Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein München

München
München

München hat einen besonders angespannten Wohnungsmarkt: Nach Angaben der Landeshauptstadt werden rund 93.000 Wohnungen städtischer und privater Wohnbaugesellschaften über das Amt für Wohnen und Migration vergeben. Darunter befinden sich etwa 48.500 geförderte Wohnungen in der Bindung. Jährlich werden nur ungefähr 3.000 Wohnungen neu vergeben, während rund 38.000 Anträge von wohnungssuchenden Haushalten eingehen. Aus diesem Grund erweist sich die Suche nach einer Sozialwohnung in München oft als schwierig.

Der Begriff Wohnberechtigungsschein München wird häufig verwendet. Genau genommen gilt in München jedoch nicht der allgemeine Wohnberechtigungsschein für Bayern. Wer in München eine geförderte Wohnung sucht, muss beim Sozialreferat einen Antrag auf Registrierung für geförderten Wohnraum stellen. Danach können passende Wohnungsangebote über die städtische Plattform SOWON gesucht werden.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein München

Eine geförderte Wohnung in München kommt nur in Betracht, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, Haushaltszugehörigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt und bei ausländischen Wohnungssuchenden ein ausreichender Aufenthaltsstatus.

  • Das Haushaltseinkommen darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Zum Haushalt zählen unter anderem Ehepartner, Lebenspartner, Kinder, Eltern, Großeltern, Enkel und Geschwister, wenn sie tatsächlich gemeinsam wohnen sollen.
  • Der gewöhnliche Aufenthalt beziehungsweise Hauptwohnsitz muss in Deutschland liegen.
  • Ausländische Antragsteller benötigen einen ausreichenden Aufenthaltsstatus.
  • Besondere Wohnbedarfe können etwa bei Schwangerschaft, Schwerbehinderung, gesundheitlichen Einschränkungen oder regelmäßig übernachtenden Kindern eine Rolle spielen.

Die Stadt prüft außerdem die Dringlichkeit der Wohnungssuche. Berücksichtigt werden zum Beispiel eine zu kleine oder zu teure Wohnung, drohender Wohnungsverlust, gesundheitliche Gründe oder besondere familiäre Situationen.

Formular Wohnberechtigungsschein München anfordern

WBS MünchenHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein München per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Den Antrag können Sie direkt online ausfüllen.








Einkommensgrenzen für geförderte Wohnungen in München

Für geförderte Wohnungen in München gelten Einkommensgrenzen. Bayern arbeitet bei der sozialen Wohnraumförderung mit Einkommensstufen. Welche Stufe für eine konkrete Wohnung maßgeblich ist, hängt von der jeweiligen Förderung und Belegungsbindung ab. Die folgende Übersicht zeigt die Einkommensstufen nach der Übersicht des Bayerischen Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr, Stand April 2026. Maßgeblich ist das anrechenbare Gesamteinkommen des Haushalts, nicht einfach das Bruttoeinkommen auf der Lohnabrechnung.

Haushaltsgröße / Zuschlag Stufe I Stufe II Stufe III / Obergrenze Art. 11 BayWoFG
1-Personen-Haushalt 17.500 Euro 22.900 Euro 28.300 Euro
2-Personen-Haushalt 27.500 Euro 35.350 Euro 43.200 Euro
Zuschlag für jede weitere Person 5.000 Euro 7.850 Euro 10.700 Euro
Zusätzlicher Zuschlag für jedes Kind 1.300 Euro 2.250 Euro 3.200 Euro

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, Übersicht Wohnraumförderung, Stand April 2026; Art. 11 Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz. Die Landeshauptstadt München nennt für geförderte Wohnungen der Einkommensstufe III ergänzend grobe Bruttojahreswerte zur ersten Orientierung. Für einen 1-Personen-Haushalt entspricht die Grenze von 28.300 Euro danach ungefähr 41.600 Euro Bruttojahreseinkommen, für zwei Personen ungefähr 62.900 Euro. Eine verbindliche Berechnung kann nur das Amt für Wohnen und Migration vornehmen.

