Der Wohnberechtigungsschein Bottrop ist der amtliche Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung in Bottrop beziehen darf. Er ist vor allem für Menschen mit niedrigem oder mittlerem Einkommen relevant, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Entscheidend sind in Nordrhein-Westfalen insbesondere das anrechenbare Jahreseinkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die angemessene Wohnungsgröße.
Für Bottrop gelten die landesweiten Vorgaben des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Die aktuellen Einkommensgrenzen wurden gegenüber den früher auf vielen Informationsseiten genannten Beträgen deutlich angehoben. Die frühere Grenze von 19.350 Euro für eine alleinstehende Person ist nicht mehr aktuell. Maßgeblich sind die aktuellen NRW-Werte, die auch von der Stadt Bottrop für Wohnberechtigungsscheine und Freistellungen ausgewiesen werden.
Wohnberechtigungsschein Bottrop: Wofür wird der WBS benötigt?
Mit einem Wohnberechtigungsschein können Wohnungssuchende nachweisen, dass sie zum Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung berechtigt sind. Solche Wohnungen werden häufig als Sozialwohnungen bezeichnet. Sie unterliegen bestimmten Mietpreis- und Belegungsbindungen und dürfen deshalb in der Regel nur an Haushalte vergeben werden, die die Voraussetzungen erfüllen.
In Bottrop unterscheidet die Stadt zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einem gezielten Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS kommt in Betracht, wenn noch keine bestimmte Wohnung feststeht. Ein gezielter WBS bezieht sich dagegen auf eine konkrete geförderte Wohnung. Für beide Varianten ist entscheidend, ob das anrechenbare Einkommen des gesamten Haushalts innerhalb der zulässigen Grenze liegt.
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Bottrop
Die folgenden Werte zeigen die maßgeblichen Einkommensgrenzen der Einkommensgruppe A in Nordrhein-Westfalen. Sie gelten auch für den Wohnberechtigungsschein Bottrop. Stand der Werte: Mai 2026; Grundlage sind die landesrechtlichen Vorgaben zu § 13 WFNG NRW sowie die vom Land Nordrhein-Westfalen veröffentlichten aktuellen Tabellen.
| Haushalt | Einkommensgrenze | Angemessene Wohnungsgröße in Bottrop |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | bis 50 m² |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| 3 Personen ohne Kind | 34.880 Euro | 3 Wohnräume oder bis 80 m² |
| 4 Personen ohne Kind | 41.410 Euro | 4 Wohnräume oder bis 95 m² |
| 5 Personen ohne Kind | 47.940 Euro | 5 Wohnräume oder bis 110 m² |
| Jede weitere Person | + 6.530 Euro | + 15 m² oder ein weiterer Wohnraum |
| Jedes zum Haushalt gehörende Kind | zusätzlich + 860 Euro | abhängig von der Haushaltsgröße |
Beispiele für Haushalte mit Kindern
Gehören Kinder zum Haushalt, erhöht sich die Einkommensgrenze zusätzlich. Dadurch unterscheiden sich die Werte für Haushalte gleicher Personenzahl je nachdem, ob Kinder berücksichtigt werden.
| Haushalt | Einkommensgrenze NRW | Orientierung zum möglichen Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| Alleinstehend | 23.540 Euro | ca. 38.011 Euro |
| 2 Personen ohne Kind | 28.350 Euro | ca. 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | ca. 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | ca. 57.074 Euro |
| 3 Personen, davon 2 Kinder | 36.600 Euro | individuell zu berechnen |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | ca. 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | ca. 80.168 Euro |
| 6 Personen, davon 4 Kinder | 57.910 Euro | individuell zu berechnen |
Wichtig ist: Die Einkommensgrenze bezieht sich nicht einfach auf das Bruttoeinkommen, das auf der Lohnabrechnung steht. Maßgeblich ist das anrechenbare Jahreseinkommen nach den Vorgaben des Wohnraumförderrechts. Je nach Lebenssituation können bestimmte Abzüge oder Freibeträge berücksichtigt werden, etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltspflichten oder bei mehreren Einkommensarten im Haushalt.
Welche Wohnungsgröße mit WBS in Bottrop angemessen ist
Neben dem Einkommen spielt die Wohnungsgröße eine zentrale Rolle. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt nicht automatisch zum Bezug jeder beliebigen geförderten Wohnung. Die Wohnung muss zur Zahl der Haushaltsmitglieder passen. Für eine Person gilt in Bottrop grundsätzlich eine Wohnfläche bis 50 Quadratmeter als angemessen. Für zwei Personen werden zwei Wohnräume oder bis 65 Quadratmeter angesetzt. Für jede weitere Person erhöht sich die angemessene Größe in der Regel um 15 Quadratmeter oder einen weiteren Wohnraum.
In Einzelfällen können Besonderheiten eine Rolle spielen, zum Beispiel bei gesundheitlichen Einschränkungen, Pflegebedarf oder einer besonderen Wohnform. Auch die Zweckbindung der jeweiligen Wohnung ist entscheidend: Manche geförderten Wohnungen sind bestimmten Personengruppen vorbehalten, etwa älteren Menschen, Menschen mit Behinderung oder Haushalten mit Kindern.
