Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Würzburg

Blick auf Würzburg

In Würzburg entscheidet bei vielen geförderten Wohnungen nicht allein das Einkommen, sondern auch die persönliche Dringlichkeit. Für klassische Sozialwohnungen und Wohnungen der Einkommensorientierten Förderung (EOF) in Stufe I führt die Stadt ein Vormerkverfahren. Wohnungssuchende werden dabei nach ihrer Situation eingestuft und bei passenden freien Wohnungen dem Vermieter vorgeschlagen.

Der Wohnberechtigungsschein Würzburg weist nach, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Je nach Einkommen erhalten Antragsteller entweder einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein zur eigenen Wohnungssuche oder eine Vormerkung für das Benennungsverfahren der Stadt. Einen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung begründet der Wohnberechtigungsschein jedoch nicht.

Stand: Juni 2026. Maßgeblich bleibt immer die Prüfung des Einzelfalls durch die Stadt Würzburg.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Würzburg

Ein Wohnberechtigungsschein kommt grundsätzlich für Haushalte in Betracht, die sich ohne Förderung nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Entscheidend sind das Einkommen des gesamten Haushalts, die Zahl der Haushaltsmitglieder und die Größe der gesuchten Wohnung.

  • Der Haushalt darf die für die jeweilige Förderstufe geltende Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Zum Haushalt zählen neben dem Antragsteller unter anderem Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und weitere Angehörige, die dauerhaft gemeinsam wohnen oder zeitnah in den Haushalt aufgenommen werden sollen.
  • Für einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein ist in Würzburg in der Regel der Hauptwohnsitz im Stadtgebiet maßgeblich. Wer außerhalb Würzburgs wohnt, muss sich grundsätzlich an die zuständige Gemeinde oder das zuständige Landratsamt seines Wohnortes wenden.
  • Bei ausländischen Antragstellern verlangt die Stadt einen gültigen Aufenthaltstitel. Dieser soll bei Antragstellung noch mindestens zwölf Monate gelten.
  • Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, drohender Wohnungsverlust oder eine unzureichende Wohnsituation können bei der Einstufung der Dringlichkeit berücksichtigt werden.

Auch Studenten und Auszubildende können einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Bei Studenten prüft die Behörde jedoch, ob ein eigenständiger Haushalt vorliegt und keine wirtschaftliche Abhängigkeit vom Haushalt der Eltern besteht.

Formular Wohnberechtigungsschein Würzburg anfordern

WBS WürzburgHier finden Sie unseren Antrag für den Wohnberechtigungsschein Würzburg, der ganz einfach per E-Mail angefordert werden kann.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Offizielle Antragseite der Stadt Würzburg

Informationen zum Verfahren, zu den benötigten Unterlagen und zum offiziellen Online-Service stellt die Stadt Würzburg auf ihrer Seite „Grundsätzliche Hinweise zur Feststellung der Wohnberechtigung“ bereit. Dort erläutert die Stadt auch den Unterschied zwischen allgemeinem Wohnberechtigungsschein und Vormerkung für eine Sozialwohnung.

Sozialwohnungen und geförderten Wohnraum in Würzburg finden

Die Wohnungssuche hängt in Würzburg von der festgestellten Förderstufe ab. Bei einer Vormerkung für klassische Sozialwohnungen oder EOF-Stufe I informiert die Stadt geeignete und dringlich eingestufte Haushalte, wenn passende Wohnungen frei werden. Ein Rechtsanspruch auf ein Wohnungsangebot besteht nicht.

Mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein für EOF-Stufe II oder III müssen sich Wohnungssuchende selbst bei Vermietern geförderter Wohnungen bewerben. Wichtig ist, dass die im Wohnungsangebot genannte EOF-Stufe mit der auf dem Wohnberechtigungsschein ausgewiesenen Stufe übereinstimmt.

Ein wichtiger Ansprechpartner bei der Wohnungssuche ist die kommunale Stadtbau Würzburg. Sie veröffentlicht aktuelle Wohnungsangebote und informiert über ihre Vergabekriterien. Auch bei Genossenschaften, Stiftungen und privaten Vermietern können geförderte Wohnungen angeboten werden.

Die Nachfrage nach preisgünstigem Wohnraum ist in Würzburg hoch. Bei der Vormerkung kann es deshalb sinnvoll sein, bei Stadtteilen, Ausstattung oder Wohnungsgröße möglichst flexibel zu bleiben. Die Stadt weist darauf hin, dass zusätzliche Wünsche die Aussicht auf eine Vermittlung verringern können.

