Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

WBS-Rechner

Damit Sie den voraussichtlichen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein prüfen können, stellen wir Ihnen hier den WBS-Rechner zur Verfügung, der individuell für jedes Bundesland den Anspruch berechnen kann. Sind Sie anspruchsberechtigt, leiten wir Sie auf die jeweilige Unterseite weiter. Hier haben Sie dann die Möglichkeit das Formular zum WBS-Antrag per E-Mail anzufordern.

 

WBS-Rechner Pflichtangaben


Optionale Angaben

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Relevante Wohnungsgrößen für die Erteilung des WBS

Die Wohnungsgrößen, die für den Wohnberechtigungsschein in Frage kommen, variieren je nach Anzahl der Personen im Haushalt.

Personenanzahl Wohnungsgröße mit zulässiger Überschreitung Anzahl der Wohnräume
Alleinstehende50 m²55 m²1
2 Personen65 m²70 m²2
3 Personen80 m²85 m²3
4 Personen95 m²100 m²4
5 Personen110 m²115 m²5
jede weitere Person+15 m²plus ein Wohnraum

Einkommensgrenzen zum WBS

Die hier dargestellten Einkommensgrenzen beziehen sich auf das jährliche Nettoeinkommen und werden jedes Jahr neu festgesetzt, um wirtschaftliche Veränderungen und Inflation zu berücksichtigen. Ausnahme ist hier Baden-Württenberg. Hier wird das jährliche Bruttoeinkommen als Berechnungsgrundlage zugrundegelegt

Die genauen Einkommensgrenzen können für den WBS von Land zu Land oder von Region zu Region variieren. Die zuständigen Behörden oder Wohnungsämter legen die konkreten Einkommensgrenzen fest, die bei einem WBS-Antrag berücksichtigt werden müssen. Es empfiehlt sich daher, sich bei den örtlichen Behörden über die aktuellen Einkommensgrenzen zu informieren, um festzustellen, ob man für einen WBS in Frage kommt.

Bundesland 1 Person 2 Personen 3 Personen jede weitere Person jedes Kind
Baden-Württemberg 60.350 € 60.350 € 69.350 € 9.000 € 500 €
Bayern 28.300 € 43.200 € 54.000 € 10.700 € 3.200 €
Berlin 19.200 € 28.800 € 35.360 € 6.560 € 800 €
Brandenburg 18.500 € 26.000 € 31.800 € 5.800 € 2.000 €
Bremen 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €
Hamburg 19.200 € 28.800 € 36.900 € 8.100 € 1.000 €
Hessen 18.166 € 27.561 € 33.826 € 6.265 € 833 €
Mecklenburg-Vorpommern 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €
Niedersachsen 21.250 € 28.750 € 32.500 € 3.750 € 3.750 €
Nordrhein-Westfalen 23.540 € 28.350 € 34.850 € 6.530 € 860 €
Rheinland-Pfalz 20.000 € 28.700 € 35.400 € 6.700 € 1.300 €
Saarland 20.000 € 30.600 € 38.600 € 8.000 € 1.400 €
Sachsen 20.520 € 30.780 € 37.791 € 7.011 € 855 €
Sachsen-Anhalt 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €
Schleswig-Holstein 14.400 € 21.600 € 26.600 € 5.000 € 600 €
Thüringen 14.400 € 21.600 € 26.600 € 5.000 € 1.000 €
Bund 12.000 € 18.000 € 22.100 € 4.100 € 500 €

Alles Infos zum WBS auf einen Blick

  • Wohnberechtigungsschein (WBS) ermöglicht den Anspruch auf eine staatlich geförderte Wohnung.
  • Der WBS kann über einen WBS-Rechner geprüft werden.
  • Der Antrag für einen WBS wird bei zuständigen Behörden gestellt.
  • Voraussetzungen für einen WBS: Einkommensgrenzen müssen eingehalten werden.
  • Berechtigt für einen WBS sind Personen mit geringem Einkommen.
  • Einkommensgrenzen für WBS können entweder brutto oder netto sein.
  • Einige Einkommensarten werden nicht in die Berechnung einbezogen.
  • Checkliste: Erforderliche Unterlagen für den WBS-Antrag.
  • Die Wohnungsgröße, die mit einem WBS angemessen ist, variiert je nach Personenzahl im Haushalt.
  • Eine größere WBS-Wohnung kann in bestimmten Fällen beantragt werden.
  • Wenn der WBS-Antrag abgelehnt wurde, gibt es möglicherweise Rechtsmittel oder Einspruchsmöglichkeiten.
  • Die Bearbeitungsdauer eines WBS-Antrages kann variieren.
  • Dringlichkeitsstufe für den WBS bei besonderen Umständen.
  • Personen ohne Berechtigung können keine Sozialwohnung mit WBS zugeteilt bekommen.
  • Das Jobcenter kann Umzugskosten für Hartz-IV-Empfänger übernehmen.
  • Bewerbung auf eine Wohnung mit WBS bei den entsprechenden Vermietern.
  • Gebühren für den WBS können je nach Region unterschiedlich sein. In der Regel betragen diese 10 bis 30 Euro.
  • Es gibt, abhängig von der Wohnsituation, verschiedene Typen des Wohnberechtigungsscheins, .
  • Unterschied zwischen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein: Wohngeld ist eine finanzielle Unterstützung, während der WBS den Anspruch auf eine geförderte Wohnung ermöglicht.
  • Es gibt für Studenten, Senioren und Rentner spezielle WBS-Regelungen.