
Der Wohnberechtigungsschein Detmold ist für Haushalte wichtig, die in Detmold eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Mit dem WBS wird nachgewiesen, dass das Einkommen des Haushalts innerhalb der in Nordrhein-Westfalen geltenden Grenzen liegt und die Größe der geförderten Wohnung zum Haushalt passt. Maßgeblich sind dabei die landesrechtlichen Vorgaben des WFNG NRW sowie die aktuellen Einkommensgrenzen, die seit dem 1. Januar 2025 gelten und bis zum 31. Dezember 2027 vorgesehen sind.
In Detmold ist vor allem wichtig: Der Wohnberechtigungsschein wird nach den Angaben der Stadt gezielt für eine konkret benannte geförderte Wohnung erteilt. Das bedeutet, dass neben dem Einkommen auch die konkrete Wohnung, ihre Lage im Objekt und die Zustimmung des Vermieters eine Rolle spielen. Wer eine Sozialwohnung in Detmold beziehen möchte, sollte deshalb frühzeitig prüfen, ob Haushalt, Einkommen und Wohnungsgröße zusammenpassen.
Wohnberechtigungsschein Detmold: Wann ist ein WBS erforderlich?
Ein Wohnberechtigungsschein wird benötigt, wenn eine öffentlich geförderte Mietwohnung bezogen werden soll. Solche Wohnungen unterliegen in Nordrhein-Westfalen in der Regel einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Sie dürfen während der Bindungsdauer nur an Haushalte vermietet werden, die die Voraussetzungen erfüllen und ihre Wohnberechtigung nachweisen können.
Für Detmold bedeutet das: Wer eine geförderte Wohnung anmieten möchte, muss belegen können, dass das anrechenbare Haushaltseinkommen die maßgebliche Grenze nicht überschreitet. Außerdem muss die Wohnfläche zur Zahl der einziehenden Personen passen. Der WBS verschafft keinen automatischen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, ist aber die zentrale Voraussetzung, damit eine geförderte Wohnung überhaupt bezogen werden darf.
Formular Wohnberechtigungsschein Detmold anfordern

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Detmold
Die wichtigsten Voraussetzungen ergeben sich aus dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderungsrecht. Entscheidend sind die Zahl der Haushaltsangehörigen, das anrechenbare Jahreseinkommen und die Angemessenheit der Wohnungsgröße. Als Haushaltsangehörige zählen Personen, die gemeinsam wohnen oder dem Haushalt in absehbarer Zeit angehören werden.
| Prüfpunkt | Bedeutung für Detmold |
|---|---|
| Einkommen | Das anrechenbare Einkommen aller Haushaltsangehörigen darf die geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten. |
| Haushaltsgröße | Die Zahl der Personen im Haushalt bestimmt sowohl die Einkommensgrenze als auch die angemessene Wohnfläche. |
| Wohnungsgröße | Die geförderte Wohnung muss nach Wohnfläche oder Raumzahl zur Haushaltsgröße passen. |
| Konkrete Wohnung | In Detmold wird der WBS für die beantragte, genau bezeichnete Wohnung erteilt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. |
| Aufenthalt und Wohnsitz | Wohnberechtigt sind Personen, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und einen dauerhaften Wohnsitz begründen können. |
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS
Für den Wohnberechtigungsschein Detmold gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die aktuellen Werte wurden durch Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 13. November 2024 bekannt gegeben. Sie gelten ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027. Grundlage ist § 13 WFNG NRW in Verbindung mit der regelmäßigen Dynamisierung der Einkommensgrenzen.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % |
|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 23.540 Euro |
| 2-Personen-Haushalt | 28.350 Euro |
| Zuschlag für jede weitere Person | 6.530 Euro |
| Zusätzlicher Zuschlag je haushaltsangehörigem Kind | 860 Euro |
Die folgenden Beispiele zeigen typische Haushaltskonstellationen nach den seit 2025 geltenden Grenzen. Entscheidend ist immer die konkrete Berechnung im Einzelfall, weil Werbungskosten, pauschale Abzüge, Freibeträge und besondere persönliche Umstände berücksichtigt werden können.
| Haushaltskonstellation | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Alleinstehende Person | 23.540 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro |
Bruttoeinkommen: Warum die Werte nur Orientierung bieten
Die gesetzlichen Einkommensgrenzen beziehen sich nicht einfach auf das Bruttoeinkommen aus dem Arbeitsvertrag. Für die Prüfung wird das Jahreseinkommen bereinigt. Vom Bruttoeinkommen können unter anderem Werbungskosten abgezogen werden. Zusätzlich kommen je nach Einkunftsart pauschale Abzüge in Betracht, etwa für Steuern, Krankenversicherung und Rentenversicherung. Dadurch kann das mögliche Brutto-Jahreseinkommen höher liegen als die reine Einkommensgrenze.
