Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Freiburg

Freiburg
Freiburg

Der Wohnberechtigungsschein Freiburg ist für Haushalte wichtig, die in Freiburg im Breisgau eine öffentlich geförderte Mietwohnung beziehen möchten. Er bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung erfüllt. Maßgeblich sind vor allem das Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die passende Wohnungsgröße.

Freiburg gehört zu den besonders nachgefragten Wohnungsmärkten in Baden-Württemberg. Ein Wohnberechtigungsschein verbessert deshalb den Zugang zu gefördertem Wohnraum, ist aber keine Wohnungszusage. Er berechtigt nur dazu, eine passende Sozialmietwohnung anzumieten, wenn eine solche Wohnung verfügbar ist und der Vermieter den Haushalt auswählt.

Wohnberechtigungsschein Freiburg: Wofür wird der WBS benötigt?

Für den Bezug einer geförderten Mietwohnung in Freiburg benötigt der Mieter einen Wohnberechtigungsschein. Geförderte Wohnungen unterliegen Miet- und Belegungsbindungen. Sie dürfen deshalb nur an Haushalte vermietet werden, die ihre Wohnberechtigung nachweisen können.

Der Wohnberechtigungsschein wird in Baden-Württemberg grundsätzlich bei der Gemeinde beantragt, in der der Antragsteller seinen Hauptwohnsitz hat. Ein von einer baden-württembergischen Gemeinde ausgestellter WBS kann für geförderte Wohnungen in Baden-Württemberg genutzt werden. Er ist maximal ein Jahr gültig.

Wohnberechtigungsschein Freiburg anfordern

Die Stadt Freiburg stellt Informationen und Antragsmöglichkeiten zum Wohnberechtigungsschein online bereit. Zuständig ist die Wohnversorgung im geförderten Wohnraum beim Amt für Soziales. Bei berufstätigen Personen kann zusätzlich eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung erforderlich sein.

Die Informationen zum Wohnberechtigungsschein Freiburg sind auf der Website der Stadt Freiburg abrufbar. Die Stadt verweist außerdem auf die Möglichkeit, den Antrag online zu stellen.

Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Freiburg

Der Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hängt vom Haushaltseinkommen ab. Die Stadt Freiburg nennt als Ausgangswert ein maximales Brutto-Haushaltseinkommen von 60.350 Euro im Jahr für Haushalte mit einer oder zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich diese Grenze um 9.000 Euro.

Haushalt Maximales Brutto-Haushaltseinkommen als Orientierung
1 Person 60.350 Euro pro Jahr
2 Personen 60.350 Euro pro Jahr
3 Personen 69.350 Euro pro Jahr
4 Personen 78.350 Euro pro Jahr
Jede weitere Person zusätzlich 9.000 Euro pro Jahr

Die Werte sind eine Orientierung. Entscheidend ist die konkrete Einkommensberechnung im Einzelfall. Dabei können Haushaltsgröße, Einkommensart, Freibeträge, Abzüge und persönliche Lebensumstände eine Rolle spielen. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte deshalb nicht allein anhand des Bruttoeinkommens entscheiden, ob ein Antrag aussichtslos ist.

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Freiburg

Der Wohnberechtigungsschein gilt nur für eine bestimmte Wohnungsgröße. Die geförderte Wohnung muss zur Zahl der Haushaltsangehörigen passen. Nach den aktuellen Informationen der Stadt Freiburg gilt als Orientierung: Für eine Person sind bis zu 45 Quadratmeter vorgesehen. Für jede weitere Person kommen regelmäßig 15 Quadratmeter hinzu.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche
1 Person bis 45 m²
2 Personen bis 60 m²
3 Personen bis 75 m²
4 Personen bis 90 m²
Jede weitere Person zusätzlich 15 m²

Die angegebenen Wohnungsgrößen dürfen nach den Freiburger Informationen um bis zu fünf Quadratmeter überschritten werden. Bei barrierefreien Wohnungen oder besonderen persönlichen Umständen können zusätzliche Regeln gelten. Maßgeblich ist immer, welche Wohnungsgröße im konkreten Wohnberechtigungsschein ausgewiesen wird.

Städtische Wohnungssucherdatei in Freiburg

In Freiburg kann neben dem Wohnberechtigungsschein auch die städtische Wohnungssucherdatei wichtig sein. Bei einer nicht selbst verursachten Wohnungsnot können dringende Wohnversorgungsfälle vorgemerkt werden. Voraussetzung ist, dass der Haushalt einen Wohnberechtigungsschein besitzt.

Die Versorgung erfolgt nach Verfügbarkeit in städtischen Wohnungen sowie im Rahmen des Wohnungsbenennungsrechts der Stadt Freiburg in Wohnungen von Bauträgern und privaten Investoren. Ein Eintrag in die Wohnungssucherdatei ist deshalb keine Zusage für eine bestimmte Wohnung. Er kann aber wichtig sein, wenn eine besondere Dringlichkeit besteht, etwa bei drohendem Wohnungsverlust, unzumutbaren Wohnverhältnissen oder anderen anerkannten Notlagen.

Sozialwohnungen und geförderter Wohnraum in Freiburg

Freiburg bleibt ein stark nachgefragter Wohnstandort. Geförderte Mietwohnungen sind deshalb ein wichtiger Bestandteil der Wohnraumversorgung. Die Miete kann bei gefördertem Mietwohnungsbau deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Dafür gelten aber Belegungsbindungen: Der Vermieter darf die Wohnung nur an einen Haushalt vergeben, der die Voraussetzungen erfüllt und einen passenden Wohnberechtigungsschein vorlegt.

Eine wichtige Rolle spielt in Freiburg die Freiburger Stadtbau. Das kommunale Wohnungsunternehmen gehört zu den zentralen Anbietern preisgünstiger Wohnungen im Stadtgebiet. Daneben können auch Genossenschaften, private Vermieter und Bauträger geförderte oder belegungsgebundene Wohnungen anbieten. Ob für eine konkrete Wohnung ein WBS erforderlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderung und dem Wohnungsangebot.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Freiburg

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Freiburg gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein ist in Baden-Württemberg maximal ein Jahr gültig. Nach Ablauf muss die Berechtigung neu geprüft werden, wenn weiterhin eine geförderte Wohnung gesucht wird.

Gilt der Freiburger WBS nur in Freiburg?

Nein. Ein Wohnberechtigungsschein, der von einer Gemeinde in Baden-Württemberg ausgestellt wurde, kann grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Baden-Württemberg genutzt werden. Die konkrete Wohnung muss aber zur Haushaltsgröße und zur Wohnberechtigung passen.

Welche Einkommensgrenze gilt in Freiburg?

Die Stadt Freiburg nennt als Orientierung ein maximales Brutto-Haushaltseinkommen von 60.350 Euro pro Jahr für Haushalte mit einer oder zwei Personen. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 9.000 Euro.

Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Freiburg sein?

Für eine Person gelten in Freiburg grundsätzlich bis zu 45 Quadratmeter. Für jede weitere Person kommen regelmäßig 15 Quadratmeter hinzu. Eine Überschreitung um bis zu fünf Quadratmeter kann möglich sein.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Mietwohnung. Er garantiert keine Wohnung und ersetzt keine Bewerbung beim Vermieter.

Was ist die Wohnungssucherdatei?

Die städtische Wohnungssucherdatei dient der Vormerkung dringender Wohnversorgungsfälle. Sie kommt vor allem bei nicht selbst verursachter Wohnungsnot in Betracht. Voraussetzung ist in der Regel ein Wohnberechtigungsschein.

Kontakt

Ansprechpartner: Amt für Soziales, Wohnversorgung im geförderten Wohnraum
Adresse: Fahnenbergplatz 4, 79098 Freiburg im Breisgau
E-Mail: wbs@freiburg.de
Telefon: 0761 201-5480
Fax: 0761 201-5499

Telefonische Erreichbarkeit

Montag: 09:00 – 12:00 Uhr
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 – 12:00 Uhr
Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr

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