Der Wohnberechtigungsschein Chemnitz ist für Haushalte wichtig, die eine geförderte oder belegungsgebundene Wohnung im Stadtgebiet suchen und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Maßgeblich sind in Sachsen seit dem 1. Januar 2026 die Vorgaben der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung. Für Chemnitz ist dabei besonders relevant, welche Haushaltsgröße vorliegt, ob Kinder zum Haushalt gehören und welches anrechenbare Jahreseinkommen nach den gesetzlichen Vorgaben berücksichtigt wird.
Ein Wohnberechtigungsschein ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, sondern ein Nachweis, dass die persönlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt sein können. In Chemnitz bleibt die Suche nach bezahlbarem Wohnraum trotz vorhandener Leerstände für viele Haushalte schwierig, weil nicht jede günstige Wohnung automatisch eine Sozialwohnung ist und belegungsgebundene Wohnungen nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen.
Wohnberechtigungsschein Chemnitz: Wer kann einen WBS erhalten?
Ein WBS kommt grundsätzlich für Personen und Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen in Betracht. Dazu können unter anderem Alleinstehende, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Studierende, Auszubildende oder Haushalte mit Transferleistungen gehören. Entscheidend ist nicht allein die Personengruppe, sondern vor allem, ob das maßgebliche Haushaltseinkommen innerhalb der geltenden Einkommensgrenzen liegt.
Zum Haushalt zählen die Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Bei der Einkommensprüfung wird nicht einfach das monatliche Nettoeinkommen mit einer pauschalen Grenze verglichen. Maßgeblich ist das Jahreseinkommen, das nach den Vorgaben des Wohnraumförderungsgesetzes ermittelt wird. Je nach Einzelfall können bestimmte Abzüge, Freibeträge oder besondere Belastungen eine Rolle spielen.
Wohnberechtigungsschein Chemnitz anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Chemnitz per E-Mail anfordern oder auf dem Portal der Stadt Chemnitz.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Chemnitz
Seit dem 1. Januar 2026 gilt in Sachsen die Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung vom 2. Dezember 2025. Für geförderten Mietwohnraum außerhalb der ausdrücklich benannten Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt werden nach den Informationen der Sächsischen Aufbaubank grundsätzlich die Einkommensgrenzen nach § 2 SächsEinkGrenzVO herangezogen. Chemnitz wird in dieser Übersicht nicht als Gebiet mit abweichender erster Einkommensgrenze genannt.
| Haushalt | Einkommensgrenze jährlich | Regelmäßige Bruttoverdienstgrenze zur Orientierung |
|---|---|---|
| 1 Erwachsener | 23.640 Euro | 35.000 Euro |
| 1 Erwachsener, 1 Kind | 36.445 Euro | 53.300 Euro |
| 2 Erwachsene | 35.460 Euro | 53.100 Euro |
| 2 Erwachsene, 1 Kind | 44.522 Euro | 66.100 Euro |
| 1 Erwachsener, 2 Kinder | 45.507 Euro | 66.200 Euro |
| 2 Erwachsene, 2 Kinder | 53.584 Euro | 79.000 Euro |
| 1 Erwachsener, 3 Kinder | 54.569 Euro | 79.200 Euro |
| 2 Erwachsene, 3 Kinder | 62.646 Euro | 92.000 Euro |
| 3 Erwachsene | 43.537 Euro | 66.900 Euro |
Die Bruttoverdienstgrenzen dienen nur der groben Orientierung. Die tatsächliche Prüfung richtet sich nach dem anrechenbaren Einkommen des Haushalts. Wer knapp über oder unter einer Orientierungssumme liegt, sollte deshalb nicht allein anhand des Bruttogehalts entscheiden, ob ein Wohnberechtigungsschein in Chemnitz infrage kommt.
Wohnungsgröße und geförderter Wohnraum in Chemnitz
Ein Wohnberechtigungsschein ist in der Regel an eine angemessene Wohnungsgröße gebunden. Die zulässige Größe richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder und nach den Vorgaben der jeweiligen Förderung. Bei geförderten Wohnungen ist außerdem wichtig, ob eine Mietpreisbindung und eine Belegungsbindung besteht. Vermieter dürfen solche Wohnungen während der Bindungsfrist regelmäßig nur an berechtigte Haushalte vergeben.
