
Der Wohnberechtigungsschein Bonn ist für Haushalte relevant, die in Bonn eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Der WBS bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen, der dauerhafte Aufenthalt in Deutschland und die angemessene Wohnungsgröße.
Die folgenden Informationen orientieren sich an den aktuell veröffentlichten Vorgaben des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, am WFNG NRW sowie am Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen. Quellenstand: 11.05.2026.
Wohnberechtigungsschein Bonn: Wofür der WBS benötigt wird
Mit einem Wohnberechtigungsschein können wohnungssuchende Personen nachweisen, dass sie zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt sind. Solche Wohnungen sind in der Regel günstiger als frei finanzierter Wohnraum, weil sie mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden und deshalb Miet- und Belegungsbindungen unterliegen.
Ein Wohnberechtigungsschein begründet jedoch keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er ist vielmehr die Voraussetzung dafür, sich auf passende geförderte Wohnungen bewerben zu können. In Bonn ist dies besonders wichtig, weil bezahlbarer Wohnraum stark nachgefragt ist und geförderte Wohnungen nur an berechtigte Haushalte vergeben werden dürfen.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Bonn
Für Bonn gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW), insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen, Haushalt und Einkommensermittlung. Die aktuellen Werte werden durch das Land NRW bekanntgegeben und gelten für die Prüfung der Wohnberechtigung.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die 100-%-Einkommensgrenzen und beispielhafte mögliche Brutto-Jahreseinkommen. Die Bruttowerte sind Orientierungswerte, weil die tatsächliche Berechnung vom Einzelfall abhängt. Quelle: MHKBD NRW und Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen, Werte geprüft am 11.05.2026.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % pro Jahr | Mögliches Brutto-Jahreseinkommen als Beispiel |
|---|---|---|
| Alleinstehende Person | 23.540 € | 38.011 € |
| 2 Personen | 28.350 € | 51.777 € |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 € | 53.121 € |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 € | 57.074 € |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 € | 68.621 € |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 € | 80.168 € |
Für größere Haushalte erhöht sich die Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen um 6.530 € für jede weitere zum Haushalt rechnende Person. Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Grenze zusätzlich um 860 €. Entscheidend ist nicht das reine Bruttoeinkommen, sondern das anrechenbare Einkommen nach den Vorgaben des WFNG NRW und des Einkommenserlasses Wohnen NRW.
Wie das Einkommen beim Wohnberechtigungsschein bewertet wird
Bei der Prüfung werden grundsätzlich die Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen berücksichtigt. Zum Haushalt gehören Personen, die gemeinsam wohnen oder dem Haushalt absehbar angehören werden. Auch ein erwartetes Kind kann berücksichtigt werden, wenn die entsprechenden Nachweise vorliegen.
Vom Einkommen können je nach Situation bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu zählen zum Beispiel Pauschalabzüge, anrechnungsfreie Beträge, Kinderbetreuungskosten oder besondere Freibeträge bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder Unterhaltsverpflichtungen. Deshalb kann das rechnerisch zulässige Bruttoeinkommen im Einzelfall höher oder niedriger ausfallen als ein pauschaler Vergleich vermuten lässt.
Wer in Bonn einen Wohnberechtigungsschein erhalten kann
Ein Wohnberechtigungsschein Bonn kommt für Personen und Haushalte in Betracht, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und in der Lage sind, auf längere Dauer einen eigenen Wohnsitz als Mittelpunkt ihrer Lebensverhältnisse zu begründen. Zusätzlich muss die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten werden.
In der Praxis betrifft der WBS häufig Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner, Menschen mit Behinderung, Auszubildende, Studierende mit eigener Haushaltsführung sowie Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen. Auch Erwerbstätige können einen Anspruch haben, wenn das anrechenbare Haushaltseinkommen innerhalb der geltenden Grenzen liegt.
