Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Celle

Celle – bezaubernde Stadt am Rande der Lüneburger Heide

Celle ist mit ca. 70.000 Einwohnern eine bedeutende Kreisstadt in Niedersachsen und gehört zum gleichnamigen Landkreis. Mit ihrer Lage am südlichen Rand der Lüneburger Heide gilt sie auch als Tor zur Heide und ist für die beeindruckende Natur genauso bekannt wie für die von Fachwerk geprägte mittelalterliche Altstadt. 400 Fachwerkhäuser und das berühmte Celler Schloss mit Elementen von Renaissance und Barock ziehen Besucher aus aller Welt an.

Wohnberechtigungsschein Celle
Blick auf Celle

Da ist es kein Wunder, dass Celle als Ort zum Wohnen sehr begehrt ist. Durch Zuzug aus der Region und der Ferne hat sich der Wohnungsmarkt selbst in Celle immer weiter verengt, sodass unter anderem dem sozialen Wohnungsbau wieder eine größere Bedeutung zukommt. Es ist nicht leicht, eine bezahlbare Mietwohnung zu bekommen. Immer mehr Personen haben auch Anspruch auf den Wohnberechtigungsschein Celle.

Aufschwung für den Sozialen Wohnungsbau in Celle

In Celle werden immer mehr staatlich geförderte Wohnungen mit günstigen Mieten gesucht und gebaut, die über den Wohnberechtigungsschein Celle zu beziehen sind. Es hat in den letzten Jahren einen starken Zuzug durch Arbeitnehmer aus der ländlichen Region gegeben. Dazu kommt der Zuzug aus der Migration durch anerkannte Flüchtlinge, die ebenfalls auf dem Wohnungsmarkt nach günstigen Wohnungen suchen.

Wohnberechtigungsschein Celle anfordern

Sie benötigen den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Celle? Dann nutzen Sie das folgende Download-Formular.

Wohnberechtigungsschein CelleÜber den Downloadlink erhalten Sie den Antrag dann per Mail zugeschickt.








Für den sozialen Wohnungsbau ist in Celle seit Jahrzehnten die Städtische Wohnungsbau GmbH (WBG) verantwortlich. Diese städtische Wohnungsbaugesellschaft fördert in der ganzen Stadt Wohnungsbauprojekte, die günstigen und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen sollen. Ein Beispiel ist das Bauprojekt in der Wittinger Straße. Dazu gehört auch die Verwaltung des Altbestandes an Sozialwohnungen. Bei Neubauten steht dabei immer das Prinzip des nachhaltigen Bauens und damit der ökologischen Verträglichkeit im Fokus genauso wie die Nutzung nachhaltiger Energien. Das Land Niedersachsen stellt umfangreiche Fördermittel in Zusammenarbeit mit der Stadt Celle und dem Bund für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung.

Eine günstige geförderte Wohnung können berechtigte Bürger von Celle mit dem Wohnberechtigungsschein Celle bekommen. Allerdings ist auch bei erfolgreicher Antragstellung mit der Ausgabe des Wohnberechtigungsschein keine Zuteilung einer bestimmten Wohnung des sozialen Wohnungsbaues verbunden. Vielmehr müssen sich WBS Inhaber trotzdem auf Wartezeiten einstellen und auch selbst um geeignete Wohnungen in Celle bewerben.

Antragsberechtigte – Personenzahlen und Wohnungsgrößen

Um antragsberechtigt für den Wohnberechtigungsschein Celle zu sein, müssen bestimmte Voraussetzungen bezüglich von Einkommensgrenzen vorliegen. Dabei werden die Einkommen des Antragsstellers und aller Mitbewohner zusammengezählt. Es gelten die gesetzlichen Einkommensgrenzen und Grenzen für die Wohnungsgröße nach den Gesetzen des Landes Niedersachsen.

Personen und Einkommen

  • 1 Person: max. 17.000 Euro
  • 2 Personen max. 2.3000 Euro
  • 3 Personen (davon 1 Kind): 32.000
  • 4 Personen (davon 2 Kinder) : 38.000 Euro
    und gestaffelt nach Personen und Anzahl der Kinder

Wohnungsgrößen und Personenanzahl

  • 1 Person 50 qm / 1 Zimmer
  • 2 Personen 65 qm / 2 Zimmer
  • 3 Personen 80 qm / 3 Zimmer
  • 4 Personen 95 qm / 4 Zimmer
  • 5 Personen 110 qm / 5 Zimmer

Für jeden weiteren Bewohner sind 15 qm zusätzlich zulässig.

Es gibt ein mögliche Überschreitung von 5 qm, die toleriert wird. Hierzu erteilt der Sachbearbeiter im Einzelfall Auskünfte.

Gültigkeit und Gebühren

Der Wohnberechtigungsschein gilt ausschließlich im Bundesland Niederachsen. Darüber hinaus ist er zeitlich auf 1 Jahr befristet. Die Antragstellung selbst ist gebührenpflichtig, wobei es Ausnahmen für Bezieher von Sozialleistungen geben kann. Wenn die Erteilung des Wohnberechtigungsschein Celle abgelehnt wird, fällt die Gebühr trotzdem an.

Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

  • Personalausweis oder gültiger Reisepass
  • aktuelle Nachweise zum Einkommen aller Antragsteller und Mitbewohner
  • falls zutreffend, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden oder Schwerbehindertenausweis.

Kontakt

Behörde für Soziales, Jugendarbeit und Sport
Am Französischen Garten 3
29221 Celle

Öffnungszeiten

Mo: 8:00 – 13:00 Uhr
Do: 13:00 – 17:00 Uhr
Fr: 8:00 – 13:00 Uhr

Außerdem können darüber hinaus individuell persönliche Termine mit dem zuständigen Sachbearbeiter vereinbart werden.

Di 09:00 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 18:00 Uhr
Do 07:30 – 12:00 Uhr sowie 13:00 – 15:00 Uhr

Alle wichtigen Informationen zum Wohnberechtigungsschein Celle sind auch auf der Website der Stadt Celle einzusehen und können zusätzlich als PDF heruntergeladen werden.