Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg

Ludwigsburg ist eine Stadt in Baden-Württemberg mit derzeit rund 93.500 Einwohnern. Die Bevölkerungsdichte liegt bei 2.157 Einwohner pro km². Ludwigsburg gehört zum Regierungsbezirk Stuttgart und liegt etwa zwölf Kilometer nördlich von der Stuttgarter Innenstadt entfernt.

Das Wohnen in Ludwigsburg ist sehr beliebt, da die Stadt einerseits ruhig und beschaulich liegt und eine moderne Infrastruktur aufweist und anderseits nah an die boomende Metropole Stuttgart gelegen ist. Stuttgart kann von Ludwigsburg aus bequem über die Autobahn oder mit dem öffentlichen Nahverkehr erreicht werden, so dass es auf Grund der Wohnraumknappheit und der hohen Immobilienpreise in Stuttgart immer mehr Menschen nach Ludwigsburg zieht.

Überregional bekannt ist Ludwigsburg für zahlreiche Sehenswürdigkeiten. Zu diesen Sehenswürdigkeiten gehören unter anderem das Residenzschloss, die Blühende Barock Gartenschau, die Domäne Monrepos und das Schloss Favorite.

Die Preise von Mietwohnungen in Ludwigsburg

Der durchschnittliche Mietpreis in Ludwigsburg beträgt zur Zeit 12,37 Euro pro Quadratmeter.
Eine 30 m² große Mietwohnung kostet je Quadratmeter durchschnittlich 13,61 Euro, eine 60 m² große Mietwohnung durchschnittlich 11,63 Euro je Quadratmeter und eine 100 m² große Mietwohnung im Durchschnitt 11,88 Euro pro Quadratmeter. Verglichen mit den Mietpreisen sowohl in ganz Baden-Württemberg als auch im gesamten Bundesgebiet sind die Mieten in Ludwigsburg überdurchschnittlich hoch. Der durchschnittliche Quadratmeterpreis für eine Mietwohnung beträgt in Baden-Württemberg 10,52 Euro und in der gesamten Bundesrepublik durchschnittlich 8,59 Euro.

Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg anfordern

Wohnberechtigungsschein LudwigsburgFordern Sie hier schnell und einfach den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Im Anschluss können Sie das Formular online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Seit 2011 steigen die Mieten für Wohnungen jeder Größe in Ludwigsburg kontinuierlich an. Dies ist vor allem auf die gut entwickelte Infrastruktur, zahlreichen Bildungseinrichtungen, vielen Grünflächen, unzähligen Shoppingmöglichkeiten und einem großen kulturellen Angebot vor Ort zurückzuführen. Die Nähe zur stetig wachsenden Metropole Stuttgart überzeugt ebenfalls.

Eine bezahlbare Wohnung in Ludwigsburg zu finden ist nicht einfach. Gerade Geringverdiener, Rentner, Singles und Studenten haben häufig das Nachsehen. Selbst in Notfällen ist es schwierig, eine Wohnung zu finden.

Die Wohnungsbau Ludwigsburg (WBL) verwaltet zwar 2.300 Wohnungen in der Stadt, kann den meisten Wohnungssuchenden auf Grund langer Wartelisten nur in den seltensten Fällen kurzfristig weiterhelfen. Aktuell stehen rund 1.300 Wohnungssuchende auf der Warteliste. Sozialwohnungen in Ludwigsburg.

Besonders angespannt ist die Lage auf dem Markt für Sozialwohnungen in Ludwigsburg deshalb, weil über Jahre der tatsächliche Bedarf nicht gedeckt wurde und weil in den vergangenen Jahren viele Wohnungen aus der Sozialbindung herausgefallen sind.
Um der Knappheit von bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken, wandelt die WBL derzeit 131 bestehende Wohnungen im gesamten Stadtgebiet in günstige Sozialwohnungen um.
Mit dieser geförderter Maßnahmen können kurzfristig neue Sozialwohnungen in Ludwigsburg entstehen.
Über diese Maßnahme hinaus hat sich die WBL ein Bauprogramm auferlegt. Mit diesem Programm sollen in den nächsten Jahren mehrere hundert neue Sozialwohnungen und Fair-Wohnen-Wohnungen entstehen. Auch private Bauträger haben sich verpflichtet, bei Neubauprojekten günstige Wohnungen zu schaffen.
Der Gemeinderat und die Verwaltung Ludwigsburg haben mit verschiedenen Maßnahmen und Förderprogrammen dafür gesorgt, dass Grundstücke nicht ausschließlich meistbietend verkauft werden, so wie dies lange Zeit – etwa auf der Hartenecker Höhe – der Fall war.

Der Wohnberechtigungsschein Ludwigsburg

Für den Bezug einer Sozialwohnung, also einer günstigen Wohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, benötigen Wohnungssuchende einen Wohnberechtigungsschein (WBS).
Der WBS muss zum Zeitpunkt des Bezugs der neuen Wohnung noch gültig sein. Ein Wohnungberechtigungsschein, der in Ludwigsburg ausgestellt wurde, ist ausschließlich für Baden-Württemberg gültig.
Wohnberechtigungsscheine werden ausschließlich an Einzelpersonen und Haushalte mit einem geringen jährlichen Einkommen vergeben. Vor der Ausstellung erfolgt eine genaue Einkommensprüfung.

Wer ist anspruchsberechtigt?

Um einen Wohnberechtigungsschein erhalten zu können, müssen Antragssteller aktuell auf Wohnungssuche sein.
Zu den weiteren Voraussetzung gehört, dass Antragssteller mindestens 18 Jahre alt sind und entweder die deutsche Staatsangehörigkeit haben oder nachweislich dauerhaft in Deutschland leben. Ob ein Wohnberechtigungsschein erteilt wird, hängt primär von der Höhe des jährlichen Einkommens aller Haushaltsmitglieder ab. Alleinlebende Personen in Ludwigsburg dürften zur Zeit für den Erhalt eines WBS ein jährliches Bruttoeinkommen von 21.600,00 Euro nicht übersteigen. Bei einem Zwei-Personen-Haushalt beträgt die Einkommensgrenze 32.400,00 Euro und bei einem Drei-Personen-Haushalt 40.080,00 Euro.
Die Einkommensgrenzen sind in Ludwigsburg vergleichsweise hoch angesetzt. Dies, weil die Mieten in der Stadt im deutschlandweiten Vergleich überdurchschnittlich hoch sind.

Auch in Bezug auf die Wohnungsgröße sind verschiedene Vorgaben zu beachten. Für einen Ein-Personen-Haushalt gilt eine Wohnungsgröße von bis zu 50 m² als angemessen, für jedes weitere Haushaltsmitglied werden 10 bis 15 m² hinzugerechnet.

Kontakt


Service Wohngeld und Wohnberechtigung
Raum 109
Obere Marktstraße 1
71634 Ludwigsburg
Telefon: 07141-9103045
Fax: 07141-9102544
E-Mail: soziales@ludwigsburg.de
Website: www.ludwigsburg.de

Wohnungssuchende, die zum ersten Mal einen Wohnberechtigungsschein für Ludwigsburg beantragen wollen, sollten für eine persönliche Beratung die Behörde direkt aufsuchen.

Öffnungszeiten

montags bis freitags: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags: 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
samstags und sonntags: geschlossen

Wohnungssuchende, die keinen Beratungsbedarf haben, können ihren Antrag schriftlich per Post, per Fax oder per E-Mail an die Behörde senden.