
Leipzigs Wohnungsmarkt bleibt angespannt: Laut Monitoringbericht Wohnen 2025 der Stadt Leipzig sind nur 1.787 Wohnungen mietpreis- und belegungsgebunden. Das entspricht lediglich 0,5 Prozent des gesamten Wohnungsbestands. Für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Leipzig deshalb ein wichtiger Zugang zu gefördertem Wohnraum.
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, bestätigt gegenüber Vermietern, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf. Er ersetzt aber keine Wohnungssuche und gibt keinen automatischen Anspruch auf eine freie Sozialwohnung. Entscheidend sind Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus, die passende Wohnungsgröße und der konkrete Förderweg der Wohnung.
Die sächsische Metropole Leipzig zieht weiterhin viele Menschen an. Bezahlbarer Wohnraum ist dadurch stark nachgefragt, besonders bei Alleinstehenden, Familien, Senioren, Auszubildenden und Haushalten mit Transferleistungen. In Leipzig gibt es zudem unterschiedliche Arten des Wohnberechtigungsscheins. Welcher WBS benötigt wird, hängt von der jeweiligen Wohnung und der zugrunde liegenden Förderung ab.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Leipzig
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Personen, die eine geförderte Wohnung beziehen möchten und deren Haushalt die geltenden Einkommensgrenzen einhält. Der Antrag wird für den gesamten Haushalt geprüft. Dazu zählen alle Personen, die gemeinsam in die neue Wohnung einziehen sollen.
Grundsätzlich müssen Antragsteller nach den Regeln des Wohnraumförderungsgesetzes rechtlich und tatsächlich in der Lage sein, einen eigenen Haushalt zu führen. Der Aufenthalt in Deutschland darf nicht nur vorübergehend sein. In der Praxis prüft die Stadt Leipzig außerdem, ob die beantragte Wohnungsgröße zur Zahl der Haushaltsmitglieder passt.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- das maßgebliche Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder,
- die Zahl der Personen, die in die Wohnung einziehen sollen,
- ein gültiger Ausweis oder ein Aufenthaltstitel,
- die Fähigkeit, einen eigenen Mietvertrag abzuschließen,
- gegebenenfalls besondere Wohnbedarfe, etwa bei Schwerbehinderung, Schwangerschaft oder Pflegebedarf.
Ein Wohnberechtigungsschein ist vor allem für Haushalte gedacht, die auf dem freien Wohnungsmarkt nur schwer eine bezahlbare Wohnung finden. Dazu können Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen, Rentner, Studenten mit eigenem Haushalt, Alleinerziehende, Familien und Empfänger von Sozialleistungen gehören.
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Wo kann der Wohnberechtigungsschein in Leipzig offiziell beantragt werden?
Offiziell zuständig ist die Stadt Leipzig, Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen. Nach Angaben der Stadt kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein online gestellt werden. Dabei können die erforderlichen Unterlagen hochgeladen oder fotografiert werden. Informationen zum Antrag, zum Online-Antrag und zur zuständigen Stelle stellt die Stadt Leipzig auf ihrer Serviceseite bereit.
Die offizielle Informationsseite der Stadt Leipzig finden Sie hier: Stadt Leipzig.
Wer Unterlagen nicht online einreichen kann oder Fragen zur persönlichen Situation hat, sollte vorab Kontakt mit den Sozialen Wohnhilfen aufnehmen. Gerade bei mehreren Haushaltsmitgliedern, wechselndem Einkommen, Selbständigkeit oder besonderen Wohnbedarfen kann eine vorherige Klärung sinnvoll sein.
Einkommensgrenzen
Für Leipzig gelten die Einkommensgrenzen des Freistaats Sachsen. Maßgeblich ist seit dem 1. Januar 2026 die Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung vom 2. Dezember 2025. Die Werte beziehen sich auf das gesetzlich berechnete Jahreseinkommen des Haushalts. Sie sind nicht einfach mit dem monatlichen Brutto- oder Nettolohn gleichzusetzen.
