Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Osnabrück

Der Rathausplatz OsnabrückIn Osnabrück ist die Suche nach günstigen Mietwohnungen besonders bei kleinen, großen und preiswerten Wohnungen schwierig, weil die Nachfrage das Angebot oft übersteigt. Der Wohnberechtigungsschein Osnabrück ist deshalb für Haushalte mit geringem oder mittlerem Einkommen ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung anmieten zu können.

Ein Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist keine Wohnungszusage. Er bestätigt nur, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten Wohnung erfüllt. Vermieter geförderter Wohnungen dürfen diese Wohnungen nur an passende berechtigte Haushalte vergeben. Entscheidend sind vor allem Einkommen, Haushaltsgröße, Aufenthaltsstatus und die angemessene Wohnungsgröße.

Die Wohnmarktsituation in Osnabrück

Der soziale Wohnungsbau spielte auf dem lokalen Osnabrücker Wohnungsmarkt lange eine nur untergeordnete Rolle. Gleichzeitig stiegen die Mieten in den vergangenen Jahren spürbar an, während bezahlbarer Wohnraum knapp blieb. Wohnraum wird in Osnabrück also für viele Haushalte zur Belastung, besonders wenn Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnbedarf nicht zum frei finanzierten Mietmarkt passen.

Die Stadt Osnabrück behandelt bezahlbaren Wohnraum inzwischen als eigenes Handlungsfeld. Dazu gehören geförderter Mietwohnraum, neue Belegungsbindungen, die kommunale Wohnungsgesellschaft WiO und Informationen zur Wohnungssuche. Für Mieter ist wichtig: Der WBS berechtigt nur grundsätzlich zum Bezug einer geförderten Wohnung. Die Stadt teilt nach eigenen Angaben keine Wohnungen zu; Inhaber eines WBS müssen sich selbst bei Vermietern, Wohnungsgesellschaften oder Genossenschaften bewerben.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Osnabrück

Ein Wohnberechtigungsschein in Osnabrück kommt für Personen in Betracht, die eine öffentlich geförderte Wohnung in Niedersachsen beziehen möchten und deren Haushalt die maßgeblichen Einkommensgrenzen einhält. Die Voraussetzungen richten sich nach den niedersächsischen Regelungen zur sozialen Wohnraumförderung.

  • Der Antragsteller muss sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder hier seinen Lebensmittelpunkt begründen wollen.
  • Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger und Personen mit einem längerfristigen Aufenthaltstitel können grundsätzlich antragsberechtigt sein.
  • Der Antragsteller muss volljährig sein oder die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters vorlegen.
  • Das anrechenbare Einkommen des Haushalts darf die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreiten.
  • Die Größe der gewünschten Wohnung muss zur Haushaltsgröße passen.

Zum Haushalt zählen nicht nur der Antragsteller selbst, sondern auch Ehepartner, Lebenspartner, Kinder und weitere Personen, die gemeinsam in die Wohnung einziehen sollen. Bei besonderen Lebenslagen, etwa Schwerbehinderung, Pflegegrad, Schwangerschaft oder Alleinerziehung, können zusätzliche Nachweise und Freibeträge eine Rolle spielen.

Formular Wohnberechtigungsschein Osnabrück anfordern

WBS OsnabrückHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Osnabrück per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Das Formular können Sie im Anschluss online ausfüllen oder ausdrucken.








