Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Erfurt

Wohnberechtigungsschein ErfurtDer Wohnberechtigungsschein Erfurt ist für Haushalte wichtig, die in der Landeshauptstadt eine öffentlich geförderte oder belegungsgebundene Wohnung beziehen möchten. Er bestätigt, dass Einkommen, Haushaltsgröße und persönliche Wohnsituation die Voraussetzungen nach dem Thüringer Wohnraumförderrecht erfüllen. Maßgeblich sind vor allem das Thüringer Wohnraumfördergesetz, die Verwaltungsvorschrift zu belegungsgebundenen Wohnungen sowie die örtlichen Angaben der Stadt Erfurt.

Erfurt bleibt trotz zuletzt leicht rückläufiger Einwohnerzahl ein angespannter Wohnstandort. Nach den statistischen Monatsinformationen der Stadt lebten im April 2026 rund 213.300 Menschen mit Hauptwohnsitz in Erfurt. Der Erfurter Mietspiegel 2025 gilt vom 1. Juli 2025 bis zum 30. Juni 2027 und betrifft nicht preisgebundene Wohnungen. Für geförderten Wohnraum gelten dagegen eigene Miet- und Belegungsbindungen. Gerade für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen kann der Wohnberechtigungsschein daher ein entscheidender Nachweis sein.

Wohnberechtigungsschein Erfurt: die wichtigsten Daten im Überblick

Bereich Aktuelle Einordnung
Zuständigkeit in Erfurt Amt für Soziales der Landeshauptstadt Erfurt, Bereich Wohnungsnotfallhilfe und Soziale Wohnraumförderung
Rechtsgrundlage § 10 und § 19 Thüringer Wohnraumfördergesetz sowie Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen
Gültigkeit Ein Wohnberechtigungsschein wird in Thüringen grundsätzlich für die Dauer eines Jahres erteilt.
Gebühr in Erfurt 25,00 Euro; Personen mit Sozialleistungsbezug oder Sozialausweis können nach den Angaben der Stadt Erfurt von der Gebühr befreit sein.
Wohnungszuweisung Der WBS bestätigt die Berechtigung, ersetzt aber keinen Mietvertrag und garantiert keine konkrete Wohnung.
Stand der Prüfung 14.05.2026

Wer kann einen Wohnberechtigungsschein in Erfurt erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein kommt für Wohnungssuchende in Betracht, die sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten und eine geförderte Wohnung dauerhaft als Mittelpunkt ihrer Lebensbeziehungen nutzen können. Entscheidend ist außerdem, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden. In Thüringen werden dabei nicht einfach die Bruttoeinnahmen betrachtet, sondern das anrechenbare Jahreseinkommen des gesamten Haushalts.

Zum berechtigten Personenkreis können insbesondere Alleinstehende, Familien mit Kindern, Alleinerziehende, ältere Menschen, Studierende mit geringem Einkommen, Menschen mit Behinderung, Schwangere, junge Ehe- oder Lebenspartnerschaften sowie Haushalte in besonderen sozialen Belastungssituationen gehören. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt jedoch immer von der konkreten Haushalts- und Einkommenssituation ab.

Formular Wohnberechtigungsschein Erfurt anfordern

WBS ErfurtHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Erfurt per E-Mail anfordern.

Dafür ist lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder in ausgedruckter Form bearbeiten und einreichen.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Erfurt

Die Einkommensgrenzen ergeben sich aus § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz. Für Erfurt gelten damit dieselben Grundgrenzen wie im übrigen Thüringen. Die folgende Tabelle zeigt die gesetzlichen Ausgangswerte. Bei Kindern wird die Grenze zusätzlich erhöht. Bei bestimmten geförderten Wohnungen können aufgrund der jeweiligen Förderzusage abweichende beziehungsweise erhöhte Grenzen maßgeblich sein.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr Umgerechnet pro Monat
1 Person 14.400 Euro 1.200,00 Euro
2 Personen 21.600 Euro 1.800,00 Euro
jede weitere Person zusätzlich 5.000 Euro zusätzlich 416,67 Euro
jedes Kind im Haushalt zusätzlich 1.000 Euro zusätzlich 83,33 Euro

Beispiele für typische Haushalte in Erfurt

Haushalt Berechnung Grenze pro Jahr
Alleinstehende Person Grundgrenze für 1 Person 14.400 Euro
Alleinerziehende Person mit 1 Kind 2-Personen-Haushalt + Kinderzuschlag 22.600 Euro
2 Erwachsene mit 1 Kind 2 Personen + weitere Person + Kinderzuschlag 27.600 Euro
2 Erwachsene mit 2 Kindern 2 Personen + 2 weitere Personen + 2 Kinderzuschläge 33.600 Euro
4 Erwachsene ohne Kind 2 Personen + 2 weitere Personen 31.600 Euro

