Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Remscheid

Stadt Remscheid Geförderte Wohnungen sind in Remscheid nicht frei wie normale Mietwohnungen am Markt verfügbar. Sie dürfen während der Bindungszeit nur an Haushalte vermietet werden, die die Voraussetzungen erfüllen und einen passenden Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Der Wohnberechtigungsschein Remscheid ist deshalb der wichtigste Nachweis für alle, die eine öffentlich geförderte und preisgebundene Wohnung in der Stadt beziehen möchten.

Die Stadt Remscheid unterstützt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung private Investoren und kommunale Wohnungsunternehmen dabei, preiswerte Mietwohnungen für Haushalte mit Zugangsschwierigkeiten am allgemeinen Wohnungsmarkt bereitzuhalten. Besonders wichtig ist dabei nicht nur Neubau, sondern auch die Modernisierung vorhandener Wohnungen. Wer eine solche Sozialwohnung mieten möchte, muss vor Abschluss des Mietvertrags in der Regel einen gültigen WBS vorlegen.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Remscheid

Einen Wohnberechtigungsschein in Remscheid können Haushalte erhalten, deren anrechenbares Einkommen die maßgeblichen Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen nicht überschreitet. Entscheidend sind vor allem die Zahl der Haushaltsmitglieder, das Einkommen aller Personen im Haushalt und die Frage, ob der Wohnraum zur Haushaltsgröße passt.

Zu den grundlegenden Voraussetzungen gehört außerdem, dass der Antragsteller sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhält. Der Wohnort muss der ständige Lebensmittelpunkt sein oder in Remscheid neu begründet werden. Wer weder die deutsche Staatsangehörigkeit noch die Staatsangehörigkeit eines EU-Staates besitzt, benötigt nach den Hinweisen der Stadt Remscheid eine Aufenthaltserlaubnis, die noch mindestens ein Jahr gültig ist.

Ein Wohnberechtigungsschein ist besonders relevant für Haushalte mit geringem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, Senioren, Menschen mit Behinderung, Auszubildende, Studenten und Personen, die Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen. Die Behörde prüft aber immer den Einzelfall.

Formular Wohnberechtigungsschein Remscheid anfordern

Wohnberechtigungsschein RemscheidFordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Remscheid per E-Mail an. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Remscheid

Für Remscheid gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte beziehen sich auf das anrechenbare Jahreseinkommen nach den gesetzlichen Abzügen. Sie sind deshalb nicht automatisch mit dem Bruttoeinkommen gleichzusetzen. Stand der folgenden Übersicht: Juni 2026 nach den Angaben des Landes Nordrhein-Westfalen.

Haushalt Einkommensgruppe A 100 % Einkommensgruppe B 140 %
1 Person 23.540 Euro 32.956 Euro
2 Personen ohne Kind 28.350 Euro 39.690 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 29.210 Euro 40.894 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro 50.036 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro 60.382 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro 70.728 Euro

Für weitere Haushaltsgrößen gilt in Nordrhein-Westfalen vereinfacht: Für jede weitere zum Haushalt gehörende Person erhöht sich die Grenze um 6.530 Euro. Für jedes haushaltsangehörige Kind wird zusätzlich ein Kinderzuschlag von 860 Euro berücksichtigt. Ob ein Haushalt zur Einkommensgruppe A oder B passt, hängt zusätzlich von der konkreten Förderbindung der Wohnung ab.

Wie das Einkommen beim Wohnberechtigungsschein bewertet wird

Die Stadt Remscheid weist darauf hin, dass für die Berechnung in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen für das vergangene Kalenderjahr zugrunde gelegt wird. Anschließend werden gesetzliche Abzüge, Freibeträge und besondere Belastungen berücksichtigt.

Abzüge können zum Beispiel bei Steuern, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit eine Rolle spielen. Auch Ehepaare, eingetragene Lebenspartner und besondere Lebenslagen können die Berechnung beeinflussen. Deshalb kann das tatsächlich mögliche Bruttoeinkommen höher liegen als die reine Einkommensgrenze in der Tabelle.

Wichtig ist: Die endgültige Entscheidung trifft die zuständige Stelle der Stadt Remscheid. Wer unsicher ist, sollte den Antrag trotzdem prüfen lassen oder sich vorab beraten lassen.

Wohnberechtigungsschein beantragen: Ablauf in Remscheid

Ein Wohnberechtigungsschein ist eine Bezugsgenehmigung für den Einzug in eine öffentlich geförderte Wohnung. Für die Prüfung müssen ein Antrag, eine Einkommenserklärung und Nachweise zu den Einkünften des Haushalts eingereicht werden. Die Stadt Remscheid nennt als Einreichungswege E-Mail im PDF-Format, Post und persönliche Abgabe zu den Sprechzeiten beziehungsweise nach Terminvereinbarung.

