
In Kiel spielt der Wohnberechtigungsschein eine besondere Rolle, weil die Stadt nicht nur den WBS ausstellt, sondern Wohnungssuchende auch über die Kommunale Wohnungsvermittlung unterstützt. Die Landeshauptstadt hat bei verschiedenen Vermietern Benennungsrechte. Freie geförderte Wohnungen werden deshalb nach sozialer Dringlichkeit vermittelt, wenn ein entsprechender Vermittlungsantrag vorliegt.
Der Wohnberechtigungsschein Kiel ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen darf. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und die angemessene Wohnungsgröße. Der Schein ersetzt aber keine Wohnungssuche: Auch mit WBS muss eine passende Sozialwohnung verfügbar sein.
Die Stadt Kiel verweist darauf, dass für den Wohnberechtigungsschein und die kommunale Wohnungsvermittlung ein gemeinsamer Antrag genutzt werden kann. Wer nur den Wohnberechtigungsschein beantragen möchte, reicht den entsprechenden Antragsteil bei der Wohnortgemeinde ein. Informationen zum Online-Antrag und zur zuständigen Stelle stellt die Landeshauptstadt Kiel auf ihrer offiziellen Serviceseite bereit.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Kiel
Einen Wohnberechtigungsschein erhalten Haushalte, die die Voraussetzungen des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsrechts erfüllen. Der Antragsteller muss zusammen mit den weiteren Haushaltsangehörigen einen Haushalt bilden und die maßgebliche Einkommensgrenze einhalten. Außerdem muss der Aufenthalt rechtlich geklärt sein; ausländische Antragsteller müssen ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
Praktisch wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Haushaltsgröße: Es wird geprüft, wie viele Personen dauerhaft zusammen wohnen sollen.
- Einkommen: Maßgeblich ist das Gesamteinkommen des Haushalts nach den landesrechtlichen Berechnungsvorschriften.
- Wohnbedarf: Die Größe der geförderten Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen.
- Besondere Lebenslagen: Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegegrad, Alleinerziehung oder Studium können zusätzliche Nachweise erforderlich machen.
- Nutzung als Hauptwohnung: Eine Sozialwohnung darf in der Regel nur als alleiniger Erstwohnsitz genutzt werden.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Kiel
Für Kiel gelten die Einkommensgrenzen des Landes Schleswig-Holstein. Die folgende Tabelle zeigt die wichtigsten Grenzen für den Miet- und Genossenschaftswohnungsbau. Grundlage ist die Bekanntmachung „Einkommensgrenzen in der sozialen Wohnraumförderung“ für Schleswig-Holstein, gültig ab 6. Januar 2026. Die Beträge beziehen sich auf das maßgebliche Gesamteinkommen des Haushalts. Die Brutto-Orientierung kann je nach Einkommensart, Abzügen und Freibeträgen abweichen.
| Haushalt | Basis-Einkommensgrenze | Grenze +20 % | Grenze +40 % |
|---|---|---|---|
| 1 Person | 23.000 Euro | 27.600 Euro | 32.200 Euro |
| 2 Erwachsene | 32.000 Euro | 38.400 Euro | 44.800 Euro |
| 1 erwachsene Person mit 1 Kind | 32.800 Euro | 39.360 Euro | 45.920 Euro |
| 2 Erwachsene mit 1 Kind | 37.700 Euro | 45.240 Euro | 52.780 Euro |
| 1 erwachsene Person mit 2 Kindern | 38.600 Euro | 46.320 Euro | 54.040 Euro |
| 2 Erwachsene mit 2 Kindern | 45.500 Euro | 54.600 Euro | 63.700 Euro |
| 2 Erwachsene mit 3 Kindern | 53.200 Euro | 63.840 Euro | 74.480 Euro |
In Schleswig-Holstein gibt es je nach Förderweg Wohnungen, bei denen die Basis-Einkommensgrenze um bis zu 20 Prozent oder bis zu 40 Prozent überschritten werden darf. Ob eine solche Überschreitung möglich ist, hängt von der konkreten geförderten Wohnung und den Förderbedingungen ab. Die Behörde prüft den Einzelfall.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein zählt nicht nur ein einzelnes Monatsgehalt. Geprüft wird das Jahreseinkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Dazu können Arbeitslohn, Renten, Unterhalt, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und weitere regelmäßige Einnahmen gehören.
