Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Osnabrück

Osnabrück gilt mit seinen knapp 168.000 Einwohnern (zusammen mit Oldenburg) als drittgrößte Stadt im Bundesland Niedersachsen. Nach kurzzeitigem Rückgang gegen Ende der 1990er Jahre, erlebte die Einwohnerentwicklung der Stadt in den vergangenen Jahrzehnten wieder einen klar positiven Trend. Doch mit der steigenden Einwohnerzahl steigt auch die Nachfrage nach Wohnraum. Gerade im Bereich der Sozialwohnungen leidet Osnabrück dabei an einem akuten Wohnraummangel.

Die Wohnmarktsituation in Osnabrück

Der Rathausplatz OsnabrückDer soziale Wohnungsbau spielte auf dem lokalen Osnabrücker Wohnungsbaumarkt lange eine nur sehr untergeordnete Rolle. So stellten Sozialwohnungen 2018 einen Anteil von nur rund 2,5% aller Wohnungen in der niedersächsischen Stadt dar. Im Jahre 2023 endet auch die Mietpreisbindung der letzten aktuell noch verbliebenden Wohnungen mit gesetzlicher Mietpreisbindung. Die Stadt könnte dann im extremen Fall ganz ohne Sozialwohnungen dastehen.

Gleichzeitig stiegen die Durchschnittsmieten für Wohnungen in Osnabrück in den letzten Jahren, wie im gesamten Bundesgebiet, stark an. Alleine im Zeitraum von 2013 bis 2018 erhöhten sich die örtlichen Mieten um durchschnittlich fast 18 Prozent. Wohnraum wird in Osnabrück also immer teurer, gleichzeitig aber steigt auch die Zahl der Einwohner in der Stadt. Der Bau neuer Sozialwohnungen erscheint deshalb fast als unabdingbar.

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WBS Osnabrück

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Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Neuer Antrieb für zukünftigen sozialen Wohnungsbau in Osnabrück

Mittlerweile hat auch die örtliche Politik in Osnabrück den starken Nachholbedarf bezüglich neuer Sozialwohnungen erkannt. Es wird davon ausgegangen, dass die Stadt bei der jetzigen Einwohnerentwicklung pro Jahr rund 1.200 neue Sozialwohnungen bauen lassen muss. Finanzielle Unterstützung könnte der Landkreis dabei von der niedersächsischen Landesregierung bekommen. Dort wird das Thema des akuten Mangels an Sozialwohnungen in ganz Niedersachsen seit kurzem ebenfalls ernst genommen.

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil versprach beim wohnungspolitischen Kongress im Jahre 2018 den Bau von insgesamt 40.000 neuen Sozialwohnungen bis 2030 im gesamten Bundesland. Teilweise kann Niedersachsen dabei auch auf die Hilfe der Bundesregierung rechnen. Diese will dem nordwestlichen Bundesland Deutschlands bis 2022 rund 500 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Ob das reicht, lässt sich nicht genau sagen. Der Verband der Wohnungswirtschaft (VdW) beziffert die Kosten des nötigen Sozialwohnungsbaus in Niedersachsen auf 1,4 Milliarden Euro. Trotzdem dürfte das neue Bewusstsein für den Mangel an Sozialwohnungen auch dem sozialen Wohnungsbau in Osnabrück signifikanten Antrieb geben.

Die wichtigsten Gesellschaften für den Osnabrücker Wohnungsbau

Investitionen in Sozialwohnungen für private Bauunternehmen haben sich bislang wenig rentiert. Auch deshalb wurde der soziale Wohnungsbau in der Stadt so lange vernachlässigt. Mit dem neuen Bewusstsein der örtlichen Politik für das Problem des Wohnungsmangels und den damit zusammenhängenden Zuschüssen für Sozialwohnungen, könnte sich das Blatt nun aber wenden. So hat beispielsweise die Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH unlängst mehrere Investitionen in den Osnabrücker Sozialwohnungsbau angekündigt. Schon jetzt vermietet Stephanswerk, die dem katholischen Bistum Osnabrück untersteht, über 300 Sozialwohnungen im Stadtgebiet Osnabrück sowie im gesamten Landkreis Osnabrück.