Die Antragsunterlagen können nach Angaben der Stadt auch in Papierform im Verwaltungsgebäude Haddenbacher Straße 38-42, im Dienstleistungszentrum am Friedrich-Ebert-Platz, im Rathaus Remscheid und im Bürgerbüro Lüttringhausen erhältlich sein. Bearbeitet wird der Antrag durch den Bereich Wohnungswesen der Stadt Remscheid.

Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag

Für den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein in Remscheid müssen die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haushalts nachgewiesen werden. Die Stadt Remscheid nennt insbesondere den Antrag, die Einkommenserklärung und Nachweise über vorhandene Einkünfte aller Haushaltsmitglieder.

Unterlage Hinweis
Antrag auf Wohnberechtigungsschein Offizieller Antrag der Stadt Remscheid beziehungsweise des Landes NRW.
Einkommenserklärung Für den Antragsteller und jeden Haushaltsangehörigen ab 16 Jahren.
Einkommensnachweise Zum Beispiel Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Unterhaltsnachweise oder Nachweise über sonstige Einkünfte.
Ausweis oder Aufenthaltstitel Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis, soweit erforderlich.
Nachweise zu besonderen Lebenslagen Zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Schulbescheinigung, Studienausweis, Mutterpass, Pflegegrad oder Unterhaltsverpflichtungen.
Vollmacht bei Abgabe durch Dritte Wenn eine andere Person den Antrag einreicht oder den WBS entgegennimmt, können Vollmacht und Ausweise erforderlich sein.

Je nach Haushalt können weitere Nachweise erforderlich sein. Die Stadt Remscheid verweist darauf, dass die auf die jeweilige Person zutreffenden Unterlagen mit eingereicht werden müssen.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein ist in Nordrhein-Westfalen ab Ausstellung grundsätzlich ein Jahr gültig. Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS kann innerhalb dieses Bundeslandes genutzt werden. Außerhalb Nordrhein-Westfalens ausgestellte Wohnberechtigungsscheine berechtigen nach den Hinweisen der Stadt Remscheid nicht zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung in NRW.

Wer innerhalb Nordrhein-Westfalens wohnt und nach Remscheid ziehen möchte, kann den Antrag grundsätzlich auch bei der Behörde stellen, die für den bisherigen Wohnort zuständig ist. Entscheidend bleibt immer, dass die konkrete Wohnung zur Haushaltsgröße, zur ausgewiesenen Einkommensgruppe und zur jeweiligen Belegungsbindung passt.

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein

Der allgemeine WBS bestätigt, dass ein Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt ist. Er enthält Angaben zur Personenzahl und zur zulässigen Wohnungsgröße.

Gezielter Wohnberechtigungsschein

Ein gezielter Wohnberechtigungsschein bezieht sich auf eine konkrete geförderte Wohnung. Er kommt in Betracht, wenn bereits eine bestimmte Wohnung in Aussicht steht und geprüft werden muss, ob der Haushalt genau diese Wohnung beziehen darf.

Wohnberechtigung für Einkommensgruppe A und B

In Nordrhein-Westfalen gibt es geförderte Wohnungen für unterschiedliche Einkommensgruppen. Die Einkommensgruppe A richtet sich an Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Einkommensgruppe B kann bei bestimmten geförderten Wohnungen für Haushalte gelten, deren anrechenbares Einkommen die Grundgrenze um bis zu 40 Prozent überschreitet.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Remscheid erlaubt?

Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Stadt Remscheid nennt folgende Orientierungswerte für öffentlich geförderte Wohnungen:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnungsgröße
1 Person bis zu 50 Quadratmeter
2 Personen bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume
3 Personen bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume
5 Personen bis zu 110 Quadratmeter oder 5 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum

Nach den Hinweisen der Stadt Remscheid sind Abweichungen von maximal 5 Quadratmetern zusätzlich möglich. Bei besonderem Wohnbedarf, etwa wegen Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder einer besonderen Haushaltskonstellation, sollte die konkrete Wohnfläche vorab mit der zuständigen Stelle abgestimmt werden.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Remscheid

Für die Bearbeitung des WBS-Antrags nennt die Stadt Remscheid eine Gebühr von 10 Euro. Auf der offiziellen Produktseite wird für Wohnberechtigungen je nach Art ein Gebührenrahmen von 10 bis 30 Euro angegeben. Maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der Stadt Remscheid im Einzelfall.