| Haushalt | Orientierungswert Brutto pro Jahr, Einkommensgruppe A | Orientierungswert Brutto pro Jahr, Einkommensgruppe B |
|---|---|---|
| Alleinstehend | ca. 38.000 Euro | ca. 52.700 Euro |
| 2 Personen | ca. 51.700 Euro | ca. 69.400 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | ca. 57.000 Euro | ca. 79.400 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | ca. 68.600 Euro | ca. 95.500 Euro |
| Alleinerziehend, 2 Personen, davon 1 Kind | ca. 53.100 Euro | ca. 71.300 Euro |
| Alleinerziehend, 3 Personen, davon 2 Kinder | ca. 58.400 Euro | ca. 81.200 Euro |
Die Einkommensgruppe B ist nicht für jede geförderte Wohnung maßgeblich. Ob eine Wohnung zur Einkommensgruppe A oder B gehört, ergibt sich aus der jeweiligen Förderung und Bindung der Wohnung. Deshalb sollten die Brutto-Orientierungswerte nicht als sichere Zusage verstanden werden, sondern als erste Einordnung.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Detmold angemessen?
Neben dem Einkommen ist die Wohnungsgröße ein zentraler Punkt. Die Größe der Wohnung muss zur Anzahl der Personen im Haushalt passen. In Nordrhein-Westfalen gelten dabei die folgenden Richtwerte. Eine geringfügige Überschreitung um bis zu 5 Quadratmeter kann anerkannt werden. In besonderen persönlichen Situationen kann zusätzlich ein weiterer Raum oder zusätzliche Wohnfläche berücksichtigt werden, beispielsweise bei Rollstuhlnutzung, Blindheit, bestimmten familiären Konstellationen oder jungen Ehepaaren.
| Haushalt | Angemessene Wohnfläche | Alternative nach Raumzahl |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Wohnraum |
| 2 Personen | bis 65 m² | 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 80 m² | 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 95 m² | 4 Wohnräume |
| jede weitere Person | zusätzlich 15 m² | zusätzlich 1 Wohnraum |
Besonderheit in Detmold: WBS für eine konkrete geförderte Wohnung
Während ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt werden kann, wenn noch keine konkrete Wohnung feststeht, beschreibt die Stadt Detmold den WBS für Sozialwohnungen als gezielte Bescheinigung für eine bestimmte Wohnung. Für diese Prüfung müssen die Wohnungsangaben eindeutig sein. Dazu gehören insbesondere die Anschrift, die Lage der Wohnung im Gebäude und die Erklärung, dass die Wohnung an den betreffenden Haushalt vermietet werden soll.
Fehlt eine Voraussetzung, kann die Wohnung nicht ohne Weiteres mit WBS bezogen werden. Kommt zum Beispiel die Wohnungsgröße nicht in Betracht oder wird die Einkommensgrenze überschritten, ist im Einzelfall eine gesonderte Entscheidung erforderlich. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Freistellung von Belegungsbindungen geprüft werden soll. Solche Fälle sollten immer direkt mit der zuständigen Stelle geklärt werden, weil sie von der konkreten Wohnung, der Bindung und den persönlichen Verhältnissen abhängen.
Einkommensberechnung: Diese Abzüge können wichtig sein
Die Prüfung des Einkommens erfolgt nicht nur anhand der Bruttoeinnahmen. Bei der Einkommensermittlung werden Werbungskosten sowie bestimmte pauschale Abzüge berücksichtigt. Bei Einkunftsarten, für die Steuern gezahlt wurden, kann ein pauschaler Abzug von 12 Prozent angesetzt werden. Weitere pauschale Abzüge von jeweils 12 Prozent können für Beiträge zur Krankenversicherung und zur Rentenversicherung in Betracht kommen. Insgesamt können sich dadurch erhebliche Unterschiede zwischen Bruttoeinkommen und anrechenbarem Einkommen ergeben.
| Abzug oder Freibetrag | Mögliche Auswirkung |
|---|---|
| Werbungskosten bei nichtselbstständiger Arbeit | regelmäßig 1.230 Euro |
| Werbungskosten bei Renten, Versorgungsbezügen, ALG I oder Unterhalt | regelmäßig 102 Euro |
| Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung | jeweils 12 Prozent, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind |
| Kinderbetreuungskosten | 2/3 der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro |
| 2-Personen-Haushalte, Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften | Freibetrag von 4.000 Euro möglich |
| Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung oder gesetzliche Unterhaltspflichten | weitere Freibeträge können je nach Nachweis und Einzelfall berücksichtigt werden |
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Detmold
Detmold ist eine größere Mittelstadt im Kreis Lippe und ein wichtiger Wohn- und Bildungsstandort in Ostwestfalen-Lippe. Neben Beschäftigten, Familien und älteren Menschen suchen auch Studierende und Auszubildende bezahlbaren Wohnraum. Geförderte Wohnungen können deshalb ein wichtiger Baustein sein, damit Haushalte mit geringerem Einkommen Zugang zu angemessenen Mietwohnungen erhalten.
Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen in Detmold wird überwiegend von der kommunalen Wohnbau Detmold eG sowie weiteren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bewirtschaftet. Die Wohnbau Detmold verfügt über rund 2.400 Wohnungen im Stadtgebiet und vermietet darunter auch öffentlich geförderte Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein.
Ein wichtiges Neubauprojekt entsteht derzeit an der Bielefelder Straße. Dort werden 42 Mietwohnungen errichtet, davon 14 öffentlich geförderte Wohnungen des 1. Förderwegs, 14 Wohnungen des 2. Förderwegs sowie 14 frei finanzierte Wohnungen. Damit entstehen insgesamt 28 geförderte Wohnungen, die nach Fertigstellung an Haushalte mit entsprechender Wohnberechtigung vermietet werden.
Für öffentlich geförderte Wohnungen gilt in Detmold eine Besonderheit: Der Wohnberechtigungsschein wird in der Regel für eine konkret benannte Sozialwohnung ausgestellt. Voraussetzung sind neben der Einhaltung der Einkommensgrenzen auch die Zustimmung des Vermieters sowie die Angemessenheit der Wohnungsgröße.
Weitere öffentlich geförderte Wohnungen entstehen im Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen. Neubauprojekte können über zinsgünstige Darlehen und Tilgungsnachlässe von bis zu 50 % gefördert werden, sofern dauerhaft Mietpreis- und Belegungsbindungen eingehalten werden.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Detmold
Wie hoch darf mein Einkommen für einen WBS in Detmold sein?
Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen bei 23.540 Euro für einen 1-Personen-Haushalt und 28.350 Euro für einen 2-Personen-Haushalt. Für jede weitere Person kommen 6.530 Euro hinzu, für jedes haushaltsangehörige Kind zusätzlich 860 Euro. Maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen nach Abzügen und Freibeträgen.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Detmold?
Alle Informationen und den Antrag zum Wohnberechtigungsschein Detmold können auch online auf der Seite der Stadt Detmold abgerufen werden.
Gilt der Wohnberechtigungsschein Detmold nur in Detmold?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich innerhalb Nordrhein-Westfalens. In Detmold ist jedoch wichtig, ob ein allgemeiner oder ein gezielter WBS vorliegt. Bei einem gezielten WBS bezieht sich die Bescheinigung auf eine konkret bezeichnete Wohnung.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Detmold sein?
Für eine Person gelten in der Regel bis zu 50 m² als angemessen, für zwei Personen bis zu 65 m², für drei Personen bis zu 80 m² und für vier Personen bis zu 95 m². Für jede weitere Person werden 15 m² oder ein weiterer Wohnraum hinzugerechnet. Eine Überschreitung um bis zu 5 m² kann möglich sein.
Was passiert, wenn mein Einkommen knapp über der Grenze liegt?
Eine geringe Überschreitung kann je nach Fall unterschiedlich bewertet werden. Außerdem können Abzüge und Freibeträge dazu führen, dass das anrechenbare Einkommen niedriger ist als das Bruttoeinkommen. Bei bestimmten Wohnungen kann auch die Einkommensgruppe B relevant sein. Entscheidend ist immer die konkrete Prüfung.
Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Detmold?
Nach den aktuellen Angaben der Stadt Detmold beträgt die Gebühr 15,00 Euro. Eine ermäßigte Gebühr von 5,00 Euro ist möglich. Ob eine Ermäßigung in Betracht kommt, hängt vom Einzelfall ab.
Kontakt
6.0.40 Bauverwaltung und Wohnungswesen
Rosental 21
32756 Detmold
Raum 007
Telefon: 05231 / 977-241
E-Mail: c.pukallus@detmold.de
Öffnungszeiten
Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr
Die Mitarbeitenden sind nach vorheriger Terminabsprache (telefonisch oder per E-Mail) jeweils persönlich zu erreichen.
Weiterführende Informationen
- Stadt Detmold: Antrag stellen
- Wohnberechtigungsschein (WBS) NRW
