Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Oldenburg

Sozialer Wohnungsbau in OldenburgPreisgünstige Mietwohnungen bleiben in Oldenburg knapp, weshalb die Stadt den Neubau geförderter Wohnungen und zusätzliche Belegungsbindungen gezielt unterstützt. Für viele Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein Oldenburg deshalb ein wichtiger Nachweis: Er berechtigt dazu, eine öffentlich geförderte Wohnung in Niedersachsen anzumieten, wenn Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße zusammenpassen.

Der Wohnberechtigungsschein wird in Oldenburg von der Stadtverwaltung ausgestellt. Maßgeblich sind die niedersächsischen Einkommensgrenzen, die seit dem 1. März 2025 deutlich höher liegen als früher. Diese Seite erklärt, wer einen WBS bekommen kann, welche Grenzen gelten, wo der Antrag gestellt wird und wie Wohnungssuchende anschließend nach gefördertem Wohnraum suchen können.

Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein in Oldenburg

Ein Wohnberechtigungsschein ist für Haushalte gedacht, die eine geförderte Mietwohnung beziehen möchten und deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. In Oldenburg gelten die landesrechtlichen Vorgaben des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes.

Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein für Oldenburg können insbesondere Wohnungssuchende haben, die:

  • sich nicht nur vorübergehend in Deutschland aufhalten,
  • in Oldenburg oder in Niedersachsen eine geförderte Mietwohnung beziehen möchten,
  • mit ihrem Haushaltseinkommen unter der maßgeblichen Einkommensgrenze liegen,
  • eine Wohnung suchen, deren Größe zur Zahl der Haushaltsmitglieder passt,
  • bei ausländischer Staatsangehörigkeit einen rechtlich gesicherten Aufenthalt nachweisen können.

Der Wohnberechtigungsschein ist kein Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Er ist ein Nachweis für Vermieter, Wohnungsunternehmen oder Genossenschaften, dass der Haushalt die Voraussetzungen für eine geförderte Wohnung grundsätzlich erfüllt.

Formular Wohnberechtigungsschein Oldenburg anfordern

WBS OldenburgHier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Oldenburg per E-Mail anfordern. Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular sofort online ausfüllen oder ausdrucken.








Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Oldenburg

In Niedersachsen wurden die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein zum 1. März 2025 um 25 Prozent angehoben. Für Oldenburg gelten damit die folgenden Netto-Jahresgrenzen nach § 3 Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz. Entscheidend ist das bereinigte Gesamtjahreseinkommen des Haushalts.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr Hinweis
1 Person 21.250 Euro Grundgrenze für Alleinstehende
2 Personen 28.750 Euro zum Beispiel Paar oder alleinerziehender Elternteil mit einem Kind
3 Personen ohne Kind 32.500 Euro 2-Personen-Grenze plus 3.750 Euro
Alleinerziehender mit 1 Kind 32.500 Euro 2-Personen-Grenze plus Kinderzuschlag
Paar mit 1 Kind 36.250 Euro 3 Personen plus Kinderzuschlag
Paar mit 2 Kindern 43.750 Euro 4 Personen plus zwei Kinderzuschläge
Jede weitere Person + 3.750 Euro zusätzlich zur jeweiligen Haushaltsgrenze
Jedes Kind im Haushalt + 3.750 Euro zusätzlich zur Personenzahl

Bei bestimmten geförderten Wohnungen können höhere Grenzen gelten. Das betrifft nicht jeden Wohnberechtigungsschein automatisch, sondern hängt von der konkreten Förderung und Belegungsbindung der Wohnung ab. In Niedersachsen können je nach Förderfall Überschreitungen der gesetzlichen Grenze zugelassen sein. Deshalb sollten Wohnungssuchende bei einer konkreten Wohnung immer prüfen lassen, welche Einkommensgrenze für genau diese Wohnung gilt.

Wie wird das Einkommen geprüft?

