Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein (WBS) Berlin

Wohnberechtigungsschein BerlinDer Wohnberechtigungsschein Berlin ist für Haushalte wichtig, die eine öffentlich geförderte Sozialwohnung in Berlin beziehen möchten. Er bestätigt, dass die maßgeblichen Einkommensgrenzen eingehalten werden und welche WBS-Stufe für den Haushalt gilt. In Berlin ist das besonders relevant, weil öffentlich geförderter Wohnraum knapp ist und viele Wohnungen nur mit einem passenden WBS vergeben werden dürfen.

Stand dieser Aktualisierung: 6. Mai 2026. Grundlage sind die aktuell veröffentlichten Angaben der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, der Berliner Mietratgeber zum Wohnberechtigungsschein, das Service-Portal Berlin sowie der IBB-Wohnungsmarktbericht 2025. Die Berliner Einkommensgrenzen richten sich nach § 9 Wohnraumförderungsgesetz und der Berliner Verordnung über die Abweichung von den Einkommensgrenzen des § 9 Absatz 2 WoFG in der jeweils geltenden Fassung.

Wohnberechtigungsschein Berlin: Bedeutung für geförderte Wohnungen

Der Wohnberechtigungsschein, kurz WBS, ist in Berlin der zentrale Nachweis für den Zugang zu vielen Sozialwohnungen. Er ist einkommensabhängig und wird für eine bestimmte Haushaltsgröße ausgestellt. Auf dem WBS ist außerdem vermerkt, welche Einkommensstufe eingehalten wird, zum Beispiel WBS 140, WBS 160, WBS 180 oder WBS 220. Diese Stufe ist wichtig, weil nicht jede geförderte Wohnung für jede Einkommensgruppe bestimmt ist.

Ein WBS ersetzt keine Wohnungszusage. Er berechtigt dazu, sich auf passende geförderte Wohnungen zu bewerben, begründet aber keinen automatischen Anspruch auf eine bestimmte Wohnung. Maßgeblich sind neben dem Einkommen auch die Zahl der Haushaltsmitglieder, die zulässige Wohnungsgröße und gegebenenfalls ein besonderer Wohnbedarf. Steigt das Einkommen erst nach dem Einzug in eine geförderte Wohnung, führt dies in der Regel nicht automatisch dazu, dass die Wohnung wieder aufgegeben werden muss; entscheidend ist die Berechtigung bei der Überlassung der Wohnung.

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Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Berlin 2026

Die Einkommensgrenzen für den Wohnberechtigungsschein Berlin werden als jährliche Grenzen betrachtet. Ausgangspunkt ist die bundesgesetzliche Einkommensgrenze nach § 9 Absatz 2 WoFG. Berlin hebt diese Grenze für bestimmte geförderte Wohnungen an. Dadurch gibt es mehrere WBS-Stufen, die auch Haushalte mit niedrigem bis mittlerem Einkommen erfassen können.

WBS-Stufe Einpersonenhaushalt Zweipersonenhaushalt Jede weitere Person Zuschlag je Kind
WBS 100 12.000 € 18.000 € 4.100 € 500 €
WBS 140 16.800 € 25.200 € 5.740 € 700 €
WBS 160 19.200 € 28.800 € 6.560 € 800 €
WBS 180 21.600 € 32.400 € 7.380 € 900 €
WBS 220 26.400 € 39.600 € 9.020 € 1.100 €

Die Beträge sind Jahreswerte. Bei Haushalten mit Kindern wird der Kinderzuschlag zusätzlich berücksichtigt. Welche WBS-Stufe im Einzelfall gilt, hängt nicht nur vom Bruttoeinkommen ab, sondern vom anrechenbaren Gesamteinkommen nach den gesetzlichen Berechnungsvorgaben. Deshalb können die tatsächlichen Ergebnisse von einer überschlägigen Rechnung abweichen.

