Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Düsseldorf

Stadt Düsseldorf WBS Wohnberechtigungsschein

Der Wohnberechtigungsschein Düsseldorf ist für Haushalte wichtig, die in der Landeshauptstadt eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen möchten. Ein gültiger WBS weist nach, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für geförderten Wohnraum erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem das anrechenbare Haushaltseinkommen, die Zahl der Personen im Haushalt und die im Wohnberechtigungsschein festgelegte Wohnungsgröße.

Die Grundlage bildet in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Zuständig ist in Düsseldorf die Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht. Ein Wohnberechtigungsschein garantiert keine Wohnung, verbessert aber den Zugang zu Sozialwohnungen, weil öffentlich geförderte Wohnungen nur an berechtigte Haushalte vergeben werden dürfen.

Wohnberechtigungsschein Düsseldorf: Wer kann einen WBS erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein kommt für Einzelpersonen, Paare, Familien, Alleinerziehende, Senioren sowie andere Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen in Betracht. Entscheidend ist nicht allein das Bruttoeinkommen, sondern das nach den gesetzlichen Regeln ermittelte anrechenbare Einkommen. Dabei werden grundsätzlich die Einkommen aller Personen berücksichtigt, die zur Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft gehören oder zeitnah in die Wohnung einziehen sollen.

Zum Haushalt zählen Personen, die gemeinsam wohnen und wirtschaften. Personen, die den Haushalt in absehbarer Zeit verlassen, werden in der Regel nicht berücksichtigt. Neben der Einkommensgrenze spielen auch persönliche Voraussetzungen eine Rolle, etwa ein gesicherter Aufenthaltsstatus bei Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit oder ohne EU-Staatsangehörigkeit. Die genaue Prüfung erfolgt immer individuell, da Freibeträge, Abzugsbeträge und besondere Lebenssituationen das Ergebnis verändern können.

Formular Wohnberechtigungsschein Düsseldorf anfordern

WBS Düsseldorf

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Düsseldorf per E-Mail anfordern. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken. Außerdem erhalten Sie zusätzliche Informationen zur Antragstellung.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS in Düsseldorf

Für Düsseldorf gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die folgenden Werte zeigen die gesetzlichen Grenzen der Einkommensgruppe A nach den NRW-Vorgaben. Sie gelten für den Zeitraum 2025 bis 2027. Die Beträge beziehen sich auf das maßgebliche Jahreseinkommen nach den wohnraumförderungsrechtlichen Berechnungsvorschriften, nicht einfach auf das monatliche Nettoeinkommen.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr
1 Person 23.540 Euro
2 Personen 28.350 Euro
2 Personen, davon 1 Kind 29.210 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 35.740 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 43.130 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 50.520 Euro
Jede weitere Person zusätzlich 6.530 Euro
Jedes Kind im Sinne des Einkommensteuerrechts zusätzlich 860 Euro

Die Stadt Düsseldorf weist zusätzlich Bruttojahresverdienste als Orientierung aus. Diese Richtwerte sind hilfreich, weil viele Haushalte zunächst nur ihr Bruttoeinkommen kennen. Sie ersetzen aber keine individuelle Berechnung, da etwa Werbungskosten, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder bestimmte Freibeträge berücksichtigt werden können.

Haushalt Einkommensgruppe A: mögliches Bruttojahreseinkommen Einkommensgruppe B: mögliches Bruttojahreseinkommen
Alleinstehender Arbeitnehmer 38.000 Euro 52.700 Euro
Alleinerziehender Berufstätiger mit 1 Kind 53.100 Euro 71.300 Euro
Alleinstehender Rentner 26.800 Euro 37.500 Euro
Rentnerpaar 36.800 Euro 49.700 Euro
2 Personen 51.700 Euro 69.400 Euro
3 Personen, davon 1 Kind 57.000 Euro 79.400 Euro
4 Personen, davon 2 Kinder 68.600 Euro 95.500 Euro
5 Personen, davon 3 Kinder 80.100 Euro 111.700 Euro
6 Personen, davon 4 Kinder 91.700 Euro 127.900 Euro

Die Einkommensgruppe A richtet sich an Haushalte mit geringerem Einkommen. Die Einkommensgruppe B betrifft Haushalte, die die Grenze der Einkommensgruppe A überschreiten, aber noch innerhalb eines erweiterten Rahmens liegen. In Düsseldorf können dadurch auch Haushalte mit mittlerem Einkommen für bestimmte geförderte Wohnungen infrage kommen. Ob eine konkrete Wohnung für Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Förderbindung.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Düsseldorf vorgesehen?

Im Wohnberechtigungsschein wird festgelegt, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Diese Angabe ist wichtig, weil eine geförderte Wohnung nur dann passt, wenn sie den Vorgaben des WBS entspricht. Die folgenden Richtwerte gelten für Düsseldorf und orientieren sich an der Personenzahl im Haushalt.

