Der Wohnungsmarkt in Nürnberg ist angespannt. Es gibt kaum genug preisgünstige Mietwohnungen um den Bedarf von vor allem jungen Familien mit Kindern zu decken. Aufgrund des Wohnungsmangels gehen die Mietpreise in die Höhe, denn die Nachfrage und das Angebot regulieren den Preis. Die teilweise exorbitanten Mietpreise und die unzähligen Bewerber auf jede freie Wohnung machen die Wohnungssuche zum Akt der Verzweiflung für viele. Etwa 8000 Menschen sind in Nürnberg durchschnittlich auf der Suche nach einer neuen, bevorzugterweise größeren Wohnung – die Chancen fündig zu werden ist gering.
Wer günstige oder generell finanzierbare Mietwohnungen sucht, sollte sich mit dem Gedanken einer Sozialwohnung anfreunden. Denn selbst ein Normalverdiener kann sich heute die horrenden Mieten für meist nur wenige Quadratmeter leisten und muss überall Abstriche machen und einsparen, wenn er pünktlich am Monatsanfang dem Vermieter die Miete überweisen will.
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Wohnberechtigungsschein Nürnberg anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Nürnberg per E-Mail anfordern.
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Der soziale Wohnbau in Nürnberg
Der soziale Wohnungsbau ist daher ein allgegenwärtiges Thema in Nürnberg. Stadtteile wie die Südstadt oder Gostenhof bieten bereits solche Wohnungen an, jedoch sind es noch lange nicht genug. Bis 2030 soll der Bedarf an Wohnungen in Nürnberg bis auf 34.000 gestiegen sein und die meisten dieser Wohnungssuchenden können sich keine Mietpreise von 12 EUR oder mehr pro Quadratmeter leisten. Also muss die Stadt reagieren und statt Immobilien oder Grundstücke so teuer wie möglich zu verkaufen, in den sozialen Wohnungsbau investieren.
Dieses Umdenken hat noch nicht ganz stattgefunden, in Bahnhofsnähe entsteht die Marienzeile, ein Büro- und Geschäftskomplex und auf der anderen Straßenseite wurden alte Häuser für den Neubau von Penthäusern und Eigentumswohnungen abgerissen. Und auch in der Südstadt, wo traditionell die Arbeiterklasse anzutreffen ist, wurde unlängst eine alte Pharmafabrik in ein Mietobjekt mit ausschließlich Eigentumswohnungen umgebaut.
Das macht natürlich die Wohnsituation nicht besser. Unlust und Frust breiten sich aus, Träger wie die WBG – die Wohnungsbaugenossenschaft – suchen händeringend bezahlbare Wohnungen für ihr Klientel. Doch Sozialwohnungen sind unrentabel, die Bauträger werden mit der 30% Regelung dennoch dazu gezwungen, Sozialwohnungen zu bauen. Diese Regel besagt, dass die Bauträger zu 30% öffentlich geförderte Wohnungen mitbauen müssen, ein Tropfen auf dem heißen Stein.
Oberbürgermeister Maly sieht es als Herausforderung, die finanziell schlechter gestellte Bevölkerung in den nächsten Jahren mit bezahlbaren Wohnungen zu versorgen. Zwar würde mit der 30% Regelung einiges an Bedarf abgefangen, jedoch bleibt die Situation auf Jahre hinaus angespannt was den sozialen Wohnbau anbelangt.
Um eine einkommensorientierte Wohnung oder eine Sozialwohnung anmieten zu können – sofern man denn eine gefunden hat – benötigt man den sogenannten Wohnberechtigungsschein.
Wohnberechtigungsschein Nürnberg – wo beantragen?
Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Nürnberg haben alle Personen, die dauerhaft in Deutschland leben und die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Der Antrag auf die Vermittlung einer geförderten Wohnung kann bei der Stadt Nürnberg erfolgen. Das Amt für Existenzsicherung und soziale Integration, mit der Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld ist dafür zuständig, die Kontaktdaten finden Sie am Ende des Artikels.
Damit der Wohnberechtigungsschein Nürnberg ausgestellt werden kann müssen die erforderlichen Nachweise erbracht werden und die notwendigen Unterlagen zeitnah eingereicht werden.
Was muss nachgewiesen werden?
Des Weiteren müssen alle Personen und deren jeweiliges Einkommen angegeben werden, die mit in die Wohnung einziehen wollen.
Wer weniger als 10 Jahre verheiratet ist muss zudem eine Eheurkunde vorlegen, bei nicht-deutscher Staatsbürgerschaft wird eine Aufenthalts- sowie Arbeitsgenehmigung verlangt.
Sonstige Einkünfte, beispielsweise BAföG oder Arbeitslosengeld I, sind genauso anzugeben.
Erhält der Antragsteller den Wohnberechtigungsschein, so gilt dieser ein Jahr lang, danach sind neue Einkommensnachweise zu erbringen.
Bei einem Umzug in eine andere Sozialwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden, auch wenn der alte noch gültig ist. Eine persönliche Beratung beim Amt für Soziale Integration und Existenzsicherung vereinfacht oft das Prozedere der Antragsstellung. Hierfür kann auch ein Termin vereinbart werden, um lange Wartezeiten zu vermeiden.
Wer darf den Wohnberechtigungsschein beantragen?
Wer wenig Einkommen hat, kann und sollte einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen. Gute Erfolgsaussichten haben:
– Alleinerziehende
– Studenten
– ALG I und II Empfänger
– Auszubildende
– Behinderte
– Rentner
Natürlich gibt es eine Einzelfallprüfung, die durchaus erfolgreich verlaufen kann. Wer jedoch über ein Jahreseinkommen als Einzelperson von 12000 EUR kommt, hat eher schlechte Chancen. Zumindest auf eine volle Förderung.
Bei zwei Personen liegt die Obergrenze bei 18.000 EUR, bei drei Personen bei 22.600 EUR und bei vier Personen 27.200 EUR. Für jede weiteren im Haushalt lebende Person darf das Einkommen um 4000 EUR steigen. Diese Werte sind bundesweite Durchschnittswerte und können kommunal abweichen.
Kontakt
Amt für Existenzsicherung und soziale Integration
Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohngeld
Marienstraße 6
Erdgeschoss, Zimmer 002-004
90402 Nürnberg
Telefon: 09 11 / 2 31-23 34, -24 36, -25 15, -25 79
Telefax: 09 11 / 2 31– 57 57