Bei ausländischen Staatsangehörigen kommt es darauf an, ob der Aufenthalt rechtlich gesichert und nicht nur vorübergehend ist. Die konkrete Bewertung erfolgt immer anhand der persönlichen Verhältnisse und der vorgelegten Nachweise.
Wohnungsgröße, Gültigkeit und geförderter Wohnraum in Bonn
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Maßgeblich sind die Zahl der Haushaltsmitglieder sowie besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse. Als Orientierung gelten in Nordrhein-Westfalen häufig folgende Wohnungsgrößen:
| Haushaltsgröße | Übliche angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis etwa 50 m² |
| 2 Personen | bis etwa 65 m² |
| 3 Personen | bis etwa 80 m² |
| 4 Personen | bis etwa 95 m² |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich etwa 15 m² |
Der WBS wird in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss die Berechtigung erneut geprüft werden. Bei einer konkreten Wohnung ist außerdem wichtig, welche Förderbindung für diese Wohnung gilt. Manche geförderten Wohnungen sind nur für bestimmte Einkommensgruppen oder Haushaltsgrößen vorgesehen.
Für die Prüfung der Wohnberechtigung sind vor allem Angaben zum Haushalt, zur Identität, zum Aufenthaltsstatus und zum Einkommen relevant. Je nach persönlicher Situation können unter anderem Einkommensnachweise, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Nachweise über Unterhalt, Nachweise über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, ein Mutterpass oder Nachweise über künftige Einkommensänderungen eine Rolle spielen.
Wichtig ist, dass die Einkommensprüfung nicht nur auf eine einzelne Monatsabrechnung abstellt. Nach dem Einkommenserlass Wohnen NRW können vergangene Einkünfte, aktuelle Änderungen und absehbare dauerhafte Veränderungen berücksichtigt werden. Dadurch soll die tatsächliche wirtschaftliche Situation des Haushalts möglichst realistisch abgebildet werden.
Wohnberechtigungsschein Bonn anfordern

- Einkommenserklärung zum WBS, Erforderliche Nachweise und Unterlagen, Verdienstbescheinigung zum Antrag
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Bonn
Der Wohnungsmarkt in Bonn gehört zu den angespanntesten in Nordrhein-Westfalen. Die hohe Nachfrage nach Mietwohnungen, steigende Baukosten und ein begrenztes Angebot an Bauland führen dazu, dass insbesondere Haushalte mit geringem Einkommen Schwierigkeiten haben, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Deshalb investiert die Bundesstadt Bonn gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen und kommunalen Wohnungsunternehmen verstärkt in den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen. Ziel der Bonner Wohnungspolitik ist es, den Bestand an Sozialwohnungen langfristig auszubauen und dauerhaft bezahlbare Mieten zu sichern. Nach den wohnungspolitischen Zielen der Ratskoalition sollen künftig jährlich rund 400 neue Sozialwohnungen entstehen.
Aktuelle Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus
In den vergangenen Jahren wurden zahlreiche Neubauprojekte mit öffentlich geförderten Wohnungen realisiert. Besonders aktiv ist die städtische Wohnungsbaugesellschaft VEBOWAG, die den Neubau preisgebundener Wohnungen zu einem Schwerpunkt ihrer Investitionsstrategie gemacht hat. Allein in den Jahren 2024 und 2025 stellte die Gesellschaft mehrere größere Wohnanlagen fertig, darunter:
- 57 öffentlich geförderte Wohnungen mit Kindertagesstätte im Quartier „Am Vogelsang“ in Bonn-Endenich,
- 27 geförderte Wohnungen in Bonn-Mehlem,
- 44 geförderte Wohnungen in der Dietrichstraße in Bad Godesberg,
- 43 geförderte Wohnungen in Bonn-Rüngsdorf sowie
- zahlreiche weitere geförderte Wohnungen in Dransdorf, Lengsdorf, Plittersdorf und Pützchen.