| Einkommensgrenze Sachsen | 1-Personen-Haushalt | 2-Personen-Haushalt | Jede weitere Person | Zusätzlich je Kind |
|---|---|---|---|---|
| Erste Einkommensgrenze nach § 1 SächsEinkGrenzVO | 20.520 Euro | 30.780 Euro | 7.011 Euro | 855 Euro |
| Zweite Einkommensgrenze nach § 2 SächsEinkGrenzVO | 23.640 Euro | 35.460 Euro | 8.077 Euro | 985 Euro |
Die erste Einkommensgrenze ist die wichtigste Orientierung für viele geförderte Wohnungen. Die zweite Einkommensgrenze kann je nach Förderweg und Wohnung relevant sein. Welche Grenze im konkreten Fall gilt, ergibt sich aus dem Wohnungsangebot und aus der Prüfung durch das Sozialamt der Stadt Leipzig.
Beispiel zur ersten Einkommensgrenze
Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind wird nicht nur als Zwei-Personen-Haushalt betrachtet. Das Kind zählt als weitere Person, zusätzlich kommt der Kinderzuschlag hinzu. Nach der ersten Einkommensgrenze ergäbe sich deshalb rechnerisch: 30.780 Euro plus 7.011 Euro plus 855 Euro. Das ergibt 38.646 Euro als Orientierungswert. Die verbindliche Berechnung nimmt immer die Behörde vor.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Die Stadt prüft nicht nur einen einzelnen Lohnzettel. Grundlage ist das maßgebliche Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Dabei werden Einkünfte nach den Regeln des Wohnraumförderungsgesetzes berechnet. Je nach Fall können Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden.
Typische Einkommensnachweise sind Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bescheide über Bürgergeld oder Sozialhilfe, BAföG-Bescheide, Unterhaltsnachweise oder Nachweise über selbständige Einkünfte. Auch Veränderungen im Einkommen können wichtig sein, wenn sie für die kommenden zwölf Monate absehbar sind.
Wer knapp über der Grenze liegt, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen. Freibeträge, Werbungskosten, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung oder andere besondere Umstände können die Berechnung beeinflussen. Verbindlich ist immer die Einzelfallprüfung durch die zuständige Stelle.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Welche Unterlagen benötigt werden, hängt vom Haushalt und vom Einkommen ab. Die Stadt Leipzig nennt für den Antrag unter anderem das Antragsformular und Ausweisdokumente. Weitere Nachweise können erforderlich sein, wenn sie für die Einkommensberechnung oder den besonderen Wohnbedarf wichtig sind.
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Ausgefüllter Antrag | Grundlage für die Prüfung des Wohnberechtigungsscheins |
| Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel | Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus |
| Einkommensnachweise aller Haushaltsmitglieder | Berechnung des maßgeblichen Jahreseinkommens |
| Bescheide über Bürgergeld, Sozialhilfe, Rente, BAföG oder Unterhalt | Nachweis regelmäßiger Einkünfte oder Leistungen |
| Nachweise zu weiteren Haushaltsmitgliedern | Ermittlung der passenden Haushaltsgröße und Wohnfläche |
| Nachweise zu Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedarf oder besonderem Wohnbedarf | Prüfung möglicher besonderer Bedarfe oder Freibeträge |
Die Behörde kann weitere Nachweise verlangen. Der Antrag wird in der Regel erst abschließend bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins in Leipzig
Ein Wohnberechtigungsschein wird nach § 27 Wohnraumförderungsgesetz für ein Jahr erteilt. Innerhalb dieser Zeit kann sich der Haushalt auf passende geförderte Wohnungen bewerben. Wird innerhalb der Gültigkeit keine Wohnung gefunden, muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
In Leipzig gibt es mehrere Wohnberechtigungsscheine. Die Stadt nennt unter anderem den weißen, grünen, gelben und lila Wohnberechtigungsschein. Die Unterschiede ergeben sich vor allem aus der jeweiligen Einkommensgrenze und dem Förderweg der konkreten Wohnung. Der lila Wohnberechtigungsschein ist nach Angaben der Stadt ein neuer WBS mit höheren Einkommensgrenzen; derzeit stehen dafür noch keine Wohnungen zur Verfügung.
