Der Druck auf günstige Wohnungen ist in Ludwigsburg deutlich spürbar: Die Stadt verweist auf geförderte Sozialmietwohnungen im gesamten Stadtgebiet, die wegen öffentlicher Förderung preisreduziert vermietet werden. Wer eine solche Wohnung beziehen möchte, braucht in der Regel einen passenden und gültigen Wohnberechtigungsschein. Der Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg ist deshalb vor allem für Haushalte wichtig, deren Einkommen für den freien Mietmarkt zu niedrig ist, die aber eine Wohnung in der Stadt oder im Umland von Stuttgart suchen.
Ludwigsburg liegt nur wenige Kilometer nördlich von Stuttgart. Die gute Anbindung, viele Arbeitsplätze in der Region und die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum führen dazu, dass günstige Mietwohnungen besonders begehrt sind. Der Wohnberechtigungsschein ist dabei kein Wohnungsangebot, sondern ein amtlicher Nachweis: Er zeigt Vermietern geförderter Wohnungen, dass der Haushalt die Voraussetzungen für eine Sozialmietwohnung erfüllt.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg
Für den Bezug einer Sozialwohnung, also einer günstigen Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, benötigen Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein. Der WBS muss zum Zeitpunkt des Bezugs der neuen Wohnung noch gültig sein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein kann landesweit verwendet werden.
Die Stadt Ludwigsburg nennt als zentrale Voraussetzungen: Der Antragsteller muss wohnungssuchend sein und der Haushalt darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten. Maßgeblich ist nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person, sondern das zusammengerechnete Jahreseinkommen aller Personen, die in die Wohnung einziehen wollen.
- Der Haushalt sucht eine geförderte Mietwohnung.
- Das anrechenbare Jahreseinkommen liegt unter der geltenden Einkommensgrenze.
- Der Antragsteller hält sich gewöhnlich in Ludwigsburg auf oder möchte in Baden-Württemberg wohnen.
- Alle Haushaltsmitglieder, die einziehen sollen, werden im Antrag berücksichtigt.
- Bei ausländischen Antragstellern muss der Aufenthalt rechtlich und tatsächlich auf längere Dauer möglich sein.
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft die zuständige Stelle der Stadt Ludwigsburg. Das gilt besonders bei schwankendem Einkommen, Selbständigkeit, Unterhalt, Renten, Bürgergeld, Vermögen oder besonderen Wohnbedarfen.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein
Für Ludwigsburg gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Nach den aktuellen Angaben des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg kann ein Ein- oder Zwei-Personen-Haushalt bis zu 60.350 Euro Jahreseinkommen (brutto) haben. Für jede weitere Person erhöht sich die Grenze um 9.000 Euro. Diese Werte sind deutlich höher als die früher auf der Seite genannten Grenzen und sollten deshalb nicht mit älteren Angaben verwechselt werden.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 60.350 Euro | Gilt für geförderte Mietwohnungen in Baden-Württemberg |
| 2 Personen | 60.350 Euro | Gleiche Grenze wie beim Ein-Personen-Haushalt |
| 3 Personen | 69.350 Euro | 60.350 Euro plus 9.000 Euro |
| 4 Personen | 78.350 Euro | 60.350 Euro plus 18.000 Euro |
| 5 Personen | 87.350 Euro | 60.350 Euro plus 27.000 Euro |
Die Tabelle gibt eine erste Orientierung. Entscheidend ist aber immer die Berechnung durch die Behörde. Denn nicht jedes Einkommen wird gleich bewertet, und je nach Lebenslage können Abzüge oder besondere Nachweise eine Rolle spielen.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Stadt Ludwigsburg erklärt auf ihrer Leistungsseite, dass das Jahreseinkommen für jede zum Haushalt gehörende Person gesondert berechnet wird. Danach werden die Jahreseinkommen der Haushaltsangehörigen zusammengerechnet. Zum Einkommen zählen zum Beispiel Arbeitslohn, Gewinn aus selbständiger Tätigkeit, Renten, Pensionen, Einkünfte aus Vermietung, Kapitalvermögen und bestimmte steuerfreie Leistungen.
Bei Arbeitnehmern wird nicht einfach nur der Nettolohn betrachtet. Ausgangspunkt ist der Bruttojahresverdienst abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten. Bei Selbständigen zählt der steuerlich anerkannte Gewinn. Unterhalt kann ebenfalls eine Rolle spielen: Beim Empfänger wird Unterhalt als Einkommen berücksichtigt, beim Unterhaltspflichtigen können bestimmte Unterhaltsleistungen abgezogen werden.