Aktuelle Einkommensgrenzen in Osnabrück

Für den Wohnberechtigungsschein Osnabrück gelten die niedersächsischen Einkommensgrenzen. Die gesetzlichen Grundwerte wurden zum 1. März 2025 angehoben. Seitdem gelten nach § 3 des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes folgende Basiswerte:

Haushalt Gesetzliche Einkommensgrenze Hinweis
1 Person 21.250 Euro Grundgrenze für Einpersonenhaushalte
2 Personen 28.750 Euro Grundgrenze für Zweipersonenhaushalte
Jede weitere Person + 3.750 Euro Zusätzlich zur Grenze für zwei Personen
Jedes Kind im Haushalt + 3.750 Euro Kinder erhöhen die Grenze zusätzlich

Beispiele für typische Haushalte

Haushalt Gesetzliche Einkommensgrenze
Alleinstehend 21.250 Euro
2 Erwachsene 28.750 Euro
Alleinerziehend mit 1 Kind 32.500 Euro
Paar mit 1 Kind 36.250 Euro
Paar mit 2 Kindern 43.750 Euro

Wichtig ist: Diese Beträge sind nicht einfach mit dem Bruttojahresgehalt gleichzusetzen. Die Behörde berechnet das maßgebliche Gesamtjahreseinkommen nach den geltenden Vorschriften. Je nach Einkommensart können Werbungskosten, Abzüge, Freibeträge und besondere Belastungen berücksichtigt werden.

Bei bestimmten geförderten Wohnungen für mittlere Einkommen können höhere Grenzen gelten. Die Stadt Osnabrück weist darauf hin, dass bei einzelnen Förderungen auch eine Überschreitung der gesetzlichen Einkommensgrenze möglich sein kann. Ob das im konkreten Fall gilt, hängt von der jeweiligen Wohnung und der zugrunde liegenden Förderung ab.

Wie wird das Einkommen bewertet?

Für die Prüfung zählt das anrechenbare Jahreseinkommen aller Haushaltsmitglieder. Nach Angaben der Stadt Osnabrück wird in der Regel das Bruttojahreseinkommen aller im Haushalt lebenden Personen betrachtet. Grundlage sind regelmäßig Einkommensnachweise für die letzten zwölf Monate sowie weitere Nachweise, wenn sich das Einkommen verändert hat oder besondere Einkommensarten vorliegen.

Einkommensart oder Situation Mögliche Berücksichtigung
Arbeitslohn und Gehalt Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate, mögliche Werbungskosten und pauschale Abzüge
Rente Rentenbescheid und laufende Nachweise; mögliche Abzüge werden im Einzelfall geprüft
Selbstständigkeit Steuerbescheid, Gewinnermittlung oder weitere Nachweise können erforderlich sein
Schwerbehinderung oder Pflegegrad Freibeträge können möglich sein; Nachweise müssen vorgelegt werden
Alleinerziehung, Schwangerschaft oder Unterhalt Je nach Fall können zusätzliche Unterlagen und besondere Freibeträge relevant sein

Eine einfache Selbsteinschätzung ersetzt die Prüfung der Wohnraumförderstelle nicht. Gerade bei schwankendem Einkommen, Selbstständigkeit, Unterhalt, mehreren Haushaltsmitgliedern oder besonderen Freibeträgen sollte der Antrag sorgfältig vorbereitet werden.

Benötigte Unterlagen

Die Stadt Osnabrück nennt für den Wohnberechtigungsschein mehrere Unterlagen, die je nach Haushalt und Lebenslage erforderlich sein können. Entscheidend ist immer der Einzelfall. Fehlen Nachweise, kann sich die Bearbeitung verzögern.

Unterlage Wann sie benötigt wird
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltserlaubnis Zur Identitätsprüfung und bei ausländischen Antragstellern zum Nachweis des Aufenthaltsstatus
Einkommensnachweise Für den Antragsteller und alle Haushaltsangehörigen, in der Regel für die letzten zwölf Monate
Einkommensteuerbescheid des Vorjahres Vor allem bei Selbstständigkeit oder wenn die Behörde ihn zur Einkommensprüfung benötigt
Geburtsurkunden der Kinder Wenn Kinder zum Haushalt gehören
Mutterpass Wenn ein ungeborenes Kind berücksichtigt werden soll
Schwerbehindertenausweis Wenn ein zusätzlicher Wohnflächenbedarf oder ein Freibetrag geltend gemacht wird
Heiratsurkunde oder Nachweise weiterer Haushaltsmitglieder Wenn Ehepartner, Lebenspartner oder weitere Personen mit einziehen sollen

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein in Niedersachsen ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich ein Jahr. Er gilt außerdem grundsätzlich nur innerhalb Niedersachsens. Wer später eine andere geförderte Wohnung beziehen möchte oder in ein anderes Bundesland umzieht, muss prüfen lassen, ob ein neuer Nachweis erforderlich ist.