Für den Wohnberechtigungsschein zählt nicht einfach das aktuelle Monatsgehalt. Die Behörde prüft das voraussichtliche Einkommen der nächsten zwölf Monate. Grundlage sind regelmäßig die Einkünfte der letzten zwölf Monate vor Antragstellung. Zum Haushaltseinkommen gehören die Einkommen aller Personen, die in die geförderte Wohnung einziehen sollen.

Von den Einkünften können je nach Einzelfall Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden. Dazu können Werbungskosten, bestimmte Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltsleistungen oder Freibeträge bei Behinderung gehören. Die genaue Berechnung nimmt die zuständige Stelle vor. Deshalb kann ein Haushalt im Einzelfall auch dann die Voraussetzungen erfüllen, wenn das Bruttoeinkommen zunächst zu hoch wirkt.

Benötigte Unterlagen für den Antrag

Welche Nachweise erforderlich sind, hängt von der persönlichen Situation ab. Die Stadt prüft den Einzelfall. In der Praxis werden für den Wohnberechtigungsschein Oldenburg vor allem Unterlagen benötigt, mit denen Identität, Haushaltsgröße, Einkommen und besondere Wohnbedarfe belegt werden können.

Unterlage Wofür sie benötigt wird
Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel Nachweis der Identität und des Aufenthaltsstatus
Geburtsurkunden von Kindern Nachweis der Haushaltsmitglieder und Kinderzuschläge
Einkommensnachweise der letzten zwölf Monate Berechnung des maßgeblichen Gesamtjahreseinkommens
Bescheide über Sozialleistungen, Rente, Arbeitslosengeld, Unterhalt oder BAföG Nachweis weiterer Einkünfte oder Leistungen
Mietvertrag der bisherigen Wohnung Angaben zur aktuellen Wohnsituation
Mutterpass, Schwerbehindertenausweis oder ärztliche Nachweise Prüfung besonderer Wohnbedarfe oder Freibeträge
Angaben zur gewünschten geförderten Wohnung wichtig, wenn bereits eine konkrete Wohnung angeboten wurde

Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein gilt in Niedersachsen in der Regel ein Jahr ab Ausstellung. Innerhalb dieser Zeit kann der Haushalt damit eine passende geförderte Wohnung in Niedersachsen anmieten. Wird innerhalb der Gültigkeitsdauer keine Wohnung gefunden, muss später ein neuer Antrag gestellt werden.

Neben dem allgemeinen Wohnberechtigungsschein kann es einen gezielten Wohnberechtigungsschein für eine bestimmte Wohnung geben. Außerdem gibt es geförderte Wohnungen, die nur für bestimmte Personengruppen vorgesehen sind, zum Beispiel für ältere Menschen, Menschen mit Behinderung, Alleinerziehende, Auszubildende oder Studenten. Dann muss der jeweilige besondere Bedarf nachgewiesen werden.

In Niedersachsen wird der Wohnberechtigungsschein auch als B-Schein bezeichnet. Manche Wohnungsanzeigen verwenden zudem ältere oder umgangssprachliche Begriffe wie §-8-Schein. Gemeint ist in der Regel derselbe Nachweis: die amtliche Bestätigung, dass ein Haushalt eine geförderte Wohnung beziehen darf.

Angemessene Wohnungsgrößen mit WBS in Oldenburg

Der Wohnberechtigungsschein legt fest, welche Wohnungsgröße der Haushalt beziehen darf. Entscheidend ist die Zahl der Personen, die in die Wohnung einziehen. Für Niedersachsen gelten die folgenden Richtwerte:

Haushaltsgröße Angemessene Wohnfläche Übliche Raumzahl
1 Person bis 50 Quadratmeter 1 bis 2 Räume
2 Personen bis 60 Quadratmeter 2 Räume
3 Personen bis 75 Quadratmeter 3 Räume
4 Personen bis 85 Quadratmeter 4 Räume
Jede weitere Person + 10 Quadratmeter in der Regel ein weiterer Raum

Für Menschen mit Behinderung, Rollstuhlfahrer, Alleinerziehende oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf kann im Einzelfall eine größere Wohnfläche anerkannt werden. Ob das möglich ist, entscheidet die Behörde anhand der Nachweise.

Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Oldenburg

Die Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum ist in Oldenburg seit Jahren hoch. Die wachsende Universitätsstadt verzeichnet kontinuierlich steigende Einwohnerzahlen, während das Angebot an preisgünstigen Mietwohnungen nur langsam wächst. Für Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) bedeutet dies, dass öffentlich geförderte Wohnungen häufig stark nachgefragt sind und die Wohnungssuche Zeit in Anspruch nehmen kann.

Wie viele Sozialwohnungen gibt es in Oldenburg?

Der Bestand an Sozialwohnungen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen. Während es vor rund zehn Jahren noch etwa 3.850 öffentlich geförderte Wohnungen gab, sind heute nur noch rund 3.120 Sozialwohnungen vorhanden. Ursache hierfür ist das Auslaufen der Miet- und Belegungsbindungen älterer Förderprogramme. Gleichzeitig entstehen jedoch durch Neubauprogramme des Landes Niedersachsen und der Stadt Oldenburg wieder neue geförderte Wohnungen.

Allein im Jahr 2024 wurden in Oldenburg insgesamt 788 neue Wohnungen fertiggestellt. Seit 2015 entstanden mehr als 10.400 neue Wohnungen, wobei die Stadt verstärkt darauf achtet, dass auch öffentlich geförderte Mietwohnungen gebaut werden. Bauherren können hierfür Zuschüsse der Stadt sowie Förderdarlehen der NBank erhalten.

Wo entstehen neue geförderte Wohnungen?

Neue Sozialwohnungen entstehen insbesondere in größeren Neubauquartieren und bei Nachverdichtungsprojekten. Dazu gehören unter anderem:

  • Fliegerhorst Oldenburg – eines der größten Stadtentwicklungsprojekte mit mehreren hundert neuen Wohnungen, darunter auch öffentlich geförderte Mietwohnungen.
  • Kreyenbrück – Neubau von Mehrfamilienhäusern mit geförderten Wohnungen.
  • Eversten – Wohnungsneubauten mit einem Anteil preisgebundener Wohnungen.
  • Ofenerdiek – zusätzliche Mietwohnungen im Rahmen neuer Wohnquartiere.
  • Bloherfelde und Alexandersfeld – kleinere Neubauprojekte mit öffentlich gefördertem Wohnraum.

Gerade im Fliegerhorst-Quartier werden in den kommenden Jahren weitere Wohnungen fertiggestellt, sodass sich das Angebot an WBS-Wohnungen schrittweise erhöhen dürfte.

Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen?

Die wichtigste Anlaufstelle für Menschen mit Wohnberechtigungsschein ist die GSG OLDENBURG Bau- und Wohngesellschaft mbH. Sie ist das größte Wohnungsunternehmen der Stadt und bewirtschaftet rund 8.000 Wohnungen an etwa 400 Standorten in Oldenburg und dem Landkreis. Insgesamt verwaltet die Gesellschaft sogar mehr als 9.200 Mieteinheiten. Ein erheblicher Teil des öffentlich geförderten Wohnungsbestandes befindet sich in ihrem Portfolio. Neue Mietangebote werden regelmäßig über die Unternehmenswebsite veröffentlicht.

Daneben bietet auch die GBO Baugenossenschaft Oldenburg eG bezahlbare Genossenschaftswohnungen an. Zwar handelt es sich nicht ausschließlich um Sozialwohnungen, jedoch gehören auch preisgünstige Mietwohnungen zum Bestand. Mitgliedschaften und Wartelisten spielen hier häufig eine wichtige Rolle.