Wichtig ist deshalb: Wer knapp über oder knapp unter der Grenze liegt, sollte den Antrag nicht nur überschlägig selbst bewerten. Die endgültige Prüfung erfolgt durch die Stadt Ludwigsburg anhand der eingereichten Unterlagen.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Die Stadt Ludwigsburg nennt vor allem den Personalausweis sowie Einkommensnachweise aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten. Wer selbständig ist, muss andere Nachweise einreichen als ein Arbeitnehmer oder Rentner.
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder gültiges Ausweisdokument | Nachweis der Identität des Antragstellers |
| Einkommensnachweise aller einziehenden Personen | Prüfung der Einkommensgrenze |
| Gehaltsabrechnungen und Nachweise über Sonderzahlungen | Berechnung des Jahreseinkommens bei Arbeitnehmern |
| Letzter Einkommensteuerbescheid oder Steuererklärung | Prüfung bei wechselndem oder nicht eindeutigem Einkommen |
| Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbständigen | Nachweis des steuerlich anerkannten Gewinns |
| Nachweise zu Unterhalt, Rente, Sozialleistungen oder besonderem Wohnbedarf | Erforderlich, wenn diese Punkte im Haushalt eine Rolle spielen |
Je vollständiger die Unterlagen eingereicht werden, desto leichter kann die Behörde den Antrag prüfen. Fehlen Nachweise, kann sich die Bearbeitung verzögern.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg ist maximal ein Jahr gültig. Er gilt landesweit, also nicht nur in Ludwigsburg. Wer mit einem in Ludwigsburg ausgestellten WBS eine passende geförderte Wohnung in einer anderen Stadt Baden-Württembergs findet, kann den Schein grundsätzlich dort verwenden.
Der WBS muss aber zur Wohnung passen. Er enthält Angaben dazu, für wie viele Personen der Haushalt berechtigt ist und welche Wohnungsgröße angemessen ist. Bei einem Umzug in eine andere Sozialmietwohnung muss in der Regel ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden.
In Baden-Württemberg gibt es außerdem besondere Fälle, in denen ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf anerkannt werden kann. Das betrifft zum Beispiel Schwerbehinderte, betreute Seniorenwohnungen, barrierefreie Sozialmietwohnungen, die Aufnahme von Pflegepersonen oder andere Härtefälle. Ob ein besonderer Bedarf anerkannt wird, entscheidet die zuständige Gemeinde im Einzelfall.
Angemessene Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein legt fest, welche Wohnungsgröße zum Haushalt passt. Für Baden-Württemberg gilt als Orientierung: Für eine Person sind bis zu 45 Quadratmeter angemessen. Für jede weitere Person kommen in der Regel 15 Quadratmeter hinzu. Zusätzlich kann je nach Förderjahrgang auch die Zahl der Wohnräume eine Rolle spielen.
| Haushalt | Angemessene Wohnfläche | Orientierung zur Zimmerzahl |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 45 m² | je nach Förderjahrgang bis zu 2 Wohnräume |
| 2 Personen | bis 60 m² | je nach Förderjahrgang bis zu 3 Wohnräume |
| 3 Personen | bis 75 m² | je nach Förderjahrgang bis zu 4 Wohnräume |
| 4 Personen | bis 90 m² | je nach Förderjahrgang bis zu 5 Wohnräume |
| 5 Personen | bis 105 m² | je nach Förderjahrgang bis zu 6 Wohnräume |
Die Wohnungsgrößen dürfen nach den landesweiten Hinweisen in bestimmten Fällen geringfügig überschritten werden. Bei besonderen persönlichen oder gesundheitlichen Gründen kann zusätzlicher Bedarf möglich sein. Das sollte vor der Wohnungssuche mit der zuständigen Stelle geklärt werden.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Ludwigsburg
Der Wohnungsmarkt in Ludwigsburg zählt zu den angespanntesten in Baden-Württemberg. Die Nähe zur Landeshauptstadt Stuttgart, ein stetiges Bevölkerungswachstum und hohe Baukosten führen dazu, dass bezahlbare Mietwohnungen stark nachgefragt werden. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein (WBS) deshalb häufig die wichtigste Voraussetzung, um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können. Die Stadt Ludwigsburg und ihre kommunalen Wohnungsunternehmen investieren seit Jahren in den Ausbau preisgebundenen Wohnraums und entwickeln gleichzeitig neue Modelle für dauerhaft bezahlbares Wohnen.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Ludwigsburg?
