Norderstedt steht im Hamburger Umland besonders unter Wohnungsdruck: Das IB.SH-Wohnungsmarktprofil 2025 weist für die Stadt 82.844 Einwohner im Jahr 2024 und ein Bevölkerungsplus von 4,7 Prozent seit 2020 aus. Die Nähe zu Hamburg, die gute Verkehrsanbindung und die hohe Nachfrage nach bezahlbaren Wohnungen machen geförderten Wohnraum vor Ort wichtig. Wer eine solche Wohnung beziehen möchte, braucht in der Regel einen Wohnberechtigungsschein Norderstedt.
Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, weist nach, dass ein Haushalt nach Einkommen, Haushaltsgröße und persönlicher Situation zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung berechtigt ist. Sozialwohnungen unterliegen Miet- und Belegungsbindungen. Der WBS ist deshalb kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung, sondern die Voraussetzung, um sich bei Vermietern auf eine passende geförderte Wohnung bewerben zu können.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Norderstedt
Ein Wohnberechtigungsschein kann ausgestellt werden, wenn der Haushalt die maßgebliche Einkommensgrenze einhält und die Personen gemeinsam einen Haushalt bilden. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen des Antragstellers, sondern das Einkommen aller Personen, die mit in die geförderte Wohnung einziehen sollen.
Für Norderstedt ist die Stadtverwaltung zuständig, wenn der Antrag dort nach den landesrechtlichen Regeln bearbeitet werden kann. In Schleswig-Holstein erfolgt die Prüfung in der Regel durch die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung. Wer bereits in Norderstedt wohnt, wendet sich an die Stadt Norderstedt. Wer nach Norderstedt ziehen möchte, sollte die Zuständigkeit vor der Antragstellung über die offizielle Dienstleistungsseite der Stadt oder das Bürgerportal klären.
Wichtig sind vor allem diese Punkte:
- Das Haushaltseinkommen darf die geltende Grenze der jeweiligen Einkommensgruppe nicht überschreiten.
- Alle Personen, die in die Wohnung einziehen sollen, müssen im Antrag angegeben werden.
- Ausländische Staatsangehörige müssen ihren Aufenthaltsstatus nachweisen.
- Besondere Lebenslagen wie Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Pflegegrad oder Kinder im Haushalt können bei der Prüfung eine Rolle spielen.
- Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben dazu, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist.
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Einkommensgrenzen
Für den Wohnberechtigungsschein Norderstedt gelten die Einkommensgrenzen der sozialen Wohnraumförderung in Schleswig-Holstein. Maßgeblich ist das bereinigte Jahreseinkommen des Haushalts. Die aktuellen Werte ergeben sich aus der Änderung der Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz, veröffentlicht im Amtsblatt für Schleswig-Holstein 2026/144. Die neuen Werte gelten rückwirkend ab dem 6. Januar 2026.
Die folgende Tabelle nennt wichtige Orientierungswerte. Das tatsächlich zulässige Bruttoeinkommen kann höher liegen, weil bei der Berechnung Freibeträge und Abzüge berücksichtigt werden. Die verbindliche Entscheidung trifft die Stadt Norderstedt im Einzelfall.
| Haushalt | Basis-Einkommensgrenze | Grenze bei +20 % | Grenze bei +40 % |
|---|---|---|---|
| 1-Personen-Haushalt | 23.000 Euro | 27.600 Euro | 32.200 Euro |
| 2 Personen, 2 Erwachsene | 32.000 Euro | 38.400 Euro | 44.800 Euro |
| 2 Personen, 1 Erwachsener mit 1 Kind | 32.800 Euro | 39.360 Euro | 45.920 Euro |
| 3 Personen, 2 Erwachsene mit 1 Kind | 37.700 Euro | 45.240 Euro | 52.780 Euro |
| 3 Personen, 1 Erwachsener mit 2 Kindern | 38.600 Euro | 46.320 Euro | 54.040 Euro |
| 4 Personen, 2 Erwachsene mit 2 Kindern | 45.500 Euro | 54.600 Euro | 63.700 Euro |
| 5 Personen, 2 Erwachsene mit 3 Kindern | 53.200 Euro | 63.840 Euro | 74.480 Euro |
Die Einkommensgruppe ist auch davon abhängig, nach welchem Förderweg die jeweilige Wohnung errichtet wurde. Bei manchen geförderten Wohnungen kann eine Überschreitung der Basisgrenze zulässig sein. Deshalb sollte vor einer Bewerbung auf eine bestimmte Wohnung geprüft werden, welcher Wohnberechtigungsschein verlangt wird.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für die Prüfung zählt grundsätzlich das Einkommen des gesamten Haushalts. Dazu gehören zum Beispiel Lohn, Gehalt, Renten, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuss und weitere regelmäßige Einnahmen. Die Stadt prüft außerdem, ob Freibeträge oder Abzüge berücksichtigt werden können.
