Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

WBS-Rechner

Damit Sie den voraussichtlichen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein prüfen können, stellen wir Ihnen hier den WBS-Rechner zur Verfügung, der individuell für jedes Bundesland den Anspruch berechnen kann. Sind Sie anspruchsberechtigt, leiten wir Sie auf die jeweilige Unterseite weiter. Hier haben Sie dann die Möglichkeit den WBS-Antrag per E-Mail anzufordern.

WBS-Rechner Pflichtangaben


Optionale Angaben

Berechnen

Relevante Wohnungsgrößen für die Erteilung des WBS

Die Wohnungsgrößen, die für den Wohnberechtigungsschein (WBS) in Frage kommen, variieren je nach der Anzahl der Personen im Haushalt. Die konkreten Vorgaben können sich auch von Land zu Land oder von Region zu Region unterscheiden. Im Allgemeinen werden für den WBS folgende Wohnungsgrößen als angemessen betrachtet.

Personenanzahl Wohnungsgröße mit zulässiger
Überschreitung (5 m²)
Anzahl der Wohnräume
Alleinstehende 50 m² 55 m² 1
2-Personen 65 m² 70 m² 2
3-Personen 80 m² 85 m² 3
4-Personen 95 m² 100 m² 4
5-Personen 110 m² 115 m² 5
jede weitere Person +15 m² plus einen Wohnraum

Einkommensgrenzen zum WBS

Die hier dargestellten Einkommensgrenzen beziehn sich auf das jährliche Nettoeinkommen und werden jedes Jahr neu festgesetzt, um wirtschaftliche Veränderungen und Inflation zu berücksichtigen.

Die genauen Einkommensgrenzen können für den WBS von Land zu Land oder von Region zu Region variieren. Die zuständigen Behörden oder Wohnungsämter legen die konkreten Einkommensgrenzen fest, die bei einem WBS-Antrag berücksichtigt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich bei den örtlichen Behörden über die aktuellen Einkommensgrenzen zu informieren, um festzustellen, ob man für einen WBS in Frage kommt.

Bundesland 1 Person 2 Personen 3 Personen jede weitere Person jedes Kind
Baden-Württemberg 55.250 € 55.250 € 64.250 € 9.000 € 0 €
Bayern 22.600 € 34.500 € 43.000 € 8.500 € 2.500 €
Berlin 16.800 € 25.200 € 30.940 € 5.740 € 700 €
Brandenburg 15.600 € 22.000 € 26.900 € 4.900 € 500 €
Bremen 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 600 €
Hamburg 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 1.000 €
Hessen 16.351 € 24.807 € 30.446 € 5.639 € 650 €
Mecklenburg-Vorpommern 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €
Niedersachsen 17.000 € 23.000 € 26.000 € 3.000 € 3.000 €
Nordrhein-Westfalen 20.420 € 24.600 € 31.000 € 6.400 € 740 €
Rheinland-Pfalz 16.100 € 23.000 € 28.431 € 5.431 € 1.068 €
Saarland 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €
Sachsen 16.800 € 25.200 € 30.940 € 5.740 € 700 €
Sachsen-Anhalt 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €
Schleswig-Holstein 14.400 € 21.600 € 26.600 € 5.000 € 600 €
Thüringen 14.400 € 21.600 € 26.600 € 5.000 € 1.000 €
Bund 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €

Alles Infos zum WBS auf einen Blick

  • Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung.
  • Der WBS kann über einen WBS-Rechner geprüft werden.
  • Der Antrag für einen WBS wird bei zuständigen Behörden gestellt.
  • Voraussetzungen für einen WBS: Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.
  • Berechtigt für einen WBS sind Personen mit geringem Einkommen.
  • Einkommensgrenzen für WBS können entweder brutto oder netto sein.
  • Einige Einkommensarten werden nicht in die Berechnung einbezogen.
  • Checkliste: Erforderliche Unterlagen für den WBS-Antrag.
  • Die Wohnungsgröße, die mit einem WBS angemessen ist, variiert je nach Personenzahl im Haushalt.
  • Eine größere WBS-Wohnung kann in bestimmten Fällen beantragt werden.
  • Wenn der WBS-Antrag abgelehnt wurde, gibt es möglicherweise Rechtsmittel oder Einspruchsmöglichkeiten.
  • Die Bearbeitungsdauer eines WBS-Antrages kann variieren.
  • Dringlichkeitsstufe für den WBS bei besonderen Umständen.
  • Personen ohne Berechtigung können keine Sozialwohnung mit WBS zugeteilt bekommen.
  • Das Jobcenter kann Umzugskosten für Hartz-IV-Empfänger übernehmen.
  • Bewerbung auf eine Wohnung mit WBS bei den entsprechenden Vermietern.
  • Gebühren für den WBS können je nach Region unterschiedlich sein. In der Regel betragen diese 10 bis 30 Euro.
  • Es gibt, abhängig von der Wohnsituation, verschiedene Typen des Wohnberechtigungsscheins, .
  • Unterschied zwischen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein: Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, während der WBS den Anspruch auf eine geförderte Wohnung ermöglicht.
  • Es gibt für Studenten, Senioren und Rentner spezielle WBS-Regelungen.