Weitere Wohnungen werden von der GEWOBA AG sowie kleineren Wohnungsgenossenschaften und privaten Investoren angeboten, die Neubauten mit Fördermitteln des Landes Niedersachsen errichten. Diese Wohnungen werden bei Erstvermietung häufig ausschließlich an Haushalte mit gültigem Wohnberechtigungsschein vergeben.

Wo finden Interessenten freie Sozialwohnungen?

Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte sich möglichst frühzeitig bei mehreren Vermietern registrieren und regelmäßig nach neuen Angeboten suchen. Besonders aussichtsreich sind folgende Wege:

  • Die GSG OLDENBURG veröffentlicht freie Wohnungen regelmäßig auf ihrer Internetseite und betreut den größten Bestand an geförderten Wohnungen in der Stadt.
  • Wohnungsgenossenschaften wie die GBO vergeben frei werdende Wohnungen häufig zunächst an ihre Mitglieder.
  • Neubauprojekte werden häufig einige Monate vor Fertigstellung vermarktet. Eine frühzeitige Bewerbung erhöht die Chancen erheblich.
  • Zusätzlich veröffentlichen Immobilienportale wie Immobilienscout24 oder Kleinanzeigen gelegentlich öffentlich geförderte Wohnungen privater Bauträger.

Da viele Wohnungen bereits kurz nach Veröffentlichung vergeben werden, empfiehlt es sich, Suchaufträge einzurichten und vollständige Bewerbungsunterlagen (Wohnberechtigungsschein, Einkommensnachweise und Schufa-Auskunft) bereitzuhalten.

Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Oldenburg

Die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheins ist in Oldenburg gebührenpflichtig. Nach den Angaben im Serviceportal der Stadt Oldenburg beträgt die Verwaltungsgebühr für die Ausstellung 18 Euro. In Ausnahmefällen wird für einen erweiterten Wohnberechtigungsschein eine Gebühr von 25 Euro fällig.

Leistung Gebühr
Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheins 18 Euro
Erweiterter Wohnberechtigungsschein in Ausnahmefällen 25 Euro

Sonderfälle beim Wohnberechtigungsschein Oldenburg

Umzug mit bestehendem Wohnberechtigungsschein

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein kann innerhalb seiner Gültigkeit für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Wer bereits in einer geförderten Wohnung wohnt und erneut umziehen möchte, sollte rechtzeitig prüfen lassen, ob ein neuer WBS erforderlich ist.

Größere Wohnung bei besonderem Wohnbedarf

Eine größere Wohnung kann in Betracht kommen, wenn ein besonderer Bedarf nachgewiesen wird. Das kann zum Beispiel bei Behinderung, Schwangerschaft, Pflegebedarf oder besonderen familiären Umständen relevant sein. Die Entscheidung trifft die zuständige Stelle der Stadt Oldenburg.

Einkommensänderung nach Antragstellung

Ändert sich das Einkommen während der Prüfung, sollte die Behörde informiert werden. Für die Berechnung ist das voraussichtliche Einkommen maßgeblich. Unvollständige oder veraltete Angaben können die Bearbeitung verzögern oder zu einer falschen Entscheidung führen.

Ablehnung des Antrags

Wird ein Antrag abgelehnt, liegt das häufig an einer überschrittenen Einkommensgrenze, fehlenden Unterlagen oder einer nicht passenden Wohnungsgröße. In solchen Fällen sollte geprüft werden, ob ein besonderer Förderfall, eine andere Einkommensgrenze oder ein neuer Antrag nach geänderter Situation möglich ist.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Oldenburg

Gilt der Wohnberechtigungsschein Oldenburg nur in Oldenburg?

Ein allgemeiner Wohnberechtigungsschein aus Niedersachsen gilt grundsätzlich für geförderte Wohnungen in Niedersachsen. Für geförderte Wohnungen in einem anderen Bundesland gelten die dortigen Regeln. Ein gezielter Wohnberechtigungsschein kann dagegen auf eine bestimmte Wohnung beschränkt sein.

