Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main

Blick auf Offenbach am MainBezahlbarer Wohnraum ist in Ballungsräumen wie dem Rhein-Main-Gebiet selten. Daher fördert die Landesregierung Hessens den sozialen Wohnungsbau mit einigen Programmen. Ein Wohnberechtigungsschein für Offenbach am Main ist abhängig von einer Anspruchsberechtigung. Diese ist an bestimmte Einkommensgrenzen gebunden, die für preisgebundene Wohnungen im Allgemeinen gelten.

Offenbach am Main und die Wohnungsmarktlage

Das Wohnen ist in ganz Deutschland von einer steigenden Preistendenz geprägt, was insbesondere Metropolregionen und Ballungsräume betrifft. Mietwohnungen im Rhein-Main-Gebiet werden immer teurer, wovon auch Offenbach nicht ausgenommen ist. In vielen Bereichen klaffen Bedarf und Deckung noch weit auseinander. Aus diesem Grunde fördert die Landesregierung von Hessen den (sozialen) Wohnungsbau mit besonderen Projekten.

Der Bau sozialer Mietwohnungen unterliegt dem Landesprogramm Sozialer Mietwohnungsbau. Diese Wohnraumförderung dient insbesondere solchen Haushalten, die Unterstützung brauchen, da sie sich auf dem Wohnungsmarkt nicht hinreichend mit Wohnraum versorgen können. In erster Linie erfahren Baumaßnahmen mit möglichst niedrigem Energiebedarf Förderung. Dazu gehören insbesondere in Passivbauweise erstellte Gebäude.

Zu diesem Zwecke können Bauträger als natürliche oder juristische Personen Anträge auf bestimmte Bauvorhaben stellen. Diese Anträge müssen dem Ziel dienen, sozialen Wohnraum zu schaffen. Bauträger sind nicht antragsberechtigt, wenn sie den Wohnraum zum Zweck der Veräußerung errichten. Das Land fördert den Bau beziehungsweise die Schaffung neuer sozialer Mietwohnungen durch verschiedene Maßnahmen. Dazu gehören sowohl Neubauten als auch unterschiedliche Baumaßnahmen durch Beseitigung von Schäden. Ausschlaggebend ist das Ziel, die Nutzung der Gebäude für Wohnzwecke wieder möglich zu machen.

Auch die Änderung oder Erweiterung von Gebäuden ist förderfähig, wenn dadurch unter besonderem Aufwand sozialer Wohnraum geschaffen wird. Gefördert wird auch die Änderung von Wohnraum zur Anpassung an geänderte soziale Wohnbedürfnisse.

Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main anfordern

WBS Offenbach am MainHier können Sie einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Offenbach am Main per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Sozialer Wohnungsbau: laufende und zukünftige Projekte in Offenbach am Main

Ein großes Projekt im Rahmen des Wohnungs-Neubaus ist das Bauprogramm Goethequartier. In diesem Areal soll bis 2022 neuer bezahlbarer Wohnraum entstehen. Das Projekt ist Teil des bislang größten Baumaßnahmen-Pakets des Landes Hessen im Hinblick auf den sozialen Wohnungsbau. Der Förderbescheid gab Tarek Al-Wazir, hessischer Wirtschaftsminister sowie Minister für Wohnen.

Al-Wazir hat dabei nicht nur Sozialwohnungen, sondern auch Wohnungen für Menschen mit mittleren Einkommen im Blick. Das Projekt Goethering profitiert daher auch von dem Förderprogramm „Mittlere Einkommen“, da das Land Hessen den Wohnungsbedarf in verschiedenen Einkommensklassen erkannt hat. Die entstehenden Wohnhäuser sollen der Energieeffizienzklasse KfW-70 entsprechen. Innerhalb der Blockrandbebauung soll ein Mix aus 2- bis 5-Zimmer-Wohnungen für verschiedene Zielgruppen entstehen, wobei ein Teil der Mietwohnungen dem geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird.

Das Gesamtprojekt am Goethering wurde mit einem Gesamtvolumen in Höhe eines dreistelligen Millionenbetrags beziffert.

Träger der Wohnungsbauprojekte und Unternehmen

Das Wohnungsbauprojekt entwickelt die Wohnkompanie Rhein-Main, eine Tochtergesellschaft der Zech-Gruppe. Verantwortlich für den eigentlichen Bau ist die Züblin AG. Diese ist im Projekt als Generalunternehmer tätig. Die Architekturplanung übernimmt das in Frankfurt (Main) ansässige Büro Landes & Partner. Das zu bebauende Areal stellte lange eine Industriebrache dar. Es handelte sich ursprünglich um das Gelände der Collet & Engelhard Maschinenfabrik GmbH und später um ein Materiallager der Deutschen Bahn.

Insgesamt spricht die Wohnkompanie Rhein-Main von 40.000 Quadratmetern, die als Wohn- und Gewerbefläche dienen. 350 Wohnungen und Einzelhandelsflächen sollen entstehen. Längerfristig will das Unternehmen eine vollständige Infrastruktur schaffen, in der sich die Bewohner selbst versorgen können.

Der Wohnberechtigungsschein für Offenbach am Main

Der Bezug preisgebundener Wohnungen ist abhängig von einem Nachweis über bestimmte Einkommensgrenzen. Diese beziehen sich auf das Familieneinkommen. Die konkreten Grenzen sind in § 5 des Hessischen Wohnraumfördergesetzes (HWoFG) festgelegt.

Der Nachweis erfolgt über einen Wohnberechtigungsschein. Einen WBS stellt das jeweilige Bundesland aus. Wer über einen Wohnberechtigungsschein des Landes Hessen verfügt, hat damit nicht nur in Offenbach, sondern im gesamten Bundesland Anspruch auf günstigen, geförderten Wohnraum. Der WBS hat eine grundsätzliche Gültigkeit von einem Jahr, weshalb er jedes Jahr erneut zu beantragen ist. Im Wohnberechtigungsschein sind bestimmte Regelungen vorgesehen, die sich auf die Beschaffenheit und Eigenschaften der Wohnung beziehen. Dazu gehören die zulässige Quadratmeterzahl (Größe der Wohnung) sowie die Maximalanzahl der Personen. Ebenfalls haben nur solche Personen Anspruch auf Erteilung einer Wohnberechtigung, die nicht nur vorübergehend in Deutschland leben.

Geht es um die Beantragung eines WBS, so stellt das zuständige Wohnungsamt fest, ob die Voraussetzungen erfüllt sind, eine öffentlich geförderte Wohnung oder eine Wohnung der vereinbarten Förderung zu beziehen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der reine Wohnberechtigungsschein nicht gleichzusetzen ist mit einem Rechtsanspruch auf Überlassung einer entsprechenden Wohnung.

Bezug des Wohnberechtigungsscheins in Offenbach am Main

Der Bezug des Wohnberechtigungsscheins erfolgt auf der Internetseite der Stadt Offenbach.

Erforderlich ist ein Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein, Einkommensnachweise sowie ein gültiger Personalausweis beziehungsweise ein Pass bei ausländischen Staatsangehörigen.

Gegebenenfalls können weitere sonstige Nachweise zur Vorlage erforderlich sein. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn es besondere individuelle Lebenslagen zu berücksichtigen gilt. In diesem Falle ist eine vorherige telefonische Absprache mit dem Wohnungsamt Offenbach von Vorteil.

Kontakt

Wohnungsamt Stadt Offenbach am Main – Rathaus
Berliner Straße 100
63065 Offenbach
Telefon: +49 (0) 69 8065-2871
Fax: +49 (0) 69 8065-2241
wohnungsamt@offenbach.de

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung