
Der Wohnberechtigungsschein Dresden ist der Nachweis dafür, dass ein Haushalt eine geförderte oder belegungsgebundene Wohnung in der Landeshauptstadt Dresden beziehen darf. Er richtet sich vor allem an Menschen mit geringem oder mittlerem Einkommen, Familien, Alleinerziehende, ältere Menschen, Menschen mit Behinderung sowie Haushalte, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.
Die bisherigen Angaben zur Seite wurden aktualisiert. Maßgeblich sind die ab 1. Januar 2026 geltenden Einkommensgrenzen der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung sowie die aktuellen Informationen der Landeshauptstadt Dresden zum Wohnberechtigungsschein.
Wohnberechtigungsschein Dresden: Wer ist berechtigt?
Ein WBS bestätigt, dass ein Haushalt die Voraussetzungen für eine kostengünstige, belegungsgebundene Wohnung erfüllt. Voraussetzung ist, dass der Haushalt dauerhaft in Dresden wohnt oder dauerhaft nach Dresden ziehen möchte und das maßgebliche Haushaltseinkommen die jeweils geltende Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Als Haushaltseinkommen zählt nicht nur das Einkommen einer einzelnen Person. Berücksichtigt wird das Einkommen aller Personen, die zum Haushalt gehören. Die Stadt Dresden weist darauf hin, dass es sich um ein berechnetes Haushaltseinkommen handelt, das dem Nettoeinkommen nahekommt. Maßgebend ist grundsätzlich das zu erwartende Einkommen in den zwölf Monaten ab Ausstellung; wenn dieses noch nicht zuverlässig absehbar ist, können die Einkünfte der vergangenen zwölf Monate herangezogen werden.
Formular Wohnberechtigungsschein Dresden anfordern
Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Dresden anfordern. Das Formular können Sie anschließend online ausfüllen oder ausdrucken.
Aktuelle Einkommensgrenzen für den WBS Dresden ab 2026
Seit dem 1. Januar 2026 gelten in Sachsen höhere Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein. Nach Angaben der Landeshauptstadt Dresden steigen die Schwellen um bis zu 22,1 Prozent. Für den Wohnberechtigungsschein Dresden sind vor allem die Typen „L“, „gMW“ und „pMW“ relevant. Der Typ „B“ spielt in Dresden und Sachsen selbst keine praktische Rolle, kann aber bei einem Umzug in ein anderes Bundesland Bedeutung haben.
Quelle der folgenden Werte: Landeshauptstadt Dresden, Dienstleistungsinformation „Wohnberechtigungsschein“, letzte Änderung 05.01.2026; Sächsische Einkommensgrenzen-Verordnung vom 2. Dezember 2025, gültig ab 01.01.2026.
| Haushaltsgröße | WBS „L“, „gMW“ und „pMW“ | WBS „B“ |
|---|---|---|
| 1 Person | 20.520 Euro pro Jahr | 12.000 Euro pro Jahr |
| 2 Personen | 30.780 Euro pro Jahr | 18.000 Euro pro Jahr |
| 3 Personen | 37.791 Euro pro Jahr | 22.100 Euro pro Jahr |
| 4 Personen | 44.802 Euro pro Jahr | 26.200 Euro pro Jahr |
| 5 Personen | 51.813 Euro pro Jahr | 30.300 Euro pro Jahr |
| Jede weitere Person | + 7.011 Euro pro Jahr | + 4.100 Euro pro Jahr |
| Jedes Kind im Haushalt | + 855 Euro pro Jahr | + 500 Euro pro Jahr |
Für einzelne Förderwege kann zusätzlich die zweite Einkommensgrenze nach der Sächsischen Einkommensgrenzen-Verordnung relevant sein. Diese beträgt ab 2026 für einen Ein-Personen-Haushalt 23.640 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt 35.460 Euro, zuzüglich 8.077 Euro für jede weitere Person und 985 Euro für jedes Kind. Welche Grenze gilt, hängt vom konkreten geförderten Wohnraum und vom WBS-Typ ab.
Welche WBS-Typen gibt es in Dresden?
