In Neuss ist bezahlbarer Wohnraum ein zentrales Thema der Stadtentwicklung. Die Stadt verweist auf rund 162.000 Einwohner und etwa 77.500 Wohnungen, die meisten davon zur Miete. Gleichzeitig bleibt der Bedarf an neuem und vor allem bezahlbarem Wohnraum hoch. Für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Neuss deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung in Nordrhein-Westfalen beziehen zu können.
Eine Sozialwohnung darf in Nordrhein-Westfalen nur an Haushalte vermietet werden, die einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorlegen können. Der Schein zeigt dem Vermieter an, wie viele Personen zum Haushalt gehören, welche Wohnungsgröße angemessen ist und ob die maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird. In Neuss ist für den Antrag die Wohnungsaufsicht der Stadtverwaltung zuständig.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Neuss
Ein Wohnberechtigungsschein kann erteilt werden, wenn der Haushalt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Entscheidend sind vor allem das Einkommen, die Zahl der Haushaltsmitglieder und der gewöhnliche Aufenthalt.
- Der Haushalt muss eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen wollen.
- Das anrechenbare Einkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
- Alle Personen, die einziehen sollen, werden bei Haushaltsgröße und Einkommen berücksichtigt.
- Personen aus dem außereuropäischen Ausland müssen sich nach den NRW-Hinweisen in der Regel mindestens ein Jahr in Deutschland und damit in Nordrhein-Westfalen aufhalten dürfen.
- Besondere Lebenslagen wie Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Unterhaltsverpflichtungen oder Kinder im Haushalt können bei der Einkommensprüfung eine Rolle spielen.
Ob die Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, prüft die Stadt Neuss nach Antragstellung. Eine vorherige Beratung ist sinnvoll, wenn das Einkommen knapp oberhalb der Grenze liegt oder ein besonderer Wohnbedarf besteht.
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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein in Neuss
Für Neuss gelten die Einkommensgrenzen des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Neuss nennt für den Wohnberechtigungsschein seit dem 01.01.2025 folgende Werte. Die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen NRW 2026 bestätigt die maßgeblichen Grundbeträge von 23.540 Euro für einen Einpersonenhaushalt und 28.350 Euro für einen Zweipersonenhaushalt.
| Haushalt | Einkommensgrenze WBS A | Hinweis |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | Grundbetrag für einen Einpersonenhaushalt |
| 2 Personen | 28.350 Euro | Grundbetrag für einen Zweipersonenhaushalt |
| Jede weitere Person | + 6.530 Euro | Zusätzlich zur Grenze für zwei Personen |
| Jedes Kind im Sinne des Einkommensteuergesetzes | + 860 Euro | Zusätzlich zur Grenze für die jeweilige Haushaltsgröße |
Beispiele für typische Haushaltsgrößen
| Haushalt | Einkommensgrenze WBS A | Einkommensgruppe B |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | Bis zu 40 Prozent über der Grenze möglich, wenn die Wohnung für WBS B gefördert ist |
| 2 Personen | 28.350 Euro | Bis zu 40 Prozent über der Grenze möglich, wenn die Wohnung für WBS B gefördert ist |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | Erweiterte Einkommensgruppe B nach Förderbindung möglich |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | Erweiterte Einkommensgruppe B nach Förderbindung möglich |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | Erweiterte Einkommensgruppe B nach Förderbindung möglich |
Die Einkommensgruppe A entspricht dem klassischen Wohnberechtigungsschein für Haushalte mit geringem Einkommen. In Nordrhein-Westfalen gibt es außerdem öffentlich geförderte Wohnungen für die Einkommensgruppe B. Dabei darf das anrechenbare Einkommen die Grenze nach § 13 WFNG NRW um bis zu 40 Prozent überschreiten. Ob ein WBS A oder WBS B benötigt wird, hängt von der Förderbindung der konkreten Wohnung ab.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Für den Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Gehaltsabrechnung. Die Behörde ermittelt das anrechenbare Jahreseinkommen des Haushalts. Dabei werden Einkünfte der Haushaltsmitglieder berücksichtigt und bestimmte Abzüge oder Freibeträge geprüft.
Eine genaue Berechnung ist nur im Einzelfall möglich. Relevant sein können zum Beispiel Steuern, Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung, gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit oder besondere familiäre Situationen. Kindergeld wird nicht wie normales Erwerbseinkommen behandelt. Die Stadt Neuss verweist für die erforderlichen Angaben auf das Hinweisblatt zum Antrag.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag
Die Stadt Neuss verweist für die vollständigen Anforderungen auf das Hinweisblatt zum Antrag. Üblicherweise werden für einen Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen vor allem Unterlagen zur Person, zum Aufenthalt und zum Einkommen benötigt.
| Bereich | Mögliche Nachweise |
|---|---|
| Identität und Haushalt | Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel aller haushaltsangehörigen Personen |
| Einkommen | Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Leistungsbescheide, Steuerbescheide oder andere Einkommensnachweise |
| Besondere Lebenslagen | Nachweise zu Unterhalt, Schwerbehinderung, Pflegebedürftigkeit, Schwangerschaft oder besonderem Wohnbedarf |
| Weitere Haushaltsmitglieder | Nachweise für Kinder, Partner, Angehörige oder weitere Personen, die mit einziehen sollen |
Welche Nachweise im konkreten Fall erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Selbständige, Rentner, Studenten, Auszubildende, Alleinerziehende oder Empfänger von Sozialleistungen müssen andere Unterlagen vorlegen als Arbeitnehmer mit regelmäßigem Einkommen.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Der Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel für ein Jahr. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Ein in Neuss ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen, nicht automatisch für Sozialwohnungen in anderen Bundesländern.
Allgemeiner und gezielter Wohnberechtigungsschein
In der Praxis wird häufig zwischen einem allgemeinen Wohnberechtigungsschein und einer gezielten Bescheinigung für eine konkrete Wohnung unterschieden. Der allgemeine WBS weist die grundsätzliche Berechtigung nach. Eine gezielte Bescheinigung kann erforderlich sein, wenn bereits eine bestimmte geförderte Wohnung in Aussicht steht und geprüft werden muss, ob diese Wohnung zur Haushaltsgröße und Einkommensgruppe passt.
WBS A und WBS B in Nordrhein-Westfalen
Bei öffentlich geförderten Wohnungen in Nordrhein-Westfalen wird häufig zwischen WBS A und WBS B unterschieden. WBS A richtet sich an Haushalte innerhalb der regulären Einkommensgrenzen. WBS B kann für Haushalte relevant sein, deren Einkommen bis zu 40 Prozent über der regulären Grenze liegt, sofern die konkrete Wohnung für diese Einkommensgruppe vorgesehen ist. In Neuss gibt es entsprechende Beispiele öffentlich geförderter Wohnungen, die mit WBS A oder WBS B vermietet werden.
Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in Neuss
Der Wohnberechtigungsschein enthält Angaben zur Personenzahl und zur angemessenen Wohnungsgröße. Die Stadt Neuss nennt folgende Richtwerte für Nordrhein-Westfalen:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | Bis 50 m² |
| 2 Personen | 2 Wohnräume oder bis 65 m² |
| Jede weitere Person | Zusätzlich 1 Zimmer oder zusätzlich 15 m² |
| 3 Personen | In der Regel bis 80 m² |
| 4 Personen | In der Regel bis 95 m² |
| 5 Personen | In der Regel bis 110 m² |
In besonderen Fällen kann eine größere Wohnfläche in Betracht kommen. Das kann etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedürftigkeit, Schwerbehinderung oder einem nachgewiesenen besonderen Wohnbedarf relevant sein. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Neuss
Die Stadt Neuss gehört zu den Städten in Nordrhein-Westfalen mit einer besonders hohen Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum. Aufgrund der Nähe zu Düsseldorf und Köln sowie des kontinuierlichen Bevölkerungswachstums ist der Wohnungsmarkt seit Jahren angespannt. Von den rund 162.000 Einwohnern leben die meisten in einer Mietwohnung. Insgesamt verfügt Neuss über rund 77.900 Wohnungen, dennoch reicht das Angebot insbesondere im unteren und mittleren Preissegment vielerorts nicht aus. Die Stadt verfolgt daher das Ziel, den Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen kontinuierlich auszubauen und bei Neubauprojekten einen hohen Anteil an preisgebundenem Wohnraum zu schaffen.
Aktuelle Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus
In den vergangenen Jahren wurden in Neuss zahlreiche Neubauprojekte mit öffentlich geförderten Wohnungen realisiert oder auf den Weg gebracht. Ein Schwerpunkt liegt auf der Entwicklung neuer Quartiere, in denen geförderte und freifinanzierte Wohnungen kombiniert werden.
Ein bedeutendes Projekt wurde Anfang 2025 in der Nordstadt fertiggestellt. An der Römerstraße entstanden 48 öffentlich geförderte Mietwohnungen des Neusser Bauvereins. Die Wohnungen sind barrierearm gestaltet und richten sich unter anderem an Senioren, Familien und Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS).
Ein weiteres großes Wohnbauprojekt entsteht im Augustinuspark. Auf dem Baufeld C1 werden insgesamt 86 Wohnungen errichtet. Besonders bemerkenswert ist der hohe Anteil geförderter Wohnungen: 63 Wohnungen (rund 73 Prozent) unterliegen der öffentlichen Wohnraumförderung. Geplant sind Wohnungen mit zwei bis sechs Zimmern, sodass sowohl Singles als auch Familien passende Wohnungsgrößen finden können.
Die Stadt Neuss unterstützt diese Entwicklung durch ihr Handlungskonzept Wohnen. Ziel ist es, ausreichend Flächen für den Wohnungsbau bereitzustellen, Investitionen zu erleichtern und gemeinsam mit Wohnungsunternehmen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.
Wo befinden sich viele Sozialwohnungen in Neuss?
Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich auf das gesamte Stadtgebiet. Besonders viele Wohnungen befinden sich in Stadtteilen mit größeren Wohnungsbeständen kommunaler oder genossenschaftlicher Wohnungsunternehmen.
Dazu gehören insbesondere:
- Furth und Furth-Süd – zahlreiche Bestandswohnungen des Neusser Bauvereins sowie neue geförderte Wohnanlagen, unter anderem an der Römerstraße.
- Weckhoven – großer Bestand an Mietwohnungen des Neusser Bauvereins mit regelmäßig modernisierten Wohnanlagen.
- Erfttal – viele preisgünstige Wohnungen und verschiedene Modernisierungsprojekte.
- Reuschenberg – Wohnungsbestand mehrerer Genossenschaften und kommunaler Wohnungsunternehmen.
- Augustinuspark – neues Quartier mit einem hohen Anteil öffentlich geförderter Wohnungen.
- Vogelsang und Barbaraviertel – weitere Standorte mit geförderten Mietwohnungen und Neubauprojekten.
Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich nicht nur auf einzelne Stadtteile konzentrieren. Gerade in neu entstehenden Quartieren werden regelmäßig weitere öffentlich geförderte Wohnungen vergeben.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?
Neusser Bauverein GmbH
Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen in Neuss ist der Neuss Bauverein AG. Das kommunale Wohnungsunternehmen befindet sich im Eigentum der Stadt Neuss und verwaltet rund 7.500 Wohnungen. Ein erheblicher Teil davon ist öffentlich gefördert oder unterliegt Mietpreisbindungen. Jährlich entstehen weitere Wohnungen durch Neubauprojekte, unter anderem in der Nordstadt, im Augustinuspark sowie in verschiedenen Quartiersentwicklungen. Neben klassischen Mietwohnungen betreibt der Bauverein auch Seniorenwohnungen, Quartierstreffs und soziale Einrichtungen.
Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft Neuss eG
Ebenfalls eine wichtige Anlaufstelle ist die Gemeinnützige Wohnungs-Genossenschaft eG Neuss. Die Genossenschaft verfügt über rund 3.700 Wohnungen in Neuss und Kaarst. Zwar sind nicht alle Wohnungen öffentlich gefördert, viele Genossenschaftswohnungen bieten jedoch dauerhaft vergleichsweise günstige Mieten und richten sich auch an Haushalte mit mittlerem Einkommen.
Neusser Heimstätten Baugenossenschaft eG
Auch die Neusser Heimstätten Baugenossenschaft eG trägt mit ihrem Wohnungsbestand zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum bei. Die Wohnungen befinden sich überwiegend in gewachsenen Wohnquartieren und werden langfristig bewirtschaftet.
Tipps für WBS-Inhaber
Wer in Neuss eine Sozialwohnung sucht, sollte sich möglichst frühzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren. Besonders gute Chancen bestehen bei Neubauprojekten, da dort regelmäßig größere Kontingente öffentlich geförderter Wohnungen erstmals vergeben werden. Außerdem lohnt es sich, die Wohnungsangebote des Neusser Bauvereins und der Wohnungsgenossenschaften regelmäßig zu prüfen und bei der Bewerbung alle erforderlichen Unterlagen – insbesondere den gültigen Wohnberechtigungsschein – vollständig einzureichen.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Neuss
Die Stadt Neuss nennt für Wohnberechtigungsscheine eine Gebühr von bis zu 20,00 Euro. Nach den Angaben im Serviceportal sind keine Ermäßigungen und keine Befreiungen vorgesehen. Die genaue Gebühr kann vom Einzelfall abhängen und wird im Verfahren festgesetzt.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug mit bestehendem WBS
Ein Wohnberechtigungsschein gilt zeitlich befristet. Wer innerhalb Nordrhein-Westfalens eine öffentlich geförderte Wohnung sucht, sollte prüfen lassen, ob der vorhandene WBS für die konkrete Wohnung ausreicht oder ob eine neue Bescheinigung erforderlich ist.
