Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Norderstedt

Norderstedt liegt im Kreis Segeberg im Süden Schleswig-Holsteins. Die Landeshauptstadt Kiel ist in 40-60 Autominuten zu erreichen, Hamburg sogar in 30 Minuten. In circa 90 Minuten ist man an der Nord- und Ostsee. Aufgrund seiner verkehrsgünstigen Lage ist die Einwohnerzahl von Norderstedt in den letzten zehn Jahren um fast 10000 Menschen, auf knapp 81000 angestiegen. Die Einwohnerdichte betrug Ende 2016 rund 1400 Personen pro Quadratkilometer. Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen ist es daher oft schwer bezahlbaren Wohnraum zu finden.

Die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Norderstedt

Die Mietpreise in Norderstedt gehören zu den teuersten in Norddeutschland. Da aber auch Menschen mit niedrigem Einkommen ausreichend Wohnraum zur Verfügung stehen soll, wird der soziale Wohnungsbau in Norderstedt immer weiter forciert. Mit den Wohnungsmarktkonzepten Teil 1 und 2 hat die Stadt die bisherige Wohnungsmarktentwicklung analysiert. Im Zuge dieser Analyse wurde zum einen die aktuelle Wohnraumsituation festgestellt, insbesondere wurden aber die zukünftigen Bedarfe ermittelt. Dabei wurde als ein Ergebnis festgehalten, dass preisgünstiger Wohnraum gesichert werden muss. Dies wird umso deutlicher, wenn man bedenkt, dass rund 60 % der Bewohner Norderstedts Anspruch auf geförderten Wohnraum haben.

Wohnberechtigungsschein Norderstedt anfordern

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Norderstedt können Sie mit unserem Formular ganz einfach und schnell anfordern.

Wohnberechtigungsschein NorderstedtÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Wohnraumförderung Stadt Norderstedt

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt den sozialen Wohnungsbau, indem es günstige Kredite und Zuschüsse vergibt für die Errichtung von Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Diese Wohnungen können nur mit einem so genannten Wohnberechtigungsschein bezogen werden. Die Stadt Norderstedt unterstützt die Errichtung geförderter Wohnungen ebenfalls.

Mit einem Grundsatzbeschluss aus dem Jahr 2013 legte die Stadtvertretung zunächst fest, dass bei der Ausweisung neuer Baugebiete 30 % der Geschossflächen für den sozialen Wohnungsbau und somit für geforderten Wohnraum genutzt werden müssen. Im Herbst 2019 beschloss die Stadt sogar als ersten Stadt Schleswig-Holsteins, dass bei neuen Bauvorhaben künftig 50 % der Fläche auf den sozialen Wohnungsbau ausgelegt sein muss. Dies gilt allerdings nur für Vorhaben mit mindestens 30 Wohneinheiten. Somit entsteht in neuen Wohngebieten auch automatisch neuer Wohnraum für Menschen mit geringem Einkommen. Um diese Wohnungen beziehen zu dürfen, benötigt man den Wohnberechtigungsschein Norderstedt.

Das Formular zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins können Sie auch auf der Internetseite der Stadt Norderstedt herunterladen.

Investoren und Vermieter im sozialen Wohnungsbau in Norderstedt

Bei der Schaffung von gefördertem Wohnraum geht die Stadt Norderstedt einen besonderen Weg. Bei vielen geförderten Wohnungen hat sich die Stadt nämlich an der Finanzierung beteiligt. Diese Wohnungen werden von dem jeweiligen Wohnungsunternehmen im Einvernehmen mit der Stadt vergeben.

Eine Liste über die Wohnungsunternehmen, die geförderten Wohnraum anbieten finden Sie im Informationsblatt zum WBS, welches Sie auch auf der Internetseite der Stadt Norderstedt herunterladen können. Demnach bieten die Adlershorst Baugenossenschaft eG, das Wohnungsunternehmen Plambeck, das Vonovia Vermietung Kiel / Lübeck Immobilienmanagement, die Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG, der Bauverein der Elbgemeinden eG und die Allgemeine Schiffszimmerer Genossenschaft entsprechenden Wohnraum an.

Anspruchsberechtigung für den WBS Norderstedt

Den Wohnberechtigungsschein Norderstedt kann nur beantragen, wer bereits in der Stadt wohnhaft ist. Wer nach Norderstedt umziehen möchte, muss den Antrag in der aktuellen Heimatstadt stellen.

Einkommensgrenzen und Wohnungsgröße

Zudem dürfen eine bestimmte Einkommensgrenze und eine bestimmte Wohnungsgröße nicht überschritten werden. In Norderstedt gibt es vier verschiedene Wohnberechtigungsscheine. In der Regel wird der Wohnberechtigungsschein nach § 8 des Schleswig-Holsteinischen Wohnraumförderungsgesetzes beantragt werden. Hier darf zum Beispiel bei einer vierköpfigen Familie die Wohnung maximal 90 m² groß sein und das Bruttoeinkommen maximal 39.600 EUR p.a. betragen.

Bei einer anderen Familiengröße variieren diese Werte entsprechend. Die genauen Werte ergeben sich aus dem oben genannten Infoblatt zum WBS. Einige Abzugs- und Freibeträge, wie Werbungskosten oder Krankenkassenbeiträge werden berücksichtigt. Beim WBS nach § 88 d darf das Einkommen um bis zu 40 % überschritten werden, beim § 88-a-Schein um bis zu 60 % und beim § 9-Schein um bis zu 20 %. Die maximalen Wohnungsgrößen gelten entsprechend.

Wie kann ich einen WBS bekommen?

Um einen WBS zu erhalten, muss ein entsprechender Antrag bei der Stadt Norderstedt gestellt werden. Das Formular kann auf der Internetseite herunter geladen werden (s.o.). Einkommensnachweise und ggf. sonstige Nachweise wie Heiratsurkunden oder Schulbescheinigungen sind dem Antrag beizufügen. Die vollständigen Antragsunterlagen müssen bei der Stadtverwaltung eingereicht werden. In der Regel erhalten Sie ihren WBS nach zwei Wochen und können ihn dem Vermieter vorlegen. Der WBS ist nach der Ausstellung zwei Jahre und nur für Wohnungen in Schleswig-Holstein gültig.

Kontakt

Stadt Norderstedt
Fachbereich Wohngeld und soziale Dienste
Rathausallee 50
22846 Norderstedt

Tel. 040 – 535 95 und Durchwahlnummer

Buchstabenbereich A-H Frau Krüger -459
Buchstabenbereich I-Q Frau Inan -573
Buchstabenbereich R-Z Frau Puschmann -493

Öffnungszeiten

Mo., Di., Do. und Fr. 08:30 bis 12:00 Uhr
zusätzlich Do. 14:30 bis 18:00 Uhr