Darüber hinaus entstehen auch durch Genossenschaften und private Bauträger neue öffentlich geförderte Wohnungen. Ein Beispiel ist das Projekt „Wohnen unter der Godesburg“, bei dem insgesamt 55 ausschließlich öffentlich geförderte Wohnungen errichtet werden. Voraussetzung für die Anmietung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein.
Mit dem geplanten Wohnquartier Rosental verfolgt die Stadt Bonn zudem eines ihrer größten Wohnungsbauvorhaben der kommenden Jahre. Auf einem städtischen Grundstück sollen rund 800 neue Wohnungen entstehen. Ein erheblicher Teil davon ist für den öffentlich geförderten Wohnungsbau vorgesehen und soll zur Entlastung des angespannten Wohnungsmarktes beitragen.
Unternehmen mit gefördertem Wohnraum in Bonn
Die wichtigste Anbieterin öffentlich geförderter Wohnungen ist die VEBOWAG. Als kommunales Wohnungsunternehmen errichtet und bewirtschaftet sie seit vielen Jahren Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen. Der Neubau von Sozialwohnungen gehört inzwischen wieder zu den zentralen Unternehmenszielen. Regelmäßig werden neue Projekte in verschiedenen Bonner Stadtteilen umgesetzt.
Ein weiterer bedeutender Anbieter ist die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Bonn (GWG Bonn). Sie vermietet regelmäßig öffentlich geförderte Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein und veröffentlicht verfügbare Wohnungen über ihr Vermietungsportal.
Auch Wohnungsgenossenschaften leisten einen wichtigen Beitrag zum bezahlbaren Wohnen. Die Mühlenbach-Wohngenossenschaft eG entwickelt gemeinschaftliche Wohnprojekte mit öffentlich geförderten Wohnungen, während die Genossenschaft Zusammenstehen eG derzeit ein Neubauprojekt mit 55 Sozialwohnungen realisiert.
Daneben bieten auch größere Wohnungsunternehmen wie Sahle Wohnen in verschiedenen Bonner Stadtteilen preisgünstige Mietwohnungen an und beteiligen sich an der Schaffung bezahlbaren Wohnraums.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bonn
Gilt der Wohnberechtigungsschein Bonn nur in Bonn?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein bezieht sich auf die landesrechtlichen Vorgaben in NRW. Für eine konkrete geförderte Wohnung kommt es zusätzlich darauf an, welche Bindungen und Vergaberegeln für diese Wohnung gelten. Hier können Sie den Wohnberechtigungsschein bei der Stadt Bonn anfordern.
Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?
Nach dem WFNG NRW wird der Wohnberechtigungsschein grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt. Danach ist eine erneute Prüfung erforderlich, wenn weiterhin ein WBS benötigt wird.
Reicht ein WBS aus, um eine Sozialwohnung sicher zu bekommen?
Nein. Der WBS bestätigt die Berechtigung, eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen. Er ersetzt aber nicht die Wohnungssuche und garantiert keine bestimmte Wohnung.
Zählt jedes Einkommen vollständig mit?
Nicht immer. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen nach WFNG NRW und Einkommenserlass Wohnen NRW. Je nach Fall können Pauschalen, Freibeträge oder besondere Abzüge berücksichtigt werden.
Was ist bei mehreren Personen im Haushalt entscheidend?
Bei mehreren Haushaltsangehörigen wird das Einkommen grundsätzlich gemeinsam betrachtet. Gleichzeitig steigt die maßgebliche Einkommensgrenze mit jeder weiteren Person und zusätzlich für Kinder.
Kontakt
Adresse: Berliner Platz 2, 53111 Bonn
Email: wbs@bonn.de
Telefon: 0228 – 77 29 47
Fax: 0228 – 77 29 41
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr
sowie Dienstag, Mittwoch und Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr
zusätzliche Telefonsprechzeiten Di + Mi 13:00-16:00 Uhr
Weiterführende Informationen
- Stadt Bonn: Antrag stellen
- Stadt Bonn: Wohnungsvermittlung
- Wohnberechtigungsschein WBS NRW
