Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Nürnberg

Panorama von Fürth und Nürnberg mit Fernsehturm bei blauen HimmelDer Wohnberechtigungsschein Nürnberg ist die zentrale Voraussetzung, um eine geförderte Wohnung oder eine einkommensorientiert geförderte Wohnung anmieten zu können. Der Bestand an belegungsgebundenem Wohnraum in Nürnberg ist nach Angaben der Stadt in den vergangenen 25 Jahren auf rund 17.650 Wohnungen gesunken, auch wenn 2024 erstmals seit langer Zeit wieder mehr geförderte Wohnungen fertiggestellt wurden als Bindungen ausgelaufen sind. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen bleibt der Wohnungsmarkt deshalb schwierig.

Der Wohnungsmarkt in Nürnberg ist angespannt. Es gibt nicht genug preisgünstige Mietwohnungen, um den Bedarf von Familien, Alleinerziehenden, Rentnern, Studenten, Auszubildenden und anderen Haushalten mit begrenztem Einkommen zu decken. Wer eine Sozialwohnung oder eine EOF-Wohnung sucht, sollte deshalb früh prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und welche Einkommensgrenzen gelten.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Nürnberg

Einen Wohnberechtigungsschein oder eine Benennung für eine geförderte Wohnung kann erhalten, wer mit seinem Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Außerdem muss der Antragsteller rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, für seinen Haushalt längerfristig einen Wohnsitz zu begründen. Bei Personen ohne EU-Staatsangehörigkeit wird deshalb in der Regel auch der Aufenthaltstitel geprüft.

Zum Haushalt zählen nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch Ehegatten, Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, wenn sie gemeinsam eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft bilden. Auch besondere persönliche Umstände können eine Rolle spielen. Dazu gehören zum Beispiel Behinderung, Schwangerschaft, gesundheitliche Gründe, eine nicht selbst verschuldete Kündigung oder drohende Wohnungslosigkeit.

Formular Wohnberechtigungsschein Nürnberg anfordern

WBS NürnbergHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Nürnberg per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wer hat besonders häufig Anspruch?

  • Alleinerziehende mit geringem oder mittlerem Einkommen
  • Familien mit Kindern
  • Studenten und Auszubildende
  • Rentner mit niedriger Rente
  • Empfänger von Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe
  • Menschen mit Behinderung oder besonderem Wohnbedarf
  • Arbeitnehmer mit niedrigem oder mittlerem Jahreseinkommen

Ob tatsächlich ein Anspruch besteht, entscheidet das Sozialamt der Stadt Nürnberg nach Prüfung der vollständigen Unterlagen. Entscheidend ist nicht allein das Bruttoeinkommen, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Nürnberg

Für Nürnberg gelten die bayerischen Einkommensgrenzen. Die Stadt Nürnberg nennt für die Vermittlung in eine geförderte Wohnung folgende Höchstwerte. Die Angaben beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen, nicht automatisch auf das Bruttoeinkommen. Stand der offiziellen Angaben: 2026.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr Hinweis
1 Person bis 28.300 Euro maßgeblich ist das anrechenbare Einkommen
2 Personen bis 43.200 Euro für den gesamten Haushalt
jede weitere Person zusätzlich bis 10.700 Euro je weitere haushaltsangehörige Person
jedes weitere Kind zusätzlich bis 3.200 Euro für Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes

In der einkommensorientierten Förderung gibt es in Bayern mehrere Einkommensstufen. Für Nürnberg ist vor allem wichtig: Die Stadt prüft anhand der eingereichten Unterlagen, welcher Einkommensstufe der Haushalt zugeordnet wird. Diese Einstufung kann später für die konkrete Wohnung und die Miethöhe entscheidend sein.

