Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Halle (Saale)

Halle (Saale)Der Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) ist der Nachweis, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Er wird oft kurz WBS genannt. Wichtig ist: Der WBS ist keine Wohnungszusage. Er zeigt dem Vermieter aber, dass Einkommen, Haushaltsgröße und weitere Voraussetzungen für eine Sozialwohnung grundsätzlich passen.

Für Halle (Saale) gelten die Regeln des Landes Sachsen-Anhalt und des Wohnraumförderungsgesetzes. Zuständig ist die Stadt Halle (Saale), genauer die Bürgerservicestellen. Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel zwölf Monate und nur in Sachsen-Anhalt. Nach dem Bezug einer geförderten Wohnung ist er verbraucht und muss dem Vermieter vorgelegt werden.

Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026. Die Angaben zu Voraussetzungen, Unterlagen, Gebühren, Bearbeitung und Kontakt beruhen auf den offiziellen Informationen der Stadt Halle (Saale) und den einschlägigen Regeln zur sozialen Wohnraumförderung.

Wer kann in Halle (Saale) einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Einen Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) können Haushalte beantragen, die eine geförderte Wohnung in Sachsen-Anhalt beziehen möchten und die Einkommensgrenze einhalten. Entscheidend ist nicht nur das Bruttoeinkommen, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des ganzen Haushalts. Davon können je nach Fall bestimmte Beträge abgezogen werden.

Wohnberechtigungsscheine, die in Sachsen-Anhalt ausgestellt worden sind, gelten ausschließlich für dieses Bundesland. Der Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung für den Bezug einer nach dem Landeswohnungsbauprogramm geförderten Wohnung. Für diese besteht Mietpreisbindung.

Wichtige Voraussetzungen

  • Der Antragsteller ist volljährig oder hat die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und andere Personen mit ausreichend gültigem Aufenthaltstitel können grundsätzlich einen Antrag stellen.
  • Der Lebensmittelpunkt muss in Deutschland liegen oder dort begründet werden.
  • Das anrechenbare Einkommen des Haushalts darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Die gewünschte Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen und darf die im WBS genannte Wohnfläche in der Regel nicht überschreiten.

Manche geförderten Wohnungen sind außerdem bestimmten Gruppen vorbehalten. Das kann zum Beispiel Studenten, Senioren ab einem bestimmten Alter, Menschen mit Behinderung oder kinderreiche Haushalte betreffen. Wenn eine solche besondere Wohnberechtigung vorliegt, kann sie im Wohnberechtigungsschein angegeben werden.

Formular Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) anfordern

WBS Halle (Saale)

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Wohnberechtigungsschein auch über die Stadt Halle (Saale)

Der Wohnberechtigungsschein kann auch direkt über die Webseite der Stadt Halle (Saale) vorbereitet werden. Auf der offiziellen Serviceseite der Stadt finden sich die Hinweise zur Dienstleistung, die zuständigen Bürgerservicestellen, die Terminbuchung und die vorhandenen Formulare. Die offizielle Seite ist hier erreichbar: Stadt Halle (Saale).

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Halle (Saale)

Entscheidend für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins sind Einkommensgrenzen. Die Werte beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen. Dieses kann niedriger sein als das Bruttoeinkommen, weil bestimmte Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.

Für Sachsen-Anhalt gelten als Grundwerte die Einkommensgrenzen nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz. Je nach Förderprogramm und Wohnung kann die Stadt Halle (Saale) laut ihren Hinweisen bei geförderten, sanierten oder neu gebauten Wohnungen auch eine Überschreitung der Einkommensgrenzen zulassen. Aktuell nennt die Stadt je nach Förderrichtlinie eine mögliche Überschreitung um bis zu 50 Prozent, bei einzelnen älteren Förderprogrammen auch bis zu 80 Prozent. Entscheidend ist deshalb immer die konkrete Wohnung und ihre Förderbindung.