Ein gutes Beispiel für sozialen Wohnungsbau in der unterfränkischen Stadt ist die städtische Tochter Stadtbau GmbH. Sie überbietet die vom Stadtrat zu Beginn des Jahres beschlossene 30-Prozent-Quote noch einmal um stolze 20 Prozent. Damit entstehen an dem jetzt aktuellen Projekten im Stadtteil Hubland gut 50 Prozent an gefördertem Wohnraum. Ab sofort können nun auch private Investoren die Förderung aus der öffentlichen Hand erhalten.

Der erste von Privat aufgelegte Bebauungsplan in der Stadt, der die Sozialquote erfüllt, ist „Katzenberg West“. In Heidingsfeld ist bereits beschlossen worden, eine ehemalige Gärtnerei zu einem Wohngebiet zu entwickelt. Kaufen, wie in diesem Fall, private Investoren städtische Grundstücke zu einem Vorzugspreis, werden sie in der Zukunft per Vertrag zur Einhaltung der Quote verpflichtet sein.

Darüber hinaus werden die privaten Eigentümer, die in Würzburg unbebaute Grundstücke besitzen, in die Initiative zum verstärkten sozialen Wohnungsbau eingebunden. Freiwillig und vertraulich werden sie zu ihren Plänen befragt, die sie mit ihren Grundstücken im Stadtgebiet verbinden. Darüber hinaus können Sie Auskunft zu den Bedingungen des Verkaufs geben. Auch ihnen winken Fördergelder, wenn sie sich entscheiden sollten, auf Investoren zu setzen, die sich an der Quotelung im Interesse des sozialen Wohnungsbaus beteiligen.

Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Würzburg

In Würzburg werden Haushalte bei EOF-Wohnungen einer Einkommensstufe zugeordnet. Die folgenden Werte beruhen auf den bayerischen Wohnraumförderbestimmungen und beziehen sich auf das bereinigte Gesamteinkommen des Haushalts. Die Stadt Würzburg berechnet die endgültige Einstufung im Einzelfall.

Haushaltsgröße EOF-Stufe I EOF-Stufe II EOF-Stufe III
1 Person 17.500 Euro 22.900 Euro 28.300 Euro
2 Personen 27.500 Euro 35.350 Euro 43.200 Euro
Je weitere haushaltsangehörige Person plus 5.000 Euro plus 7.850 Euro plus 10.700 Euro
Je Kind im Haushalt oder bei bestehender Schwangerschaft plus 1.300 Euro plus 2.250 Euro plus 3.200 Euro

EOF-Stufe I betrifft in Würzburg Wohnungen, für die die Stadt ein Benennungsrecht ausübt. Bei EOF-Stufe II und III erhalten Berechtigte einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein und bewerben sich selbst bei den jeweiligen Vermietern.

Die Einkommensgrenzen sind keine Bruttoverdienstgrenzen. Maßgeblich ist das bereinigte Gesamteinkommen aller Haushaltsmitglieder. Deshalb kann auch ein Haushalt mit einem Einkommen oberhalb der genannten Werte noch berechtigt sein, wenn abzugsfähige Beträge berücksichtigt werden.

Wie wird das Einkommen beim Wohnberechtigungsschein berechnet?

Die Stadt Würzburg prüft das Einkommen aller Personen, die künftig in der geförderten Wohnung leben sollen. Grundlage sind in der Regel die Einkünfte der vergangenen zwölf Monate. Wenn sich das Einkommen dauerhaft geändert hat oder sich eine dauerhafte Änderung abzeichnet, kann stattdessen das künftig zu erwartende Einkommen berücksichtigt werden.

Relevant sein können unter anderem Arbeitslohn, Minijob, Einkommen aus Selbstständigkeit, Renten, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Elterngeld, Kindergeld, BAföG, Krankengeld, Einkünfte aus Vermietung oder sonstige regelmäßige Einnahmen.

Vom Einkommen können Pauschalabzüge berücksichtigt werden, wenn Steuern vom Einkommen, Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie Beiträge zur Altersvorsorge gezahlt werden. Zusätzlich kommen je nach Lebenssituation weitere Freibeträge oder Abzüge infrage, beispielsweise bei Schwerbehinderung, jungen Ehepaaren oder gesetzlichen Unterhaltszahlungen.

Die Stadt Würzburg weist ausdrücklich darauf hin, dass die Einkommensprüfung nur mit vollständigen Nachweisen erfolgen kann. Eine eigene Berechnung kann deshalb nur eine erste Orientierung sein.