Haushaltsgröße Stufe I Stufe II Stufe III
1 Person 17.500 Euro 22.900 Euro 28.300 Euro
2 Personen 27.500 Euro 35.350 Euro 43.200 Euro
jede weitere Person zusätzlich 6.700 Euro zusätzlich 8.700 Euro zusätzlich 10.700 Euro

Die Stadt Nürnberg veröffentlicht zusätzlich Beispielwerte zum ungefähren Bruttojahreseinkommen. Danach kann ein Alleinstehender in der höchsten Einkommensstufe ungefähr bis 41.600 Euro brutto jährlich liegen, ein Ehepaar ungefähr bis 62.900 Euro. Diese Bruttowerte dienen nur der Orientierung. Verbindlich ist immer die Berechnung durch die Behörde.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Grundsätzlich werden die Bruttoeinkünfte des Antragstellers und aller weiteren Haushaltsmitglieder berücksichtigt. Dazu zählen unter anderem Lohn, Gehalt, Ausbildungsvergütung, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung, Renten, Unterhaltsleistungen, Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Kapitalerträge sowie Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit.

Von diesem Einkommen können bestimmte Beträge abgesetzt werden. Nach den Angaben der Stadt Nürnberg kann jeweils ein pauschaler Abzug von 10 Prozent berücksichtigt werden, wenn Steuern vom Einkommen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Rentenversicherung oder Lebensversicherung entrichtet werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kommen weitere Freibeträge hinzu, etwa bei Schwerbehinderung, bei jungen Ehepaaren, die nicht länger als sieben Jahre verheiratet sind, oder bei gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.

Für Antragsteller ist deshalb wichtig: Ein Bruttoeinkommen oberhalb der genannten Grenze bedeutet nicht automatisch, dass der Antrag aussichtslos ist. Die Behörde berechnet das anrechenbare Einkommen im Einzelfall.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der persönlichen Lebenssituation ab. Die Stadt Nürnberg nennt insbesondere Einkommensnachweise und Unterlagen zur Haushaltszusammensetzung. Antragsteller sollten die Unterlagen möglichst vollständig einreichen, damit die Bearbeitung nicht unnötig verzögert wird.

Unterlage Wann sie wichtig ist
Verdienstbescheinigung bei Arbeitnehmern, Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten
Rentenbescheid oder letzte Rentenmitteilung bei Rentnern
Bewilligungs- oder Leistungsbescheid bei Arbeitslosengeld, Bürgergeld, Sozialhilfe oder Grundsicherung
Nachweis über Ausbildungsförderung zum Beispiel BAföG oder vergleichbare Leistungen
Nachweise über sonstige Einkünfte zum Beispiel Unterhalt, Kapitalerträge oder selbstständige Einkünfte
Schwerbehindertenausweis bei Schwerbehinderung oder besonderem Wohnbedarf
Mutterpass bei Schwangerschaft
Pass mit Aufenthaltserlaubnis bei Personen ohne Staatsangehörigkeit eines EU-Staates
Heiratsurkunde bei Ehepaaren, die weniger als sieben Jahre verheiratet sind

Wenn Kontoauszüge verlangt oder freiwillig eingereicht werden, dürfen nach den Hinweisen der Stadt bei Ausgaben bestimmte personenbezogene Angaben geschwärzt werden. Die Höhe der Ausgaben darf dabei nicht unkenntlich gemacht werden.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr. Danach ist eine erneute Prüfung mit aktuellen Unterlagen erforderlich. Wer später in eine andere geförderte Wohnung umziehen möchte, sollte rechtzeitig klären, ob ein neuer Antrag nötig ist.

In Bayern wird zwischen dem allgemeinen und dem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein berechtigt grundsätzlich dazu, sich in Bayern um eine passende geförderte Wohnung zu bemühen. Er beschreibt insbesondere die Haushaltsgröße und die angemessene Wohnungsgröße. Der gezielte Wohnberechtigungsschein gilt dagegen nur für eine bestimmte Wohnung.

Nürnberg ist nach der bayerischen Durchführungsverordnung Wohnungsrecht als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. In solchen Gebieten kann für bestimmte geförderte Wohnungen das Benennungsverfahren gelten. Dabei benennt die zuständige Stelle mehrere wohnberechtigte Haushalte für eine konkrete Wohnung. Die endgültige Auswahl trifft in vielen Fällen der Vermieter. Für EOF-Wohnungen der Einkommensstufen II und III kann sich der Vermieter nach den Informationen der Stadt Nürnberg häufig selbst für einen berechtigten Bewerber entscheiden, wenn ein gültiger Wohnberechtigungsschein der passenden Einkommensstufe vorliegt.

Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und nach der konkreten Bindung der Wohnung. Die angemessene Größe wird im Wohnberechtigungsschein beziehungsweise bei der Benennung berücksichtigt. Die folgenden Werte dienen als praktische Orientierung für geförderte Wohnungen in Bayern. Verbindlich ist die Entscheidung der zuständigen Stelle.

Wohnungstyp Haushaltsgröße Orientierungswert
1-Zimmer-Wohnung 1 Person bis etwa 40 m²
2-Zimmer-Wohnung 1 Person bis etwa 50 m²
2-Zimmer-Wohnung 2 Personen bis etwa 55 m²
3-Zimmer-Wohnung 2 Personen bis etwa 65 m²
3-Zimmer-Wohnung 3 oder 4 Personen bis etwa 75 m²
4-Zimmer-Wohnung 4 Personen bis etwa 90 m²
größere Wohnung ab 5 Personen häufig bis zu 15 m² zusätzlich je weiterer Person

Bei Rollstuhlnutzung, Behinderung, Schwangerschaft, Kindern oder besonderen sozialen Gründen kann ein zusätzlicher Wohnbedarf bestehen. Die Stadt Nürnberg weist darauf hin, dass geförderte Neubauwohnungen in der Regel barrierefrei errichtet werden. Wer eine rollstuhlgerechte Wohnung benötigt, sollte den Bedarf bereits im Antrag angeben.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Nürnberg

Nürnberg gehört zu den Städten in Bayern mit der größten Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Durch das kontinuierliche Bevölkerungswachstum und steigende Mieten hat der Ausbau öffentlich geförderter Wohnungen in den vergangenen Jahren deutlich an Bedeutung gewonnen. Für Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) stehen in Nürnberg sowohl klassische Sozialwohnungen als auch einkommensorientiert geförderte Wohnungen (EOF) zur Verfügung.

Wie viele geförderte Wohnungen gibt es?

Nürnberg verfügt über mehrere tausend belegungsgebundene Wohnungen. Hinzu kommen jedes Jahr zahlreiche Neubauprojekte, die im Rahmen der staatlichen Wohnraumförderung entstehen. Allein seit 2020 wurden in Nürnberg rund 8.400 neue Wohnungen fertiggestellt oder begonnen, davon waren etwa 27 Prozent öffentlich gefördert. Damit ist inzwischen mehr als jede vierte neu gebaute Wohnung eine geförderte Mietwohnung.

Für Wohnungssuchende bedeutet dies, dass regelmäßig neue WBS-Wohnungen auf den Markt kommen. Dennoch bleibt die Nachfrage deutlich höher als das Angebot. Besonders gefragt sind Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen sowie familiengerechte Drei- und Vier-Zimmer-Wohnungen.

Wie erfolgt die Vergabe?

In Nürnberg unterscheidet sich die Vergabe je nach Förderstufe:

  • EOF-Stufe I: Die Stadt Nürnberg besitzt das Vorschlagsrecht. Für jede freie Wohnung werden in der Regel mindestens fünf geeignete Haushalte vorgeschlagen. Erst anschließend entscheidet der Vermieter, an wen die Wohnung vermietet wird.
  • EOF-Stufe II und III: Hier können sich Interessenten direkt beim Vermieter bewerben. Voraussetzung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein für die jeweilige Einkommensstufe.

Gerade für Betroffene ist dieser Unterschied wichtig: Ein WBS garantiert keine Wohnung, sondern berechtigt lediglich dazu, sich auf geförderte Wohnungen zu bewerben.

Wo finden Sie geförderte Wohnungen?

Öffentlich geförderte Wohnungen befinden sich in nahezu allen größeren Stadtteilen Nürnbergs. Besonders viele Wohnungen finden Sie unter anderem in:

  • Langwasser
  • Gibitzenhof
  • St. Leonhard
  • Eberhardshof
  • Höfen
  • Lichtenhof
  • Sündersbühl
  • Weststadt
  • Südstadt
  • Rangierbahnhof

In diesen Stadtteilen entstehen regelmäßig neue EOF-Wohnungen oder bestehende Wohnanlagen werden modernisiert und weiterhin öffentlich gefördert. Aktuelle Wohnungsangebote zeigen häufig genau diese Quartiere.

Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?

wbg Nürnberg GmbH

Die wbg Nürnberg GmbH ist das größte kommunale Wohnungsunternehmen der Stadt und mit Abstand der wichtigste Anbieter geförderter Wohnungen. Sie verwaltet mehrere zehntausend Wohnungen und errichtet kontinuierlich neue Wohnquartiere. Freie WBS- und EOF-Wohnungen veröffentlicht die wbg auf ihrer eigenen Wohnungssuche.

Siedlungswerk Nürnberg GmbH

Die Siedlungswerk Nürnberg GmbH bewirtschaftet rund 8.700 Wohnungen in Nürnberg, Fürth und Erlangen. Im Rahmen des Wohnungspakts Bayern entstehen zusätzlich rund 1.000 neue Wohnungen, darunter zahlreiche öffentlich geförderte Mietwohnungen. Das Unternehmen zählt zu den wichtigsten Anbietern für WBS-Berechtigte in der Region.

Evangelisches Siedlungswerk (ESW)

Das Evangelische Siedlungswerk investiert ebenfalls stark in den sozialen Wohnungsbau. Im Neubaugebiet Eberhardshof entstehen bis 2027 insgesamt 142 neue Mietwohnungen, die überwiegend im Rahmen der einkommensorientierten Förderung (EOF) vermietet werden. Angeboten werden Wohnungen mit zwei bis fünf Zimmern für Singles, Familien und Senioren.

Weitere Wohnungsanbieter

Neben den großen Gesellschaften bieten auch zahlreiche Wohnungsgenossenschaften und private Bauträger bezahlbaren Wohnraum an. Dazu gehören unter anderem die Wohnungsgenossenschaft Noris eG, die Wohnungsgenossenschaft Nürnberg Süd-Ost eG, die Postbaugenossenschaft Nürnberg eG sowie die Dawonia Standort Nürnberg. Je nach Projekt werden dort ebenfalls öffentlich geförderte Wohnungen angeboten.

Tipps für Wohnungssuchende

Da die Nachfrage nach Sozialwohnungen in Nürnberg sehr hoch ist, empfiehlt es sich, mehrere Wege gleichzeitig zu nutzen:

  • Wohnberechtigungsschein möglichst früh beantragen.
  • Beim Sozialamt als wohnungssuchend registrieren lassen.
  • Regelmäßig die Wohnungsangebote der wbg Nürnberg und des Siedlungswerks prüfen.
  • Auch Wohnungsgenossenschaften und größere Bauträger beobachten.
  • Auf Neubauprojekte achten, da dort häufig zahlreiche geförderte Wohnungen gleichzeitig vermietet werden.

Gerade bei größeren Neubauvorhaben werden oft mehrere Dutzend bis über hundert Wohnungen gleichzeitig vergeben. Wer sich frühzeitig informiert und vollständige Bewerbungsunterlagen bereithält, verbessert seine Chancen auf eine passende Sozialwohnung erheblich.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Die Stadt Nürnberg nennt auf ihrer Serviceseite keine abweichende örtliche Gebühr. Nach dem BayernPortal kostet die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins in Bayern in der Regel 7,50 bis 20,00 Euro. Bei bestimmten Abweichungen können 15,00 bis 45,00 Euro anfallen. Eine Benennung für eine bestimmte Wohnung kostet nach BayernPortal 12,50 bis 25,00 Euro. Stand der Leistungsbeschreibung: 24. April 2026.

Ob im Einzelfall eine bestimmte Gebühr, eine Ermäßigung oder eine Befreiung gilt, sollte direkt bei der zuständigen Stelle geklärt werden.

Sonderfälle und praktische Hinweise

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Wer bereits einen Wohnberechtigungsschein hat und in eine andere geförderte Wohnung ziehen möchte, sollte nicht davon ausgehen, dass der alte Bescheid automatisch für jede neue Wohnung genügt. Entscheidend sind die konkrete Wohnung, die Einkommensstufe und die im Bescheid ausgewiesene Wohnungsgröße.