Freibeträge bei der Einkommensprüfung

Zusätzlich können Freibeträge berücksichtigt werden. Die Stadt München nennt in ihrer Übersicht für geförderte Wohnungen einen Freibetrag von 4.000 Euro für jede Person mit Schwerbehinderung ab einem Grad der Behinderung von 50. Für Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner, die weniger als sieben Jahre verheiratet oder eingetragen sind, wird ein Freibetrag von 5.000 Euro genannt.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Für den Wohnberechtigungsschein München zählt das Gesamteinkommen des Haushalts. Dazu können Arbeitslohn, Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, Ausbildungsvergütung, Sozialleistungen und weitere regelmäßige Einkünfte gehören. Entscheidend ist die gesamte wirtschaftliche Situation des Haushalts.

Die Einkommensgrenze ist deshalb nicht mit dem Bruttogehalt gleichzusetzen. Nach den bayerischen Vorschriften können bestimmte Beträge abgezogen werden. Deshalb kann ein Antrag sinnvoll sein, auch wenn das Bruttoeinkommen zunächst höher wirkt als die in der Tabelle genannten Werte. Eine erste Orientierung kann ein WBS-Rechner geben. Die verbindliche Entscheidung trifft aber immer die zuständige Behörde.

Benötigte Unterlagen

Die Stadt München nennt für den Antrag mehrere Unterlagen. Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation des Haushalts ab. Wichtig ist, dass alle Angaben vollständig und aktuell sind.

Unterlage Wann sie benötigt wird
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Zum Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus
Einkommensnachweise Zum Beispiel Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, SGB-II- oder SGB-XII-Bescheid oder Steuerbescheid
Mietvertrag oder Nachweis zur aktuellen Wohnsituation Zur Bewertung des Wohnbedarfs und der Dringlichkeit
Nachweis über Schwangerschaft Falls ein weiteres Kind erwartet wird
Ärztliches Attest Bei gesundheitlichen Gründen oder zusätzlichem Raumbedarf
Sorgerechtsnachweis oder Nachweis zu Kindern in getrennten Haushalten Wenn Kinder regelmäßig in mehreren Haushalten betreut werden

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

In München wird nach erfolgreicher Prüfung eine Registrierung beziehungsweise ein Bescheid für geförderten Wohnraum erteilt. Die Registrierung gilt nach Angaben der Stadt abhängig von der Einkommenshöhe längstens drei Jahre ab Erlass des Bescheides. Danach ist bei weiterem Bedarf rechtzeitig ein Wiederholungsantrag nötig.

Zu unterscheiden sind vor allem geförderte Wohnungen, die über SOWON gesucht werden, und Wohnungen im München Modell. Das München Modell richtet sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen. Diese Wohnungen werden nicht über SOWON angeboten, sondern direkt durch Vermieter und Genossenschaften vergeben. Auch dafür ist ein entsprechender Antrag notwendig.

Wohnungsgrößen mit Wohnberechtigungsschein in München

In München wird der Raumbedarf im Rahmen der Antragstellung festgesetzt. Grundsätzlich gilt im sozialen Wohnungsbau ein Wohnraum pro Person als angemessen. Ein separates Wohnzimmer ist dabei nicht vorgesehen. Ein Raum zählt nach den städtischen Hinweisen, wenn er mindestens sechs Quadratmeter groß ist, ein Fenster hat und beheizbar ist.

Haushalt Grundsatz beim Raumbedarf
1 Person 1 Wohnraum
2 Personen 2 Wohnräume
3 Personen 3 Wohnräume
4 Personen 4 Wohnräume
Besonderer Wohnbedarf Ein zusätzlicher Raum kann etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf oder regelmäßig übernachtenden Kindern geprüft werden

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in München

München gehört zu den Städten mit der höchsten Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum in Deutschland. Aufgrund der angespannten Marktlage spielt der soziale Wohnungsbau eine zentrale Rolle. Die Landeshauptstadt vergibt öffentlich geförderte Mietwohnungen gemeinsam mit kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen. Voraussetzung ist in der Regel eine erfolgreiche Registrierung beim Amt für Wohnen und Migration.

Wie groß ist das Angebot an Sozialwohnungen?