In der Praxis ist zwischen einem allgemeinen und einem wohnungsbezogenen Wohnberechtigungsschein zu unterscheiden. Ein allgemeiner WBS weist aus, dass der Haushalt grundsätzlich berechtigt ist. Ein wohnungsbezogener WBS bezieht sich dagegen auf eine bestimmte geförderte Wohnung. Bei einzelnen Wohnungen können zusätzliche Vorgaben gelten, etwa zur Haushaltsgröße, zur Einkommensgruppe oder zu bestimmten Personenkreisen.

Welche Wohnungsgröße ist mit WBS in Osnabrück angemessen?

Der Wohnberechtigungsschein legt fest, welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Die Stadt Osnabrück nennt folgende Richtwerte:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche
1 Person bis 50 m²
2 Personen bis 60 m²
3 Personen bis 75 m²
4 Personen bis 85 m²
Jede weitere Person zusätzlich 10 m²

Für Alleinerziehende und für Personen mit einem Grad der Schwerbehinderung von mindestens 50 kann sich die angemessene Wohnungsgröße nach den Angaben der Stadt Osnabrück um jeweils 10 m² erhöhen. Ob ein solcher Mehrbedarf anerkannt wird, prüft die zuständige Stelle anhand der Nachweise.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins

Die Antragstellung für den Wohnberechtigungsschein in Osnabrück ist nach Angaben der Stadt grundsätzlich kostenpflichtig. Auch bei Ablehnung oder Rücknahme des Antrags wird eine Gebühr fällig.

Vorgang Gebühr
Antrag auf Wohnberechtigungsschein grundsätzlich kostenpflichtig
Ablehnung oder Rücknahme des Antrags 18 Euro

Da Gebührenregelungen angepasst werden können, sollten Antragsteller die aktuelle Angabe vor dem Antrag im ServicePortal der Stadt Osnabrück prüfen.

Sozialer Wohnungsbau in Osnabrück

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in Osnabrück seit Jahren hoch. Als Oberzentrum im Westen Niedersachsens wächst die Stadt kontinuierlich und verzeichnet einen angespannten Wohnungsmarkt. Aus diesem Grund investiert die Stadt gemeinsam mit kommunalen Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und privaten Bauträgern verstärkt in den Neubau öffentlich geförderter Wohnungen. Grundlage hierfür bildet das Wohnraumversorgungskonzept 2025, das den zukünftigen Wohnungsbedarf bis 2040 analysiert und den weiteren Ausbau des geförderten Wohnungsbestands vorsieht.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Osnabrück?

Der Bestand klassischer Sozialwohnungen ist – wie in vielen deutschen Städten – in den vergangenen Jahrzehnten zurückgegangen, da zahlreiche Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind. Gleichzeitig entstehen jedoch wieder neue geförderte Wohnungen durch die Wohnraumförderung des Landes Niedersachsen und der NBank.

Allein in den vergangenen Jahren wurden mehrere hundert neue Wohnungen mit Mietpreisbindung geplant oder fertiggestellt. Besonders das neue Landwehrviertel entwickelt sich zu einem der größten Wohnungsbaugebiete Osnabrücks und soll in mehreren Bauabschnitten über 1.000 neue Wohnungen umfassen. Ein Teil dieser Wohnungen wird öffentlich gefördert und kann mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) angemietet werden.

Wo entstehen aktuell neue geförderte Wohnungen?

Landwehrviertel

Das Landwehrviertel zählt zu den wichtigsten Neubaugebieten der Stadt. Hier entstehen in mehreren Quartieren Wohnungen unterschiedlicher Größe für Singles, Familien und Senioren.

