Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Heilbronn

In Heilbronn sind derzeit circa 10.800 Haushalte auf eine günstige Mietwohnung angewiesen. Das ist rund ein Viertel der Heilbronner Bevölkerung. Zurzeit gibt es jedoch nur 1.281 öffentlich geförderte Wohnungen in der Stadt.

Stadtpanorama HeilbronnSchon diese Zahlen zeigen, dass in Heilbronn ein akuter Wohnungsnotstand im Bereich der Mietwohnungen im unteren Preissegment herrscht. Doch es gibt nicht nur viel zu wenige Sozialwohnungen in der Stadt, parallel dazu schrumpft der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen auch noch kontinuierlich. So fielen im Jahr 2013 aus verschiedenen Gründen 60 Wohnungen, in 2014 59 Wohnungen und in 2017 sogar 76 Wohnungen aus dem Bestand. In der Zeit von 2010 bis 2017 wurden indes nur 53 geförderte Wohnungen neu gebaut. Insgesamt wurden im Jahr 2018 in Heilbronn 513 neue Wohnungen erbaut, doch nur bei einem kleinen Teil davon handelt es sich um Sozialwohnungen.

Dem entgegen wurden allein 727 Wohnberechtigungsscheine im Jahr 2017 in Heilbronn ausgestellt. Seit 2010 bewilligte die Stadt insgesamt 4.780 Berechtigungsscheine. Zumindest seit 2017 hat sich das größte Wohnungsunternehmen, das in Heilbronn öffentlich geförderte Mietwohnungen zur Verfügung stellt, dazu verpflichtet bei Neubauprojekten mindestens 30 bis 40 Prozent der Wohnungen mit öffentlicher Förderung zu erstellen.

Wohnberechtigungsschein Heilbronn anfordern

WBS HeilbronnWir stellen Ihnen hier den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Heilbronn per E-Mail zur Verfügung.

Sie erhalten den Downloadlink dann per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wohnungsunternehmen, die in Heilbronn geförderte Wohnungen anbieten

Die meisten der knapp 1300 öffentlich geförderten Wohnungen in Heilbronn besitzt die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH. Das Unternehmen besteht bereits seit 160 Jahren und wurde zur Errichtung von Arbeiterwohnungen gegründet. Das kommunale Wohnungsunternehmen vermietet Wohnungen im gesamten Stadtgebiet. Die Stadtsiedlung Heilbronn GmbH hat sich als einziges Wohnungsunternehmen in Heilbronn dazu verpflichtet 30 bis 40 Prozent aller Neubauwohnungen mit öffentlicher Förderung zu errichten.

Aktuelle Baumaßnahmen mit öffentlicher Förderung sind zum Beispiel ein viergeschossiges Gebäude mit 34 öffentlich geförderten Mietwohnungen an der Böllinger Straße. An der Stockheimer Straße werden insgesamt 27 Wohneinheiten errichtet. Davon sollen 30 bis 40 Prozent mit Wohnberechtigungsschein sein.
Weitere Wohnungsgesellschaften, die Wohnungen mit Wohnberechtigungsschein in Heilbronn besitzen sind

  • Siedlungswerk GmbH
  • Heilbronn eG
  • Heimstättengemeinschaft NSU/HN eG
  • GWG Gesellschaft für Wohnungs- u. Gewerbebau Baden-Württemberg AG
  • Landesbaugenossenschaft Württemberg eG

Wer in Heilbronn einen Wohnberechtigungsschein beantragen kann

Einen Wohnberechtigungsschein beantragen können Alleinstehende, Ehepaare und Lebensgemeinschaften, Familien sowie Alleinerziehende mit Kind(ern). Der Wohnberechtigungsschein wird nur vergeben, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Dazu müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Als Nachweise gelten die letzten drei Gehaltsabrechnungen, der letzte Steuerbescheid, ein Rentenbescheid oder der Bescheid des Jobcenters. Ein Wohnberechtigungsschein ist immer nur ein Jahr gültig und muss dem Vermieter vorgelegt werden, bevor ein Mietvertrag abgeschlossen wird.

Die Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein in Heilbronn

Öffentlich geförderte Wohnungen zeichnen sich durch besonders geringe Mieten aus. Diese Wohnungen sind jedoch ausschließlich für Haushalte reserviert, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Um eine öffentlich geförderte Wohnung zu mieten, muss dem Vermieter ein Wohnberechtigungsschein vorgelegt werden. Dieser ist damit ein offizieller Nachweis darüber, dass dem Mietbewerber eine Sozialwohnung zusteht.

So gibt es einen Wohnberechtigungsschein in Heilbronn für einen Einpersonenhaushalt bis zu einer Einkommensgrenze von 21.730 Euro. Ein Zweipersonenhaushalt kann ein Gesamteinkommen bis zu 28.885 Euro pro Jahr haben. Für einen Dreipersonenhaushalt liegt die Einkommensgrenze bei 37.270 Euro, während einem Vierpersonenaushalt insgesamt 45.655 Euro pro Jahr zustehen. Bei fünf Personen im Haushalt liegt die Einkommensgrenze bei 54.040 Euro, während ein Sechspersonenhaushalt ein maximales Einkommen von 62.425 Euro nicht überschreiten darf. Diese Einkommensgrenzen für einen Wohnberechtigungsschein in Heilbronn gelten für Wohnungen mit einem Baujahr bis 2008.

Für neuere Wohnungen mit Baujahr ab 2009 gelten folgende Einkommensgrenzen:

  • 1 Person – 47.600 Euro
  • 2 Personen – 47.600 Euro
  • 3 Personen – 56.600 Euro
  • 4 Personen – 65.600 Euro
  • 5 Personen – 74.600 Euro
  • 6 Personen – 83.600 Euro

Die weitaus höheren Einkommensgrenzen für Wohnungen, die ab 2009 erbaut wurden, sind darin begründet, dass die Mieten für Neubauwohnungen in Heilbronn extrem hoch sind.

Die Wohnungsgröße ist mit Wohnberechtigungsschein in Heilbronn festgelegt

Wer mit Wohnberechtigungsschein in Heilbronn eine Wohnung mieten möchte, kann sich die Wohnungsgröße nicht frei aussuchen. So stehen einem Einpersonenhaushalt 45 m² zu. Bei zwei Personen liegt die Wohnungsgröße bei 60 m² und darf sich maximal auf 2 Zimmer verteilen. Einem Dreipersonenhaushalt stehen 3 Zimmer mit 75 m² zu, während ein Vierpersonenhaushalt eine Vierzimmerwohnung mit 90 m² bewohnen darf. Bei 5 Personen kann eine Fünfzimmerwohnung mit 105 m² angemietet werden und ein Sechspersonenhaushalt hat Anspruch auf eine Sechszimmerwohnung mit 120 m².
Für Wohnungen mit einem Baujahr ab 2009 bleibt die Quadratmetergröße der Wohnung gleich, jedoch darf die Wohnung jeweils 1 Zimmer mehr haben als bei Wohnungen, die bis 2008 erbaut wurden.

Wenn Sie mehr erfahren möchten, informieren Sie sich bitte auf der Website der Stadt Heilbronn.

Kontakt

Planungs- und Baurechtsamt
Service Center Wohnungswesen
Cäcilienstraße 45
74072 Heilbronn
Tel.: 07131 56-3170
Fax: 07131 56-2229

Öffnungszeiten

Mo – Fr 08.30 – 12.30 Uhr
Do 14.00 – 18.00 Uhr