Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Dresden

Wohnberechtigungsschein Stadt Dresden

Die sächsische Landeshauptstadt hat seit der Wende eine beeindruckende Entwicklung erfahren, die den Standort sehr attraktiv gemacht hat. In der Folge gab es viele Zuzüge, die nicht nur zur Stadtentwicklung beitrugen, sondern auch dazu führten, dass bezahlbarer Wohnraum knapp wurde. Mieter mit einem mittleren oder geringen Einkommen haben die Möglichkeit, einen Wohnberechtigungsschein zu beantragen. Mit der Erteilung dieses Scheines machen sie ihren Anspruch auf eine Sozialwohnung geltend. Sozialwohnungen sind in der Miete deutlich günstiger als Wohnungen, die auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet werden können. Auch Mieterhöhungen sind nicht willkürlich möglich, sondern sie unterliegen strengen Gesetzen. Mit dem sozialen Wohnungsbau soll erreicht werden, dass auch einkommensschwache Dresdner Bürger bezahlbaren Wohnraum beziehen können.

Wohnberechtigungsschein Dresden anfordern

WBS Dresden

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Dresden per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Außerdem erhalten Sie weitere Informationen zur Antragsstellung.








Wohnungsmarktsituation in Dresden in Bezug auf den sozialen Wohnungsbau

Verglichen mit anderen Großstädten wie Frankfurt/Main, München, Hamburg oder Berlin sind die Mieten in Dresden günstiger. Erfolgt jedoch ein Vergleich mit dem Umland oder mit der Durchschnittsmiete in anderen Städten Sachsens, liegt Dresden zusammen mit Leipzig ganz vorn.

Nach der Wende war die Region um Dresden von einer starken Abwanderung betroffen. Wohnungen standen leer, die Bevölkerung ging zurück. Im Jahr 29 nach der Wende hat sich dieses Bild deutlich verändert. Mittlerweile hat neben Dresden auch Leipzig mit Wohnungsmangel und steigenden Mieten zu kämpfen. Dies forderte die Regierung zum Handeln auf, und so wurde im Jahre 2017 ein großes Förderprogramm für den sozialen Wohnungsbau vorgestellt. Das Land Sachsen plant den Bau von 1.125 Sozialwohnungen in Dresden und Leipzig und stellt dafür 41,5 Mio EUR zur Verfügung. In der Planung falle 555 Wohnungen auf das Stadtgebiet Dresden, die restlichen Wohnungen sind für Leipzig geplant. Die Regierung erhofft sich, mit diesem Förderprogramm eine Entspannung der Lage auf dem Wohnungsmarkt zu erreichen.

Darüber hinaus gibt es eine Richtlinie, die im November des vergangenen Jahres beschlossen wurde. Nach dieser sollen bereits bestehende Wohnungen mit einer sogenannten Mietpreis- und Belegungsbindung vermietet werden. Das Land Sachsen stellt für dieses Programm mehr als 140 Mio. EUR zur Verfügung. Das erklärte Ziel, einkommensschwachen Menschen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen, soll mit der Einleitung dieser Schritte erreicht werden. In Sachsen ist der Einkommensdurchschnitt der Bevölkerung niedriger als in den alten Bundesländern und Berlin. Während Brandenburg von der Nähe zur Hauptstadt und andere der neuen Bundesländer von Grenznähe zu den alten Bundesländern profitieren, hat Sachsen diese Vorteile nicht. In der Folge gibt es mehr Menschen, die sich auf dem freien Wohnungsmarkt die Miete nicht leisten können. Dem möchte das Land entgegentreten.

In Dresden wurde mehr als 17 Jahre nicht in den sozialen Wohnungsbau investiert. Dass diese Entscheidung falsch war, haben die Verantwortlichen mittlerweile eingestanden. Bauherren, die bereit sind, in den sozialen Wohnungsbau zu investieren, bekommen Zuschüsse, die nach den Quadratmetern berechnet werden. Der maximale Zuschuss beträgt 3,50 EUR pro Quadratmeter. Er wird für einen Zeitraum von 15 Jahren gewährt und soll Vermieter und Wohnungseigentümern einen Anreiz zur Vermietung an Personen mit einem Wohnberechtigungsschein schaffen. Gleichermaßen wird auf diese Weise dem Leerstand von Wohnungen vorgebeugt. Dieser resultiert daraus, dass sich viele Menschen die hohen Mieten in Dresden nicht mehr leisten können.
Die Situation auf dem Dresdner Wohnungsmarkt könnte sich in den nächsten Jahren noch verschärfen, weil mehr Menschen Zuzug begehren. Die Abwanderung aus dem ländlichen Raum in die Städte ist in Dresden besonders hoch.

 

Investition in den sozialen Wohnungsbau durch verschiedene Unternehmen

Es gibt verschiedene Unternehmen, die in den sozialen Wohnungsbau in Dresden investieren. Dabei handelt es sich um das neu gegründet Unternehmen „WiD Wohnen in Dresden“, das den Mangel an bezahlbarem Wohnraum in der sächsischen Landeshauptstadt erkannt hat und bislang zwölf Baugrundstücke erworben hat, um auf diesen Sozialwohnungen zu errichten.
Auch das Unternehmen „VIVIR Mehrgenerationen Wohnen“, das nicht nur in Dresden, sondern auch in Düsseldorf einen Firmensitz unterhält, möchte verstärkt in Sozialwohnungen investieren.

 

Wohnberechtigungsschein in Dresden beantragen

Anspruch auf eine Sozialwohnung und somit auf die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins für die Stadt Dresden haben alle Einwohner, die die zulässigen Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wer nicht in Dresden wohnt, muss einen triftigen Grund nachweisen, aus dem der Umzug in die Stadt notwendig ist. Dies kann eine Arbeitsstelle sein oder eine Heirat. Es gibt verschiedene Wohnberechtigungsscheine, wobei die Art der Förderung des Wohnraums, aber auch eine Behinderung oder des Alters des Antragstellers berücksichtigt werden.

Kontakt

Die Antragstellung kann durch eine direkte Vorsprache bei der SG Wohnungsfürsorge erfolgen. Alternativ ist es möglich, den Antrag per Post oder über eine deutsche E-Mail-Adresse zu stellen. Um die Bearbeitung des Antrages zu gewährleisten, müssen sämtliche Einkommensnachweise beigefügt werden. Dazu gehören nicht nur das Einkommen, sondern auch Sozialleistungen wie Kindergeld, BAföG, Renten oder Arbeitslosengeld.

Landeshauptstadt Dresden
Geschäftsbereich Soziales
Sozialamt
Abteilung Integration und Eingliederungsleistungen
Sachgebiet Wohnungsfürsorge
Postfach 120020
01001 Dresden

Die persönliche Vorsprache erfolgt in der
Junghansstraße 2
01277 Dresden
in den Zimmern 311, 313 und 315

Öffnungszeiten
Dienstag 08:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00, 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00

Die E-Mail-Adresse für die elektronische Antragstellung lautet wohnen@dresden.de.
Die Mitarbeiter sind unter der Telefonnummer 0351-4881371 zu erreichen.