Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Oldenburg

Oldenburg in Niedersachsen ist nicht nur für junge Menschen eine lebenswerte Stadt. Die heutige Universitätsstadt bietet ihren Einwohnern, ganz gleich ob sie Einheimische oder erst Zugezogene sind, eine besondere Atmosphäre. Der wichtigste Binnenhafen von Niedersachsen ist als Arbeitgeber attraktiv, eine hervorragende Infrastruktur, ein reges Kulturleben und eine durch viel Grün gekennzeichnete Stadtatmosphäre sorgen für einen hohen Lebensstandard.

Wer in der Stadt heimisch werden und eine Sozialwohnung beziehen will, braucht einen Wohnberechtigungsschein für Oldenburg. In der Stadt und im Landkreis Oldenburg gibt es recht unterschiedliche Projekte des sozialen Wohnungsbaus. Im Mittelpunkt steht dabei die Suche nach stadteigenen Flächen. Hier sind Grund und Boden preiswerter um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen.

Oldenburg baut wieder mehr Sozialwohnungen

Der soziale Wohnungsbau in der niedersächsischen Stadt Oldenburg erlebt einen leichten Aufschwung. Seit kurzer Zeit kann er nun sogar noch mehr als bisher gefördert werden. Denn nun sichert eine entsprechende Richtlinie, dass für die Schaffung bezahlbarer Wohnungen Flächen in der gesamten Stadt und nicht nur an deren Rändern und im Umland bereitgestellt werden können. Unbürokratische Förderrichtlinien sorgen darüber hinaus dafür, dass preisgünstige Wohnungen jetzt durch noch schneller entstehen können.

Wohnberechtigungsschein Oldenburg anfordern

WBS Oldenburg

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Oldenburg per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Sie können das Formular sofort online ausfüllen oder ausdrucken.








Wie gestaltet sich der Neubau von Wohnungen in der Stadt?

Das Land Niedersachsen stellt jedes Jahr Millionen von Euro Fördergelder für die Schaffung bezahlbaren Wohnraums bereit. In nur wenigen Monaten entstanden so zum Beispiel zusätzliche 200 Sozialwohnungen, für die eine Fördersumme von rund 2,7 Millionen Euro ausgegeben wurde.

Eines der größten Probleme in Oldenburg ist allerdings die Ausweisung geeigneter Flächen. Hohe Preise für Grundstücke machen das Bauen teurer. So wird es von Jahr zu Jahr immer schwieriger, neuen Wohnraum für Menschen zu errichten, die sich die Mieten am freien Markt einfach nicht leisten können.

Sozialer Wohnungsbau in OldenburgDabei ist gerade bezahlbarer Wohnraum eine der wichtigsten Voraussetzungen dafür, dass Menschen am städtischen Leben in Oldenburg teilhaben können. Ein Ausweichen des sozialen Wohnungsbaus nur auf städtische Randgebiete ist dafür nicht förderlich. Deshalb hat die Stadt eine Richtlinie für den Neubau von Sozialwohnungen geändert.

Bauen auf städtischen Grundstücken

Nun hat die Stadt Oldenburg einige neue Bauflächen im Stadtgebiet ausgewiesen. Insgesamt 1.300 Wohneinheiten sollen allein auf städtischen Grundstücken gebaut werden. Im Stadtteil Eversten etwa sind neben Reihenhäusern und Doppelhaushälften auch Einfamilienhäuser im sozialen Wohnungsbau geplant. Preiswerte Wohnungen lässt die Stadt auch am Fliegerhorst und auf dem Gelände der ehemaligen Donnerschweekaserne errichten. In das in Oldenburg besonders erfolgreiche Konzept der Nachverdichtung passen außerdem die mehr als 90 Wohneinheiten, die am alten Bahndamm entstehen.

Wer baut in Oldenburg Sozialwohnungen?

Eine interessante Variante beim Bau von Sozialwohnungen in Oldenburg wäre es, wenn die Stadt selbst als Bauherr auftritt. Dann, so der Vorschlag verschiedener Parteien im Stadtrat, müssten Flächen nicht mehr an Investoren verkauft werden. Ein Träger für den sozialen Wohnungsbau in der Stadt ist die Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft (GSG) Oldenburg. Sie versteht Gemeinnützigkeit als Tradition und ist seit Jahrzehnten im mietpreisgebundenen Segment aktiv.

Grundstückseigentümer, Bauherren und Baugesellschaften können sich im sozialen Wohnungsbau um Fördergelder bemühen. Immerhin 20 Prozent der Baukosten können vom Land und von der Stadt bezuschusst werden. Dafür müssen Antragsteller wichtige Kriterien erfüllen:

Die Nettokaltmiete darf nicht über 6,00 Euro kalt pro Quadratmeter Wohnraum liegen.
Die Wohnungen dürfen nur an Familien mit einem einfachen Wohnberechtigungsschein vermietet werden
Die Dauer der Bindung darf nicht unter 10 Jahren ab Bezugsfertigkeit liegen.

Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein in Oldenburg?

Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein für Oldenburg haben:

  • Wohnungssuchende, die sich dauerhaft im Bundesgebiet aufhalten,
  • auf längere Zeit ihren Wohnsitz begründen wollen.
  • deren Nettoeinkommen unter bestimmten Grenzen liegt.

Außerdem muss die Größe der Wohnung angemessen sein. Es müssen darüber hinaus weitere Bestimmungen in den entsprechenden Förderrichtlinien erfüllt werden.

Welche Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen gelten?

  • Alleinstehende: 17.000 Euro im Jahr und 50 qm
  • 2 Personen: 23.000 Euro im Jahr und 60 qm auf 2 Wohnräume verteilt
  • 3 Personen: 26.000 Euro im Jahr und 75 qm, verteilt auf 3 Wohnräume

Für jede weitere Person, die zum Haushalt gehört, steigt die Grenze beim Einkommen um 3.000 Euro, die angemessene Wohnfläche erhöht sich um 10 qm bzw. um einen Raum.

Für jedes Kind im Haushalt steigt die Einkommensgrenze noch einmal um 3.000 Euro.

Für eine schwerbehinderte Person mit einem Grad der Behinderung (GdB) von wenigstens 50% kann zusätzlich ein Freibetrag in der Höhe von 4.000 Euro abgesetzt werden.

Wo gibt es den Wohnberechtigungsschein?

Den Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein können Berechtigte beim Amt für Pflege, Wohnen und Soziale Beratung abgeben. Im Servicecenter der Stadt Oldenburg können sie einen Termin dafür vereinbaren. Zu diesem Terminbringen sie folgende Formulare und Unterlagen mit:

  • Pass oder Personalausweis, bei Kindern die Geburtsurkunde, abhängig vom Alter
  • Belege zum Einkommensbelege (z.B. Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate oder Sozialhilfebescheid des letzten Jahres)
  • Antrag auf Wohnberechtigungsschein
  • Mietvertrag zur aktuellen Wohnung
  • evtl. Mutterpass, Schwerbehindertenausweis

Wird ein neuer Wohnberechtigungsschein für Oldenburg ausgestellt, kostet das Gebühren von 10 bis 18 Euro. Für einen erweiterten Wohnberechtigungsschein beträgt die Gebühr 25 Euro.

Den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Oldenburg und weitere Informationen gibt es außerdem beim Bürgerservice der Stadt Oldenburg.

Kontakt

Pflege, Wohnen und Soziale Beratung
Pferdemarkt 14
26121 Oldenburg

Bürgerservice der Stadt Oldenburg.

E-Mail: soziales@stadt-oldenburg.de
Tel.: 0441 235 38 14