Der weiße Wohnberechtigungsschein spielt in Leipzig weiterhin eine wichtige Rolle. Er wird häufig bei belegungsgebundenen Wohnungen verlangt, die über kommunale Wohnungsunternehmen, Genossenschaften oder private Vermieter angeboten werden. In Wohnungsanzeigen ist deshalb genau darauf zu achten, welcher WBS verlangt wird.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Für Leipzig und Sachsen werden im Zusammenhang mit gefördertem Mietwohnraum folgende Größen verwendet:
| Personen im Haushalt | Angemessene Wohnfläche |
|---|---|
| 1 Person | bis 45 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 75 m² |
| 4 Personen | bis 85 m² |
| Jede weitere Person | zusätzlich bis 10 m² |
In besonderen Fällen kann eine abweichende Wohnfläche geprüft werden. Das betrifft etwa Haushalte mit Schwerbehinderung, Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf oder anderen nachvollziehbaren Gründen. Solche Besonderheiten sollten bereits im Antrag belegt werden.
Leipziger Wohnungsbau: Sozialwohnungen bleiben ein knappes Gut
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in Leipzig weiterhin hoch. Vor allem Haushalte mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) haben häufig Schwierigkeiten, eine passende Wohnung zu finden. Obwohl der Bestand an geförderten Wohnungen in den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist, reicht das Angebot noch immer nicht aus, um den Bedarf zu decken. Nach Angaben der Stadt Leipzig existieren derzeit lediglich rund 1.800 mietpreis- und belegungsgebundene Wohnungen, was weniger als ein Prozent des gesamten Wohnungsbestandes entspricht.
Auch die Zahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine steigt weiter an. Im Jahr 2025 erhielten rund 3.700 Haushalte einen WBS. Gleichzeitig bleibt die Zahl verfügbarer Sozialwohnungen begrenzt, sodass Wohnungssuchende oftmals mehrere Monate auf ein passendes Angebot warten müssen.
Wie entwickelt sich der soziale Wohnungsbau in Leipzig?
Seit der Wiedereinführung der sächsischen Wohnraumförderung im Jahr 2017 investiert der Freistaat gemeinsam mit der Stadt Leipzig kontinuierlich in den Bau neuer Sozialwohnungen. Dennoch kann der Neubau den steigenden Bedarf bislang nicht vollständig ausgleichen. Nach aktuellen Einschätzungen entstehen jährlich deutlich weniger geförderte Wohnungen, als für einen ausgeglichenen Markt erforderlich wären.
Neben klassischen Neubauprojekten werden auch bestehende Gebäude modernisiert und anschließend mit Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen. Voraussetzung für die Vermietung ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein. Ziel der Förderung ist es, dauerhaft bezahlbaren Wohnraum für Haushalte mit geringem Einkommen bereitzustellen.
Welche Unternehmen bauen Sozialwohnungen in Leipzig?
Eine zentrale Rolle übernimmt die kommunale Leipziger Wohnungs- und Baugesellschaft (LWB). Sie ist heute der wichtigste gemeinwohlorientierte Wohnungsanbieter der Stadt und besitzt rund 37.000 Wohnungen, was einem Marktanteil von etwa zehn Prozent entspricht. Bis 2035 plant die LWB den Neubau von mehr als 2.000 Wohnungen, von denen über die Hälfte als geförderte Wohnungen entstehen soll.
Bereits im Jahr 2026 befinden sich mehr als 800 Wohnungen der LWB im Bau oder in Vorbereitung. Dazu gehören mehrere Projekte des seriellen Wohnungsbaus sowie weitere Neubauvorhaben in verschiedenen Leipziger Stadtteilen.
Darüber hinaus beteiligt sich auch die private Wohnungswirtschaft am Bau geförderter Wohnungen. Bei größeren Neubaugebieten verfolgt die Stadt weiterhin das Ziel, einen angemessenen Anteil preisgebundener Wohnungen zu schaffen, um das Angebot an bezahlbarem Wohnraum langfristig auszubauen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins Leipzig
Nach Angaben der Stadt Leipzig fallen bei der Antragstellung des weißen, gelben oder grünen Wohnberechtigungsscheins Verwaltungskosten in Höhe von 20 Euro an. Frühere Angaben zu niedrigeren Gebühren sind damit überholt.