Änderung des Einkommens

Ändert sich das Einkommen deutlich, sollte dies bei laufender Wohnungssuche berücksichtigt werden. Bei einer Verlängerung oder einem neuen Antrag prüft die Behörde die aktuellen wirtschaftlichen Verhältnisse erneut.

Besonderer Wohnbedarf

Gesundheitliche Gründe, Behinderung, Schwangerschaft, drohende Wohnungslosigkeit oder eine nicht selbst verschuldete Kündigung können bei der Dringlichkeit eine Rolle spielen. Entsprechende Nachweise sollten dem Antrag beigefügt werden.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn das anrechenbare Einkommen zu hoch ist oder die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich rechtlich vorgegangen werden. Maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung im jeweiligen Bescheid.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Nürnberg

Gilt der Wohnberechtigungsschein Nürnberg nur in Nürnberg?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Bayern grundsätzlich für geförderte Wohnungen, soweit kein besonderes Benennungsverfahren greift. Nürnberg ist jedoch ein Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf. Deshalb kommt es bei bestimmten Wohnungen auf die Benennung durch die zuständige Stelle an.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr. Danach müssen die Voraussetzungen mit aktuellen Unterlagen erneut geprüft werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Nürnberg beantragen?

Der offizielle Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung beziehungsweise auf einen Wohnberechtigungsschein läuft in Nürnberg über das Sozialamt der Stadt Nürnberg. Die zuständige Stelle ist das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, Bereich Wohnungsvermittlung. Die Stadt Nürnberg stellt Informationen zum Verfahren, zum Online-Antrag, zur Antragstellung per Post und zur Übermittlung von Unterlagen auf ihrer offiziellen Serviceseite bereit: Wohnungsvermittlung der Stadt Nürnberg.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung oder ist Grundlage für die Benennung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zur Miete oder zur Belastung bei selbst genutztem Eigentum. Beide Leistungen sind rechtlich verschieden.

Garantiert der Wohnberechtigungsschein eine Sozialwohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt nur, dass der Haushalt grundsätzlich berechtigt ist. Ob tatsächlich eine Wohnung gefunden wird, hängt vom Angebot, der Einkommensstufe, der Dringlichkeit und der Auswahl durch Vermieter oder Stadt ab.

Kann ich den Antrag in Nürnberg online stellen?

Ja. Die Stadt Nürnberg verweist auf ihrer offiziellen Seite auf einen Online-Antrag und auf einen Upload-Assistenten für Unterlagen. Wer den Antrag nicht online stellen kann, kann ihn auch schriftlich einreichen.

Kontakt & Öffnungszeiten

Für den Wohnberechtigungsschein Nürnberg und die Vermittlung geförderter Wohnungen ist das Sozialamt der Stadt Nürnberg zuständig.

Bereich Angabe
Zuständige Stelle Stadt Nürnberg, Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt, Bereich Wohnungsvermittlung
Anschrift Marienstraße 6, 90402 Nürnberg
Telefon 09 11 / 2 31-21 95
Telefax 09 11 / 2 31-57 57
Kontaktformular Kontaktformular der Stadt Nürnberg
Termine nach Vereinbarung; die Stadt bietet auch telefonische Beratungstermine an
Offizielle Informationsseite Wohnungsvermittlung

Für rollstuhlgerechten Wohnraum nennt die Stadt Nürnberg zusätzlich eine eigene Rufnummer: 09 11 / 2 31-7 95 61. Wer diesen Bedarf hat, sollte ihn bereits im Antrag angeben und passende Nachweise beifügen.

Rechtliche Grundlagen

Rechtliche Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein und die Belegung geförderter Wohnungen in Nürnberg sind insbesondere das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz, das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz und die Durchführungsverordnung Wohnungsrecht. In der Durchführungsverordnung ist Nürnberg als Gebiet mit erhöhtem Wohnungsbedarf aufgeführt. Für solche Gebiete gelten besondere Regeln zum Benennungsverfahren.

Das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr erklärt außerdem, dass gebundener Wohnraum grundsätzlich nur an Personen vermietet werden darf, die einen Wohnberechtigungsschein haben oder von der zuständigen Behörde als mietberechtigt benannt wurden.

Weiterführende Informationen