Der Wohnberechtigungsschein Gladbeck ist wichtig, wenn Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen eine öffentlich geförderte Wohnung in Gladbeck beziehen möchten. Ein WBS weist gegenüber Vermieterinnen und Vermietern nach, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die angemessene Wohnungsgröße.
Diese Aktualisierung berücksichtigt die für Nordrhein-Westfalen geltenden Einkommensgrenzen nach WFNG NRW mit Stand Mai 2026. Die früher auf vielen älteren Übersichtsseiten genannten Werte für Ein- und Zwei-Personen-Haushalte sind nicht mehr aktuell. Für Gladbeck gelten die landesweiten NRW-Grenzen; die örtliche Zuständigkeit liegt beim Amt für Soziales und Wohnen der Stadt Gladbeck.
Wohnberechtigungsschein Gladbeck: Wofür wird der WBS benötigt?
Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung, häufig auch Sozialwohnung genannt. Solche Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung. Das bedeutet: Sie dürfen nur an Haushalte vergeben werden, die die Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllen. Der WBS ist damit kein Wohnungsangebot, sondern der Nachweis der Wohnberechtigung.
In Gladbeck ist der WBS besonders relevant für Haushalte, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind. Die Stadt liegt im nördlichen Ruhrgebiet und gehört zum Kreis Recklinghausen. Durch die Lage zwischen Ruhrgebiet und Münsterland, die gute regionale Anbindung und die vergleichsweise bezahlbaren Mieten bleibt die Nachfrage nach günstigem Wohnraum hoch. Ein gültiger Wohnberechtigungsschein verbessert die Chancen, bei einer geförderten Wohnung berücksichtigt zu werden, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche selbst.
Formular Wohnberechtigungsschein Gladbeck anfordern
Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gladbeck, ein Merkblatt und die zum WBS gehörigen Einkommenserklärungen erhalten Sie ganz einfach über unser Download-Formular.

Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Gladbeck
Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Gladbeck richten sich nach den landesweiten Vorgaben in Nordrhein-Westfalen. Entscheidend ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Je nach Lebenssituation können Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden, etwa bei Kindern, Unterhaltspflichten, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder bestimmten Versicherungsbeiträgen.
| Haushalt / Zuschlag | Aktuelle Einkommensgrenze NRW |
|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 23.540 Euro jährlich |
| 2-Personen-Haushalt | 28.350 Euro jährlich |
| Jede weitere zum Haushalt rechnende Person | zusätzlich 6.530 Euro jährlich |
| Jedes zum Haushalt gehörende Kind | zusätzlich 860 Euro jährlich |
Für typische Haushaltsgrößen ergeben sich daraus folgende Orientierungswerte. Die genaue Berechnung hängt immer vom Einzelfall ab, weil das anrechenbare Einkommen nach den Vorschriften des WFNG NRW ermittelt wird.
| Haushalt | Einkommensgrenze |
|---|---|
| Alleinstehend | 23.540 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro |
Angemessene Wohnungsgröße beim WBS in Gladbeck
Neben dem Einkommen spielt die angemessene Wohnungsgröße eine zentrale Rolle. Der Wohnberechtigungsschein weist in der Regel aus, für welche Wohnungsgröße der Haushalt berechtigt ist. Die Größe richtet sich vor allem nach der Zahl der Personen, die dauerhaft im Haushalt leben. Für Gladbeck nennt die Stadt folgende Orientierungswerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Räume oder bis 65 m² |
| 3 Personen | 3 Räume oder bis 80 m² |
| 4 Personen | 4 Räume oder bis 95 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich 1 Raum oder bis zu 15 m² |
Diese Werte sind als praktische Orientierung zu verstehen. Besondere persönliche oder familiäre Umstände können im Einzelfall eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel Behinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder eine besondere Haushaltszusammensetzung.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In Nordrhein-Westfalen wird zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Ein allgemeiner WBS kommt in Betracht, wenn noch keine konkrete Wohnung feststeht. Er bestätigt grundsätzlich, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung innerhalb der passenden Größen- und Einkommensgrenzen beziehen darf.
Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich dagegen auf eine bestimmte Wohnung. Er wird relevant, wenn bereits eine konkrete geförderte Wohnung in Aussicht steht und der Vermieter oder die Vermieterin den Abschluss des Mietvertrags befürwortet. In diesem Fall wird geprüft, ob genau diese Wohnung zur Haushaltsgröße und zur Berechtigung passt.
Kosten, Gültigkeit und Einzelfallprüfung
Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins in Gladbeck fällt nach den Angaben der Stadt eine Gebühr von 15 Euro an. Diese Gebühr kann auch dann anfallen, wenn die Prüfung negativ ausfällt. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Gebührenbefreiung möglich.
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel für zwölf Monate. Ein in NRW ausgestellter WBS ist grundsätzlich innerhalb Nordrhein-Westfalens nutzbar. Wer bereits eine geförderte Wohnung bezogen hat, benötigt für dasselbe Mietverhältnis nicht laufend einen neuen WBS. Für einen späteren Umzug in eine andere geförderte Wohnung kann jedoch erneut eine Prüfung erforderlich werden.