Ob eine Kostenbefreiung oder Ermäßigung im Einzelfall möglich ist, sollte direkt bei der Stadt Leipzig geprüft werden. Wer Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII bezieht, sollte entsprechende Bescheide dem Antrag beifügen, damit die Behörde den Fall vollständig bewerten kann.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug innerhalb Leipzigs
Wer bereits in Leipzig wohnt und eine geförderte Wohnung sucht, kann ebenfalls einen Wohnberechtigungsschein beantragen. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen zum Zeitpunkt der Antragstellung erfüllt sind. Ein bestehender Mietvertrag schließt einen WBS nicht aus.
Umzug in ein anderes Bundesland
Wer nicht nach Leipzig, sondern in eine andere Stadt oder ein anderes Bundesland ziehen möchte, sollte vorab klären, welcher Wohnberechtigungsschein dort verlangt wird. Leipzig weist darauf hin, dass bei einem Umzug in eine andere Stadt ein Wohnberechtigungsschein nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz beantragt werden kann.
Einkommen ändert sich nach Antragstellung
Ändert sich das Einkommen während der Prüfung oder kurz danach erheblich, sollte das der Behörde mitgeteilt werden. Maßgeblich ist die rechtliche Bewertung des Einzelfalls. Wer bereits eine Wohnung bezogen hat, muss nicht automatisch ausziehen, nur weil sich die Einkommenssituation später verbessert.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Unterlagen fehlen. Häufig lohnt es sich, fehlende Nachweise nachzureichen oder die Berechnung mit der Behörde zu klären. Bei einem neuen Einkommen oder einer veränderten Haushaltsgröße kann auch ein neuer Antrag sinnvoll sein.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Leipzig
Gilt der Wohnberechtigungsschein Leipzig automatisch für jede Sozialwohnung?
Nein. Der WBS muss zur Wohnung passen. In Leipzig gibt es unterschiedliche Wohnberechtigungsscheine. Welche Art verlangt wird, steht meist im Wohnungsangebot oder wird vom Vermieter mitgeteilt.
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Bewerbung auf eine geförderte Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Mietzuschuss für Haushalte mit geringem Einkommen. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen.
Kann ich den Wohnberechtigungsschein Leipzig online beantragen?
Ja. Die Stadt Leipzig bietet nach eigenen Angaben eine Online-Antragstellung an. Dabei können erforderliche Unterlagen hochgeladen oder fotografiert werden.
Bekomme ich mit WBS sofort eine Wohnung?
Nein. Der WBS bestätigt nur die Berechtigung. Ob eine passende Wohnung frei ist, hängt vom Angebot, der Haushaltsgröße, der geforderten WBS-Art und der Nachfrage ab.
Kontakt
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Leipzig ist die Stadt Leipzig, Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen. Die folgenden Kontaktdaten beruhen auf den offiziellen Angaben der Stadt Leipzig.
| Angabe | Kontakt |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Leipzig, Sozialamt, Abteilung Soziale Wohnhilfen |
| Anschrift | Prager Straße 21, 04103 Leipzig |
| Telefon | 0341 123-9139 |
| Fax | 0341 123-9125 |
| soziale.wohnhilfen@leipzig.de | |
| Offizielle Seite | Soziale Wohnhilfen – Stadt Leipzig |
Für persönliche Vorsprachen sollten die aktuellen Öffnungs- und Sprechzeiten auf der Webseite der Stadt Leipzig geprüft werden. Termine, Zuständigkeiten und Erreichbarkeiten können sich ändern.
Rechtliche Grundlagen
Der Wohnberechtigungsschein beruht auf dem Wohnraumförderungsgesetz. § 27 WoFG regelt, dass der Wohnberechtigungsschein auf Antrag von der zuständigen Stelle für die Dauer eines Jahres erteilt wird. Die Einkommensprüfung richtet sich nach den Vorschriften des Wohnraumförderungsgesetzes, insbesondere nach den Regeln zur Ermittlung des Jahreseinkommens.
Für die aktuellen Einkommensgrenzen in Sachsen ist die Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung maßgeblich. Sie gilt seit dem 1. Januar 2026 und legt die erste und zweite Einkommensgrenze fest. Für bestimmte ältere Bindungen oder Umzüge in andere Bundesländer kann außerdem das Wohnungsbindungsgesetz eine Rolle spielen.
