Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Gladbeck

Nordrhein-Westfalen ist eines der am dichtesten besiedelten Bundesländer Deutschlands, was eine große Nachfrage auf dem Wohnungsmarkt zur Folge hat. Naturgemäß ist die Knappheit von Wohnraum in den Großstädten am größten. Doch auch kleinere Städte wie Gladbeck sind inzwischen davon betroffen. Insbesondere sozial bedürftige Menschen haben dadurch Schwierigkeiten, eine geeignete und bezahlbare Wohnung zu finden. Abhilfe soll der soziale Wohnungsbau schaffen. Zum Bezug einer solcher Wohnung ist ein Wohnberechtigungsschein in Gladbeck nötig.

Die Stadt Gladbeck

Wasserschloss Wittingen
Das Wasserschloss Wittingen ist als Wahrzeichen von Gladbeck bekannt.

Gladbeck ist eine ehemalige Bergbaustadt im nördlichen Ruhrgebiet mit etwa 75.000 Einwohnern. Als Wahrzeichen der Stadt gilt das Wasserschloss Wittingen, an welches ein großer Park angrenzt. Die alten Zechen und Bergbauanlagen sind inzwischen außer Betrieb und wurden teilweise zu Freizeitangeboten umgebaut. So wurden aus der Halde 22 und der Mottbruchhalde die Braucker Alpen, ein beliebtes Erholungs- und Sportgebiet für Wanderer, Radfahrer und Spaziergänger.
Doch neben den Erholungsgebieten hat Gladbeck gerade für Familien einiges zu bieten. Das Stadtgebiet beherbergt 67 Spielplätze und zahlreiche Bereuungsangebote für kleinere Kinder. Arbeitsplätze sind vor allem im Handel, in der Industrie und im Dienstleistungssektor zu finden.

Wohnberechtigungsschein Gladbeck anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Gladbeck, ein Merkblatt und die zum WBS gehörigen Einkommenserklärungen erhalten Sie ganz einfach über unser Download-Formular.

Wohnberechtigungsschein GladbeckÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Der Wohnungsmarkt in Gladbeck

Auch in Gladbeck wird derzeit viel gebaut. Der Wohnraum ist gefragt, wobei die Mietpreise im Vergleich zu den Großstädten im Ruhrgebiet vergleichsweise moderat ausfallen.

Auch in Sozialwohnungen wurde in den letzten Jahren investiert, wodurch derzeit über 2.000 Wohneinheiten zur Verfügung stehen. Bauherren waren unter anderem die Diakonie oder die Gladbecker Wohnungsbaugesellschaft (GWG) mbH. Doch das Angebot reicht immer noch nicht aus, um den Bedarf nach Sozialwohnungen in Gladbeck zu decken. Es gibt immer noch mehr Bewerber auf einen Wohnberechtigungsschein in Gladbeck als es entsprechende Wohnungen gibt. Aus diesem Grund stellt die Stadt weitere Investitionen in den sozialen Wohnungsbau in Aussicht.

Wer hat Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein in Gladbeck?

Der Wohnberechtigungsschein (WBS) soll Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu günstigem öffentlich gefördertem Wohnraum ermöglichen. Aus diesem Grund richtet sich der Anspruch auf den WBS hauptsächlich nach dem Einkommen des Bewerbers.
Die Einkommensgrenze liegt bei einem Einzelpersonenhaushalt bei 18.430 Euro im Jahr und bei Zweipersonenhaushalten bei 22.210 Euro jährlich. Das Einkommen jeder Person im Haushalt muss bei Antragstellung entsprechend nachgewiesen werden.

Außerdem sollte die Wohnung eine angemessene Größe aufweisen. Was dies im Einzelfall bedeutet, hängt stark von der Situation der Bewerber ab und wird vom entsprechenden Sachbearbeiter beurteilt. Generell lässt sich aber sagen, dass die Wohnung umso größer ausfallen kann, je mehr Personen im Haushalt leben.

In bestimmten Fällen können Bewerber aber auch von den Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein freigestellt werden. Dies bedarf allerdings einer schriftlichen Begründung gegenüber der Stadt Gladbeck.

Welche Unterlagen werden für die Antragstellung benötigt?

Um einen Wohnberechtigungsschein in Gladbeck zu beantragen, werden folgende Unterlagen benötigt:

1. Ein Identitätsnachweis
Dies kann der Personalausweis oder Reisepass sein.
Für Menschen, die die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben, wird zusätzlich ein Aufenthaltstitel oder ein Bescheid des Bundesamts für Migration benötigt. Diese Dokumente sollten bei Antragstellung noch mindestens ein Jahr gültig sein.

2. Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate
Einkommensnachweise müssen für jedes Haushaltsmitglied einzeln erbracht werden. Nachweise können zum Beispiel Gehaltsabrechnungen, Arbeitsverträge, Einkommenssteuerbescheide, Rentenbescheide, bei Selbstständigen Gewinn- und Verlustrechnungen oder bei Arbeitsuchenden entsprechende Bescheide der Bundesagentur für Arbeit sein.

3. Nachweise über Ausgaben
Freiwillig Versicherte sollten einen Nachweis über ihre Krankenversicherung und die aktuellen Beiträge mitbringen.
Falls Kinder vorhanden sind, können angefallene Betreuungskosten abgezogen werden. Auch hierfür ist ein Nachweis erforderlich.

4. Weitere Unterlagen
Schüler ab dem 15. Lebensjahr, Auszubildende und Studierende sollten eine entsprechende Bescheinigung der Bildungseinrichtung einreichen. Ebenso sollten Schwerbehinderte und Schwangere ihren Status bescheinigen lassen und den Nachweis dem Antrag beilegen.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein in Gladbeck bezogen werden?

Sind all diese Unterlagen zusammengestellt, kann der Antrag zum Wohnberechtigungsschein gestellt werden. Zuständig dafür ist das Amt für Soziales und Wohnen in Gladbeck.

Kontakt

Amt für Soziales und Wohnen – Fachdienst Wohnen
Wilhelmstr. 8
45964 Gladbeck

Ansprechpartner:
Friederike Carls 1. OG., Zimmer 1.51 Tel.: 02043/99-2296
Claudia Rudolf 1. OG., Zimmer 1.50 Tel.: 02043/99-2426

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag: 08:30 – 12:00 Uhr
Montag bis Donnerstag: 13:30 – 15:30 Uhr

Eine telefonische Terminvereinbarung wird vor Antragstellung über die zentralen Nummern erbeten:
02043/99-2600
02043/99-2601

Weitere Informationen sowie ein Merkblatt zum Wohnberechtigungsschein sind auf der Webseite der Stadt Gladbeck zu finden.