Haushalt Grundwert nach § 9 WoFG Orientierung bei +50 Prozent
1 Person 12.000 Euro 18.000 Euro
2 Personen 18.000 Euro 27.000 Euro
Jede weitere zum Haushalt rechnende Person + 4.100 Euro + 6.150 Euro
Zusätzlich je Kind + 500 Euro + 750 Euro

Beispiele für typische Haushalte

Haushalt Grundwert Orientierung bei +50 Prozent
Alleinstehende Person 12.000 Euro 18.000 Euro
2 Personen 18.000 Euro 27.000 Euro
3 Personen ohne Kind 22.100 Euro 33.150 Euro
2 Erwachsene und 1 Kind 22.600 Euro 33.900 Euro
2 Erwachsene und 2 Kinder 27.200 Euro 40.800 Euro

Die Tabellen dienen der Orientierung. Ob ein Haushalt tatsächlich berechtigt ist, prüft die Stadt Halle (Saale) im Einzelfall. Dabei zählen auch Unterlagen, Abzüge, Freibeträge und die konkrete Bindung der Wohnung.

Wie wird das Einkommen beim WBS in Halle (Saale) bewertet?

Für die Prüfung wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder betrachtet. Die Stadt Halle (Saale) weist darauf hin, dass für die Berechnung meist das Einkommen des vergangenen Kalenderjahres zugrunde gelegt wird. Bei der Antragstellung sind Einkommensnachweise über die letzten zwölf Monate vorzulegen.

Zum Einkommen zählen unter anderem Lohn, Gehalt, Rente, Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Unterhalt, Einnahmen aus selbstständiger Arbeit und weitere regelmäßige Einkünfte. Wer eigenes Einkommen hat, muss dazu eine Einkommenserklärung abgeben.

Diese Unterlagen können wichtig sein

  • Personalausweis oder Reisepass mit Aufenthaltstitel
  • Einkommenserklärung für jedes Haushaltsmitglied mit eigenem Einkommen
  • Lohn- oder Gehaltsabrechnungen der letzten zwölf Monate
  • Lohnsteuerjahresbescheinigung oder Einkommensteuerbescheid
  • Rentenbescheid
  • Bescheide über Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder Sozialhilfe
  • BAföG-Bescheid oder Immatrikulationsbescheinigung bei Studenten
  • Nachweise über Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachweis über Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit, falls vorhanden
  • Vollmacht, wenn eine andere Person den Antrag stellt

Die Nachweise sind nach den Hinweisen der Stadt Halle (Saale) im Original und in Kopie vorzulegen. Die Aufzählung ist nicht abschließend. Je nach persönlicher Lage kann die Bürgerservicestelle weitere Unterlagen verlangen.

Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein in Halle (Saale)

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Personen berechtigt sind, welche Einkommensgrenze eingehalten wird und welche Wohnfläche beziehungsweise Zahl der Wohnräume passend ist. Die Wohnung, die bezogen werden soll, darf die im WBS angegebene maximale Größe grundsätzlich nicht überschreiten. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen möglich.

Haushaltsgröße Häufige Orientierung bei der Wohnfläche
1 Person bis etwa 50 m²
2 Personen bis etwa 60 m²
3 Personen bis etwa 70 m²
4 Personen bis etwa 80 m²
5 Personen bis etwa 90 m²
Jede weitere Person meist etwa + 10 m²

Wichtig ist immer die Angabe im ausgestellten Wohnberechtigungsschein. Bei besonderem Bedarf, etwa wegen Behinderung, Pflege oder Rollstuhlnutzung, kann zusätzlicher Wohnraumbedarf geprüft werden.

Welche Arten von Wohnberechtigungsscheinen gibt es in Halle (Saale)?

In Halle (Saale) ist vor allem entscheidend, für welche geförderte Wohnung der Wohnberechtigungsschein gebraucht wird. Nicht jede Sozialwohnung hat dieselbe Bindung. Deshalb kann es Unterschiede bei Einkommensgrenze, Wohnungsgröße und berechtigtem Personenkreis geben.

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein gilt für Haushalte, die die regulären Einkommensgrenzen einhalten. Er kann für passende geförderte Wohnungen in Sachsen-Anhalt genutzt werden, wenn die Wohnung zur Haushaltsgröße und zur im Bescheid genannten Berechtigung passt.