Welche Einkünfte beim WBS Berlin zählen

Für die Prüfung wird grundsätzlich das Einkommen betrachtet, das in den kommenden zwölf Monaten zu erwarten ist. Zum Einkommen können unter anderem Arbeitslohn, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhalt, Lohnersatzleistungen, Krankengeld, Elterngeld, Ausbildungsvergütung, BAföG, BAB, Einkünfte aus Kapitalvermögen sowie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören. Das gesetzliche Kindergeld zählt nach den Berliner Hinweisen nicht zum Einkommen.

Vom Einkommen können je nach Situation bestimmte Beträge abgezogen werden. Dazu gehören Werbungskosten oder entsprechende Pauschalen sowie Abzüge, wenn Steuern vom Einkommen, Pflichtbeiträge zur Krankenversicherung und Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt werden. Diese Abzüge können zusammen bis zu 30 Prozent betragen. Zusätzlich kommen in bestimmten Fällen Freibeträge in Betracht.

Möglicher Freibetrag Betrag
Kind unter 12 Jahren bei Alleinerziehenden, die erwerbstätig sind oder sich in Ausbildung befinden 600 € je Kind
Kind mit eigenem Einkommen, wenn es zum Haushalt gehört und zwischen 16 und unter 25 Jahre alt ist bis zu 600 €
Schwerbehinderung mit Grad der Behinderung 100 oder mindestens 80 bei häuslicher Pflegebedürftigkeit 4.500 €
Häuslich pflegebedürftige schwerbehinderte Person mit Grad der Behinderung unter 80 2.100 €
Junges Ehepaar innerhalb von fünf Kalenderjahren nach der Eheschließung, wenn beide Personen unter 40 Jahre alt sind 4.000 €
Gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen je nach Einzelfall und Höchstgrenzen

Wer einen WBS in Berlin erhalten kann

Ein Wohnberechtigungsschein Berlin kommt grundsätzlich für Wohnungssuchende in Betracht, die sich nicht nur vorübergehend in Berlin aufhalten oder Berlin zum Lebensmittelpunkt machen wollen. Nach den Berliner Angaben ist außerdem erforderlich, dass die Person rechtlich und tatsächlich in der Lage ist, auf längere Dauer einen eigenen Haushalt zu führen. Das betrifft sowohl Einzelpersonen als auch Familien, Paare und andere Haushaltsformen.

Zu den allgemeinen Voraussetzungen gehören insbesondere ein längerfristiger Aufenthalt, ein ausreichender Aufenthaltsstatus bei Personen ohne deutsche oder EU-Staatsangehörigkeit sowie die Einhaltung der Einkommensgrenzen. Auch das Alter spielt eine Rolle: Grundsätzlich richtet sich das Verfahren an volljährige Personen. Für Haushalte, die erst nach Berlin ziehen möchten, gelten ebenfalls Berliner Vorgaben, da der WBS für den Zugang zu gefördertem Wohnraum im Land Berlin relevant ist.

Wohnungsgröße beim WBS Berlin: Räume und Ausnahmen

Der Wohnberechtigungsschein legt nicht nur eine Einkommensstufe fest, sondern auch die angemessene Wohnungsgröße. In Berlin gilt grundsätzlich: Pro haushaltsangehöriger Person ist ein Wohnraum vorgesehen. Ein Ehepaar mit drei Kindern kann demnach grundsätzlich eine Wohnung mit bis zu fünf Wohnräumen beziehen.

Haushalt Grundsätzliche Wohnraumgrenze
1 Person 1 Wohnraum; abweichend auch 1,5- oder 2-Zimmer-Wohnung bis 50 m² möglich
2 Personen bis zu 2 Wohnräume
3 Personen bis zu 3 Wohnräume
4 Personen bis zu 4 Wohnräume
5 Personen bis zu 5 Wohnräume

Zusätzlicher Wohnraum kann in Einzelfällen anerkannt werden, wenn besondere persönliche, gesundheitliche oder berufliche Gründe vorliegen. Beispiele sind ein unabdingbarer Mehrbedarf wegen einer Schwerbehinderung, gesundheitliche Einschränkungen, eine berufliche Notwendigkeit für einen separaten Raum oder bestimmte Härtefälle. Auch alleinstehende Personen ab 65 Jahren können unter bestimmten Voraussetzungen einen WBS für eine Zwei-Zimmer-Wohnung erhalten, wenn sie eine größere Berliner Wohnung freimachen.

Besonderer Wohnbedarf beim Wohnberechtigungsschein Berlin

Ein besonderer Wohnbedarf kann in Berlin relevant werden, wenn eine Sozialwohnung nur an Personen mit zusätzlicher Dringlichkeit vergeben werden darf. Voraussetzung ist nach den Berliner Angaben unter anderem, dass die wohnungssuchende Person seit mindestens einem Jahr in Berlin gemeldet ist und eine anerkannte Bedarfslage vorliegt.

Möglicher Grund Einordnung
Unzureichende Wohnverhältnisse bei Haushalten mit Kindern Zum Beispiel, wenn für die Haushaltsgröße deutlich zu wenige Wohnräume vorhanden sind.
Schwerbehinderung Insbesondere bei einem Grad der Behinderung von 50 oder mehr und ungeeigneten Wohnverhältnissen.
Unterbringung in einer Notunterkunft oder sozialen Einrichtung Zum Beispiel bei Unterbringung in Frauenhäusern, Zufluchtswohnungen oder vergleichbaren Einrichtungen.
Wohnungswechsel älterer Personen Personen ab 65 Jahren können berücksichtigt werden, wenn sie eine unterbelegte Wohnung freigeben.
Unverschuldeter Wohnungsverlust Zum Beispiel bei Räumung wegen bauordnungsrechtlicher Gründe oder Ende eines Dienst- beziehungsweise Arbeitsverhältnisses.
Aufforderung durch Jobcenter oder Sozialamt Relevant, wenn ein Umzug in eine angemessene Wohnung verlangt wird.

Sozialwohnungen in Berlin: Warum der WBS weiterhin wichtig ist

Berlin bleibt ein angespannter Wohnungsmarkt. Der Wohnraumbedarfsbericht 2025 der Senatsverwaltung beschreibt, dass das vorhandene Wohnungsangebot nicht ausreicht, um die Nachfrage verschiedener Zielgruppen vollständig zu decken. Besonders betroffen sind Haushalte mit niedrigem Einkommen, Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen sowie Menschen mit spezifischem Wohnbedarf.

Nach Angaben des Amts für Statistik Berlin-Brandenburg gab es Ende 2024 insgesamt 2.058.666 Wohnungen in Berlin. Der Bestand wächst zwar, gleichzeitig bleibt preisgünstiger Wohnraum knapp. Der IBB-Wohnungsmarktbericht 2025 weist für 2024 einen Bestand von 97.040 mietpreis- und/oder belegungsgebundenen Wohnungen aus. Das entsprach 5,5 Prozent des Mietwohnungsbestands und lag deutlich unter dem Vorjahreswert.

Für 2025 meldete die Senatsverwaltung 5.175 bewilligte geförderte Wohnungen in 57 Neubauvorhaben. Davon entfielen 3.211 Wohnungen auf die unterste Einkommensgruppe WBS 140, 560 Wohnungen auf WBS 180 und 1.322 Wohnungen auf das Modell WBS 220 für mittlere Einkommen. Diese Zahlen zeigen, dass der Wohnberechtigungsschein Berlin nicht nur für sehr niedrige Einkommen relevant ist, sondern auch für Haushalte, die am freien Markt trotz regelmäßigen Einkommens kaum bezahlbaren Wohnraum finden.

Unternehmen mit gefördertem Wohnraum in Berlin

Berlin verfügt über den größten Bestand an öffentlich geförderten und kommunalen Mietwohnungen in Deutschland. Eine zentrale Rolle spielen dabei die sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, die gemeinsam mit Genossenschaften und weiteren Wohnungsunternehmen bezahlbaren Wohnraum schaffen und verwalten. Ende 2025 befanden sich bereits mehr als 404.000 Wohnungen im Bestand der landeseigenen Unternehmen. Mit der im Jahr 2026 verabschiedeten Roadmap 2.0 soll dieser Bestand bis 2035 um weitere 56.000 Wohnungen wachsen.