Größere Wohnung bei Familienzuwachs
Wenn sich die Haushaltsgröße ändert, kann sich auch die angemessene Wohnungsgröße ändern. Bei Schwangerschaft, Geburt eines Kindes oder Aufnahme weiterer Haushaltsangehöriger sollte die Wohnungsaufsicht informiert werden.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen oder die rechtlichen Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Bei unklaren Einkommensverhältnissen lohnt sich eine Beratung, bevor ein neuer Antrag gestellt wird.
Wohngeld statt Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen. Wer keine Sozialwohnung findet, kann zusätzlich prüfen, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Neuss
Gilt der Wohnberechtigungsschein Neuss nur in Neuss?
Ein in Neuss ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen. Für andere Bundesländer gelten eigene Regeln und Einkommensgrenzen.
Wie lange ist der WBS gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel zwölf Monate gültig. Wird innerhalb dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss ein neuer Antrag gestellt werden.
Kann ich mit WBS B jede Sozialwohnung mieten?
Nein. Entscheidend ist die Förderbindung der konkreten Wohnung. Manche Wohnungen sind für WBS A vorgesehen, andere für WBS B. Der Vermieter oder die Wohnungsaufsicht kann dazu Auskunft geben.
Wird der Wohnberechtigungsschein sofort ausgestellt?
Nein. Die Stadt Neuss weist darauf hin, dass der Wohnberechtigungsschein nicht direkt ausgestellt wird. Nach der Bearbeitung ist für die Abholung eine weitere Vorsprache erforderlich.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Neuss beantragen?
Die offiziellen Informationen zum Wohnberechtigungsschein, zur Antragstellung, zu Gebühren, Unterlagen und zur zuständigen Wohnungsaufsicht stellt die Stadt Neuss im Serviceportal bereit. Dort finden sich auch die Hinweise der Stadt zur Abgabe des Antrags. Die offizielle Informationsseite erreichen Sie hier: Serviceportal der Stadt Neuss.
Der offizielle Antrag sollte sorgfältig ausgefüllt werden. Unvollständige Angaben können die Bearbeitung verzögern. Wer unsicher ist, ob alle Nachweise vorliegen, kann sich direkt an die Wohnungsaufsicht der Stadt Neuss wenden.
Was passiert, wenn mein Einkommen später steigt?
Für die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins sind die Verhältnisse bei Antragstellung maßgeblich. Bei späteren Änderungen sollten Betroffene die zuständige Stelle oder den Vermieter informieren, wenn dies für die konkrete Wohnung oder Bescheinigung relevant sein kann.
Kontakt & Öffnungszeiten
Für die Bearbeitung des Wohnberechtigungsscheins ist in Neuss die Wohnungsaufsicht der Stadtverwaltung zuständig. Die folgenden Angaben stammen aus dem Serviceportal der Stadt Neuss.
| Angabe | Daten |
|---|---|
| Zuständige Stelle | Stadtverwaltung Neuss, Wohnungsaufsicht |
| Anschrift | Promenadenstr. 43-45, 41460 Neuss, Eingang 8 barrierefrei |
| wohnungswesen@stadt.neuss.de | |
| Telefon | 02131 90-6408, 02131 90-6410, 02131 90-6430, 02131 90-6413 |
| Öffnungszeiten | Montag bis Mittwoch 08:00-16:00 Uhr, Donnerstag 13:00-18:00 Uhr, Freitag 08:00-12:30 Uhr |
| Offizielle Kontaktseite | Wohnungsaufsicht im Serviceportal Neuss |
Für ein persönliches Gespräch empfiehlt die Stadt Neuss eine vorherige Terminvereinbarung. Die allgemeinen Öffnungszeiten können bei einzelnen Fachbereichen abweichen.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigste rechtliche Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Nordrhein-Westfalen ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WFNG NRW). Die Einkommensgrenzen ergeben sich insbesondere aus § 13 WFNG NRW und den jeweils geltenden wohnraumförderrechtlichen Bestimmungen des Landes.
Für öffentlich geförderte Wohnungen gelten außerdem die Förderrichtlinie Öffentliches Wohnen Nordrhein-Westfalen und die dazugehörigen Regelungen zur Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B. Die konkrete Entscheidung über den Wohnberechtigungsschein trifft die zuständige Stelle nach Prüfung des Einzelfalls.