Besonders hervorzuheben sind:

  • Little Québec
    • 241 Mietwohnungen
    • 28 öffentlich geförderte Wohnungen
    • 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen
    • Wohnflächen zwischen etwa 55 und 115 m²
    • Bezug seit 2025 möglich.
  • Belfasthof I und II
    • 100 neue Wohnungen
    • Fertigstellung seit 2026
    • Errichtet durch die kommunale Wohnungsgesellschaft WiO.

Insgesamt entwickelt sich das Landwehrviertel mit mehreren Bauabschnitten zu einem der größten Wohnquartiere Niedersachsens. Neben Mietwohnungen entstehen dort auch Reihenhäuser, Eigentumswohnungen sowie geförderte Wohnangebote.

Wo finden WBS-Berechtigte Wohnungen?

Wer einen Wohnberechtigungsschein besitzt, sollte sich nicht ausschließlich auf Immobilienportale verlassen. Viele öffentlich geförderte Wohnungen werden direkt über kommunale Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften vergeben. Eine frühzeitige Registrierung verbessert die Chancen erheblich.

Zu den wichtigsten Anbietern gehören:

  • WiO – Wohnen in Osnabrück GmbH
    Die kommunale Wohnungsgesellschaft errichtet zahlreiche Neubauten, insbesondere im Landwehrviertel. Sie verfügt über mehrere tausend Wohnungen und vergibt regelmäßig öffentlich geförderte Mietwohnungen an WBS-Berechtigte.
  • WGO Wohnungsbaugenossenschaft Osnabrück eG
    Die größte Wohnungsgenossenschaft der Stadt bewirtschaftet einen umfangreichen Wohnungsbestand in nahezu allen Stadtteilen. Neben frei finanzierten Wohnungen werden auch geförderte Wohnungen angeboten.
  • Heimstättenverein Osnabrück eG
    Die Genossenschaft vermietet Wohnungen in verschiedenen Stadtteilen und bietet langfristig bezahlbaren Wohnraum für ihre Mitglieder.
  • Stephanswerk Wohnungsbaugesellschaft mbH
    Das kirchliche Wohnungsunternehmen errichtet und verwaltet zahlreiche Mietwohnungen und beteiligt sich regelmäßig an Projekten des bezahlbaren Wohnungsbaus.

In welchen Stadtteilen gibt es viele geförderte Wohnungen?

Die größten Chancen bestehen derzeit insbesondere in:

  • Landwehrviertel
  • Eversburg
  • Haste
  • Schinkel
  • Dodesheide
  • Sonnenhügel
  • Widukindland
  • Gartlage

Vor allem in Neubauquartieren entstehen regelmäßig neue öffentlich geförderte Wohnungen, während in älteren Stadtteilen häufig Bestandswohnungen nach Freiwerden erneut vermietet werden.

Tipps für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein

Da das Angebot an Sozialwohnungen deutlich kleiner ist als die Nachfrage, empfiehlt es sich:

  • den Wohnberechtigungsschein möglichst früh zu beantragen,
  • sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften registrieren zu lassen,
  • Suchaufträge auf den Internetseiten der Vermieter einzurichten,
  • auch angrenzende Stadtteile in die Suche einzubeziehen und
  • regelmäßig nach Neubauprojekten Ausschau zu halten, da dort häufig erstmals größere Kontingente öffentlich geförderter Wohnungen vergeben werden.

Gerade im Landwehrviertel werden in den kommenden Jahren weitere Bauabschnitte fertiggestellt. Dadurch verbessert sich das Angebot an öffentlich geförderten Wohnungen schrittweise, auch wenn die Nachfrage weiterhin hoch bleibt.

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein

Umzug mit bestehendem WBS

Ein niedersächsischer Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Trotzdem muss die konkrete Wohnung zur Haushaltsgröße, zur Einkommensgruppe und zu den jeweiligen Förderbedingungen passen.