In Dresden werden verschiedene Wohnberechtigungsscheine unterschieden. Welcher WBS erforderlich ist, ergibt sich aus der jeweiligen Wohnung beziehungsweise aus dem Hinweis des Vermieters im Wohnungsangebot.
| WBS-Typ | Bedeutung in Dresden |
|---|---|
| WBS „L“ | Wird in Dresden häufig für vertraglich belegungsgebundene Wohnungen genutzt, unter anderem bei größeren Wohnungsbeständen. |
| WBS „gMW“ | Erforderlich für Wohnungen, die mit Mitteln der Förderrichtlinie gebundener Mietwohnraum neu gebaut oder umfassend umgebaut wurden. |
| WBS „pMW“ | Erforderlich für Wohnungen, die mit Mitteln der Förderrichtlinie preisgünstiger Mietwohnraum saniert oder modernisiert wurden. |
| WBS „B“ | In Dresden und Sachsen nicht für den regulären Bezug sächsischer geförderter Wohnungen maßgeblich, kann aber bei einem Umzug in ein anderes Bundesland eine Rolle spielen. |
Wie groß darf eine Wohnung mit WBS in Dresden sein?
Bei geförderten Wohnungen gelten nicht nur Einkommensgrenzen, sondern auch Wohnflächenhöchstgrenzen. Die zulässige Größe richtet sich nach Haushaltsgröße und WBS-Typ. Bei Wohnungen mit WBS „gMW“ gelten ab vier Personen etwas niedrigere Obergrenzen als bei den Typen „L“, „pMW“ und „B“. In begründeten Einzelfällen kann eine geringfügige Überschreitung möglich sein, etwa bei besonderem Wohnbedarf.
| Haushaltsgröße | WBS „L“, „pMW“ und „B“ | WBS „gMW“ |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 45 m² | bis 45 m² |
| 2 Personen | bis 60 m² | bis 60 m² |
| 3 Personen | bis 75 m² | bis 75 m² |
| 4 Personen | bis 90 m² | bis 85 m² |
| 5 Personen | bis 105 m² | bis 95 m² |
| Jede weitere Person | + 15 m² | + 10 m² |
Wohnungsmarktsituation und sozialer Wohnungsbau in Dresden
Dresden baut den Bestand an Sozialwohnungen kontinuierlich aus
Seit dem Neustart der sächsischen Wohnraumförderung im Jahr 2017 konnten in Dresden bereits 1.477 öffentlich geförderte Wohnungen bewilligt werden. Rund die Hälfte dieser Wohnungen wurde von der kommunalen WiD – Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG errichtet, die andere Hälfte entfällt auf private Wohnungsunternehmen und Investoren. Bis Mitte 2025 waren bereits 748 Wohnungen fertiggestellt, weitere Projekte befinden sich im Bau oder in der Planungsphase. Allein für das Förderprogramm 2025 erhielt Dresden Fördermittel in Höhe von 21,2 Millionen Euro, mit denen unter anderem weitere Bauabschnitte im Blüherpark sowie zusätzliche Wohnungsbauprojekte finanziert werden können.
Ein weiterer Meilenstein ist die Verlängerung der kommunalen Belegungsrechte für 10.000 Wohnungen bis zum Jahr 2036. Dadurch bleibt ein erheblicher Bestand an preisgebundenem Wohnraum langfristig für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein erhalten. Ohne diese Vereinbarung wäre die Zahl der belegungsgebundenen Wohnungen in Dresden deutlich zurückgegangen.
Große Wohnungsbauprojekte in Dresden
Die kommunale Wohnungsbaugesellschaft WiD realisiert derzeit zahlreiche Neubauvorhaben in verschiedenen Stadtteilen. Besonders bedeutend ist das neue Wohnquartier am Blüherpark, wo in mehreren Bauabschnitten rund 230 geförderte Wohnungen entstehen. Das Quartier kombiniert öffentlich geförderte und frei finanzierte Wohnungen und soll damit eine sozial ausgewogene Bewohnerstruktur schaffen.
Weitere Neubau- und Sanierungsprojekte befinden sich unter anderem an der Braunsdorfer Straße, der Schönaer Straße, der Alemannenstraße, dem Nickerner Weg, der Lugaer Straße sowie an der Bulgakowstraße. An der Braunsdorfer Straße entstehen beispielsweise 26 ausschließlich belegungsgebundene Wohnungen, die nur mit einem gültigen Wohnberechtigungsschein bezogen werden können. Zusätzlich werden ein Kindertreff, barrierefreie Wohnungen und moderne Gemeinschaftsflächen geschaffen.
