
Der Wohnberechtigungsschein Celle ist für Haushalte wichtig, die in Celle eine öffentlich geförderte Wohnung beziehungsweise Sozialwohnung beziehen möchten. Er bestätigt, dass das anrechenbare Haushaltseinkommen die in Niedersachsen geltenden Grenzen einhält und welche Wohnungsgröße für den Haushalt angemessen ist. Eine direkte Wohnungszuteilung ist mit dem WBS nicht verbunden; Wohnungssuchende müssen sich weiterhin selbst auf passende geförderte Wohnungen bewerben.
Für Celle gelten die landesweiten Regelungen des Niedersächsischen Wohnraum- und Wohnquartierfördergesetzes (NWoFG). Die Einkommensgrenzen wurden in Niedersachsen zum 01.03.2025 angehoben. Damit können mehr Haushalte mit niedrigem oder mittlerem Einkommen einen Wohnberechtigungsschein erhalten. Stand dieser Aktualisierung: Mai 2026.
Wohnberechtigungsschein Celle: Wer kann einen WBS erhalten?
Ein Wohnberechtigungsschein kommt für Personen und Haushalte in Betracht, die in Celle dauerhaft wohnen möchten und deren anrechenbares Gesamtjahreseinkommen die maßgebliche Einkommensgrenze nicht überschreitet. Zum Haushalt zählen alle Personen, die gemeinsam in einer Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft leben oder leben sollen.
Vorausgesetzt wird außerdem, dass der Aufenthalt in Deutschland nicht nur vorübergehend ist. Deutsche Staatsangehörige, EU-Bürger sowie Personen mit anderer Staatsangehörigkeit können grundsätzlich anspruchsberechtigt sein, wenn eine Aufenthaltserlaubnis vorliegt, die in der Regel noch mindestens ein Jahr gültig ist. In Einzelfällen können zusätzliche Voraussetzungen oder Nachweise erforderlich sein.
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Aktuelle Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Celle
Die folgenden Werte gelten nach der Anhebung der niedersächsischen Einkommensgrenzen zum 01.03.2025. Maßgeblich ist nicht einfach das Bruttogehalt, sondern das nach den Vorschriften des NWoFG und der DVO-NWoFG berechnete anrechenbare Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Abzüge, Freibeträge und persönliche Umstände können das Ergebnis beeinflussen.
| Haushalt | Einkommensgrenze pro Jahr |
|---|---|
| 1 Person | 21.250 Euro |
| 2 Personen | 28.750 Euro |
| Jede weitere Person | zusätzlich 3.750 Euro |
| Jedes Kind im Haushalt | zusätzlich 3.750 Euro |
Beispiele: Für einen Drei-Personen-Haushalt ohne Kind liegt die Grenze bei 32.500 Euro. Bei zwei Erwachsenen mit einem Kind beträgt sie 36.250 Euro. Bei zwei Erwachsenen mit zwei Kindern liegt sie bei 43.750 Euro. Die Werte dienen als Orientierung; entscheidend ist die konkrete Einkommensberechnung im Einzelfall.
Angemessene Wohnungsgröße mit WBS in Celle
Der Wohnberechtigungsschein enthält neben der Einkommensprüfung auch Angaben zur maximal angemessenen Wohnungsgröße. Diese richtet sich nach der Zahl der Haushaltsmitglieder. Die Wohnung, die mit dem WBS angemietet werden soll, darf die angegebene Größe grundsätzlich nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann zusätzlicher Wohnraumbedarf berücksichtigt werden, etwa bei besonderen persönlichen Umständen.
| Personen im Haushalt | Angemessene Wohnfläche | Orientierung bei Zimmerzahl |
|---|---|---|
| 1 Person | bis 50 m² | 1 Zimmer |
| 2 Personen | bis 60 m² | 2 Zimmer |
| 3 Personen | bis 75 m² | 3 Zimmer |
| 4 Personen | bis 85 m² | 4 Zimmer |
| 5 Personen | bis 95 m² | 5 Zimmer |
| Jede weitere Person | zusätzlich bis 10 m² | nach Haushaltsgröße |
Gültigkeit, Gebühren und Nachweise
Der Wohnberechtigungsschein gilt in der Regel für zwölf Monate und kann innerhalb dieses Zeitraums für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden. Er gilt grundsätzlich nur in dem Bundesland, in dem er ausgestellt wurde, also für Niedersachsen.
