohnung haben, aber dennoch bezahlbaren Wohnraum benötigen.

Diese Programme sind vom Wohnberechtigungsschein Frankfurt am Main beziehungsweise von der Registrierung für klassische Sozialwohnungen zu unterscheiden. Die Voraussetzungen, Einkommensgrenzen und Zuständigkeiten können abweichen. Wer mit seinem Einkommen knapp über den Grenzen für geringe Einkommen liegt, sollte daher prüfen, ob ein anderes Frankfurter Förderprogramm infrage kommt.

FAQ zum Wohnberechtigungsschein Frankfurt am Main

Gilt der allgemeine Wohnberechtigungsschein Hessen auch in Frankfurt am Main?

Für Sozialwohnungen im Frankfurter Stadtgebiet ersetzt die Registrierung beim Amt für Wohnungswesen den allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS Hessen kann für andere Gemeinden relevant sein, ist aber nicht automatisch für die Frankfurter Wohnungssuche ausreichend.

Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Frankfurt?

Den WBS für Frankfurt können Sie auf dem Portal der Stadt Frankfurt online ausfüllen und herunterladen.

Welche Einkommensgrenzen gelten 2026 für eine Sozialwohnung in Frankfurt?

Seit dem 1. Januar 2026 liegt die hessische Einkommensgrenze bei 20.146 Euro jährlich für eine Person und 30.565 Euro jährlich für zwei Personen. Für jede weitere Person kommen 6.948 Euro hinzu; für jedes Kind erhöht sich die Grenze zusätzlich um 924 Euro.

Bekomme ich mit Wohnberechtigung sofort eine Sozialwohnung?

Nein. Die Wohnberechtigung oder Registrierung schafft nur die Voraussetzung für die Vermittlung. In Frankfurt ist die Nachfrage sehr hoch, deshalb kann die Wartezeit erheblich sein. Die Auswahl richtet sich nach Wohnungsgröße, Dringlichkeit und Wartezeit.

Gibt es in Frankfurt besondere Sozialwohnungen für ältere Menschen?

Ja. Personen ab 60 Jahren können für geförderte Seniorenwohnanlagen berücksichtigt werden, wenn die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind. In bestimmten Fällen kann auch eine frühere lange Lebenszeit in Frankfurt relevant sein.

Was passiert, wenn das Einkommen später steigt?

Wer beim Bezug einer Sozialwohnung berechtigt war, bleibt während des Mietverhältnisses grundsätzlich nutzungsberechtigt. Bei einer deutlichen Einkommensverbesserung kann jedoch eine Fehlbelegungsabgabe in Betracht kommen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Die Postanschrift für die Antragstellung lautet:

Amt für Wohnungswesen
64.3
Adickesallee 67-69
60322 Frankfurt am Main

Telefonische Auskunft: 069 212-30560
Telefax: 069 212-48836

Telefonische Sprechzeiten des Servicecenters:
Montag bis Donnerstag: 08:00 – 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr

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