
Ein Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau ist erforderlich, wenn eine öffentlich geförderte oder belegungsgebundene Wohnung in Dessau-Roßlau bezogen werden soll. Der WBS bestätigt, dass ein Haushalt die maßgeblichen Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllt. Entscheidend sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die zulässige Wohnungsgröße.
Für Dessau-Roßlau ist das Amt für Soziales und Integration zuständig. Nach Angaben der Stadt werden Wohnberechtigungsscheine nach einer Einkommensprüfung erteilt. Der WBS muss in der Regel vor Abschluss des Mietvertrags vorliegen, wenn die Wohnung mit Wohnungsbaufördermitteln neu errichtet, modernisiert oder saniert wurde und deshalb einer Belegungsbindung unterliegt.
Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau: Wer kommt infrage?
Ein WBS kommt für Personen und Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen in Betracht, wenn sie eine geförderte Wohnung beziehen möchten. Dabei wird nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person betrachtet, sondern das Einkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Zum Haushalt zählen insbesondere Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, die dauerhaft gemeinsam wohnen sollen.
Zusätzlich muss der Haushalt grundsätzlich in der Lage sein, in der Wohnung einen eigenen Lebensmittelpunkt zu begründen und dort einen selbstständigen Haushalt zu führen. Der Wohnberechtigungsschein ist damit keine Wohnungsvermittlung, sondern eine Berechtigungsbescheinigung: Er bestätigt, dass die Einkommens- und Haushaltsvoraussetzungen für eine Sozialwohnung beziehungsweise eine belegungsgebundene Wohnung erfüllt sind.
Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau können Sie mit unserem Formular ganz einfach anfordern. 
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Sachsen-Anhalt
Für den Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau gelten die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung. Maßgeblich sind die gesetzlichen Grenzen nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz, soweit das jeweilige Förderprogramm keine abweichenden Zuschläge zulässt. Die untenstehenden Werte sind Orientierungswerte für das jährliche anrechenbare Einkommen. Die tatsächliche Berechnung kann im Einzelfall abweichen, weil Freibeträge, Abzüge und besondere persönliche Verhältnisse berücksichtigt werden können.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 12.000 Euro |
| 2 Personen | 18.000 Euro |
| Jede weitere haushaltsangehörige Person | zusätzlich 4.100 Euro |
| Jedes zum Haushalt gehörende Kind | zusätzlich 500 Euro |
Quelle und Stand: Wohnraumförderungsgesetz, § 9; Stadt Dessau-Roßlau; geprüft am 14.05.2026. Die im Dezember 2025 geänderte Verordnung über Einkommensgrenzen in Sachsen-Anhalt betrifft nach ihrem Wortlaut Maßnahmen zur Bildung selbst genutzten Wohneigentums und ist deshalb nicht mit den allgemeinen WBS-Grenzen für geförderte Mietwohnungen gleichzusetzen.
Beispiele für typische Haushalte
| Haushalt | Orientierungswert |
|---|---|
| Alleinstehende Person | 12.000 Euro |
| 2 Erwachsene | 18.000 Euro |
| 2 Erwachsene und 1 Kind | 22.600 Euro |
| 2 Erwachsene und 2 Kinder | 27.200 Euro |
| 1 Erwachsener und 1 Kind | 16.600 Euro |
Je nach Förderrichtlinie kann in Sachsen-Anhalt eine Überschreitung der Einkommensgrenze zulässig sein. Die Stadt Dessau-Roßlau weist darauf hin, dass gegenwärtig je nach Förderprogramm Überschreitungen um bis zu 20 Prozent, bei einzelnen Förderprogrammen der letzten Jahre auch um bis zu 60 Prozent möglich sein können. Ob ein solcher Zuschlag gilt, hängt nicht allein vom Haushalt ab, sondern von der konkreten geförderten Wohnung und dem zugrunde liegenden Förderprogramm.
Zulässige Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält regelmäßig auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße oder zur Zahl der Wohnräume. Für geförderte Wohnungen in Sachsen-Anhalt werden übliche Wohnflächenhöchstgrenzen verwendet. Sie sollen sicherstellen, dass geförderter Wohnraum passend zur Haushaltsgröße vergeben wird.
| Haushaltsgröße | Übliche Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 70 m² |
| 4 Personen | bis 80 m² |
| 5 Personen | bis 90 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich etwa 10 m² |
Abweichungen können im Einzelfall möglich sein, etwa wenn aus gesundheitlichen Gründen, wegen einer Behinderung oder bei besonderem Wohnraumbedarf mehr Fläche erforderlich ist. Maßgeblich ist immer die konkrete Prüfung durch die zuständige Stelle und die Bindung der jeweiligen Wohnung.
