
Offenbach bleibt ein angespannter Wohnungsmarkt im Rhein-Main-Gebiet: Der Mietspiegel 2026 weist erneut steigende Mieten aus, zugleich nennt die Stadt bezahlbaren Wohnraum weiterhin als zentrale Aufgabe. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung oder eine preisgebundene Wohnung anmieten zu können.
Der Wohnberechtigungsschein, in Hessen häufig auch Wohnberechtigungsbescheinigung genannt, bestätigt, dass ein Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält. Er ersetzt aber keine Wohnungssuche. Ein Rechtsanspruch auf die Zuweisung oder Überlassung einer bestimmten Sozialwohnung entsteht durch den WBS nicht.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main
Der Bezug einer preisgebundenen Wohnung ist von einem Nachweis abhängig, dass bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Preisgebundene Wohnungen sind öffentlich geförderte Sozialwohnungen sowie Wohnungen der vereinbarten Förderung. Das Wohnungsamt prüft, ob Antragsteller aufgrund ihres Einkommens und ihrer persönlichen Verhältnisse zum Bezug einer solchen Wohnung berechtigt sind.
Grundsätzlich kommt ein Wohnberechtigungsschein in Offenbach am Main in Betracht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts überschreitet die hessischen Einkommensgrenzen nicht.
- Alle Personen, die einziehen sollen, werden im Antrag angegeben.
- Der Aufenthalt in Deutschland ist nicht nur vorübergehend angelegt.
- Nicht-EU-Bürger weisen einen gültigen Aufenthaltstitel nach.
- Die beantragte Wohnung wird als Hauptwohnsitz genutzt.
- Die im Wohnberechtigungsschein angegebene Wohnungsgröße wird beim späteren Mietvertrag beachtet.
Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung wichtig sein. Dazu gehören zum Beispiel Schwerbehinderung, Schwangerschaft, Unterhaltspflichten, Alleinerziehung, Pflegebedarf oder ein absehbarer zusätzlicher Raumbedarf. Die Entscheidung trifft das Wohnungsamt immer nach Prüfung des Einzelfalls.
Aktuelle Einkommensgrenzen für Hessen seit 1. Januar 2026
Für den Wohnberechtigungsschein in Offenbach gelten die hessischen Einkommensgrenzen. Die letzte Anpassung erfolgte zum 1. Januar 2026. Maßgeblich ist nicht einfach der aktuelle Monatslohn, sondern das nach dem Hessischen Wohnraumfördergesetz berechnete Jahreseinkommen des gesamten Haushalts.
| Haushalt / Zuschlag | Einkommensgrenze pro Jahr für geringe Einkommen | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 20.146 Euro | Grundgrenze für einen Einpersonenhaushalt |
| 2 Personen | 30.565 Euro | Grundgrenze für einen Zweipersonenhaushalt |
| Jede weitere Person | + 6.948 Euro | Zusätzlich zur Grenze des Zweipersonenhaushalts |
| Jedes Kind im Haushalt | + 924 Euro | Zusätzlicher Erhöhungsbetrag je Kind |
Beispiel: Eine alleinerziehende Person mit einem Kind gilt als Zweipersonenhaushalt. Die Grenze liegt deshalb bei 30.565 Euro plus 924 Euro Kinderzuschlag, also bei 31.489 Euro jährlich. Bei zwei Erwachsenen und einem Kind liegt die Grenze bei 30.565 Euro plus 6.948 Euro plus 924 Euro, also bei 38.437 Euro jährlich.
Einkommensgrenzen für weitere Förderarten
Die Stadt Offenbach prüft nach ihrem Antrag nicht nur die Wohnberechtigung für geringe Einkommen, sondern auch mögliche Bescheinigungen für mittlere Einkommen und für Wohnungen der vereinbarten Förderung. Welche Bescheinigung tatsächlich erteilt wird, hängt vom Einkommen, vom Haushalt und von der jeweiligen Wohnung ab.
