Rund 11.300 Heilbronner Haushalte sind laut städtischem Monitor auf Mietwohnungen im unteren Preissegment angewiesen; zugleich nennt die Stadt auf ihrer Leistungsseite derzeit nur etwa 1.400 geförderte Wohnungen. Für viele Wohnungssuchende ist der Wohnberechtigungsschein Heilbronn deshalb der entscheidende Nachweis, um überhaupt eine geförderte Mietwohnung anmieten zu können.

Schon diese Zahlen zeigen, dass günstige Mietwohnungen in Heilbronn stark nachgefragt sind. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt, dass ein Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält und dass die gewünschte Wohnung zur Haushaltsgröße passt. Er muss dem Vermieter spätestens vor Abschluss des Mietvertrags vorgelegt werden.
Die Stadt Heilbronn verweist darauf, dass sich die geförderten Wohnungen überwiegend im Bestand der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH befinden. Daneben können auch Genossenschaften und weitere Wohnungsunternehmen geförderte Wohnungen anbieten. Ein Wohnberechtigungsschein gibt aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er ist die Voraussetzung, um sich auf eine passende Sozialmietwohnung bewerben zu können.
Wer in Heilbronn einen Wohnberechtigungsschein beantragen kann
Einen Wohnberechtigungsschein können Personen beantragen, die eine geförderte Mietwohnung suchen und deren Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Dazu zählen Alleinstehende, Ehepaare, Lebensgemeinschaften, Familien, Alleinerziehende, Senioren, Studenten, Auszubildende und andere Wohnungssuchende mit entsprechendem Einkommen.
Voraussetzung ist außerdem, dass der Antragsteller sich nicht nur vorübergehend in Baden-Württemberg aufhält oder dort wohnen will. Ausländische Antragsteller müssen in der Regel über einen Aufenthalt verfügen, der einen längerfristigen Aufenthalt ermöglicht. Die zuständige Stelle prüft den Einzelfall.
Zum Haushalt zählen nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch die Personen, die gemeinsam mit ihm in der geförderten Wohnung leben sollen. Das können etwa Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Geschwister, Pflegekinder oder weitere Haushaltsangehörige sein, wenn tatsächlich eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft geplant ist.
Formular Wohnberechtigungsschein Heilbronn anfordern

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Heilbronn
Für Heilbronn gelten die Einkommensgrenzen des Landes Baden-Württemberg. Maßgeblich ist das anrechenbare jährliche Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen. Die folgenden Werte gelten für die Mietwohnraumförderung im Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 nach der Anpassung der Bezugsgröße auf 71.000 Euro zum 1. Dezember 2025.
| Haushaltsgröße | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 60.350 Euro |
| 2 Personen | 60.350 Euro |
| 3 Personen | 69.350 Euro |
| 4 Personen | 78.350 Euro |
| 5 Personen | 87.350 Euro |
| 6 Personen | 96.350 Euro |
| 7 Personen | 105.350 Euro |
| 8 Personen | 114.350 Euro |
Für jede weitere Person ab der dritten Person erhöht sich die Grenze um 9.000 Euro. Bei schwerbehinderten Haushaltsangehörigen können höhere Werte gelten. Die Behörde prüft deshalb nicht nur die Haushaltsgröße, sondern auch besondere persönliche Umstände.
Wichtig ist: Die Einkommensgrenze ist nicht einfach mit dem monatlichen Nettolohn gleichzusetzen. Entscheidend ist das nach den Regeln des Landeswohnraumförderungsgesetzes berechnete Jahreseinkommen.
Wie wird das Einkommen für den Wohnberechtigungsschein (WBS) bewertet?
Das Einkommen wird für den Antragsteller und jeden Haushaltsangehörigen einzeln ermittelt und danach zu einem jährlichen Gesamteinkommen zusammengerechnet. In der Regel betrachtet die Behörde das Einkommen, das im Monat der Antragstellung und in den folgenden elf Monaten zu erwarten ist.
Wenn sich das Einkommen sicher ändert, kann auch diese Änderung berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel den Beginn oder das Ende einer Elternzeit, den Wechsel in eine neue Beschäftigung oder den Start nach einer Ausbildung. Ist eine verlässliche Prognose nicht möglich, kann die Behörde auf das Einkommen der vergangenen zwölf Monate zurückgreifen.
Je nach Einkommensart können unterschiedliche Nachweise nötig sein. Dazu gehören insbesondere:
- Bruttoverdienst aus nicht selbständiger Arbeit abzüglich steuerlich anerkannter Werbungskosten,
- Gewinn aus selbständiger Tätigkeit,
- Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalvermögen,
- Renten und Pensionen,
- Leistungen wie Arbeitslosengeld, Bürgergeld oder andere Sozialleistungen, sofern sie anzurechnen sind,
- Unterhaltsleistungen, die gezahlt oder empfangen werden.
Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige und Haushalte mit besonderen Belastungen sollten ihre Situation vollständig angeben. Die Stadt entscheidet anhand der Unterlagen, welche Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden können.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Einzelfall ab. Grundsätzlich müssen die Angaben zu Haushalt, Einkommen und besonderem Wohnbedarf nachgewiesen werden. Die Stadt kann weitere Nachweise verlangen, wenn sie für die Prüfung nötig sind.
| Unterlage | Wofür sie benötigt wird |
|---|---|
| Personalausweis oder Aufenthaltstitel | Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus |
| Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen | Prüfung der maßgeblichen Einkommensgrenze |
| Gehaltsabrechnungen oder Arbeitgeberbescheinigung | Nachweis laufender Beschäftigungseinkünfte |
| Einkommensteuerbescheid oder Gewinnermittlung | Vor allem bei Selbständigen und wechselnden Einkünften |
| Renten-, Leistungs- oder Jobcenter-Bescheid | Nachweis von Renten, Sozialleistungen oder Bürgergeld |
| Nachweise zu Unterhalt | Berücksichtigung gezahlter oder erhaltener Unterhaltsleistungen |
| Schwerbehindertenausweis, ärztliche Nachweise oder Nachweis einer Schwangerschaft | Prüfung besonderer Wohnbedarfe oder möglicher Freibeträge |
| Nachweise zu weiteren Haushaltsangehörigen | Prüfung der Haushaltsgröße und der angemessenen Wohnungsgröße |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein aus Baden-Württemberg ist landesweit verwendbar und höchstens ein Jahr gültig. Er kann also nicht nur in Heilbronn, sondern grundsätzlich auch in anderen Gemeinden Baden-Württembergs eingesetzt werden, sofern Wohnung, Einkommensgrenze und Haushaltsgröße passen.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, eine Sozialmietwohnung anzumieten. Er ersetzt keine Wohnungsbewerbung und verschafft keinen automatischen Anspruch auf eine Wohnung.
In der Praxis wird meist ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt. Bei bestimmten Wohnungen können zusätzliche Bindungen oder besondere Voraussetzungen gelten, etwa für Senioren, Menschen mit Behinderung oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf. Solche Angaben können im Wohnberechtigungsschein vermerkt werden, wenn sie im Einzelfall relevant sind.
Bei einem Umzug in eine neue geförderte Wohnung muss ein neuer Wohnberechtigungsschein beantragt werden, wenn der bisherige Schein abgelaufen ist oder für die neue Wohnung nicht passt.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Heilbronn
Wer mit Wohnberechtigungsschein in Heilbronn eine geförderte Wohnung mieten möchte, kann sich die Wohnungsgröße nicht völlig frei aussuchen. Die Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen. Maßgeblich sind die Vorgaben des Landes Baden-Württemberg und das Förderjahr der jeweiligen Wohnung.
| Haushaltsgröße | Wohnfläche | Wohnräume bei Förderjahrgängen bis 2008 | Wohnräume bei Förderjahrgängen ab 2009 |
|---|---|---|---|
| 1 Person | bis zu 45 m² | maßgeblich ist die Wohnfläche | bis zu 2 Wohnräume |
| 2 Personen | bis zu 60 m² | bis zu 2 Wohnräume | bis zu 3 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 75 m² | bis zu 3 Wohnräume | bis zu 4 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 90 m² | bis zu 4 Wohnräume | bis zu 5 Wohnräume |
| 5 Personen | bis zu 105 m² | bis zu 5 Wohnräume | bis zu 6 Wohnräume |
| 6 Personen | bis zu 120 m² | bis zu 6 Wohnräume | bis zu 7 Wohnräume |
Für jeden weiteren Haushaltsangehörigen erhöht sich die angemessene Wohnfläche in der Regel um 15 m² und um einen weiteren Wohnraum. Die angegebenen Wohnungsgrößen dürfen unabhängig vom Förderjahrgang um bis zu 5 m² überschritten werden. Bei Schwerbehinderung, barrierefreiem Wohnbedarf, betreutem Seniorenwohnen, Pflegepersonen oder besonderen Härtefällen kann eine größere Wohnung in Betracht kommen.