Wohnberechtigung bei erhöhter Einkommensgrenze

Für geförderte, sanierte und neu gebaute Wohnungen nach § 27 WoFG kann je nach Förderrichtlinie eine Überschreitung der Einkommensgrenzen zulässig sein. Die Stadt Halle (Saale) nennt gegenwärtig bis zu 50 Prozent, bei einzelnen älteren Förderprogrammen bis zu 80 Prozent. Für Mieter heißt das: Auch Haushalte, die knapp über der Grundgrenze liegen, sollten die Berechtigung prüfen lassen, wenn eine konkrete geförderte Wohnung in Frage kommt.

Wohnberechtigung für besondere Personengruppen

Einzelne Sozialwohnungen können bestimmten Gruppen vorbehalten sein. Dazu können Studenten, Senioren ab 60 Jahren, Menschen mit Behinderung oder kinderreiche Haushalte gehören. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann dies im Wohnberechtigungsschein vermerkt werden.

Geförderter Wohnraum und Wohnqualität in Halle (Saale)

In der Stadt Halle (Saale) wohnen rund 240.000 Einwohner. Die Saalestadt ist Universitätsstadt, Wirtschaftsstandort und Wohnort für viele Menschen aus der Region. Neben Menschen aus dem ländlichen Umkreis suchen auch viele Studenten bezahlbaren Wohnraum. Dadurch bleibt der Druck auf günstige Wohnungen spürbar.

Zeiten des umfangreichen Leerstands gehören in vielen gefragten Lagen der Vergangenheit an. Gleichzeitig gibt es in Halle (Saale) weiterhin sehr unterschiedliche Wohnlagen: sanierte Altbauquartiere, innerstädtische Lagen, Großwohnsiedlungen, ruhige Wohngebiete und Stadtteile mit vergleichsweise günstigen Mieten. Der Mietspiegel Halle (Saale) 2026 bis 2027 ist ein qualifizierter Mietspiegel für nicht preisgebundenen Wohnraum und gilt seit dem 1. Januar 2026 für zwei Jahre. Er betrifft also nicht direkt Sozialwohnungen, zeigt aber die allgemeine Entwicklung am lokalen Wohnungsmarkt.

Eine besondere Rolle als Stabilisator des sozialen Wohnungsmarktes nehmen die städtischen Wohnungsgesellschaften HWG und GWG ein. Zugleich bieten Wohnungsbaugenossenschaften Wohnungen zur Vermietung mit Wohnberechtigungsschein an. Hierzu zählen beispielsweise die Bauverein Halle-Leuna eG und die BWG.

Mit den Herausforderungen des bezahlbaren Wohnens beschäftigt sich die Stadt Halle (Saale) seit Jahren. Kommunale Grundstücke, geförderter Neubau, Modernisierung von Bestandswohnungen und die Aufwertung von Quartieren sind wichtige Themen. Zusätzlich werden in Sachsen-Anhalt Programme zur Modernisierung und Instandsetzung von Wohnraum eingesetzt. Geförderte Wohnungen können danach einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Das bedeutet: Die Wohnung darf nur zu bestimmten Bedingungen und in der Regel nur an wohnberechtigte Haushalte vermietet werden.

Für Menschen mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein deshalb wichtig. Er kann den Zugang zu einer günstigeren Wohnung erleichtern. Der Erhalt des Wohnberechtigungsbescheides stellt aber keine Wohnraumzuweisung dar. Man muss sich weiterhin selbst um eine passende Wohnung bemühen.

Wie viele Wohnungen gibt es in Halle?

Nach dem aktuellen Wohnungsmarktmonitoring umfasst der Wohnungsbestand in Halle (Saale) rund 146.500 Wohnungen. Rund 40 Prozent des gesamten Wohnungsbestandes befinden sich im Eigentum kommunaler Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften – ein im Bundesvergleich sehr hoher Anteil. Zwischen 2019 und 2024 wurden 1.708 neue Wohnungen fertiggestellt, davon rund 72 Prozent in Mehrfamilienhäusern. Gleichzeitig bleibt die Neubautätigkeit deutlich hinter vielen vergleichbaren Städten zurück.

Welche Unternehmen bieten Wohnungen für WBS-Inhaber an?

Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst frühzeitig bei mehreren Vermietern registrieren. Zu den wichtigsten Wohnungsunternehmen in Halle (Saale) gehören:

  • Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH (HWG) – mit mehr als 17.000 Wohnungen der größte Vermieter der Stadt. Die HWG vermietet Wohnungen in nahezu allen Stadtteilen und bietet regelmäßig auch Wohnungen an, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich ist.
  • GWG Halle-Neustadt mbH – größter Vermieter in Halle-Neustadt mit einem umfangreichen Bestand an modernisierten Wohnungen. Die GWG investiert im Jahr 2026 rund 28,5 Millionen Euro in die Modernisierung ihrer Wohnquartiere und schafft familiengerechte sowie barrierearme Wohnungen. Gleichzeitig entstehen neue Wohnungen im Quartier „Am Mühlwerder“, deren Fertigstellung für 2027 vorgesehen ist.
  • Bauverein Halle & Leuna eG – eine der größten Wohnungsgenossenschaften der Region mit zahlreichen bezahlbaren Wohnungen und regelmäßig neuen geförderten Wohnprojekten. So entstanden zuletzt unter anderem 17 öffentlich geförderte barrierearme Wohnungen im Rahmen eines Neubauprojekts.
  • Weitere wichtige Anbieter sind die Wohnungsgenossenschaft „Frohe Zukunft“ eG, die BWG Halle-Merseburg eG, die WG Eisenbahn eG, die WG Freiheit eG, die WG Halle-Neustadt eG sowie kleinere Genossenschaften, die zusammen mehrere zehntausend Wohnungen bewirtschaften.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Halle (Saale)

Wie lange gilt der Wohnberechtigungsschein in Halle (Saale)?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel zwölf Monate. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Nach Ablauf muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Halle (Saale)?

Die Stadt Halle (Saale) nennt eine Gebühr von 10,30 Euro. Ausgenommen sind nach den offiziellen Hinweisen bestimmte Leistungsempfänger nach § 24 SGB II und nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Stadt Halle (Saale) nennt bei vollständigen Unterlagen eine Bearbeitungsdauer von mindestens zehn Werktagen. Fehlen Nachweise, dauert es länger.

Muss ich persönlich erscheinen?

Nach den aktuellen Angaben der Stadt Halle (Saale) ist persönliches Erscheinen nicht zwingend erforderlich. Der Antrag kann persönlich, elektronisch oder durch eine andere Person mit Vollmacht gestellt werden. Für eine Vorsprache in der Bürgerservicestelle ist ein Termin erforderlich.

Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist nur der Nachweis, dass ein Haushalt grundsätzlich berechtigt ist. Er ersetzt keine Wohnungssuche und gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Sozialwohnung.

Kontakt

Für den Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) sind die Bürgerservicestellen der Stadt Halle (Saale) zuständig. Ein Termin ist erforderlich. Termine können online oder telefonisch über die Behördennummer 115 innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale) sowie über 0345 2210 vereinbart werden.

Stelle Anschrift Kontakt Öffnungszeiten laut Stadt
Team Bürgerservicestelle Am Reileck Reilstraße 132
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Fax: 0345 221-4617
E-Mail: einwohnerwesen@halle.de
Hinweis: hier nur Kartenzahlung möglich
Mo 08:00-16:00 Uhr
Di 09:00-18:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 Uhr
Do 08:00-16:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
jeweils nur mit Termin
Team Bürgerservicestelle Am Stadion 6 Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Fax: 0345 221-4617
E-Mail: einwohnerwesen@halle.de
Mo 08:00-12:00 Uhr
Di 09:00-18:00 Uhr
Mi 09:00-12:00 Uhr
Do 08:00-15:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
jeweils nur mit Termin
Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Fax: 0345 221-4617
E-Mail: einwohnerwesen@halle.de
Mo 08:00-16:00 Uhr
Di 08:00-16:00 Uhr
Mi 09:00-15:00 Uhr
Do 08:00-18:00 Uhr
Fr 09:00-12:00 Uhr
Sa 09:00-12:00 Uhr, jeden 1. und 3. Samstag
jeweils nur mit Termin

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