Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Neuss

Sozialwohnungen NeussIn Nordrhein-Westfalen werden fortlaufend neue, mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnanlagen gebaut. Auch in der Stadt Neuss werden bei Neubauten Sozialwohnungen mitbedacht. Jedoch ist der Wohnungsmarkt in Neuss derzeit, wie in vielen großen Städten, relativ angespannt. Der freie Wohnungsmarkt in Neuss ist für Menschen mit geringen Einkünften momentan kaum noch tragbar. Somit müssten wesentlich mehr neue Sozialwohnungen gebaut werden.

Hinderungsgrund ist jedoch zur Zeit fehlendes Bauland und weitgehend ausbleibende Investoren. Politik und Wirtschaft sind jedoch ständig bemüht, diese bekannte Problematik in den Griff zu bekommen.
Und dies mit guten Aussichten. Um den Wohnbau mehr steuern zu können, wurde die sogenannte Quote eingeführt. Ab 40 Wohneinheiten müssen 25 bis 35 Prozent davon mit öffentlichen Mitteln gefördert werden oder schlichtweg „bezahlbar“ sein. Das hat den Vorteil, dass die Mieten nicht ins Uferlose wuchern können.

Wie entwickelt sich der Wohnungsneubau in der Stadt?

Folgende große Wohnungsbaugesellschaften gibt es unter anderem in Neuss:

  • Neusser Bauverein AG, vor weit über hundert Jahren gegründet, bietet sozialen Wohnraum und Objekte zum Verkauf. Auf der Homepage finden Sie auch einen WBS Rechner, damit Sie vorab prüfen können, ob Sie wohnberechtigt sind.

Aktuelle Bauprojekte:

Unter der Führung des Neusser Bauvereins entsteht derzeit unter anderem direkt an der Oberherft das neue Stadtviertel „AUGUSTINUS-Park“. Auf dem etwa 500 Hektar großen Grundstück werden rund 500 Wohneinheiten errichtet, darunter bezahlbare und öffentlich geförderte Wohnungen.

Die Neusser Bauverein AG hat sich zum Ziel gesetzt, mehr als 1000 bezahlbare Wohnungen zu realisieren. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Bebauung des Geländes der Sauerkrautfabrik am Alexianerplatz. Dort sind eine Gewerbeeinheit und 154 bezahlbare Wohnungen geplant. Davon sind 121 öffentlich geförderte Wohnungen.

Aktuelle Bauprojekte:

Derzeit entstehen an der Karlsforster Straße in Kaarst-Büttgen 4 neue Häuser mit insgesamt 53 Genossenschaftswohnungen.
Davon werden 28 öffentlich gefördert.

Andere Projekte, unter anderem in der Annostraße und an der Danziger Straße in Kaarst, sind derzeit in Planung und sollen baldmöglichst realisiert werden.

Über weitere Bauprojekte informieren Sie die Webseiten der Wohnungsbaugesellschaften.

Wer bekommt den Wohnberechtigungsschein?

Für Geringverdiener, die trotzdem gut und komfortabel wohnen möchten, bleibt oft nur die Möglichkeit, eine Sozialwohnung zu mieten. Diese bekommt man jedoch nur mit einem sogenannten Wohnberechtigungsschein. Dieser Schein zeigt dem Vermieter an, ob Sie und Ihre Angehörigen unterhalb der festgelegten Einkommensgrenze liegen und welche Wohnungsgröße und welche Zimmeranzahl bezogen werden darf.
Ob und in welchem Ausmaß Sie wohnberechtigt sind, wird nach Antragsstellung geprüft. Wenn Sie die Berechtigung nach der Prüfung erhalten, bekommen Sie gegen ein geringes Entgelt den Schein zugesandt. Dieser gilt dann für ein Jahr.
Danach muss der Wohnberechtigungsschein neu beantragt werden.

Wohnberechtigungsschein Neuss anfordern

WBS Neuss

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Neuss per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.








Wieviel Wohnraum steht einem mit der Bescheinigung zur Verfügung?

Im Normalfall gelten folgende Richtlinien:

  • Für eine Person stehen höchstens 50 qm zur Verfügung.
  • Für zwei Personen, stehen zwei Zimmer oder höchstens 65 qm zur Verfügung.
  • Für drei Personen, davon 1 Kind, stehen drei Zimmer oder höchstens 75 qm zur Verfügung.
  • Für vier Personen, davon 2 Kinder, stehen vier Zimmer oder höchstens 95 qm zur Verfügung.
  • Für fünf Personen, davon 3 Kinder, stehen fünf Zimmer oder höchstens 110 qm zur Verfügung.

In Einzelfällen werden Sondervereinbarungen getroffen. Jedoch können Sie in der Regel von diesen Voraussetzungen ausgehen.

Folgende Einkommensgrenzen sind derzeit gültig:

  • 1 Person 19.350 EUR.
  • 2 Personen 23.310 EUR.
  • 3 Personen 29.370 EUR.
  • 4 Personen 35.430 EUR.
  • 5 Personen 41.490 EUR.

Weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein Neuss, den Antrag und das dazugehörige Merkblatt und die Einkommenserklärung finden Sie auf dem Serviceportal der Stadt Neuss.

Da Sozialwohnungen, wie oben bereits beschrieben, meistens knapp sind, gibt es außerdem die Möglichkeit, Wohngeld zu beantragen.

Kontakt

Sozialamt Neuss
Wohnungsaufsicht / WBS
Promenadenstr. 43 – 45
41460 Neuss
Telefon: 02131 905001

Öffnungszeiten

Montag 08:00-16:00
Dienstag 08:00-16:00
Mittwoch 08:00-16:00
Donnerstag 13:00-18:00
Freitag 08:00-12:30
Samstag Geschlossen
Sonntag Geschlossen