Sozialwohnungen und geförderte Wohnungen in Heilbronn finden
Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in Heilbronn seit Jahren hoch. Durch das Bevölkerungswachstum, die wirtschaftliche Entwicklung der Region und steigende Baukosten wird es für Haushalte mit geringem Einkommen zunehmend schwieriger, eine passende Mietwohnung zu finden. Ein Wohnberechtigungsschein (WBS) eröffnet den Zugang zu öffentlich geförderten Wohnungen, deren Mieten deutlich unter dem Niveau vieler frei finanzierter Wohnungen liegen.
Nach Angaben der Stadt Heilbronn gibt es derzeit rund 1.400 öffentlich geförderte Wohnungen. Der überwiegende Teil befindet sich im Bestand der Stadtsiedlung Heilbronn GmbH, dem größten kommunalen Wohnungsunternehmen der Stadt. Wer eine Sozialwohnung mieten möchte, muss spätestens vor Abschluss des Mietvertrags einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen.
Die Stadtsiedlung Heilbronn – größter Anbieter von Sozialwohnungen
Die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH ist der wichtigste Ansprechpartner für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein. Das Unternehmen verwaltet insgesamt 4.328 Wohnungen, davon 1.121 öffentlich geförderte Wohnungen. Damit befindet sich rund 80 Prozent des gesamten Sozialwohnungsbestandes Heilbronns im Bestand der Stadtsiedlung. Gleichzeitig verfolgt das Unternehmen das Ziel, bei Neubauprojekten mindestens 50 Prozent der Wohnungen als geförderten Wohnraum zu errichten. Derzeit befinden sich außerdem rund 340 weitere Wohnungen im Bau oder in der Planung, wodurch das Angebot in den kommenden Jahren weiter wachsen soll. Die durchschnittliche Nettokaltmiete im Bestand der Stadtsiedlung liegt bei 7,45 Euro pro Quadratmeter und damit deutlich unter vielen Neuvermietungen auf dem freien Wohnungsmarkt.
Wo entstehen neue Sozialwohnungen?
Auch künftig investiert Heilbronn in den Ausbau bezahlbaren Wohnraums. Ein aktuelles Projekt befindet sich in der Heilbronner Nordstadt an der Feyerabendstraße. Dort entstehen drei Mehrfamilienhäuser mit 46 neuen Wohnungen, die von der Stadtsiedlung Heilbronn errichtet werden. Mit diesem Neubau soll das Wohnungsangebot insbesondere für Familien und Haushalte mit mittleren und geringeren Einkommen erweitert werden.
Darüber hinaus entwickelt die Stadtsiedlung gemeinsam mit der Stadt Heilbronn weitere Wohnquartiere, unter anderem im Neckarbogen, auf ehemaligen Konversionsflächen sowie in verschiedenen Stadtteilen. Bei vielen dieser Projekte ist ein erheblicher Anteil öffentlich geförderter Wohnungen vorgesehen.
Weitere Wohnungsunternehmen mit gefördertem Wohnraum
Neben der Stadtsiedlung vermieten auch weitere Wohnungsunternehmen und Genossenschaften Wohnungen, für die ein Wohnberechtigungsschein erforderlich sein kann oder die im Rahmen öffentlicher Förderprogramme entstanden sind. Dazu gehören unter anderem:
- GEWO Heilbronn mit rund 1.100 Mietwohnungen in Heilbronn und dem Landkreis.
- Siedlungswerk GmbH – Geschäftsstelle Heilbronn, die regelmäßig öffentlich geförderte Mietwohnungen und Neubauprojekte in der Region entwickelt.
- Heilbronn eG
- Heimstättengemeinschaft NSU/HN eG
- GWG Gesellschaft für Wohnungs- und Gewerbebau Baden-Württemberg AG
- Landesbaugenossenschaft Württemberg eG.
Es empfiehlt sich, sich frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen als wohnungssuchend registrieren zu lassen. Da öffentlich geförderte Wohnungen häufig direkt über Wartelisten oder Interessentenlisten vergeben werden, steigen dadurch die Chancen auf ein passendes Angebot.
Wo finden Wohnungssuchende freie Sozialwohnungen?
Freie öffentlich geförderte Wohnungen werden in Heilbronn nur selten über klassische Immobilienportale angeboten. Die meisten Wohnungen werden direkt über die Wohnungsunternehmen vergeben. Dennoch lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf die Internetseiten der Stadtsiedlung Heilbronn, der GEWO Heilbronn sowie weiterer Genossenschaften. Gelegentlich erscheinen auch WBS-Wohnungen auf Immobilienportalen wie ImmobilienScout24, insbesondere bei Neubauprojekten oder Erstvermietungen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins
Auf der offiziellen Leistungsseite der Stadt Heilbronn wird kein konkreter Gebührenbetrag für den Wohnberechtigungsschein genannt. Da Verwaltungsgebühren kommunal geregelt sein können, sollte der aktuelle Stand direkt bei der Antragstellung oder beim Planungs- und Baurechtsamt erfragt werden.