Eine exakte Zahl aller aktuell gebundenen Sozialwohnungen wird von der Stadt nicht veröffentlicht. Der wichtigste Anbieter ist jedoch die Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH (WBL). Als kommunales Wohnungsunternehmen wohnen oder arbeiten bereits über 10.000 Menschen in ihren Wohn- und Gewerbeobjekten. Die WBL errichtet kontinuierlich neue Mietwohnungen und modernisiert ihren Bestand, wobei ein erheblicher Teil der Neubauten öffentlich gefördert oder preisgedämpft vermietet wird.
Ein Beispiel ist das JägerhofQuartier, in dem 161 Wohnungen entstanden sind. Davon werden 70 Wohnungen öffentlich gefördert vermietet. Hinzu kommen Gewerbeflächen, eine Kindertagesstätte und großzügige Grünflächen. Die Einstiegsmieten der geförderten Wohnungen liegen deutlich unter dem freien Markt.
Im Stadtentwicklungsgebiet Grünbühl.living entstehen darüber hinaus 74 weitere Wohnungen, die das Angebot an bezahlbarem Wohnraum erweitern sollen. Die WBL verfolgt dabei das Ziel, moderne, energieeffiziente Wohnungen mit sozialverträglichen Mieten bereitzustellen.
Das „Fair Wohnen“-Modell der Stadt Ludwigsburg
Eine Besonderheit in Ludwigsburg ist das kommunale „Fair Wohnen“-Modell. Dabei orientiert sich die Miethöhe am Einkommen der Bewohner. Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein zahlen je nach Einkommen bis zu 4 Euro weniger pro Quadratmeter als reguläre Mieter. In einem Gebäude entstehen dabei frei finanzierte, preisgedämpfte und öffentlich geförderte Wohnungen mit vergleichbarer Ausstattung. Die Erlöse aus frei finanzierten Wohnungen fließen wiederum in den Bau neuer bezahlbarer Wohnungen. Dieses Modell gilt bundesweit als innovativer Ansatz zur sozialen Durchmischung neuer Quartiere.
Wo finden Wohnungssuchende Sozialwohnungen?
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine geförderte Wohnung sucht, sollte sich frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren. Die Stadt Ludwigsburg selbst vermietet keine Wohnungen, unterstützt Wohnungssuchende jedoch mit Informationen und Beratungsangeboten.
Zu den wichtigsten Anbietern öffentlich geförderter Wohnungen gehören:
- Wohnungsbau Ludwigsburg GmbH (WBL) – größtes kommunales Wohnungsunternehmen der Stadt. Interessenten können einen Wohnungsinteressentenbogen ausfüllen und – sofern vorhanden – ihren Wohnberechtigungsschein hinterlegen. Geförderte Wohnungen werden regelmäßig über die WBL vergeben.
- Gemeinnützige Wohnbau- und Siedlungsgenossenschaft eG – traditionsreiche Wohnungsgenossenschaft mit bezahlbaren Mietwohnungen in Ludwigsburg.
- Bezirksbaugenossenschaft Altwürttemberg eG – bewirtschaftet Wohnungsbestände im Raum Ludwigsburg und Kornwestheim und vermietet ebenfalls Wohnungen zu vergleichsweise günstigen Konditionen.
Daneben lohnt sich die regelmäßige Suche auf Immobilienportalen. Freie WBS-Wohnungen sind dort zwar selten, werden aber vereinzelt angeboten – beispielsweise in Ludwigsburg, Ditzingen oder Tamm. Da öffentlich geförderte Wohnungen häufig innerhalb weniger Tage vergeben werden, empfiehlt sich eine gespeicherte Suchanfrage und eine schnelle Bewerbung.
Tipps für Betroffene
Wenn Sie einen Wohnberechtigungsschein besitzen oder beantragen möchten, erhöhen folgende Schritte Ihre Chancen auf eine passende Wohnung:
- Beantragen Sie den WBS möglichst frühzeitig und achten Sie darauf, dass er während der gesamten Wohnungssuche gültig bleibt.
- Registrieren Sie sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften.
- Erweitern Sie Ihren Suchradius auf Nachbarorte wie Kornwestheim, Asperg, Bietigheim-Bissingen oder Ditzingen, da der regionale Wohnungsmarkt eng miteinander verbunden ist.
- Reichen Sie bei Wohnungsunternehmen alle erforderlichen Unterlagen vollständig ein. Viele Vermieter berücksichtigen Bewerbungen nur, wenn bereits ein gültiger Wohnberechtigungsschein vorliegt.
- Nutzen Sie zusätzlich die Beratungsangebote der Stadt Ludwigsburg, wenn Sie Unterstützung bei der Wohnungssuche benötigen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Für den Wohnberechtigungsschein nennt die Leistungsseite der Stadt Ludwigsburg keine einheitliche feste Pauschale. Die Kosten richten sich nach der kommunalen Verwaltungsgebührensatzung. Antragsteller sollten deshalb auf den Gebührenhinweis im Onlineantrag oder bei der zuständigen Stelle achten.