Personen im Haushalt Vorgesehene Wohnungsgröße
1 Person bis zu 50 Quadratmeter
2 Personen bis zu 65 Quadratmeter oder 2 Wohnräume
3 Personen bis zu 80 Quadratmeter oder 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 95 Quadratmeter oder 4 Wohnräume
Jede weitere Person zusätzlich 15 Quadratmeter oder 1 Wohnraum

Im Einzelfall können besondere persönliche oder berufliche Bedürfnisse berücksichtigt werden. Das kann zum Beispiel bei Rollstuhlnutzung, Blindheit oder Alleinerziehenden mit Kindern relevant sein. Maßgeblich ist aber immer die konkrete Angabe im ausgestellten WBS.

Antrag, Unterlagen und Gebühren

Der Wohnberechtigungsschein kann in Düsseldorf online beantragt werden. Alternativ können Antragsformulare ausgefüllt, ausgedruckt und per Post eingereicht werden. Antragsformulare in Papierform können außerdem per E-Mail oder telefonisch bei der Stadt Düsseldorf angefordert werden. Die Beantragung selbst kann nach Angaben der Stadt nicht telefonisch erfolgen.

Für den Antrag werden insbesondere der Antrag auf Wohnberechtigungsschein und für jede im Haushalt lebende Person mit eigenem Einkommen eine gesonderte Einkommenserklärung benötigt. Wenn Antragsteller nicht in Düsseldorf gemeldet sind, müssen sie eine aktuelle Meldebescheinigung oder einen gültigen Personalausweis vorlegen. Bei ausländischen Staatsangehörigen, die nicht Angehörige eines EU-Staates sind, kommen Pass sowie Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis hinzu.

Im Einzelfall können weitere Nachweise erforderlich sein. Dazu gehören zum Beispiel Schwerbehindertenausweis, Nachweis über Pflegebedürftigkeit, Schulbescheinigungen oder weitere Einkommensunterlagen. Den Antrag und die erforderlichen Nachweise können Antragsteller nach Angaben der Stadt per Post oder im PDF-Format per E-Mail einreichen.

Punkt Angabe der Stadt Düsseldorf
Gebühr 5,00 bis 20,00 Euro
Gebührenbefreiung Kostenfrei bei Bezug von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II, bei Grundsicherung sowie für Inhaber des Düsselpasses
Gültigkeit 1 Jahr innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Zuständige Abteilung Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht

Sozialwohnungen in Düsseldorf: Chancen realistisch einschätzen

Der WBS ist die Voraussetzung für den Bezug vieler öffentlich geförderter Wohnungen, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche selbst. In Düsseldorf ist die Zahl der wohnungssuchenden Haushalte hoch, sodass Wartezeiten möglich sind. Die Stadt unterstützt registrierte Haushalte bei der Vermittlung, die eigenständige Suche nach passenden Angeboten bleibt aber sinnvoll.

Zu den größeren Anbietern mit gefördertem Wohnungsbestand in Düsseldorf gehören unter anderem Aachener Siedlungs- und Wohnungsgesellschaft, Beamten-Wohnungs-Baugenossenschaft, Düsseldorfer Bau- und Spargenossenschaft, Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft, LEG Wohnen Düsseldorf, Rheinwohnungsbau, Sahle Wohnen, SWD Städtische Wohnungsgesellschaft, Vivawest, Vonovia, WOGEDO, Wohnbau GmbH sowie die Wohnungsbau GmbH Familienhilfe Düsseldorf. Bei Genossenschaften können vor Abschluss eines Mietvertrags Genossenschaftsanteile erforderlich sein.

Wer eine Sozialwohnung in Düsseldorf sucht, sollte prüfen, ob die Wohnung zur im WBS genannten Personenzahl, Wohnfläche und Einkommensgruppe passt. Besonders wichtig ist die Unterscheidung zwischen Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B, weil nicht jede geförderte Wohnung für jede Berechtigungsgruppe vorgesehen ist.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Düsseldorf?

Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen ist in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Während es Anfang der 2000er Jahre noch rund 37.000 Sozialwohnungen gab, sank die Zahl bis Ende 2021 auf lediglich 15.585 Wohnungen. Ursache hierfür ist vor allem das Auslaufen der Mietpreis- und Belegungsbindungen älterer Wohnanlagen. Obwohl inzwischen wieder verstärkt geförderte Wohnungen entstehen, reicht der Neubau bislang nicht aus, um diesen Rückgang vollständig auszugleichen.

Die Stadt Düsseldorf setzt deshalb gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen auf eine deutliche Ausweitung des geförderten Wohnungsbaus. Gleichzeitig stehen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung so hohe Fördermittel wie nie zuvor zur Verfügung. Allein im Jahr 2025 wurden in Nordrhein-Westfalen 13.356 Wohneinheiten mit einem Fördervolumen von rund 2,4 Milliarden Euro bewilligt.

Wie groß ist das Angebot an Sozialwohnungen?

Für Wohnungssuchende ist die Situation weiterhin schwierig. Auf den großen Immobilienportalen sind meist nur weniger als zehn bis fünfzehn öffentlich geförderte Mietwohnungen gleichzeitig verfügbar. Viele Wohnungen werden bereits kurz nach der Veröffentlichung vergeben oder direkt über Wartelisten und Vormerkungen vermittelt.

Wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte deshalb mehrere Wege gleichzeitig nutzen:

  • Registrierung beim Wohnungsamt der Stadt Düsseldorf,
  • regelmäßige Suche im offiziellen Wohnungskatalog der Stadt,
  • Bewerbung bei kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen,
  • Nutzung von Immobilienportalen mit WBS-Angeboten.

Mit einem gültigen Düsseldorfer Wohnberechtigungsschein erfolgt automatisch die Registrierung als wohnungssuchender Haushalt beim Wohnungsamt. Auch WBS-Inhaber aus anderen nordrhein-westfälischen Kommunen können sich registrieren lassen.

Welche Unternehmen vermieten geförderte Wohnungen?

Zu den wichtigsten Vermietern öffentlich geförderter Wohnungen in Düsseldorf gehören:

  • SWD Städtische Wohnungsgesellschaft Düsseldorf mit mehr als 8.500 Wohnungen. Das kommunale Wohnungsunternehmen errichtet regelmäßig neue öffentlich geförderte Wohnungen und modernisiert seinen Bestand kontinuierlich.
  • WOGEDO, die zahlreiche öffentlich geförderte Neubauwohnungen in verschiedenen Stadtteilen anbietet und ihre verfügbaren Wohnungen online veröffentlicht.
  • Düsseldorfer Wohnungsgenossenschaft (DWG), die langfristig den Bau von mehr als 1.000 zusätzlichen Wohnungen plant und dabei ausdrücklich bezahlbaren Wohnraum schaffen möchte.
  • BWB Bergische Wohnungsbaugenossenschaft, deren Mitglieder von dauerhaft günstigen Mieten profitieren.
  • Rheinwohnungsbau GmbH, die neben klassischen Sozialwohnungen auch preisgedämpfte Wohnungen und Wohnungen für Haushalte mit WBS Typ B anbietet.

Gültigkeit des Wohnberechtigungsscheins in Düsseldorf

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen grundsätzlich ein Jahr. In dieser Zeit kann der Haushalt nach einer passenden öffentlich geförderten Wohnung suchen. Ein in Düsseldorf ausgestellter WBS kann innerhalb von NRW genutzt werden. Wer in ein anderes Bundesland ziehen möchte, sollte beachten, dass dort eigene Regeln und Zuständigkeiten gelten können.

Wichtig ist außerdem: Alle Personen, die in die geförderte Wohnung einziehen sollen, müssen auf dem WBS berücksichtigt sein. Ändert sich die Haushaltsgröße oder das Einkommen wesentlich, kann sich auch die Berechtigung oder die zulässige Wohnungsgröße ändern.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Düsseldorf

Wie lange gilt ein Wohnberechtigungsschein in Düsseldorf?

Ein WBS gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr. Das genaue Ablaufdatum ist auf dem Dokument vermerkt.

Gilt der Düsseldorfer WBS nur in Düsseldorf?

Nein. Ein Wohnberechtigungsschein aus Düsseldorf gilt grundsätzlich innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Die Wohnung muss aber zur angegebenen Personenzahl, Wohnungsgröße und Einkommensgruppe passen.

Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Düsseldorf?

Den Wohnberechtigungsschein können Sie auch über das Portal der Stadt Düsseldorf beantragen: Düsseldorf.

Was bedeutet Einkommensgruppe B?

Einkommensgruppe B betrifft Haushalte, deren Einkommen über der Grenze der Einkommensgruppe A liegt, die aber noch innerhalb eines erweiterten Förderrahmens bleiben. Für diese Gruppe gibt es eigene geförderte Wohnungen mit meist höherer Miete als bei Einkommensgruppe A.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS erlaubt?

Für eine Person sind in Düsseldorf in der Regel bis zu 50 Quadratmeter vorgesehen, für zwei Personen bis zu 65 Quadratmeter oder zwei Wohnräume. Für jede weitere Person kommen grundsätzlich 15 Quadratmeter oder ein Wohnraum hinzu.

Reicht ein WBS automatisch für eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS ist eine wichtige Voraussetzung, garantiert aber keine bestimmte Wohnung. Wegen der hohen Nachfrage in Düsseldorf ist eine aktive Suche nach passenden geförderten Wohnungen sinnvoll.

Was kostet der Wohnberechtigungsschein Düsseldorf?

Die Gebühr liegt nach Angaben der Stadt Düsseldorf zwischen 5,00 und 20,00 Euro. Bei Bezug von Leistungen nach SGB II, bei Grundsicherung sowie für Inhaber des Düsselpasses ist die Ausstellung kostenfrei.

Kontakt

Landeshauptstadt Düsseldorf
Abteilung Wohnungsvermittlung und Wohnungsaufsicht
Brinckmannstraße 5
40225 Düsseldorf

E-Mail: wohnungsvermittlung@duesseldorf.de
Telefon: 0211 89-97500
Fax: 0211 89-29183

Öffnungszeiten

Montag und Mittwoch: 08:00 bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 14:00 bis 18:00 Uhr
sowie nach Vereinbarung

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