Zu den wichtigsten Anbietern öffentlich geförderter Wohnungen gehören:

  • GESOBAU AG
  • degewo AG
  • HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH
  • Gewobag Wohnungsbau-Aktiengesellschaft Berlin
  • STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH
  • WBM – Wohnungsbaugesellschaft Berlin-Mitte mbH

Diese Unternehmen vermieten einen großen Teil ihrer Wohnungen an Haushalte mit Wohnberechtigungsschein (WBS) oder im Rahmen anderer Förderprogramme. Über die gemeinsame Plattform inberlinwohnen.de werden freie Wohnungen der landeseigenen Gesellschaften veröffentlicht. Darüber hinaus entstehen in zahlreichen Neubauprojekten weitere öffentlich geförderte Wohnungen.

Neben den landeseigenen Wohnungsunternehmen engagieren sich zahlreiche Wohnungsgenossenschaften für dauerhaft bezahlbaren Wohnraum. Dazu gehören beispielsweise die Wohnungsbaugenossenschaft NEUES BERLIN eG, die Wohnungsbaugenossenschaft Zentrum eG sowie viele weitere Berliner Genossenschaften. Sie vermieten einen Teil ihrer Wohnungen ebenfalls im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung oder bieten vergleichsweise günstige Genossenschaftswohnungen an.

Auch in den kommenden Jahren soll der Bestand an bezahlbaren Wohnungen weiter wachsen. Die sechs landeseigenen Wohnungsunternehmen rechnen allein für 2026 mit mehr als 6.000 Baubeginnen. Ziel der gemeinsam mit dem Berliner Senat vereinbarten Roadmap ist es, bis zum Jahr 2035 rund 460.000 landeseigene Wohnungen bereitzustellen und damit das Angebot an bezahlbarem Wohnraum nachhaltig auszubauen.

Häufige Fragen zum Wohnberechtigungsschein Berlin

Wie lange ist ein WBS in Berlin gültig?

Ein Wohnberechtigungsschein ist in Berlin in der Regel ein Jahr gültig. Wird in dieser Zeit keine passende Wohnung gefunden, muss die Berechtigung später erneut geprüft werden.

Welche WBS-Stufe brauche ich für eine Sozialwohnung in Berlin?

Das hängt von der jeweiligen Wohnung ab. Viele Sozialwohnungen setzen einen WBS 100 oder WBS 140 voraus. Neuere geförderte Wohnungen können je nach Fördermodell auch für WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 vorgesehen sein.

Zählt Kindergeld zum Einkommen beim WBS Berlin?

Nein. Nach den Berliner Hinweisen zählt das gesetzliche Kindergeld nicht zum maßgeblichen Einkommen. Andere Einkünfte im Haushalt können jedoch relevant sein.

Kann ich mit höherem Einkommen trotzdem einen WBS in Berlin bekommen?

Ja, das ist möglich. Berlin hat die Einkommensgrenzen für bestimmte geförderte Wohnungen angehoben. Dadurch können je nach Haushalt auch WBS 160, WBS 180 oder WBS 220 in Betracht kommen.

Darf eine Einzelperson mit WBS eine Zwei-Zimmer-Wohnung beziehen?

Ja, in Berlin dürfen Einzelpersonen abweichend von der Grundregel auch eine 1,5- oder 2-Zimmer-Wohnung mit bis zu 50 m² beziehen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Weiterführende Informationen

Kontakt & Bezirksämter Berlin

  • Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
    https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
  • Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
    http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/
  • Bezirksamt Lichtenberg
    http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/behoerdenwegweiser/buergeramt.html
  • Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
    https://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/
  • Bezirksamt Mitte
    https://www.berlin.de/ba-mitte/
  • Bezirksamt Neukölln
    https://www.berlin.de/ba-neukoelln/
  • Bezirksamt Pankow
    https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/standort/122301/
  • Bezirksamt Reinickendorf
    https://www.berlin.de/ba-reinickendorf/
  • Bezirksamt Spandau
    http://service.berlin.de/standort/122281/
  • Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
    http://service.berlin.de/standort/122276/
  • Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
    https://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/
  • Bezirksamt Treptow-Köpenick
    http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/