Die Stadt weist darauf hin, dass per Post eingereichten Unterlagen kein Bargeld beigefügt werden soll. Bei elektronisch eingereichten Dokumenten sollen die Unterlagen ausschließlich im PDF-Format übermittelt werden.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Remscheid

Der soziale Wohnungsbau spielt in Remscheid eine wichtige Rolle bei der Versorgung von Haushalten mit geringem oder mittlerem Einkommen. Nach Angaben der Stadt gibt es derzeit rund 3.000 öffentlich geförderte Wohnungen, die über die kommunale Wohnungsvermittlung betreut werden. Diese Wohnungen dürfen grundsätzlich nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) bezogen werden. Da die Nachfrage das Angebot häufig übersteigt, ist eine frühzeitige Antragstellung sinnvoll.

Wo befinden sich die meisten Sozialwohnungen?

Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich über das gesamte Stadtgebiet. Besonders viele Wohnungen befinden sich in den größeren Wohnquartieren der Stadt, unter anderem in:

  • Innenstadt
  • Hasenberg
  • Honsberg
  • Kremenholl
  • Lennep
  • Lüttringhausen
  • Rosenhügel
  • Klausen
  • Neuenhof
  • Vieringhausen

Vor allem in den Quartieren Hasenberg, Neuenhof und Lennep verfügen die großen Wohnungsunternehmen über umfangreiche Bestände mit WBS-geeigneten Wohnungen. Gleichzeitig entstehen dort immer wieder modernisierte oder neu errichtete geförderte Wohnungen.

Welche Wohnungen werden angeboten?

Das Angebot umfasst nahezu alle Wohnungsgrößen:

  • 1-Zimmer-Wohnungen für Alleinstehende und Senioren,
  • 2- und 3-Zimmer-Wohnungen für Paare und kleine Familien,
  • 4- bis 5-Zimmer-Wohnungen für größere Familien.

Im aktuellen Wohnungsangebot der GEWAG finden sich regelmäßig öffentlich geförderte Wohnungen mit WBS in unterschiedlichen Größen – beispielsweise 2-, 3- und 4-Zimmer-Wohnungen in den Stadtteilen Innenstadt, Neuenhof und Lennep. Die tatsächliche Verfügbarkeit ändert sich jedoch laufend.

Die wichtigsten Wohnungsunternehmen

Der größte Anbieter bezahlbaren Wohnraums in Remscheid ist die GEWAG Wohnungsaktiengesellschaft Remscheid. Das kommunale Wohnungsunternehmen bewirtschaftet über 6.000 Mietwohnungen in Remscheid und den umliegenden Städten. Ein erheblicher Teil des Bestands besteht aus öffentlich geförderten Wohnungen oder Wohnungen, die für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein geeignet sind. Neue Mietangebote werden fortlaufend online veröffentlicht und können direkt digital beantragt werden.

Daneben verfügen auch die GWG Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG Remscheid und die Wohnungsbaugenossenschaft Remscheid eG über Wohnungsbestände in Remscheid. Genossenschaftswohnungen sind häufig langfristig günstig, setzen jedoch in der Regel eine Mitgliedschaft sowie verfügbare Wohnungsangebote voraus.

Aktuelle Neubauprojekte

Auch neue Sozialwohnungen entstehen weiterhin in Remscheid. Ein bedeutendes Projekt realisiert die GEWAG an der Leverkuser Straße. Dort entstehen bis Ende 2027 19 öffentlich geförderte Wohnungen, darunter:

  • 8 Zwei-Zimmer-Wohnungen,
  • 3 Drei-Zimmer-Wohnungen,
  • 8 Vier-Zimmer-Wohnungen.

Die Wohnungen werden über die Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen finanziert und stehen Haushalten der Einkommensgruppen A und B zur Verfügung. Die Vermietung erfolgt nicht über Wartelisten, sondern über ein offenes Bewerbungsverfahren nach Fertigstellung.

