Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Essen

Wohnberechtigungsschein EssenEin Wohnberechtigungsschein Essen wird benötigt, wenn eine öffentlich geförderte Wohnung in Essen bezogen werden soll. Der WBS bestätigt, dass ein Haushalt nach den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen wohnberechtigt ist. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsangehörigen und die für den Haushalt passende Wohnungsgröße.

Die frühere Einschätzung, Essen sei vor allem von Leerstand geprägt, ist so nicht mehr aktuell. Die Stadt Essen beschreibt den Wohnungsmarkt inzwischen als angespannt. Besonders öffentlich geförderte Wohnungen, kleine Wohnungen, große familiengerechte Wohnungen sowie barrierearme Wohnungen sind gefragt. Ein Wohnberechtigungsschein verbessert daher die Chancen auf eine Sozialwohnung, ersetzt aber nicht die Entscheidung der Vermieterin oder des Vermieters.

Wohnberechtigungsschein Essen: Wer ist berechtigt?

Für den Wohnberechtigungsschein in Essen gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Grundlage sind das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW) und der Einkommenserlass Wohnen Nordrhein-Westfalen. Die aktuellen Einkommensgrenzen gelten seit dem 1. Januar 2025.

Entscheidend ist nicht einfach das monatliche Nettogehalt, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts. Dabei werden bestimmte Einkünfte berücksichtigt, andere können ganz oder teilweise außer Betracht bleiben. Außerdem sind je nach persönlicher Situation Abzüge und Freibeträge möglich, etwa bei Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder bestimmten Zwei-Personen-Haushalten.

Wohnberechtigungsschein Essen anfordern

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Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS Essen

Haushalt Einkommensgrenze NRW Beispielhaft mögliches Brutto-Jahreseinkommen
1 Person 23.540 Euro 38.011 Euro
2 Personen 28.350 Euro 51.777 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 53.121 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 57.074 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 68.621 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 80.168 Euro

Die Brutto-Werte sind Orientierungswerte. Sie beruhen auf typischen Annahmen, etwa dass nur eine Person im Haushalt Einkommen erzielt und bestimmte pauschale Abzüge berücksichtigt werden. Im Einzelfall kann das anrechenbare Einkommen daher niedriger oder höher ausfallen als das tatsächliche Bruttoeinkommen.

Zusätzliche Haushaltsmitglieder und Kinder

Für Haushalte mit mehr als zwei Personen erhöht sich die Einkommensgrenze um 6.530 Euro für jede weitere haushaltsangehörige Person. Für jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts kommt zusätzlich ein Kinderzuschlag von 860 Euro hinzu. Auch ein erwartetes Kind kann berücksichtigt werden, wenn es nach den landesrechtlichen Vorgaben als künftig haushaltsangehörig gilt.

Zusatzbetrag Höhe
Jede weitere zum Haushalt rechnende Person 6.530 Euro
Jedes zum Haushalt gehörende Kind 860 Euro

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Essen

Der Wohnberechtigungsschein enthält nicht nur eine Aussage zur Einkommensberechtigung, sondern auch zur angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich in der Regel nach der Zahl der Personen im Haushalt. Maßgeblich ist, dass die geförderte Wohnung zur Haushaltsgröße passt. In besonderen persönlichen Situationen können Abweichungen möglich sein.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche Übliche Raumzahl
1 Person bis 50 m² 1 Wohnraum
2 Personen bis 65 m² 2 Wohnräume
3 Personen bis 80 m² 3 Wohnräume
4 Personen bis 95 m² 4 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich 15 m² zusätzlich 1 Wohnraum

Eine geringfügige Überschreitung der Wohnfläche kann im Einzelfall zulässig sein. Entscheidend ist jedoch immer, welche Wohnfläche im konkreten Wohnberechtigungsschein ausgewiesen wird.

Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein in Essen

In Essen wird zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein unterschieden. Ein allgemeiner WBS kommt in Betracht, wenn noch keine bestimmte geförderte Wohnung feststeht. Er dient dazu, grundsätzlich nachzuweisen, dass der Haushalt für öffentlich geförderten Wohnraum berechtigt ist.