| Personenzahl | Angemessene Wohnungsgröße | Geringe Einkommen | Mittlere Einkommen | Vereinbarte Förderung |
|---|---|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 20.146 Euro | 24.175 Euro | 32.511 Euro |
| 2 Personen | bis 60 m² oder 2 Wohnräume | 30.565 Euro | 36.678 Euro | 46.124 Euro |
| 3 Personen | bis 75 m² oder 3 Wohnräume | 37.513 Euro | 45.016 Euro | 52.931 Euro |
| 4 Personen | bis 87 m² oder 4 Wohnräume | 44.461 Euro | 53.354 Euro | 59.738 Euro |
| 5 Personen | bis 99 m² oder 5 Wohnräume | 51.409 Euro | 61.692 Euro | 66.545 Euro |
| 6 Personen | bis 111 m² oder 6 Wohnräume | 58.357 Euro | 70.030 Euro | 73.352 Euro |
| Jede weitere Person | nach Bedarf, maximal 12 m² oder ein weiterer Wohnraum | + 6.948 Euro | + 8.338 Euro | + 6.807 Euro |
Für jedes zum Haushalt gehörende Kind erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich um 924 Euro. Bei Wohnungen der vereinbarten Förderung können abweichende Regeln gelten. Entscheidend ist immer die Prüfung durch das Wohnungsamt.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Das Wohnungsamt betrachtet grundsätzlich das Jahreseinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Dazu zählen zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Pensionen, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld, Minijobs, ausländische Einkünfte und weitere steuerfreie Einnahmen, soweit sie nach den gesetzlichen Vorgaben anzurechnen sind.
Nach dem Merkblatt der Stadt Offenbach ist grundsätzlich das Einkommen des letzten Kalenderjahres maßgeblich. Haben sich die Einkommensverhältnisse inzwischen geändert oder ist eine Änderung absehbar, müssen aktuelle Nachweise vorgelegt werden. Das kann zum Beispiel bei Arbeitsaufnahme, Arbeitslosigkeit, Renteneintritt, Elterngeld oder zusätzlichen Einnahmen wichtig sein.
Von den Einkünften können gesetzliche Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu gehören unter anderem Steuern, Beiträge zur Krankenversicherung, Rentenversicherung, Werbungskosten, Unterhaltsverpflichtungen sowie Freibeträge bei bestimmten persönlichen Umständen. Die Berechnung ist deshalb eine Einzelfallprüfung. Wer knapp über einer Grenze liegt, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen.
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Offizielle Antragstellung beim Wohnungsamt Offenbach
Offiziell wird der Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main beim Wohnungsamt der Stadt Offenbach am Main beantragt. Informationen zum Antrag, zu den städtischen Vordrucken, zur Einreichung der Unterlagen und zu den Nachweisen stellt die Stadt auf ihrer Serviceseite bereit: Wohnberechtigungsschein – Stadt Offenbach am Main.
Nach den städtischen Hinweisen soll der Antrag vollständig mit allen Unterlagen eingereicht werden. Persönliche Vorsprachen sind nur in Ausnahmefällen und nach vorheriger Terminvereinbarung vorgesehen. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass Unterlagen als PDF über das Kontaktformular des Wohnungsamts eingereicht werden können. Verlinkt wird hier bewusst die offizielle Informationsseite, nicht ein direkter Formular-Download.
Grundsätzlich erhalten Antragsteller die Wohnberechtigung in der Gemeinde, in der sie zum Zeitpunkt der Antragstellung gemeldet sind. Nicht in Offenbach gemeldete Personen werden nach dem städtischen Merkblatt nur in bestimmten Fällen berücksichtigt, etwa wenn sie derzeit außerhalb Hessens wohnen und in Offenbach eine Wohnung suchen oder bereits eine feste Zusage für eine bestimmte Wohnung in Offenbach haben.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Eine Bearbeitung ist nur möglich, wenn Antrag und Nachweise vollständig vorliegen. Unvollständige Anträge können die Prüfung verzögern. Die Stadt Offenbach nennt insbesondere folgende Unterlagen:
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Antrag auf Wohnberechtigung | Grundlage für die Prüfung des Haushalts, der Einkommensgrenzen und der passenden Bescheinigung |
| Personalausweis oder Pass | Nachweis der Identität aller relevanten Haushaltsmitglieder |
| Aufenthaltstitel bei Nicht-EU-Bürgern | Nachweis, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht nur vorübergehend ist |
| Einkommensnachweise | Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Steuerbescheid, Bescheide über Sozialleistungen oder Unterhaltsnachweise |
| Nachweise für besondere Lebenslagen | Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, ärztliche Bescheinigung bei Schwangerschaft, Nachweis über Sorgerecht, Unterhaltspflichten oder Pflegebedarf |
| Meldebescheinigung | Insbesondere erforderlich, wenn Antragsteller nicht in Offenbach gemeldet sind |
| Wohnungsangebot | Erforderlich, wenn eine nicht in Offenbach gemeldete Person bereits eine feste Zusage für eine bestimmte Wohnung in Offenbach hat |
Je nach Einkommen und Lebenssituation können weitere Nachweise erforderlich sein. Arbeitnehmer müssen nach dem Offenbacher Merkblatt in der Regel vollständige Lohnabrechnungen des letzten Kalenderjahres und zusätzlich die letzte Abrechnung vor Antragstellung vorlegen. Selbständige benötigen etwa eine Gewinn- und Verlustrechnung oder den Steuerbescheid des letzten Kalenderjahres.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein wird grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt. Sofern keine wesentlichen Einkommensveränderungen zu erwarten sind, kann er in Hessen für die Dauer von zwei Jahren erteilt werden. Nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Antrag mit aktuellen Nachweisen gestellt werden.