In Chemnitz gibt es neben kommunalen Angeboten auch Wohnungen von Wohnungsunternehmen und Genossenschaften. Nicht jede günstige Wohnung ist jedoch eine belegungsgebundene Sozialwohnung. Umgekehrt kann eine Wohnung mit Mietpreis- oder Belegungsbindung nur dann bezogen werden, wenn die geforderten Voraussetzungen nachgewiesen werden können.
Sozialer Wohnraum in Chemnitz: aktuelle Einordnung
Die frühere Einschätzung, dass Chemnitz wegen hoher Leerstände kaum Zugang zu Wohnraumförderung habe, ist in dieser Form zu pauschal. Aktuelle Förderprogramme in Sachsen unterscheiden stärker nach Förderzweck, Wohnungsbestand, Mietpreisbindung, Belegungsbindung und kommunaler Zielsetzung. Die Sächsische Aufbaubank beschreibt für preisgünstigen Mietwohnraum unter anderem Voraussetzungen für Modernisierung, Mietpreisbindung und Belegungsbindung.
Für Wohnungssuchende bleibt entscheidend, ob eine konkrete Wohnung tatsächlich gefördert oder belegungsgebunden ist. Der Wohnberechtigungsschein Chemnitz hilft vor allem dann, wenn Vermieter für eine bestimmte Wohnung einen solchen Nachweis verlangen oder wenn eine Vermittlung in gebundenen Wohnraum möglich ist.
Wichtige Nachweise für die Prüfung der Berechtigung
Für die Prüfung eines Wohnberechtigungsscheins sind üblicherweise Unterlagen erforderlich, mit denen Identität, Haushaltszusammensetzung, Einkommen und besondere persönliche Umstände nachvollzogen werden können. Dazu zählen je nach Situation insbesondere Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder, Nachweise über Renten, Sozialleistungen oder Unterhalt, Nachweise zu Kindern im Haushalt sowie gegebenenfalls Unterlagen zu Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder besonderem Wohnbedarf.
Welche Nachweise im Einzelfall benötigt werden, hängt von der persönlichen Situation ab. Besonders bei wechselndem Einkommen, Selbstständigkeit, Unterhaltszahlungen oder mehreren Haushaltsmitgliedern kann die Berechnung komplexer sein. Maßgeblich ist immer die behördliche Prüfung nach den geltenden gesetzlichen Vorgaben.
FAQ zum Wohnberechtigungsschein Chemnitz
Welche Einkommensgrenze gilt 2026 für eine alleinstehende Person in Chemnitz?
Nach der Übersicht zu § 2 SächsEinkGrenzVO liegt die jährliche Einkommensgrenze für einen Ein-Personen-Haushalt bei 23.640 Euro. Die dazu genannte Bruttoverdienstgrenze von 35.000 Euro dient nur als Orientierung.
Gilt ein Wohnberechtigungsschein automatisch für jede günstige Wohnung?
Nein. Ein WBS ist vor allem für geförderte oder belegungsgebundene Wohnungen relevant. Eine günstige frei finanzierte Wohnung kann auch ohne Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Kann auch ein Haushalt mit Kindern einen WBS in Chemnitz erhalten?
Ja. Für Kinder erhöhen sich die maßgeblichen Einkommensgrenzen. Deshalb können Familien oder Alleinerziehende auch dann berechtigt sein, wenn ihr Einkommen höher ist als bei einem Ein-Personen-Haushalt.
Ist die Bruttoverdienstgrenze verbindlich?
Nein. Die Bruttoverdienstgrenze ist nur eine gerundete Orientierung. Entscheidend ist das anrechenbare Haushaltseinkommen nach den gesetzlichen Berechnungsregeln.
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E-Mail: migranten.wohnungslose@chemnitz.de
Weiterführende Informationen
- Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung bei REVOSax
- Sächsische Aufbaubank: Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum
- Wohnraumförderungsgesetz des Bundes
- Stadt Chemnitz: Wohnungsvermittlung

