Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Halle (Saale)

Halle (Saale)Die Situation am Wohnungsmarkt in Halle (Saale)

In der Stadt Halle (Saale) wohnen rund 240.000 Einwohner. Die Saalestadt verzeichnete in der letzten Zeit ein stetiges Bevölkerungswachstum. Neben Menschen aus dem ländlichen Umkreis streben in die dynamische Universitätsstadt Jahr für Jahr zahlreiche neue Studierende. Auch sie halten Ausschau nach preisgünstigem Wohnraum.

Zeiten des umfangreichen Leerstands gehören der Vergangenheit an. Die Mietpreisentwicklung zeigt kontinuierlich nach oben. Im Rahmen der Realisierung einer Vielzahl von Neubauprojekten betragen die Kosten der Kaltmiete pro Quadratmeter bis zu 11 Euro. Zusätzlich wurden im Bereich der Innenstadt Bestandsgebäude umfassend saniert. In Folge dessen sind für diese Wohneinheiten die Mietpreise angepasst worden.

Mit den Herausforderungen des bezahlbaren Wohnens beschäftigt sich ein Konzept der Stadtverwaltung aus dem Sommer 2018. Flächen, die sich im Besitz der Kommune befinden, sollen erschlossen und vermarktet werden. Kommunale Grundstücke werden nach Konzept vergeben. Diese Aktivitäten können dazu beitragen, zusätzlichen und preisgebundenen Wohnraum errichten zu können.

Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) anfordern

WBS Halle (Saale)

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








 

Die Entwicklung auf dem sozialen Wohnungsmarkt

Derzeit liegen die Kaltmietpreise für Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) zwischen knapp über 4 Euro bis 5 Euro je Quadratmeter. Die verfügbaren Wohnungen sind mehrheitlich Bestandswohnungen. Obwohl rar, ist momentan ein Angebot vorhanden. Die Verteilung dieses Wohnraums im Stadtgebiet ist jedoch nicht als gleichmäßig zu bezeichnen.

Eine besondere Rolle als Stabilisator des sozialen Wohnungsmarktes nehmen die städtischen Wohnungsgesellschaften HWG und GWG ein. Erklärtes Ziel ist es, sozial gerecht zu agieren. Gleichzeitig soll dafür Sorge getragen werden, geförderten Wohnraum in verschiedenen Quartieren der Stadt anbieten zu können.

Zusätzlich zur Flächensondierung für den Neubau von gefördertem Wohnraum werden seitens der Stadtverwaltung Anstrengungen unternommen, mithilfe von Förderprogrammen Bestandswohnungen in Plattenbauweise zu modernisieren. Im Anschluss sollen die Mietpreise stabil gehalten werden. In diesem Zusammenhang werden die Aktivitäten in der Altstadt von Halle (Saale) mit denen der Neustadt verknüpft.

Als weitere wichtige Aufgabe wird die Sensibilisierung der Politik gesehen. Hierbei geht es um über das Jahr 2020 hinausreichende Förderprogramme des Staates zur Schaffung von Wohnraum mit Mietpreisbindung. Ziel ist es, die erwartet weiter steigende Zahl von Begünstigten mit Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) perspektivisch mit bedarfsgerechtem Wohnraum versorgen zu können.

In der Stadt Halle (Saale) sind im Hinblick auf die Vermietung von Wohnraum mit Wohnberechtigungsschein Halle (Saale) die kommunalen Wohnungsunternehmen HWG und GWG Halle-Neustadt die geeigneten Ansprechpartner. Zugleich bieten Wohnungsbaugenossenschaften Wohnungen zur Vermietung mit Wohnberechtigungsschein an. Hierzu zählen beispielsweise die Bauverein Halle-Leuna e.G. und die BWG. Kooperationen zwischen den städtischen Gesellschaften und den Genossenschaften werden angestrebt.

Wer kann in Halle (Saale) einen Wohnberechtigungsschein beantragen?

Wohnberechtigungsscheine, die in Sachsen-Anhalt ausgestellt worden sind, gelten ausschließlich für dieses Bundesland. Der Wohnberechtigungsschein ist die Voraussetzung für den Bezug einer nach dem Landeswohnungsbauprogramm geförderten Wohnung. Für diese besteht Mietpreisbindung. Entscheidend für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins sind Einkommensgrenzen. Die aufgeführten Werte des jeweiligen Jahreseinkommens gelten zur Orientierung:

Haushalt mit 1 Person: 12.000 Euro
Haushalt mit 2 Personen: 18.000 Euro
jedes weitere Haushaltsmitglied: 4.100 Euro
pro Kind im Haushalt: 500 Euro

Kontakt

Der Wohnberechtigungsschein für Halle (Saale) kann an zwei verschiedenen Standorten „Bürgerservice“ der Stadtverwaltung beantragt werden.

Team Bürgerservice Innenstadt
Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Fax: 0345 221-4617
Post: Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

Team Bürgerservice Halle-Neustadt
Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Fax: 0345 221-4617
Post: Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst

Eine telefonische oder Online-Terminvereinbarung ist erforderlich. Der Download von Formularen und weiteren Dokumenten ist auf der Seite der Stadt Halle (Saale) möglich.

Der Antragsteller muss persönlich erscheinen. Alternativ ist eine Beantragung durch Dritte mit Vollmacht möglich. Die Kosten betragen 10,30 Euro. Sie sind bar oder per EC-Karte an den Kassenautomaten zu entrichten. Die Gebühren entfallen für einen klar definierten bedürftigen Personenkreis. Die Bearbeitungsdauer beträgt – alle Unterlagen müssen vorliegen – 10 Arbeitstage.

Einkommensnachweise müssen die letzten 12 Monate widerspiegeln. Alle Nachweise – unter dem oben genannten Link vollständig erfasst und nachzulesen – sind im Original und als Kopie beizufügen.

Der Erhalt des Wohnberechtigungsbescheides stellt keine Wohnraumzuweisung dar.