Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Remscheid

Alt und Jung, Erwachsene und Kinder fühlen sich in Remscheid so richtig wohl. Nicht umsonst gilt Remscheid als eine familienfreundliche Stadt; ein Umstand der einer Vielzahl von sozial engagierten Institutionen und Menschen geschuldet ist.

Vielfältige Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung

Die im schönen Bergischen Land gelegene Stadt bietet nicht nur viele Möglichkeiten zur Freizeitgestaltung. Wer in Remscheid lebt und wohnt, profitiert von einem sehr interessanten Angebot an Museen und kulturellen Einrichtungen. So bietet beispielsweise das Deutsche Werkzeugmuseum wertvolle Informationen zur Geschichte von Werkzeug und Industrie. Einzigartig ist zudem das in Remscheid beherbergte Deutsche Röntgenmuseum. Wer sich für die im Bergischen Land ursprünglich beheimatete Textilindustrie interessiert, wird ein häufiger Gast des im Stadtteil Lennep befindlichen Tuchmuseums sein. Die Musikliebhaber erfreuen sich regelmäßig an den Klängen der Bergischen Symphoniker, dem gemeinsamen Orchester der Städte Solingen und Remscheid.

Wohnen in Remscheid

Wer in Remscheid wohnen möchte, benötigt natürlich den entsprechenden Wohnraum. Für die nicht ganz so gut Betuchten ist es auch in dieser Stadt nicht immer leicht, eine passende Wohnung zu finden. Hilfe verspricht hier ein Wohnberechtigungsschein für Remscheid nebst einem entsprechenden Kontakt zur zuständigen Wohnungsvermittlung. Immerhin bietet Remscheid zur Zeit ungefähr 5.000 öffentlich geförderte Wohnungen an. Die Verantwortlichen in der Stadtverwaltung unterstützen im Bereich der sozialen Wohnraumförderung neben städtischen Wohnungsunternehmen auch private Anbieter von Wohnraum, um besonders preiswerte Mietwohnungen für finanziell nicht so gut gestellte Haushalte bereitzuhalten.

Wohnberechtigungsschein Remscheid anfordern

Wohnberechtigungsschein Remscheid

Fordern Sie hier ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Remscheid per E-Mail an.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausgedruckt bearbeiten.








Aktive Wohnungsbaupolitik

Die Stadt Remscheid betreibt eine aktive Wohnungsbaupolitik. Ziel dieser Politik ist es, sowohl jungen Familien als auch älteren Bürgern den Zugang zu bezahlbarem Wohnraum zu verschaffen. Kommunale Wohnbauflächen sehen die Errichtung kleinerer Eigenheime sowie von Eigentumswohnungen vor. Bei Interesse ist die Einsicht in das seit dem Jahr 2015 geführte Baulandkataster der Stadt Remscheid möglich. Dieses weist die demnächst bebaubaren Grundstücke auf.

Damit der Bedarf an zukünftigen Wohnraum gedeckt ist, sollen in Zukunft weitere Bebauungspläne als Satzung beschlossen werden. Rechtlich geplant ist hier die Ausweisung von Bauflächen für Mehrfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser als auch freistehenden Einfamilienhäusern.

Wohnraumförderung in Remscheid

Um den Bedarf an Wohnraum zu decken, hat sich Remscheid der Förderung von Wohnraum verschrieben. Der hierfür zuständige Fachdienst „Soziales und Wohnen“ kennt die Fördermöglichkeiten für den Neubau von Eigenheimen sowie Eigentumswohnungen als auch von reinen Mietwohnungen. Einen hohen Stellenwert zur Bedarfsdeckung von bezahlbarem Wohnraum nimmt die Förderung von Mietwohnungen ein.

Darlehen des Landes Nordrhein-Westfalen sehen beispielsweise für die Förderung von Wohneigenheimen ein Grunddarlehen in Höhe von 90.000,00 EUR vor. Hinzu kommen 15.000,00 EUR pro Kind bzw. 15.000,00 EUR pro schwerbehinderter Person.

Zudem tut die Stadt Remscheid sehr viel zur Verbesserung des Wohnumfeldes. Hierzu zählt die Förderung von sonstigen Instandsetzungsmaßnahmen im Zuge von Wohnraummodernisierungen. Damit der Zugang zu Sozialwohnungen für einkommensschwächere Bürger bezahlbar bleibt, hat Remscheid eine Obergrenze von 5,00 EUR pro Quadratmeter Kaltmiete festgelegt. Nur unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Obergrenze wird mietrelevanten Modernisierungsmaßnahmen im Rahmen des preisgebundenen Mietwohnungsbaus die erforderliche Zustimmung erteilt.

Der Bezug des Wohnberechtigungsscheins

Fakt ist also: Remscheid schafft Wohnraum und die Stadt Remscheid hilft einkommensschwächeren Personen bei der Wohnraumbeschaffung. Um in den Genuss sozial geförderten Wohnraums zu gelangen, ist der vorherige Bezug eines Wohnberechtigungsscheins erforderlich. Denn regelmäßig berechtigt ein Wohnberechtigungsschein zur Anmietung von Sozialwohnungen für bis zu 6,50 EUR pro Quadratmeter. So wird ein Wohnberechtigungsschein für Remscheid ausgestellt, wenn der Antragsteller eine entsprechende finanzielle Bedürftigkeit im Sinne des § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes vorweisen kann.

Für den Wohnberechtigungsschein ist das jährliche Einkommen maßgebend. Dieses liegt in Nordrhein-Westfalen bezogen auf einen Einpersonenhaushalt bei 12.000,00 EUR und bei einem Zweipersonenhaushalt bei 18.000,00 EUR. Wohnt in Remscheid ein Erwachsener mit einem Kind zusammen, so liegt das sog. bereinigte Jahreseinkommen für den Bezug eines Wohnberechtigungsscheines bei 22.870,00 EUR.

Weitere Informationen und alle Anträge finden Sie auch auf auf dem Portal der Stadt Remscheid.

Kontakt

Um genau abzuklären, unter welchen Voraussetzungen ein Wohnberechtigungsschein in Remscheid erteilt wird, ist eine persönliche Vorsprache zu empfehlen.

Fachdienst „Soziales und Wohnen“
Haddenbacher Straße 38 – 42
42855 Remscheid

Öffnungszeiten

Montag       8:15 Uhr bis 12: 15 Uhr
Mittwoch    8:15 Uhr bis 12: 15 Uhr
Freitag         8:15 Uhr bis 12: 15 Uhr