Ein gezielter Wohnberechtigungsschein ist relevant, wenn bereits eine konkrete Wohnung in Aussicht steht oder die Wohnung einer bestimmten Zweckbindung unterliegt. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn geförderter Wohnraum nur für bestimmte Haushalte vorgesehen ist. Welche Variante benötigt wird, hängt also davon ab, ob bereits ein konkretes Wohnungsangebot besteht.

Wichtig ist: Der Wohnberechtigungsschein ist keine Garantie für eine bestimmte Wohnung. Er eröffnet den Zugang zu gefördertem Wohnraum, die Auswahl der Mieterinnen und Mieter erfolgt aber durch die jeweiligen Vermieterinnen und Vermieter.

Wohnungsmarkt in Essen: Warum der WBS wichtig bleibt

Der Wohnungsmarkt in Essen hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Nach Angaben der Stadt wächst Essen wieder, die Zahl der Haushalte steigt, Leerstände gehen zurück und Mieten sowie Bodenpreise haben sich erhöht. Für Haushalte mit geringerem Einkommen ist öffentlich geförderter Wohnraum deshalb besonders wichtig.

Das Essener Wohnungsmarktbarometer 2025 beschreibt den Markt weiterhin als deutlich angespannt. Besonders knapp sind öffentlich geförderte Wohnungen sowie barrierefreie oder barrierearme Wohnungen. Familien mit mehreren Kindern, Menschen mit Behinderungen und Haushalte mit Bedarf an preisgünstigem Wohnraum haben es dadurch häufig schwer, eine passende Wohnung zu finden.

Gleichzeitig investiert die Stadt Essen weiter in die öffentliche Wohnraumförderung. Für das Jahr 2025 wurden rund 39,5 Millionen Euro für insgesamt 305 geförderte Wohneinheiten bewilligt, darunter Mietwohnungsneubau, Modernisierungen und Wohnplätze für Studierende. Das zeigt: Geförderter Wohnraum bleibt ein wichtiger Bestandteil der Essener Wohnungspolitik, reicht aber nicht automatisch aus, um die Nachfrage vollständig zu decken.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Essen

Welche Einkommensgrenze gilt für den Wohnberechtigungsschein Essen?

Für Essen gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Seit dem 1. Januar 2025 liegt die Grenze bei 23.540 Euro für eine Person und 28.350 Euro für zwei Personen. Für jede weitere haushaltsangehörige Person kommen 6.530 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich 860 Euro.

Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Essen sein?

Für eine Person gelten in der Regel bis zu 50 m² als angemessen. Für zwei Personen sind es bis zu 65 m², für drei Personen bis zu 80 m² und für vier Personen bis zu 95 m². Für jede weitere Person kommen üblicherweise 15 m² oder ein weiterer Wohnraum hinzu.

Garantiert ein Wohnberechtigungsschein eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS bestätigt die Berechtigung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Er ersetzt aber nicht den Mietvertrag und gibt keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Die Vermieterin oder der Vermieter entscheidet weiterhin über die Vergabe.

Was kostet der Wohnberechtigungsschein in Essen?

Für den allgemeinen Wohnberechtigungsschein nennt die Stadt Essen Gebühren von 10,00 bis 20,00 Euro. Die Wohnungsvermittlung ist gebührenfrei.

Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Essen?

Den WBS für Essen können Sie auf dem Portal der Stadt Essen online ausfüllen und herunterladen.

Gilt ein in Essen ausgestellter WBS nur in Essen?

Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich auf Nordrhein-Westfalen bezogen. Für öffentlich geförderte Wohnungen in anderen Bundesländern gelten die dortigen landesrechtlichen Regelungen.

Kontakt

Hollestr. 3
45127 Essen
Fax: +49 201 88-33102
E-Mail: wohnungsangelegenheiten@einwohneramt.essen.de

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