Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Würzburg

Blick auf WürzburgWürzburg im Bundesland Bayern gehört bereits seit 1981 zum UNESCO-Weltkulturerbe. Einst war die Weinstadt Sitz der Fürstbischöfe. Heute bietet die einstige Residenz der Regierung von Unterfranken ein würdiges Zuhause. Darüber hinaus hat die Stadt, die malerisch von Weinbergen umgeben ist, einen exzellenten Ruf als Universitätsstadt. Stolz überragt die Festung Marienberg am Main die schöne Stadt. Wer eine Heimat sucht, die auf das Feinste Arbeit und Lebensqualität verbindet ist in Würzburg am richtigen Platz.

Wohnungsbau in Würzburg sorgt sich auch um Sozialwohnungen

Auch in Würzburg ist das Wohnen teuer. In den letzten Jahren stiegen die Quadratmeterpreise für Wohnungen im Stadtgebiet um das Doppelte an. Für Geringverdiener ist es heute fast unmöglich, bezahlbaren Wohnraum in der Stadt Würzburg zu finden. Der Stadtrat beschloss deshalb Ende des letzten Jahres für den staatlich geförderten Wohnungsbau eine Quote. Für mindestens 30 Prozent der neu errichteten Wohnungen soll es Fördergelder geben, wenn diese von den Erbauern dem sozialen Wohnungsbau zur Verfügung gestellt werden. Gelten soll diese besondere Förderung für Mehrfamilienhäuser mit mehr als 25 Wohneinheiten. Das ist auch dringend notwendig.

Zwischen den Jahren 2010 und 2016 schrumpfte der Bestand von etwa 4.500 Sozialwohnungen in der Stadt um ganze 15 Prozent. Seit Anfang 2018 unterliegen in der Universitätsstadt damit insgesamt nur noch 3.719 Wohnungen einer sozialen Bindung für Geringverdiener. Das sind rund fünf Prozent der Wohnungen im gesamten Stadtgebiet Würzburg. Der Trend wird sich fortsetzen. Denn dazu kommt, dass in den kommenden zehn Jahren für zusätzlich 1.400 Wohnungen die Sozialbindung abläuft.

Wohnberechtigungsschein Würzburg anfordern

WBS WürzburgHier finden Sie unseren Antrag für den Wohnberechtigungsschein Würzburg, der ganz einfach per E-Mail angefordert werden kann.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wer baut Sozialwohnungen in Würzburg?

Ein gutes Beispiel für sozialen Wohnungsbau in der unterfränkischen Stadt ist die städtische Tochter Stadtbau GmbH. Sie überbietet die vom Stadtrat zu Beginn des Jahres beschlossene 30-Prozent-Quote noch einmal um stolze 20 Prozent. Damit entstehen an dem jetzt aktuellen Projekten im Stadtteil Hubland gut 50 Prozent an gefördertem Wohnraum. Ab sofort können nun auch private Investoren die Förderung aus der öffentlichen Hand erhalten.

Der erste von Privat aufgelegte Bebauungsplan in der Stadt, der die Sozialquote erfüllt, ist „Katzenberg West“. In Heidingsfeld ist bereits beschlossen worden, eine ehemalige Gärtnerei zu einem Wohngebiet zu entwickelt. Kaufen, wie in diesem Fall, private Investoren städtische Grundstücke zu einem Vorzugspreis, werden sie in der Zukunft per Vertrag zur Einhaltung der Quote verpflichtet sein.

Darüber hinaus werden die privaten Eigentümer, die in Würzburg unbebaute Grundstücke besitzen, in die Initiative zum verstärkten sozialen Wohnungsbau eingebunden. Freiwillig und vertraulich werden sie zu ihren Plänen befragt, die sie mit ihren Grundstücken im Stadtgebiet verbinden. Darüber hinaus können Sie Auskunft zu den Bedingungen des Verkaufs geben. Auch ihnen winken Fördergelder, wenn sie sich entscheiden sollten, auf Investoren zu setzen, die sich an der Quotelung im Interesse des sozialen Wohnungsbaus beteiligen.