Von diesem Einkommen können je nach Fall Pauschalen, Werbungskosten, Freibeträge und besondere Abzugsbeträge berücksichtigt werden. Die Bruttowerte in den offiziellen Tabellen sind deshalb nur Orientierung. Entscheidend ist die Berechnung durch die zuständige Stelle nach dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz und der dazugehörigen Durchführungsverordnung.
Benötigte Unterlagen für den Antrag
Die Stadt Kiel nennt für den Antrag mehrere Nachweise. Die genaue Liste kann je nach Haushalt und Lebenslage abweichen. Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein.
| Unterlage | Wann sie wichtig ist |
|---|---|
| Personalausweis oder Reisepass | Grundnachweis zur Person des Antragstellers |
| Aufenthaltstitel oder Aufenthaltserlaubnis | Bei ausländischen Antragstellern zum Nachweis des Aufenthaltsstatus |
| Einkommensnachweise | Für den Antragsteller und alle Haushaltsangehörigen mit Einkommen |
| Geburtsurkunden der Kinder | Wenn Kinder zum Haushalt gehören |
| Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über mindestens Pflegegrad 2 | Bei besonderem Wohnbedarf oder gesundheitlichen Einschränkungen |
| Mutterpass oder ärztliches Zeugnis | Bei Schwangerschaft |
| Studienbescheinigung oder Schulbescheinigung | Bei Studenten oder Schülern außerhalb der allgemeinen Schulpflicht |
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Kiel grundsätzlich ein Jahr. Die Kieler Serviceseite weist außerdem darauf hin, dass der WBS bei jedem Umzug neu ausgestellt werden muss, auch wenn die ursprüngliche Geltungsdauer noch nicht abgelaufen ist.
In der Praxis ist zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein zu unterscheiden. Ein allgemeiner WBS bestätigt grundsätzlich die Berechtigung zum Bezug geförderten Mietwohnraums. Ein gezielter WBS kann für eine bestimmte Wohnung oder besondere Konstellation relevant sein, etwa wenn ein besonderer Wohnbedarf vorliegt. Ob ein gezielter Wohnberechtigungsschein in Betracht kommt, entscheidet die Behörde.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Kiel
Der Wohnberechtigungsschein enthält in der Regel Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Für Schleswig-Holstein nennt die offizielle Leistungsbeschreibung folgende Richtwerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis zu 50 m² |
| 2 Personen | bis zu 60 m² oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | bis zu 75 m² oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | bis zu 90 m² oder 4 Wohnräume |
| 5 Personen | bis zu 105 m² oder 5 Wohnräume |
| Jede weitere Person | zusätzlich ein Wohnraum oder 10 m² |
Bei besonderen Lebenslagen kann eine abweichende Bewertung möglich sein. Das betrifft zum Beispiel Haushalte mit Rollstuhlbedarf, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder anderen besonderen Wohnbedarfen. Entscheidend ist immer die Prüfung im Einzelfall.
Sozialer Wohnungsbau in Kiel
Die Landeshauptstadt Kiel gehört zu den Städten in Schleswig-Holstein, in denen der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum seit Jahren kontinuierlich steigt. Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren sowie Studierende konkurrieren um ein begrenztes Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen. Um diesem Mangel entgegenzuwirken, investiert die Stadt gemeinsam mit dem Land Schleswig-Holstein, kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften verstärkt in den sozialen Wohnungsbau.
Nach Angaben der Stadt Kiel könnten mehr als 40 Prozent der Einwohnerinnen und Einwohner einen Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein (WBS) haben. Deshalb verfolgt Kiel das Ziel, den Bestand an geförderten Wohnungen kontinuierlich auszubauen und Investoren durch Förderprogramme zum Bau neuer Sozialwohnungen zu motivieren. Gleichzeitig verpflichtet das seit 2026 geltende Kieler Baulandmodell größere Neubauvorhaben dazu, einen Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum zu leisten.
Wo entstehen aktuell neue Sozialwohnungen?
