Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Celle

Wohnberechtigungsschein Celle
Blick auf Celle

Der Wohnberechtigungsschein Celle ist für Haushalte wichtig, die in Celle eine öffentlich geförderte Wohnung beziehungsweise Sozialwohnung beziehen möchten. Er bestätigt, dass das anrechenbare Haushaltseinkommen die in Niedersachsen geltenden Grenzen einhält und welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Eine direkte Wohnungszuteilung ist mit dem WBS nicht verbunden; Wohnungssuchende müssen sich weiterhin selbst auf passende geförderte Wohnungen bewerben.

Für Celle gelten die landesweiten Regelungen des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG). Die Einkommensgrenzen wurden in Niedersachsen zum 01.03.2025 angehoben. Damit können mehr Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.

Wohnberechtigungsschein Celle: Wer kann einen WBS erhalten?

Ein Wohnberechtigungsschein kommt für Personen und Haushalte in Betracht, die in Celle dauerhaft wohnen möchten und deren anrechenbares Gesamtjahreseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Zum Haushalt zählen alle Personen, die gemeinsam in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben oder leben sollen.

Vorausgesetzt wird außerdem, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht nur vorübergehend ist. Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürgerinnen und EU-Bürger sowie Personen mit anderer Staatsangehörigkeit können grundsätzlich anspruchsberechtigt sein, wenn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, die in der Regel noch mindestens ein Jahr gültig ist. In Einzelfällen können zusätzliche Voraussetzungen oder Nachweise erforderlich sein.

Wohnberechtigungsschein Celle anfordern

Sie benötigen den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Celle? Dann nutzen Sie das folgende Download-Formular.

Wohnberechtigungsschein CelleÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Celle

Die folgenden Werte gelten nach der Anhebung der niedersächsischen Einkommensgrenzen zum 01.03.2025. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das nach den Vorschriften des NWoFG und der DVO-NWoFG berechnete anrechenbare Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Abzüge, Freibeträge und persönliche Umstände können das Ergebnis beeinflussen.

Haushalt Einkommensgrenze pro Jahr
1 Person 21.250 Euro
2 Personen 28.750 Euro
Jede weitere Person zusätzlich 3.750 Euro
Jedes Kind im Haushalt zusätzlich 3.750 Euro

Beispiele: Für einen Drei-Personen-Haushalt ohne Kind liegt die Grenze bei 32.500 Euro. Bei zwei Erwachsenen mit einem Kind beträgt sie 36.250 Euro. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt sie bei 43.750 Euro. Die Werte dienen als Orientierung; entscheidend ist die konkrete Einkommensberechnung im Einzelfall.

Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Celle

Der Wohnberechtigungsschein enthält neben der Einkommensprüfung auch Angaben zur maximal angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Die Wohnung, die mit dem WBS angemietet werden soll, darf die angegebene Größe grundsätzlich nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann zusätzlicher Wohnraumbedarf berücksichtigt werden, etwa bei besonderen persönlichen Umständen.

Personen im Haushalt Angemessene Wohnfläche Orientierung bei Zimmerzahl
1 Person bis ca. 50 m² 1 Zimmer
2 Personen bis ca. 65 m² 2 Zimmer
3 Personen bis ca. 80 m² 3 Zimmer
4 Personen bis ca. 95 m² 4 Zimmer
5 Personen bis ca. 110 m² 5 Zimmer
Jede weitere Person zusätzlich ca. 15 m² nach Haushaltsgröße

Gültigkeit, Gebühren und Nachweise

Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für zwölf Monate und kann innerhalb dieses Zeitraums für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Er gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde, also für Niedersachsen.

Für die Entscheidung über einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird in Niedersachsen eine Gebühr erhoben. Nach den Angaben des Serviceportals der Stadt Celle liegt diese Gebühr zwischen 18 und 40 Euro. Die Bearbeitungsdauer kann unterschiedlich ausfallen, da sie vom Umfang des Einzelfalls und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen abhängt.

Typischerweise werden Identitätsnachweise und Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen benötigt. Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen relevant sein, etwa Nachweise über Rente, BAföG, Leistungen des Jobcenters, eine Schwerbehinderung, einen Pflegegrad, eine Immatrikulation oder den Aufenthaltsstatus.

Was der WBS in Celle leistet – und was nicht

Der Wohnberechtigungsschein Celle ist ein Nachweis der Wohnberechtigung, aber keine Garantie für eine bestimmte Wohnung. Er berechtigt dazu, eine passende öffentlich geförderte Wohnung anzumieten, wenn auch die Vorgaben der jeweiligen Wohnung erfüllt sind. Manche geförderten Wohnungen sind zusätzlich bestimmten Gruppen vorbehalten, zum Beispiel Seniorinnen und Senioren, Studierenden, Menschen mit Behinderung oder kinderreichen Haushalten.

Wichtig ist außerdem: Der WBS muss zur Wohnung passen. Entscheidend sind vor allem die zulässige Haushaltsgröße, die Wohnfläche, mögliche Zweckbindungen und die im Schein eingetragenen Personen. Wird eine Wohnung nur für einen bestimmten Personenkreis gefördert, muss auch diese Voraussetzung erfüllt sein.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Celle

Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Celle gültig?

Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden.

Gelten die Einkommensgrenzen für Celle oder für ganz Niedersachsen?

Die Einkommensgrenzen gelten landesweit für Niedersachsen. Für Celle sind daher die niedersächsischen Werte nach dem NWoFG maßgeblich.

Zählt das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen?

Entscheidend ist das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Dieses wird nach gesetzlichen Regeln berechnet und kann wegen Abzügen und Freibeträgen vom Bruttoeinkommen abweichen.

Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?

Nein. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer passenden geförderten Wohnung, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche und begründet keinen Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Wohnung.

Kontakt

Behörde für Soziales, Jugendarbeit und Sport
Am Französischen Garten 3
29221 Celle

 

Öffnungszeiten

Mo: 8:00 – 13:00 Uhr
Do: 13:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr

Außerdem können darüber hinaus individuell persönliche Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Di 09:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 18:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 15:00 Uhr

Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein Celle sind auch auf der Website der Stadt Celle einzusehen und können zusätzlich als PDF heruntergeladen werden.

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