Damit Investoren in Würzburg in den Genuss von Fördergeldern müssen die Sozialwohnungen in der Größe angemessen sein.

Folgende Richtwerte existieren:

  • Für einen Einpersonenhaushalt sind es maximal 50 Quadratmeter,
  • zwei Personen stehen maximal 65 Quadratmeter zu,
  • für Haushalte mit drei Personen sind es 75 Quadratmeter,
  • ein Vierpersonenhaushalt darf bis zu 90 Quadratmeter beanspruchen.

Diese Richtwerte gelten auch für die Antragsteller, die sich für staatlich geförderte Wohnungen interessieren.

Als Einkommensgrenzen pro Jahr gelten für diesen Personenkreis:

  • Alleinstehend: 14.000 Euro (20.000 Euro brutto)
  • 2 Personen-Haushalt: 22.000 Euro (31.430 Euro brutto)
  • für jede weitere Person im Haushalt: 4.000 Euro (5.701 Euro brutto)
  • pro zusätzlich anrechenbares Kind: 1.000 Euro (1.430 Euro brutto).

Bei den Einkommensgrenzen unterscheiden sich Netto- und Bruttowerte. Der Grund: Die dem tatsächlichen steuerlichen Brutto werden zunächst erst noch die Werbungskosten und in jedem einzelnen Fall 10 Prozent für die tatsächlich geleistete Einkommensteuer, für die Krankenversicherung sowie die Beiträge zur gesetzlichen Rentenkasse pauschal abgezogen.

Wie erhalten Antragsteller den Wohnberechtigungsschein für Würzburg ?

Um einen Wohnberechtigungsschein beantragen zu können, wenden sich Interessenten an die Verantwortlichen im Bereich „Soziale Wohnhilfen“. Die Vereinbarung eines Termins ist ratsam. Das geht per Telefon oder per E-Mail.

Zum vereinbarten Termin bringen Antragsteller die folgenden Formulare und Unterlagen mit:

  • Lichtbildausweis, wie Pass oder Personalausweis
  • Belege zum aktuellen Einkommen (Bescheid zur Sozialhilfe, Gehaltsnachweis aus dem letzten Jahr)
  • den ausgefüllten Wohnberechtigungsscheinantrag
  • den Mietvertrag für die aktuelle Wohnung
  • unter Umständen den Mutterpass oder den Schwerbehindertenausweis.

Für einen Wohnberechtigungsschein für Würzburg wird eine Gebühr erhoben. Sie beträgt derzeit 15 Euro. Von der Zahlung ausgenommen sind alle Empfänger von Leistungen nach SGB II und SGB XII.

Alle weiteren wichtigen Informationen sowie Antrag für einen Wohnberechtigungsschein für Würzburg finden Interessenten und Berechtigte im PDF-Format auf der Webseite der Stadt Würzburg.

Kontakt

Zuständige Dienststelle: Soziale Wohnhilfen
Fachbereich Soziales
Karmelitenstraße 43
Zimmer-Nummern 312 und 313.
Ansprechpartnerin Frau Birl für Nachnamen von A-M
Tel.: 0931/37-2760
Ansprechpartnerin Frau Foydl für Nachnamen von N-Z
Tel.: 0931/37-3544
Sowie Frau Kraft
Tel.: 0931/37-2544

Öffnungszeiten
Mo.: 08:30 – 13:00 Uhr
Di., Do., Fr.: 08:30 – 12:00 Uhr
und nach Terminabsprache.

Ein Wohnberechtigungsschein in Würzburg gilt immer für die Dauer eines Jahres.

Wichtig: Personen, die von einer anderen Gemeinde oder Stadt aus nach Würzburg ziehen wollen, müssen ihren den Wohnberechtigungsschein an diesem Ort bzw. in ihrer Heimatgemeinde stellen.