Wohnberechtigungsschein in Würzburg beantragen: Ablauf und Zuständigkeit

Zuständig ist der Fachbereich Soziales der Stadt Würzburg. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und mit allen erforderlichen Einkommens- und Haushaltsnachweisen eingereicht werden. Die Stadt prüft anschließend Einkommen, Haushaltsgröße, Wohnbedarf und gegebenenfalls die Dringlichkeit.

  1. Der Antragsteller entscheidet, ob ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein oder eine Vormerkung für eine Sozialwohnung beantragt werden soll.
  2. Die Stadt ermittelt das bereinigte Haushaltseinkommen und ordnet den Haushalt einer möglichen EOF-Stufe zu.
  3. Bei EOF-Stufe I und klassischen Sozialwohnungen wird bei Berechtigung eine Vormerkung erteilt.
  4. Bei EOF-Stufe II, EOF-Stufe III oder geeigneten modernisierten Wohnungen wird ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein ausgestellt.
  5. Die Stadt Würzburg nennt derzeit eine Bearbeitungszeit von mindestens vier Wochen. Vollständige Unterlagen können die Bearbeitung erleichtern.

 

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Unterlagen im Einzelfall erforderlich sind, hängt von Einkommen, Haushaltssituation und Wohnbedarf ab. Die Stadt Würzburg nennt insbesondere folgende Nachweise:

  • Personalausweis, Reisepass oder gültiger Aufenthaltstitel aller Haushaltsmitglieder,
  • Einkommensnachweise der vergangenen zwölf Monate, etwa Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder Leistungsbescheide,
  • bei Selbstständigen Einkommensteuerbescheid sowie Gewinn- und Verlustrechnung oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung,
  • Nachweise zu Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Kindergeld, Elterngeld, BAföG oder weiteren Einnahmen,
  • Schul- oder Immatrikulationsbescheinigungen für Haushaltsmitglieder ab 15 Jahren,
  • Mutterpass oder ärztliche Schwangerschaftsbescheinigung, sofern ein Kind erwartet wird,
  • Schwerbehindertenausweis, Pflegebescheid oder ärztliche Unterlagen bei besonderem Wohnbedarf,
  • Mietvertrag, Mieterhöhungsschreiben oder Unterlagen zur aktuellen Wohnsituation, wenn diese für die Dringlichkeitsprüfung wichtig sind.

Bei einer persönlichen Vorsprache ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Fehlende Unterlagen können dazu führen, dass der Antrag nicht abschließend bearbeitet werden kann.

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein Wohnberechtigungsschein in Würzburg gilt grundsätzlich für die Dauer eines Jahres. Auch eine Vormerkung für eine Sozialwohnung ist nach Angaben der Stadt Würzburg in der Regel ein Jahr gültig.

Vormerkung für Sozialwohnungen und EOF-Stufe I

Für klassische Sozialwohnungen und EOF-Wohnungen der Stufe I führt die Stadt Würzburg eine Vormerkliste. Wird eine passende Wohnung frei, schlägt die Stadt dem Vermieter mehrere nach Dringlichkeit ausgewählte Haushalte vor. Der Vermieter entscheidet anschließend, mit welchem vorgeschlagenen Haushalt ein Mietvertrag geschlossen wird.

Allgemeiner Wohnberechtigungsschein für EOF-Stufe II und III

Wer einer EOF-Stufe II oder III zugeordnet wird, erhält einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein. Mit diesem Schein können Berechtigte sich selbst auf Wohnungen bewerben, die ausdrücklich für die jeweilige Förderstufe vorgesehen sind. Das gilt auch für bestimmte modernisierte geförderte Wohnungen.

Welche Wohnungsgröße ist mit Wohnberechtigungsschein angemessen?

Die zulässige Wohnungsgröße richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Diese Richtwerte gelten auch für Antragsteller, die sich für staatlich geförderte Wohnungen interessieren.