Wie lange ist der WBS gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist in Niedersachsen in der Regel ein Jahr gültig. Wird in dieser Zeit keine passende geförderte Wohnung gefunden, muss später ein neuer Antrag gestellt werden.

Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Oldenburg beantragen?

Offizielle Informationen zum Antrag stellt die Stadt Oldenburg im Serviceportal bereit. Dort ist die Dienstleistung als „Wohnberechtigungsschein: Ausstellung“ geführt. Nach den aktuellen Angaben der Stadt kann der Antrag unter anderem per E-Mail an die zuständige Stelle gerichtet werden. Die Informationen zum Verfahren, zu erforderlichen Unterlagen und zu Gebühren sind über die offizielle Serviceseite abrufbar. Serviceportal Oldenburg

Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?

Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und werden getrennt beantragt.

Kann ich mit einem WBS automatisch eine Sozialwohnung bekommen?

Nein. Der WBS ist nur der Berechtigungsnachweis. Eine passende Wohnung muss weiterhin gefunden und vom Vermieter vergeben werden. Zusätzlich müssen Wohnungsgröße, Belegungsbindung und gegebenenfalls besondere Zielgruppen passen.

Welche Einkommensgrenze gilt bei einer konkreten Wohnung?

Das hängt von der Förderung der Wohnung ab. Für viele Wohnungen gilt die gesetzliche Grenze nach § 3 NWoFG. Bei bestimmten geförderten Wohnungen können höhere Grenzen gelten. Deshalb sollte bei jeder konkreten Wohnung geklärt werden, ob ein einfacher oder erweiterter Wohnberechtigungsschein benötigt wird.

Kontakt & Öffnungszeiten

Zuständig ist bei der Stadt Oldenburg der Bereich Pflege, Wohnen und Soziale Beratung im Amt für Teilhabe und Soziales. Die Stadt verweist im Serviceportal außerdem auf die Möglichkeit, den Antrag per E-Mail an die zuständige WBS-Adresse zu stellen.

Kontaktpunkt Angaben
Zuständige Stelle Stadt Oldenburg, Amt für Teilhabe und Soziales, Pflege, Wohnen und Soziale Beratung
Anschrift Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg
E-Mail für WBS-Anträge wohnberechtigungsschein@stadt-oldenburg.de
Allgemeine E-Mail soziales@stadt-oldenburg.de
ServiceCenter 0441 235-4444 oder Behördennummer 115
Öffnungszeiten Montag und Dienstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Mittwoch nach Vereinbarung, Donnerstag 8 bis 12 Uhr und 13.30 bis 15.30 Uhr, Freitag 8 bis 12 Uhr
Offizielle Serviceseite Ausstellung

Rechtliche Grundlagen

Die wichtigsten Grundlagen für den Wohnberechtigungsschein in Oldenburg sind das Niedersächsische Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz und die dazugehörige Durchführungsverordnung. Das Landesrecht regelt insbesondere Einkommensgrenzen, Einkommensermittlung und mögliche abweichende Grenzen bei bestimmten Förderfällen.

  • Niedersächsisches Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetz (NWoFG): regelt die soziale Wohnraumförderung in Niedersachsen und enthält die maßgeblichen Einkommensgrenzen.
  • Durchführungsverordnung zum NWoFG (DVO-NWoFG): regelt unter anderem die Einkommensermittlung und abweichende Einkommensgrenzen.
  • Wohnraumförderungsgesetz des Bundes (WoFG): enthält allgemeine bundesrechtliche Grundlagen der sozialen Wohnraumförderung.
  • Kommunale Förderprogramme der Stadt Oldenburg: ergänzen die Landesförderung durch städtische Programme für preisgünstigen Mietwohnraum und Belegungsbindungen.

Weiterführende Informationen