Der Antrag der Stadt Offenbach prüft mehrere Möglichkeiten: die Berechtigung für geförderten Mietwohnraum für geringe Einkommen, für mittlere Einkommen und für Wohnungen der vereinbarten Förderung. Welche Art der Bescheinigung im Einzelfall relevant ist, hängt von der konkreten Wohnung und dem Förderprogramm ab.
Wichtig ist: Der Wohnberechtigungsschein kann nur für den Bezug einer geförderten Wohnung genutzt werden. Beim Abschluss des Mietvertrags muss der Nachweis dem Vermieter vorgelegt werden.
Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Im Wohnberechtigungsschein wird angegeben, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Wohnung, die angemietet werden soll, darf die im Bescheid genannte maximale Wohnfläche oder Raumzahl grundsätzlich nicht überschreiten. Nur in Ausnahmefällen sind Abweichungen möglich.
| Haushalt | Übliche angemessene Wohnungsgröße in Hessen |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 75 m² oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 87 m² oder 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 99 m² oder 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | nach Bedarf, maximal 12 m² oder ein weiterer Wohnraum zusätzlich |
Bei Alleinerziehenden, Schwangerschaft, Behinderung oder besonderem Wohnbedarf kann ein zusätzlicher Raumbedarf in Betracht kommen. Auch hier entscheidet das Wohnungsamt nach den vorgelegten Nachweisen.
Sozialwohnungen finden und geförderter Wohnraum in Offenbach
Der Wohnungsmarkt in Offenbach ist durch die Nähe zu Frankfurt und die Lage im Rhein-Main-Gebiet stark nachgefragt. Nach Angaben der GBO ist die Zahl der Wohnungssuchenden hoch; deshalb kann nicht jedem Interessenten ein Angebot gemacht werden. Wer dringend eine Wohnung benötigt, sollte sich nicht nur auf einen Anbieter verlassen.
Eine wichtige Anlaufstelle ist die GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach. Sie bietet frei finanzierte und öffentlich geförderte Wohnungen an. Für öffentlich finanzierte Wohnungen wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Auch andere Vermieter können preisgebundene Wohnungen anbieten, wenn eine entsprechende Förderung oder Belegungsbindung besteht.
Die Stadt Offenbach setzt beim Neubau auf bezahlbaren Wohnraum. In der öffentlichen Darstellung zum Mietspiegel 2026 verweist die Stadt auf die Quote von 30 Prozent geförderten Wohnungen bei Neubauvorhaben. Die GBO soll bis 2030 mehr als 150 Millionen Euro in rund 300 neue Wohnungen investieren. Für Wohnungssuchende bedeutet das dennoch: Ein gültiger WBS ist nur der erste Schritt. Die tatsächliche Verfügbarkeit hängt davon ab, wann passende geförderte Wohnungen frei werden.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins ist in Hessen kostenfrei. Das gilt auch für den Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main. Kosten können aber indirekt entstehen, wenn Nachweise beschafft, kopiert oder neu ausgestellt werden müssen.
Sonderfälle und wichtige Hinweise
Änderungen beim Einkommen oder Haushalt
Ändern sich Einkommen, Haushaltsgröße oder Anschrift vor Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung, müssen diese Änderungen dem Wohnungsamt mitgeteilt werden. Falsche oder unvollständige Angaben können die Bescheinigung und einen späteren Mietvertrag gefährden.