Wer Sozialleistungen bezieht oder nur ein sehr geringes Einkommen hat, sollte bei der Antragstellung nachfragen, ob im konkreten Fall eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist. Eine solche Entscheidung trifft die Stadt nach den jeweils geltenden Regeln.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug mit bestehendem WBS
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Baden-Württemberg maximal ein Jahr. Bei einem Umzug in eine neue Sozialmietwohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden. Das gilt auch dann, wenn schon früher ein WBS vorhanden war.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnung kann in besonderen Fällen möglich sein. Das betrifft etwa Schwerbehinderte, barrierefreie Wohnungen, betreute Seniorenwohnungen, Pflegepersonen oder sonstige Härtefälle. Der zusätzliche Bedarf muss nachgewiesen und von der Behörde anerkannt werden.
Änderung des Einkommens
Ändert sich das Einkommen vor der Entscheidung über den Antrag, sollte die Behörde informiert werden. Für die Prüfung ist entscheidend, ob der Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze einhält.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, die Einkommensgrenze überschritten wird oder wichtige Nachweise fehlen. In diesem Fall sollte der Bescheid genau geprüft werden.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg
Gilt der Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg nur in Ludwigsburg?
Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt landesweit. Er kann also grundsätzlich auch in anderen Städten und Gemeinden Baden-Württembergs verwendet werden.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist maximal ein Jahr gültig. Beim Einzug in eine geförderte Wohnung muss er noch gültig und zur Wohnung passend sein.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Ludwigsburg beantragen?
Der Wohnberechtigungsschein wird offiziell bei der zuständigen Gemeinde beantragt. Für Ludwigsburg ist die Stadt Ludwigsburg zuständig. Informationen zum Antrag, zum Onlineantrag und zur zuständigen Stelle stellt die Stadt auf ihrer offiziellen Serviceseite bereit: Stadt Ludwigsburg.
Die Antragstellung kann je nach Angebot der Kommune online, schriftlich oder persönlich erfolgen. Die Stadt empfiehlt, im Zweifel persönlich zu klären, welche Unterlagen im eigenen Fall erforderlich sind. Auf der Verwaltungsseite der Stadt wird außerdem darauf hingewiesen, dass derzeit viele Anträge eingehen und von Nachfragen zum Bearbeitungsstand abgesehen werden soll.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein gibt nur die Möglichkeit, eine geförderte Sozialmietwohnung anzumieten. Einen Anspruch auf eine konkrete Wohnung gibt es damit nicht.
Was ist der Unterschied zwischen Wohngeld und Wohnberechtigungsschein?
Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Der Wohnberechtigungsschein ist dagegen ein Nachweis, dass ein Haushalt eine geförderte Sozialmietwohnung beziehen darf. Beide Leistungen sind voneinander getrennt.
Kann ich den WBS online beantragen?
Die Stadt Ludwigsburg verweist auf ihrer offiziellen Leistungsseite auf Onlineantrag und Formulare. Informationen dazu stehen auf der Serviceseite der Stadt Ludwigsburg und im Serviceportal Baden-Württemberg.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Kontaktpunkt | Angabe |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Wohngeld und Wohnberechtigung Stadt Ludwigsburg, Fachbereich Gesellschaftliche Teilhabe, Soziales und Sport |
| Service Wohnberechtigung | Raum 109, Obere Marktstraße 1, 71634 Ludwigsburg |
| Telefon | 07141 910-2648 |
| wohnungsbindung@ludwigsburg.de | |
| Fax | 07141 910-2544 |
| Offizielle Webseite | Stadt Ludwigsburg |
Die Stadt veröffentlicht auf der Verwaltungsseite keinen festen allgemeinen Öffnungszeitenblock für den Service Wohnberechtigung. Wer persönlich vorsprechen möchte, sollte deshalb vorab die aktuellen Kontakt- und Servicehinweise der Stadt Ludwigsburg prüfen.
Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein in Baden-Württemberg ist vor allem das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Für die Antragstellung und die Einkommensprüfung sind insbesondere die Vorschriften zu Einkommen, Wohnberechtigung und Überlassung geförderter Mietwohnungen relevant.
- Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg, insbesondere § 12 Einkommen und § 15 Überlassung von Mietwohnraum
- Wohnraumförderungsgesetz des Bundes, insbesondere § 27 Wohnberechtigungsschein
- Hinweise und Einkommensgrenzen des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg
- Kommunale Hinweise und Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Ludwigsburg
