Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Bottrop

Ein Wohnberechtigungsschein (Abkürzung: WBS) ist ein amtliches Dokument, das dem Inhaber die Erlaubnis erteilt, eine Sozialwohnung, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, zu beziehen. Der WBS wird von den Gemeindeverwaltungen der Städte ausgestellt, die den sozialen Wohnungsbau fördern. In der Stadt Bottrop stellt das Stadtplanungsamt auf Antrag einen Wohnberechtigungsschein Bottrop aus.

Wie ist die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Bottrop?

Aussicht auf Bottrop vom Gasometer DachObwohl in Bottrop in den letzten Jahren viele Sozialwohnungen fertiggestellt wurden, geht die Entwicklung des Sozialbaus insgesamt zurück. In Bottrop geht damit ein Trend einher, der sich auch in ganz Deutschland feststellen lässt. Zu erklären ist dies teilweise damit, dass der Bund seine bis vor Jahren bestehenden Fördermaßnahmen rezessive zurückführt. Städte und Kommunen sind hinsichtlich des sozialen Wohnungsbaus häufig auf sich allein gestellt und können die finanziellen Belastungen nicht alleine stemmen. Im Jahr 2016 gab es in Bottrop noch über 7000 Sozialwohnungen. 2017 waren es nur noch 5700. Dieser Trend setzt sich auch in den folgenden Jahren weiter fort. Trotzdem ist es auch hier immer noch möglich, dass Personen mit einem Wohnberechtigungsschein für Bottrop fündig werden. Im direkten Vergleich mit den anderen Städten des Ruhrgebiets kann die Lage hier sogar noch als entspannt angesehen werden.

Wohnberechtigungsschein Bottrop anfordern

Wohnberechtigungsschein Bottrop

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Bottrop per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Außerdem stehen Ihnen nach dem Download viele weitere Informationen im PDF-Format wie etwa Erläuterungen zum Antrag und ein Informationsblatt mit allen wichtigen Infos zur Verfügung.








Welche Unternehmen sind im sozialen Wohnungsbau in Bottrop tätig?

In Bottrop stellen die gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG und die Gesellschaft für Bauen und Wohnen Wohnungen zur Verfügung, die man mit einem Wohnberechtigungsschein für Bottrop beziehen kann. Aber auch der Caritasverband Bottrop bietet über 300 Wohnungen an, die öffentlich gefördert werden. Wer sich hier mit einem Wohnberechtigungsschein für Bottrop meldet, muss je nach Größe der Wohnung eine monatliche Miete von 200 bis 300 Euro zahlen.

Die Wohnungen, die mit einem Wohnberechtigungsschein für Bottrop bezogen werden können, haben eine Größe, die zwischen 43 und 62 Quadratmetern liegt. Wer als Einzelperson eine Wohnung des Caritasverbands in Bottrop beziehen möchte, kann Wohnungen mit 1,5 Zimmern oder 2,5 Zimmern beziehen. Die Wohnungen mit 1,5 Zimmern sind zusätzlich mit einer Schlafnische ausgestattet. Die Wohnungen mit 2,5 Zimmern verfügen über eine Kochnische, einen Wohnraum und ein hiervon abgetrenntes Schlafzimmer. Ehepaare erhalten bei Vorlage des Wohnberechtigungsschein Bottrop eine Wohnung mit 2,5 Zimmern. In allen Wohnungen ist eine Zentralheizung, eine Terrasse oder ein Balkon und ein Kellerraum vorhanden.

Wer kann einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein stellen?

Wer in Bottrop leben möchte und hierfür einen Wohnberechtigungsschein benötigt, muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

Das Einkommen des Antragstellers darf bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Über den Betrag, den die finanziellen Mittel nicht übersteigen dürfen, gibt es keine bundeseinheitliche Regelung. In Nordrhein-Westfalen beträgt die Grenze für eine Person ab dem Jahr 2019 19.350,00 Euro. Ein Zwei-Personen-Haushalt darf nicht mehr als 23.310 Euro jährlich zur Verfügung haben, wenn der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Bottrop Erfolg haben soll. Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich dieser Betrag um 5.360 Euro. Kinder werden mit 700 Euro berücksichtigt.

Für die Ermittlung des Einkommens werden alle steuerpflichtigen Einkünfte des Antragstellers zusammengerechnet. Das Kindergeld, das der Antragsteller von der Familienkasse bekommt, gehört nicht zu dem relevanten Einkommen.

Eine weitere Voraussetzung, die der Antragsteller auf einen Wohnberechtigungsschein erfüllen muss, besteht darin, dass er einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland begründen muss. Dies bedeutet, der Antragsteller muss sich für wenigstens ein Jahr hier aufhalten.

Der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein kann außerdem über die Seite der Stadt Bottrop bezogen werden.

Kontakt

Interessierte können sich an die folgenden Stellen wenden:Stadtplanungsamt Bottrop – Abteilung für Wohnungswesen
Moltkestr. 14 – 16
46236 Bottrop

Frau Claudia Budke
Telefon: 02041/703477
E-Mail-Adresse: claudia.budke@bottrop.de

Frau Stefanie Theißen
Telefon: 02041/ 703247
E-Mail-Adresse: stefanie.theissen@bottrop.de

Öffnungszeiten

Montag: 08:30 – 12:30 Uhr
14:00 – 16:00 Uhr
Mittwoch: 08:30 – 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 – 17:00 Uhr
Freitag: 08:30 – 12:30 Uhr