München verfügt über einen Bestand von rund 93.000 Wohnungen, die von städtischen und privaten Wohnungsunternehmen über das Amt für Wohnen und Migration vergeben werden. Davon stehen derzeit etwa 48.500 Wohnungen noch unter Sozialbindung. Jedes Jahr werden jedoch lediglich rund 3.000 geförderte Wohnungen neu vergeben, während gleichzeitig etwa 38.000 wohnungssuchende Haushalte einen Antrag stellen. Das bedeutet, dass nur ein kleiner Teil der Bewerber tatsächlich kurzfristig eine Wohnung erhält. Die Wartezeit kann – abhängig von Haushaltsgröße und Dringlichkeit – mehrere Monate bis mehrere Jahre betragen.

Wo finden Betroffene freie Sozialwohnungen?

Nach der Bewilligung des Wohnungsantrags erhalten Wohnungssuchende Zugang zur städtischen Online-Plattform SOWON (Soziales Wohnen Online). Dort werden alle freien geförderten Wohnungen angezeigt, die hinsichtlich Haushaltsgröße und Einkommensgrenzen infrage kommen. Bewerbungen sind gleichzeitig auf bis zu drei Wohnungsangebote möglich. Anschließend erhalten die Bewerber mit der höchsten Dringlichkeitsbewertung eine sogenannte Benennung und werden vom jeweiligen Vermieter zur Wohnungsbesichtigung eingeladen. Die endgültige Entscheidung über die Vermietung trifft das Wohnungsunternehmen.

Neben klassischen EOF-Wohnungen (Einkommensorientierte Förderung) gibt es in München außerdem das München Modell, das sich an Haushalte mit mittlerem Einkommen richtet. Diese Wohnungen werden nicht über SOWON, sondern direkt von den jeweiligen Wohnungsunternehmen und Projektentwicklern vermietet. Aktuelle Angebote erscheinen häufig auf Immobilienportalen oder den Internetseiten der Vermieter.

Die wichtigsten Wohnungsunternehmen

Der mit Abstand größte Anbieter bezahlbarer Wohnungen ist die Münchner Wohnen, die aus der Fusion von GWG München und GEWOFAG hervorgegangen ist. Das kommunale Wohnungsunternehmen verwaltet zehntausende Wohnungen und errichtet kontinuierlich neue Wohnquartiere mit öffentlich geförderten Mietwohnungen.

Weitere wichtige Anbieter sind:

  • Münchner Wohnen
  • Baugenossenschaft München-West eG
  • Bauverein München-Haidhausen eG
  • WOGENO München eG
  • Kooperative Großstadt eG
  • zahlreiche weitere Münchner Wohnungsbaugenossenschaften
  • private Bauträger mit EOF- und München-Modell-Wohnungen

Insbesondere Wohnungsgenossenschaften bieten langfristig stabile Mieten und errichten regelmäßig neue geförderte Wohnungen auf städtischen Grundstücken. Die Stadt München arbeitet eng mit diesen Unternehmen zusammen, um den Bestand an bezahlbarem Wohnraum auszubauen.

Aktuelle Bauprojekte

Trotz schwieriger Rahmenbedingungen entstehen weiterhin neue Sozialwohnungen. Ein Beispiel ist das Quartier an der Karlingerstraße in Moosach, wo die Münchner Wohnen 2026 die ersten 165 einkommensorientiert geförderten Wohnungen fertiggestellt hat. Insgesamt bietet das Quartier Wohnraum für mehr als 400 Menschen. Sämtliche Wohnungen sind barrierefrei und verfügen über Balkon oder Terrasse. Weitere Bauabschnitte sollen das Angebot in den kommenden Jahren erweitern.

Auch in anderen großen Stadtentwicklungsgebieten wie Freiham, Nordhaide, Prinz-Eugen-Park, Neufreimann, Kirschgärten und dem PaketPost-Areal entstehen laufend neue Wohnungen, von denen ein erheblicher Anteil öffentlich gefördert oder preisgedämpft ist. Grundlage hierfür sind unter anderem die Einkommensorientierte Förderung (EOF), das München Modell sowie die städtische Sozialgerechte Bodennutzung (SoBoN).

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in München

Für die Bearbeitung des Antrags auf eine geförderte Wohnung erhebt die Landeshauptstadt München keine Gebühren. Wird erfolgreich eine Wohnung vermittelt, fallen nach Angaben der Stadt für die Bestätigung Kosten in Höhe von 25 Euro an.