Geförderter Wohnraum in Dessau-Roßlau
Dessau-Roßlau ist eine kreisfreie Stadt in Sachsen-Anhalt und besitzt mit dem Bauhaus sowie Teilen des Dessau-Wörlitzer Gartenreichs international bekannte Kultur- und Welterbestätten. Der Wohnungsmarkt unterscheidet sich jedoch deutlich von angespannten Wohnungsmärkten in großen Metropolen. In Dessau-Roßlau gibt es weiterhin Leerstände, gleichzeitig werden gut gelegene, modernisierte, barrierearme und bezahlbare Wohnungen stärker nachgefragt.
Für Haushalte mit WBS ist deshalb vor allem entscheidend, ob eine konkrete Wohnung einer Belegungsbindung unterliegt. Nicht jede günstige Wohnung ist automatisch eine Sozialwohnung, und nicht jede freie Wohnung kann mit WBS bezogen werden. Ob eine Wohnung belegungsgebunden ist, ergibt sich in der Regel aus der Auskunft des Eigentümers, der Wohnungsverwaltung oder der zuständigen Wohnungsbauförderstelle.
Welche Nachweise werden für die Einkommensprüfung benötigt?
Die Stadt Dessau-Roßlau nennt für die Prüfung neben dem ausgefüllten behördlichen Vorgang insbesondere Nachweise zum Einkommen und zur persönlichen Situation. Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt davon ab, aus welchen Quellen das Haushaltseinkommen stammt und ob besondere Freibeträge oder Belastungen berücksichtigt werden können.
- Verdienstbescheinigung beziehungsweise Einkommensnachweise
- Rentenbescheid oder Rentenbescheide
- Bescheide über Arbeitslosengeld oder Bürgergeld
- Sozialhilfebescheid
- Einkommensteuerbescheid, sofern vorhanden oder erforderlich
- Schwerbehindertenausweis, falls relevant
- Pflegegeldbescheid, falls relevant
- Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
- Vollmacht oder Betreuerausweis, wenn eine andere Person handelt
Für die Bearbeitung erhebt die Stadt Dessau-Roßlau nach der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt eine Gebühr von 10,30 Euro. Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII beziehen, sind nach den städtischen Angaben von dieser Gebühr befreit.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Dessau-Roßlau
Gilt ein Wohnberechtigungsschein aus Dessau-Roßlau überall?
Ein in Sachsen-Anhalt ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich für geförderte Wohnungen innerhalb Sachsen-Anhalts relevant. Für Wohnungen in anderen Bundesländern gelten die dortigen Regelungen und Einkommensgrenzen. Diesen Antrag und die Adresse der zuständigen Behörde finden sie auch auf der offiziellen Seite der Stadt Dessau-Roßlau.
Reicht ein niedriges Einkommen automatisch für eine Sozialwohnung?
Nein. Das Einkommen ist ein zentraler Punkt, aber nicht der einzige. Zusätzlich müssen die Haushaltsgröße, die Wohnungsgröße, die Bindung der konkreten Wohnung und die persönlichen Verhältnisse zusammenpassen.
Welche Einkommensgrenze gilt bei Kindern im Haushalt?
Für Kinder wird zusätzlich zur Haushaltsgröße ein Kinderzuschlag berücksichtigt. Bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind ergibt sich als Orientierungswert beispielsweise 22.600 Euro pro Jahr.
Kann die Einkommensgrenze überschritten werden?
Das kann je nach Förderprogramm möglich sein. Die Stadt Dessau-Roßlau nennt je nach Förderrichtlinie Überschreitungen um bis zu 20 Prozent, bei einzelnen Förderprogrammen der letzten Jahre auch bis zu 60 Prozent.
Ist der WBS eine Garantie für eine Wohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung für eine geförderte Wohnung. Eine konkrete Wohnung muss trotzdem verfügbar sein, und die Vermietung erfolgt durch den jeweiligen Eigentümer oder Verwalter.
Kontakt
Amt für Soziales und Integration
Zerbster Straße 4 (Rathaus)
06844 Dessau-Roßlau
Tel.: 0340 204-2691764
Email: wohngeld@dessau-rosslau.de
Öffnungszeiten
Dienstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Donnerstag: 8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr (nur Rathaus Dessau)
Terminvereinbarung möglich
Konkreter Ansprechpartner
Zimmer 212
0340 203-2564
Hinweis: Fahrstühle sind vorhanden
Weiterführende Informationen
- Stadt Dessau-Roßlau: Wohnberechtigungsscheine
- Ministerium für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt: Wohnraumförderung
- Landesrecht Sachsen-Anhalt: Verordnung über die Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung
- Vierte Verordnung zur Änderung der Einkommensgrenzen bei der sozialen Wohnraumförderung vom 10.12.2025