Wird die Einkommensgrenze knapp überschritten oder passt die Wohnungsgröße nicht exakt zu den Standardwerten, bedeutet das nicht automatisch, dass jeder Fall ausgeschlossen ist. In begründeten Einzelfällen kann eine Freistellung oder eine abweichende Bewertung möglich sein. Solche Fälle hängen stark von der konkreten Wohnsituation, der Haushaltsstruktur und den landesrechtlichen Vorgaben ab.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Gladbeck
Für viele Haushalte mit geringem Einkommen ist die Wohnungssuche in Gladbeck eine Herausforderung. Obwohl das Mietniveau im Vergleich zu den benachbarten Großstädten Essen oder Köln niedriger ist, übersteigt die Nachfrage nach preisgünstigen Wohnungen das verfügbare Angebot deutlich. Besonders öffentlich geförderte Wohnungen sind häufig innerhalb kurzer Zeit vergeben. Wer einen Wohnberechtigungsschein (WBS) besitzt, sollte sich deshalb möglichst früh bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren und zusätzlich die Wohnungsvermittlung der Stadt Gladbeck nutzen. Diese vermittelt Wohnungssuchende in öffentlich geförderte Wohnungen, sofern ein gültiger allgemeiner Wohnberechtigungsschein vorliegt.
Wie viele Sozialwohnungen werden derzeit angeboten?
Das Angebot an frei verfügbaren Sozialwohnungen ist in Gladbeck vergleichsweise klein. Auf den großen Immobilienportalen werden meist nur wenige Wohnungen gleichzeitig angeboten. Je nach Zeitpunkt der Suche sind häufig lediglich drei bis fünf öffentlich geförderte Mietwohnungen in Gladbeck verfügbar. Die angebotenen Wohnungen richten sich überwiegend an Ein- bis Drei-Personen-Haushalte und verfügen über Wohnflächen zwischen 43 und 82 Quadratmetern. Die monatlichen Kaltmieten liegen häufig zwischen 235 Euro und 480 Euro, was Quadratmeterpreise von etwa 5 bis 6 Euro entspricht.
Für Wohnungssuchende bedeutet dies: Selbst mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein kann die Suche mehrere Monate dauern. Da freie Wohnungen nur selten auf den Markt kommen, lohnt es sich, Suchaufträge bei Immobilienportalen einzurichten und sich zusätzlich direkt bei den größten Wohnungsunternehmen zu registrieren.
Aktuelle Neubauprojekte schaffen zusätzlichen Wohnraum
Um den Bestand an bezahlbaren Wohnungen zu erhöhen, entstehen derzeit mehrere öffentlich geförderte Neubauprojekte in Gladbeck. Im Stadtteil Brauck werden an der Theodorstraße insgesamt 17 geförderte Mietwohnungen errichtet. Das Bauvorhaben wird mit rund 4,25 Millionen Euro aus der öffentlichen Wohnraumförderung unterstützt.
Ein weiteres Projekt entsteht in Butendorf an der Straße Am Nattkamp. Dort werden zwölf geförderte Wohnungen gebaut, darunter mehrere barrierefreie Apartments sowie Wohnraum für Menschen mit Behinderungen. Für dieses Vorhaben wurden rund 1,9 Millionen Euro an Fördermitteln bewilligt.
Darüber hinaus entwickelt die Stadt Gladbeck weitere Wohnbauflächen. Im Bereich Alt-Rentfort ist ein neues Wohnquartier geplant, um den anhaltend hohen Wohnraumbedarf zu decken. Außerdem entstehen auf weiteren Bauflächen 24 öffentlich geförderte Wohnungen, deren Fertigstellung ab 2026 vorgesehen ist.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Gladbeck?
Zu den wichtigsten Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen gehören große Wohnungsunternehmen und Genossenschaften, die regelmäßig Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein anbieten. Dazu zählen insbesondere:
- Vivawest Wohnen GmbH, die in Gladbeck zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen vermietet und regelmäßig WBS-Wohnungen über Immobilienportale anbietet.
- Vonovia, die ebenfalls vereinzelt Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein im Stadtgebiet anbietet.
- Weitere regionale Wohnungsunternehmen und Baugenossenschaften, die ihre Wohnungen häufig direkt über ihre eigenen Internetseiten oder über die Wohnungsvermittlung der Stadt vergeben.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Gladbeck
Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Gladbeck erhalten?
Ein WBS kommt für Haushalte in Betracht, deren anrechenbares Einkommen die geltenden NRW-Einkommensgrenzen nicht überschreitet und deren Wohnraumbedarf zur Haushaltsgröße passt. Entscheidend ist immer die Einzelfallprüfung nach den Vorgaben des WFNG NRW.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Gladbeck?
Den WBS können Sie auf dem Portal der Stadt Gladbeck online ausfüllen und herunterladen.
Welche Einkommensgrenze gilt für eine alleinstehende Person?
Für einen 1-Personen-Haushalt liegt die maßgebliche Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen aktuell bei 23.540 Euro jährlich. Das ist nicht automatisch mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen, weil Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
Wie groß darf eine geförderte Wohnung in Gladbeck sein?
Für eine Person gelten bis zu 50 m² als Orientierung. Bei zwei Personen sind es 2 Räume oder bis 65 m², bei drei Personen 3 Räume oder bis 80 m² und bei vier Personen 4 Räume oder bis 95 m². Für jede weitere Person kommen in der Regel ein Raum oder bis zu 15 m² hinzu.
Ist der WBS aus Gladbeck nur in Gladbeck gültig?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter allgemeiner Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich innerhalb von NRW nutzbar. Bei einer konkreten geförderten Wohnung kann jedoch ein gezielter WBS erforderlich sein, der sich auf diese Wohnung bezieht.
Garantiert ein WBS eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung für geförderten Wohnraum, garantiert aber keine verfügbare Wohnung. Die tatsächliche Vergabe hängt vom vorhandenen Angebot, der passenden Wohnungsgröße und den Vermietenden ab.
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45964 Gladbeck
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