Sonderfälle und praktische Hinweise

Umzug mit bestehender Registrierung

Wer bereits registriert ist, sollte Änderungen der persönlichen Verhältnisse über SOWON oder über das Kontaktformular mitteilen. Das gilt zum Beispiel bei Einkommensänderungen, einer neuen Haushaltsgröße, Schwangerschaft, Trennung oder einem drohenden Wohnungsverlust.

Größere Wohnung bei wachsender Familie

Wenn sich der Haushalt vergrößert, kann sich auch der angemessene Raumbedarf ändern. Die Behörde prüft solche Fälle anhand der Nachweise. Bei Schwangerschaft sollte ein entsprechender Nachweis beigefügt werden.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind oder die maßgebliche Einkommensgrenze überschritten wird. Die Entscheidung hängt immer vom konkreten Haushalt und den vorgelegten Unterlagen ab.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein München

Gilt der allgemeine Wohnberechtigungsschein in München?

Nein. Die Stadt München weist ausdrücklich darauf hin, dass der allgemeine Wohnberechtigungsschein in München nicht zum Bezug einer geförderten Wohnung berechtigt. In München ist ein Antrag auf geförderten Wohnraum oder München Modell Miete erforderlich.

Wie lange ist die Registrierung gültig?

Die Registrierung gilt nach Angaben der Stadt abhängig von der Einkommenshöhe längstens drei Jahre ab Erlass des Bescheides. Wer danach weiter eine Wohnung sucht, sollte rechtzeitig einen Wiederholungsantrag stellen.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Stadt München nennt wegen der großen Zahl eingehender Anträge eine Bearbeitungszeit von rund sieben Monaten. Der Bearbeitungsstand kann über SOWON eingesehen werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für München beantragen?

Zuständig ist das Sozialreferat, Fachbereich Wohnen. Informationen zum Antrag auf eine geförderte Wohnung, zum Online-Antrag und zur Wohnungssuche stellt die Stadt auf ihrer Serviceseite bereit. Der Antrag kann online über SOWON oder schriftlich gestellt werden.

Wichtig ist: Der allgemeine Wohnberechtigungsschein für Bayern gilt in München nicht für den Bezug einer geförderten Wohnung. In München ist stattdessen ein Antrag auf geförderten Wohnraum oder ein Antrag für eine München-Modell-Mietwohnung erforderlich. Offizielle Informationen finden Sie auf der Seite der Landeshauptstadt München zur geförderten Wohnung

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein beziehungsweise die Registrierung für geförderten Wohnraum berechtigt zur Bewerbung auf bestimmte Sozialwohnungen. Wohngeld ist dagegen ein Zuschuss zu den Wohnkosten und wird gesondert beantragt.

Kann ich mich nach der Registrierung sofort auf Wohnungen bewerben?

Nach dem Bescheid können passende freie geförderte Wohnungen über SOWON gesucht werden. Die tatsächliche Vermittlung hängt von Dringlichkeit, Haushaltsgröße, passender Wohnung und hoher Nachfrage ab.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Antrag auf geförderten Wohnraum in München ist die Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Fachbereich Wohnen. Persönliche Vorsprachen sind nach den städtischen Angaben nur mit Termin möglich.

Bereich Angabe
Zuständige Stelle Landeshauptstadt München, Sozialreferat, Fachbereich Wohnen
Adresse Werinherstraße 87, 81541 München
Telefon 089 233-96820
Kontakt online Kontaktformular der Stadt München
Telefonische Sprechzeiten Montag, Dienstag und Mittwoch 8 bis 16 Uhr, Donnerstag 8 bis 17 Uhr, Freitag 8 bis 13 Uhr
Persönliche Vorsprache Nur mit Termin

Rechtliche Grundlagen

Für geförderten Wohnraum in München sind vor allem das Bayerische Wohnraumförderungsgesetz, das Bayerische Wohnungsbindungsgesetz, die Verordnung zur Durchführung des Wohnungsrechts und des Besonderen Städtebaurechts sowie die Verwaltungsvorschriften zum Vollzug des Wohnungsbindungsrechts relevant. Die Einkommensgrenzen ergeben sich insbesondere aus Art. 11 BayWoFG und den jeweils geltenden Förderübersichten.

Weiterführende Informationen