Sozialwohnungen und Wohnungsvermittlung in Bottrop
In Bottrop gibt es nach Angaben der Stadt rund 7.000 öffentlich geförderte Wohnungen, die von der kommunalen Wohnungsvermittlung betreut werden. Daneben werden auch frei finanzierte Wohnungen vermittelt. Die kommunale Wohnungsvermittlung hat die Aufgabe, passende Wohnungsangebote nach Lage, Miethöhe, Ausstattung und Haushaltsbedarf zuzuordnen.
Der Wohnungsmarkt in Bottrop bleibt vor allem im unteren Mietsegment relevant für Haushalte mit begrenztem Einkommen. Ein WBS verbessert die Zugangsmöglichkeiten zu gefördertem Wohnraum, ersetzt aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Die Auswahl trifft im Regelfall der jeweilige Vermieter. Für Wohnungssuchende ist deshalb nicht nur die Berechtigung wichtig, sondern auch eine realistische Einschätzung, welche Wohnungsgröße und welcher Stadtteil zum eigenen Haushalt passen.
Wohnungsanbieter mit öffentlich gefördertem Wohnraum in Bottrop
Öffentlich geförderte Wohnungen werden in Bottrop unter anderem von kommunalen, genossenschaftlichen, kirchlichen und privaten Wohnungsanbietern bereitgestellt. Die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Bottrop verfügt über einen größeren Bestand im Stadtgebiet. Auch der Caritasverband Bottrop bietet Seniorenwohnungen an; ein großer Teil dieser Wohnungen ist öffentlich gefördert und setzt einen gültigen Wohnberechtigungsschein voraus.
Besonders bei seniorengerechten Wohnungen, barrierearmen Wohnungen oder kleineren Wohnungen für ein bis zwei Personen kann der WBS eine wichtige Rolle spielen. Die konkreten Mietpreise und Wohnungsgrößen hängen jedoch immer von der jeweiligen Wohnanlage, der Förderbindung und dem aktuellen Angebot ab.
Rechtsgrundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen
Die zentrale Rechtsgrundlage ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Für die Einkommensgrenzen ist insbesondere § 13 WFNG NRW maßgeblich. Ergänzend werden die aktuellen Werte durch landesrechtliche Erlasse und Förderbestimmungen konkretisiert. Die im Mai 2026 gültigen Beträge beruhen auf den aktuellen Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen und sind auch in den städtischen Informationen Bottrops berücksichtigt.
Ein WBS gilt für geförderten Wohnraum, der als Hauptwohnsitz genutzt wird. Für Zweitwohnungen ist der Bezug geförderter Wohnungen nicht vorgesehen. Außerdem muss die Wohnung zur Haushaltsgröße und zur jeweiligen Förderbindung passen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Bottrop
Wie hoch ist die Einkommensgrenze für eine Person in Bottrop?
Für eine alleinstehende Person liegt die maßgebliche Einkommensgrenze in Nordrhein-Westfalen bei 23.540 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Diese Grenze gilt auch für den Wohnberechtigungsschein Bottrop.
Welche Einkommensgrenze gilt für zwei Personen?
Für einen Zwei-Personen-Haushalt beträgt die Einkommensgrenze 28.350 Euro. Gehört ein Kind zum Haushalt, erhöht sich die Grenze um zusätzlich 860 Euro auf 29.210 Euro.
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Bottrop sein?
Für eine Person sind in Bottrop grundsätzlich bis zu 50 Quadratmeter angemessen. Für zwei Personen gelten zwei Wohnräume oder bis zu 65 Quadratmeter. Für jede weitere Person kommen in der Regel 15 Quadratmeter oder ein zusätzlicher Wohnraum hinzu.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Bottrop?
Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein kann außerdem über die Seite der Stadt Bottrop bezogen werden.
Gilt der Wohnberechtigungsschein Bottrop nur für Bottrop?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen kann grundsätzlich für geförderte Wohnungen innerhalb des Landes relevant sein. Entscheidend bleibt aber immer, ob Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnungsgröße und die konkrete Förderbindung der Wohnung zusammenpassen.
Kann ein WBS auch für eine Zweitwohnung genutzt werden?
Nein. Geförderte Wohnungen sind für den Hauptwohnsitz bestimmt. Ein Wohnberechtigungsschein berechtigt daher nicht zum Bezug einer geförderten Zweitwohnung.
Kontakt
Stadtplanungsamt Bottrop – Abteilung für Wohnungswesen
Moltkestr. 14 – 16
46236 Bottrop
Frau Claudia Budke
Telefon: 02041/703477
E-Mail-Adresse: claudia.budke@bottrop.de
Frau Stefanie Theißen
Telefon: 02041/ 703247
E-Mail-Adresse: stefanie.theissen@bottrop.de
Öffnungszeiten
Montag: 08:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr
Weiterführende Informationen
- Ministerium NRW: Informationen zum Wohnberechtigungsschein
- Ministerialblatt NRW 2026 Nr. 82: aktuelle Förder- und Einkommensregelungen
- Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
- Stadt Bottrop: Wohnungswesen
- Stadt Bottrop: Kommunale Wohnungsvermittlung
- Caritas Bottrop: Seniorenwohnungen mit WBS-Bezug
- Wohnberechtigungsschein NRW: landesweite Informationen