Wichtig ist: Die tatsächliche Einkommensprüfung kann von einer einfachen Monatslohn-Betrachtung abweichen. Je nach Einzelfall können Werbungskosten, Unterhaltspflichten, bestimmte Freibeträge, Schwerbehinderung, Renten, Lohnersatzleistungen oder andere Einnahmearten eine Rolle spielen. Deshalb kann ein Haushalt trotz scheinbar höherer Bruttoeinnahmen noch innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen.

Erhöhte Grenzen bei bestimmten geförderten Wohnungen

Für einzelne nach Landesrecht geförderte Wohnungen kann eine höhere Einkommensgrenze relevant sein. Die Förderdatenbank des Bundes beschreibt für die Förderung des bezahlbaren Wohnens in Thüringen, dass bei entsprechenden Förderzusagen Haushalte berücksichtigt werden können, deren Gesamteinkommen die Grenzen des § 10 ThürWoFG um nicht mehr als 40 Prozent überschreitet. Ob diese Regel im konkreten Fall gilt, hängt jedoch von der jeweiligen geförderten Wohnung und der dazugehörigen Förderzusage ab.

Haushalt Regelgrenze nach § 10 ThürWoFG Bis zu 40 % erhöhte Grenze
1 Person 14.400 Euro 20.160 Euro
2 Personen 21.600 Euro 30.240 Euro
Alleinerziehende Person mit 1 Kind 22.600 Euro 31.640 Euro
2 Erwachsene mit 1 Kind 27.600 Euro 38.640 Euro
2 Erwachsene mit 2 Kindern 33.600 Euro 47.040 Euro

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Erfurt

Im Wohnberechtigungsschein wird angegeben, welche Wohnungsgröße für den jeweiligen Haushalt angemessen ist. Die Verwaltungsvorschrift zum Vollzug der Bindungen geförderter Wohnungen nennt hierfür Richtwerte nach Haushaltsgröße. Zusätzlicher Wohnraumbedarf kann in besonderen Fällen berücksichtigt werden, etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder anderen anerkannten persönlichen Umständen.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnungsgröße
1 Person 1 Wohnraum oder bis zu 45 m² Wohnfläche
2 Personen 2 Wohnräume oder bis zu 60 m² Wohnfläche
3 Personen 3 Wohnräume oder bis zu 75 m² Wohnfläche
4 Personen 4 Wohnräume oder bis zu 90 m² Wohnfläche
jede weitere Person in der Regel zusätzlich 15 m² Wohnfläche

Sozialer Wohnungsmarkt in Erfurt

Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum ist in Erfurt weiterhin hoch. Die Stadt ist Hochschulstandort, Verwaltungszentrum und Arbeitsmarktstandort für die Region. Gleichzeitig ist das Angebot an preisgünstigen Wohnungen begrenzt. Das betrifft nicht nur Studierende, sondern auch Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung und Haushalte, deren Einkommen für die freien Angebotsmieten nicht ausreicht.

Die Thüringer Landesregierung hat die Mietpreisbremse für Erfurt und Jena bis 2027 verlängert und begründet dies unter anderem mit weiterhin angespannten Wohnungsmärkten. In Erfurt wurden dabei eine hohe Mietsteigerung, eine überdurchschnittliche Mietbelastung und eine konstant hohe beziehungsweise steigende Zahl von Wohnberechtigungsscheinen genannt. Das zeigt: Der Wohnberechtigungsschein Erfurt ist kein Randthema, sondern ein wichtiger Baustein der sozialen Wohnraumversorgung.

Geförderte Wohnungen unterliegen Miet- und Belegungsbindungen. Vermieter dürfen solche Wohnungen nur an berechtigte Haushalte überlassen, wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Bindung erfüllt sind. Der WBS dient dabei als Nachweis gegenüber dem Vermieter. Er ist aber keine Garantie, sofort eine passende Wohnung zu finden. Gerade in stark nachgefragten Lagen kann die Suche trotz Berechtigung Zeit brauchen.

Welche Unternehmen bieten Sozialwohnungen in Erfurt an?

Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen in Erfurt ist die KoWo – Kommunale Wohnungsgesellschaft Erfurt mbH. Als hundertprozentige Tochter der Stadt bewirtschaftet sie rund 12.500 Wohnungen und ist damit der größte Vermieter der Landeshauptstadt. Die KoWo investiert kontinuierlich in die Modernisierung bestehender Wohnanlagen sowie in den Neubau bezahlbarer Wohnungen und legt dabei besonderen Wert auf sozialverträgliche Mieten.

Darüber hinaus gehören auch die Wohnungsbaugenossenschaft Zukunft eG, die AWG Wohnungsgesellschaft Erfurt eG sowie weitere Genossenschaften und private Wohnungsunternehmen zu den wichtigen Anbietern bezahlbaren Wohnraums. Sie vermieten regelmäßig Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein und beteiligen sich an der Entwicklung neuer Wohnquartiere.

Wo finden Wohnungssuchende die meisten Angebote?

Die größte Zahl öffentlich geförderter Wohnungen befindet sich im Bestand der kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen. Besonders in den größeren Wohngebieten wie Rieth, Berliner Platz, Johannesplatz, Roter Berg, Daberstedt und Ilversgehofen bestehen vergleichsweise gute Chancen, eine preisgebundene Wohnung zu finden. Dennoch ist auch dort die Nachfrage hoch, sodass sich eine frühzeitige Bewerbung empfiehlt.

Gültigkeit, Kosten und zuständige Stelle in Erfurt

Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Thüringen grundsätzlich ein Jahr. Wird innerhalb dieses Zeitraums keine passende geförderte Wohnung gefunden, muss die Wohnberechtigung erneut geprüft werden. Für Erfurt ist das Amt für Soziales der Landeshauptstadt zuständig, organisatorisch im Bereich Wohnungsnotfallhilfe und Soziale Wohnraumförderung.

Die Stadt Erfurt nennt für die Bearbeitung eine Gebühr von 25,00 Euro. Die Beratung selbst ist kostenfrei. Personen, die Sozialleistungen beziehen oder einen Sozialausweis besitzen, können von der Gebühr befreit sein. Maßgeblich sind die jeweils aktuellen Angaben der Stadt Erfurt, da kommunale Gebühren und Zuständigkeiten angepasst werden können.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Erfurt

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Erfurt?

Der Wohnberechtigungsschein wird in Thüringen grundsätzlich für ein Jahr erteilt. Danach muss die Berechtigung neu geprüft werden, wenn weiterhin eine geförderte Wohnung gesucht wird.

Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Erfurt?

Den WBS für Erfurt können Sie auf dem Portal der Stadt Erfurt online ausfüllen und herunterladen.

Welche Einkommensgrenze gilt für eine alleinstehende Person?

Für eine alleinstehende Person liegt die gesetzliche Grundgrenze nach § 10 Thüringer Wohnraumfördergesetz bei 14.400 Euro anrechenbarem Jahreseinkommen. Bei bestimmten geförderten Wohnungen kann eine höhere Grenze gelten, wenn die jeweilige Förderzusage dies vorsieht.

Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Erfurt sein?

Für eine Person gilt als Richtwert ein Wohnraum oder bis zu 45 m² Wohnfläche, für zwei Personen zwei Wohnräume oder bis zu 60 m². Für jede weitere Person kommen in der Regel 15 m² hinzu. In besonderen Fällen kann zusätzlicher Bedarf anerkannt werden.

Garantiert ein WBS eine Sozialwohnung in Erfurt?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung zum Bezug einer belegungsgebundenen Wohnung. Er weist jedoch keine konkrete Wohnung zu und ersetzt keinen Mietvertrag.

Gilt ein WBS aus einem anderen Bundesland auch in Erfurt?

Für geförderte Wohnungen in Thüringen ist grundsätzlich ein im Freistaat Thüringen gültiger Wohnberechtigungsschein maßgeblich. Ein WBS aus einem anderen Bundesland reicht daher in der Regel nicht aus.

Kontakt & Öffnungszeiten

Ein Wohnberechtigungsschein für die Landeshauptstadt Erfurt kann bei der Stadtverwaltung/ Bürgerservice beantragt werden.

Frau Dunkel
Sachbearbeiterin
Tel. +49 361 655-6235
Fax +49 361 655-6299

Herr Schubert
Sachbearbeiter
Tel. +49 361 655-6236
Fax +49 361 655-6299

Öffnungszeiten:

Montag 08:30 – 11:30 Uhr
Dienstag 08:30 – 11:30 Uhr und 13:30 – 17:30 Uhr
Mittwoch 08:30 – 11:30 Uhr
Donnerstag 08:30 – 11:30 Uhr
Freitag 08:30 – 11:30 Uhr

Eine Terminvereinbarung ist gewünscht.

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