In Kiel befinden sich mehrere größere öffentlich geförderte Wohnungsbauprojekte im Bau oder in der konkreten Planung:
- Marthas Insel (Südfriedhof): rund 100 geförderte Wohnungen
- Hörn (Gaarden-Ost): 89 geförderte Wohnungen, darunter eine Wohngruppe mit 11 Plätzen; weitere Bauabschnitte sind bereits geplant.
- Hof Hammer 1 (Hassee): 44 geförderte Wohnungen, darunter 16 Wohnungen für Menschen mit Unterstützungsbedarf sowie sozial geförderte Reihenhäuser.
- Waitzstraße (Brunswik): 29 geförderte Wohnungen, davon acht barrierefreie Wohnplätze für Menschen mit Behinderung.
- Holtenauer Straße (Wik): 21 geförderte Wohnungen, darunter Wohnraum für junge Menschen mit Behinderung.
Diese Projekte zeigen, dass der soziale Wohnungsbau in Kiel nicht nur auf klassische Mietwohnungen setzt, sondern zunehmend auch barrierefreie, inklusive und familiengerechte Wohnformen schafft.
Welche Unternehmen vermieten geförderte Wohnungen?
Wer mit einem Wohnberechtigungsschein eine Wohnung sucht, sollte sich möglichst parallel bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften registrieren. Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
- Kieler Wohnungsgesellschaft mbH & Co. KG – die kommunale Wohnungsgesellschaft errichtet und vermietet gezielt bezahlbare Wohnungen. Für öffentlich geförderte Wohnungen ist ein gültiger Wohnberechtigungsschein erforderlich.
- WOGE Wohnungsgenossenschaft Kiel eG – eine der größten Wohnungsgenossenschaften der Stadt mit Wohnungen in verschiedenen Kieler Stadtteilen.
- Wohnungsgenossenschaft Kiel-Ost eG – bietet Wohnungen unter anderem in Ellerbek, Neumühlen-Dietrichsdorf und Wellingdorf an.
- Baugenossenschaft Kiel-Hassee eG – verwaltet Wohnungsbestände im Kieler Süden und beteiligt sich an Modernisierungs- und Neubauprojekten.
- Baugenossenschaft Mittelholstein eG – verfügt ebenfalls über Wohnungen im Kieler Stadtgebiet.
- Wohnungsgenossenschaft Esbjergweg eG – mit Schwerpunkt im Stadtteil Mettenhof.
Daneben vermieten weitere Wohnungsgenossenschaften und private Investoren öffentlich geförderte Wohnungen, sofern diese im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung errichtet wurden.
Wie läuft die Vergabe einer Sozialwohnung ab?
Ein Wohnberechtigungsschein allein garantiert keine sofortige Wohnung. In Kiel werden frei werdende Sozialwohnungen direkt von den jeweiligen Vermietern vergeben. Viele Wohnungsunternehmen führen Interessentenlisten oder Vormerkungen. Es empfiehlt sich daher:
- den Wohnberechtigungsschein möglichst frühzeitig zu beantragen,
- sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften registrieren zu lassen,
- regelmäßig die Wohnungsangebote der Vermieter zu prüfen,
- Änderungen bei Einkommen oder Haushaltsgröße den Vermietern mitzuteilen.
Auch das Amt für Wohnen und Grundsicherung unterstützt WBS-Berechtigte bei der Suche nach einer geeigneten Sozialwohnung und kann bei passenden Angeboten den Kontakt zum Vermieter herstellen.
In welchen Stadtteilen gibt es viele geförderte Wohnungen?
Ein größerer Bestand an öffentlich gefördertem Wohnraum befindet sich unter anderem in:
- Gaarden
- Mettenhof
- Ellerbek
- Neumühlen-Dietrichsdorf
- Hassee
- Wik
- Südfriedhof
Darüber hinaus entstehen durch aktuelle Neubauprojekte auch in anderen Stadtteilen zusätzliche Sozialwohnungen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Kiel
Nach der offiziellen Leistungsbeschreibung der Landeshauptstadt Kiel wird für den Wohnberechtigungsschein keine Gebühr erhoben. Auch hier gilt: Bei besonderen zusätzlichen Vorgängen oder späteren Änderungen sollte im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle nachgefragt werden.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein
Auch wenn ein Wohnberechtigungsschein noch gültig ist, muss er bei jedem Umzug neu ausgestellt werden. Das ist besonders wichtig, wenn sich Haushaltsgröße, Einkommen oder Wohnbedarf geändert haben.