Die amtliche Einkommenstabelle nennt zusätzlich Brutto-Orientierungswerte. Diese Werte ersetzen aber keine Einzelfallprüfung. Ein Haushalt kann trotz eines höheren Bruttoeinkommens berechtigt sein, wenn Abzüge, Freibeträge oder besondere Belastungen zu berücksichtigen sind. Umgekehrt kann ein Antrag scheitern, wenn das bereinigte Einkommen oder vorhandenes Vermögen zu hoch ist.
Nach den aktuellen Hinweisen der Stadt Norderstedt ist auch vorhandenes Vermögen anzugeben. Ein Wohnberechtigungsschein kann demnach nur ausgestellt werden, wenn das Vermögen die maßgeblichen Grenzen nicht überschreitet. Als Orientierungswert nennt die Stadt 60.000 Euro für den Antragsteller und 30.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Welche Unterlagen erforderlich sind, hängt vom Haushalt und von der Einkommenssituation ab. Die Stadt Norderstedt nennt für den Wohnberechtigungsschein insbesondere Ausweisdokumente, Einkommensnachweise und Nachweise zu besonderen persönlichen Umständen.
- Personalausweis oder Reisepass
- bei ausländischen Staatsangehörigen zusätzlich Nachweis über den Aufenthaltsstatus
- Einkommensnachweise des Antragstellers und aller Haushaltsangehörigen
- Nachweise zu Renten, Sozialleistungen, Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss, soweit vorhanden
- Geburtsurkunden von Kindern, wenn Kinder zum Haushalt gehören
- gegebenenfalls Mutterpass oder ärztlicher Nachweis über eine Schwangerschaft
- gegebenenfalls Schwerbehindertenausweis oder Nachweis über einen Pflegegrad
- gegebenenfalls Nachweise zu Vermögen, Immobilien, Kapitalvermögen oder sonstigen Vermögenswerten
- weitere Unterlagen, wenn die Stadt diese im Einzelfall nachfordert
Wer Unterlagen nachreichen muss, sollte die gesetzte Frist beachten. Nach den städtischen Hinweisen kann ein unvollständiger Antrag nach Ablauf der Nachreichfrist nicht weiterbearbeitet werden.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der allgemeine Wohnberechtigungsschein in Norderstedt ist nach den aktuellen landesrechtlichen Vorgaben ab Ausstellung ein Jahr gültig. Er muss beim Abschluss des Mietvertrags für die geförderte Wohnung noch gültig sein. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss in der Regel ein neuer Antrag gestellt werden.
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur berechtigten Personenzahl, zur zulässigen Wohnungsgröße und zur Einkommensgruppe. Je nach Förderweg der Wohnung kann ein WBS für die Basis-Einkommensgrenze, eine Überschreitung bis 20 Prozent oder eine Überschreitung bis 40 Prozent relevant sein.
Zu unterscheiden ist außerdem zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einem gezielten Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS dient der Suche nach einer passenden geförderten Wohnung. Ein gezielter WBS kann sich auf eine bestimmte Wohnung beziehen, wenn dafür eine konkrete Prüfung erforderlich ist.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein legt fest, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die genaue Angabe steht auf dem ausgestellten Bescheid. In Schleswig-Holstein werden üblicherweise Wohnfläche oder Wohnräume angegeben. Bei besonderen Wohnbedarfen, etwa wegen Behinderung, Pflegegrad oder familiärer Situation, kann die Behörde im Einzelfall abweichende Werte prüfen.
| Haushaltsgröße | Übliche angemessene Wohnfläche in Schleswig-Holstein | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | Der WBS nennt die verbindliche Größe. |
| 2 Personen | bis 60 m² oder 2 Wohnräume | Abweichungen hängen vom Einzelfall ab. |
| 3 Personen | bis 75 m² oder 3 Wohnräume | Kinder zählen als Haushaltsmitglieder. |
| 4 Personen | bis 90 m² oder 4 Wohnräume | Der konkrete Bescheid ist maßgeblich. |
| jede weitere Person | in der Regel zusätzlich bis 10 m² | Besondere Bedarfe sollten nachgewiesen werden. |
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Norderstedt
Der Wohnungsmarkt in Norderstedt gehört aufgrund der unmittelbaren Nähe zu Hamburg zu den angespanntesten in Schleswig-Holstein. Hohe Mieten und eine starke Nachfrage nach Wohnraum führen dazu, dass öffentlich geförderte Wohnungen für viele Haushalte von großer Bedeutung sind. Mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein (WBS) können Berechtigte eine Sozialwohnung anmieten, sofern eine passende Wohnung verfügbar ist. Die Stadt verfolgt seit vielen Jahren das Ziel, den Bestand an bezahlbarem Wohnraum auszubauen und schreibt bei neuen Wohngebieten grundsätzlich einen Anteil an gefördertem Wohnungsbau vor. Aktuell sollen mindestens 30 Prozent der Geschossfläche neuer Wohnbaugebiete für öffentlich geförderten Wohnraum vorgesehen werden.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Norderstedt?
