Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau

Dessau-Roßlau verzeichnet jährlich eine sich steigernde Anzahl von Zuzügen. Zugezogene oder weitere Personen, die eine Sozialwohnung beziehen möchten, benötigen hierfür den sogenannten Wohnberechtigungsschein aus Dessau-Roßlau.

Dessau-Roßlau: Eine historisch und kulturell bedeutsame Stadt

Die drittgrößte und kreisfreie Stadt Sachsen-Anhalts verfügt über die UNESCO-Welterbestätten des staatlichen Bauhauses und Teile des Dessau-Wörlitzer Gartenreiches mit ihren Schlössern. Außerdem ist Dessau-Roßlau für ihre historisch wertvollen Museen, Theater, sakralen Bauwerke und Denkmäler bekannt.

Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau können Sie mit unserem Formular ganz einfach anfordern.

Wohnberechtigungsschein Dessau-RoßlauÜber den Downloadlink erhalten Sie die Dateien per Mail zugeschickt.








Aktuelle Situation des Wohnungsmarktes

Seit 2007 verzeichnet Sachsen-Anhalt einen städteübergreifenden Rückgang der Zahl der Wohnungen in Eigenheimen und Geschosswohnungen, wobei die Zahl der Wohnungen in Nichtwohngebäuden leicht angestiegen ist. Dies ist auf den Abriss im Kontext des Stadtumbaus und der Beseitigung hoher Leerstände zurückzuführen.
Neue Wohnungen werden hauptsächlich im Eigenheimsektor errichtet. Seit dem Jahr 2016 werden zusätzlich durch das Programm „WOHNRAUM HERRICHTEN“ Sozialwohnungen in Dessau-Roßlau geschaffen, die im leerstehenden Bestand oder durch Modernisierungsmaßnahmen realisiert werden.

Weiterentwicklung des sozialen Wohnungsbaus

Grundsätzlich werden wenige bis keine Sozialwohnungen benötigt, da der bisherige Wohnungsmarkt mit Blick auf die Zukunft nicht überlaufen sein wird und daher ausreichend preiswerte Wohnungen auf dem Markt bestehen. Eine Neubauförderung speziell in Dessau-Roßlau ist aufgrund des höheren Wegzugs als Zuzugs nicht erforderlich und der Bedarf kann durch den leerstehenden Bestand befriedigt werden. Voraussichtlich wird der soziale Wohnungsbau und die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen in geringem Umfang trotzdem fortgeführt, um das Wohnen im zeitgemäßen Standard für jedermann zu ermöglichen.

Wer stellt Sozialwohnungen zur Verfügung?

Ob Sozialwohnungen bzw. belegungsgebundene Wohnungen angeboten werden, lässt sich durch die Auskunft des Verfügungsberechtigten (Eigentümer oder Verwalter) oder die Wohnungsbauförderstelle der Stadt Dessau-Roßlau ermitteln.

Anspruchsberechtigung für einen Wohnberechtigungsschein

Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins setzt zunächst die Volljährigkeit der Person voraus. Ferner müssen sie auch rechtlich und tatsächlich in der Lage sein für sich und ihre Haushaltsangehörigen einen Wohnsitz auf längere Dauer als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen zu begründen und gleichzeitig einen selbstständigen Haushalt zu führen. Es ist auf § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) zu verweisen.

Überblick: Einkommensgrenzen und zulässige Größe der Wohnung

Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins in Dessau-Roßlau knüpft an die Größe der Wohnung und an das Einkommen der Person an.
Da der Einkommensberechnung eine spezielle Methode zugrunde liegt, können Einkommensgrenzen nur als grobe Orientierungswerte herangezogen werden. Für Einpersonenhaushalte gilt eine Begrenzung in Hinblick auf das Jahreseinkommen in Höhe von 12.000 Euro, für Zweipersonenhaushalte 18.000 Euro. Zuzüglich jedes weiteren Haushaltsmitglieds erhöht sich diese Grenze um 4.100 Euro und hinsichtlich jedes weiteren Kindes um 500 Euro.

Falls eine Wohnung nach einem Wohnungsbauprogramm des Landes errichtet oder modernisiert worden ist, gilt abhängig vom jeweiligen Förderprogramm ein Zuschlag zu diesen Einkommensgrenzen von für gewöhnlich um bis zu 20 %. Wohnungen, die dem BelBindG LSA unterfallen, begründen keinen Zuschlag und es gelten die o.g. Einkommensgrenzen. Vereinzelte Förderprogramme der letzten Jahre erlauben einen Zuschlag um bis zu 60 %.

Als angemessene Wohnungsgröße kann sich grundsätzlich an folgenden Werten orientiert werden: Ein Einpersonenhaushalt steht bis zu 45 Quadratmeter zu, einem Zweipersonenhaushalt 60 Quadratmeter, einem Dreipersonenhaushalt 75 Quadratmeter und einem Vierpersonenhaushalt 85 Quadratmeter. Hiervon kann aber im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände auch abgesehen werden.

Erforderliche Unterlagen zur Antragsstellung

Zur Beantragung des Wohnberechtigungsscheins in Dessau-Roßlau ist ein Antrag an die zuständige Wohnungsbauförderstelle erforderlich. Diesen Antrag und die Adresse der zuständigen Behörde finden sie auch auf der offiziellen Seite der Stadt Dassau-Roßlau.
Eingereicht werden muss der ausgefüllte Antrag und die Verdienstbescheinigung. Für die Verdienstbescheinigung sind gegebenenfalls folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Rentenbescheid/e
  • Arbeitslosengeld -/ Arbeitslosengeld II-Bescheide
  • Sozialhilfebescheid
  • Einkommenssteuerbescheid
  • Schwerbehindertenausweis
  • Pflegegeldbescheid
  • Unterhaltsverpflichtungen
  • Vollmacht oder Betreuerausweis

Beachten Sie bitte, dass auf der Grundlage der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AIIGO-LSA) eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,30 Euro anfällt. Diese entfällt für Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII.

Kontakt

Stadt Dessau-Roßlau
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 204-2691764
Email: wohngeldbehoerde@dessau-roslau.de

Öffnungszeiten

Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr (nur Rathaus Dessau)
Terminvereinbarung möglich

Konkreter Ansprechpartner

Zimmer 212
0340 203-2564
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden