Der Wohnungsmarkt in Hamm ist enger geworden, als es das vergleichsweise moderate Mietniveau vermuten lässt: Der Masterplan Wohnen der Stadt Hamm bewertet die sehr niedrige strukturelle Leerstandsquote von rund 1,18 Prozent als Zeichen eines sehr angespannten Wohnungsmarkts. Gerade für Haushalte mit geringem Einkommen ist der Wohnberechtigungsschein für Hamm deshalb ein wichtiger Nachweis, um eine öffentlich geförderte Wohnung beziehen zu können.
Eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung darf in Hamm grundsätzlich nur beziehen, wer einen gültigen Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, vorlegen kann. Der Schein bestätigt, dass Einkommen, Haushaltsgröße und Wohnungsgröße zu den Vorgaben des Landes Nordrhein-Westfalen passen. Er ist aber keine Wohnungszusage. Die passende Wohnung muss anschließend über Vermieter, die städtische Wohnungsvermittlung oder andere seriöse Wohnungsanbieter gesucht werden.
Voraussetzungen für den Wohnberechtigungsschein Hamm
Für den Wohnberechtigungsschein Hamm gelten die Regeln des Landes Nordrhein-Westfalen. Nach den offiziellen Angaben der Stadt Hamm kann ein WBS erteilt werden, wenn mehrere Voraussetzungen erfüllt sind. Maßgeblich sind vor allem der gewöhnliche Aufenthalt, die Haushaltsgröße, das bereinigte Jahreseinkommen und die Größe der gewünschten geförderten Wohnung.
- Der Antragsteller hält sich nicht nur vorübergehend in Deutschland auf.
- Der Haushalt will für längere Zeit, in der Regel mindestens zwölf Monate, einen Wohnsitz und selbständigen Haushalt begründen.
- Das Gesamteinkommen aller Haushaltsangehörigen überschreitet die maßgebliche Einkommensgrenze nach § 13 WFNG NRW nicht.
- Die neue öffentlich geförderte Wohnung überschreitet nicht die zulässige Wohnungsgröße für den Haushalt.
Besondere Lebenslagen können bei der Prüfung eine Rolle spielen. Das betrifft zum Beispiel Familien, Alleinerziehende, Schwangere, Menschen mit Behinderung, Pflegebedürftige oder Haushalte mit besonderem Wohnbedarf. Ob ein Anspruch besteht, prüft die zuständige Stelle immer im Einzelfall.
Formular Wohnberechtigungsschein Hamm anfordern

Einkommensgrenzen für den WBS in Hamm
Für Hamm gelten die landesweiten Einkommensgrenzen in Nordrhein-Westfalen. Die Stadt Hamm weist darauf hin, dass es sich um die Summe der bereinigten Jahreseinkommen aller haushaltsangehörigen Personen handelt. Die folgenden Werte entsprechen den offiziellen Angaben der Stadt Hamm und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen. Stand: Mai 2026.
| Haushalt | Einkommensgrenze 100 % pro Jahr | Beispiel: mögliches Brutto-Jahreseinkommen |
|---|---|---|
| 1 Person | 23.540 Euro | 38.011 Euro |
| 2 Personen | 28.350 Euro | 51.777 Euro |
| Alleinerziehend mit 1 Kind | 29.210 Euro | 53.121 Euro |
| 3 Personen, davon 1 Kind | 35.740 Euro | 57.074 Euro |
| 4 Personen, davon 2 Kinder | 43.130 Euro | 68.621 Euro |
| 5 Personen, davon 3 Kinder | 50.520 Euro | 80.168 Euro |
Die Brutto-Werte sind nur Beispiele. Sie beruhen auf Annahmen des Landes, etwa dass eine Person im Haushalt Einkommen erzielt und bestimmte Abzüge berücksichtigt werden. Im konkreten Fall kann das Ergebnis anders ausfallen. Entscheidend ist nicht das einfache Bruttoeinkommen, sondern das anrechenbare beziehungsweise bereinigte Jahreseinkommen.
Einkommensgruppe A und Einkommensgruppe B
Die Grenze von 100 Prozent entspricht in Nordrhein-Westfalen der Einkommensgruppe A. Für bestimmte geförderte Wohnungen kann auch die Einkommensgruppe B relevant sein. Diese erlaubt je nach Förderbindung ein höheres Einkommen, liegt aber nicht automatisch bei jeder Sozialwohnung vor. Ob eine Wohnung für die Einkommensgruppe A oder B vorgesehen ist, ergibt sich aus der jeweiligen Bindung der konkreten Wohnung.
Wie wird das Einkommen bewertet?
Beim Wohnberechtigungsschein wird das Einkommen des gesamten Haushalts geprüft. Dazu gehören in der Regel die Einkommen aller Personen, die in der geförderten Wohnung leben sollen. Die Stadt Hamm verlangt unter anderem eine Einkommenserklärung von jeder Person ab 16 Jahren mit eigenem Einkommen.
Zum Einkommen können zum Beispiel Arbeitslohn, Renten, Unterhaltszahlungen, Leistungen wie Arbeitslosengeld oder Einkünfte aus selbstständiger Arbeit gehören. Je nach Fall können Abzüge und Freibeträge berücksichtigt werden, etwa für Steuern, Sozialversicherungsbeiträge, Unterhaltsverpflichtungen, Schwerbehinderung oder Pflegebedürftigkeit. Deshalb kann ein Haushalt trotz eines höheren Bruttoeinkommens noch innerhalb der maßgeblichen Grenze liegen.
Wer unsicher ist, sollte den Antrag nicht vorschnell ausschließen. Die Behörde berechnet das Einkommen im Einzelfall anhand der vorgelegten Nachweise.
Benötigte Unterlagen für den WBS-Antrag in Hamm
Die Stadt Hamm unterscheidet zwischen Unterlagen, die immer vorzulegen sind, und zusätzlichen Nachweisen, die nur in bestimmten Lebenslagen erforderlich werden. Antragsteller sollten Kopien einreichen und fehlende Unterlagen möglichst vorab klären.
Diese Unterlagen werden regelmäßig benötigt
- ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular,
- Einkommenserklärung von jeder zum Haushalt gehörenden Person ab 16 Jahren mit eigenem Einkommen,
- Personalausweis, Pass, Aufenthaltserlaubnis oder Nachweis der Meldeverhältnisse für alle Haushaltsangehörigen,
- Nachweis über den Aufenthaltsstatus mit mindestens einem Jahr Gültigkeit,
- aktuelle Meldebescheinigung für Personen, die außerhalb von Hamm gemeldet sind.
Weitere Nachweise je nach Einzelfall
- Einkommen des Vorjahres, zum Beispiel Steuerbescheid oder Dezember-Abrechnung,
- drei aktuelle Gehaltsabrechnungen des laufenden Jahres,
- Rentenbescheide, Leistungsbescheide oder Bescheide über Grundsicherung,
- Nachweise zu selbstständiger Tätigkeit, Vermietung oder Verpachtung,
- BAföG-Bescheid, Immatrikulationsbescheinigung, Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag,
- Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid oder ärztliches Attest,
- Nachweise über Unterhalt, Unterhaltsvorschuss, Sorgerecht oder Schwangerschaft,
- Kündigung, Räumungsklage oder andere Nachweise bei drohendem Wohnungsverlust.
Gültigkeit und Arten des Wohnberechtigungsscheins
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel für ein Jahr. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Haushalt nach einer passenden öffentlich geförderten Wohnung suchen. Ein in NRW ausgestellter WBS ist grundsätzlich für öffentlich geförderten Wohnraum in Nordrhein-Westfalen relevant. Die Wohnung muss aber zur angegebenen Personenzahl, Wohnungsgröße und Einkommensgruppe passen.
Wichtig ist der Unterschied zwischen einem allgemeinen und einem gezielten Wohnberechtigungsschein. Ein allgemeiner WBS bestätigt grundsätzlich die Berechtigung für eine passende geförderte Wohnung. Ein gezielter WBS oder eine Bezugsgenehmigung kann sich dagegen auf eine konkrete Wohnung beziehen. Welche Variante im Einzelfall benötigt wird, hängt von der Wohnung und ihrer Förderbindung ab.
Wohnungsgröße mit Wohnberechtigungsschein in Hamm
Der Wohnberechtigungsschein enthält auch Angaben zur angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Zahl der Personen im Haushalt. Die Stadt Hamm nennt folgende Orientierungswerte:
| Haushaltsgröße | Angemessene Wohnungsgröße |
|---|---|
| 1 Person | bis 50 qm |
| 2 Personen | 65 qm Wohnfläche oder 2 Wohnräume |
| 3 Personen | 80 qm Wohnfläche oder 3 Wohnräume |
| 4 Personen | 95 qm Wohnfläche oder 4 Wohnräume |
| 5 Personen | 110 qm Wohnfläche oder 5 Wohnräume |
| jede weitere Person | zusätzlich 15 qm oder ein weiterer Raum |
In besonderen Fällen kann zusätzlicher Wohnraum notwendig sein, etwa bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedarf, Schwangerschaft oder einem anderen anerkannten Wohnbedarf. Auch hier entscheidet die zuständige Stelle anhand der Nachweise.
Wohnungsmarkt für Soziales Wohnen in Hamm
Soziales Wohnen bleibt in Hamm ein wichtiges kommunales Thema. Der Masterplan Wohnen der Stadt beschreibt eine hohe Nachfrage nach preisgebundenem Wohnraum. Gleichzeitig nimmt der preisgebundene Wohnungsbestand trotz Anstrengungen ab. Für Haushalte mit niedrigem Einkommen bedeutet das: Ein Wohnberechtigungsschein ist notwendig, garantiert aber noch keine freie Wohnung.
Zusätzlich verfügt die Stadt Hamm über eine eigene Wohnungsvermittlung, die dem Amt für Soziales, Wohnen und Pflege zugeordnet ist. Dort können sich Wohnungssuchende im Rahmen der aktiven Wohnungsvermittlung in eine Wohnungssuchendendatei aufnehmen lassen. Außerdem verweist die Stadt auf eine Liste mit Vermieteradressen, die bei der Suche nach öffentlich gefördertem Wohnraum helfen kann. Ein Rechtsanspruch auf Vermittlung einer Wohnung besteht jedoch nicht.
Der aktuelle Mietspiegel 2025 der Stadt Hamm zeigt, dass die ortsübliche Vergleichsmiete für nicht preisgebundene Wohnungen zwar weiterhin als Orientierung dient, aber nicht mit den Regeln für öffentlich geförderte Wohnungen gleichzusetzen ist. Geförderte Wohnungen unterliegen besonderen Miet- und Belegungsbindungen. Deshalb ist der WBS in Hamm vor allem für Haushalte wichtig, die auf bezahlbaren Wohnraum angewiesen sind.
Wo befinden sich Sozialwohnungen in Hamm?
Öffentlich geförderte Wohnungen verteilen sich auf nahezu das gesamte Stadtgebiet. Besonders viele Wohnungen befinden sich in den größeren Stadtbezirken:
- Hamm-Mitte
- Bockum-Hövel
- Heessen
- Pelkum
- Herringen
- Rhynern
In diesen Stadtteilen bewirtschaften kommunale Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften einen großen Teil des preisgebundenen Wohnungsbestandes. Familien finden dort häufig größere Wohnungen, während in zentralen Lagen auch kleinere Wohnungen für Einzelpersonen und Senioren angeboten werden.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Hamm?
Die größte Vermieterin ist die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB). Das kommunale Wohnungsunternehmen verwaltet mehr als 4.000 Wohnungen im gesamten Stadtgebiet und errichtet regelmäßig neue Wohngebäude sowie modernisiert bestehende Bestände. Neben frei finanzierten Wohnungen gehören zahlreiche öffentlich geförderte Wohnungen zum Bestand. Die HGB bietet Wohnungen für Singles, Familien, Senioren sowie Auszubildende und Studierende an.
Ein weiterer wichtiger Anbieter ist die Bauverein- und Siedlungsgenossenschaft Hamm eG. Die Genossenschaft verfügt über mehrere Wohnanlagen in unterschiedlichen Stadtteilen und bietet ihren Mitgliedern langfristig bezahlbaren Wohnraum an.
Ebenfalls zum Angebot preisgünstiger Wohnungen tragen die Heimstätten-Genossenschaft Hamm eG sowie die Gemeinnützige Baugenossenschaft Freie Scholle Hamm eG bei. Darüber hinaus entstehen im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung immer wieder Neubauprojekte privater Investoren und Bauträger.
Wie viele Sozialwohnungen gibt es?
Eine exakt veröffentlichte Gesamtzahl der aktuell belegungsgebundenen Wohnungen in Hamm wird von der Stadt nicht regelmäßig veröffentlicht. Das Angebot verteilt sich jedoch auf mehrere tausend öffentlich geförderte Wohnungen, die überwiegend von kommunalen Wohnungsunternehmen und Genossenschaften bewirtschaftet werden. Gleichzeitig fallen jedes Jahr ältere Wohnungen aus der Mietpreisbindung heraus, weshalb das Land Nordrhein-Westfalen und die Stadt Hamm verstärkt auf den Neubau neuer Sozialwohnungen setzen. Die öffentliche Wohnraumförderung unterstützt hierfür Neubauten, Aufstockungen, Modernisierungen und den Erwerb von Mietwohnungen mit langfristigen Mietpreisbindungen.
Wie finden Betroffene eine Sozialwohnung?
Wer eine öffentlich geförderte Wohnung in Hamm mieten möchte, sollte möglichst früh einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen. Anschließend empfiehlt es sich, sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen registrieren zu lassen. Gute Anlaufstellen sind insbesondere:
- die Hammer Gemeinnützige Baugesellschaft mbH (HGB),
- die Bauverein- und Siedlungsgenossenschaft Hamm eG,
- weitere Wohnungsgenossenschaften,
- sowie die Wohnungsvermittlung der Stadt Hamm.
Zusätzlich veröffentlichen Wohnungsunternehmen freie WBS-Wohnungen auf ihren eigenen Internetseiten sowie auf großen Immobilienportalen. Da viele geförderte Wohnungen innerhalb kurzer Zeit vergeben werden, lohnt es sich, Wohnungsangebote regelmäßig zu prüfen und vollständige Bewerbungsunterlagen bereitzuhalten.
Kosten des Wohnberechtigungsscheins in Hamm
Die Stadt Hamm weist offiziell darauf hin, dass die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins gebührenpflichtig ist. Eine konkrete Gebührenhöhe wird auf der offiziellen Informationsseite nicht beziffert. Antragsteller sollten die aktuelle Gebühr daher direkt bei der zuständigen Stelle erfragen.
Wer Bürgergeld, Grundsicherung oder andere Sozialleistungen bezieht, sollte außerdem nachfragen, ob im Einzelfall eine Ermäßigung oder Befreiung möglich ist. Eine solche Möglichkeit sollte aber nicht vorausgesetzt werden, solange sie nicht von der Behörde bestätigt wurde.
Sonderregelungen und häufige Sonderfälle
Umzug innerhalb von Nordrhein-Westfalen
Ein Wohnberechtigungsschein aus Hamm kann grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in Nordrhein-Westfalen relevant sein. Die neue Wohnung muss aber zur Haushaltsgröße, zur zulässigen Wohnfläche und zur Einkommensgruppe passen. Bei einem gezielten WBS kann eine neue Prüfung erforderlich sein.
Größere Wohnung bei Familienzuwachs
Wenn ein Haushalt wächst, etwa durch Geburt eines Kindes oder Zusammenzug weiterer Haushaltsangehöriger, kann sich die angemessene Wohnungsgröße ändern. Dafür sollten Nachweise wie Mutterpass, Geburtsurkunde oder Meldeunterlagen vorgelegt werden.
Menschen mit Behinderung oder Pflegebedarf
Bei Rollstuhlnutzung, Pflegebedürftigkeit oder gesundheitlich begründetem Wohnbedarf können zusätzliche Nachweise erforderlich sein. Die Stadt Hamm nennt unter anderem Schwerbehindertenausweis, Pflegegradbescheid oder ärztliches Attest als mögliche Unterlagen.
Ablehnung des Antrags
Ein Antrag kann abgelehnt werden, wenn die Einkommensgrenze überschritten wird, Unterlagen fehlen, der Aufenthalt nicht ausreichend geklärt ist oder die gewünschte Wohnung nicht zu den Vorgaben passt. Fehlende Nachweise sollten möglichst schnell nachgereicht werden.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Hamm
Wer bekommt einen Wohnberechtigungsschein in Hamm?