Eine offizielle, tagesaktuelle Gesamtzahl aller Sozialwohnungen veröffentlicht die Stadt nicht. Allerdings wird kontinuierlich neuer geförderter Wohnraum geschaffen. Besonders erfreulich ist, dass das Land Schleswig-Holstein für das Förderjahr 2026 insgesamt 132 neue geförderte Mietwohnungen in Norderstedt bewilligt hat. Damit gehört Norderstedt landesweit zu den Städten mit den meisten neu geförderten Wohnungen – hinter Flensburg (189) und Kiel (166), aber noch vor Lübeck (122).
Da gleichzeitig ältere Sozialwohnungen nach Ablauf der Bindungsfrist aus der Preisbindung fallen, bleibt die Nachfrage nach neuen geförderten Wohnungen weiterhin hoch.
Wo befinden sich geförderte Wohnungen?
Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich auf verschiedene Stadtteile. Besonders viele Neubauprojekte entstanden oder entstehen in:
- Friedrichsgabe (Harkshörner Weg)
- Garstedt
- Buschweg / Am Knick / Lavendelweg
- Mitte
- Ulzburger Straße und Umgebung
Vor allem größere Neubaugebiete werden inzwischen regelmäßig mit öffentlich geförderten Wohnungen geplant, da die Stadt entsprechende Quoten bei neuen Baugebieten vereinbart.
Das Norderstedter Modell
Ein besonderes Projekt ist das sogenannte Norderstedter Modell. Hier wurden mehrere Wohnanlagen errichtet, die vollständig im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung gebaut wurden.
Zu den bekanntesten Standorten gehören:
- Harkshörner Weg (Friedrichsgabe)
- Buschweg / Am Knick
Die Gebäude bestehen ausschließlich aus öffentlich geförderten Mietwohnungen. Die Wohnungen werden überwiegend an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vergeben. Ein Teil der Wohnungen wird zusätzlich für Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf oder für die Unterbringung von Geflüchteten genutzt.
Welche Wohnungsunternehmen vermieten Sozialwohnungen?
Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte sich nicht ausschließlich auf die Stadt verlassen. Die Stadt stellt keinen zentralen Wohnungspool bereit. Stattdessen müssen sich Interessenten direkt bei den Wohnungsunternehmen und Vermietern bewerben. Darauf weist die Stadt Norderstedt ausdrücklich hin.
Zu den wichtigsten Anbietern gehören:
EGNO – Entwicklungsgesellschaft Norderstedt mbH
Die Entwicklungsgesellschaft Norderstedt realisiert im Auftrag der Stadt zahlreiche Neubauprojekte mit öffentlich geförderten Wohnungen. Insbesondere das Norderstedter Modell wurde von der EGNO umgesetzt und trägt dazu bei, zusätzlichen bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Adlershorst Baugenossenschaft eG
Die Adlershorst Baugenossenschaft besitzt einen großen Wohnungsbestand in Norderstedt und bietet neben frei finanzierten Wohnungen auch öffentlich geförderte Mietwohnungen an. Gerade in den Stadtteilen Garstedt und Friedrichsgabe ist die Genossenschaft ein wichtiger Anbieter bezahlbaren Wohnraums.
Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG
Die Neue Lübecker verwaltet zahlreiche Wohnungen in Schleswig-Holstein, darunter auch Wohnanlagen in Norderstedt. Bei Neubauprojekten entstehen regelmäßig öffentlich geförderte Wohnungen, die an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
SAGA
Obwohl der Schwerpunkt der SAGA in Hamburg liegt, besitzt das Unternehmen auch einzelne Wohnungsbestände im Umland. Für Wohnungssuchende lohnt sich daher gelegentlich auch ein Blick auf entsprechende Angebote im Hamburger Randgebiet.