Größere Wohnung wegen besonderem Wohnbedarf
Eine größere Wohnung kann im Einzelfall in Betracht kommen, wenn dafür ein nachvollziehbarer besonderer Bedarf besteht. Das kann etwa bei Behinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder einer besonderen familiären Situation relevant sein. Die Behörde verlangt dafür geeignete Nachweise.
Einkommensänderung nach Antragstellung
Ändert sich das Einkommen vor Abschluss der Prüfung, sollte dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Die Entscheidung über den Wohnberechtigungsschein hängt vom maßgeblichen Haushaltseinkommen ab.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Häufige Gründe sind ein zu hohes Einkommen, fehlende Nachweise oder ein nicht ausreichend belegter Aufenthaltsstatus. Wer die Entscheidung nicht nachvollziehen kann, sollte sich die Gründe erläutern lassen.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Kiel
Gilt der Wohnberechtigungsschein Kiel nur in Kiel?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Schleswig-Holstein gilt grundsätzlich für geförderten Wohnraum in Schleswig-Holstein. Für die kommunale Wohnungsvermittlung in Kiel ist aber die Landeshauptstadt Kiel zuständig. Bei einem Umzug in ein anderes Bundesland sollte der WBS am künftigen Wohnort beantragt werden.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Kiel beantragen
Offizielle Informationen zum Antrag, zum Online-Dienst, zu Unterlagen, Fristen und Gebühren stellt die Landeshauptstadt Kiel im Zuständigkeitsfinder bereit. Die passende Seite ist hier abrufbar: Wohnberechtigungsschein beantragen bei der Landeshauptstadt Kiel.
Wichtig: Die offizielle Antragstellung läuft über die zuständige Behörde. Wer in Kiel wohnt, wendet sich an die Landeshauptstadt Kiel. Wer aus einer anderen Gemeinde kommt oder nach Schleswig-Holstein umziehen möchte, sollte vorab klären, welche Stelle für den konkreten Antrag zuständig ist.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in Schleswig-Holstein in der Regel ein Jahr gültig. Bei einem Umzug muss er neu ausgestellt werden.
Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zur Miete oder Belastung. Es handelt sich um zwei unterschiedliche Leistungen.
Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der WBS ist nur die Berechtigung. Eine Wohnung muss frei sein und zur Haushaltsgröße sowie zu den Förderbedingungen passen. In Kiel kann zusätzlich ein Vermittlungsantrag bei der Kommunalen Wohnungsvermittlung helfen.
Kann ich den WBS auch online beantragen?
Die Stadt Kiel verweist auf einen Online-Dienst für die Beantragung. Die offizielle Serviceseite der Landeshauptstadt Kiel erklärt den aktuellen Weg zur Antragstellung.
Kontakt
| Kontaktpunkt | Angabe |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Landeshauptstadt Kiel, Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungsvermittlung |
| Adresse | Stresemannplatz 5, 24103 Kiel, Neues Rathaus |
| Telefon | 0431 901-3883, 0431 901-2355, 0431 901-2383, 0431 901-2398, 0431 901-2356 |
| Fax | 0431 901-62350 |
| wohnungsvermittlung@kiel.de | |
| Öffnungszeiten | Montag 8.30 bis 12.30 Uhr, Dienstag 8.30 bis 12.30 Uhr, Mittwoch geschlossen, Donnerstag 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, Freitag geschlossen |
| Offizielle Kontaktseite | Amt für Wohnen und Grundsicherung, Abteilung Wohnungsvermittlung |
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Kiel sind das Wohnraumförderungsgesetz des Bundes, das Schleswig-Holsteinische Wohnraumförderungsgesetz, die Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes und die Verwaltungsbestimmungen zur sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein.
Das Land Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass geförderte Wohnungen zweckgebunden sind. Nur wohnberechtigte Haushalte dürfen sie beziehen, die Miete ist begrenzt und der Nachweis der Wohnberechtigung erfolgt über den Wohnberechtigungsschein. Die geltenden Einkommensgrenzen und Zuständigkeiten ergeben sich aus den landesrechtlichen Vorschriften und den dazu veröffentlichten Anlagen.