Auch im Bestand investiert Dresden erheblich. Im Rahmen des Förderprogramms „Preisgünstiger Mietwohnraum“ werden seit 2023 zahlreiche bestehende Wohnungen modernisiert und gleichzeitig mit neuen Mietpreis- und Belegungsbindungen versehen. Allein in den Quartieren Am Jägerpark und Spreewaldquartier werden rund 1.200 Wohnungen umfassend saniert und langfristig als bezahlbarer Wohnraum gesichert. Insgesamt wurden über dieses Programm bereits 1.538 Wohnungen gefördert.
Welche Unternehmen bieten geförderten Wohnraum in Dresden an?
Der wichtigste Anbieter öffentlich geförderter Wohnungen ist die WiD – Wohnen in Dresden GmbH & Co. KG. Das kommunale Wohnungsunternehmen wurde 2017 gegründet und verwaltet inzwischen rund 2.400 Wohnungen. Ziel der Gesellschaft ist es, den kommunalen Wohnungsbestand langfristig auszubauen und insbesondere Haushalten mit geringem Einkommen sowie Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Neben Neubauprojekten investiert die WiD auch in die energetische Sanierung bestehender Wohnanlagen und entwickelt barrierefreie Wohnungen für ältere Menschen und Menschen mit Behinderungen.
Darüber hinaus engagieren sich zahlreiche Dresdner Wohnungsgenossenschaften im geförderten Wohnungsbau. Hierzu gehören unter anderem die WG Aufbau Dresden eG, die Wohnungsgenossenschaft Johannstadt eG, die Eisenbahner-Wohnungsbaugenossenschaft Dresden eG (EWG) sowie weitere Genossenschaften, die sowohl Neubauprojekte als auch Modernisierungen mit Fördermitteln des Freistaates Sachsen umsetzen. Gemeinsam leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit dauerhaft bezahlbarem Wohnraum.
Gültigkeit und praktische Bedeutung des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Dresden in der Regel ein Jahr. Innerhalb dieser Frist kann ein berechtigter Haushalt eine passende belegungsgebundene Wohnung anmieten. Der WBS selbst ist jedoch kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er bestätigt lediglich, dass die Voraussetzungen für den Bezug einer geförderten oder belegungsgebundenen Wohnung erfüllt sind.
Die Nachfrage nach günstigen Wohnungen ist in Dresden hoch. Das bedeutet: Auch mit gültigem WBS kann es dauern, bis eine passende Wohnung verfügbar ist. Sinnvoll ist deshalb, regelmäßig Wohnungsangebote von kommunalen, genossenschaftlichen und privaten Anbietern zu prüfen und dabei gezielt auf Hinweise wie „WBS erforderlich“, „WBS gMW“, „WBS pMW“ oder „belegungsgebunden“ zu achten.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Dresden
Wie hoch darf mein Einkommen für einen WBS in Dresden sein?
Für die in Dresden besonders wichtigen WBS-Typen „L“, „gMW“ und „pMW“ liegt die Grenze ab 2026 bei 20.520 Euro jährlich für eine Person und 30.780 Euro jährlich für zwei Personen. Für jede weitere Person kommen 7.011 Euro hinzu, für jedes Kind zusätzlich 855 Euro.
Zählt Brutto- oder Nettoeinkommen?
Die Stadt Dresden beschreibt das maßgebliche Einkommen als berechnetes Haushaltseinkommen, das dem Nettoeinkommen nahekommt. Entscheidend ist nicht nur das Einkommen einer Person, sondern das Einkommen aller Haushaltsmitglieder.
Wie lange ist der WBS in Dresden gültig?
Der Wohnberechtigungsschein gilt grundsätzlich ein Jahr. Maßgeblich ist das auf dem Bescheid angegebene Datum.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Dresden?
Den WBS für Dresden können Sie auf dem Portal der Stadt Dresden online ausfüllen und herunterladen.
Bekomme ich mit WBS automatisch eine Sozialwohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein bestätigt die Berechtigung, ersetzt aber keine Wohnungszusage. Eine konkrete Wohnung muss weiterhin über Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften gefunden werden.
Welche Wohnungsgröße ist mit WBS erlaubt?
Für eine Person sind in der Regel bis zu 45 m² möglich, für zwei Personen bis zu 60 m² und für drei Personen bis zu 75 m². Ab vier Personen unterscheiden sich die Werte je nach WBS-Typ.
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