Wer den Antrag online oder per E-Mail vorbereitet, sollte dennoch alle Unterlagen vollständig einreichen. Fehlende Nachweise können die Bearbeitung verzögern.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug mit bestehendem WBS
Ein Wohnberechtigungsschein ist höchstens ein Jahr gültig. Wer in eine andere geförderte Wohnung umziehen möchte, braucht einen gültigen und zur Wohnung passenden WBS. Ist der alte Schein abgelaufen oder passt die Wohnungsgröße nicht, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Größere Wohnung bei Familienzuwachs
Personen, die innerhalb der nächsten sechs Monate in den Haushalt aufgenommen werden, können unter Umständen berücksichtigt werden. Das betrifft zum Beispiel die Geburt eines Kindes. Nachweise sollten dem Antrag beigefügt werden.
Schwerbehinderung oder besonderer Wohnbedarf
Bei Schwerbehinderung, Pflegebedarf, barrierefreiem Wohnbedarf oder sonstigen Härtefällen kann eine größere Wohnung angemessen sein. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle anhand der Nachweise.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Heilbronn beantragen?
Wer seinen Wohnsitz im Stadtkreis Heilbronn hat, kann den Antrag nach Angaben der Stadt Heilbronn online, per E-Mail oder persönlich beim Planungs- und Baurechtsamt stellen. Die offizielle Informationsseite der Stadt Heilbronn erklärt die aktuellen Möglichkeiten zur Antragstellung, darunter den Online-Antrag über Service-BW, den Antrag per E-Mail und die persönliche Vorsprache während der Sprechzeiten. Die offizielle Seite ist hier abrufbar: Wohnberechtigung bei der Stadt Heilbronn.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder Unterlagen fehlen. Gegen einen Bescheid kann grundsätzlich ein Rechtsbehelf möglich sein. Die Hinweise dazu stehen im jeweiligen Bescheid.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Heilbronn
Gilt der Wohnberechtigungsschein nur in Heilbronn?
Nein. Ein in Baden-Württemberg ausgestellter Wohnberechtigungsschein ist landesweit verwendbar. Die Wohnung muss aber zur Haushaltsgröße und zur im WBS angegebenen Einkommensgrenze passen.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist höchstens ein Jahr gültig. Danach muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist nur der Nachweis der Wohnberechtigung. Die Wohnungssuche und die Bewerbung bei Vermietern müssen weiterhin selbst erfolgen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zur Anmietung einer geförderten Sozialmietwohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zu Wohnkosten. Beide Leistungen sind voneinander unabhängig.
Kann ich den Antrag stellen, bevor ich eine konkrete Wohnung gefunden habe?
Ja. Der allgemeine Wohnberechtigungsschein kann bereits für die Wohnungssuche beantragt werden. Das ist sinnvoll, weil Vermieter den Nachweis spätestens vor Abschluss des Mietvertrags verlangen.
Kontakt & Öffnungszeiten
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein im Stadtkreis Heilbronn ist das Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn. Die folgenden Angaben beruhen auf der offiziellen Leistungsseite der Stadt Heilbronn.
| Stelle | Kontaktdaten |
|---|---|
| Zuständige Behörde | Planungs- und Baurechtsamt der Stadt Heilbronn |
| Anschrift | Cäcilienstraße 45, 74072 Heilbronn |
| Telefon | 07131 56-3170 |
| planung+baurecht@heilbronn.de | |
| Sprechzeiten | Montag 08.30 bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 bis 18.00 Uhr; außerhalb dieser Zeiten nach Terminvereinbarung |
| Offizielle Informationsseite | Stadt Heilbronn |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Regeln zum Wohnberechtigungsschein in Heilbronn ergeben sich aus dem Landesrecht Baden-Württemberg. Zentral ist das Landeswohnraumförderungsgesetz Baden-Württemberg. Für die Praxis besonders wichtig sind die Vorschriften zur Einkommensermittlung, zur Überlassung geförderter Mietwohnungen und zur Angabe der passenden Wohnungsgröße im Wohnberechtigungsschein.
Ergänzend gelten die jeweils aktuellen Vorgaben des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 und die vom Land veröffentlichten Einkommensgrenzen. Bei geförderten Wohnungen sind außerdem die jeweilige Förderzusage sowie mögliche Belegungs- und Mietbindungen der konkreten Wohnung zu beachten.