Gute Chancen in diesen Stadtteilen

Die größten Chancen auf eine öffentlich geförderte Wohnung bestehen häufig in Stadtteilen mit größeren Beständen kommunaler oder genossenschaftlicher Wohnungen. Dazu zählen insbesondere Hasenberg, Neuenhof, Lennep, Honsberg und Kremenholl. Da dort regelmäßig Wohnungen frei werden und einzelne Gebäude modernisiert oder neu errichtet werden, erscheinen hier vergleichsweise häufig neue WBS-Angebote. Wer seine Chancen erhöhen möchte, sollte sich daher nicht nur auf einen einzelnen Stadtteil beschränken, sondern mehrere Wohnlagen in Remscheid bei der Wohnungssuche berücksichtigen.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Umzug mit bestehendem WBS

Ein WBS gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr. Wer innerhalb dieser Zeit eine passende geförderte Wohnung findet, kann den Wohnberechtigungsschein beim Vermieter vorlegen. Bei einem späteren Umzug in eine andere Sozialwohnung ist in der Regel ein neuer WBS erforderlich.

Größere Wohnung wegen besonderem Bedarf

Ein zusätzlicher Wohnraumbedarf kann in besonderen Fällen berücksichtigt werden. Das kann etwa bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft, getrennt lebenden Elternteilen mit Umgangsrecht oder einer absehbaren Veränderung der Haushaltsgröße wichtig sein. Die Behörde prüft solche Fälle anhand der Nachweise.

Unterstützung durch Jobcenter oder Sozialamt

Wenn die Miete vom Jobcenter oder Sozialamt übernommen werden soll, sollte die Übernahme der Kosten vor Unterzeichnung des Mietvertrags geklärt werden. Ein Wohnberechtigungsschein ersetzt diese Prüfung nicht.

Antrag durch eine andere Person

Die Stadt Remscheid weist darauf hin, dass Antragsunterlagen auch durch Dritte eingereicht werden können. Wird der WBS durch eine bevollmächtigte Person entgegengenommen, können eine Vollmacht und die Ausweise des Antragstellers und der bevollmächtigten Person erforderlich sein.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Remscheid

Gilt der Wohnberechtigungsschein Remscheid nur in Remscheid?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Nordrhein-Westfalen gilt grundsätzlich innerhalb Nordrhein-Westfalens. Ob eine konkrete Wohnung bezogen werden darf, hängt aber von der Wohnungsgröße, der Einkommensgruppe und der jeweiligen Belegungsbindung ab.

Wie lange ist der WBS in Remscheid gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist ab Ausstellung grundsätzlich ein Jahr gültig. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende geförderte Wohnung gefunden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS bestätigt nur die Berechtigung zum Bezug einer geförderten Wohnung. Er ist keine Wohnungszusage und kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Remscheid beantragen?

Informationen zum offiziellen Antrag, zu den Unterlagen, Gebühren, Sprechzeiten und Einreichungswegen stellt die Stadt Remscheid auf ihrer Serviceseite zum Wohnberechtigungsschein bereit. Dort sind auch die jeweils aktuellen Hinweise der zuständigen Behörde abrufbar: Offizielle Serviceseite

Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind, das Einkommen zu hoch ist, Unterlagen fehlen oder die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Bei fehlenden Unterlagen kann die Bearbeitung außerdem verzögert werden.

Kontakt & Öffnungzeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Remscheid ist der Bereich Wohnungswesen der Stadt Remscheid. Persönliche Vorsprachen sollten vorab abgestimmt werden, da die Stadt auch auf Kontaktaufnahme per Telefon, E-Mail, Post oder Hausbriefkasten verweist.

Bereich Angaben
Zuständige Stelle Stadt Remscheid, Fachdienst Soziales und Wohnen, Bereich Wohnungswesen
Anschrift Haddenbacher Straße 38-42, 42855 Remscheid
Telefon 02191 1600, zusätzlich 02191 163670
E-Mail wohnen@remscheid.de
Sprechzeiten WBS Montag, Dienstag und Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr; Mittwoch 13:00 bis 16:00 Uhr; Freitag geschlossen; ansonsten Termine nach Vereinbarung
Offizielle Seite  Stadt Remscheid

Rechtliche Grundlagen

Rechtsgrundlage für den Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen ist vor allem das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Remscheid nennt das WFNG NRW als Rechtsgrundlage für den WBS. Für die Einkommensprüfung sind insbesondere die Regelungen zu Einkommensgrenzen und Einkommensermittlung maßgeblich.

  • WFNG NRW: regelt die Förderung und Nutzung von Wohnraum in Nordrhein-Westfalen.
  • § 13 WFNG NRW: enthält die maßgeblichen Grundsätze zu Einkommensgrenzen.
  • § 15 WFNG NRW: betrifft die Ermittlung des Einkommens.
  • § 18 WFNG NRW: betrifft den Wohnberechtigungsschein.
  • Wohnraumnutzungsbestimmungen NRW: enthalten ergänzende Vorgaben zur Nutzung geförderter Wohnungen.

Weiterführende Informationen