Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Detmold

Detmold – lebendige Stadt mit großer Tradition und Geschichte

Hermannsdenkmal DetmoldDetmold ist eine bedeutende große Mittelstadt in NRW (Kreis Lippe) und mit 75.000 Einwohnern eine wichtiger Wirtschafts-Faktor in der Region Ostwestfalen-Lippe. Die ehemalige Residenzstadt, die im Krieg kaum Schäden zu beklagen hatte, bietet Besuchern und Einwohnern viele Sehenswürdigkeiten mit historischer Bausubstanz. Außerdem ist der Vogelpark eine Touristenattraktion. Vor allem aber zieht das nahegelegene Hermannsdenkmal Besucher aus Deutschland und der ganzen Welt an.

Neben seinen Sehenswürdigkeiten ist Detmold aber auch mit seiner Musikhochschule und der TU Ostwestfalen-Lippe ein wichtiger Hochschulstandort in NRW, der viele Studenten nach Detmold zieht. Diese bunte Mischung in der Bevölkerungsstruktur sorgt für eine hohe Attraktivität und kulturelle Vielfalt von Detmold.

Sozialer Wohnungsbau in Detmold

Nicht zuletzt aufgrund seiner wichtigen Bedeutung in der Region als Mittelstadt ist Wohnraum in Detmold gefragt und knapp. Um für bezahlbaren Wohnraum zu sorgen, unterhält die Stadt Detmold eigene Unternehmen und Pläne für den sozialen Wohnungsbau. Dieser so geförderte und geschaffene Wohnraum ist auch für den Zugang über den Wohnberechtigungsschein Detmold zugelassen.

Es gelten dabei die Förderungsrichtlinien des Landes NRW. Mehrere Projekte des Sozialen Wohnungsbaues in Detmold werden durch das Land NRW gefördert. Sozialwohnungen entstehen in mehreren Stadtteilen oder sind bereits fertig. Dazu zählen auch ehemalige Britenwohnungen der britischen Rheinarmee, die nach dem Abzug der englischen Armee für soziale Wohnzwecke freiwerden. Diese Britenwohnungen wurden vom Bund günstig erworben. Mehrere Unternehmen besorgen in Detmold im Auftrag der Stadt auch den Sozialen Wohnungsbau. Auch der Zuzug von Flüchtlingen hat den Wohnungsmarkt in Detmold angespannt, sodass eine weitere Förderung des sozialen Wohnungsbaues in der Planung ist und notwendig sein wird.

Wohnberechtigungsschein Detmold anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Detmold erhalten Sie über das nachstehende Download-Formular.

Wohnberechtigungsschein DetmoldÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Wohnberechtigungsschein Detmold – Antragsberechtigung und Verfahren

Grundsätzlich können alle Einwohner, die eine durch öffentliche Mittel geförderte Wohnung in Detmold anmieten wollen, einen Antrag bei der Behörde auf einen Wohnberechtigungsschein Detmold stellen. Um diesen zu erhalten, dürfen bestimmte Einkommensgrenzen des Antragstellers und aller zukünftigen Haushaltsangehörigen zusammen nicht überschritten werden. Außerdem gibt es in Detmold eine Besonderheit.

Während grundsätzlich in NRW der WBS allgemein ausgestellt wird und damit keine Zuweisung für eine bestimmte Wohnung verbunden ist, sodass jeder dann jeder Inhaber des WBS eine in Frage kommende Sozialwohnung selbst auf dem freien Markt suchen und erhalten muss, ist es in Detmold so, dass vorher eine bestimmte Wohnung, die die Bedingungen zur Förderung erfüllt, bereits vorhanden sein muss (bzw. es muss eine Zusage des Vermieters vorliegen, dem Antragsteller die Wohnung zu vermieten). Dann erst wird auf Antrag der Wohnberechtigungsschein Detmold für exakt diese Wohnung ausgestellt, wenn die Antragsteller die Voraussetzung bezüglich des Einkommens erfüllen können und die Wohnungsgröße angemessen ist. Wenn auch nur eine Bedingung nicht vorliegt, müsste eine Sondergenehmigung durch den Vermieter und ein Antrag auf Nutzung durch den Mieter, der eigentlich nicht berechtigt ist, gestellt werden.

Für die Ausstellung des Wohnberechtigungsschein Detmold werden Gebühren über 10 Euro erhoben (Auf Antrag kann eine Befreiung erfolgen – zum Beispiel bei Bezug auf SGB II / SGB XII). Bei Fragen und Sonderkonstellationen bzgl. Einkommen oder Wohnungsgrößen sollte der zuständige Sachbearbeiter kontaktiert werden, da generell dazu keine Angaben möglich sind und jeder Einzelfall betrachtet werden muss.

Folgende Einkommensgrenzen sind ausschlaggebend

  • Bei 1 Person maximal 19.350 EUR
  • bei 2 Personen maximal 23.310 EUR
  • bei jeder weiteren Person erhöht sich das zulässige Einkommen um 5.360 EUR
  • Pro Kind können 700 EUR als Freibetrag hinzugerechnet werden.

In besonderen Einzelfällen sind ausnahmsweise Abweichungen um max. 5 Prozent zulässig.

Alle Einkommensverhältnisse richten sich dabei nach den Landesgesetzen NRW zur Verwaltung und Bewirtschaftung von Wohnraum im Rahmen des Sozialen Wohnungsbaues und müssen durch aktuelle Unterlagen nachgewiesen werden.

Zulässige Wohnungsgrößen

  • Für Alleinstehende gelten bis zu 50 qm als angemessen
  • für 2 Personen bis zu 65 qm alternativ 2 Räume
  • für 3 Personen bis zu 80 qm bzw. 3 Räume
  • für 4 Personen bis zu 95 qm bzw. 4 Räume
  • für jede weitere Haushaltsangehörige Personen gelten weite 15 qm /1 zusätzlicher Raum als angemessen

Generell können Überschreitungen bis zu 5 qm anerkannt werden.

Diese Unterlagen müssen beigebracht werden:

  • sämtliche Angaben zur betreffenden Wohnung (Adresse, Wohnungslage ggfs. Objekt)
  • Erklärung des Vermieters (Einverständnis zur Vermietung an Antragsteller)
  • Persönliche Ausweisdaten Antragsteller und aller Mitantragsteller
  • Nachweis Einkommenssituation Antragsteller und alle Haushaltsangehörigen

Kontakt

Der Wohnberechtigungsschein Detmold wird von der Stadt Detmold unter folgender Anschrift ausgestellt:

Behördengebäude:
Ferdinand-Brune-Haus
Rosental 21
32756 Detmold
(R. 020, 024)

Öffnungszeiten

Montag: 8:30 – 12:00 Uhr
Dienstag: 8:30 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 8:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 8:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 8:30 – 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen sind unter Umständen nach Absprache mit dem Sachbearbeiter möglich.

Alle Informationen zum Wohnberechtigungsschein Detmold können auch online auf der Seite der Stadt Detmold abgerufen werden.