Wohnberechtigungsschein und WBS-Rechner

Wohnberechtigungsschein Berlin

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Alle Mieter einer geförderten Wohnung dürfen lebenslang in diesem Genuss bleiben. Dabei spielt es keine Rolle, ob ihr Einkommen zum Beispiel nach erfolgreichem Abschluss des Studiums steigt. Seit 2013 wurde die Einkommensgrenze höher gesetzt. Fachräfte aus dem Sozial- oder Gesundheitswesens, als auch dem Handwerk und dem kaufmännischen Bereich haben damit die Möglichkeit, von günstigem Wohnraum zu profitieren. Einen Zugang zu diesen Wohnungen bekommt jeder Einwohner mit einem monatlichen Einkommen bis maximal 1.400 Euro.

Bei Ehepartnern mit zwei Kindern oder Alleinerziehende mit drei Kindern dürfen bis 3.300 Euro Nettoeinkommen im Monat haben. Pro Jahr warten in der Hauptstadt Berlin circa 25.000 Personen mit einem Wohnberechtigungsschein auf adäquaten Wohnraum. Entsprechende Sozialwohnungen werden jedoch nur circa 7.000 jährlich frei.

Insgesamt gibt es etwa 140.000 Sozialwohnungen in Berlin. Davon sind allerdings nur 50% für Einwohner mit geringem Einkommen reserviert. Die aktuelle Situation beschreibt die aktuelle Problematik, dass trotz eines Wohnberechtigungsscheines kein Wohnraum in Sicht ist, der bezahlbar ist. Auf Grund der neuen Regelung haben 55% aller Berliner Einwohner auf Grund ihres Einkommens ein Recht auf eine subventionierte Sozialwohnung. Diese Verordnung beruht auf einem im Jahr 2013 verfasstem Beschluss des Senats.

Wohnberechtigungsschein Berlin anfordern

WBS Berlin

Hier können Sie bei uns ganz einfach und bequem den Antrag für den Wohnberechtigungsschein Berlin per E-Mail anfordern.

Sie erhalten den Downloadlink dann direkt per Mail zugeschickt. Lediglich die Anmeldung zu unserem Newsletter ist erforderlich. Sie können das Formular direkt online ausfüllen oder ausdrucken.
Außerdem erhalten Sie noch zusätzliche Informationen zur Antragsstellung.








 

Ansprechpartner der Hauptstadt ist die Bürgerberatung im Bürgerbüro des jeweiligen Bezirks. Diese haben verschiedene Anlaufstellen. Dabei ist zu beachten, dass die Beantragung, als auch persönliche Beratung ausschließlich über Terminvergabe erfolgt. Über die Homepage des verantwortlichen Bezirkes können Termine bequem online, als auch telefonisch vereinbart werden. Weitere Informationen bekommen Sie auf der Seite der Stadt Berlin. Den Antrag für den WBS Berlin können Sie als PDF-Dokument hier herunterladen.

Im Folgenden sind die Kontaktdaten der einzelnen Bezirksämter aufgeführt:

* Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf
http://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeraemter/

* Bezirksamt Friedrichshain – Kreuzberg
http://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/

* Bezirksamt Lichtenberg
http://www.berlin.de/ba-lichtenberg/verwaltung/behoerdenwegweiser/buergeramt.html

* Bezirksamt Marzahn – Hellersdorf
http://www.berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/buergerdienste/buergeraemter/

* Bezirksamt Mitte
http://www.berlin.de/ba-mitte/org/buergeramt/index.html

* Bezirksamt Neukölln
http://www.berlin.de/ba-neukoelln/org/buergeramt/index.html

* Bezirksamt Pankow
https://service.berlin.de/dienstleistung/120671/standort/122301/

* Bezirksamt Reinickendorf
http://service.berlin.de/dienstleistung/120671/standort/122312/

* Bezirksamt Spandau
http://service.berlin.de/standort/122281/

* Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf
http://service.berlin.de/standort/122276/

* Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg
http://www.berlin.de/ba-tempelhof-schoeneberg/organisationseinheit/buerger/buergeraemter.html

* Bezirksamt Treptow-Köpenick
http://www.berlin.de/ba-treptow-koepenick/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-buergerdienste/buergeramt/