Für die Entscheidung über einen Antrag auf einen Wohnberechtigungsschein wird in Celle eine Gebühr erhoben. Nach den Angaben des Serviceportals der Stadt Celle liegt diese Gebühr zwischen 18 und 40 Euro. Die Bearbeitungsdauer kann unterschiedlich ausfallen, da sie vom Umfang des Einzelfalls und von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen abhängt.
Typischerweise werden Identitätsnachweise und Einkommensnachweise aller Haushaltsangehörigen benötigt. Je nach persönlicher Situation können weitere Unterlagen relevant sein, etwa Nachweise über Rente, BAföG, Leistungen des Jobcenters, eine Schwerbehinderung, einen Pflegegrad, eine Immatrikulation oder den Aufenthaltsstatus.
Was der WBS in Celle leistet – und was nicht
Der Wohnberechtigungsschein Celle ist ein Nachweis der Wohnberechtigung, aber keine Garantie für eine bestimmte Wohnung. Er berechtigt dazu, eine passende öffentlich geförderte Wohnung anzumieten, wenn auch die Vorgaben der jeweiligen Wohnung erfüllt sind. Manche geförderten Wohnungen sind zusätzlich bestimmten Gruppen vorbehalten, zum Beispiel Senioren, Studierenden, Menschen mit Behinderung oder kinderreichen Haushalten.
Wichtig ist außerdem: Der WBS muss zur Wohnung passen. Entscheidend sind vor allem die zulässige Haushaltsgröße, die Wohnfläche, mögliche Zweckbindungen und die im Schein eingetragenen Personen. Wird eine Wohnung nur für einen bestimmten Personenkreis gefördert, muss auch diese Voraussetzung erfüllt sein.
Sozialer Wohnungsbau und geförderter Wohnraum in Celle
Auch wenn der Wohnungsmarkt in Celle weniger angespannt ist als in den Großstädten Niedersachsens, wird bezahlbarer Wohnraum zunehmend knapp. Besonders Haushalte mit geringem Einkommen, Alleinerziehende, Senioren und Menschen mit einem Wohnberechtigungsschein (WBS) haben es immer schwerer, eine passende Mietwohnung zu finden. Der Bestand an öffentlich geförderten Wohnungen ist in den vergangenen Jahren deutlich zurückgegangen, da zahlreiche Sozialwohnungen aus der Mietpreis- und Belegungsbindung gefallen sind. Nach einem Wohnraumversorgungskonzept des Landkreises Celle sank die Zahl der geförderten Wohnungen von 917 Wohnungen im Jahr 2011 auf nur noch 498 Wohnungen im Jahr 2021 – ein Rückgang um rund 46 Prozent. Davon befanden sich 347 Wohnungen allein in der Stadt Celle. Ohne zusätzliche Neubauten wird sich der Bestand bis 2030 voraussichtlich nochmals um rund 22 Prozent verringern.
Wie groß ist das Angebot an Sozialwohnungen?
Die geringe Zahl öffentlich geförderter Wohnungen wirkt sich unmittelbar auf Wohnungssuchende aus. Freie Sozialwohnungen werden meist innerhalb kurzer Zeit vergeben. Anfang 2026 waren auf den großen Immobilienportalen im gesamten Landkreis Celle zeitweise lediglich rund sieben öffentlich geförderte Mietwohnungen verfügbar. Darunter befanden sich überwiegend Zwei- bis Vier-Zimmer-Wohnungen in Celle sowie einzelne Seniorenwohnungen in Wietze. Die Angebotsmieten lagen – je nach Größe und Lage – zwischen etwa 265 Euro und 617 Euro Kaltmiete.
Wer eine Sozialwohnung sucht, sollte deshalb möglichst früh einen Wohnberechtigungsschein beantragen und sich gleichzeitig bei mehreren Wohnungsunternehmen und Genossenschaften vormerken lassen. Gerade öffentlich geförderte Wohnungen werden häufig direkt über Wartelisten vergeben und erscheinen nicht lange auf den bekannten Immobilienportalen.
Welche Unternehmen vermieten Sozialwohnungen in Celle?