Mehr Einkommen nach Einzug
Wer eine Sozialwohnung berechtigt bezogen hat, bleibt während des Mietverhältnisses grundsätzlich nutzungsberechtigt. Steigt das Einkommen später deutlich, kann in Hessen aber eine Fehlbelegungsabgabe in Betracht kommen. Offenbach am Main gehört zu den Gemeinden, in denen diese Abgabe erhoben wird.
Wohngeld ist etwas anderes als WBS
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Verfahren können in der Praxis nebeneinander wichtig sein, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen und unterschiedliche Anträge.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main
Wo beantrage ich den Wohnberechtigungsschein in Offenbach?
Zuständig ist das Wohnungsamt der Stadt Offenbach am Main. Die offiziellen Informationen zum Antrag und zur Einreichung der Unterlagen stehen auf der Serviceseite der Stadt Offenbach.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel 12 Monate. Wenn keine wesentlichen Einkommensänderungen zu erwarten sind, kann er in Hessen für bis zu zwei Jahre erteilt werden.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein ist nur der Nachweis, dass die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung erfüllt sind. Eine bestimmte Wohnung wird dadurch nicht garantiert.
Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für eine alleinstehende Person?
Für einen Einpersonenhaushalt liegt die hessische Einkommensgrenze für geringe Einkommen seit 1. Januar 2026 bei 20.146 Euro jährlich. Entscheidend ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach gesetzlicher Berechnung.
Kann ich einen WBS beantragen, wenn ich nicht in Offenbach gemeldet bin?
Das Wohnungsamt Offenbach weist darauf hin, dass Anträge nicht in Offenbach gemeldeter Personen nur unter bestimmten Bedingungen angenommen werden. Das gilt zum Beispiel, wenn die Person außerhalb Hessens wohnt und in Offenbach eine Wohnung sucht oder bereits eine feste Zusage für eine bestimmte Wohnung in Offenbach hat.
Kontakt
Für den Wohnberechtigungsschein in Offenbach ist das Wohnungsamt der Stadt Offenbach am Main zuständig. Die Stadt weist darauf hin, dass das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt nur noch telefonisch erreichbar ist. Persönliche Vorsprachen sollten deshalb nur nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
| Kontaktangabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Wohnungsamt Stadt Offenbach am Main |
| Anschrift | Stadt Offenbach am Main – Bernardbau, Herrnstraße 61, 63065 Offenbach |
| Lage im Gebäude | Innenhof, Haus B, 1. OG |
| Telefon | 069 8065-2871 |
| wohnungsamt@offenbach.de | |
| Erreichbarkeit | Das Wohnungs-, Versicherungs- und Standesamt ist nach Angabe der Stadt nur noch telefonisch zu erreichen. |
| Offizielle Seite | Wohnungsamt Offenbach |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Offenbach am Main sind das Hessische Wohnraumfördergesetz, insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen, Einkommensermittlung und Wohnberechtigungsschein, sowie das Hessische Wohnungsbindungsgesetz und das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes. Für die praktische Vergabe geförderter Wohnungen können außerdem Förderzusagen, Belegungsbindungen und kommunale Hinweise maßgeblich sein.
Wichtig für Antragsteller ist vor allem: Die Behörde prüft die Wohnberechtigung nach den gesetzlichen Vorgaben. Der WBS bestätigt die Berechtigung, ersetzt aber nicht die Bewerbung um eine konkrete Sozialwohnung.
Weiterführende Informationen
- Wohnberechtigungsschein – Stadt Offenbach am Main
- Wohnungsamt – Stadt Offenbach am Main
- Wohnberechtigungsschein beantragen – Verwaltungsportal Hessen
- Vermittlung von Sozialmietwohnungen – Land Hessen
- Soziale Wohnraumförderung – Land Hessen
- Mietwohnungen finden – GBO Offenbach
- Mietspiegel 2026 – Stadt Offenbach am Main
- § 5 Hessisches Wohnraumfördergesetz – Einkommensgrenzen
- § 17 Hessisches Wohnraumfördergesetz – Wohnberechtigungsschein
- Wohnberechtigungsschein Hessen