Chancen auf eine Sozialwohnung
Die Nachfrage übersteigt das Angebot deutlich. Deshalb sollten Antragsteller mehrere Wohnungsunternehmen gleichzeitig kontaktieren und sich frühzeitig auf Wartelisten setzen lassen. Ein Wohnberechtigungsschein garantiert keine Wohnung, sondern ist lediglich die Voraussetzung dafür, sich auf öffentlich geförderte Wohnungen bewerben zu können. Nach Angaben der Stadt müssen Bewerbungen direkt bei den jeweiligen Vermietern eingereicht werden.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Norderstedt
Nach den aktuellen städtischen Hinweisen fallen für den Wohnberechtigungsschein in Norderstedt keine Gebühren an. Falls sich Gebührenregelungen ändern oder besondere Konstellationen vorliegen, sollte die Angabe vor Antragstellung über die offizielle Dienstleistungsseite der Stadt geprüft werden.
Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein
Umzug nach Norderstedt
Wer nach Norderstedt ziehen möchte, sollte vor der Antragstellung klären, welche Stelle zuständig ist. Bei einem geplanten Umzug innerhalb Schleswig-Holsteins oder aus einem anderen Bundesland kann die Zuständigkeit vom gewöhnlichen Aufenthalt und von der konkret gesuchten Wohnung abhängen.
Größere Wohnung bei besonderem Bedarf
Eine größere Wohnfläche kann im Einzelfall möglich sein, wenn ein besonderer Bedarf nachgewiesen wird. Das kann etwa bei Schwerbehinderung, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder besonderen familiären Umständen relevant sein. Die Stadt prüft solche Fälle anhand der eingereichten Nachweise.
Einkommensänderung nach Antragstellung
Ändert sich das Einkommen, sollten Antragsteller dies der zuständigen Stelle mitteilen. Maßgeblich ist die tatsächliche Situation des Haushalts. Falsche oder unvollständige Angaben können dazu führen, dass der Wohnberechtigungsschein widerrufen wird.
Kein Anspruch auf eine konkrete Wohnung
Auch mit gültigem WBS besteht kein Anspruch auf eine bestimmte geförderte Wohnung. Der Vermieter entscheidet über den Mietvertrag. Der WBS bestätigt nur, dass der Haushalt grundsätzlich zum Bezug einer passenden geförderten Wohnung berechtigt ist.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Norderstedt
Gilt der Wohnberechtigungsschein Norderstedt in ganz Schleswig-Holstein?
Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Schleswig-Holstein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen im Land Schleswig-Holstein. Bei bestimmten Wohnungen kann jedoch ein gezielter Wohnberechtigungsschein oder eine besondere Prüfung erforderlich sein.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in Schleswig-Holstein ab Ausstellung ein Jahr gültig. Beim Abschluss des Mietvertrags muss der WBS noch gültig sein.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Norderstedt beantragen?
Der offizielle Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird über die zuständige Behörde gestellt. Informationen zum Antrag, zur Online-Antragstellung und zu den erforderlichen Unterlagen stellt die Stadt Norderstedt auf ihrer Dienstleistungsseite bereit. Dort ist auch der Zugang zum digitalen Antrag verlinkt. Die offizielle Informationsseite der Stadt finden Sie hier: Stadt Norderstedt.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen sind rechtlich getrennt und müssen gesondert geprüft werden.
Kann der Antrag abgelehnt werden?
Ja. Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn das Einkommen oder Vermögen zu hoch ist, Unterlagen fehlen oder die Voraussetzungen für den beantragten WBS nicht erfüllt sind.
Wo finde ich WBS-Wohnungen in Norderstedt?
Die Stadt Norderstedt verweist auf ihrer offiziellen Informationsseite auf eine Übersicht zu Vermietern und Wohnungsunternehmen mit gefördertem Wohnraum. Die Bewerbung erfolgt direkt beim jeweiligen Anbieter.
Kontakt & Öffnungszeiten
| Angabe | Kontakt |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadt Norderstedt, Wohngeld und soziale Dienste |
| Anschrift | Rathausallee 50, 22846 Norderstedt |
| Telefon | 040 – 535 95 und zuständige Durchwahl |
| Sprechzeiten | Aktuelle Öffnungszeiten und Terminmöglichkeiten bitte über die offizielle Dienstleistungsseite prüfen. |
| Offizielle Seite | Stadt Norderstedt |
Rechtliche Grundlagen
Die rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Norderstedt ergeben sich vor allem aus dem Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz, der Durchführungsverordnung zum SHWoFG und den Verwaltungsbestimmungen zur sozialen Wohnraumförderung. Für die aktuellen Einkommensgrenzen ist die im Amtsblatt für Schleswig-Holstein veröffentlichte Anlage zu den Verwaltungsbestimmungen maßgeblich.
- Schleswig-Holsteinisches Wohnraumförderungsgesetz, insbesondere § 8 SHWoFG
- Landesverordnung zur Durchführung des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes
- Verwaltungsbestimmungen zum Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetz
- Aktuelle Einkommensgrenzentabelle der sozialen Wohnraumförderung Schleswig-Holstein ab 6. Januar 2026