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche Angemessene Zahl der Wohnräume
1 Person bis zu 50 m² bis zu 2 Wohnräume
2 Personen bis zu 65 m² bis zu 3 Wohnräume
3 Personen bis zu 75 m² bis zu 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 90 m² bis zu 4 Wohnräume
Je weitere Person plus 15 m² plus 1 Wohnraum
Dauerhafte Rollstuhlnutzung zusätzlich bis zu 15 m² je Person Prüfung im Einzelfall

Bei der Prüfung genügt grundsätzlich, dass entweder die zulässige Wohnfläche oder die zulässige Zahl der Wohnräume eingehalten wird. Ein zusätzlicher Flächenbedarf kann bei nachgewiesener Behinderung oder besonderem Wohnbedarf berücksichtigt werden.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Würzburg

Für den Antrag auf einen allgemeinen Wohnberechtigungsschein oder eine Vormerkung erhebt die Stadt Würzburg derzeit eine Gebühr von 15 Euro. Nach den Angaben der Stadt ist auch ein ablehnender Bescheid gebührenpflichtig.

Kommt es im Vormerkverfahren später zu einer erfolgreichen Benennung für eine konkrete Sozialwohnung, kann für den Benennungsbescheid erneut eine Gebühr von 15 Euro anfallen.

Sonderregelungen und praktische Hinweise

  • Umzug nach Würzburg: Wer nicht im Stadtgebiet Würzburg gemeldet ist, beantragt den Wohnberechtigungsschein grundsätzlich bei der zuständigen Behörde seines aktuellen Wohnortes.
  • Umzug innerhalb Bayerns: Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann für geförderte Wohnungen in Bayern gelten. Bei Wohnungen in Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf sollten Wohnungssuchende die Zuständigkeit vor der Bewerbung mit der örtlichen Behörde klären.
  • Schwangerschaft: Ein erwartetes Kind kann bei Haushaltsgröße, Wohnungsgröße und Einkommensgrenze berücksichtigt werden. Die Stadt verlangt hierfür einen geeigneten Nachweis.
  • Änderungen während des Verfahrens: Änderungen bei Anschrift, Haushaltsgröße oder Einkommen sollten der Stadt Würzburg unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Ablehnung: Wird ein Antrag abgelehnt, weil die Einkommensgrenze überschritten wird oder Unterlagen fehlen, kann bei veränderten Verhältnissen ein neuer Antrag sinnvoll sein.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Würzburg

Gilt der Wohnberechtigungsschein nur in Würzburg?

Eine Vormerkung der Stadt Würzburg gilt nur für das städtische Benennungsverfahren. Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann dagegen für geeignete geförderte Wohnungen in Bayern genutzt werden. Einschränkungen können bei Gebieten mit erhöhtem Wohnungsbedarf gelten.

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Vormerkung?

Mit einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein bewerben sich Berechtigte selbst bei Vermietern. Die Vormerkung gilt für Sozialwohnungen und EOF-Stufe I in Würzburg. Hier schlägt die Stadt geeignete Haushalte vor, wenn eine passende Wohnung frei wird.

Wie lange ist ein Wohnberechtigungsschein gültig?

Der allgemeine Wohnberechtigungsschein und die Vormerkung gelten in Würzburg grundsätzlich ein Jahr ab Ausstellung.

Kann der Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein abgelehnt werden?

Ja. Eine Ablehnung ist möglich, wenn die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird, die Voraussetzungen für den Haushalt nicht erfüllt sind oder Unterlagen trotz Aufforderung nicht vollständig vorgelegt werden.

Ist der Wohnberechtigungsschein dasselbe wie Wohngeld?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug bestimmter geförderter Wohnungen. Wohngeld ist ein separater Zuschuss zu den Wohnkosten und muss bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden.

Kontakt

Stelle Kontaktdaten
Zuständige Stelle Fachbereich Soziales
Fachgruppe Wohnungswesen
Anschrift Karmelitenstraße 43
97070 Würzburg
Telefon allgemein 0931 37-0
Ansprechpartner nach Nachname A bis G sowie Z: 0931 37-2760
H bis M: 0931 37-3544
N bis Y: 0931 37-2544
E-Mail sozialwohnungen@stadt.wuerzburg.de
Öffnungszeiten Montag: 08:30 bis 13:00 Uhr
Dienstag, Donnerstag und Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr
Persönliche Beratung nach vorheriger Terminvereinbarung.
Offizielle Informationen Wohnungswesen der Stadt Würzburg

Rechtliche Grundlagen

Die Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein richten sich in Bayern insbesondere nach dem Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz sowie dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz. Dort sind unter anderem Haushaltsbegriff, Einkommensermittlung, Freibeträge und Einkommensgrenzen geregelt.

Für EOF-Wohnungen gelten zusätzlich die bayerischen Wohnraumförderbestimmungen 2023. Sie enthalten die Einkommensstufen für die Einkommensorientierte Förderung.

Weiterführende Informationen