Ansonsten ist auch Vonovia auf dem Osnabrücker Wohnungsmarkt aktiv. Vonovia gilt als größtes Wohnungsunternehmen Deutschlands sowie der mit Abstand größte private Vermieter des Landes. In Osnabrück vermietet das Unternehmen derzeit über 600 Sozialwohnungen. Ob weitere geplant sind, ist allerdings nicht bekannt. Ein weiteres wichtiges Unternehmen am lokalen Wohnungsmarkt ist der Heimstättenverein Osnabrück. Die jahrhundertalte Wohnungsgenossenschaft vermietet derzeit über 100 Sozialwohnungen. Die Wohnungsbaugenossenschaft Osnabrück (WGO) wird ab 2020 dagegen zunächst keine Sozialwohnungen mehr vermieten, will nach eigener Aussage in den nächsten Jahren aber trotzdem „bezahlbaren Wohnraum“ schaffen in der Stadt.

Wer kann den Wohnberechtigungsschein in Osnabrück beantragen?

Der Wohnberechtigungsschein gilt als Voraussetzung, um eine Sozialwohnung in Deutschland bewohnen zu dürfen. Er bescheinigt dem Antragssteller, dass er oder sie den jeweils örtlichen Anforderungen für den Erwerb des Scheines genügen. In Osnabrück ergeben sich die Regeln für die Scheinausstellung dabei aus dem niedersächsischen Wohnraumfördergesetz (NWoFG). Die Antragsberechtigung hängt demnach entscheidend und in erster Linie vom Jahreseinkommen des Antragsstellers bzw. dessen Haushalt ab.

Hierfür wurden vom Gesetzgeber bestimmte Einkommensgrenzen für Einpersonenhaushalte sowie Zweipersonenhaushalte festgelegt. Ein Wohnberechtigungsschein kann somit grundsätzlich nur dann ausgestellt werden, wenn das Jahreseinkommen des Antragsstellers die betreffende Einkommensgrenze nicht übersteigt. Folgende Einkommensgrenzen gelten dabei:

  • 17.000 Euro im Jahr für einen Einpersonenhaushalt
  • 23.000 Euro im Jahr für einen Zweipersonenhaushalt

Für etwaige Kinder des Antragsstellers, können pro Kind jeweils weitere 3.000 Euro zur Einkommensgrenze dazugerechnet werden. Dies gilt auch für anderweitige Personen, die zum Haushalt des Antragsstellers gehören und somit mit ihm in die entsprechende Wohnung einziehen würden. Bei diesen Personen kann es sich beispielsweise um Lebenspartner oder Verwandte handeln. Darüber hinaus erlaubt das Gesetz auch einige Härtefallregelungen, die von Fall zu Fall unterschiedlich bewertet werden können. Wurde der Wohnberechtigungsschein bewilligt, so regelt dieser auch gleich, welche ungefähre Wohnungsgröße dem Antragssteller zusteht.

Wo kann der Wohnberechtigungsschein in Osnabrück beantragt werden?

Der Wohnberechtigungsschein wird in Osnabrück direkt bei der Stadtverwaltung beantragt. Bei der Antragsstellung werden dabei folgende Unterlagen benötigt:

  • Einkommensnachweise
  • Personalausweis
  • ggfs. Geburtsurkunden oder Familienstammbuch, falls weitere Familienmitglieder in die Wohnung mit einziehen sollen

Weitere Informationen über den Wohnberechtigungsschein und die Antragsstellung liefert der offizielle Bürgerservice der Stadt Osnabrück.

Kontakt

Stadthaus 2
Integration, Soziales und Bürgerengagement (50) – Sonderleistungen / Wohnungsmanagement (50-2)
Ansprechpartnerin: Frau Packeiser
Natruper-Tor-Wall 5
49076 Osnabrück
Telefon: 0541 / 323-2500
Email: packeiser@osnabrueck.de

Öffnungszeiten:
Montag, Mittwoch, Freitag: 8:30 bis 12 Uhr
Donnerstag: 14 bis 17:30 Uhr