Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid

Lüdenscheid – wichtiges Mittelzentrum in NRW

Lüdenscheid ist in NRW ein wichtiges städtisches Zentrum und fungiert als Mittelstadt. Mit über 72.000 Einwohnern hat Lüdenscheid auch eine bedeutende Bevölkerung. Durch seine Lampenindustrie war Lüdenscheid vor allem in der Vergangenheit bekannt. Heute ist es ein bedeutendes Dienstleistungszentrum, das auch durch den Zuzug von Arbeitskräften aus der Region und Migration einen Bevölkerungszuwachs verzeichnet.

Es gibt in Lüdenscheid zudem ein sehr gutes kulturelles Angebot. Der Wohnungsmarkt ist dabei sehr gefragt. Besonders werden Wohnungen im niedrigen Mietensegment gesucht. Aufgrund der guten Verkehrslage und der attraktiven Wohnumgebung der Stadt Lüdenscheid ist die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum immer hoch.

Sozialer Wohnungsbau in Lüdenscheid

Seit jeher ist der Bedarf an günstigen Sozialwohnungen in Lüdenscheid hoch. Das hat zur Folge, dass auch mehrere Wohnungsbaugesellschaften ständig Projekte im sozialen Wohnungsbau verfolgen, um dem gestiegenen Bedarf nachzukommen. Personen mit Wohnberechtigungsschein können diese Sozialwohnungen, die mit Mitteln der Stadt und Förderprogrammen des Landes gefördert werden, beziehen. Die Antragstellung kann entweder persönlich bei der Stadt erfolgen, wobei die Öffnungszeiten zu beachten sind oder vorher nach einem Termin gefragt werden sollte. Es ist auch eine schriftliche Antragstellung möglich. In diesem Fall müssen unter Umständen Unterlagen nachgereicht werden. Informationen zu den Bedingungen für den Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid können zudem telefonisch gestellt werden.

Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid anfordern

Um den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid zu erhalten, müssen Sie nur das folgende Download-Formular ausfüllen.

Wohnberechtigungsschein LüdenscheidÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid – Antragsgründe und Personenkreis

Alle Personen, die in Lüdenscheid bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, können zusammen mit ihren Haushaltsangehörigen einen WBS Lüdenscheid beantragen. Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid sind dabei die entsprechenden Landesgesetze NRW und die Bestimmungen zum sozialen Wohnungsbau des Landes NRW. Es werden immer aktuelle plausible Einkommensnachweise von allen Antragstellern gefordert.

Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:

  • Nachweis des Einkommens von allen Antragstellern
  • ggf. Schwerbehindertenausweis etc.
  • ALG II Nachweis
  • Rentenbescheide

Es müssen immer alle Unterlagen für alle Antragsteller für eine Wohnung vorgelegt werden. Es werden für den Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid die Einkommen aller Personen und Antragsteller zusammengerechnet.

Alle Informationen finden Sie auch auf der Seite der Stadt Lüdenscheid.

Um einen WBS Lüdenscheid beantragen zu können, dürfen bestimmte Kenngrößen in Bezug auf Einkommen aller Antragsteller nicht überschritten werden.

Dabei gelten folgende Kennzahlen:

Ein Haushaltsangehöriger 19.350 Euro und max. 50 qm Wohnungsgröße
Zwei Haushaltsangehörige 23.310 Euro bei 2 Wohnräumen oder max. 65 qm
Drei Haushaltsangehörige 28.670 Euro bzw. max. 80 qm

Kommen weitere Haushaltsangehörige dazu gibt es einen Freibetrag von 5.360 Euro pro Person sowie weitere 15qm. Ein Sonderfall sind Kinder, für die je Kind weitere 700 Euro anerkannt werden. In Ausnahmefällen können Abweichungen nach oben von max. 5 % anerkannt werden.

Das Einkommen muss durch aktuelle Nachweise wie Gehaltsnachweise und Steuerbescheide nachgewiesen werden. Als Kosten entstehen für die Ausstellung eines WBS 10 Euro. Zusätzlich zum WBS kann der Antragsteller zugleich den Antrag auf Vermittlung einer geförderten Wohnung des sozialen Wohnungsbaues stellen.

Mit der Ausstellung des WBS Lüdenscheid ist noch keine Zuteilung einer bestimmten Sozialwohnung verbunden. Es kann auch sein, dass derzeit keine geförderte Wohnung für den Bezug mit dem WBS vorhanden ist. In diesem Fall muss sich der Antragsteller bei den auf dem sozialen Wohnungsmarkt und im Sozialen Wohnungsbau aktive Wohnungsgesellschaften registrieren und auf eine Warteliste setzten lassen. Auf der Webseite der Stadt können die Links zu den einzelnen Wohnungsbaugesellschaften eingesehen und aufgerufen werden. Viele Hausverwaltungen bieten auch im Internet extra geförderte Wohnungen für den Wohnberechtigungsschein Lüdenscheid an.

Kontakt

Rathaus
Rathausplatz 2
58507 Lüdenscheid

Öffnungszeiten

Mo: 08:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr
Do: 08:30 – 12:00 Uhr sowie 14:00 – 16:00 Uhr

Zusätzlich können mit dem Sachbearbeiter individuelle Termine vereinbart werden.