Die wichtigste Anlaufstelle für Wohnungssuchende ist die Celler Bau- und Sparverein eG (CBS). Als größte Wohnungsgenossenschaft der Region bewirtschaftet sie mehrere tausend Wohnungen und bietet regelmäßig auch öffentlich geförderte Mietwohnungen an. Interessenten können sich direkt bei der Genossenschaft registrieren lassen und werden über frei werdende Wohnungen informiert.
Daneben vermieten auch private Eigentümer, kirchliche Träger sowie weitere Wohnungsunternehmen einzelne geförderte Wohnungen. Die Chancen auf eine passende Wohnung steigen deutlich, wenn sich Interessenten parallel bei mehreren Vermietern bewerben und ihre Unterlagen vollständig bereithalten.
Neue Wohnungsbauprojekte in Celle
Um dem Rückgang des geförderten Wohnungsbestands entgegenzuwirken, entstehen in Celle wieder neue Wohnbauprojekte. Auf der Allerinsel entwickelt die Stadt gemeinsam mit Investoren ein neues Wohnquartier. Geplant sind dort unter anderem 76 öffentlich geförderte Wohnungen für Auszubildende und dual Studierende sowie weitere bezahlbare Mietwohnungen. Das Projekt soll insbesondere jungen Menschen den Einstieg in den Wohnungsmarkt erleichtern.
Darüber hinaus wird in Politik und Verwaltung intensiv über den weiteren Ausbau des sozialen Wohnungsbaus diskutiert. Ziel ist es, den Bestand an geförderten Wohnungen wieder zu erhöhen und zusätzliche Bauflächen für preisgebundenen Wohnraum bereitzustellen. Bereits 2023 wurde vorgeschlagen, bis 2026 mindestens 100 neue Sozialwohnungen in Celle zu schaffen.
Tipps für Wohnungssuchende mit Wohnberechtigungsschein
Da das Angebot an Sozialwohnungen begrenzt ist, empfiehlt es sich, nach Erhalt des Wohnberechtigungsscheins nicht ausschließlich auf neue Inserate zu warten. Erfolgreicher ist häufig die Kombination mehrerer Wege:
- Lassen Sie sich bei Wohnungsgenossenschaften und kommunalen Wohnungsunternehmen auf Wartelisten eintragen.
- Bewerben Sie sich parallel auf öffentlich geförderte Wohnungen bei privaten Vermietern.
- Prüfen Sie regelmäßig neue Wohnungsangebote auf Immobilienportalen.
- Halten Sie Ihren Wohnberechtigungsschein sowie Einkommensnachweise stets aktuell, damit Sie bei einem passenden Angebot kurzfristig reagieren können.
Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Celle
Wie lange ist der Wohnberechtigungsschein in Celle gültig?
Der Wohnberechtigungsschein ist in der Regel zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Zeit kann er für den Bezug einer passenden geförderten Wohnung genutzt werden.
Wo finde ich den Wohnberechtigungsschein für Celle?
Diesen können Sie auf der Website der Stadt Celle anfordern und online ausfüllen. Dort stehen auch Hinweise zur Antragstellung bereit.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr liegt zwischen 18 und 40 Euro. Stand 2026
Gelten die Einkommensgrenzen für Celle oder für ganz Niedersachsen?
Die Einkommensgrenzen gelten landesweit für Niedersachsen. Für Celle sind daher die niedersächsischen Werte nach dem NWoFG maßgeblich.
Zählt das Bruttoeinkommen oder das Nettoeinkommen?
Entscheidend ist das anrechenbare Gesamtjahreseinkommen des Haushalts. Dieses wird nach gesetzlichen Regeln berechnet und kann wegen Abzügen und Freibeträgen vom Bruttoeinkommen abweichen.
Bekomme ich mit dem WBS automatisch eine Wohnung?
Nein. Der Wohnberechtigungsschein berechtigt zum Bezug einer passenden geförderten Wohnung, ersetzt aber nicht die Wohnungssuche und begründet keinen Anspruch auf Vermittlung einer bestimmten Wohnung.
Kontakt
Stadt Celle – Soziales, Jugendarbeit und Sport
Am Französischen Garten 3
29221 Celle
Tel.: 05141 12-5062
Fax: 05141 12-755000
E-Mail: soziales@celle.de
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