Einen Wohnberechtigungsschein kann erhalten, wer die Voraussetzungen nach dem nordrhein-westfälischen Wohnraumförderrecht erfüllt. Entscheidend sind vor allem das bereinigte Jahreseinkommen, die Haushaltsgröße, der gewöhnliche Aufenthalt und die zulässige Wohnungsgröße.
Wie lange ist der WBS in Hamm gültig?
Ein Wohnberechtigungsschein gilt in Nordrhein-Westfalen in der Regel ein Jahr. Danach muss bei weiterem Bedarf ein neuer Antrag gestellt werden.
Gilt der Wohnberechtigungsschein nur in Hamm?
Ein in Nordrhein-Westfalen ausgestellter WBS ist grundsätzlich für öffentlich geförderte Wohnungen in NRW relevant. Die konkrete Wohnung muss aber zur eingetragenen Haushaltsgröße, Wohnfläche und Einkommensgruppe passen.
Wo kann ich den Wohnberechtigungsschein für Hamm beantragen?
Offiziell zuständig ist in Hamm das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege beziehungsweise die Abteilung Wohnen und Pflege. Die Stadt Hamm informiert auf ihrer offiziellen Seite über Voraussetzungen, Unterlagen, Sprechzeiten und das weitere Verfahren.
Nach den Angaben der Stadt Hamm kann der vollständige Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per E-Mail an wohnen@stadt.hamm.de, per Post oder persönlich zu den Sprechzeiten eingereicht werden. Die Stadt weist außerdem darauf hin, dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden können. Auf der offiziellen Seite wird der Online-Antrag derzeit als nicht verfügbar gekennzeichnet; Antragsteller sollten den aktuellen Stand daher vor der Antragstellung direkt bei der Stadt Hamm prüfen.
Was ist der Unterschied zwischen Wohnberechtigungsschein und Wohngeld?
Der Wohnberechtigungsschein ist eine Berechtigung zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung. Wohngeld ist dagegen ein finanzieller Zuschuss zu den Wohnkosten. Beide Leistungen haben unterschiedliche Voraussetzungen und müssen getrennt beantragt werden.
Hilft die Stadt Hamm bei der Wohnungssuche?
Ja, die Stadt Hamm bietet eine Wohnungsvermittlung an. Wohnungssuchende können sich für geförderten Wohnraum registrieren lassen und Vermieteradressen nutzen. Ein Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Wohnung besteht aber nicht.
Kontakt
Zuständig für den Wohnberechtigungsschein Hamm ist die Stadt Hamm. Für Anträge und Fragen zum WBS nennt die Stadt insbesondere das Amt für Soziales, Wohnen und Pflege sowie die Abteilung Wohnen und Pflege beziehungsweise die Wohn- und Pflegeberatung/Wohnungsbelegung.
| Stelle | Kontaktdaten |
|---|---|
| Amt für Soziales, Wohnen und Pflege | Westentor 1 – 3, 59065 Hamm Telefon: 02381 17-6601 Fax: 02381 17-2954 E-Mail: sozialamt@stadt.hamm.de |
| Abteilung Wohnen und Pflege | Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm Telefon: 02381 17-8101 Fax: 02381 17-108101 |
| Wohn- und Pflegeberatung, Wohnungsbelegung | Jürgen-Graef-Allee 2, 59065 Hamm Telefon: 02381 17-8102 Fax: 02381 17-108102 E-Mail: wohnen@stadt.hamm.de |
| Sprechzeiten laut Stadt Hamm | Montag: 08:30 bis 12:00 Uhr Mittwoch: 08:30 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag: 08:30 bis 12:00 Uhr Dienstag und Donnerstag: nach Vereinbarung beziehungsweise Terminvereinbarung empfohlen |
| Offizielle Serviceseite | Serviceportal der Stadt Hamm |
Rechtliche Grundlagen
Rechtliche Grundlage für den Wohnberechtigungsschein in Hamm ist vor allem das nordrhein-westfälische Wohnraumförderrecht. Maßgeblich ist das Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen, insbesondere § 13 WFNG NRW. Es regelt die Einkommensgrenzen und die Voraussetzungen für den Bezug öffentlich geförderter Wohnungen.
Daneben sind die jeweiligen Förderbindungen der konkreten Wohnung wichtig. Sie bestimmen unter anderem, ob eine Wohnung nur mit WBS, mit welcher Einkommensgruppe und für welche Haushaltsgröße vermietet werden darf.
