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Villingen-Schwenningen: Wohnen im Schwarzwald
Villingen-Schwenningen liegt am Rande des Schwarzwaldes, im Südwesten Baden-Württembergs. Die Doppelstadt ist mit 85.000 Einwohnern die einwohnerstärkste Stadt des Schwarzwald-Baar-Kreises. Villingen-Schwenningen ist ein vielseitiger und starker Industriestandort, was nicht zuletzt an der Lage der Doppelstadt, nämlich nahe der schweizerischen wie der französischen Grenze, liegt. Zudem verfügt Villingen-Schwenningen über eine Hochschule, die zahlreiche Studenten anzieht und der Stadt studentischen Flair verleiht.
Aber nicht nur die vorhandene Industrie mit ihren vielen Arbeitsplätzen oder die Hochschule zieht viele neue Einwohner nach Villingen-Schwenningen, auch die Lage am Rande des Schwarzwaldes, der mittelalterliche Stadtkern Villingens sowie die Einkaufsmöglichkeiten in Schwenningen machen die Doppelstadt zu einem attraktiven Wohnort.
Aber nicht alle Zuziehenden können sich die Mieten in Villingen-Schwenningen auch leisten, so dass oftmals ein Wohnberechtigungsschein für Villingen-Schwenningen beantragt werden muss.
Villingen-Schwenningen steigt selbst in den sozialen Wohnungbau ein
Mangelnder Wohnraum ist in vielen Städten ein Problem. Hierbei bildet auch Villingen-Schwenningen keine Ausnahme. Und um den Wohnraum auch bezahlbar zu halten, sind die Gemeinden und Kommunen gefragt. Dieses Thema betreffend sieht sich Villingen-Schwenningen durchaus in der Verantwortung und wird nun einen Teil des Stadt-Etats für den sozialen Wohnungsbau einsetzen, um dieser Verantwortung gerecht werden zu können.
Um Wohnraum zu schaffen, sollen insbesondere am Stadtrand Schwenningens vermehrt Mehrfamilienhäuser mit Tiefgaragen, aber auch Einfamilien- und Doppelhäuser errichtet werden. Im Jahr 2019 wurde seitens der Gemeindeverwaltung angedacht, dass bis zum Ende des Jahres 2020 4.300 neue Wohneinheiten errichtet werden sollen. Mit der Umsetzung wurde bereits begonnen.
Wohnberechtigungsschein Villingen-Schwenningen anfordern
Hier finden Sie den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Villingen-Schwenningen, den Sie einfach per E-Mail anfordern können.
Der Downloadlink kommt sofort per Mail. Das Formular können Sie nach dem Download online bearbeiten oder in ausgedruckter Form ausfüllen.
An welche Unternehmen setzen sich für faires Wohnen ein und an wen kann ich mich wenden?
Aufgrund des Wohnraummangels in Villingen-Schwenningen haben sich sowohl soziale Träger als auch Wohnungsbaugesellschaften und Hausverwaltungen zum „Bündnis für faires Wohnen“ zusammengeschlossen. Dieses Bündnis besteht aus der
- WBG Villingen-Schwenningen,
- der Baugenossenschaft Familienheim,
- den Spitalfonds Villingen sowie
- der Baugenossenschaft Villingen eG.
Diese Verbände setzen sich für den sozialen Wohnungsbau ein und helfen Wohnungssuchenden beim Finden vom Wohnraum. Dies gilt sowohl für berufstätige Wohnungssuchende als auch für Studenten als auch für Wohnungssuchende, die auf einen Wohnberechtigungsschein in Villingen-Schwenningen angewiesen sind.
Wer ist anspruchsberechtigt?
Anspruchsberechtigt für einen Wohnberechtigungsschein in Villingen-Schwenningen ist, wer wohnungssuchend ist und wer (zusammen mit seinen Haushaltsangehörigen) die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Haushaltsangehörige sind beispielsweise der Ehepartner oder Lebensgefährte sowie Eltern, Großeltern und Kinder (auch Adoptivkinder). Aber auch Geschwister, Schwiegereltern, Schwager und Schwägerin sowie Pflegekinder zählen zu den Haushaltsangehörigen.
Mit welcher Wohnungsgröße ist zu rechnen?
Die Größe der Wohnung, welche dem Wohnungssuchenden mit einem Wohnberechtigungsschein in Villingen-Schwenningen zugewiesen wird, hängt von der Anzahl von Personen ab, die diese Wohnung bewohnen werden. So steht einem Einpersonenhaushalt eine Wohnung mit 45 Quadratmetern und bis zu zwei Zimmern zu, einem Zweipersonenhaushalt stehen 60 Quadratmeter Wohnfläche mit bis zu drei Zimmern zu, einem Dreipersonenhaushalt eine Wohnfläche von 75 Quadratmetern und bis zu vier Zimmern, einem Vierpersonenhaushalt stehen 85 Quadratmeter und bis zu fünf Zimmer zu und einem Sechspersonenhaushalt steht eine Wohnfläche von Quadratmetern und bis zu sechs Zimmern zu.
Wo muss ich einen Antrag stellen und welche Unterlagen werden benötigt?
Um einen Wohnberechtigungsschein in Villingen-Schwenningen zu erhalten, muss zunächst ein Antrag bei der zuständigen Stelle gestellt werden. Ohne Antrag wird das Anliegen nicht bearbeitet. Die zuständige Stelle ist die Stadt- oder Gemeindeverwaltung des Ortes, an welchem Sie Ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie noch nicht an dem Ort wohnen, für den Sie einen Wohnberechtigungsschein haben möchten, ist die Gemeinde- oder Stadtverwaltung des Ortes zuständig, an den Sie ziehen möchten.
Welche Unterlagen für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsschein in Villingen-Schwenningen benötigt werden, hängt vom Einzelfall ab. Jedenfalls sollten Sie bei Antragstellung Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie die Einkommensnachweise aller Personen vorlegen, die in die Wohnung einziehen möchten, beispielsweise die Gehaltsabrechnungen einschließlich Nachweis über Sonderzuwendungen sowie die letzten Einkommensteuerbescheid oder die letzte Einkommensteuererklärung aller Personen, die in die Wohnung einziehen möchten.
Sind Sie oder eine Person, die in die Wohnung einziehen möchte, selbständig tätig, ist für die Erteilung eines Wohnberechtigungsschein in Villingen-Schwenningen die Vorlage der letzten Einnahmen-Überschussrechnung notwendig.
Nähere Informationen finden Sie auf der Website Villingen-Schwenningen.
Zusätzliche Informationen für den Wohnberechtigungsschein im Allgemeinen finden Sie in der Broschüre „Der Wohnberechtigungsschein“ des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg sowie unter der Website des Ministeriums.
Kontakt
Servicezentrum im Stadtbezirk Schwenningen:
Rathaus Schwenningen
Marktplatz 1
78054 Villingen-Schwenningen
Telefon 07720 / 82-3333
Telefax 07720 / 82-1467
E-Mail: buergeramt@villingen-schwenningen.de
Servicezentrum im Stadtbezirk Villingen:
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Rathausgasse 1
78050 Villingen-Schwenningen
Telefon 07721 / 82-3333
Telefax 07721 / 82-1487
E-Mail: buergeramt@villingen-schwenningen.de
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