Größere Wohnung bei besonderem Wohnbedarf

Eine größere Wohnfläche kann in besonderen Fällen in Betracht kommen, etwa bei Alleinerziehung, Schwerbehinderung oder besonderem persönlichen Wohnbedarf. Der zusätzliche Bedarf muss nachgewiesen werden.

Änderung des Einkommens

Ändert sich das Einkommen während des Verfahrens, sollte dies der zuständigen Stelle mitgeteilt werden. Maßgeblich ist die behördliche Prüfung. Ein bereits erteilter WBS gilt nicht unbegrenzt, sondern nur für die angegebene Dauer.

Ablehnung des Antrags

Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen, der Aufenthalt nicht ausreichend gesichert ist oder die Voraussetzungen nur vorübergehend vorliegen. Bei einer Ablehnung sollte der Bescheid sorgfältig geprüft werden.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Osnabrück

Gilt der Wohnberechtigungsschein Osnabrück nur in Osnabrück?

Ein in Niedersachsen ausgestellter WBS gilt grundsätzlich innerhalb Niedersachsens. Die konkrete geförderte Wohnung muss aber zur Haushaltsgröße und zu den jeweiligen Bindungen passen.

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein gültig?

Der Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen grundsätzlich ein Jahr. Danach muss bei Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Osnabrück beantragen?

Offizielle Informationen zum Antrag, zum Online-Antrag und zur zuständigen Stelle stellt die Stadt Osnabrück im ServicePortal bereit. Dort erklärt die Stadt auch, dass die Antragstellung vorwiegend online erfolgen soll. Über das ServicePortal können die Gebühr gezahlt und erforderliche Nachweise hochgeladen werden. Die offizielle Serviceseite der Stadt Osnabrück finden Sie hier:  Stadt Osnabrück.

Was ist der Unterschied zwischen WBS und Wohngeld?

Der WBS berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt beantragt.

Kann ich mit mittlerem Einkommen einen WBS bekommen?

Das kann möglich sein, wenn die konkrete geförderte Wohnung für eine höhere Einkommensgrenze vorgesehen ist. In Niedersachsen können bei bestimmten Förderungen auch mittlere Einkommen berücksichtigt werden. Die zuständige Stelle prüft den Einzelfall.

Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?

Nein. Der WBS ist nur der Berechtigungsnachweis. Eine Wohnung muss weiterhin selbst gesucht und beim jeweiligen Vermieter angemietet werden.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig für den Wohnberechtigungsschein in Osnabrück ist nach dem ServicePortal der Stadt das Team Wohnraum. Die folgenden Angaben beruhen auf den aktuell veröffentlichten Kontaktdaten der Stadt Osnabrück.

Angabe Kontakt
Zuständige Stelle Stadt Osnabrück, Team Wohnraum
Anschrift Bierstraße 32, 49074 Osnabrück
Kontaktperson Frau Feist
Telefon 0541 323-2815
E-Mail feist.m@osnabrueck.de
Unterlagen abgeben oder Formular abholen Donnerstag, 9 bis 12 Uhr
Offizielle Serviceseite ServicePortal Osnabrück

Für persönliche Beratung oder eine persönliche Antragstellung ist nach Angaben der Stadt eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Die aktuellen Hinweise im ServicePortal sollten vor einem Besuch geprüft werden.

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein Osnabrück sind die niedersächsischen Vorschriften zur sozialen Wohnraumförderung. Maßgeblich sind insbesondere das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz sowie die Wohnraumförderbestimmungen des Landes Niedersachsen.

  • § 3 Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz: Einkommensgrenzen
  • § 8 Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz: Erteilung des Wohnberechtigungsscheins
  • Wohnraumförderbestimmungen Niedersachsen: angemessene Wohnungsgrößen und weitere Fördervorgaben
  • Kommunale Hinweise der Stadt Osnabrück zum ServicePortal und zur Wohnraumförderstelle

Weiterführende Informationen